Rechtsprechung
| EuGH, 23.11.2021 - C-564/19 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Europäischer Gerichtshof
IS (Illégalité de l'ordonnance de renvoi)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2010/64/EU - Art. 5 - Qualität der Dolmetschleistungen und Übersetzungen - Richtlinie 2012/13/EU - Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren- Art. 4 Abs. 5 und Art. 6 ...
- doev.de
IS - Befugnis nationaler Gerichte zu Vorabentscheidungsersuchen; richterliche Unabhängigkeit; Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Richtlinie 2010/64/EU - Art. 5 - Qualität der Dolmetschleistungen und Übersetzungen - Richtlinie 2012/13/EU - Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren- Art. 4 Abs. 5 und Art. 6 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Es ist mit dem Unionsrecht unvereinbar, dass ein Höchstgericht eines Mitgliedstaats im Anschluss an ein vom Generalstaatsanwalt eingelegtes Rechtsmittel zur Wahrung des Rechts die Rechtswidrigkeit eines von einem ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Gerichtshof Ungarns darf EuGH-Vorlage untergeordneten Gerichts nicht für rechtswidrig erklären - Gerichtshof Ungarns darf EuGH-Vorlage untergeordneten Gerichts nicht für rechtswidrig erklären
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
IS (Illégalité de l'ordonnance de renvoi)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
IS
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
- EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Papierfundstellen
- NJW 2022, 601
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (26)
- EuGH, 26.03.2020 - C-558/18
Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …
Auszug aus EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Rechtssache von den Rechtssachen, in denen das Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny (C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234), ergangen ist, in denen die betreffenden vorlegenden Gerichte die Antworten auf die dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zur Auslegung des Unionsrechts nicht benötigten, um über einer Sachentscheidung in den bei ihnen anhängigen Verfahren vorgelagerte Verfahrensfragen des nationalen Rechts zu entscheiden.Die bloße Aussicht, aufgrund der Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens oder der Entscheidung, dieses anschließend aufrechtzuerhalten, derartiger Verfolgung ausgesetzt zu sein, ist nämlich geeignet, die tatsächliche Wahrnehmung der Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs durch die betreffenden nationalen Richter und der Aufgaben des zur Anwendung des Unionsrechts berufenen Richters zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 15. Juli 2021, Kommission/Polen [Disziplinarordnung für Richter], C-791/19, EU:C:2021:596, Rn. 227).
Rn. 91 Der Umstand, dass die Richter keinen Disziplinarverfahren oder -strafen wegen der Ausübung einer solchen in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallenden Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs ausgesetzt sind, stellt zudem eine ihrer Unabhängigkeit inhärente Garantie dar, die insbesondere für das reibungslose Funktionieren des Systems der justiziellen Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung ist, das durch den in Art. 267 AEUV vorgesehenen Mechanismus des Vorabentscheidungsersuchens verkörpert wird (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 140 Da die ungarische Regierung und die Kommission die Zulässigkeit dieser Fragen im Wesentlichen mit der Begründung bestreiten, dass weder die Auslegung von Art. 19 EUV noch die von Art. 47 der Charta für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits erheblich sei, ist darauf hinzuweisen, dass, wie sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 267 AEUV ergibt, die beantragte Vorabentscheidung "erforderlich" sein muss, um dem vorlegenden Gericht den "Erlass seines Urteils" in der bei ihm anhängigen Rechtssache zu ermöglichen (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 141 Der Gerichtshof hat daher wiederholt darauf hingewiesen, dass sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Aufbau von Art. 267 AEUV folgt, dass das Vorabentscheidungsverfahren insbesondere voraussetzt, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das Urteil des Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren berücksichtigt werden kann (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 142 In einem solchen Verfahren muss daher ein Bezug zwischen dem fraglichen Rechtsstreit und den Bestimmungen des Unionsrechts, um deren Auslegung ersucht wird, bestehen, so dass diese Auslegung einem objektiven Erfordernis für die Entscheidung entspricht, die das nationale Gericht zu treffen hat (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 143 Im vorliegenden Fall ergibt sich aus dem Vorabentscheidungsersuchen nicht, dass zwischen den unionsrechtlichen Vorschriften, auf die sich die zweite und die dritte zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage beziehen, und dem Ausgangsverfahren ein Bezug bestünde, aufgrund dessen die Auslegung, um die ersucht wird, erforderlich werden könnte, damit der vorlegende Richter entsprechend den aus einer solchen Auslegung zu ziehenden Erkenntnissen eine Entscheidung treffen kann, deren es bedürfte, um über diese Rechtssache zu befinden (vgl. entsprechend Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 145 Zweitens hat der Gerichtshof zwar bereits zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen für zulässig erklärt, die sich auf die Auslegung von Verfahrensvorschriften des Unionsrechts beziehen, die das betreffende vorlegende Gericht zum Erlass seines Urteils anwenden muss (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 17. Februar 2011, Weryński, C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 41 und 42), um dergleichen geht es jedoch in der zweiten und der dritten Frage, die im Rahmen der vorliegenden Rechtssache gestellt worden sind, nicht (vgl. entsprechend Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 50).
Rn. 146 Drittens erscheint eine Antwort des Gerichtshofs auf diese Fragen auch nicht geeignet, dem nationalen Gericht eine Auslegung des Unionsrechts an die Hand zu geben, die es ihm ermöglicht, über Verfahrensfragen des nationalen Rechts zu entscheiden, bevor es in dem bei ihm anhängigen Verfahren in der Sache entscheiden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 51).
- EuGH - C-563/18 (anhängig)
Prokuratura Okregowa w Plocku
Auszug aus EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Insoweit unterscheidet sich die vorliegende Rechtssache von den Rechtssachen, in denen das Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny (C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234), ergangen ist, in denen die betreffenden vorlegenden Gerichte die Antworten auf die dem Gerichtshof vorgelegten Fragen zur Auslegung des Unionsrechts nicht benötigten, um über einer Sachentscheidung in den bei ihnen anhängigen Verfahren vorgelagerte Verfahrensfragen des nationalen Rechts zu entscheiden.Die bloße Aussicht, aufgrund der Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens oder der Entscheidung, dieses anschließend aufrechtzuerhalten, derartiger Verfolgung ausgesetzt zu sein, ist nämlich geeignet, die tatsächliche Wahrnehmung der Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs durch die betreffenden nationalen Richter und der Aufgaben des zur Anwendung des Unionsrechts berufenen Richters zu beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung, …sowie vom 15. Juli 2021, Kommission/Polen [Disziplinarordnung für Richter], C-791/19, EU:C:2021:596, Rn. 227).
Rn. 91 Der Umstand, dass die Richter keinen Disziplinarverfahren oder -strafen wegen der Ausübung einer solchen in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallenden Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs ausgesetzt sind, stellt zudem eine ihrer Unabhängigkeit inhärente Garantie dar, die insbesondere für das reibungslose Funktionieren des Systems der justiziellen Zusammenarbeit von wesentlicher Bedeutung ist, das durch den in Art. 267 AEUV vorgesehenen Mechanismus des Vorabentscheidungsersuchens verkörpert wird (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 140 Da die ungarische Regierung und die Kommission die Zulässigkeit dieser Fragen im Wesentlichen mit der Begründung bestreiten, dass weder die Auslegung von Art. 19 EUV noch die von Art. 47 der Charta für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits erheblich sei, ist darauf hinzuweisen, dass, wie sich bereits aus dem Wortlaut von Art. 267 AEUV ergibt, die beantragte Vorabentscheidung "erforderlich" sein muss, um dem vorlegenden Gericht den "Erlass seines Urteils" in der bei ihm anhängigen Rechtssache zu ermöglichen (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 45 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 141 Der Gerichtshof hat daher wiederholt darauf hingewiesen, dass sowohl aus dem Wortlaut als auch aus dem Aufbau von Art. 267 AEUV folgt, dass das Vorabentscheidungsverfahren insbesondere voraussetzt, dass bei den nationalen Gerichten tatsächlich ein Rechtsstreit anhängig ist, in dem sie eine Entscheidung erlassen müssen, bei der das Urteil des Gerichtshofs im Vorabentscheidungsverfahren berücksichtigt werden kann (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 46 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 142 In einem solchen Verfahren muss daher ein Bezug zwischen dem fraglichen Rechtsstreit und den Bestimmungen des Unionsrechts, um deren Auslegung ersucht wird, bestehen, so dass diese Auslegung einem objektiven Erfordernis für die Entscheidung entspricht, die das nationale Gericht zu treffen hat (Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 48 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 143 Im vorliegenden Fall ergibt sich aus dem Vorabentscheidungsersuchen nicht, dass zwischen den unionsrechtlichen Vorschriften, auf die sich die zweite und die dritte zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage beziehen, und dem Ausgangsverfahren ein Bezug bestünde, aufgrund dessen die Auslegung, um die ersucht wird, erforderlich werden könnte, damit der vorlegende Richter entsprechend den aus einer solchen Auslegung zu ziehenden Erkenntnissen eine Entscheidung treffen kann, deren es bedürfte, um über diese Rechtssache zu befinden (vgl. entsprechend Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 52 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 145 Zweitens hat der Gerichtshof zwar bereits zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen für zulässig erklärt, die sich auf die Auslegung von Verfahrensvorschriften des Unionsrechts beziehen, die das betreffende vorlegende Gericht zum Erlass seines Urteils anwenden muss (…vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 17. Februar 2011, Weryński, C-283/09, EU:C:2011:85, Rn. 41 und 42), um dergleichen geht es jedoch in der zweiten und der dritten Frage, die im Rahmen der vorliegenden Rechtssache gestellt worden sind, nicht (vgl. entsprechend Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 50).
Rn. 146 Drittens erscheint eine Antwort des Gerichtshofs auf diese Fragen auch nicht geeignet, dem nationalen Gericht eine Auslegung des Unionsrechts an die Hand zu geben, die es ihm ermöglicht, über Verfahrensfragen des nationalen Rechts zu entscheiden, bevor es in dem bei ihm anhängigen Verfahren in der Sache entscheiden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 51).
- EuGH, 18.05.2021 - C-83/19
Wegen möglicher politischer Einflussnahme: EuGH besorgt über rumänische …
Auszug aus EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Außerdem geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass das beschleunigte Verfahren keine Anwendung finden kann, wenn die Sensibilität und die Komplexität der durch einen Fall aufgeworfenen rechtlichen Fragen kaum mit der Anwendung des beschleunigten Verfahrens zu vereinbaren sind, insbesondere, wenn es nicht angebracht erscheint, das schriftliche Verfahren vor dem Gerichtshof zu verkürzen (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dieser Grundsatz verpflichtet daher alle mitgliedstaatlichen Stellen, den verschiedenen unionsrechtlichen Vorschriften volle Wirksamkeit zu verschaffen, wobei das Recht der Mitgliedstaaten die diesen verschiedenen Vorschriften zuerkannte Wirkung in ihrem Hoheitsgebiet nicht beeinträchtigen darf (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 244 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Nach ständiger Rechtsprechung sind die Wirkungen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts für alle Einrichtungen eines Mitgliedstaats verbindlich, ohne dass dem insbesondere die innerstaatlichen Bestimmungen über die Verteilung der gerichtlichen Zuständigkeiten, auch wenn sie Verfassungsrang haben, entgegenstehen könnten (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 245 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.04.2016 - C-689/13
PFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Rn. 68 Insoweit hat der Gerichtshof wiederholt entschieden, dass die nationalen Gerichte die umfassende Befugnis haben, ihn mit einer Frage nach der Auslegung der relevanten Bestimmungen des Unionsrechts zu befassen, wobei aus dieser Befugnis für letztinstanzlich entscheidende Gerichte, vorbehaltlich der in der Rechtsprechung des Gerichtshofs anerkannten Ausnahmen, eine Pflicht wird (Urteil vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 69 Sowohl diese Befugnis als auch diese Pflicht sind nämlich dem durch Art. 267 AEUV errichteten System der Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof und den mit dieser Bestimmung den nationalen Gerichten zugewiesenen Aufgaben des zur Anwendung des Unionsrechts berufenen Richters inhärent (Urteil vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 33).
Rn. 70 Folglich ist ein mit einer Rechtssache befasstes nationales Gericht, wenn es der Auffassung ist, dass sich im Rahmen dieser Rechtssache eine Frage nach der Auslegung oder der Gültigkeit des Unionsrechts stellt, befugt oder verpflichtet, den Gerichtshof um eine Vorabentscheidung zu ersuchen, ohne dass diese Befugnis oder diese Pflicht durch nationale gesetzliche oder von der Rechtsprechung aufgestellte Regeln eingeschränkt werden könnte (Urteil vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 34).
- EuGH - C-127/19 (anhängig)
Asociatia "Forumul Judecatorilor Din România" und Asociatia Miscarea Pentru …
Auszug aus EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Außerdem geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass das beschleunigte Verfahren keine Anwendung finden kann, wenn die Sensibilität und die Komplexität der durch einen Fall aufgeworfenen rechtlichen Fragen kaum mit der Anwendung des beschleunigten Verfahrens zu vereinbaren sind, insbesondere, wenn es nicht angebracht erscheint, das schriftliche Verfahren vor dem Gerichtshof zu verkürzen (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dieser Grundsatz verpflichtet daher alle mitgliedstaatlichen Stellen, den verschiedenen unionsrechtlichen Vorschriften volle Wirksamkeit zu verschaffen, wobei das Recht der Mitgliedstaaten die diesen verschiedenen Vorschriften zuerkannte Wirkung in ihrem Hoheitsgebiet nicht beeinträchtigen darf (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 244 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Nach ständiger Rechtsprechung sind die Wirkungen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts für alle Einrichtungen eines Mitgliedstaats verbindlich, ohne dass dem insbesondere die innerstaatlichen Bestimmungen über die Verteilung der gerichtlichen Zuständigkeiten, auch wenn sie Verfassungsrang haben, entgegenstehen könnten (Urteil vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 245 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 02.03.2021 - C-824/18
Polen: Besetzung des Obersten Gerichts könnte rechtswidrig sein
Auszug aus EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Rn. 67 Was als Erstes die Frage betrifft, ob Art. 267 AEUV dahin auszulegen ist, dass er dem entgegensteht, dass der Oberste Gerichtshof eines Mitgliedstaats im Anschluss an ein Rechtsmittel zur Wahrung des Rechts die Rechtswidrigkeit eines Vorabentscheidungsersuchens, mit dem der Gerichtshof von einem untergeordneten Gericht nach dieser Bestimmung befasst worden ist, feststellt, ohne dass allerdings die Rechtswirkungen der dieses Ersuchen enthaltenden Entscheidung betroffen sind, ist darauf hinzuweisen, dass das Schlüsselelement des von den Verträgen geschaffenen Gerichtssystems in dem in Art. 267 AEUV vorgesehenen Vorabentscheidungsverfahren besteht; Ziel dieser Bestimmung ist es, durch die Einführung eines Dialogs von Gericht zu Gericht zwischen dem Gerichtshof und den Gerichten der Mitgliedstaaten die einheitliche Auslegung des Unionsrechts zu gewährleisten und damit die Sicherstellung seiner Kohärenz, seiner vollen Geltung und seiner Autonomie sowie letztlich des eigenen Charakters des durch die Verträge geschaffenen Rechts zu ermöglichen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 90 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 80 Zweitens muss nach ständiger Rechtsprechung eine Bestimmung des nationalen Rechts, die der Durchführung des in Art. 267 AEUV vorgesehenen Verfahrens entgegensteht, unangewendet bleiben, ohne dass das betreffende Gericht die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Wege oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (Urteil vom 2. März 2021, A. B. u. a. [Ernennung von Richtern am Obersten Gericht - Rechtsbehelf], C-824/18, EU:C:2021:153, Rn. 141 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 24.11.2020 - C-510/19
Die Staatsanwälte in den Niederlanden sind keine "vollstreckende Justizbehörde" …
Auszug aus EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 24. November 2020, 0penbaar Ministerie [Urkundenfälschung], C-510/19, EU:C:2020:953, Rn. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 05.02.1963 - 26/62
Van Gend & Loos - Direkte Anwendbarkeit von Primärrecht
Auszug aus EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Rn. 76 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Mechanismus der Vorabentscheidung "die Wachsamkeit der an der Wahrung ihrer Rechte interessierten Einzelnen eine wirksame Kontrolle [darstellt], welche die durch die Kommission und die Mitgliedstaaten gemäß den Artikeln [258 und 259 AEUV] ausgeübte Kontrolle ergänzt" (Urteil vom 5. Februar 1963, van Gend & Loos, 26/62, EU:C:1963:1, S. 25). - EuGH, 16.12.2008 - C-210/06
Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem …
Auszug aus EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Rn. 72 Auch wenn Art. 267 AEUV einem Rechtsmittel gegen ein Vorabentscheidungsersuchen nach innerstaatlichem Recht nicht entgegensteht, ist eine Entscheidung eines Höchstgerichts, mit der ein Vorabentscheidungsersuchen für rechtswidrig erklärt wird, weil die vorgelegten Fragen für die Entscheidung des Ausgangsrechtsstreits nicht erheblich und erforderlich seien, mit diesem Artikel unvereinbar, da die Beurteilung dieser Gesichtspunkte in die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichtshofs fällt, über die Zulässigkeit von Vorlagefragen zu entscheiden, wie sich aus der oben in den Rn. 60 und 61 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Cartesio, C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 93 bis 96). - EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki und Abdeli - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der …
Auszug aus EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Rn. 73 Zudem wäre, wie auch der Generalanwalt in Nr. 48 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, die Wirksamkeit des Unionsrechts gefährdet, wenn durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs zum höchsten nationalen Gericht das innerstaatliche Gericht, bei dem ein nach Unionsrecht zu entscheidender Rechtsstreit anhängig ist, davon abgeschreckt wird, von der ihm durch Art. 267 AEUV eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, dem Gerichtshof Fragen vorzulegen, die die Auslegung und die Gültigkeit des Unionsrechts betreffen, um darüber entscheiden zu können, ob eine innerstaatliche Vorschrift mit dem Unionsrecht vereinbar ist oder nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 15.07.2021 - C-791/19
Die polnischen Rechtsvorschriften über die Disziplinarordnung für Richter …
- EuGH, 15.10.2015 - C-216/14
Covaci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 07.08.2018 - C-122/17
Smith - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- EGMR, 01.03.2006 - 56581/00
SEJDOVIC c. ITALIE
- EuGH, 16.07.2020 - C-658/18
Governo della Repubblica italiana (Status der italienischen Friedensrichter) - …
- EGMR, 18.10.2006 - 18114/02
HERMI c. ITALIE
- EuGH, 05.07.2016 - C-614/14
Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 94 der …
- EuGH, 17.02.2011 - C-283/09
Ein nationales Gericht ist nicht verpflichtet, die Auslagen eines auf sein …
- EGMR, 24.01.2019 - 76577/13
Italien verurteilt: 18.000 Euro Entschädigung für Amanda Knox
- EuGH, 29.07.2019 - C-38/18
Gambino und Hyka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EGMR, 12.05.2017 - 21980/04
SIMEONOVI v. BULGARIA
- EuGH, 21.06.2007 - C-259/05
Omni Metal Service - Verordnung (EWG) Nr. 259/93 - Abfälle - Kabel, die aus …
- EuGH, 13.06.2019 - C-646/17
Moro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen …
- EuGH, 29.04.2021 - C-383/19
Der Abschluss eines Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsvertrags ist …
- EuGH, 16.11.2016 - C-2/15
Accord de libre-échange avec Singapour - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 02.09.2015 - C-127/14
Surmačs - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 94/19/EG - Anhang I Nr. …
- EuGH, 04.10.2024 - C-200/23
Agentsia po vpisvaniyata - Datenschutz - Veröffentlichung eines …
Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 59 und 60 sowie die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21
Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von …
{FN:47} Urteil vom 23. November 2021, 1S (Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses) (C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 68 bis 70 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 21.12.2021 - C-357/19
Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des …
Rn. 138 Bezüglich des Umstands, dass die richtige Auslegung des Unionsrechts im vorliegenden Fall so offenkundig sei, dass sie keinen Raum für vernünftige Zweifel lasse, genügt insoweit der Hinweis, dass ein solcher Umstand, wenn er erwiesen ist, den Gerichtshof dazu veranlassen kann, durch Beschluss nach Art. 99 der Verfahrensordnung zu entscheiden, aber weder das nationale Gericht daran hindern kann, eine Frage zur Vorabentscheidung vorzulegen, noch zur Unzulässigkeit dieser Frage führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 96).Ferner stellt es eine wesentliche Garantie für die Unabhängigkeit der nationalen Richter dar, dass sie keinen Disziplinarverfahren oder -strafen für die Ausübung der - in ihre ausschließliche Zuständigkeit fallenden - Befugnis zur Anrufung des Gerichtshofs nach Art. 267 AEUV ausgesetzt sind (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Juli 2016, 0gnyanov, C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 17 und 25…, vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 59, sowie vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 91).
[Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts - Ernennung], C-487/19, EU:C:2021:798, Rn. 156, sowie vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
[Kammer für außerordentliche Überprüfung und öffentliche Angelegenheiten des Obersten Gerichts - Ernennung], C-487/19, EU:C:2021:798, Rn. 157, sowie vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Rn. 252 Hierzu ist insbesondere darauf hinzuweisen, dass ein nationales Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat und eine nationale Regelung nicht im Einklang mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen kann, nach dem Grundsatz des Vorrangs verpflichtet ist, für die volle Wirksamkeit der Anforderungen des Unionsrechts in dem bei ihm anhängigen Rechtsstreit Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - nationale Regelung oder Praxis, die einer Bestimmung des Unionsrechts mit unmittelbarer Wirkung entgegensteht, unangewendet lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser nationalen Regelung oder Praxis auf gesetzgeberischem Weg oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 18. Mai 2021, Asociaţia "Forumul Judecătorilor din România" u. a., C-83/19, C-127/19, C-195/19, C-291/19, C-355/19 und C-397/19, EU:C:2021:393, Rn. 247 und 248 sowie vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 80).
Hinzuzufügen ist, dass die Befugnis, bereits zum Zeitpunkt dieser Anwendung alles Erforderliche zu tun, um eine nationale Regelung oder Praxis beiseite zu lassen, die unter Umständen ein Hindernis für die volle Wirksamkeit der Normen des Unionsrechts bilden, Bestandteil des Amts des Unionsrichters ist, das dem nationalen Gericht obliegt, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Normen des Unionsrechts anzuwenden hat, so dass die Ausübung dieser Befugnis eine wesentliche Garantie der sich aus Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV ergebenden richterlichen Unabhängigkeit darstellt (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny, C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234, Rn. 59, sowie vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 91).
Rn. 260 In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Art. 267 AEUV jeder nationalen Regelung oder Praxis entgegensteht, die geeignet ist, die nationalen Gerichte daran zu hindern, von der in Art. 267 AEUV vorgesehenen Befugnis Gebrauch zu machen, den Gerichtshof um Vorabentscheidung zu ersuchen, bzw. gegebenenfalls der Verpflichtung dazu nachzukommen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. April 2016, PFE, C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 32 bis 34 und die dort angeführte Rechtsprechung…, vom 19. November 2019, A. K. u. a. [Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts], C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 103, und vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 93).
- EuGH, 07.07.2022 - C-257/21
Coca-Cola European Partners Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Rn. 33 Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass das in Art. 267 AEUV vorgesehene Vorabentscheidungsverfahren eine enge Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gerichten und dem Gerichtshof begründet, die auf einer Verteilung der Aufgaben zwischen ihnen beruht, und ein Verfahren darstellt, das dem Gerichtshof die Auslegung der unionsrechtlichen Vorschriften erlaubt, auf die es für die Entscheidung des bei dem nationalen Gericht anhängigen Rechtsstreits ankommt (Urteil vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 59 und die dort angeführte Rechtsprechung).Daher ist der Gerichtshof grundsätzlich gehalten, über die ihm vorgelegten Fragen zu befinden, wenn sie die Auslegung des Unionsrechts betreffen (Urteil vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 60 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, das Problem hypothetischer Natur ist oder er nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 22.02.2022 - C-430/21
Das Unionsrecht steht einer nationalen Regelung entgegen, wonach die nationalen …
Rn. 65 Folglich wäre die Wirksamkeit der durch das Vorabentscheidungsverfahren eingerichteten Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten und damit des Unionsrechts gefährdet, wenn die Entscheidung über eine Einrede der Verfassungswidrigkeit vor dem Verfassungsgericht eines Mitgliedstaats bewirken könnte, dass das innerstaatliche Gericht, bei dem ein nach Unionsrecht zu entscheidender Rechtsstreit anhängig ist, davon abgeschreckt wird, von der ihm durch Art. 267 AEUV eingeräumten Befugnis Gebrauch zu machen, dem Gerichtshof Fragen vorzulegen, die die Auslegung oder die Gültigkeit von Rechtsakten des Unionsrechts betreffen, um darüber entscheiden zu können, ob eine innerstaatliche Vorschrift mit dem Unionsrecht vereinbar ist oder nicht (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli, C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 45…, vom 5. Juli 2016, 0gnyanov, C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 25, und vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 73). - EuGH, 01.08.2025 - C-600/23
Fußball: Der Gerichtshof erkennt u. a. den Klubs und den Spielern das Recht auf …
Dieses Vorabentscheidungsverfahren ist somit ein wesentlicher Bestandteil des durch die Verträge geschaffenen Systems, das es den nationalen Gerichten ermöglichen soll, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz der dem Einzelnen aus dem Unionsrecht erwachsenden Rechte zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 76). - EuGH, 17.09.2026 - C-438/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 17 Abs. 1, Art. 39 und Art. 52 Abs. 1 der …
Der Gerichtshof kann die Beantwortung einer Vorlagefrage eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2025 - C-134/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 98/59/EG - …
{FN:23} Vgl. u. a. Urteile vom 5. April 2016, PFE (…C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 34), und vom 23. November 2021, 1S (Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses) (C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 70). - Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-430/21
Generalanwalt Collins: Das Unionsrecht steht einer nationalen Bestimmung oder …
Rn. 52 Insoweit hat der Gerichtshof in dem jüngst ergangenen Urteil vom 23. November 2021, 1S (Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses) (C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 85 bis 87), die dort gegebene Rechtssache von den Rechtssachen, in denen das Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny (C-558/18 und C-563/18, EU:C:2020:234), ergangen ist, abgegrenzt.Rn. 53 Im Urteil vom 23. November 2021, 1S (Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses) (C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 85 bis 87), hat der Gerichtshof eine ihm vorgelegte Frage für zulässig befunden, die den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und eine im nationalen Recht vorgesehene Möglichkeit des disziplinarischen Vorgehens gegen Richter betraf, die den Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung ersuchen.
Rn. 54 In Bezug auf das Problem der Zulässigkeit von Fragen zur Möglichkeit, gegen Richter, die Vorabentscheidungsersuchen stellen und ein daraufhin ergehendes Urteil des Gerichtshofs anwenden, disziplinarisch vorzugehen, sehe ich klare Parallelen zwischen der vorliegenden Rechtssache und der Rechtssache, die dem Urteil vom 23. November 2021, 1S (Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses) (C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 85 bis 87){FN-VERWEIS:17}, zugrunde lag.
- EuGH, 11.06.2026 - C-81/24
Bankdienstleistungen: Die Eintragung in eine Sanktionsliste der USA reicht für …
Folglich kann der Gerichtshof die Entscheidung über ein Vorabentscheidungsersuchen eines nationalen Gerichts nur ablehnen, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit den Gegebenheiten oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (Urteil vom 23. November 2021, 1S [Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses], C-564/19, EU:C:2021:949, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2023 - C-554/21
Hann-Invest - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 19 Abs. 1 Unterabs. 2 EUV - …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2023 - C-660/21
K.B. und F.S. (Relevé d'office dans le domaine pénal) - Vorlage zur …
- LG Erfurt, 01.06.2023 - 8 O 1462/20
Unstatthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Aussetzung des Verfahrens …
- EuGH, 21.04.2026 - C-155/24
Schadstoffemissionen von Filterzigaretten: Wird in einer Richtlinie der Union, …
- EuGH, 22.09.2022 - C-475/20
Admiral Gaming Network - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2025 - C-600/23
Sportschiedsgerichtsbarkeit: Nach Ansicht der Generalanwältin Capeta müssen …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2023 - C-608/21
Politseyski organ pri 02 RU SDVR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 22.02.2024 - C-85/23
Landkreis Jerichower Land - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gesundheit - …
- EuGH, 10.11.2022 - C-203/21
DELTA STROY 2003 - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 01.08.2022 - C-242/22
Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Justizielle …
- EuGH, 15.09.2022 - C-420/20
HN (Procès d'un accusé éloigné du territoire) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 19.05.2022 - C-569/20
Ist es unmöglich, eine gerichtlich verfolgte Person aufzufinden, kann gegen diese …
- EuGH, 11.09.2025 - C-764/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische Kommunikationsnetze und -dienste - …
- EuGH, 06.03.2025 - C-395/23
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-603/22
M.S. u. a. (Droits procéduraux d'une personne mineure) - Vorlage zur …
- EuGH, 20.10.2022 - C-301/21
Curtea de Apel Alba Iulia u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - …
- EuGH, 18.12.2025 - C-260/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Wettbewerb - Art. 102 AEUV - Missbrauch einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.02.2026 - C-225/24
Generalanwältin Tamara Ćapeta schlägt dem Gerichtshof vor, den Beschluss …
- Generalanwalt beim EuGH, 27.03.2025 - C-764/23
Cairo Network - Vorlage zur Vorabentscheidung - Elektronische …
- EuGH, 25.05.2023 - C-608/21
Politseyski organ pri 02 RU SDVR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- Generalanwalt beim EuGH, 25.05.2023 - C-175/22
BK (Requalification de l'infraction) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- EuGH, 06.10.2022 - C-266/21
HV (Suspension du droit de conduire) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame …
- Generalanwalt beim EuGH, 03.03.2022 - C-420/20
HN (Procès d'un accusé éloigné du territoire) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2026 - C-748/24
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
IS (Illégalité de l'ordonnance de renvoi)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren - Richtlinie 2012/13/EU - Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen - Richtlinie 2010/64/EU - Recht auf Anwesenheit in der ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren - Richtlinie 2012/13/EU - Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen - Richtlinie 2010/64/EU - Recht auf Anwesenheit in der ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Nach Ansicht von Generalanwalt Pikamäe muss nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts ein nationales Gericht nationale Rechtsvorschriften oder eine Praxis der nationalen Gerichte, die sein Recht, den Gerichtshof ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
- EuGH, 23.11.2021 - C-564/19
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (26)
- EuGH - C-563/18 (anhängig)
Prokuratura Okregowa w Plocku
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
Rn. 2 Im Urteil vom 26. März 2020, Miasto Łowicz und Prokurator Generalny (C-558/18 und C-563/18, im Folgenden: Urteil Miasto Łowicz, EU:C:2020:234), hat der Gerichtshof versucht, seine Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Vorabentscheidungsersuchen in diesem so sensiblen Bereich, in dem der Begriff "Rechtskraft" eine andere als rein rechtliche Dimension aufweisen kann, zu konsolidieren.Dieser generalisierte Vorwurf verdient eine differenzierte Antwort auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des Gerichtshofs und insbesondere ihrer im Urteil Miasto Łowicz zum Ausdruck kommenden konsolidierten Form.
Rn. 29 Aus dem Urteil Miasto Łowicz ergibt sich, dass dieser Bezug unmittelbar oder mittelbar sein kann.
In Anbetracht der aus dem Urteil Miasto Łowicz gewonnenen Erkenntnisse lässt die Unzulässigkeit der genannten Fragen meines Erachtens nunmehr nämlich keinen Raum für Zweifel mehr.
{FN:5} Urteil Miasto Łowicz (…Rn. 43 und 44).
{FN:6} Urteil Miasto Łowicz (…Rn. 45 und 46).
{FN:7} Vgl. Urteil Miasto Łowicz (…Rn. 49 bis 51).
{FN:14} Urteil Miasto Łowicz (…Rn. 51).
{FN:18} Urteile Miasto Łowicz (…Rn. 56 und 57) sowie vom 5. April 2016, PFE (…C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 34).
{FN:50} Vgl. in diesem Sinne Urteil Miasto Łowicz (…Rn. 48 und 52) sowie Beschluss vom 6. Oktober 2020, Prokuratura Rejonowa w Słubicach (…C-623/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:800, Rn. 30).
{FN:51} Vgl. Urteil Miasto Łowicz (…Rn. 50, 51 und 53).
- EuGH, 13.06.2019 - C-646/17
Moro - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
{FN:30} Urteil vom 13. Juni 2019, Moro (C-646/17, EU:C:2019:489, Rn. 39 und 40).{FN:37} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 13. Juni 2019, Moro (C-646/17, EU:C:2019:489, Rn. 34, 42 und 43).
{FN:43} Urteil vom 13. Juni 2019, Moro (C-646/17, EU:C:2019:489, Rn. 51).
{FN:46} Urteil vom 13. Juni 2019, Moro (C-646/17, EU:C:2019:489, Rn. 53).
- EuGH, 16.12.2008 - C-210/06
Cartesio - Ein Mitgliedstaat kann die Verlegung des Sitzes einer nach seinem …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
{FN:15} Urteile vom 16. Dezember 2008, Cartesio (C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 89, 93, 95 und 98), sowie vom 16. Januar 1974, Rheinmühlen-Düsseldorf (166/73, EU:C:1974:3).{FN:20} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 16. Dezember 2008, Cartesio (C-210/06, EU:C:2008:723, Rn. 91 und 96), sowie vom 27. Februar 2014, Pohotovosť (…C-470/12, EU:C:2014:101, Rn. 31).
Wie Generalanwalt Poiares Maduro in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Cartesio (C-210/06, EU:C:2008:294) ausgeführt hat, wird das nationale Gericht "[d]urch das Vorabentscheidungsersuchen … unabhängig von anderen nationalen Gewalten oder gerichtlichen Instanzen in den [unions]rechtlichen Diskurs einbezogen … Der Vertrag sieht nicht vor, dass dieser Dialog durch andere nationale Gerichte gefiltert wird, wie die gerichtliche Hierarchie in dem jeweiligen Staat auch ausgestaltet sein mag".
- EuGH, 05.06.2018 - C-612/15
Kolev u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 325 AEUV - Betrügereien oder …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
{FN:35} Urteil vom 5. Juni 2018, Kolev u. a. (C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 81).{FN:44} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Kolev u. a. (C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 90 und 92).
{FN:45} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juni 2018, Kolev u. a. (C-612/15, EU:C:2018:392, Rn. 93).
- EuGH, 05.04.2016 - C-689/13
PFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
{FN:18} Urteile Miasto Łowicz (…Rn. 56 und 57) sowie vom 5. April 2016, PFE (C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 34).{FN:24} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. April 2016, PFE (C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 42).
{FN:27} Vgl. Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli (…C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 43 und 44), sowie vom 5. April 2016, PFE (C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 40 und 41).
- EuGH, 19.11.2019 - C-585/18
Das vorlegende Gericht hat zu prüfen, ob die neue Disziplinarkammer des …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
{FN:8} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. (Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts) (C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 99).{FN:28} Vgl. Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. (Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts) (C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 97 und 98).
{FN:52} Urteil vom 19. November 2019, A. K. u. a. (Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des Obersten Gerichts) (C-585/18, C-624/18 und C-625/18, EU:C:2019:982, Rn. 97 und 98).
- EuGH, 22.06.2010 - C-188/10
Melki und Abdeli - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
{FN:21} Vgl. Urteil vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli (C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 45).{FN:27} Vgl. Urteile vom 22. Juni 2010, Melki und Abdeli (C-188/10 und C-189/10, EU:C:2010:363, Rn. 43 und 44), sowie vom 5. April 2016, PFE (…C-689/13, EU:C:2016:199, Rn. 40 und 41).
- EuGH, 05.07.2016 - C-614/14
Ognyanov - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 267 AEUV - Art. 94 der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
{FN:22} Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Juli 2016, 0gnyanov (C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 25).{FN:25} Vgl. Urteil vom 5. Juli 2016, 0gnyanov (C-614/14, EU:C:2016:514, Rn. 28).
- EuGH, 06.10.2020 - C-623/18
Prokuratura Rejonowa w Słubicach - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 53 …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
{FN:49} Vgl. entsprechend Beschluss vom 6. Oktober 2020, Prokuratura Rejonowa w Słubicach (C-623/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:800).{FN:50} Vgl. in diesem Sinne Urteil Miasto Łowicz (…Rn. 48 und 52) sowie Beschluss vom 6. Oktober 2020, Prokuratura Rejonowa w Słubicach (C-623/18, nicht veröffentlicht, EU:C:2020:800, Rn. 30).
- EuGH, 06.03.2018 - C-284/16
Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-564/19
{FN:17} Urteil vom 6. März 2018, Achmea (C-284/16, EU:C:2018:158, Rn. 36 und 37). - EuGH, 15.10.2015 - C-216/14
Covaci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …
- EuGH, 02.03.2021 - C-824/18
Polen: Besetzung des Obersten Gerichts könnte rechtswidrig sein
- EuGH, 14.05.2020 - C-615/18
Staatsanwaltschaft Offenburg - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 16.01.1974 - 166/73
Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel
- EuGH, 05.10.2010 - C-173/09
Elchinov - Soziale Sicherheit - Freier Dienstleistungsverkehr - …
- EuGH, 11.09.2014 - C-112/13
A - Art. 267 AEUV - Nationale Verfassung - Obligatorisches Zwischenverfahren zur …
- EuGH, 09.12.2003 - C-129/00
Kommission / Italien - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- EuGH, 12.12.2019 - C-566/19
Der Gerichtshof ist der Auffassung, dass die französische, die schwedische und …
- Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-210/06
NACH AUFFASSUNG VON GENERALANWALT POIARES MADURO KANN EINE GESELLSCHAFT MIT SITZ …
- EuGH, 28.02.2019 - C-579/17
Gradbeništvo Korana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 27.02.2014 - C-470/12
Pohotovosť - Vorabentscheidungsersuchen - Verbraucherkreditvertrag - …
- EuGH, 19.09.2019 - C-467/18
Rayonna prokuratura Lom - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle …
- EuGH, 13.02.2020 - C-688/18
Spetsializirana prokuratura (Verhandlung in Abwesenheit der beschuldigten Person) …
- EuGH, 03.07.2014 - C-189/13
Da Silva
- EuGH, 26.03.2020 - C-558/18
Der Gerichtshof erklärt zwei Vorabentscheidungsersuchen zu den polnischen …
- EuGH, 25.06.2020 - C-36/20
Gerichtliche Behörden, die über die Inhaftnahme eines illegal aufhältigen …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2022 - C-430/21
Generalanwalt Collins: Das Unionsrecht steht einer nationalen Bestimmung oder …
Im Kontrast dazu stehen die Ausführungen von Generalanwalt Pikamäe in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache IS (Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses) (C-564/19, EU:C:2021:292, Nr. 97), nach dessen Auffassung eine Vorlagefrage zur Auslegung von Art. 19 Abs. 1 EUV, Art. 47 der Charta und Art. 267 AEUV - ob diese nämlich einer nationalen Regelung, nach der Richter wegen von ihnen gestellter Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof disziplinarisch belangt werden können, entgegenstehen - unzulässig ist, wenn der Ausgangsrechtsstreit weder die Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen den vorlegenden Richter noch das Richterdienstrecht und dessen Bestimmungen über die Disziplinarordnung der Richter betrifft.Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache IS (Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses) (C-564/19, EU:C:2021:292, Nr. 98).
- Generalanwalt beim EuGH, 20.05.2021 - C-748/19
Generalanwalt Bobek: Das Unionsrecht steht der in Polen praktizierten Abordnung …
{FN:104} Ein Beispiel aus jüngster Zeit sind die Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache IS (C-564/19, Nr. 85 bis 92). - Generalanwalt beim EuGH, 11.07.2024 - C-400/23
VB II (Information sur le droit à un nouveau procès) - Vorlage zur …
{FN:41} Zum Gesamtverständnis des zwischen den Richtlinien 2016/343, 2012/13 und 2010/64 bestehenden Zusammenhangs vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Pikamäe in der Rechtssache IS (Rechtswidrigkeit des Vorlagebeschlusses) (C-564/19, EU:C:2021:292, Nr. 60).
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