Rechtsprechung
| VGH Bayern, 05.01.2018 - 21 CS 17.1521 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Landesanwaltschaft Bayern
§ 80 Abs. 5 VwGO, § 146 VwGO, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 WaffG, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, § 18 Satz 1 BJagdG
Waffen- und Jagdrecht: Fehlende persönliche Eignung bei Cannabiskonsum aus medizinischen Gründen | Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Einziehung eines Jagdscheins - Landesanwaltschaft Bayern
(Entscheidungsbesprechung und Volltext)
§ 80 Abs. 5 VwGO, § 146 VwGO, § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 2 WaffG, § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2, § 18 Satz 1 BJagdG
Waffen- und Jagdrecht: Fehlende persönliche Eignung bei Cannabiskonsum aus medizinischen Gründen
- ra.de
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Einziehung eines Jagdscheins aufgrund fehlender persönlicher Eignung; Fehlende persönliche Eignung aufgrund eines Cannabiskonsums aus medizinischen Gründen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- lto.de (Kurzinformation)
Verschriebenes Marihuana: Keine Waffen für Cannabis konsumierenden Jäger
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Waffenbesitz bei medizinisch indiziertem Cannabiskonsum unzulässig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Jagdschein wegen Cannabis eingezogen - Auch wenn ein Jäger Cannabis "auf Rezept" bekommt, ist der Entzug des Jagdscheins rechtmäßig
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 31.01.2018)
Wer Cannabis auf Rezept bekommt, muss seinen Waffenschein abgeben
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 05.02.2018)
Jäger mit Cannabismedikament muss Finger von Waffe lassen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine Waffe und kein Jagdschein bei Cannabis auf Rezept
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins auch bei medizinisch indiziertem Cannabiskonsum gerechtfertigt - Vorsichtiger und sachgemäßer Umgang mit Waffen oder Munition nicht sichergestellt
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- VG München, 22.06.2017 - M 7 S 16.5690
- VGH Bayern, 05.01.2018 - 21 CS 17.1521
- VG München, 20.06.2018 - M 7 K 16.4146
Papierfundstellen
- DVBl 2018, 601
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.
Auszug aus VGH Bayern, 05.01.2018 - 21 CS 17.1521
Rn. 13 Zum einen ergibt sich dies bereits daraus, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung ist (vgl. BVerwG, U. v. 16. Mai 2007 - 6 C 24.06 - juris, Rn. 35), hier also der Erlass des Bescheids vom 22. August 2016.
- VG München, 20.06.2018 - M 7 K 16.4146
Widerruf einer Waffenbesitzkarte und Ungültigerklärung eines Jagdscheines wegen …
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die hiergegen erhobene Beschwerde mit Beschluss vom 5. Januar 2018 (21 CS 17.1521) zurückgewiesen.Rn. 16 Ergänzend wird auf die Gerichtsakten, die Gerichtsakte im Eilverfahren (M 7 S 16.5690), die beigezogene Verfahrensakte des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Beschwerdeverfahren (21 CS 17.1521) und die jeweils vorgelegten Behördenakten sowie auf die Niederschrift über die mündliche Verhandlung Bezug genommen.
Hierunter werden alle diejenigen Fälle zusammengefasst, bei denen eine unverschuldete Unfähigkeit zum sorgfältigen Umgang mit Waffen oder Munition vorliegt, ohne dass es darauf ankäme, ob diese Unfähigkeit körperlich oder geistig bedingt ist (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 11).
Rn. 27 Feststellungen, welche die Frage der Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs betreffen, können jedoch nicht unbesehen auf die Frage übertragen werden, ob die persönliche Eignung zur Erteilung einer Waffenbesitzkarte bzw. eines Jagdscheins vorliegt (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 14).
Dass Fahrerlaubnisrecht und Waffenrecht hinsichtlich dieser Belange vom Gesetzgeber unterschiedlich eingestuft werden, zeigt sich unter anderem daran, dass - anders als das Fahrerlaubnisrecht - das Waffengesetz die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis an den Nachweis eines Bedürfnisses (§ 4 Abs. 4 i.V.m. § 8 WaffG) knüpft, um so die Zahl der in Privatbesitz befindlichen Waffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 14).
Der Kläger muss nach dem Maßstab des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Alt. 1 WaffG die Gewähr dafür bieten, dass er persönlich geeignet ist, mit Waffen oder Munition - jederzeit und in jeder Hinsicht - vorsichtig und sachgemäß umzugehen und diese Gegenstände sorgfältig zu verwahren (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 9).
Rn. 35 Dem Ergebnis der Begutachtung steht im Übrigen auch nicht entgegen, dass sich in der Leistungstestung des Klägers keine Defizite und keine weiteren Hinweise auf eine Beeinträchtigung durch die zentralwirksame Substanz der Cannabispflanze gezeigt hatten, da dies lediglich eine Feststellung zum Zeitpunkt der Begutachtung darstellt und isoliert hieraus - unabhängig von dem Ergebnis des Gutachtens - nicht gefolgert werden könnte, dass auch in Zukunft keine Leistungsdefizite oder sonstigen Beeinträchtigungen eintreten würden (vgl. auch BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 9).
Rn. 36 Insgesamt sind die dem Gutachten letztlich zugrunde liegenden Bedenken gerechtfertigt, dass ungünstige Folgewirkungen des Cannabiskonsums auch bei einem Gebrauch von Cannabis zu medizinischen Zwecken (jederzeit) eintreten können (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 9).
Aus den beiden vom Antragsteller im Rahmen des Beschwerdeverfahrens vorgelegten Gutachten eines anderen Gutachters (ärztliches Gutachten vom 14. August 2017 und medizinisch-psychologisches Gutachten über die Eignung zum Umgang mit Waffen vom 31. August 2017) folgt kein anderes Ergebnis (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 12).
Hinsichtlich des medizinisch-psychologischen Gutachtens über die Eignung zum Umgang mit Waffen vom 31. August 2017 ergeben sich schon deshalb Zweifel, weil der Kläger zum Zeitpunkt der Untersuchung am 18. August 2017 selbst angegeben hatte, dass er seit zwei Tagen ohne THC sei, so dass jedenfalls eine medizinische Untersuchung, wie der Kläger unter THC-Einfluss reagiert, nicht aussagekräftig vorgenommen werden konnte (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 13).
- VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.948
Untersuchungs- und Beibringungsanordnung wegen Bedenken gegen die persönliche …
Die Möglichkeiten gesundheitlicher Beeinträchtigungen, die im Fahrerlaubnisrecht die Eignung der Betroffenen in Frage stellen können, sind zahl- und variantenreicher als im Waffenrecht (…vgl. VG Stuttgart, U.v. 28.8.2020 - 5 K 8253/19 - juris Rn. 54; zu den unterschiedlichen Zwecksetzungen der beiden Rechtsgebiete vgl. auch BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 14). - VG Bayreuth, 22.03.2018 - B 1 S 18.159
Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins wegen …
Die Widerrufsvoraussetzungen lagen im hier maßgeblichen Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung - dem Bescheidserlass am 21.06.2017 bzw. seiner Bekanntgabe am 22.06.2017- vor (vgl. BayVGH, B.v. 05.01.2018 - 21 CS 17.1521 - juris, Rn. 13 m.w.N.).In wesentlich stärkerer Weise als beim Fahrerlaubnisrecht stehen nämlich beim Waffengesetz sicherheitsrechtliche Interessen im Vordergrund (vgl. hierzu näher BayVGH, B.v. 05.01.2018 - 21 CS 17.1521 - juris, Rn. 14 m.w.N.).
- VGH Bayern, 05.10.2020 - 24 BV 19.510
Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis bei Zugehörigkeit zu einem Motorradclub
Rn. 14 1. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer waffenrechtlichen Widerrufs- bzw. Rücknahmeentscheidung ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung, hier der Bescheidserlass am 30. März 2016 (BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521). - VG Bayreuth, 14.02.2023 - B 1 K 22.366
Widerruf Waffenbesitzkarten, Eigen- bzw. Fremdgefährlichkeit, Ankündigung von …
Hierunter werden alle diejenigen Fälle zusammengefasst, bei denen eine unverschuldete Unfähigkeit zum sorgfältigen Umgang mit Waffen oder Munition vorliegt, ohne dass es darauf ankäme, ob diese Unfähigkeit körperlich oder geistig bedingt ist (…vgl. VG München, B.v. 18.2.2022 - M 7 S 22.211 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 11).Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer waffenrechtlichen Widerrufsentscheidung durch das Gericht ist der Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris, Rn. 13 m.w.N.).
- VGH Bayern, 06.07.2022 - 24 ZB 22.319
Widerruf von Waffenbesitzkarten
Das Verwaltungsgericht hat zutreffend darauf hingewiesen (GB S. 7), dass für die Frage der Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Waffenbesitzkarten der Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung, vorliegend des Bescheidserlasses (6. Juli 2020), maßgeblich ist (…vgl. BVerwG, U.v. 16.5.2007 - 6 C 24.06 - juris Rn. 35; BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VG Stuttgart, 28.08.2020 - 5 K 8253/19
Befugnis zur Auswahl der Gutachtergruppe
Dies belegt insbesondere die umfangreiche Aufzählung der in Betracht kommenden Erkrankungen in Anlage 4 zur Fahrerlaubnisverordnung, die im Bereich des Waffenrechts grundsätzlich keine entsprechende Anwendung findet (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 05.01.2018 - 21 CS 17.1521 -, juris Rn. 28). - VG Bayreuth, 15.10.2024 - B 1 K 24.647
Erfolglose Klage gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse: …
Die Widerrufsvoraussetzungen lagen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufs der Waffenbesitzkarten am 7. Mai 2024 vor (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VG Ansbach, 15.08.2023 - AN 16 S 23.1490
Widerruf von waffenrechtlichen, jagdrechtlichen und sprengstoffrechtlichen …
Dass das Fahrerlaubnisrecht und das Waffenrecht hinsichtlich sicherheitsrechtlicher Belange vom Gesetzgeber unterschiedlich eingestuft werden, zeigt sich u.a. daran, dass, anders als das Fahrerlaubnisrecht, das Waffengesetz die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis an den Nachweis eines Bedürfnisses knüpft, um so die Zahl der im Privatbesitz befindlichen Waffen auf das unbedingt notwendige und mit Rücksicht auf die Interessen der öffentlichen Sicherheit vertretbare Maß zu beschränken (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 14). - VG Bayreuth, 09.09.2020 - B 1 S 20.699
Klage gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Maßgeblicher Zeitpunkt für die gerichtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer waffenrechtlichen Widerrufsentscheidung ist der Zeitpunkt des Erlasses des Bescheids (vgl. BayVGH, B.v. 5.1.2018 - 21 CS 17.1521 - juris Rn. 13 m.w.N.). - VG München, 18.02.2022 - M 7 S 22.211
Erfolgloser Eilantrag gegen den Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
- VG Würzburg, 17.01.2025 - W 9 K 23.1750
Überwiegend erfolglose Klage gegen die Rücknahme der Erlaubnis zum Besitz von …
- VG Bayreuth, 27.04.2021 - B 1 K 20.700
Widerruf von Waffenbesitzkarte wegen Verstoß gegen …
- VG München, 13.02.2022 - M 7 S 22.211
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse
- VG Bayreuth, 30.07.2019 - B 1 K 17.608
Widerruf der Waffenbesitzkarte: geladene Waffe im Waffenschrank
- VG Würzburg, 17.01.2025 - W 9 K 23.1790
Pfeilabschussgeräte, Neubegründung einer Erlaubnispflicht, Altbesitzer, …
- VG Bayreuth, 24.10.2024 - B 1 S 24.901
Unterlassene Verlängerung, Jagdschein, gröblicher Verstoß, Besitz von Munition …
- VG Bayreuth, 28.05.2019 - B 1 K 17.334
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Reichsbürgern
- VG Bayreuth, 06.12.2018 - B 1 K 16.321
Widerruf einer waffenrechtlicher Erlaubnis
- VG München, 15.02.2022 - M 7 S 21.3274
Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz gegen den Widerruf waffenrechtlicher …
- VG Bayreuth, 05.12.2019 - B 1 S 19.1125
Widerruf einer Waffenbesitzkarte: geladene Waffe im Waffenschrank
- VG Ansbach, 14.11.2023 - AN 16 K 22.02568
Erfolglose Klage gegen Widerruf von Waffenbesitzkarte wegen Suizidgefahr und …
- VG Bayreuth, 28.05.2019 - B 1 K 17.257
Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit
- VG Ansbach, 30.06.2022 - AN 16 K 22.00706
Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte, Anforderung eines amts-, fach- oder …
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Rechtsprechung
| BVerwG, 15.02.2018 - 2 VR 2.16 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 33 Abs. 2; VwGO § 123; BBG §§ 1, 22 und 126; SG § 4; BLV §§ 1, 32 und 33
Anordnungsgrund; Anwendungsbereich; Ausblenden; Ausblendung; Ausgangsentscheidung; Ausrichtung der Vergabe an den Anforderungen des konkreten Dienstpostens; Auswahlentscheidung; Auswahlvermerk; Bewährungsvorsprung; Erfahrungsvorsprung; Fremdsprachenkenntnisse; Option; ...
- rechtsinformationen.bund.de
Ablehnung einer Entscheidungsergänzung betreffend die Kosten des Beigeladenen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 119 Abs 1 VwGO, § 119 VwGO, § 122 Abs 1 VwGO, § 120 Abs 1 VwGO, § 154 Abs 3 VwGO
Ablehnung einer Entscheidungsergänzung betreffend die Kosten des Beigeladenen - Wolters Kluwer
- degruyter.com
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 12.12.2017 - 2 VR 2.16
- BVerwG, 15.02.2018 - 2 VR 2.16
Papierfundstellen
- DVBl 2018, 601
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 17.02.1993 - 4 C 16.92
Zulässigkeit eines Antrags auf Ergänzung der Kostenentscheidung
Auszug aus BVerwG, 15.02.2018 - 2 VR 2.16
Ferner spricht gegen die Entscheidung, dem Antragsteller oder der Staatskasse die Kosten des Beigeladenen aufzuerlegen, der Umstand, dass der Beigeladene seinen Antrag auf Ablehnung des Antrags des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes vom 9. Januar 2018 nicht selbst begründet, sondern lediglich vollumfänglich auf die Ausführungen der Antragsgegnerin verwiesen hat (BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 1993 - 4 C 16.92 - juris Rn. 3).
- BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 29.17
Anspruch auf Zugang zu Information nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG)
Dies entspricht der Billigkeit, weil der Beigeladene, obgleich er von einem eigenen Antrag abgesehen hat, den angegriffenen Verwaltungsakt eingehend verteidigt und damit das Verfahren wesentlich gefördert hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 2 VR 2.16 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 11;… Neumann/Schaks, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 162 Rn. 134). - BGH, 07.12.2020 - AnwZ (Brfg) 19/19
Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Anfechtung der Wahl zum Vorstand einer …
Eine Erstattung ihrer außergerichtlichen Kosten zweiter Instanz, in der sie weder einen Antrag gestellt noch das Verfahren durch eigenen Tatsachen- oder Rechtsvortrag wesentlich gefördert haben, kommt dagegen nicht in Betracht (vgl. BVerwG, DVBl 2018, 601). - VG Schleswig, 12.06.2025 - 12 B 80/24
Besetzung der neuen Präsidentin der CAU Kiel untersagt
Es entspricht nicht der Billigkeit die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen als erstattungsfähig anzusehen, da sie weder einen mit dem Verfahrenskostenrisiko verbundenen Sachantrag gestellt, noch das Verfahren im Übrigen durch Tatsachen- oder Rechtsvortrag wesentlich gefördert hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 2 VR 2.16 -, juris Rn. 4).
- VG Trier, 27.08.2019 - 7 K 1339/19
Baugenehmigung und Vorbescheid; Zulässigkeit im unbeplanten Innenbereich; …
Der Umstand, dass es sich hierbei um eine notwendige Beiladung handelt, ist im Rahmen der Kostenentscheidung nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 2018 - 2 VR 2.16 -, Rn. 4, juris; OVG NRW…, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 8 A 2710/13 -, Rn. 5, juris; OVG RP, Beschluss vom 16. März 1995 - 8 A 12977/94.OVG, ESOVGRP). - VG Gießen, 23.11.2022 - 1 K 1720/20
"Abriss denkmalgeschützter Villa"
- VGH Bayern, 21.01.2020 - 1 ZB 19.189
Erfolglose Klage auf Erteilung einer Baugenehmigung - erfolgloser Antrag auf …
Es entspricht der Billigkeit, dass die Beigeladene ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt, da sie das Verfahren durch eigenen Tatsachen- oder Rechtsvortrag nicht wesentlich gefördert hat (§ 162 Abs. 3 VwGO; vgl. BVerwG, B.v. 15.2.2018 - 2 VR 2.16 - DVBl 2018, 601). - VGH Bayern, 14.03.2019 - 1 ZB 17.2289
Kein Anspruch auf Erteilung einer Befreiung für die Überschreitung der …
Es entspricht der Billigkeit, dass die Beigeladene ihre außergerichtlichen Kosten selbst trägt, da sie das Verfahren nicht durch eigenen Sachvortrag gefördert hat (vgl. BVerwG, B.v. 15.2.2018 - 2 VR 2.16 - DVBl 2018, 601). - VGH Bayern, 19.03.2025 - 11 ZB 24.1336
Ausnahmegenehmigung zum Parken eines Fahrzeugs - Ergänzung der Kostenentscheidung …
Die Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen entspricht regelmäßig der Billigkeit, wenn der Beigeladene einen Sachantrag gestellt hat und damit wegen § 154 Abs. 3 VwGO ein Kostenrisiko eingegangen ist oder wenn er das Verfahren durch eigenen Tatsachen- oder Rechtsvortrag wesentlich gefördert hat (…Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 162 Rn. 41;… Kunze in BeckOK VwGO, Stand 1.1.2025, § 162 Rn. 95 f.;… Neumann/Schaks in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 162 Rn. 134 ff.; BVerwG, B.v. 15.2.2018 - 2 VR 2.16 - DVBl 2018, 601 Rn. 4;… B.v. 3.9.2013 - 8 KSt 2.13 (8 B 7.13) - BeckRS 2013, 56083 Rn. 3;… B.v. 17.1.2019 - 6 B 137.18 - juris Rn. 13 m.w.N.;… U.v. 27.12.1978 - I C 49.74 - Buchholz 310 § 120 VwGO Nr. 1 = juris Rn. 5 f.;… BayVGH, U.v. 22.10.2015 - 1 B 15.251 - juris Rn. 6;… B.v. 4.9.2006 - 26 ZB 04.524 - juris Rn. 4). - VG Cottbus, 27.01.2022 - 1 K 487/17 Den Beigeladenen steht ein Kostenerstattungsanspruch nicht zu, weil sie das Verfahren weder wesentlich gefördert noch Anträge gestellt und sich damit einem Kostenrisiko ausgesetzt haben; die bloße Erklärung ihres Prozessbevollmächtigten aus der mündlichen Verhandlung, sie schlössen sich dem Klageabweisungsantrag des Beklagten an, rechtfertigt eine solche Entscheidung nicht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15. Februar 2018 - 2 VR 2/16 -, juris Rn. 4).
- VG Stuttgart, 28.07.2020 - 2 K 2503/20 Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten, weil sie im Verfahren keinen Antrag gestellt haben und damit auch kein Kostenrisiko eingegangen ist (vgl. § 162 Abs. 3 und § 154 Abs. 3 VwGO; BVerwG, Beschl. v. 15.02.2018 - 2 VR 2.16 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.01.2011 - 8 S 2567/10 - jeweils juris).
- VG Schleswig, 30.01.2025 - 12 B 88/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Stellenbesetzung
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.12.2024 - 4 S 34.24
Antrag auf Beschlussänderung; Neubescheidung; einstweilige Anordnung
- VG Schleswig, 24.03.2026 - 12 B 9/26
Fehlerhafte Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens auf …
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