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Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017

Rechtsprechung
   EuGH, 09.11.2017 - C-657/15 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,42023
EuGH, 09.11.2017 - C-657/15 P (https://dejure.org/2017,42023)
EuGH, Entscheidung vom 09.11.2017 - C-657/15 P (https://dejure.org/2017,42023)
EuGH, Entscheidung vom 09. November 2017 - C-657/15 P (https://dejure.org/2017,42023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    TV2/ Danmark

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Maßnahmen der dänischen Behörden zugunsten der dänischen Rundfunkanstalt TV2/Danmark - Begriff "staatliche Beihilfen oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen" - Urteil ...

  • ra.de

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    TV2/ Danmark

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Maßnahmen der dänischen Behörden zugunsten der dänischen Rundfunkanstalt TV2/Danmark - Begriff "staatliche Beihilfen oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen" - Urteil ...

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 19.12.2013 - C-262/12

    Der französische Mechanismus zum Ausgleich der Mehrkosten, die durch die …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-657/15
    Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (…vgl. Urteile vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 75…, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 64, und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 15).

    Rn. 35 Betreffend diese Voraussetzung der unmittelbaren oder mittelbaren Gewährung des Vorteils aus staatlichen Mitteln ist daran zu erinnern, dass Maßnahmen, bei denen keine staatlichen Mittel übertragen werden, unter den Begriff der "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV fallen können (…vgl. insbesondere Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 36…, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 34, und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 19).

    Rn. 36 Daher sollen durch den Begriff der Maßnahme "aus staatlichen Mitteln" nicht nur unmittelbar vom Staat gewährte Vorteile, sondern auch Vorteile einbezogen werden, die durch von ihm zur Durchführung der Beihilferegelung errichtete oder damit beauftragte öffentliche oder private Einrichtungen gewährt werden (…vgl. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 58…, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 26, und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 20).

    Auch wenn die der fraglichen Maßnahme entsprechenden Beträge nicht auf Dauer dem Staat gehören, genügt folglich der Umstand, dass sie ständig unter staatlicher Kontrolle und somit den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung stehen, damit sie als "staatliche Mittel" qualifiziert werden können (…vgl. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 37…, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 70…, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 35, und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 21).

    Rn. 52 Schließlich ist die Situation, die in der vorliegenden Rechtssache in Rede steht, nicht mit der Rechtssache zu vergleichen, in der das Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), ergangen ist, mit dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass, wenn private Stromversorgungsunternehmen zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu festgelegten Mindestpreisen verpflichtet werden, dies nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Übertragung staatlicher Mittel auf die Unternehmen führt, die diesen Strom erzeugen (…vgl. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 59…, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 74, und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 34).

    Rn. 53 Diese Rechtssache betraf nämlich private Unternehmen, die vom Staat nicht mit der Verwaltung staatlicher Mittel beauftragt wurden, sondern unter Einsatz ihrer eigenen finanziellen Mittel zur Abnahme verpflichtet waren (…vgl. Urteile vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 74, und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 35, …und Beschluss vom 22. Oktober 2014, Elcogás, C-275/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2314, Rn. 32).

    Rn. 54 Im Übrigen waren in jener Rechtssache die fraglichen Gelder nicht als staatliche Mittel anzusehen, weil sie zu keinem Zeitpunkt unter staatlicher Kontrolle standen (vgl. Urteil vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 36, …und Beschluss vom 22. Oktober 2014, Elcogás, C-275/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2314, Rn. 32).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Binnenmarkt für Elektrizität - Nationale Regelung, …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-657/15
    Rn. 32 Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs verlangt die Qualifizierung als "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV, dass alle in dieser Bestimmung genannten Voraussetzungen erfüllt sind (vgl. Urteil vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 63 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (…vgl. Urteile vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 75, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 64, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 15).

    Auch wenn die der fraglichen Maßnahme entsprechenden Beträge nicht auf Dauer dem Staat gehören, genügt folglich der Umstand, dass sie ständig unter staatlicher Kontrolle und somit den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung stehen, damit sie als "staatliche Mittel" qualifiziert werden können (…vgl. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 37, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 70…, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 35, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 21).

    Rn. 52 Schließlich ist die Situation, die in der vorliegenden Rechtssache in Rede steht, nicht mit der Rechtssache zu vergleichen, in der das Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), ergangen ist, mit dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass, wenn private Stromversorgungsunternehmen zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu festgelegten Mindestpreisen verpflichtet werden, dies nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Übertragung staatlicher Mittel auf die Unternehmen führt, die diesen Strom erzeugen (…vgl. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 59, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 74, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 34).

    Rn. 53 Diese Rechtssache betraf nämlich private Unternehmen, die vom Staat nicht mit der Verwaltung staatlicher Mittel beauftragt wurden, sondern unter Einsatz ihrer eigenen finanziellen Mittel zur Abnahme verpflichtet waren (vgl. Urteile vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 74, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 35, …und Beschluss vom 22. Oktober 2014, Elcogás, C-275/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2314, Rn. 32).

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-657/15
    Rn. 28 Angesichts dieser Umstände vertritt Viasat die Auffassung, dass sich die vorliegende Rechtssache sehr deutlich von denen unterscheide, in denen die Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), und vom 5. März 2009, UTECA (C-222/07, EU:C:2009:124), ergangen seien, denen Situationen zugrunde gelegen hätten, in denen die fraglichen Mittel den privaten Bereich zu keinem Zeitpunkt verlassen hätten.

    Rn. 36 Daher sollen durch den Begriff der Maßnahme "aus staatlichen Mitteln" nicht nur unmittelbar vom Staat gewährte Vorteile, sondern auch Vorteile einbezogen werden, die durch von ihm zur Durchführung der Beihilferegelung errichtete oder damit beauftragte öffentliche oder private Einrichtungen gewährt werden (vgl. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 58…, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 26, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 20).

    Rn. 52 Schließlich ist die Situation, die in der vorliegenden Rechtssache in Rede steht, nicht mit der Rechtssache zu vergleichen, in der das Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), ergangen ist, mit dem der Gerichtshof festgestellt hat, dass, wenn private Stromversorgungsunternehmen zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu festgelegten Mindestpreisen verpflichtet werden, dies nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Übertragung staatlicher Mittel auf die Unternehmen führt, die diesen Strom erzeugen (vgl. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 59…, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 74, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 34).

    Rn. 56 Indem es in Rn. 213 des angefochtenen Urteils festgestellt hat, dass die in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehende Situation der entspreche, um die es in der Rechtssache gegangen sei, die zum Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), geführt habe, hat das Gericht folglich einen Rechtsfehler begangen.

  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-657/15
    Rn. 35 Betreffend diese Voraussetzung der unmittelbaren oder mittelbaren Gewährung des Vorteils aus staatlichen Mitteln ist daran zu erinnern, dass Maßnahmen, bei denen keine staatlichen Mittel übertragen werden, unter den Begriff der "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV fallen können (vgl. insbesondere Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 36…, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 34, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 19).

    Rn. 37 Nach dem Unionsrecht kann es nämlich nicht zulässig sein, dass die Vorschriften über staatliche Beihilfen allein dadurch, dass unabhängige Einrichtungen geschaffen werden, denen die Verteilung der Beihilfen übertragen wird, umgangen werden können (vgl. Urteil vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 23).

    Auch wenn die der fraglichen Maßnahme entsprechenden Beträge nicht auf Dauer dem Staat gehören, genügt folglich der Umstand, dass sie ständig unter staatlicher Kontrolle und somit den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung stehen, damit sie als "staatliche Mittel" qualifiziert werden können (vgl. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 37…, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 70…, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 35, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 21).

    Denn der Staat ist durchaus in der Lage, durch die Ausübung seines beherrschenden Einflusses auf diese Unternehmen die Verwendung ihrer Mittel zu steuern, um gegebenenfalls besondere Vorteile zugunsten anderer Unternehmen zu finanzieren (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 38).

  • EuGH, 30.05.2013 - C-677/11

    Die Entscheidung einer nationalen Behörde, durch die eine im Rahmen einer …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-657/15
    Rn. 35 Betreffend diese Voraussetzung der unmittelbaren oder mittelbaren Gewährung des Vorteils aus staatlichen Mitteln ist daran zu erinnern, dass Maßnahmen, bei denen keine staatlichen Mittel übertragen werden, unter den Begriff der "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV fallen können (…vgl. insbesondere Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 36, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 34, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 19).

    Rn. 36 Daher sollen durch den Begriff der Maßnahme "aus staatlichen Mitteln" nicht nur unmittelbar vom Staat gewährte Vorteile, sondern auch Vorteile einbezogen werden, die durch von ihm zur Durchführung der Beihilferegelung errichtete oder damit beauftragte öffentliche oder private Einrichtungen gewährt werden (…vgl. Urteile vom 13. März 2001, PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2001:160, Rn. 58, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 26, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 20).

    Auch wenn die der fraglichen Maßnahme entsprechenden Beträge nicht auf Dauer dem Staat gehören, genügt folglich der Umstand, dass sie ständig unter staatlicher Kontrolle und somit den zuständigen nationalen Behörden zur Verfügung stehen, damit sie als "staatliche Mittel" qualifiziert werden können (…vgl. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 37…, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 70, vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 35, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 21).

  • EuGH, 22.10.2014 - C-275/13

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Staatliche Beihilfen; Begriff der staatlichen oder …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-657/15
    Rn. 53 Diese Rechtssache betraf nämlich private Unternehmen, die vom Staat nicht mit der Verwaltung staatlicher Mittel beauftragt wurden, sondern unter Einsatz ihrer eigenen finanziellen Mittel zur Abnahme verpflichtet waren (…vgl. Urteile vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 74, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 35, und Beschluss vom 22. Oktober 2014, Elcogás, C-275/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2314, Rn. 32).

    Rn. 54 Im Übrigen waren in jener Rechtssache die fraglichen Gelder nicht als staatliche Mittel anzusehen, weil sie zu keinem Zeitpunkt unter staatlicher Kontrolle standen (…vgl. Urteil vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 36, und Beschluss vom 22. Oktober 2014, Elcogás, C-275/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2314, Rn. 32).

  • EuG, 24.09.2015 - T-674/11

    TV2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-657/15
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Viasat Broadcasting UK Ltd (im Folgenden: Viasat) die teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 24. September 2015, TV2/Danmark/Kommission (T-674/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:684,), mit dem dieses den Beschluss 2011/839/EU der Kommission vom 20. April 2011 zu den Maßnahmen Dänemarks (Beihilfe C 2/03) zugunsten von TV2/Danmark (…ABl. 2011, L 340, S. 1, im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit die Kommission die über den Fonds TV2 auf TV2/Danmark übertragenen Werbeeinnahmen der Jahre 1995 und 1996 als staatliche Beihilfen angesehen hat, für nichtig erklärt und die Klage von TV2/Danmark auf teilweise Nichtigerklärung dieses Beschlusses im Übrigen abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. September 2015, TV2/Danmark/Kommission (T-674/11, EU:T:2015:684), wird aufgehoben, soweit dieses den Beschluss 2011/839/EU der Kommission vom 20. April 2011 zu den Maßnahmen Dänemarks (Beihilfe C 2/03) zugunsten von TV2/Danmark deshalb für nichtig erklärt, weil die Europäische Kommission die über den Fonds TV2 auf TV2/Danmark übertragenen Werbeeinnahmen der Jahre 1995 und 1996 als staatliche Beihilfen angesehen hat..

  • EuGH - C-2/03

    Taplick / Rat und Deutschland - Rechtsmittel gegen den Beschluss in der …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-657/15
    Rn. 1 Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Viasat Broadcasting UK Ltd (im Folgenden: Viasat) die teilweise Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 24. September 2015, TV2/Danmark/Kommission (T-674/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:684,), mit dem dieses den Beschluss 2011/839/EU der Kommission vom 20. April 2011 zu den Maßnahmen Dänemarks (Beihilfe C 2/03) zugunsten von TV2/Danmark (…ABl. 2011, L 340, S. 1, im Folgenden: streitiger Beschluss), soweit die Kommission die über den Fonds TV2 auf TV2/Danmark übertragenen Werbeeinnahmen der Jahre 1995 und 1996 als staatliche Beihilfen angesehen hat, für nichtig erklärt und die Klage von TV2/Danmark auf teilweise Nichtigerklärung dieses Beschlusses im Übrigen abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 24. September 2015, TV2/Danmark/Kommission (T-674/11, EU:T:2015:684), wird aufgehoben, soweit dieses den Beschluss 2011/839/EU der Kommission vom 20. April 2011 zu den Maßnahmen Dänemarks (Beihilfe C 2/03) zugunsten von TV2/Danmark deshalb für nichtig erklärt, weil die Europäische Kommission die über den Fonds TV2 auf TV2/Danmark übertragenen Werbeeinnahmen der Jahre 1995 und 1996 als staatliche Beihilfen angesehen hat..

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-657/15
    Rn. 7 Nach der Prüfung der fraglichen Maßnahmen kam die Kommission zu dem Schluss, dass sie staatliche Beihilfen im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV darstellten, da das System zur Finanzierung von TV2/Danmark, das die aus den gemeinwirtschaftlichen Leistungen erwachsenden Kosten habe ausgleichen sollen, die zweite und die vierte Voraussetzung nicht erfülle, die der Gerichtshof in seinem Urteil vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg (C-280/00, EU:C:2003:415, im Folgenden in Bezug auf die genannten Voraussetzungen: Altmark-Voraussetzungen), aufgestellt habe.

    Viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. Urteile vom 24. Juli 2003, Altmark Trans und Regierungspräsidium Magdeburg, C-280/00, EU:C:2003:415, Rn. 75…, vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 64, …und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a., C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 15).

  • EuG, 22.10.2008 - T-309/04

    TV 2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Maßnahmen der dänischen …

    Auszug aus EuGH, 09.11.2017 - C-657/15
    Rn. 9 Die Entscheidung TV2 I wurde mit vier Nichtigkeitsklagen angefochten, die zum einen von TV2/Danmark (Rechtssache T-309/04) und dem Königreich Dänemark (Rechtssache T-317/04) und zum anderen von den Wettbewerbern von TV2/Danmark, Viasat (Rechtssache T-329/04) und SBS (Rechtssache T-336/04), erhoben wurden.

    Rn. 10 Mit Urteil vom 22. Oktober 2008, TV2/Danmark u. a./Kommission (T-309/04, T-317/04, T-329/04 und T-336/04, EU:T:2008:457), erklärte das Gericht diese Entscheidung für nichtig.

  • EuG, 01.03.2007 - T-329/04

    Viasat Broadcasting UK / Kommission

  • EuGH, 02.07.1974 - 173/73

    Italien / Kommission

  • EuGH, 08.05.2003 - C-328/99

    Italien und SIM 2 Multimedia / Kommission - "Nichtigkeitsklage - Entscheidung …

  • EuGH, 05.03.2009 - C-222/07

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF FERNSEHVERANSTALTER VERPFLICHTEN, EINEN TEIL IHRER …

  • EuGH, 24.11.2020 - C-445/19

    Viasat Broadcasting UK - Vorlage zur Vorabentscheidung - Staatliche Beihilfen - …

    Rn. 11 Mit seinen Urteilen vom 9. November 2017, Kommission/TV2/Danmark (C-656/15 P, EU:C:2017:836), und vom 9. November 2017, Viasat Broadcasting UK/TV2/Danmark (C-657/15 P, EU:C:2017:837), hat der Gerichtshof das Urteil des Gerichts vom 24. September 2015, TV2/Danmark/Kommission (T-674/11, EU:T:2015:684), aufgehoben, soweit es den Beschluss 2011/839 in dem in Rn. 8 des vorliegenden Urteils erläuterten Umfang für nichtig erklärt hatte, und endgültig über den Rechtsstreit entschieden, indem er die von TV2 gegen diesen Beschluss erhobene Nichtigkeitsklage abgewiesen hat.

    Rn. 48 Zum anderen hat der Gerichtshof mit seinen Urteilen vom 9. November 2017, Kommission/TV2/Danmark (C-656/15 P, EU:C:2017:836), und Viasat Broadcasting UK/TV2/Danmark (C-657/15 P, EU:C:2017:837), das Urteil des Gerichts vom 24. September 2015, TV2/Danmark/Kommission (T-674/11, EU:T:2015:684), da mit diesem der Beschluss 2011/839 für nichtig erklärt worden war, soweit die Kommission darin festgestellt hatte, dass die über den Fonds TV2 an TV2 gezahlten Werbeeinnahmen der Jahre 1995 und 1996 staatliche Beihilfen darstellten, aufgehoben und über den Rechtsstreit endgültig entschieden, indem er die von TV2 gegen diesen Beschluss erhobene Nichtigkeitsklage abgewiesen hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2020 - C-445/19

    Viasat Broadcasting UK - Vorabentscheidungsersuchen - Staatliche Beihilfen - …

    {FN:2} Urteile vom 8. März 2017, Viasat Broadcasting UK/Kommission (C-660/15 P, EU:C:2017:178), sowie vom 9. November 2017, TV2/Danmark/Kommission (C-649/15 P, EU:C:2017:835), Kommission/TV2/Danmark (C-656/15 P, EU:C:2017:836) und Viasat Broadcasting UK/TV2/Danmark (C-657/15 P, EU:C:2017:837).

    {FN:9} Urteile vom 8. März 2017, Viasat Broadcasting UK/Kommission (C-660/15 P, EU:C:2017:178), sowie vom 9. November 2017, TV2/Danmark/Kommission (C-649/15 P, EU:C:2017:835), Kommission/TV2/Danmark (C-656/15 P, EU:C:2017:836) und Viasat Broadcasting UK/TV2/Danmark (C-657/15 P, EU:C:2017:837).

  • EuG, 15.12.2021 - T-565/19

    Oltchim/ Kommission - Staatliche Beihilfen - Stützungsmaßnahmen Rumäniens …

    Durch den Begriff der Maßnahme "aus staatlichen Mitteln" sollen nicht nur unmittelbar vom Staat gewährte Vorteile, sondern auch Vorteile einbezogen werden, die durch von ihm zur Durchführung der Beihilferegelung errichtete oder damit beauftragte öffentliche oder private Einrichtungen gewährt werden (vgl. Urteil vom 9. November 2017, Viasat Broadcasting UK/TV2/Danmark, C-657/15 P, EU:C:2017:837, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.09.2020 - C-434/19

    Poste Italiane - Vorabentscheidungsersuchen - Wettbewerb - Staatliche Beihilfen - …

    {FN:27} Urteil vom 9. November 2017, Viasat Broadcasting UK/Kommission (C-657/15 P, EU:C:2017:837, Rn. 32), und Urteil Altmark (…Rn. 75).
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   Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15 P   

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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 30. Mai 2017 - C-657/15 P (https://dejure.org/2017,16960)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    TV2/ Danmark

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Art. 107 Abs. 1 AEUV - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk - Maßnahmen der dänischen Behörden zugunsten der dänischen Rundfunkanstalt TV2/Danmark - Begriff der staatlichen oder aus staatlichen Mitteln gewährten Beihilfen - Urteil Altmark

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15
    c) Das Gericht hat das Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), falsch ausgelegt.

    Rn. 32 Zur Begründung seines Standpunkts, die von den dänischen Behörden ausgeübte staatliche Kontrolle reiche nicht aus, um die fraglichen Mittel als "staatliche Mittel" einzustufen, hat das Gericht auf die Ähnlichkeit der vorliegenden Rechtssache mit der Rechtssache verwiesen, in der das Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), ergangen ist.

    Rn. 34 Im Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), schloss der Gerichtshof die Einstufung als "staatliche Beihilfe" nämlich aus, weil die Vorteile für die Erzeuger von Strom aus erneuerbaren Energien ausschließlich durch private Elektrizitätsversorgungsunternehmen aus Mitteln finanziert wurden, über die der Staat zu keinem Zeitpunkt Kontrolle ausübte und die folglich "niemals den privaten Sektor verlassen" (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Jacobs in der Rechtssache PreussenElektra, C-379/98, EU:C:2000:585, Nr. 166).

    Das Urteil vom 5. März 2009, UTECA (C-222/07, EU:C:2009:124, ebenfalls vom Gericht im angefochtenen Urteil angeführt), betraf ebenso wie die Rechtssache, in der das Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), ergangen ist, einen Sachverhalt, in dem die fraglichen Mittel den privaten Bereich zu keinem Zeitpunkt verlassen hatten.

    Rn. 35 Zwei weitere Umstände verdeutlichen den Unterschied zwischen der vorliegenden Rechtssache und dem Fall, der dem Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), zugrunde lag.

    Rn. 36 Zum einen betrifft die vorliegende Rechtssache Übertragungen von Mitteln von einem öffentlichen Unternehmen infolge einer jährlich vom Minister für Kultur getroffenen Entscheidung, während in der Rechtssache, in der das Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), ergangen ist, eine allgemeine Rechtsvorschrift betreffend Übertragungen, die bestimmten Unternehmen zugunsten einer anderen Kategorie von (im Wesentlichen privaten) Wirtschaftsteilnehmern auferlegt wurden, in Rede stand.

    Rn. 37 Zum anderen war in der Rechtssache, in der das Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), ergangen ist, das betroffene Unternehmen (PreussenElektra) nicht mit der Durchführung einer Beihilfemaßnahme beauftragt, da es nicht um ein Ausgleichssystem ging, das den Unternehmen, die die Mehrkosten trugen, einen entsprechenden Ausgleich verschaffte.

    Rn. 42 Sodann führte der Gerichtshof aus, dass sich die in jener Rechtssache in Rede stehende Maßnahme von derjenigen unterschied, um die es im Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), ging, "in dem der Gerichtshof in Randnr. 59 entschieden hat, dass die Verpflichtung privater Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu festgelegten Mindestpreisen nicht zu einer unmittelbaren oder mittelbaren Übertragung staatlicher Mittel auf die Unternehmen, die diesen Strom erzeugen, führt.

    Rn. 46 Darüber hinaus war TV2 Reklame nicht zum Kauf bei TV2 unter Einsatz eigener finanzieller Mittel verpflichtet, wie dies dagegen im Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), der Fall war.

    Rn. 47 Somit ist dem Gericht ein Rechtsfehler unterlaufen, indem es die vorliegende Rechtssache als mit der Rechtssache, in der das Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), ergangen ist, vergleichbar angesehen hat.

    {FN:13} Ebenso wie Bacon, K., European Union Law of State Aid, Oxford University Press, 2017, die nach ihrer Kommentierung des Urteils vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, EU:C:2001:160), feststellt, dass "[a] rather different example of the analysis of payments from private parties was the advertising revenues paid to the Danish broadcaster TV2, which the [General] Court held were not State resources despite the fact that the Danish authorities could restrict the percentage of those revenues that was transferred to TV2" (Hervorhebung nur hier).

  • EuGH, 16.05.2002 - C-482/99

    Frankreich / Kommission - "Staatliche Beihilfen - Artikel 87 Absatz 1 EG - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15
    Rn. 14 Wie Viasat zu Recht geltend macht, hat der Gerichtshof im Urteil vom 16. Mai 2002, Kommission/Frankreich, dem sogenannten Stardust-Marine-Urteil (C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 37), festgestellt, dass "sich bereits aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes [ergibt], dass [Art. 107 Abs. 1 AEUV] alle Geldmittel erfasst, auf die die Behörden tatsächlich zur Unterstützung von Unternehmen zurückgreifen können, ohne dass es dafür eine Rolle spielt, ob diese Mittel auf Dauer zum Vermögen des Staates gehören.

    Rn. 24 Dies geht jedenfalls nicht aus der für den Sachverhalt der vorliegenden Rechtssache maßgeblichen Rechtsprechung hervor, d. h. dem Urteil vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, dem sogenannten Stardust-Marine-Urteil (C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 37 und 38), das im Übrigen nach den zwei Urteilen erging, auf die sich das angefochtene Urteil erfolglos zu stützen versucht.

    Rn. 41 Der Gerichtshof stellte in dieser Rechtssache zunächst fest, dass es unerheblich war, dass es sich bei dieser bezeichneten Gesellschaft (SEP) gleichzeitig um die Zentralstelle für die erhobene Abgabe, den Verwalter der eingenommenen Mittel und den begünstigten Empfänger eines Teils der Mittel handelte, da es möglich war, die verschiedenen Rollen von SEP voneinander zu unterscheiden und die Verwendung der Mittel zu kontrollieren, woraus der Gerichtshof den Schluss zog, dass "der Betrag von 400 Millionen NLG [181 512 086, 40 Euro], solange sich das bezeichnete Unternehmen ihn nicht selbst zugewiesen hat, woraufhin es frei über ihn verfügen kann, unter öffentlicher Kontrolle und somit den nationalen Behörden zur Verfügung [steht], was genügt, damit er als staatliche Mittel qualifiziert werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, [das sogenannte Stardust-Marine-Urteil], C-482/99, [EU:C:2002:294], Randnr. 37)".

    {FN:4} Vgl. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, das sogenannte Stardust-Marine-Urteil (C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 52), vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a. (…C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 17), und Beschluss vom 22. Oktober 2014, Elcogás (…C-275/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2314, Rn. 22).

    {FN:5} Vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, das sogenannte Stardust-Marine-Urteil (C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 36), vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (…C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 34), und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a. (…C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 19).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-262/12

    Der französische Mechanismus zum Ausgleich der Mehrkosten, die durch die …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15
    {FN:4} Vgl. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, das sogenannte Stardust-Marine-Urteil (…C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 52), vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a. (C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 17), und Beschluss vom 22. Oktober 2014, Elcogás (…C-275/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2314, Rn. 22).

    {FN:5} Vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, das sogenannte Stardust-Marine-Urteil (…C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 36), vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (…C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 34), und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a. (C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 19).

    {FN:14} Urteile vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a. (…C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 74), und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a. (C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 35), sowie Beschluss vom 22. Oktober 2014, Elcogás (…C-275/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2314, Rn. 32).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-206/06

    Essent Netwerk Noord u.a. - Binnenmarkt für Elektrizität - Nationale Regelung, …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15
    Rn. 39 Dagegen weist der vorliegende Sachverhalt große Ähnlichkeit mit der Rechtssache auf, in der das Urteil vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a. (C-206/06, EU:C:2008:413), ergangen ist{FN-VERWEIS:15}.

    In diesem Fall waren die Unternehmen nicht vom Staat mit der Verwaltung staatlicher Mittel beauftragt worden, sondern zur Abnahme unter Einsatz ihrer eigenen finanziellen Mittel verpflichtet" (Urteil vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a., C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 74).

    {FN:14} Urteile vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a. (C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 74), und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a. (…C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 35), sowie Beschluss vom 22. Oktober 2014, Elcogás (…C-275/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2314, Rn. 32).

  • EuGH, 22.10.2014 - C-275/13

    Vorlage zur Vorabentscheidung; Staatliche Beihilfen; Begriff der staatlichen oder …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15
    {FN:4} Vgl. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, das sogenannte Stardust-Marine-Urteil (…C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 52), vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a. (…C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 17), und Beschluss vom 22. Oktober 2014, Elcogás (C-275/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2314, Rn. 22).

    {FN:14} Urteile vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a. (…C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 74), und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a. (…C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 35), sowie Beschluss vom 22. Oktober 2014, Elcogás (C-275/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2314, Rn. 32).

    {FN:15} Vgl. u. a. Rn. 74. Vgl. auch Beschluss vom 22. Oktober 2014, Elcogás (C-275/13, nicht veröffentlicht, EU:C:2014:2314, Rn. 32).

  • EuGH, 30.05.2013 - C-677/11

    Die Entscheidung einer nationalen Behörde, durch die eine im Rahmen einer …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15
    {FN:5} Vgl. u. a. Urteile vom 16. Mai 2002, Frankreich/Kommission, das sogenannte Stardust-Marine-Urteil (…C-482/99, EU:C:2002:294, Rn. 36), vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 34), und vom 19. Dezember 2013, Association Vent De Colère! u. a. (…C-262/12, EU:C:2013:851, Rn. 19).

    {FN:8} Urteile vom 30. Mai 2013, Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE, (C-677/11, EU:C:2013:348, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 15. Januar 2013, Aiscat/Kommission (…T-182/10, EU:T:2013:9, Rn. 104).

  • EuG, 24.09.2015 - T-674/11

    TV2/Danmark / Kommission - Staatliche Beihilfen - Öffentlich-rechtlicher Rundfunk …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15
    - das Urteil des Gerichts vom 24. September 2015, TV2/Danmark/Kommission (T-674/11, EU:T:2015:684), wird aufgehoben, soweit es den Beschluss 2011/839/EU der Kommission vom 20. April 2011 zu den Maßnahmen Dänemarks (Beihilfe C 2/03) zugunsten von TV2/Danmark allein aus dem Grund für nichtig erklärt hat, dass die Kommission in diesem Beschluss die über den Fonds TV2 an TV2/Danmark gezahlten Werbeeinnahmen der Jahre 1995 und 1996 als staatliche Beihilfen angesehen hat;.

    {FN:2} Urteil vom 24. September 2015, TV2/Danmark/Kommission (T-674/11, im Folgenden: angefochtenes Urteil, EU:T:2015:684).

  • EuGH - C-2/03

    Taplick / Rat und Deutschland - Rechtsmittel gegen den Beschluss in der …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15
    - das Urteil des Gerichts vom 24. September 2015, TV2/Danmark/Kommission (T-674/11, EU:T:2015:684), wird aufgehoben, soweit es den Beschluss 2011/839/EU der Kommission vom 20. April 2011 zu den Maßnahmen Dänemarks (Beihilfe C 2/03) zugunsten von TV2/Danmark allein aus dem Grund für nichtig erklärt hat, dass die Kommission in diesem Beschluss die über den Fonds TV2 an TV2/Danmark gezahlten Werbeeinnahmen der Jahre 1995 und 1996 als staatliche Beihilfen angesehen hat;.

    {FN:3} Beschluss vom 20. April 2011 zu den Maßnahmen Dänemarks (Beihilfe C 2/03) zugunsten von TV2/Danmark (…ABl. 2011, L 340, S. 1, im Folgenden: streitiger Beschluss).

  • EuGH, 16.05.2000 - C-83/98

    Frankreich / Ladbroke Racing und Kommission - "Rechtsmittel - Wettbewerb - …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15
    Rn. 19 In Rn. 208 des angefochtenen Urteils hat das Gericht überraschenderweise aus der in Rn. 201 dieses Urteils angeführten Rechtsprechung{FN-VERWEIS:8} in Verbindung mit den Urteilen vom 16. Mai 2000, Ladbroke Racing/Kommission (C-83/98 P, EU:C:2000:248), und vom 12. Dezember 1996, Air France/Kommission (T-358/94, EU:T:1996:194), abgeleitet, dass Mittel, die von Dritten stammten, staatliche Mittel darstellen könnten, wenn sie entweder von den Eigentümern freiwillig dem Staat zur Verfügung gestellt worden seien (wie im Fall der Einleger der Caisse des dépôts et consignations-participations im Urteil Air France/Kommission) oder von den Eigentümern aufgegeben worden seien (wie die von den Wettenden nicht beanspruchten Gewinne in der Rechtssache, in der das Urteil Ladbroke Racing/Kommission ergangen sei), und hat aufgrund dessen in den Rn. 211 und 212 des angefochtenen Urteils als Ergebnis festgehalten, dass die vorliegend in Frage stehenden Werbeeinnahmen von Werbekunden stammten, die Werbeplätze auf TV2 gekauft hätten, und deshalb nicht davon ausgegangen werden könne, dass diese Mittel sich unter der Kontrolle des dänischen Staates befunden hätten, da sie weder dem Staat von den Eigentümern freiwillig zur Verfügung gestellt noch von den Eigentümern aufgegeben und de facto vom Staat verwaltet worden seien.

    {FN:6} Der Gerichtshof bezieht sich auf das Urteil vom 16. Mai 2000, Frankreich/Ladbroke Racing und Kommission (C-83/98 P, EU:C:2000:248, Rn. 50).

  • EuGH, 08.03.2017 - C-660/15

    Viasat Broadcasting UK/ TV2/Danmark - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Art. …

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2017 - C-657/15
    Sie steht auch in Verbindung mit der Rechtssache, in der unlängst das Urteil vom 8. März 2017, Viasat Broadcasting UK/Kommission (C-660/15 P, EU:C:2017:178), ergangen ist.

    Rn. 66 Zwischenzeitlich ist das Rechtsmittel vom Gerichtshof mit Urteil vom 8. März 2017, Viasat Broadcasting UK/Kommission (C-660/15 P, EU:C:2017:178), zurückgewiesen worden.

  • EuGH, 05.03.2009 - C-222/07

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF FERNSEHVERANSTALTER VERPFLICHTEN, EINEN TEIL IHRER …

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.10.2000 - C-379/98

    GENERALANWALT F.G. JACOBS IST DER ANSICHT, DASS DAS DEUTSCHE …

  • EuG, 27.09.2012 - T-139/09

    Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission, in der diese die von …

  • EuG, 15.01.2013 - T-182/10

    Aiscat / Kommission - Staatliche Beihilfen - Direktvergabe der Bauarbeiten für …

  • EuGH, 24.07.2003 - C-280/00

    DER GERICHTSHOF ENTSCHEIDET, DASS EIN FINANZIELLER AUSGLEICH, DER NUR DIE …

  • EuG, 12.12.1996 - T-358/94

    Compagnie nationale Air France gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …

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