Rechtsprechung
| EuGH, 19.12.2019 - C-465/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Comune di Bernareggio
Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Übertragung einer Apotheke im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens - Nationale Rechtsvorschriften - Vorkaufsrecht für die Beschäftigten der übertragenen Apotheke
- Europäischer Gerichtshof
Comune di Bernareggio
Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Übertragung einer Apotheke im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens - Nationale Rechtsvorschriften - Vorkaufsrecht für die Beschäftigten der übertragenen Apotheke
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Übertragung einer Apotheke im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens - Nationale Rechtsvorschriften - Vorkaufsrecht für die Beschäftigten der übertragenen Apotheke
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Comune di Bernareggio
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Comune di Bernareggio
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-465/18
- EuGH, 19.12.2019 - C-465/18
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 19.05.2009 - C-171/07
Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - …
Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-465/18
Rn. 22 Ebenso habe der Gerichtshof festgestellt, dass die Regulierung und Beschränkung der Tätigkeit des Apothekers mit dem Gesundheitsschutz gerechtfertigt werden könnten, vorausgesetzt jedoch, dass die Auswirkungen der nationalen Rechtsvorschriften nicht über das hinausgingen, was zur Verfolgung eines solchen Ziels erforderlich sei (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 44, 46 und 47, sowie vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 25, 27 und 28).Rn. 27 In diesem Rahmen ist zunächst festzustellen, dass der Erwerb einer Apotheke, soweit er die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit ermöglicht, in den Anwendungsbereich von Art. 49 AEUV fällt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. November 1995, Gebhard, C-55/94, EU:C:1995:411, Rn. 39, sowie vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 23 und 24).
Rn. 38 Für die Beantwortung dieser Frage ist zu prüfen, ob das in Art. 12 Abs. 2 des Gesetzes 362/1991 vorgesehene Vorkaufsrecht eine Beschränkung des Niederlassungsrechts enthält und, falls ja, ob diese Beschränkung durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 22 und 25).
Rn. 39 Was als Erstes das Vorliegen einer Beschränkung der Niederlassungsfreiheit betrifft, ist festzustellen, dass Art. 49 AEUV jeder nationalen Maßnahme entgegensteht, die zwar ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, aber geeignet ist, die Ausübung der durch den Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 22).
Rn. 44 Was als Zweites das Vorliegen einer Rechtfertigung für diese Beschränkung betrifft, ist erstens zu klären, ob die nationale Maßnahme ein berechtigtes Ziel verfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 25).
Rn. 47 Daher ist zweitens zu prüfen, ob die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit, die in dem den bei einer kommunalen Apotheke beschäftigten Apothekern bei Übertragung dieser Apotheke im Wege eines Ausschreibungsverfahrens gewährten uneingeschränkten Vorkaufsrecht liegt, geeignet ist, die Verwirklichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und, gegebenenfalls, ob diese Beschränkung nicht über das für die Erreichung dieses Ziels erforderliche Maß hinausgeht, nämlich ob es nicht die in Art. 49 AEUV gewährleistete Freiheit weniger einschränkende Maßnahmen gibt, die es ermöglichen, das Ziel ebenso wirksam zu erreichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 25 und 52).
- EuGH, 15.11.2016 - C-268/15
Ullens de Schooten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundfreiheiten - Art. 49, …
Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-465/18
Rn. 32 Da der Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens mit keinem Element über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweist, während die Bestimmungen des AEU-Vertrags über die Freizügigkeit grundsätzlich nicht für eine rein innerstaatliche Situation gelten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. November 2016, Ullens de Schooten, C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 47), stellt sich die Frage nach der Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens.Rn. 33 Insoweit ist festzustellen, dass, obwohl der Ausgangsrechtsstreit mit keinem Element über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweist, ein Vorabentscheidungsersuchen, bei dem es um die Auslegung von die Grundfreiheiten betreffenden Vorschriften des Vertrags geht, für zulässig erachtet werden kann, da sich nicht ausschließen lässt, dass in anderen Mitgliedstaaten ansässige Staatsangehörige Interesse daran hatten oder haben, von diesen Freiheiten Gebrauch zu machen, um in dem Mitgliedstaat, der die betreffende nationale Regelung erlassen hat, Tätigkeiten auszuüben, und folglich diese unterschiedslos auf Inländer wie auf Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten anwendbare Regelung Wirkungen entfalten kann, die sich nicht auf diesen Mitgliedstaat beschränken (…vgl. Urteile vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 40…, vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a., C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 25 und 26, sowie vom 15. November 2016, Ullens de Schooten, C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 50).
Die konkreten Merkmale, die es ermöglichen, einen Zusammenhang zwischen dem Gegenstand oder den Umständen einer Streitigkeit, die sich aus einer rein internen Situation ergibt, einerseits und den Bestimmungen des Vertrags andererseits herzustellen, müssen sich nämlich aus dem Vorabentscheidungsersuchen ergeben (Urteil vom 15. November 2016, Ullens de Schooten, C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 54).
- EuGH, 27.04.2012 - C-159/12
Venturini - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - Gesundheit der Bevölkerung - …
Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-465/18
Rn. 33 Insoweit ist festzustellen, dass, obwohl der Ausgangsrechtsstreit mit keinem Element über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweist, ein Vorabentscheidungsersuchen, bei dem es um die Auslegung von die Grundfreiheiten betreffenden Vorschriften des Vertrags geht, für zulässig erachtet werden kann, da sich nicht ausschließen lässt, dass in anderen Mitgliedstaaten ansässige Staatsangehörige Interesse daran hatten oder haben, von diesen Freiheiten Gebrauch zu machen, um in dem Mitgliedstaat, der die betreffende nationale Regelung erlassen hat, Tätigkeiten auszuüben, und folglich diese unterschiedslos auf Inländer wie auf Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten anwendbare Regelung Wirkungen entfalten kann, die sich nicht auf diesen Mitgliedstaat beschränken (…vgl. Urteile vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 40, vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a., C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 25 und 26, …sowie vom 15. November 2016, Ullens de Schooten, C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 50).Es wurde auch entschieden, dass eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch das Ziel gerechtfertigt werden kann, eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen, was einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a., C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 40 und 41).
- EuGH - C-161/12 (anhängig)
Muzzio
Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-465/18
Rn. 33 Insoweit ist festzustellen, dass, obwohl der Ausgangsrechtsstreit mit keinem Element über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweist, ein Vorabentscheidungsersuchen, bei dem es um die Auslegung von die Grundfreiheiten betreffenden Vorschriften des Vertrags geht, für zulässig erachtet werden kann, da sich nicht ausschließen lässt, dass in anderen Mitgliedstaaten ansässige Staatsangehörige Interesse daran hatten oder haben, von diesen Freiheiten Gebrauch zu machen, um in dem Mitgliedstaat, der die betreffende nationale Regelung erlassen hat, Tätigkeiten auszuüben, und folglich diese unterschiedslos auf Inländer wie auf Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten anwendbare Regelung Wirkungen entfalten kann, die sich nicht auf diesen Mitgliedstaat beschränken (…vgl. Urteile vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 40, vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a., C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 25 und 26, …sowie vom 15. November 2016, Ullens de Schooten, C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 50).Es wurde auch entschieden, dass eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch das Ziel gerechtfertigt werden kann, eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherzustellen, was einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a., C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 40 und 41).
- EuGH, 01.06.2010 - C-570/07
Die demografischen und geografischen Begrenzungen, die die Regelung von Asturien …
Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-465/18
Rn. 24 Es weist insoweit auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hin, aus der sich ergebe, dass auch dann, wenn ein Rechtsstreit mit keinem Element über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweise, die fragliche Regelung gleichwohl Wirkungen entfalten könne, die sich nicht auf diesen Mitgliedstaat beschränkten, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass Staatsangehörige mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten an der Eröffnung oder Übernahme von Apotheken in diesem Mitgliedstaat interessiert gewesen seien oder seien (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 40).Rn. 33 Insoweit ist festzustellen, dass, obwohl der Ausgangsrechtsstreit mit keinem Element über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweist, ein Vorabentscheidungsersuchen, bei dem es um die Auslegung von die Grundfreiheiten betreffenden Vorschriften des Vertrags geht, für zulässig erachtet werden kann, da sich nicht ausschließen lässt, dass in anderen Mitgliedstaaten ansässige Staatsangehörige Interesse daran hatten oder haben, von diesen Freiheiten Gebrauch zu machen, um in dem Mitgliedstaat, der die betreffende nationale Regelung erlassen hat, Tätigkeiten auszuüben, und folglich diese unterschiedslos auf Inländer wie auf Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten anwendbare Regelung Wirkungen entfalten kann, die sich nicht auf diesen Mitgliedstaat beschränken (vgl. Urteile vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 40…, vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a., C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 25 und 26, …sowie vom 15. November 2016, Ullens de Schooten, C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 50).
- EuGH, 28.02.2008 - C-571/07
José Manuel Blanco Pérez und María del Pilar Chao Gómez / Principado de Asturias …
Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-465/18
Rn. 24 Es weist insoweit auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs hin, aus der sich ergebe, dass auch dann, wenn ein Rechtsstreit mit keinem Element über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweise, die fragliche Regelung gleichwohl Wirkungen entfalten könne, die sich nicht auf diesen Mitgliedstaat beschränkten, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass Staatsangehörige mit Sitz in anderen Mitgliedstaaten an der Eröffnung oder Übernahme von Apotheken in diesem Mitgliedstaat interessiert gewesen seien oder seien (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 40).Rn. 33 Insoweit ist festzustellen, dass, obwohl der Ausgangsrechtsstreit mit keinem Element über die Grenzen eines einzigen Mitgliedstaats hinausweist, ein Vorabentscheidungsersuchen, bei dem es um die Auslegung von die Grundfreiheiten betreffenden Vorschriften des Vertrags geht, für zulässig erachtet werden kann, da sich nicht ausschließen lässt, dass in anderen Mitgliedstaaten ansässige Staatsangehörige Interesse daran hatten oder haben, von diesen Freiheiten Gebrauch zu machen, um in dem Mitgliedstaat, der die betreffende nationale Regelung erlassen hat, Tätigkeiten auszuüben, und folglich diese unterschiedslos auf Inländer wie auf Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten anwendbare Regelung Wirkungen entfalten kann, die sich nicht auf diesen Mitgliedstaat beschränken (vgl. Urteile vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez, C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 40…, vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a., C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 25 und 26, …sowie vom 15. November 2016, Ullens de Schooten, C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 50).
- EuGH, 30.11.1995 - C-55/94
Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano
Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-465/18
Rn. 27 In diesem Rahmen ist zunächst festzustellen, dass der Erwerb einer Apotheke, soweit er die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit mittels einer festen Einrichtung auf unbestimmte Zeit ermöglicht, in den Anwendungsbereich von Art. 49 AEUV fällt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. November 1995, Gebhard, C-55/94, EU:C:1995:411, Rn. 39, …sowie vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 23 und 24). - EuGH, 10.03.2009 - C-169/07
DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST …
Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-465/18
Rn. 22 Ebenso habe der Gerichtshof festgestellt, dass die Regulierung und Beschränkung der Tätigkeit des Apothekers mit dem Gesundheitsschutz gerechtfertigt werden könnten, vorausgesetzt jedoch, dass die Auswirkungen der nationalen Rechtsvorschriften nicht über das hinausgingen, was zur Verfolgung eines solchen Ziels erforderlich sei (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. März 2009, Hartlauer, C-169/07, EU:C:2009:141, Rn. 44, 46 und 47, …sowie vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 25, 27 und 28). - EuGH, 16.02.2012 - C-72/10
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung über Glücksspiele entgegen, die …
Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-465/18
Rn. 16 Das vorlegende Gericht weist unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs erstens darauf hin, dass die bei der Zuteilung neu geschaffener Apotheken ebenso wie bei der Übertragung der Inhaberschaft oder des bloßen Betriebs einer kommunalen Apotheke geltende Ausschreibungsregel so angepasst werden könne, dass höhere Anforderungen an den Schutz des Allgemeininteresses gerechtfertigt seien, soweit die betreffenden nationalen Rechtsvorschriften nicht tatsächlich darauf abzielten, sektorale wirtschaftliche Interessen zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, EU:C:2009:315, sowie vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80). - EuGH, 19.05.2009 - C-531/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus EuGH, 19.12.2019 - C-465/18
Rn. 16 Das vorlegende Gericht weist unter Berufung auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs erstens darauf hin, dass die bei der Zuteilung neu geschaffener Apotheken ebenso wie bei der Übertragung der Inhaberschaft oder des bloßen Betriebs einer kommunalen Apotheke geltende Ausschreibungsregel so angepasst werden könne, dass höhere Anforderungen an den Schutz des Allgemeininteresses gerechtfertigt seien, soweit die betreffenden nationalen Rechtsvorschriften nicht tatsächlich darauf abzielten, sektorale wirtschaftliche Interessen zu schützen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien, C-531/06, EU:C:2009:315, sowie vom 16. Februar 2012, Costa und Cifone, C-72/10 und C-77/10, EU:C:2012:80). - EuGH, 12.05.2005 - C-278/03
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit …
- EuGH, 25.02.2021 - C-378/20
Stadtapotheke E Renvoi préjudiciel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der …
Rn. 12 In seiner am 29. Oktober 2020 beim Gerichtshof eingegangenen Antwort hat sich das vorlegende Gericht erstens darauf berufen, dass sich die Sachlage des Ausgangsverfahrens in gleicher Weise darstelle wie jene, die dem Urteil vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio (C-465/18, EU:C:2019:1125), zugrunde gelegen habe, da es hier wie dort unter dem Aspekt der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit nach dem AEU-Vertrag um einen rein innerstaatlichen Sachverhalt gegangen sei.Rn. 25 Auf das Auskunftsersuchen des Gerichtshofs hin hat sich das vorlegende Gericht darauf berufen, dass eine ähnliche Sachlage wie in der Rechtssache vorliege, in der das Urteil vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio (C-465/18, EU:C:2019:1125), ergangen sei.
Rn. 26 Hierzu ist festzustellen, dass der im Ausgangsverfahren in Rede stehende Sachverhalt, wie er sich aus der Vorlageentscheidung ergibt, zu unterscheiden ist von dem Sachverhalt in der Rechtssache, in der das Urteil vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio (C-465/18, EU:C:2019:1125), ergangen ist.
Folglich bleibt der Umstand, dass entgegengesetzte Interessen bestehen könnten, die ein Hindernis für die Niederlassungsfreiheit darstellen könnten, im Gegensatz zu dem Sachverhalt in der Rechtssache, in der das Urteil vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio (C-465/18, EU:C:2019:1125), ergangen ist, rein hypothetisch und ganz offensichtlich ohne Zusammenhang zu dem Sachverhalt des Ausgangsverfahrens, wie er vom vorlegenden Gericht beschrieben wurde.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2020 - C-407/19
Katoen Natie Bulk Terminals und General Services Antwerp - …
{FN:29} Urteile Kommission/Spanien, Rn. 36, vom 14. November 2018, Memoria und Dall'Antonia (…C-342/17, EU:C:2018:906, Rn. 48), vom 8. Mai 2019, PI (…C-230/18, EU:C:2019:383, Rn. 59), und vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio (C-465/18, EU:C:2019:1125, Rn. 39).{FN:46} Urteil vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio (C-465/18, EU:C:2019:1125, Rn. 47), und Urteil Kommission/Spanien, Rn. 53.
- EuGH, 10.07.2025 - C-715/23
Farmacija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verfahren zur Vergabe von …
Rn. 55 Was im Besonderen die Tätigkeit einer öffentlichen Apotheke betrifft, hat der Gerichtshof klargestellt, dass es sich dabei um die Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit handelt, die in den Anwendungsbereich von Art. 49 AEUV fällt (Urteil vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio, C-465/18, EU:C:2019:1125, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung) und dass ein Apotheker das Ziel verfolgt, Gewinne zu erwirtschaften, selbst wenn davon auszugehen ist, dass er die Apotheke unter Berücksichtigung seiner Ausbildung, seiner Berufserfahrung und der ihm nach den Rechtsvorschriften und berufsrechtlichen Regeln obliegenden Verantwortung betreibt (…vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a., C-171/07 und C-172-07, EU:C:2009:316, Rn. 37).
- Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2025 - C-715/23
Farmacija - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - Verfahren zur …
{FN:30} Vgl. Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (…C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 23 und 24), sowie vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio (C-465/18, EU:C:2019:1125, Rn. 27). - Generalanwalt beim EuGH, 08.02.2024 - C-598/22
Società Italiana Imprese Balneari - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV …
Vgl. auch Urteil vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio (C-465/18, EU:C:2019:1125, Rn. 33). - EuGH, 28.05.2020 - C-757/19
Wallonische Region (Zulassung eines Fahrzeugs einer gebietsfremden Gesellschaft) …
Rn. 22 Nach ständiger Rechtsprechung steht Art. 49 AEUV jeder nationalen Maßnahme entgegen, die zwar ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit anwendbar ist, aber geeignet ist, die Ausübung der Niederlassungsfreiheit durch die Unionsangehörigen zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (Urteil vom 19. Dezember 2019, Comune di Bernareggio, C-465/18, EU:C:2019:1125, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-465/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Comune di Bernareggio
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Übertragung einer kommunalen Apotheke nach einer Ausschreibung - Nationale Rechtsvorschriften, die ein den Arbeitnehmern einer kommunalen Apotheke zustehendes Vorkaufsrecht vorsehen - Endgültiger ...
- Europäischer Gerichtshof
Comune di Bernareggio
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Übertragung einer kommunalen Apotheke nach einer Ausschreibung - Nationale Rechtsvorschriften, die ein den Arbeitnehmern einer kommunalen Apotheke zustehendes Vorkaufsrecht vorsehen - Endgültiger ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 49 AEUV - Niederlassungsfreiheit - Übertragung einer kommunalen Apotheke nach einer Ausschreibung - Nationale Rechtsvorschriften, die ein den Arbeitnehmern einer kommunalen Apotheke zustehendes Vorkaufsrecht vorsehen - Endgültiger ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-465/18
- EuGH, 19.12.2019 - C-465/18
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (12)
- EuGH, 19.05.2009 - C-171/07
Apothekerkammer des Saarlandes u.a. - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-465/18
Konkret führte der Gerichtshof in Rn. 28 des Urteils vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316), aus, dass sich Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit mit dem Ziel rechtfertigen ließen, eine sichere und qualitativ hochwertige Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen.Vgl. auch Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 22).
{FN:21} Vgl. Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Urteil vom 19. Mai 2009, Apothekerkammer des Saarlandes u. a. (C-171/07 und C-172/07, EU:C:2009:316, Rn. 31).
- EuGH, 27.04.2012 - C-159/12
Venturini - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 AEUV - Gesundheit der Bevölkerung - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-465/18
{FN:22} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a. (C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a. (C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 40 und 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Urteil vom 5. Dezember 2013, Venturini u. a. (C-159/12 bis C-161/12, EU:C:2013:791, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 15.11.2016 - C-268/15
Ullens de Schooten - Vorlage zur Vorabentscheidung - Grundfreiheiten - Art. 49, …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-465/18
{FN:11} Vgl. Urteil vom 15. November 2016, Ullens de Schooten (C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:15} Vgl. Urteil vom 15. November 2016, Ullens de Schooten (C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).
{FN:18} Vgl. Urteile vom 15. November 2016, Ullens de Schooten (C-268/15, EU:C:2016:874, Rn. 52), und vom 10. Mai 2012, Duomo Gpa u. a. (…C-357/10 bis C-359/10, EU:C:2012:283, Rn. 28).
- EuGH, 11.03.2010 - C-384/08
Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche …
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Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 11. März 2010, Attanasio Group (C-384/08, EU:C:2010:133, Rn. 22 bis 24), in Bezug auf den Vertrieb von Kraftstoffen.{FN:19} Vgl. Urteil vom 11. März 2010, Attanasio Group (C-384/08, EU:C:2010:133, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 01.06.2010 - C-570/07
Die demografischen und geografischen Begrenzungen, die die Regelung von Asturien …
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Das vorlegende Gericht hat jedoch darauf hingewiesen, dass das fragliche Ausschreibungsverfahren nach nationalem Recht allen als Apotheker eingetragenen erwachsenen Unionsbürgern offenstand, und es hat unter Berufung auf die Urteile vom 13. Februar 2014, Sokoll-Seebacher (C-367/12, EU:C:2014:68), und vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez (C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 40), ausgeführt, dass die betreffenden nationalen Rechtsvorschriften grenzüberschreitende Wirkung entfalten dürften.{FN:16} In seinem Urteil vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez (C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 40), hat der Gerichtshof den Standpunkt vertreten, es lasse sich keineswegs ausschließen, dass Staatsangehörige, die in anderen Mitgliedstaaten als dem Königreich Spanien ansässig sind, Interesse daran hatten oder haben, in der Autonomen Gemeinschaft Asturien Apotheken zu betreiben.
- EuGH, 11.12.2014 - C-113/13
Dringende Krankentransportdienste dürfen vorrangig und im Wege der Direktvergabe …
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{FN:12} Vgl. Urteil vom 11. Dezember 2014, Azienda sanitaria locale n. 5 "Spezzino" u. a. (C-113/13, EU:C:2014:2440, Rn. 46).Urteil vom 11. Dezember 2014, Azienda sanitaria locale n. 5 "Spezzino" u. a. (C-113/13, EU:C:2014:2440, Rn. 46).
- EuGH, 13.02.2014 - C-367/12
Die in Österreich bei der Neuerrichtung von Apotheken angewandten demografischen …
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Das vorlegende Gericht hat jedoch darauf hingewiesen, dass das fragliche Ausschreibungsverfahren nach nationalem Recht allen als Apotheker eingetragenen erwachsenen Unionsbürgern offenstand, und es hat unter Berufung auf die Urteile vom 13. Februar 2014, Sokoll-Seebacher (C-367/12, EU:C:2014:68), und vom 1. Juni 2010, Blanco Pérez und Chao Gómez (…C-570/07 und C-571/07, EU:C:2010:300, Rn. 40), ausgeführt, dass die betreffenden nationalen Rechtsvorschriften grenzüberschreitende Wirkung entfalten dürften.{FN:10} Vgl. Urteil vom 13. Februar 2014, Sokoll-Seebacher (C-367/12, EU:C:2014:68, Rn. 22 und 23).
- EuGH, 07.04.2016 - C-284/15
ONEm und M - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 45 und 48 AEUV - Charta der …
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{FN:7} Tatsächlich sieht Art. 52 Abs. 2 der Charta vor, dass die Ausübung der durch diese Charta anerkannten Rechte, die in den Verträgen geregelt sind, im Rahmen der in den Verträgen festgelegten Bedingungen und Grenzen erfolgt; vgl. Urteil vom 7. April 2016, 0NEm und M. (C-284/15, EU:C:2016:220, Rn. 33).{FN:8} Vgl. entsprechend Urteil vom 7. April 2016, 0NEm und M. (C-284/15, EU:C:2016:220, Rn. 33 und 34).
- EuGH, 14.11.2018 - C-342/17
Die italienische Regelung, die privaten Unternehmen verbietet, die Aufbewahrung …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-465/18
{FN:17} Vgl. Urteil vom 14. November 2018, Memoria und Dall'Antonia (C-342/17, EU:C:2018:906, Rn. 23). - EuGH, 19.05.2009 - C-531/06
Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2019 - C-465/18
Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 19. Mai 2009, Kommission/Italien (C-531/06, EU:C:2009:315, Rn. 58). - EuGH, 10.05.2012 - C-357/10
Das Unionsrecht über die Niederlassungsfreiheit und den freien …
- EuGH, 16.12.2010 - C-89/09
Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
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