Rechtsprechung
| EuGH, 22.06.2021 - C-719/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Europäischer Gerichtshof
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Effets d'une décision d'éloignement)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Art. 15 - Beendigung des vorübergehenden Aufenthalts eines ...
- Wolters Kluwer
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Art. 15 - Beendigung des vorübergehenden Aufenthalts eines ...
- doev.de
FS - Zeitliche Wirkung der Ausweisung eines Unionsbürgers
- Informationsverbund Asyl und Migration
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Art. 15 - Beendigung des vorübergehenden Aufenthalts eines ...
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof
(Pressemitteilung)
Unionsbürgerschaft - Ein Unionsbürger, gegen den eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, kann erst ein neuerliches Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats genießen, nachdem er seinen Aufenthalt in diesem Hoheitsgebiet tatsächlich und wirksam beendet ...
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Effets d'une décision d'éloignement)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
- EuGH, 22.06.2021 - C-719/19
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2021, 913
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 10.09.2019 - C-94/18
Chenchooliah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV …
Auszug aus EuGH, 22.06.2021 - C-719/19
Andernfalls käme eine Ausweisungsverfügung faktisch einem Verbot der Einreise in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats gleich, der diese Entscheidung erlassen hat, was gegen diese Bestimmung in ihrer Auslegung durch den Gerichtshof in der Rechtssache, in der das Urteil vom 10. September 2019, Chenchooliah (C-94/18, EU:C:2019:693), ergangen ist, verstieße.Rn. 58 Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38 Unionsbürger, die sich in einen anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, begeben oder sich dort aufhalten, sowie ihre Familienangehörigen im Sinne von Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie, die sie begleiten oder ihnen nachziehen, in den Geltungsbereich der Richtlinie fallen und Berechtigte der durch sie gewährten Rechte sind (Urteil vom 10. September 2019, Chenchooliah, C-94/18, EU:C:2019:693, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Diese Richtlinie enthält außerdem eine Reihe von Vorschriften zur Regelung der Situation, die sich aus dem Verlust eines dieser Rechte ergibt (Urteil vom 10. September 2019, Chenchooliah, C-94/18, EU:C:2019:693, Rn. 70).
Rn. 65 Art. 15 ("Verfahrensgarantien") der Richtlinie 2004/38 findet insoweit auf eine Ausweisungsverfügung Anwendung, die wie im Ausgangsverfahren aus Gründen ergeht, die nicht mit einer Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit zusammenhängen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. September 2019, Chenchooliah, C-94/18, EU:C:2019:693, Rn. 73).
Rn. 66 Diese Bestimmung, die zu Kapitel III ("Aufenthaltsrecht") der Richtlinie 2004/38 gehört, regelt nämlich den Fall, dass ein aufgrund dieser Richtlinie bestehendes Recht zum vorübergehenden Aufenthalt endet, insbesondere wenn ein Unionsbürger oder ein Angehöriger seiner Familie, dem in der Vergangenheit ein Recht auf Aufenthalt von bis zu drei Monaten oder von über drei Monaten nach Art. 6 bzw. Art. 7 der Richtlinie zustand, die Voraussetzungen für das betreffende Aufenthaltsrecht nicht mehr erfüllt und daher vom Aufnahmemitgliedstaat grundsätzlich ausgewiesen werden darf (Urteil vom 10. September 2019, Chenchooliah, C-94/18, EU:C:2019:693, Rn. 74).
- EuGH, 05.05.2011 - C-434/09
EU-Bürger, die noch nie ihr Recht auf Freizügigkeit ausgeübt haben, können sich …
Auszug aus EuGH, 22.06.2021 - C-719/19
Rn. 86 Insbesondere verleiht die Unionsbürgerschaft, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat und aus den Erwägungsgründen 1 und 2 der Richtlinie 2004/38 hervorgeht, jedem Bürger der Union das elementare und persönliche Recht, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vorbehaltlich der in den Verträgen und in den Durchführungsvorschriften festgelegten Beschränkungen und Bedingungen frei zu bewegen und aufzuhalten, wobei die Freizügigkeit von Personen im Übrigen eine der Grundfreiheiten des Binnenmarkts darstellt, die auch in Art. 45 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 87 Des Weiteren soll die Richtlinie 2004/38, wie sich aus ihrem dritten Erwägungsgrund ergibt, die Ausübung des den Unionsbürgern unmittelbar aus dem AEU-Vertrag erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, erleichtern und bezweckt insbesondere, dieses Recht zu verstärken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 5. Mai 2011, McCarthy, C-434/09, EU:C:2011:277, Rn. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 03.06.1986 - 139/85
Kempf / Staatssecretaris van Justitie
Auszug aus EuGH, 22.06.2021 - C-719/19
Rn. 88 Da außerdem die Freizügigkeit zu den Grundlagen der Union gehört, sind die Bestimmungen, in denen sie verankert ist, weit, die Ausnahmen und die Abweichungen von ihr dagegen eng auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, EU:C:1986:223, Rn. 13, …und vom 10. Juli 2008, Jipa, C-33/07, EU:C:2008:396, Rn. 23).
- EuGH, 10.07.2008 - C-33/07
NATIONALE BESCHRÄNKUNGEN DES RECHTS AUF FREIZÜGIGKEIT MÜSSEN AUF DAS PERSÖNLICHE …
Auszug aus EuGH, 22.06.2021 - C-719/19
Rn. 88 Da außerdem die Freizügigkeit zu den Grundlagen der Union gehört, sind die Bestimmungen, in denen sie verankert ist, weit, die Ausnahmen und die Abweichungen von ihr dagegen eng auszulegen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Juni 1986, Kempf, 139/85, EU:C:1986:223, Rn. 13, und vom 10. Juli 2008, Jipa, C-33/07, EU:C:2008:396, Rn. 23). - EuGH, 12.11.2019 - C-233/18
Eine internationalen Schutz beantragende Person, die grob gegen die Vorschriften …
Auszug aus EuGH, 22.06.2021 - C-719/19
Rn. 70 In Anbetracht dessen, dass die Vorlagefragen allein anhand des Wortlauts der Richtlinie 2004/38 nicht beantwortet werden können, sind zur Auslegung von Art. 15 Abs. 1 dieser Richtlinie der Zweck dieser Bestimmung und der Kontext, in den sie eingebettet ist, sowie die Ziele dieser Richtlinie selbst zu berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 12. November 2019, Haqbin, C-233/18, EU:C:2019:956, Rn. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 04.07.2019 - C-393/17
Kirschstein - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/29/EG - Unlautere …
Auszug aus EuGH, 22.06.2021 - C-719/19
Es ist jedoch Sache des Gerichtshofs, insoweit zweckdienliche Hinweise zu geben, damit das vorlegende Gericht den bei ihm anhängigen Rechtsstreit entscheiden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 4. Juli 2019, Kirschstein, C-393/17, EU:C:2019:563, Rn. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuGH, 22.01.2020 - C-32/19
Pensionsversicherungsanstalt (Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nach Erreichen des …
Auszug aus EuGH, 22.06.2021 - C-719/19
Rn. 78 Die Auslegung in Rn. 73 des vorliegenden Urteils stünde somit nicht im Einklang mit dem allgemeinen Kontext der Richtlinie 2004/38, die, wie der Gerichtshof wiederholt entschieden hat, hinsichtlich des Aufenthaltsrechts im Aufnahmemitgliedstaat ein abgestuftes System vorgesehen hat, das unter Übernahme im Wesentlichen der Stufen und Bedingungen, die in den vor dem Erlass dieser Richtlinie bestehenden einzelnen Instrumenten des Unionsrechts vorgesehen waren, sowie der zuvor ergangenen Rechtsprechung im Recht auf Daueraufenthalt mündet (Urteil vom 22. Januar 2020, Pensionsversicherungsanstalt [Ausscheiden aus dem Erwerbsleben nach Erreichen des Pensionsantrittsalters], C-32/19, EU:C:2020:25, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 26.09.2024 - C-330/23
Eine in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung muss auf der Grundlage des …
Rn. 21 Zweitens sind zur Bestimmung des Sinns und der Tragweite einer Vorschrift des Unionsrechts bei ihrer Auslegung nicht nur ihr Wortlaut, sondern insbesondere auch ihre spezifischen Ziele sowie die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Wirkungen einer Ausweisungsverfügung], C-719/19, EU:C:2021:506, Rn. 70). - VG Sigmaringen, 26.02.2024 - 1 K 344/24
Chancen-Aufenthaltsrecht bei kurzer Aufenthaltsunterbrechung
In seinem Urteil vom 22.06.2021 - C-719/19 - hatte der Gerichtshof zu entscheiden, ob die bloß physische Ausreise eines Unionsbürgers für die Zwecke der Vollstreckung einer gegen ihn nach dieser Bestimmung ergangenen Ausweisungsverfügung ausreicht, wenn er doch dann lediglich die Grenze des Aufnahmemitgliedstaats überschreiten müsste, um sofort in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats zurückkehren und sich auf ein neuerliches Aufenthaltsrecht nach Art. 6 dieser Richtlinie berufen zu können.Für diesen Fall entschied der Gerichtshof, dass eine rein physische Ausreise der Richtlinie ihre praktische Wirksamkeit nehmen würde (EuGH, Urteil vom 22.06.2021 - C-719/19 -, juris, 73 ff.).
- EuGH, 24.09.2026 - C-511/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts …
Rn. 29 In Anbetracht dessen, dass die Vorlagefrage allein anhand des Wortlauts dieser Vorschrift nicht beantwortet werden kann, sind zu deren Auslegung der Kontext, in den sie eingebettet ist, und der Zweck, den sie verfolgt, zu berücksichtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Juni 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Wirkungen einer Ausweisungsverfügung], C-719/19, EU:C:2021:506, Rn. 70 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- VG Gelsenkirchen, 11.05.2023 - 8 K 1598/22
Arbeitnehmerfreizügigkeit; Rechtsmissbrauch; Freizügigkeitsrecht; …
Rn. 23 Vgl. EuGH, Urteil vom 22. Juni 2021 - C-719/19 -, juris Rn. 102.Rn. 25 Vgl. EuGH, Urteil vom 22. Juni 2021 - C-719/19 -, juris Rn. 81.
Rn. 27 Vgl. EuGH, Urteil vom 22. Juni 2021 - C-719/19 -, juris Rn. 91.
- EuGH, 05.05.2022 - C-570/20
Direction départementale des finances publiques de la Haute-Savoie - Vorlage zur …
Rn. 44 Im vorliegenden Fall ist es zwar Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob die im Ausgangsverfahren in Rede stehende nationale Regelung die in Rn. 36 des vorliegenden Urteils genannten Anforderungen an Klarheit und Genauigkeit erfüllt, doch ist es Aufgabe des Gerichtshofs, insoweit zweckdienliche Hinweise zu geben, damit das vorlegende Gericht über das bei ihm anhängige Verfahren entscheiden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Juni 2021, Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid [Wirkungen einer Ausweisungsverfügung], C-719/19, EU:C:2021:506, Rn. 82 und die dort angeführte Rechtsprechung). - Generalanwalt beim EuGH, 30.10.2025 - C-747/22
Vorlage zur Vorabentscheidung - Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz …
Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Rantos in der Rechtssache Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Wirkungen einer Ausweisungsverfügung) (C-719/19, EU:C:2021:104, Nr. 101) und des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Familienkasse Niedersachsen-Bremen (C-411/20, EU:C:2021:1017, Nr. 52). - VG Düsseldorf, 21.02.2025 - 7 K 1803/23
Arbeitnehmer, wirksames Arbeitsverhätnis, teilbarer Verwaltungsakt, Zeitachse; …
Rn. 29 EuGH, Urteil vom 22. Juni 2021, - C-719/19 -, juris Rz. 115.
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Rechtsprechung
| Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Effets d'une décision d'éloignement)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 15 - Entscheidung, die die Freizügigkeit ...
- Europäischer Gerichtshof
Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Effets d'une décision d'éloignement)
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 15 - Entscheidung, die die Freizügigkeit ...
- rechtsportal.de
Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV - Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten - Richtlinie 2004/38/EG - Art. 15 - Entscheidung, die die Freizügigkeit ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
- EuGH, 22.06.2021 - C-719/19
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (17)
- EuGH, 10.09.2019 - C-94/18
Chenchooliah - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 21 AEUV …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
{FN:3} Der Gerichtshof hatte einige andere Aspekte von Art. 15 der Aufenthaltsrichtlinie, darunter die Tragweite der in dieser Vorschrift vorgesehenen Verfahrensgarantien, in den Urteilen vom 12. Juli 2018, Banger (…C-89/17, EU:C:2018:570, Rn. 42 bis 52), und vom 10. September 2019, Chenchooliah (C-94/18, EU:C:2019:693, Rn. 71 bis 88), auszulegen.{FN:18} Vgl. Urteil vom 10. September 2019, Chenchooliah (C-94/18, EU:C:2019:693, Rn. 60 und 61 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
In diesen Situationen müssen Familienangehörige, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzen, die Voraussetzungen des Art. 7 Abs. 1 dieser Richtlinie (Art. 12 Abs. 1 und Art. 13 Abs. 1) erfüllen, um ihr Aufenthaltsrecht behalten zu können, während Familienangehörige, die Staatsangehörige eines Drittstaats sind, die hierfür in Art. 12 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 2 dieser Richtlinie vorgesehenen besonderen Voraussetzungen erfüllen müssen (vgl. Urteil vom 10. September 2019, Chenchooliah, C-94/18, EU:C:2019:693, Rn. 66).
{FN:22} Urteil vom 10. September 2019, Chenchooliah (C-94/18, EU:C:2019:693, Rn. 74).
{FN:23} Nach Art. 3 Abs. 1 der Aufenthaltsrichtlinie fallen auch die Familienangehörigen des Unionsbürgers im Sinne von Art. 2 Nr. 2 der Richtlinie, die den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen, in den Geltungsbereich der Richtlinie und sind Berechtigte der durch diese gewährten Rechte (vgl. Urteil vom 10. September 2019, Chenchooliah, C-94/18, EU:C:2019:693, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung]).
{FN:31} Der Gerichtshof hat ausgeführt, dass das Wort "sinngemäß" dahin zu verstehen ist, dass die Bestimmungen der Art. 30 und 31 der Aufenthaltsrichtlinie im Rahmen ihres Art. 15 nur dann Anwendung finden, wenn sie - gegebenenfalls nach den erforderlichen Anpassungen - tatsächlich auf Entscheidungen angewandt werden können, die aus anderen Gründen als denen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit getroffen wurden (Urteil vom 10. September 2019, Chenchooliah, C-94/18, EU:C:2019:693, Rn. 81).
{FN:35} Urteil vom 10. September 2019, Chenchooliah (C-94/18, EU:C:2019:693, Rn. 74).
- EuGH, 12.03.2014 - C-456/12
Der Gerichtshof klärt die Vorschriften über das Aufenthaltsrecht …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
{FN:8} Vgl. Urteil vom 12. März 2014, 0. und B. (C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 53 und 56).Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass die Bestimmungen der Aufenthaltsrichtlinie Drittstaatsangehörigen kein eigenständiges Recht verleihen, da die ihnen möglicherweise verliehenen Rechte daraus abgeleitet werden, dass ein Unionsbürger sein Recht auf Freizügigkeit ausgeübt hat (Urteil vom 12. März 2014, 0. und B., C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 36).
{FN:45} C-456/12, EU:C:2014:135.
{FN:46} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (…C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52 ff.), und vom 12. März 2014, 0. und B. (C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 58).
{FN:47} Vgl. Urteil vom 12. März 2014, 0. und B. (C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 56 und 57).
{FN:48} Urteil vom 12. März 2014, 0. und B. (C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 52).
- EuGH, 11.04.2019 - C-483/17
Tarola - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
{FN:30} Urteil vom 11. April 2019, Tarola (C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 37 und 38 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).{FN:40} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (…C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 84), und vom 11. April 2019, Tarola (C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 38).
- Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2013 - C-140/12
Brey - Unionsbürgerschaft - Freizügigkeit - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b der …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
{FN:36} Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Brey (C-140/12, EU:C:2013:337, Nr. 44).{FN:49} Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Brey (C-140/12, EU:C:2013:337, Nr. 41); vgl. auch Urteil vom 19. September 2013, Brey (C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 61).
- EuGH, 17.12.2020 - C-710/19
G. M. A. (Demandeur d'emploi)
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
Diese Verfahrensgarantien wurden auch in den Schlussanträgen des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache G. M. A. (Arbeitsuchender) (C-710/19, EU:C:2020:739, Nrn. 86 bis 99) ausgelegt.{FN:26} Vgl. Urteile vom 20. Februar 1997, Kommission/Belgien (…C-344/95, EU:C:1997:81, Rn. 12 bis 18), und vom 17. Dezember 2020, G. M. A. (Arbeitsuchender) (C-710/19, EU:C:2020:1037, Rn. 22 bis 27).
- EuGH, 17.02.2005 - C-215/03
Oulane
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
{FN:14} Vgl. Urteil vom 17. Februar 2005, Oulane (C-215/03, EU:C:2005:95, Rn. 21 und 35).{FN:15} Vgl. Urteil vom 17. Februar 2005, Oulane (C-215/03, EU:C:2005:95, Rn. 24 und 25).
- EuGH, 25.07.2008 - C-127/08
DER NICHT DIE UNIONSBÜRGERSCHAFT BESITZENDE EHEGATTE EINES UNIONSBÜRGERS DARF …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
{FN:40} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Juli 2008, Metock u. a. (C-127/08, EU:C:2008:449, Rn. 84), und vom 11. April 2019, Tarola (…C-483/17, EU:C:2019:309, Rn. 38). - EuGH, 19.09.2013 - C-140/12
Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
{FN:49} Schlussanträge des Generalanwalts Wahl in der Rechtssache Brey (C-140/12, EU:C:2013:337, Nr. 41); vgl. auch Urteil vom 19. September 2013, Brey (C-140/12, EU:C:2013:565, Rn. 61). - EuGH, 18.05.1982 - 115/81
Adoui und Cornuaille / Belgischer Staat
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
Vgl. in diesem Sinne auch Urteil vom 18. Mai 1982, Adoui und Cornuaille (115/81 und 116/81, EU:C:1982:183, Rn. 12). - EuGH, 14.12.2000 - C-110/99
Emsland-Stärke - "Landwirtschaft - Ausfuhrerstattungen - Sofort in die …
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-719/19
{FN:46} Vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. Dezember 2000, Emsland-Stärke (C-110/99, EU:C:2000:695, Rn. 52 ff.), und vom 12. März 2014, 0. und B. (…C-456/12, EU:C:2014:135, Rn. 58). - EuGH, 04.06.2013 - C-300/11
Einem Betroffenen ist der wesentliche Inhalt der Begründung einer Entscheidung …
- EuGH, 04.10.2007 - C-349/06
Polat - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 59 des Zusatzprotokolls - Art. 7 …
- EuGH, 20.02.1997 - C-344/95
Kommission / Belgien
- EuGH, 11.11.2014 - C-333/13
Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von …
- EuGH, 12.07.2018 - C-89/17
Kehrt ein Unionsbürger in seinen Herkunftsmitgliedstaat zurück, muss dieser …
- EuGH, 07.10.2010 - C-162/09
Lassal - Vorabentscheidungsersuchen - Freizügigkeit - Richtlinie 2004/38/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2020 - C-710/19
G. M. A. (Demandeur d'emploi) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-718/19
Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. (Mesures préventives en vue …
Diese Bestimmungen stehen mit denen der Aufenthaltsrichtlinie im Einklang, die der Sache nach vorsieht, dass es für den Erlass einer Ausweisungsverfügung nicht genügt, dass der Unionsbürger oder sein Familienangehöriger nicht mehr die Aufenthaltsvoraussetzungen nach Kapitel III dieser Richtlinie erfüllt, sondern dass er zudem "die Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats nicht unangemessen in Anspruch nehmen" darf (vgl. hierzu die Ausführungen in den Nrn. 49 bis 53 meiner Schlussanträge in der anhängigen Rechtssache Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (C-719/19).{FN:29} Vgl. Nr. 65 meiner Schlussanträge in der anhängigen Rechtssache Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (C-719/19).
- Generalanwalt beim EuGH, 30.10.2025 - C-747/22
Vorlage zur Vorabentscheidung - Personen mit Anspruch auf internationalen Schutz …
Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Rantos in der Rechtssache Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Wirkungen einer Ausweisungsverfügung) (C-719/19, EU:C:2021:104, Nr. 101) und des Generalanwalts Szpunar in der Rechtssache Familienkasse Niedersachsen-Bremen (C-411/20, EU:C:2021:1017, Nr. 52).
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