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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023

Rechtsprechung
   EuGH, 30.01.2024 - C-560/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,983
EuGH, 30.01.2024 - C-560/20 (https://dejure.org/2024,983)
EuGH, Entscheidung vom 30.01.2024 - C-560/20 (https://dejure.org/2024,983)
EuGH, Entscheidung vom 30. Januar 2024 - C-560/20 (https://dejure.org/2024,983)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Landeshauptmann von Wien (Regroupement familial avec un mineur réfugié)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Einwanderungspolitik - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 10 Abs. 3 Buchst. a - Familienzusammenführung eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings mit ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration
  • milo.bamf.de

    EGRL 86/2003, Art 10 Abs 3
    Syrien: Familiennachzug zu Minderjährigen ohne Antragsfrist und Familienzusammenführung trotz Volljährigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Einwanderungspolitik - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Art. 10 Abs. 3 Buchst. a - Familienzusammenführung eines unbegleiteten minderjährigen Flüchtlings mit ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Ein als Flüchtling anerkannter unbegleiteter Minderjähriger hat das Recht auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern, auch wenn er während des Verfahrens auf Familienzusammenführung volljährig geworden ist

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Familienzusammenführung trotz Volljährigkeit: Antragstellung entscheidend

Sonstiges (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2024, 497
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 12.04.2018 - C-550/16

    Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2024 - C-560/20
    Insoweit meint es, dass die vom Gerichtshof im Urteil vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 64), vorgenommene Auslegung in Bezug auf eine Situation, in der ein unbegleiteter Minderjähriger während des Asylverfahrens und somit noch vor Stellung des Antrags auf Familienzusammenführung volljährig werde, auf eine Situation wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende übertragbar sein müsste, in der der Zusammenführende zum Zeitpunkt der Antragstellung noch minderjährig sei, so dass auch in dieser zweiten Situation das Recht auf Familienzusammenführung auf diese Bestimmung gestützt werden könne.

    Rn. 20 Sollte diese Schlussfolgerung bestätigt werden, stellt sich für das vorlegende Gericht zweitens die Frage, ob die im Urteil A und S in Rn. 61 angestellten Überlegungen, wonach der auf der Grundlage von Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/86 eingereichte Antrag auf Familienzusammenführung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Tag zu stellen sei, an dem der Zusammenführende, der während des Asylverfahrens volljährig geworden sei, als Flüchtling anerkannt worden sei, auch auf die Konstellation eines Zusammenführenden zu übertragen sei, der während des Verfahrens auf Familienzusammenführung volljährig geworden sei.

    Wenn die Frage 1 mit Ja zu beantworten ist: Ist in einem solchen Fall erforderlich, dass die Eltern des Drittstaatsangehörigen die im Urteil des Gerichtshofs vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 61), erwähnte Frist zur Stellung eines Antrags auf Familienzusammenführung "grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Tag …, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt worden ist", einhalten?.

    Wenn die Frage 2 mit Ja zu beantworten ist: Welche Kriterien sind bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit heranzuziehen, ob ein solcher Antrag auf Familienzusammenführung "grundsätzlich" innerhalb von drei Monaten im Sinne der Ausführungen im Urteil des Gerichtshofs vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 61), gestellt wurde?.

    Durch Art. 10 Abs. 3 Buchst. a soll somit im Speziellen ein stärkerer Schutz der Flüchtlinge, die unbegleitete Minderjährige sind, gewährleistet werden (Urteil vom 12. April 2018, A und S, C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 33, 34 und 44).

    Rn. 34 In seinem Urteil vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 64), hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass Art. 2 Buchst. f der Richtlinie 2003/86, der den Begriff "unbegleiteter Minderjähriger" definiert, in Verbindung mit Art. 10 Abs. 3 Buchst. a dieser Richtlinie dahin auszulegen ist, dass ein Drittstaatsangehöriger oder Staatenloser, der zum Zeitpunkt seiner Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats und der Stellung seines Asylantrags in diesem Staat unter 18 Jahre alt war, aber während des Asylverfahrens volljährig wird und dem später die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt wird, als "Minderjähriger" im Sinne dieser Bestimmung anzusehen ist.

    Außerdem liefe dies nicht nur dem Ziel dieser Richtlinie, die Familienzusammenführung zu begünstigen und dabei Flüchtlinge, insbesondere unbegleitete Minderjährige, besonders zu schützen, sondern auch den Grundsätzen der Gleichbehandlung und der Rechtssicherheit zuwider (Urteil vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 55).

    Rn. 37 Allerdings hat der Gerichtshof im Urteil vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 61), auch entschieden, dass es mit dem Ziel von Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/86 unvereinbar wäre, wenn sich ein Flüchtling, der zum Zeitpunkt seines Asylantrags die Eigenschaft eines unbegleiteten Minderjährigen besaß, aber während des Verfahrens über diesen Antrag volljährig geworden ist, "ohne jede zeitliche Begrenzung" auf diese Vorschrift berufen könnte, um eine Familienzusammenführung zu erwirken, so dass der Antrag auf Familienzusammenführung innerhalb einer angemessenen Frist gestellt werden muss.

    Danach sind sie in dem darin genannten Fall verpflichtet, die Familienzusammenführung der Verwandten in gerader aufsteigender Linie ersten Grades des Zusammenführenden zu gestatten, ohne dass sie dabei über einen Wertungsspielraum verfügen (Urteil vom 12. April 2018, A und S, C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 43).

  • EuGH, 01.08.2022 - C-273/20

    Familienzusammenführung: Die Ablehnung der Erteilung eines nationalen Visums zum …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2024 - C-560/20
    Rn. 27 Mit Entscheidung des Präsidenten des Gerichtshofs vom 9. Juli 2021 ist das vorliegende Verfahren bis zu der das Verfahren beendenden Entscheidung in den verbundenen Rechtssachen C-273/20 und C-355/20 sowie in der Rechtssache C-279/20 ausgesetzt worden.

    Rn. 28 Mit Entscheidung vom 8. August 2022 hat der Präsident des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht die Urteile vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling) (C-273/20 und C-355/20, EU:C:2022:617), und vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Nachzug eines volljährig gewordenen Kindes) (C-279/20, EU:C:2022:618), zugestellt und es gebeten, ihm mitzuteilen, ob es sein Vorabentscheidungsersuchen unter Berücksichtigung dieser Urteile ganz oder teilweise aufrechterhalten wolle.

    Somit kann sich ein solcher minderjähriger Flüchtling auf Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/86 stützen, um das Recht auf Familienzusammenführung mit seinen Eltern auf der Grundlage der in dieser Bestimmung vorgesehenen günstigeren Bedingungen in Anspruch zu nehmen, ohne dass der betreffende Mitgliedstaat den Antrag auf Familienzusammenführung mit der Begründung ablehnen kann, dass der betreffende Flüchtling zum Zeitpunkt der Entscheidung über diesen Antrag nicht mehr minderjährig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland [Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling], C-273/20 und C-355/20, EU:C:2022:617, Rn. 52).

    Dieser Artikel ist nach ständiger Rechtsprechung in Verbindung mit der Verpflichtung zur Berücksichtigung des Kindeswohls nach Art. 24 Abs. 2 der Charta und unter Beachtung des in deren Art. 24 Abs. 3 niedergelegten Erfordernisses regelmäßiger persönlicher Beziehungen eines Kindes zu beiden Elternteilen zu lesen (Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland [Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling], C-273/20 und C-355/20, EU:C:2022:617, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 50 Daraus folgt, dass die Bestimmungen der Richtlinie 2003/86 im Licht des Art. 7 und des Art. 24 Abs. 2 und 3 der Charta ausgelegt und angewandt werden müssen, wie sich im Übrigen aus dem Wortlaut des zweiten Erwägungsgrundes und des Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie ergibt, wonach die Mitgliedstaaten die Anträge auf Familienzusammenführung unter Berücksichtigung des Wohls der betroffenen Kinder und in dem Bestreben, das Familienleben zu fördern, prüfen müssen (Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland [Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling], C-273/20 und C-355/20, EU:C:2022:617, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 01.08.2022 - C-279/20

    Bundesrepublik Deutschland (Regroupement familial d'un enfant devenu majeur) - …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2024 - C-560/20
    Rn. 28 Mit Entscheidung vom 8. August 2022 hat der Präsident des Gerichtshofs dem vorlegenden Gericht die Urteile vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling) (C-273/20 und C-355/20, EU:C:2022:617), und vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Nachzug eines volljährig gewordenen Kindes) (C-279/20, EU:C:2022:618), zugestellt und es gebeten, ihm mitzuteilen, ob es sein Vorabentscheidungsersuchen unter Berücksichtigung dieser Urteile ganz oder teilweise aufrechterhalten wolle.
  • EuGH, 16.07.2020 - C-133/19

    Der Zeitpunkt, auf den es zur Bestimmung, ob ein Familienangehöriger eines …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2024 - C-560/20
    Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung haben somit die Mitgliedstaaten, insbesondere ihre Gerichte, nicht nur ihr nationales Recht unionsrechtskonform auszulegen, sondern sie müssen auch darauf achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts stützen, die mit den durch die Unionsrechtsordnung geschützten Grundrechten kollidiert (Urteil vom 16. Juli 2020, État belge [Familienzusammenführung - Minderjähriges Kind], C-133/19, C-136/19 und C-137/19, EU:C:2020:577, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.11.2018 - C-380/17

    K und B - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs - …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2024 - C-560/20
    Rn. 68 Aus Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 3 der Richtlinie 2003/86 ergibt sich also, dass der Unionsgesetzgeber in den in Unterabs. 1 dieser Bestimmung genannten Fällen die Mitgliedstaaten ermächtigt hat, in Bezug auf die in Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86 genannten Voraussetzungen anstelle der günstigeren Regelung, die auf Flüchtlinge normalerweise Anwendung findet, die allgemeine Regelung anzuwenden, wenn der Antrag auf Familienzusammenführung nach Ablauf einer bestimmten Frist nach Zuerkennung des Flüchtlingsstatus gestellt wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. November 2018, K und B, C-380/17, EU:C:2018:877, Rn. 46).
  • EuGH, 12.12.2019 - C-519/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - …

    Auszug aus EuGH, 30.01.2024 - C-560/20
    Rn. 59 Im Übrigen wird diese Schlussfolgerung durch das Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070), nicht in Frage gestellt, in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass Art. 10 Abs. 2 der Richtlinie 2003/86 dahin auszulegen ist, dass er es einem Mitgliedstaat nicht verwehrt, der Schwester eines Flüchtlings die Familienzusammenführung nur dann zu gestatten, wenn diese aufgrund ihres Gesundheitszustands nicht in der Lage ist, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen, sofern gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
  • EuGH, 16.07.2020 - C-137/19

    Familiennachzug: Minderjährigkeit der Kinder bei Antragstellung entscheidend

    Auszug aus EuGH, 30.01.2024 - C-560/20
    Rn. 48 Nach ständiger Rechtsprechung haben somit die Mitgliedstaaten, insbesondere ihre Gerichte, nicht nur ihr nationales Recht unionsrechtskonform auszulegen, sondern sie müssen auch darauf achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts stützen, die mit den durch die Unionsrechtsordnung geschützten Grundrechten kollidiert (Urteil vom 16. Juli 2020, État belge [Familienzusammenführung - Minderjähriges Kind], C-133/19, C-136/19 und C-137/19, EU:C:2020:577, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.10.2026 - C-571/24

    Kreis Bergstraße

    So erlegt Art. 10 Abs. 3 Buchst. a den Mitgliedstaaten eine präzise positive Verpflichtung auf, der ein klar definiertes Recht gegenübersteht, und zielt speziell darauf ab, den Flüchtlingen, die "unbegleitete Minderjährige" sind, einen verstärkten Schutz zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2024, Landeshauptmann von Wien [Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling], C-560/20, EU:C:2024:96, Rn. 33 und 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 38 Nach ständiger Rechtsprechung haben somit die Mitgliedstaaten, insbesondere ihre Gerichte und die zuständigen nationalen Behörden, nicht nur ihr nationales Recht unionsrechtskonform auszulegen, sondern sie müssen auch darauf achten, dass sie sich nicht auf eine Auslegung einer Vorschrift des abgeleiteten Rechts stützen, die mit den durch die Unionsrechtsordnung geschützten Grundrechten kollidiert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2024, Landeshauptmann von Wien [Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling], C-560/20, EU:C:2024:96, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 39 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, müssen die Bestimmungen der Richtlinie 2003/86 im Licht von Art. 7 und von Art. 24 Abs. 2 und 3 der Charta ausgelegt und angewandt werden, wie sich im Übrigen aus dem Wortlaut des zweiten Erwägungsgrundes und von Art. 5 Abs. 5 dieser Richtlinie ergibt, wonach die Mitgliedstaaten die Anträge auf Familienzusammenführung unter Berücksichtigung des Wohls der betroffenen Kinder und in dem Bestreben, das Familienleben zu fördern, prüfen müssen (Urteil vom 30. Januar 2024, Landeshauptmann von Wien [Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling], C-560/20 , EU:C:2024:96, Rn. 50 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Rn. 40 Dies gilt insbesondere für Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/86, der genau darauf abzielt, die Zusammenführung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge mit ihren Eltern zu begünstigen, um ihnen aufgrund ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit einen stärkeren Schutz zu gewährleisten, und folglich von besonderer Bedeutung für die tatsächliche Achtung der in Art. 7 und Art. 24 Abs. 2 und 3 der Charta verankerten Grundrechte ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Januar 2024, Landeshauptmann von Wien [Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling], C-560/20, EU:C:2024:96, Rn. 51).

  • BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 9.23

    Visumantragstellungsfrist beim Kindernachzug zum anerkannten Flüchtling

    Eine Frist für die Visumantragstellung kann jedoch nicht zu laufen beginnen, bevor das nachzugswillige Kind volljährig wird (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - C-560/20 [ECLI:EU:C:2024:96] - Rn. 40).

    Rn. 23 aa) Die Bindung des Visumantrags an die genannte Frist konnte den Klägerinnen nicht bekannt sein, da sie sich erst aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 12. April 2018 - C-550/16 -, vom 1. August 2022 - C-279/20 - und vom 30. Januar 2024 - C-560/20 - Rn. 40) ergibt.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2026 - 17 B 702/24

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Antrages eines Ausländers auf Verlängerung der …

    Rn. 6 vgl. EuGH, Urteile vom 12. April 2018 - C-550/16 -, vom 1. August 2022 - C-273/20 und C-355/20 -, und vom 30. Januar 2024 - C-560/20 -, alle juris,.

    Rn. 11 Vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - C-560/20 -, juris, Rn. 33.

    Rn. 15 Vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - C-560/20 -, juris, Rn. 33.

    Rn. 17 Vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - C-560/20 -, juris, Rn. 51; Hailbronner in: Hailbronner, Ausländerrecht, Werkstand 01.12.2025, § 36 AufenthG, Rn. 19.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2024 - 3 B 45.23

    Aufenthaltsrecht: Syrische Staatsangehörige; Familiennachzug eines Elternteils; …

    Weiter ist durch die Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass der Zusammenführende auch dann als minderjährig im Sinne der genannten Richtlinienbestimmungen anzusehen ist, wenn er nicht während des Asylverfahrens, sondern erst später während des Verfahrens auf Familienzusammenführung volljährig geworden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - C-560/20 - juris Rn. 36).

    In einem solchen Fall muss der Antrag auf Familienzusammenführung nicht innerhalb der genannten Drei-Monats-Frist gestellt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - C-560/20 - juris Rn. 43 und Tenor zu 1).

    Das damit verfolgte Ziel, die rechtliche Handlungsfähigkeit unbegleitet eingereister Minderjähriger insbesondere im Hinblick auf die Wahrnehmung ihrer Rechte und Pflichten im Asylverfahren sicherzustellen, rechtfertigt es nicht, durch die Bestellung eines Vormundes oder Vertreters den Schutz familiärer Bindungen zwischen Eltern und minderjährigen Kindern, den sowohl die Familienzusammenführungsrichtlinie mit dem Nachzugsanspruch der Eltern als auch Art. 24 Abs. 2 und 3 GR-Charta garantieren (vgl. EuGH…, Urteil vom 1. August 2022 - C 273/20 und C-355/20 - juris Rn. 38 f.; Urteil vom 30. Januar 2024 - C 560/20 - juris Rn. 49 ff.), zurücktreten zu lassen.

    Rn. 31 Auch bei einem unmittelbaren Rückgriff auf die Familienzusammenführungsrichtlinie käme es gemäß deren Art. 10 Abs. 3 Buchst. a nicht auf die Sicherung des Lebensunterhalts des Klägers oder das Vorhandensein ausreichenden Wohnraums an (vgl. EuGH…, Urteil vom 1. August 2022 - C-273/20 und C-355/20 - juris Rn. 32;… Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 - juris Rn. 33 f.; s. auch EuGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - C-560/20 - juris Rn. 80).

  • EuGH, 03.06.2025 - C-460/23

    Ein Drittstaatsangehöriger, der illegal in die Europäische Union einreist, kann …

    Rn. 49 Nach ständiger Rechtsprechung ist Art. 7 der Charta in Verbindung mit der Verpflichtung zur Berücksichtigung des durch Art. 24 Abs. 2 der Charta anerkannten Kindeswohls und unter Berücksichtigung des Erfordernisses zu lesen, dass ein Kind regelmäßig die in Art. 24 Abs. 3 genannten Beziehungen unterhält (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 17. November 2022, Belgische Staat [Weiblicher verheirateter minderjähriger Flüchtling], C-230/21, EU:C:2022:887, Rn. 48, und vom 30. Januar 2024, Landeshauptmann von Wien [Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling], C-560/20, EU:C:2024:96, Rn. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 28.08.2025 - 3 B 1329/25

    Fortbestand der Fiktionswirkung bei unvollständiger Bescheidung eines Antrags auf …

    Die Frist für die Visumantragstellung beginnt dabei nicht vor Eintritt der Volljährigkeit des nachzugswilligen Kindes zu laufen (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - C-560/20 -, juris Rn. 40; BVerwG…, Urteil vom 29. August 2024 - 1 C 9.23 -, juris Rn. 19).

    Die Antragstellerin wurde über die Pflicht zur Einhaltung der Dreimonatsfrist, die sich erst aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (…Urteil vom 12. April 2018 - C-550/16 -, Rn. 61…, Urteil vom 1. August 2022 - C-279/20 -, Rn. 54 und Urteil vom 30. Januar 2024 - C-560/20 -, Rn. 37) ergibt, und über den aus der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urteil vom 29. August 2024 - 1 C 9.23 -, juris Rn. 15 f.) folgenden Umstand, dass der Antrag des Vaters keinen Visumsantrag beinhaltet, nicht informiert.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.10.2025 - C-571/24

    Kreis Bergstraße - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der …

    {FN:13} C-560/20, EU:C:2024:96.

    {FN:14} Vgl. Urteil vom 30. Januar 2024, Landeshauptmann von Wien (Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling) (C-560/20, EU:C:2024:96, Rn. 35, 51 und 57).

  • VG Berlin, 26.03.2025 - 18 K 155.24
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes gilt eine solche Frist auch in Fällen des Elternnachzugs zu einem als Flüchtling anerkanntem Kind (vgl. EuGH…, Urteil vom 12. April 2018, C-550/16, "A und S", Rn. 61), allerdings beginnt diese Dreimonatsfrist nicht zu laufen, bevor das Kind, zu dem der Elternnachzug erfolgen soll, volljährig wird (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2024, Rs. C-560/20, Rn. 40).

    Auch bei Anwendung der für den Nachzug eines Geschwisterkindes gemeinsam mit den Eltern zu einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling durch den Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten Maßstäbe auf die vorliegende Konstellation des Kindernachzugs zum als Flüchtling anerkannten Elternteil würde es an einer erforderlichen vollständigen und dauerhaften Angewiesenheit der Klägerin auf die Unterstützung ihrer Eltern fehlen (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 30. Januar 2024, Rs. C-560/20, juris Rn. 55), wie sich aus den Ausführungen zu § 36 Abs. 2 Satz 1 AufenthG ergibt.

    Rn. 35 Das Bundesverwaltungsgericht hat sich für seinen Ansatz, dass beim Kindernachzug zu einem als Flüchtling anerkannten Elternteil die Dreimonatsfrist für eine Visumantragstellung nicht zu laufen beginnen könne, bevor das nachzugswillige Kind volljährig wird, auf eine entsprechende Passage - Randnummer 40 - im Urteil des Gerichtshofs vom 30. Januar 2024, Rs. C-560/20, gestützt.

  • BVerwG, 29.08.2024 - 1 C 19.23

    Antrag einer eritreischen Staatsangehörigen auf Erteilung eines nationalen Visums …

    Eine Frist für die Visumantragstellung kann jedoch nicht zu laufen beginnen, bevor das nachzugswillige Kind volljährig wird (vgl. EuGH, Urteil vom 30. Januar 2024 - C-560/20 [ECLI:EU:C:2024:96] - Rn. 40).

    Rn. 23 aa) Die Bindung des Visumantrags an die genannte Frist konnte der Klägerin nicht bekannt sein, da sie sich erst aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 12. April 2018 - C-550/16 -, vom 1. August 2022 - C-279/20 - und vom 30. Januar 2024 - C-560/20 - Rn. 40) ergibt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2025 - 3 B 20.24

    Kein Anspruch auf Elternnachzug nach Einbürgerung eines Flüchtlings

    Diese Rechtsprechung hat der EuGH in seinen Entscheidungen vom 1. August 2022 - C-273/20 und C-355/20 (…juris Rn. 33 ff.) und vom 30. Januar 2024 - C-560/20 - (…juris Rn. 34 ff.) bekräftigt.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2024 - 6 B 10.23

    Erteilung von Visa für den Familiennachzug

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2025 - 6 S 26.25

    Geschwisternachzug zu einem Geschwisterkind

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-168/24

    PMJC - Vorlage zur Vorabentscheidung - Marken - Richtlinien 2008/95/EG und (EU) …

  • VG Berlin, 12.12.2024 - 24 L 877.24
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Rechtsprechung
   Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20   

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https://dejure.org/2023,9207
Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20 (https://dejure.org/2023,9207)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04.05.2023 - C-560/20 (https://dejure.org/2023,9207)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 04. Mai 2023 - C-560/20 (https://dejure.org/2023,9207)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Landeshauptmann von Wien (Regroupement familial avec un mineur réfugié)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Familienzusammenführung von Flüchtlingen - Unbegleiteter Minderjähriger - Art. 10 Abs. 3 Buchst. a - Eltern, die die Familienzusammenführung mit einem als ...

  • rechtsportal.de

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Einwanderungspolitik - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Familienzusammenführung von Flüchtlingen - Unbegleiteter Minderjähriger - Art. 10 Abs. 3 Buchst. a - Eltern, die die Familienzusammenführung mit einem als ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • EuGH, 12.12.2019 - C-519/18

    Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Regroupement familial - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20
    {FN:22} Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 35).

    {FN:33} Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 69).

    {FN:39} Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 43).

    {FN:45} Vgl. Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 39 und 40).

    {FN:47} Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 42).

    {FN:48} Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 65).

    {FN:55} Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 42 und 65).

    {FN:57} Vgl. entsprechend Urteil vom 12. Dezember 2019, Bevándorlási és Menekültügyi Hivatal (Familienzusammenführung - Schwester des Flüchtlings) (C-519/18, EU:C:2019:1070, Rn. 61 bis 67).

  • EuGH, 12.04.2018 - C-550/16

    Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20
    Wenn die Frage 1 mit Ja zu beantworten ist: Ist in einem solchen Fall erforderlich, dass die Eltern des Drittstaatsangehörigen die im Urteil des Gerichtshofs vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 61), erwähnte Frist zur Stellung eines Antrags auf Familienzusammenführung "grundsätzlich innerhalb von drei Monaten ab dem Tag …, an dem der Minderjährige als Flüchtling anerkannt worden ist", einhalten?.

    Wenn die Frage 2 mit Ja zu beantworten ist: Welche Kriterien sind bei der Beurteilung der Rechtzeitigkeit heranzuziehen, ob ein solcher Antrag auf Familienzusammenführung "grundsätzlich" innerhalb von drei Monaten im Sinne der Ausführungen im Urteil des Gerichtshofs vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 61), gestellt wurde?.

    {FN:24} Urteil vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 34).

    {FN:26} Urteil vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 44).

    Das Recht auf Familienzusammenführung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge mit ihren Eltern nach Art. 10 Abs. 3 Buchst. a der Richtlinie 2003/86 unterliegt daher keinem Wertungsspielraum der Mitgliedstaaten (Urteil vom 12. April 2018, A und S, C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 43).

    {FN:31} Urteil vom 12. April 2018, A und S (C-550/16, EU:C:2018:248, Rn. 34).

  • EuGH, 08.03.2011 - C-34/09

    Die Unionsbürgerschaft gebietet, dass ein Mitgliedstaat es Staatsangehörigen …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20
    {FN:11} Urteil vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124).

    {FN:50} Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), vom 15. November 2011, Dereci u. a. (C-256/11, EU:C:2011:734), und vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a. (C-133/15, EU:C:2017:354).

    {FN:51} Urteil vom 8. März 2011 (C-34/09, EU:C:2011:124).

    {FN:52} Urteil vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.07.2021 - C-709/20

    The UK legislation on Universal Credit, which deprives of that benefit Union …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20
    Vgl. entsprechend auch Urteil vom 15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland (C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 82 und 83), zur Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (…ABl. 2004, L 158, S. 77).

    Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland (C-709/20, EU:C:2021:602, Rn. 85).

    Vgl. auch Urteil vom 15. Juli 2021, The Department for Communities in Northern Ireland (C-709/20, EU:C:2021:602).

  • EuGH, 07.11.2018 - C-380/17

    K und B - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zuständigkeit des Gerichtshofs - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20
    Auch wenn diese Familienangehörigen nicht in den Anwendungsbereich des Unionsrechts fallen, kann ein Mitgliedstaat ihnen nach nationalem Recht eine günstigere Behandlung gewähren (Urteil vom 7. November 2018, K und B, C-380/17, EU:C:2018:877, Rn. 34 und 37).

    Vgl. entsprechend auch Urteil vom 7. November 2018, K und B (C-380/17, EU:C:2018:877, Rn. 44, 48 und 49), wonach Art. 12 Abs. 1 Unterabs. 3 der Richtlinie 2003/86 seiner Wirksamkeit und seiner Klarheit beraubt würde, wenn ein Mitgliedstaat davon absehen könnte, eine Frist für die Stellung eines Antrags auf Familienzusammenführung nach dieser Bestimmung vorzuschreiben.

    {FN:61} Vgl. entsprechend Urteil vom 7. November 2018, K und B (C-380/17, EU:C:2018:877, Rn. 26 bis 36).

  • EuGH, 13.03.2019 - C-635/17

    E. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20
    {FN:21} Urteil vom 13. März 2019, E. (C-635/17, EU:C:2019:192, Rn. 55 und 56 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. entsprechend Urteil vom 13. März 2019, E. (C-635/17, EU:C:2019:192, Rn. 32 bis 43), in dem Art. 3 Abs. 2 Buchst. c der Richtlinie 2003/86 dahin ausgelegt wird, dass drittstaatsangehörige Familienangehörige eines subsidiär Schutzberechtigten von ihrem Anwendungsbereich ausgeschlossen sind.

    {FN:44} Vgl. entsprechend Urteil vom 13. März 2019, E. (C-635/17, EU:C:2019:192, Rn. 48).

  • EuGH, 15.11.2011 - C-256/11

    Dereci u.a. - Unionsbürgerschaft - Aufenthaltsrecht der Angehörigen von …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20
    {FN:12} Urteil vom 15. November 2011, Dereci u. a. (C-256/11, EU:C:2011:734).

    {FN:20} Soweit Art. 7 der Charta Rechte enthält, die den in Art. 8 Abs. 1 EMRK gewährleisteten Rechten entsprechen, haben sie die gleiche Bedeutung und Tragweite wie diese (Urteil vom 15. November 2011, Dereci u. a., C-256/11, EU:C:2011:734, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:50} Urteile vom 8. März 2011, Ruiz Zambrano (C-34/09, EU:C:2011:124), vom 15. November 2011, Dereci u. a. (C-256/11, EU:C:2011:734), und vom 10. Mai 2017, Chavez-Vilchez u. a. (C-133/15, EU:C:2017:354).

  • EuGH, 01.08.2022 - C-273/20

    Familienzusammenführung: Die Ablehnung der Erteilung eines nationalen Visums zum …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20
    Rn. 15 Der Präsident des Gerichtshofs hat das Verfahren der vorliegenden Rechtssache am 9. Juli 2021 bis zur Verkündung des Endurteils in der Rechtssache C-279/20 und den verbundenen Rechtssachen C-273/20 und C-355/20 ausgesetzt.

    {FN:13} Urteile vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Nachzug eines volljährig gewordenen Kindes) (C-279/20, EU:C:2022:618) und vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling) (C-273/20 und C-355/20, EU:C:2022:617).

    {FN:18} Urteil vom 1. August 2022, Bundesrepublik Deutschland (Familienzusammenführung mit einem minderjährigen Flüchtling) (C-273/20 und C-355/20, EU:C:2022:617, Rn. 35 und 39).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-356/11

    O. und S. - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV - Richtlinie 2003/86/EG - Recht auf …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20
    {FN:23} Vgl. neunter Erwägungsgrund der Richtlinie 2003/86. Im Urteil vom 6. Dezember 2012, O u. a. (C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 64 und 65), hat der Gerichtshof festgestellt, dass Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86 ein weites Verständnis der "Kernfamilie" zugrunde liegt.

    {FN:56} Urteil vom 6. Dezember 2012, 0 u. a. (C-356/11 und C-357/11, EU:C:2012:776, Rn. 68).

  • EuGH, 20.11.2019 - C-706/18

    Belgische Staat (Regelung über die stillschweigende Stattgabe) - Vorlage zur …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 04.05.2023 - C-560/20
    Nach ständiger Rechtsprechung gibt Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2003/86 den Mitgliedstaaten präzise positive Verpflichtungen auf, denen klar definierte subjektive Rechte entsprechen, da sie den Mitgliedstaaten in den in der Richtlinie 2003/86 festgelegten Fällen vorschreibt, den Nachzug bestimmter Mitglieder der Familie des Zusammenführenden zu genehmigen, ohne dass sie dabei über einen Ermessensspielraum verfügen (Urteil vom 20. November 2019, Belgische Staat [Regelung über die stillschweigende Stattgabe], C-706/18, EU:C:2019:993, Rn. 29 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    {FN:35} Urteil vom 20. November 2019, Belgische Staat (Regelung über die stillschweigende Stattgabe)(C-706/18, EU:C:2019:993, Rn. 35 und 37 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.05.2017 - C-133/15

    Ein Staatsangehöriger eines Nicht-EU-Landes kann als Elternteil eines …

  • EuGH, 19.11.2019 - C-609/17

    TSN - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 153 AEUV - …

  • EuGH, 19.04.2016 - C-441/14

    DI - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Charta der Grundrechte der …

  • EuGH, 04.03.2010 - C-578/08

    Chakroun - Recht auf Familienzusammenführung - Richtlinie 2003/86/EG - Begriff …

  • EuGH, 21.04.2016 - C-558/14

    Die Mitgliedstaaten können einen Antrag auf Familienzusammenführung ablehnen, …

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.03.2021 - Gutachten 1/19

    Convention d'Istanbul - Antrag auf Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV - …

  • EuGH, 06.11.2012 - C-245/11

    K - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die …

  • EuGH, 10.06.2021 - C-94/20

    Land Oberösterreich (Aide au logement) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-483/20

    Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe läuft es dem Unionsrecht zuwider, dass ein …

  • EuGH, 01.08.2022 - C-279/20

    Bundesrepublik Deutschland (Regroupement familial d'un enfant devenu majeur) - …

  • VG Berlin, 22.11.2023 - 6 K 352.22
    Das zu dieser Frage an den EuGH gerichtete Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 267 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union hat das vorlegende Gericht nach Entscheidung des EuGH in den Rechtssachen C-273/20 und C-355/20 nicht aufrechterhalten (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts vom 4. Mai 2023 - C-560/20 - juris).
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