Weitere Entscheidung unten: EuGH, 21.06.2012

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   BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12   

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BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12 (https://dejure.org/2012,12980)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12 (https://dejure.org/2012,12980)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12, 2 BvR 625/12 (https://dejure.org/2012,12980)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 97 GG; Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG; Art. 6 EMRK; § 21f GVG
    Unabhängigkeit des gesetzlichen Richters und Besetzungsstreit am Bundesgerichtshof (Doppelvorsitz; Überbeanspruchung; Arbeitspensum; richtungsweisender Einfluss; Anhörung; Präsidium; Sanktionierung); Beschleunigungsgebot (Recht auf eine Verhandlung in angemessener Frist)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 97, 101 Abs. 1 Satz 2 GG
    Verfassungsbeschwerden betreffend den Doppelvorsitz des 2. und 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs erfolglos

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Geschäftsverteilung des BGH, in deren Rahmen dem Vorsitzenden des 4. Strafsenats zusätzlich der Vorsitz des 2. Strafsenats zugewiesen wurde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 97 Abs 1 GG, Art 97 Abs 2 S 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Geschäftsverteilung des BGH, in deren Rahmen dem Vorsitzenden des 4. Strafsenats zusätzlich der Vorsitz des 2. Strafsenats zugewiesen wurde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 97 Abs 1 GG, Art 97 Abs 2 S 1 GG, Art 101 Abs 1 S 2 GG
    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Geschäftsverteilung des BGH, in deren Rahmen dem Vorsitzenden des 4. Strafsenats zusätzlich der Vorsitz des 2. Strafsenats zugewiesen wurde

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde betreffend den Doppelvorsitz des 2. und 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs; Besetzungsstreit beim BGH bzgl. der Doppelfunktion der BGH-Richter; Verletzung des materiellen Gewährleistungsgehalts des Art. 101 Abs. 1 GG und des ...

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Geschäftsverteilung des BGH, in deren Rahmen dem Vorsitzenden des 4. Strafsenats zusätzlich der Vorsitz des 2. Strafsenats zugewiesen wurde

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 101 Abs. 1; GG Art. 97
    Verfassungsbeschwerde betreffend den Doppelvorsitz des 2. und 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs; Besetzungsstreit beim BGH bzgl. der Doppelfunktion der BGH-Richter; Verletzung des materiellen Gewährleistungsgehalts des Art. 101 Abs. 1 GG und des ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - BGH-Doppelvorsitz kein Grundrechtsverstoß!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerden betreffend den Doppelvorsitz des 2. und 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs erfolglos

  • Burhoff online Blog (Pressemitteilung)

    Besetzungsstreit beim BGH: Doppelvorsitz geht in Ordnung, so das BVerfG

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Doppelvorsitz in den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zur ordnungsgemäßen Besetzung des 2. BGH-Strafsenats - Richter beurteilen eigene Überbelastung selbst

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden betreffend den Doppelvorsitz des 2. und 4. Strafsenats des Bundesgerichtshofs erfolglos

  • 123recht.net (Pressebericht, 13.06.2012)

    Verfassungshüter billigen umstrittene Doppelfunktion von BGH-Richter // BGH-Präsident Tolksdorf im Streit mit unbequemen Richter gestärkt

  • taz.de (Pressebericht, 13.06.2012)

    Chaos am Bundesgerichtshof - Schlammschlacht unter Richtern

  • stuttgarter-zeitung.de (Pressebericht, 14.06.2012)

    BGH-Präsidium bekommt recht

  • juraexamen.info (Kurzinformation)

    Recht auf gesetzlichen Richter durch BGH-Besetzung nicht verletzt

Besprechungen u.ä. (5)

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Machtkampf am BGH: "Mein persönliches Schicksal ist unerheblich”

  • De-legibus-Blog (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Von doppelten Vorsitzenden und doppelten Krisen

  • strafverteidiger-stv.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Strafrechtliche Revision, »Vieraugenprinzip«, gesetzlicher Richter und rechtliches Gehör (RiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer und RiBGH Prof. Dr. Christoph Krehl; StV 2012, 550-559)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Werden durch Überlastung von Richtern Grundrechte der Parteien verletzt? (IBR 2012, 1167)

  • De-legibus-Blog (Kurzaufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Eskalation am BGH - die Nerven liegen blank

In Nachschlagewerken

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 407
  • NJW 2012, 2334
  • NStZ 2012, 458
  • StV 2012, 513
  • DVBl 2012, 963
  • DÖV 2012, 690
 
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Wird zitiert von ... (73)Neu Zitiert selbst (47)

  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
    Erfordert die Entscheidung im Kollegialorgan danach uneingeschränkt, dass bei der Beratung und Entscheidungsfindung alle Mitglieder des Spruchkörpers vollständig über den Sach- und Streitstand informiert sind, ist nicht ersichtlich, warum der Vorsitzende nicht auf dieser Informationsgrundlage seinen richtunggebenden Einfluss, durch den eine zusätzliche Gewähr für Güte und Stetigkeit der Rechtsprechung innerhalb der Spruchkörper geboten wird (BGHSt 2, 71 ; 21, 131 ; 25, 54 ; BGHZ 37, 210 ), einbringen könnte.

    Ein Vorsitzender soll aufgrund seiner Sachkunde, Erfahrung und Menschenkenntnis in der Lage sein, den richtunggebenden Einfluss durch geistige Überzeugungskraft auszuüben (vgl. BGHZ 37, 210 ; HessVGH, Beschluss vom 26. November 1992 - 1 TG 1792/92 -, juris, Rn. 16).

    bb) (1) Soweit die fachgerichtliche Rechtsprechung für einen nicht nur formellen, sondern tatsächlichen richtungweisenden Einfluss des Vorsitzenden fordert, dass dieser mindestens 75 % der Aufgaben als Vorsitzender des Senats selbst wahrnehme ( BGHZ 37, 210 ; 88, 1 ; vgl. auch Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl. 2010, § 59 Rn. 12) und daher im Regelfall im Interesse der Güte und Stetigkeit der Rechtsprechung des einzelnen Spruchkörpers die Mitwirkung des ordentlichen Vorsitzenden zu verlangen sei und nicht die Mitwirkung seines Vertreters ( BGHZ 37, 210 ), lässt auch insoweit der beanstandete Doppelvorsitz keine Beeinträchtigung des richtunggebenden Einflusses des Vorsitzenden erkennen.

    Die sich in dieser Rechtsprechung niederschlagende Gegenüberstellung zwischen der Wahrnehmung der richterlichen Aufgaben durch den Vorsitzenden einerseits und ihrer Wahrnehmung durch dessen Vertreter andererseits (vgl. BGHSt 2, 71 ; BGHZ 37, 210 ; HessVGH, Urteil vom 27. April 1998 - 6 UE 745/98.A -, juris, Rn. 30) zeigt, dass die 75 %-Grenze die quantitative Mitwirkung des ordentlichen Vorsitzenden betrifft.

    Zum Andern steht es auch nach dieser Rechtsprechung allein im Verantwortungsbereich des Vorsitzenden, wie er seine Arbeitskraft bei der Erfüllung seiner richterlichen Aufgaben im Einzelnen einsetzt ( BGHZ 37, 210 ; vgl. auch Kissel/Mayer, GVG, 6. Aufl. 2010, § 59 Rn. 12).

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
    Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst werden kann, gleichgültig, von welcher Seite eine solche Manipulation ausgeht (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).

    Damit soll die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtssuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 95, 322 ).

    Aus diesem Zweck heraus ergibt sich, dass von Verfassungs wegen allgemeine Regelungen darüber bestehen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welcher Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind ( BVerfGE 2, 307 ; 19, 52 ; 21, 139 ; 95, 322 ).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87

    Amtszeit eines Verfassungsrichters

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
    Es soll vermieden werden, dass durch eine auf den Einzelfall bezogene Auswahl der zur Entscheidung berufenen Richter das Ergebnis der Entscheidung beeinflusst werden kann, gleichgültig, von welcher Seite eine solche Manipulation ausgeht (vgl. BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).

    bb) Darüber hinaus hat Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch einen materiellen Gewährleistungsgehalt, der dem rechtssuchenden Bürger im Einzelfall garantiert, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet ( BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ).

    b) Die verfassungsgerichtliche Prüfung ist vorliegend nicht darauf beschränkt, ob die Anwendung und Auslegung von Zuständigkeitsnormen willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist ( BVerfGE 29, 45, ; 29, 198 ; 82, 159 ; 82, 286 ; BVerfGK 7, 325 ; 11, 62 ) oder die angegriffenen Entscheidungen Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie grundlegend verkennen ( BVerfGE 82, 286 ; BVerfGK 7, 325 ; 11, 62 ).

  • BGH, 13.12.1951 - 3 StR 683/51
    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
    Erfordert die Entscheidung im Kollegialorgan danach uneingeschränkt, dass bei der Beratung und Entscheidungsfindung alle Mitglieder des Spruchkörpers vollständig über den Sach- und Streitstand informiert sind, ist nicht ersichtlich, warum der Vorsitzende nicht auf dieser Informationsgrundlage seinen richtunggebenden Einfluss, durch den eine zusätzliche Gewähr für Güte und Stetigkeit der Rechtsprechung innerhalb der Spruchkörper geboten wird (BGHSt 2, 71 ; 21, 131 ; 25, 54 ; BGHZ 37, 210 ), einbringen könnte.

    Die sich in dieser Rechtsprechung niederschlagende Gegenüberstellung zwischen der Wahrnehmung der richterlichen Aufgaben durch den Vorsitzenden einerseits und ihrer Wahrnehmung durch dessen Vertreter andererseits (vgl. BGHSt 2, 71 ; BGHZ 37, 210 ; HessVGH, Urteil vom 27. April 1998 - 6 UE 745/98.A -, juris, Rn. 30) zeigt, dass die 75 %-Grenze die quantitative Mitwirkung des ordentlichen Vorsitzenden betrifft.

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
    Aus diesem Zweck heraus ergibt sich, dass von Verfassungs wegen allgemeine Regelungen darüber bestehen müssen, welches Gericht, welcher Spruchkörper und welcher Richter zur Entscheidung des Einzelfalls berufen sind ( BVerfGE 2, 307 ; 19, 52 ; 21, 139 ; 95, 322 ).

    bb) Darüber hinaus hat Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch einen materiellen Gewährleistungsgehalt, der dem rechtssuchenden Bürger im Einzelfall garantiert, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet ( BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ).

  • BGH, 08.02.2012 - 2 StR 346/11

    Spruchgruppe des 2. Strafsenats des Bundesgerichtshofs entscheidet in der Sache

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
    Zu seiner Besetzung verwies der Senat auf seine Entscheidungen vom 11. Januar 2012 ( 2 StR 482/11) und 8. Februar 2012 ( 2 StR 346/11).

    Der Beschwerdeführer zu 2) stellt - letztlich durch einen Gesamtverweis auf die Entscheidung des 2. Strafsenats vom 11. Januar 2012 - 2 StR 346/11 - hierzu im Wesentlichen darauf ab, dass die richterliche Unabhängigkeit nach Art. 97 GG Minimalbedingungen für eine freie Ausübung der richterlichen Tätigkeit fordere und dies sowohl Maßnahmen entgegenstehe, die den Richter faktisch aus seiner Tätigkeit verdrängten, als auch solchen, die ihm ein Arbeitspensum zuwiesen, das sich in sachgerechter Weise nicht mehr erledigen lasse.

  • BVerwG, 29.10.1987 - 2 C 57.86

    Richter als Repetitor - Art. 97 Abs. 1 GG, persönliche Unabhängigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
    (1) Der vom Richter zu leistende Arbeitseinsatz bestimmt sich grundsätzlich nach dem ihm verliehenen konkreten Richteramt und den ihm in der richterlichen Geschäftsverteilung zugewiesenen Aufgaben ( BVerwGE 78, 211 ).

    Vielmehr orientiert sich die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung pauschalierend an dem Arbeitspensum, das ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt (vgl. BVerwGE 78, 211 ; BVerwG, Beschluss vom 21. September 1982 - 2 B 12/82 -, nach juris, Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09 -, juris, Rn. 38).

  • BVerfG, 20.03.1956 - 1 BvR 479/55

    Gesetzlicher Richter

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
    Damit soll die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtssuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 4, 412 ; 95, 322 ).

    bb) Darüber hinaus hat Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch einen materiellen Gewährleistungsgehalt, der dem rechtssuchenden Bürger im Einzelfall garantiert, vor einem unabhängigen und unparteilichen Richter zu stehen, der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet ( BVerfGE 4, 412 ; 21, 139 ; 23, 321 ; 82, 286 ; 89, 28 ).

  • BVerfG, 25.02.1964 - 2 BvR 411/61

    Verfassungswidrigkeit gerichtlicher Geschäftsverteilungspläne

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
    Die sachliche Unabhängigkeit der Richter wird durch die in Art. 97 Abs. 1 GG ausgesprochene Weisungsfreiheit verfassungsrechtlich garantiert (dazu BVerfGE 3, 213 ; 14, 56 ; 26, 186 ; 27, 312 ; 31, 137 ; 36, 174 ) und mit der in Art. 97 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten persönlichen Unabhängigkeit durch prinzipielle Unabsetzbarkeit und Unversetzbarkeit abgesichert ( BVerfGE 4, 331 ; 14, 56 ; 14, 156 ; 17, 252 ; 87, 68 ).

    aa) Die Unabhängigkeit des Richters wird zum einen dadurch gesichert, dass der Richter durch die Tätigkeitszuweisung des Geschäftsverteilungsplans nicht gegen seinen Willen faktisch aus dem Amt verdrängt werden kann (vgl. BVerfGE 17, 252 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2007 - 2 BvR 1431/07 -, juris, Rn. 17).

  • BGH, 03.12.2009 - RiZ(R) 1/09

    Vorliegen einer Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit bei Ermahnung

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2012 - 2 BvR 610/12
    Vielmehr orientiert sich die von einem Richter zu erbringende Arbeitsleistung pauschalierend an dem Arbeitspensum, das ein durchschnittlicher Richter vergleichbarer Position in der für Beamte geltenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit bewältigt (vgl. BVerwGE 78, 211 ; BVerwG, Beschluss vom 21. September 1982 - 2 B 12/82 -, nach juris, Rn. 3; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ (R) 1/09 -, juris, Rn. 38).

    Die richterliche Unabhängigkeit bleibt dabei gewährleistet, indem der Richter - nach entsprechender Anzeige der Überlastung - für die nach pflichtgemäßer Auswahl zurückgestellten Aufgaben und die dadurch begründete verzögerte Bearbeitung dienstaufsichtsrechtlich nicht zur Verantwortung gezogen werden kann (vgl. OVG Saarland, Beschluss vom 24. Februar 1992 - 1 W 2/92 -, juris, Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14. November 2005 - 1 A 494/04 -, juris, Rn. 22 ff.; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2009 - RiZ(R) 1/09 -, juris, Rn. 35).

  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2005 - 1 A 494/04
  • OVG Saarland, 24.02.1992 - 1 W 2/92

    Richterplanstelle; Besetzung; Justizhoheit; Subjektives Recht; Überlastung

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren -

  • BVerfG, 03.05.2004 - 2 BvR 1825/02

    Überbesetzung einer Großen Strafkammer mit vier Richtern einschließlich des

  • BGH, 23.10.1963 - RiZ 1/62

    Dienstaufsicht und richterliche Tätigkeit

  • BGH, 22.04.1983 - RiZ(R) 4/82

    Vorsitzender Richter als Beisitzer in einem anderen Spruchkörper

  • VGH Hessen, 26.11.1992 - 1 TG 1792/92

    Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht -

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 429/65

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Richterbesoldung

  • BGH, 16.11.1972 - 1 StR 418/72

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Notzucht - Rüge der Verletzung

  • VGH Hessen, 27.04.1998 - 6 UE 745/98

    Unverzügliche Besetzung der vakant gewordenen Stelle eines Vorsitzenden Richters;

  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 226/66

    Beschränkung eines Strafkammervorsitzenden in der Wahrnehmung der ihm als solchem

  • BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88

    Absatzfonds

  • BVerfG, 24.02.2006 - 2 BvR 836/04

    Recht auf den gesetzlichen Richter (Gewährleistung des unbefangenen Richters;

  • BVerfG, 16.02.2005 - 2 BvR 581/03

    Verletzung der Garantie des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

  • BVerfG, 27.11.1973 - 2 BvL 12/72

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 49 Abs. 1 , 60 Abs. 2 Nr. 1 und 2 sowie 61 BZRG

  • BVerfG, 27.04.2007 - 2 BvR 1674/06

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs als

  • BVerfG, 09.11.1955 - 1 BvL 13/52

    Soforthilfegesetz

  • BVerfG, 11.06.1969 - 2 BvR 518/66

    Ehrengerichte

  • BVerfG, 08.07.1992 - 2 BvL 27/91

    Zur Zuständigkeit der Richterdienstgerichte in den Verfahren zur Überprüfung der

  • BVerfG, 13.10.1970 - 2 BvR 618/68

    Verstoß gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters durch Nichtvorlage an den

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 03.07.1962 - 2 BvR 628/60

    Assessorenstrafkammern

  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

  • BGH, 11.01.2012 - 2 StR 482/11

    Vorsitz im 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs

  • BVerfG, 09.05.1962 - 2 BvL 13/60

    Gemeindegerichte

  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 335/51

    Entlassung von Nationalsozialisten

  • BVerfG, 17.12.1969 - 2 BvR 271/68

    Verfassungsmäßigkeit des § 14 Abs. 3 SGG

  • BVerfG, 14.05.1968 - 2 BvL 9/68

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 18.05.1965 - 2 BvR 40/60

    Überbesetzung

  • BVerfG, 08.06.1971 - 2 BvL 17/70

    Verfassungsmäßigkeit des § 465 Abs. 1 S. 1 StPO

  • BGH, 07.09.2017 - RiZ(R) 2/15

    Fall Schulte-Kellinghaus: Richterliche Unabhängigkeit und richterliches

    Wird er an Maßstäben gemessen, die etwa im Vergleich zum übrigen öffentlichen Dienst und der dortigen Arbeitszeit überzogen sind, ist eine dienstaufsichtsrechtliche Maßnahme möglicherweise sachlich nicht gerechtfertigt (vgl. BGH, Urteil vom 16. September 1987 - RiZ (R) 4/87, NJW 1988, 419, 420) und darf aus diesem Grund nicht getroffen werden (vgl. BVerfG, NJW 2012, 2334 Rn. 17 f.).

    Im weiteren Verfahren wird ggf. zu berücksichtigen sein, dass den in die Berechnung eingeflossenen Zahlen zu Erledigungen und Rückständen gleiche Eingangszahlen zugrunde liegen, dass bei der Ermittlung auf Richter vergleichbarer Position abzustellen ist (vgl. BVerfG, NJW 2012, 2334 Rn. 17) und dass Durchschnittszahlen für das, was sich von anderen Richtern sachgerecht erledigen lässt, entgegen dem Eindruck, den der angefochtene Bescheid erweckt, nur ein Anhaltspunkt sein können.

  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 780/16

    Vorschriften zum Einsatz von Verwaltungsrichtern auf Zeit sind mit der Verfassung

    Aus der Vorschrift ist hingegen abzuleiten, dass Aufgabe, Leistung und Verantwortung aller Mitglieder eines gerichtlichen Spruchkörpers bei der Rechtsfindung im konkreten Fall völlig gleich sind; in ihrer Funktion als Richter müssen alle gemeinsam zur Entscheidung berufenen Richterinnen und Richter formal gleichgestellt sein (vgl. BVerfGE 26, 72 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610/12 u.a. -, juris, Rn. 23; Schulze-Fielitz, in: Dreier, GG, Bd. III, 2. Aufl. 2008, Art. 92 Rn. 58; Hopfauf, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 92 Rn. 93; Sodan, in: Isensee/Kirchhof, HStR V, 3. Aufl. 2007, § 113 Rn. 53).
  • BGH, 07.11.2016 - 2 StR 9/15

    Mitwirkung einer Richterin während des gesetzlichen Mutterschutzes führt zur

    Die Schutzbereiche des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 und des Art. 97 Abs. 1 GG sind voneinander zu unterscheiden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 2 BvR 610, 625/12, NJW 2012, 2334, 2335).
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Rechtsprechung
   EuGH, 21.06.2012 - C-5/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13727
EuGH, 21.06.2012 - C-5/11 (https://dejure.org/2012,13727)
EuGH, Entscheidung vom 21.06.2012 - C-5/11 (https://dejure.org/2012,13727)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - C-5/11 (https://dejure.org/2012,13727)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 34 AEUV; Art. 36 AEUV; Art. 267 AEUV; Art. 4 Abs. 1 RL 2001/29/EG; § 27 StGB; § 17 Abs. 1, Abs. 2 UrhG; § 106 UrhG; § 108a UrhG; Art. 6 WCT
    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (Rechtfertigung von nationalen Beschränkungen zum Schutz des gewerblichen und kommerziellen Eigentums bzw. des Urheberrechts: Verhältnismäßigkeit; Abschottung der Märkte; ...

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Verkauf von Vervielfältigungsstücken von Werken in einem Mitgliedstaat, in dem das Urheberrecht an diesen Werken nicht geschützt ist - Beförderung dieser Waren in einen anderen Mitgliedstaat, in dem die ...

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Ein Spediteur kann sich beim Import von italienischen Plagiats-Möbeln wegen Beihilfe zum unerlaubten Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Werks strafbar machen

  • Telemedicus

    Verhältnis zwischen Urheberrecht und Warenverkehrsfreiheit

  • Telemedicus

    Verhältnis zwischen Urheberrecht und Warenverkehrsfreiheit

  • Europäischer Gerichtshof

    Donner

    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Verkauf von Vervielfältigungsstücken von Werken in einem Mitgliedstaat, in dem das Urheberrecht an diesen Werken nicht geschützt ist - Beförderung dieser Waren in einen anderen Mitgliedstaat, in dem die ...

  • EU-Kommission

    Donner

    Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Verkauf von Vervielfältigungsstücken von Werken in einem Mitgliedstaat, in dem das Urheberrecht an diesen Werken nicht geschützt ist - Beförderung dieser Waren in einen anderen Mitgliedstaat, in dem die ...

  • Wolters Kluwer

    Recht auf den Verkauf von Vervielfältigungsstücken bei fehlendem Urheberrechtsschutz in bestimmten Mitgliedstaates; Anforderungen an das Strafverfahren gegen einen Spediteur wegen Beihilfe zum unerlaubten Verbreiten eines urheberrechtlich geschützten Werks

  • debier datenbank

    Art. 34, 36 AEUV

  • rechtsportal.de

    Freier Warenverkehr; Gewerbliches und kommerzielles Eigentum; Verkauf von Vervielfältigungsstücken von Werken in einem Mitgliedstaat, in dem das Urheberrecht an diesen Werken nicht geschützt ist; Beförderung dieser Waren in einen anderen Mitgliedstaat, in dem die ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Donner

  • datenbank.nwb.de

    Freier Warenverkehr - Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit zum Schutz von Urheberrechten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (16)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - Die Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz des Urheberrechts eingeschränkt werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Import von Bauhaus-Möbel-Nachbauten aus Italien - Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Spediteur wegen Beihilfe zum Urheberrechtsverstoß verurteilt

  • ratgeberrecht.eu (Pressemitteilung)

    Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Zur strafrechtlichen Verfolgung des Imports von Kopien urheberrechtlich geschützter Werke nach Deutschland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urheberrechte und die Warenverkehrsfreiheit

  • rechtsindex.de (Pressemitteilung)

    Möbelplagiate: Die Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Beihilfe zum unerlaubten Verbreiten von Vervielfältigungsstücken urheberrechtlich geschützter Werke durch einen Spediteur

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Beihilfe zum unerlaubten Verbreiten von Vervielfältigungsstücken urheberrechtlich geschützter Werke durch einen Spediteur

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Einschränkung der Warenverkehrsfreiheit zum Schutz von Urheberrechten

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Deutsches Urheberrecht verstößt nicht gegen EU-Warenverkehrsfreiheit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    EU: Rechtswidrig kopierte Waren dürfen nicht eingeführt werden

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Vervielfältigungsstücken in Mitgliedsstaat, in dem das Urheberrecht am Werk nicht geschützt ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Warenverkehrsfreiheit darf zum Schutz von Urheberrechten eingeschränkt werden - Spediteur darf wegen Beihilfe zur unerlaubten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Werke strafrechtlich verfolgt werden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 6. Januar 2011 - Strafverfahren gegen Titus Alexander Jochen Donner

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bundesgerichtshof - Auslegung der Art. 34 und 36 AEUV - Freier Warenverkehr - Gewerbliches und kommerzielles Eigentum - Verkauf von Vervielfältigungsstücken von Werken in einem Mitgliedstaat, in dem das Urheberrecht an diesen Werken nicht ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 817
  • GRUR Int. 2012, 766
  • EuZW 2012, 663
  • MMR 2013, 179 (Ls.)
  • DVBl 2012, 963
  • K&R 2012, 582
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 17.04.2008 - C-456/06

    Peek & Cloppenburg - Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG - Art. 4 Abs. 1 -

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-5/11
    Da die Richtlinie 2001/29 dazu dient, den Verpflichtungen nachzukommen, die der Union u. a. nach dem WCT obliegen, und da nach ständiger Rechtsprechung Bestimmungen des Unionsrechts nach Möglichkeit im Licht des Völkerrechts auszulegen sind, insbesondere wenn mit ihnen ein von der Union geschlossener völkerrechtlicher Vertrag durchgeführt werden soll, ist der Begriff "Verbreitung" in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 WCT auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 17. April 2008, Peek & Cloppenburg, C-456/06, Slg. 2008, I-2731, Randnrn.
  • EuGH, 08.06.1971 - 78/70

    Deutsche Grammophon / Metro SB

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-5/11
    Im Übrigen kann, wie der Generalanwalt in den Nrn. 67 bis 70 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, nicht davon ausgegangen werden, dass der Schutz des Verbreitungsrechts unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens zu einer unverhältnismäßigen oder künstlichen Abschottung der Märkte führt, die der Rechtsprechung des Gerichtshofs zuwiderläuft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juni 1971, Deutsche Grammophon Gesellschaft, 78/70, Slg. 1971, 487, Randnr. 12, vom 20. Januar 1981, Musik-Vertrieb membran und K-tel International, 55/80 und 57/80, Slg. 1981, 147, Randnr. 14, sowie EMI Electrola, Randnr. 8).
  • EuGH, 20.01.1981 - 55/80

    Musik-Vertrieb Membran GmbH / GEMA

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-5/11
    Im Übrigen kann, wie der Generalanwalt in den Nrn. 67 bis 70 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, nicht davon ausgegangen werden, dass der Schutz des Verbreitungsrechts unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens zu einer unverhältnismäßigen oder künstlichen Abschottung der Märkte führt, die der Rechtsprechung des Gerichtshofs zuwiderläuft (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Juni 1971, Deutsche Grammophon Gesellschaft, 78/70, Slg. 1971, 487, Randnr. 12, vom 20. Januar 1981, Musik-Vertrieb membran und K-tel International, 55/80 und 57/80, Slg. 1981, 147, Randnr. 14, sowie EMI Electrola, Randnr. 8).
  • EuGH, 24.01.1989 - 341/87

    EMI Electrola / Patricia Im- und Export u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.06.2012 - C-5/11
    Soweit in diesem Fall die Verschiedenheit der nationalen Rechtsvorschriften über die Schutzfrist zu Beschränkungen des Handels innerhalb der Union führen kann, sind diese Beschränkungen nach Art. 36 AEUV gerechtfertigt, wenn sie auf dem Unterschied zwischen den Regelungen beruhen und dieser untrennbar mit dem Bestehen der ausschließlichen Rechte verknüpft ist (vgl. Urteil vom 24. Januar 1989, EMI Electrola, 341/87, Slg. 1989, 79, Randnr. 12).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-170/12

    Ein Gericht, in dessen Bezirk das Angebot einer CD im Internet zugänglich ist,

    13 - Vgl. u. a. Urteil vom 21. Juni 2012, Donner (C-5/11, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 25).

    42 - Vgl. zu einer Verletzung des ausschließlichen Verbreitungsrechts im Rahmen grenzüberschreitender Fernabsatzgeschäfte Urteil Donner und zur Verletzung von nationalen Marken und Gemeinschaftsmarken im Internet Urteil L'Oréal u. a.

    54 - Vgl. zu nationalen Marken und Gemeinschaftsmarken Urteil L'Oréal u. a. (Randnr. 65), zu einer angeblichen Verletzung des ausschließlichen Verbreitungsrechts eines Urhebers Urteil Donner (Randnr. 27) und zum Verstoß gegen das Schutzrecht sui generis an einer Datenbank Urteil Football Dataco u. a. (Randnr. 39).

    56 - Da sich das Urteil Donner auf Vorgänge bezog, die den grenzüberschreitenden Verkauf beweglicher Gegenstände zum Gegenstand hatten, während die Urteile L'Oréal u. a. und Football Dataco u. a. Tätigkeiten im Internet betrafen.

  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich

    Sind die den freien Warenverkehr regelnden Art. 34, 36 AEUV dahin auszulegen, dass sie einer aus der Anwendung nationaler Strafvorschriften resultierenden Strafbarkeit wegen Beihilfe zum unerlaubten Verbreiten urheberrechtlich geschützter Werke entgegenstehen, wenn bei einem grenzüberschreitenden Verkauf eines in Deutschland urheberrechtlich geschützten Werkes kumulativ - dieses Werk aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Deutschland verbracht und die tatsächliche Verfügungsgewalt an ihm in Deutschland übertragen wird, - der Eigentumsübergang aber in dem anderen Mitgliedstaat erfolgt ist, in dem urheberrechtlicher Schutz des Werkes nicht bestand oder nicht durchsetzbar war? Daraufhin hat der EuGH in seinem Urteil vom 21. Juni 2012 (Rechtssache C 5/11, EuZW 2012, 663) entschieden:.

    Das muss dann erst recht gelten, wenn an sich bestehende Schutzrechte nur unterschiedlich durchsetzbar sind, denn die Beschränkung, die für einen Händler aufgrund des strafrechtlich sanktionierten Verbreitungsverbots besteht, beruht in derartigen Fällen ebenfalls nicht auf einer Handlung oder auf der Zustimmung des Rechtsinhabers, sondern darauf, dass die Bedingungen des Schutzes der betreffenden Urheberrechte von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterschiedlich sind, wie der EuGH in der Vorabentscheidung in dieser Sache klargestellt hat (EuGH, Urteil vom 21. Juni 2012, Rechtssache C 5/11, Rn. 34, EuZW 2012, 663).

  • EuGH, 13.05.2015 - C-516/13

    Dimensione Direct Sales und Labianca - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Es ist zu beachten, dass der Begriff "Verbreitung" im Sinne dieser Vorschrift ein autonomer unionsrechtlicher Begriff ist, dessen Auslegung nicht von dem Recht abhängen kann, das auf die Geschäfte anwendbar ist, in deren Rahmen eine Verbreitung erfolgt (vgl. in diesem Sinne Urteil Donner, C-5/11, EU:C:2012:370, Rn. 25).

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs ergibt sich außerdem, dass der Begriff "Verbreitung" in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29, da diese Richtlinie dazu dient, Verpflichtungen nachzukommen, die der Union u. a. nach dem WCT obliegen, und da nach ständiger Rechtsprechung Bestimmungen des Unionsrechts nach Möglichkeit im Licht des Völkerrechts auszulegen sind, insbesondere wenn mit ihnen ein von der Union geschlossener völkerrechtlicher Vertrag durchgeführt werden soll, im Einklang mit Art. 6 Abs. 1 des WCT auszulegen ist (Urteil Donner, C-5/11, EU:C:2012:370, Rn. 23).

    Die Wendung "Verbreitung an die Öffentlichkeit ... durch Verkauf" in Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 ist daher gleichbedeutend mit der Formulierung "durch Verkauf ... der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden" in Art. 6 Abs. 1 des WCT (vgl. in diesem Sinne Urteil Donner, C-5/11, EU:C:2012:370, Rn. 24).

    Ein Händler ist daher für jede von ihm selbst oder für seine Rechnung vorgenommene Handlung verantwortlich, die zu einer "Verbreitung an die Öffentlichkeit" in einem Mitgliedstaat führt, in dem die in Verkehr gebrachten Waren urheberrechtlich geschützt sind (Urteile Donner, C-5/11, EU:C:2012:370, Rn. 26 und 27, sowie Blomqvist, C-98/13, EU:C:2014:55, Rn. 28).

    Der Gerichtshof hat nämlich in Rn. 30 des Urteils Donner (C-5/11, EU:C:2012:370) entschieden, dass ein Händler, der seine Werbung auf Mitglieder der Öffentlichkeit in einem bestimmten Mitgliedstaat ausrichtet und ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten schafft oder für sie zur Verfügung stellt oder dies einem Dritten erlaubt und diese Mitglieder der Öffentlichkeit so in die Lage versetzt, sich Vervielfältigungsstücke von Werken liefern zu lassen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat geschützt sind, in dem Mitgliedstaat, in dem die Lieferung erfolgt, eine "Verbreitung an die Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 vornimmt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.12.2014 - C-516/13

    Dimensione Direct Sales und Labianca - Urheberrecht - Richtlinie 2001/29/EG -

    4 - C-5/11, EU:C:2012:370.

    10 - EU:C:2012:370.

    11 - EU:C:2012:370.

    15 - EU:C:2012:370.

    17 - EU:C:2012:370.

    19 - EU:C:2012:370.

    28 - Urteile Peek & Cloppenburg (EU:C:2008:232, Rn. 30 und 31) und Donner (EU:C:2012:370, Rn. 23).

    33 - Urteil Donner (EU:C:2012:370, Rn. 25).

    34 - Urteile Donner (EU:C:2012:370, Rn. 26) und Blomqvist (EU:C:2014:55), Rn. 28.

    39 - Vgl. Urteil Donner (EU:C:2012:370, Rn. 29).

  • BGH, 05.11.2015 - I ZR 76/11

    Werbung für geschütztes Werk bzw. Vervielfältigungsstücke

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat - nach Erlass des Berufungsurteils - in der Sache "Donner" im Hinblick auf die Kooperation zwischen der Beklagten zu 1 als Händler und der Beklagten zu 3 als Transportunternehmen entschieden, dass ein Händler, der seine Werbung auf in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Mitglieder der Öffentlichkeit ausrichtet und ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten schafft oder für sie zur Verfügung stellt oder dies einem Dritten erlaubt und diese Mitglieder der Öffentlichkeit so in die Lage versetzt, sich Vervielfältigungen von Werken liefern zu lassen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat urheberrechtlich geschützt sind, in dem Mitgliedstaat, in dem die Lieferung erfolgt, eine "Verbreitung an die Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vornimmt (EuGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - C-5/11, GRUR 2012, 817 Rn. 21 bis 30 = WRP 2012, 927 - Donner; vgl. nachfolgend BGH, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15 Rn. 47 f.).
  • EuGH, 18.10.2012 - C-173/11

    Football Dataco u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von Datenbanken -

    Insoweit muss der Ort einer Handlung der "Weiterverwendung" im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 96/9 wie auch die Definition dieses Begriffs autonome Kriterien des Unionsrechts erfüllen (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Juni 2012, Donner, C-5/11, Randnr. 25).

    Eine Weiterverwendung, die - wie im Ausgangsverfahren - mittels des Servers einer Website vorgenommen wird, ist, wie auch der Generalanwalt in den Nrn. 58 und 59 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, durch eine Reihe aufeinanderfolgender Handlungen gekennzeichnet, die zumindest von dem Zeitpunkt, zu dem die betreffenden Daten zwecks ihres Abrufs durch die Öffentlichkeit auf die Website gestellt werden, bis zur Übermittlung dieser Daten an die interessierten Mitglieder der Öffentlichkeit reichen und im Gebiet verschiedener Mitgliedstaaten stattfinden können (vgl. entsprechend Urteil Donner, Randnr. 26).

    75, 76, 80 und 92, L'Oréal u. a., Randnr. 65, sowie Donner, Randnrn.

    Die Tatsache, dass Sportradar Unternehmen, die an diese Öffentlichkeit gerichtete Wettdienste anbieten, vertraglich das Recht auf Zugang zu ihrem Server gewährt hat, kann auch ein Anhaltspunkt für ihre Absicht sein, diese anzusprechen, wenn - was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts ist - Sportradar dieser spezifische Verwendungszweck bekannt war oder hätte bekannt sein müssen (vgl. entsprechend Urteile Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 89, sowie Donner, Randnrn.

    Schließlich kann der Umstand, dass die von Sportradar ins Internet gestellten Daten für Internetnutzer im Vereinigten Königreich, die Kunden dieser Unternehmen sind, in ihrer eigenen Sprache, die sich von den üblicherweise in den Mitgliedstaaten, von denen aus dieses Unternehmen seine Tätigkeiten ausübt, verwendeten Sprachen unterscheidet, zugänglich sind, gegebenenfalls die Anhaltspunkte für das Vorliegen eines insbesondere der Öffentlichkeit im Vereinigten Königreich geltenden Vorgehens bestätigen (vgl. entsprechend Urteile Pammer und Hotel Alpenhof, Randnr. 84, sowie Donner, Randnr. 29).

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 91/11

    Marcel-Breuer-Möbel

    b) Der Gerichtshof hat durch Urteil vom 21. Juni 2012 (C-5/11, GRUR 2012, 817 = WRP 2012, 927 - Donner) die ihm vom 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 8. Dezember 2010 - 1 StR 213/10, GRUR 2011, 227) zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage, ob unter den Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens eine im Inland erfolgte "Verbreitung an die Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorliegt, dahin beantwortet, dass ein Händler, der seine Werbung auf in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Mitglieder der Öffentlichkeit ausrichtet und ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten schafft oder für sie zur Verfügung stellt oder dies einem Dritten erlaubt und diese Mitglieder der Öffentlichkeit so in die Lage versetzt, sich Vervielfältigungen von Werken liefern zu lassen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat urheberrechtlich geschützt sind, in dem Mitgliedstaat, in dem die Lieferung erfolgt, eine "Verbreitung an die Öffentlichkeit" im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29 EG vornimmt.

    Zur Begründung hat der Gerichtshof unter anderem ausgeführt, die Verbreitung an die Öffentlichkeit zeichne sich durch eine Reihe von Handlungen aus, die "zumindest" vom Abschluss eines Kaufvertrags bis zu dessen Erfüllung durch die Lieferung an ein Mitglied der Öffentlichkeit reichten (EuGH, GRUR 2012, 817 Rn. 26 - Donner).

  • BGH, 23.01.2024 - I ZR 205/22

    Extreme Durable

    So nimmt ein im Ausland ansässiger Händler, der seine Werbung auf das Schutzland ausrichtet und ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten schafft oder für sie zur Verfügung stellt oder dies einem Dritten erlaubt und Interessenten im Schutzland in die Lage versetzt, sich schutzrechtsverletzende Ware liefern zu lassen, im Schutzland eine schutzrechtsverletzende Handlung vor (zum Urheberrecht vgl. EuGH, Urteil vom 21. Juni 2012 - C-5/11, GRUR 2012, 817 [juris Rn. 30] = WRP 2012, 927 - Donner).

    Auch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union "Donner" (EuGH, GRUR 2012, 817) beantwortet die Vorlagefrage 1 nicht.

    So hat der Gerichtshof der Europäischen Union einen Händler nicht nur für jede von ihm selbst vorgenommene Handlung verantwortlich angesehen, sondern auch für Handlungen, die für seine Rechnung vorgenommen worden sind, wenn der betreffende Händler das Ziel hatte, schutzrechtsverletzende Produkte im Schutzland anzubieten und zu vertreiben und ihm das Verhalten dieses Dritten nicht unbekannt sein konnte (zum Urheberrecht vgl. EuGH, GRUR 2012, 817 [juris Rn. 27] - Donner).

  • OLG Bremen, 21.09.2017 - 1 Ws 55/17

    Anordnung zur Aufnahme von Ermittlungen durch das Beschwerdegericht im

    In einem Vorlageverfahren des BGH gemäß Art. 267 Abs. 1 lit. a), Abs. 3 AEUV zur Frage der Auslegung des Verbreitungsbegriffs im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG hat der EuGH mit Urteil vom 21.06.2012, AZ: C-5/11 (vgl. BeckRS 2012, 81277, GRUR 2012, 817-819) entschieden, dass ein Händler, der seine Werbung auf in einem bestimmten Mitgliedstaat ansässige Mitglieder der Öffentlichkeit ausrichtet und ein spezifisches Lieferungssystem und spezifische Zahlungsmodalitäten schafft oder für sie zur Verfügung stellt und diese Mitglieder der Öffentlichkeit so in die Lage versetzt, sich Vervielfältigungen von Werken liefern zu lassen, die in dem betreffenden Mitgliedstaat urheberrechtlich geschützt sind, in dem Mitgliedstaat, in dem die Lieferung erfolgt, eine Verbreitung an die die Öffentlichkeit im Sinne von Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/ EG vornimmt.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2023 - C-588/21

    Nach Ansicht von Generalanwältin Medina müssen europäische harmonisierte

    Soweit sich das Gericht auf die Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Donner (C-5/11, EU:C:2012:195) (Rn. 40 des angefochtenen Urteils) stützten möchte, wonach das Urheberrecht trotz einer immer weiter gehenden Harmonisierung nach wie vor größtenteils dem nationalen Recht unterliegt, ist das angefochtene Urteil in dieser Hinsicht zu theoretisch.
  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2013 - C-131/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen sind Suchmaschinen-Diensteanbieter für

  • EuGH, 06.02.2014 - C-98/13

    Blomqvist - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 1383/2003 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2013 - C-170/12

    Pinckney - Unzulässigkeit - Fehlen eines Zusammenhangs zwischen den Vorlagefragen

  • EuGH, 22.01.2015 - C-419/13

    Art & Allposters International - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges

  • EuGH, 20.04.2023 - C-775/21

    Die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem

  • EuG, 14.07.2021 - T-185/19

    Public.Resource.Org und Right to Know/ Kommission - Zugang zu Dokumenten -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.10.2018 - C-572/17

    Syed - Vorabentscheidungsersuchen - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-251/20

    Gtflix Tv - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2013 - C-390/12

    Pfleger u.a. - Art. 56 AEUV - Freier Dienstleistungsverkehr - Glücksspiele -

  • OLG Frankfurt, 13.03.2020 - 11 U 6/19

    Schadensersatz auf der Grundlage des Verletzergewinns bei Verwendung von nicht

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2014 - C-441/13

    Hejduk - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Gerichtliche

  • EuGH, 04.09.2014 - C-543/12

    Zeman - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 91/477/EWG - Ausstellung des

  • LG Düsseldorf, 17.04.2019 - 12 O 48/18
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.10.2014 - C-539/13

    Merck Canada und Merck Sharp & Dohme - Geistiges Eigentum - Marken -

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