Rechtsprechung
| EuGH, 22.01.2002 - C-31/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 10 EG und 43 EG - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen der Zugang zum Architektenberuf vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation abhängig ist - Gemeinschaftsangehöriger, der Inhaber eines Diploms ist, das nicht zu ...
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Dreessen
"Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 10 EG und 43 EG - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen der Zugang zum Architektenberuf vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation abhängig ist - Gemeinschaftsangehöriger, der Inhaber eines Diploms ist, das nicht zu ...
- EU-Kommission
Dreessen
Artikel 43 EG und 47 EG
Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Beschränkungen, die sich aus der Regelung des Niederlassungsmitgliedstaats über die Ausübung bestimmter Tätigkeiten ergeben - In dem betreffenden Sektor geltende Richtlinie über die gegenseitige Anerkennung der Diplome - Nicht zur ... - EU-Kommission
Dreessen
- Wolters Kluwer
Vorabentscheidungsersuchen; Auslegung der Artikel 10 EG und 43 EG; Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer; Zugang zum Architektenberuf; Maßnahmen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Niederlassungsfreiheit gebietet umfassende Prüfung bei Zulassung zum Beruf, auch wenn die einschlägige (Architekten-)Richtlinie nicht zur Anerkennung geführt hat
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 10, Art. 43
Vorabentscheidungsersuchen - Artikel 10 EG und 43 EG - Nationale Rechtsvorschriften, nach denen der Zugang zum Architektenberuf vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation abhängig ist - Gemeinschaftsangehöriger, der Inhaber eines Diploms ist, das nicht zu ... - datenbank.nwb.de
Anerkennung ausländischer Diplome, beruflicher Qualifikationen und Zeiten praktischer Erfahrung bei Zulassung zu einem Beruf
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)
Dreessen
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Gegenseitige Anerkennung von Architektendiplomen zwischen EU-Staaten? (IBR 2002, 197)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der belgischen Cour de cassation - Auslegung der Artikel 5 und 52 EG-Vertrag (jetzt Artikel 10 und 43 EG) im Hinblick auf eine nationale Regelung für die Zulassung zur Ausübung des Berufs eines Architekten (der Zugang zu diesem Beruf hängt vom ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 17.05.2001 - C-31/00
- EuGH, 22.01.2002 - C-31/00
Papierfundstellen
- EuZW 2002, 247
- NZBau 2002, 157
- BB 2002, 551
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (4)
- EuGH, 07.05.1991 - C-340/89
Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten …
Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-31/00
Am 25. Oktober 1997 stellte der Kläger beim Conseil provincial einen neuen Antrag auf Eintragung in die Architektenliste, wobei er in erster Linie geltend machte, sein Diplom sei infolge eines Irrtums der deutschen Behörden in der in Artikel 11 Buchstabe a der Richtlinie 85/384 genannten Liste nicht aufgeführt und es hätte ein Vergleich der erhaltenen Ausbildungen gemäß dem Urteil vom 7. Mai 1991 in der Rechtssache C-340/89 (Vlassopoulou, Slg. 1991, I-2357) durchgeführt werden müssen.Außerdem sei die im Urteil Vlassopoulou angesprochene Verpflichtung zur Vornahme eines solchen Vergleichs strikt auf die Berufe beschränkt, für die keine Richtlinie für die gegenseitige Anerkennung der Diplome erlassen worden sei.
Auch die Kommission macht geltend, dass die Richtlinie 85/384 ein abschließendes Verzeichnis der Diplome auf dem Gebiet der Architektur enthalte, die automatisch anerkannt würden, dass sie aber für die Diplome, die nicht in ihren Anwendungsbereich fielen, der Anwendung der sich aus dem Urteil Vlassopoulou ergebenden Grundsätze nicht entgegenstehe.
Aufgrund der Formulierung des zum Urteil Dreessen führenden Vorabentscheidungsersuchens, die sich nur auf die Auslegung des Artikels 11 der Richtlinie 85/384 bezog, hat sich der Gerichtshof in diesem Urteil zur Frage dereventuellen Anerkennung der Qualifikationen des Klägers auf der Grundlage der Auslegung, die er Artikel 43 im Urteil Vlassopoulou gegeben hat, nicht geäußert.
In diesem Zusammenhang müssen die Behörden eines Mitgliedstaats, die mit einem Antrag eines Gemeinschaftsangehörigen auf Zulassung zu einem Beruf befasst sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, sämtliche Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise sowie die einschlägige Erfahrung des Betroffenen in der Weise berücksichtigen, dass sie die durch diese Nachweise und diese Erfahrung belegten Fachkenntnisse mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeiten vergleichen (siehe u. a. Urteil Vlassopoulou, Randnrn.
- EuGH, 09.08.1994 - C-447/93
Dreessen / Rat national de l'ordre des architectes
Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-31/00
Mit Urteil vom 9. August 1994 in der Rechtssache C-447/93 (Dreessen, Slg. 1994, I-4087) hat der Gerichtshof entschieden, dass ein 1996 von der Abteilung "Allgemeiner Hochbau" der staatlichen Ingenieurschule für Bauwesen Aachen ausgestelltes Diplom dem in Artikel 11 Buchstabe a vierter Gedankenstrich der Richtlinie 85/384 genannten Prüfungszeugnissen nicht gleichgestellt werden kann.Aus dem Urteil Dreessen geht hervor, dass das Ingenieurdiplom des Klägers die Voraussetzungen für eine Gleichstellung mit den in Artikel 11 Buchstabe a vierter Gedankenstrich der Richtlinie 85/384 genannten Prüfungszeugnissen nicht erfüllt und dass dieses Diplom nicht unter die in Artikel 10 dieser Richtlinie vorgesehene automatische Anerkennung von Architekturdiplomen fällt.
Aufgrund der Formulierung des zum Urteil Dreessen führenden Vorabentscheidungsersuchens, die sich nur auf die Auslegung des Artikels 11 der Richtlinie 85/384 bezog, hat sich der Gerichtshof in diesem Urteil zur Frage dereventuellen Anerkennung der Qualifikationen des Klägers auf der Grundlage der Auslegung, die er Artikel 43 im Urteil Vlassopoulou gegeben hat, nicht geäußert.
- EuGH, 14.09.2000 - C-238/98
Hocsman - "Artikel 52 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 43 EG) - Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-31/00
27 und 28, und vom 14. September 2000 in der Rechtssache C-238/98, Hocsman, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 23).Der Gerichtshof hat unterstrichen, dass diese Rechtsprechung nur einen den Grundfreiheiten des Vertrages innewohnenden Grundsatz zum Ausdruck bringt und dass diesem Grundsatz nicht dadurch ein Teil seiner rechtlichen Bedeutung genommen wird, dass Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen erlassen werden (Urteil Hocsman, Randnrn.
- EuGH, 09.02.1994 - C-319/92
Haim / Kassenzahnärtzliche Vereinigung Nordrhein
Auszug aus EuGH, 22.01.2002 - C-31/00
16, 19 und 20, sowie die Urteile vom 9. Februar 1994 in der Rechtssache C-319/92, Haim, Slg. 1994, I-425, Randnrn.
- EuG, 20.05.2010 - T-258/06
Deutschland / Kommission - Auf öffentliche Aufträge anwendbare Vorschriften - …
27 und 28, vom 14. September 2000, Hocsman, C-238/98, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 23, und vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, Slg. 2002, I-663, Randnr. 24).24 und 31, und Dreessen, Randnr. 25), und dass die Mitgliedstaaten folglich ihre sich aus der Auslegung der Art. 43 EG und 47 EG durch den Gerichtshof ergebenden Verpflichtungen in Bezug auf die gegenseitige Anerkennung beachten müssen (vgl. entsprechend, insbesondere für den Zugang zum Beruf, Urteil Dreessen, oben in Randnr. 119 angeführt, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
- EuGH, 10.12.2009 - C-345/08
Der Zugang zum Vorbereitungsdienst für die juristischen Berufe eines …
Rn. 38 Diese Rechtsprechung bringt einen den Grundfreiheiten des EG-Vertrags innewohnenden Grundsatz zum Ausdruck (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 14. September 2000, Hocsman, C-238/98, Slg. 2000, I-6623, Randnr. 24, und vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, Slg. 2002, I-663, Randnr. 25).Rn. 45 Wie sich aus der in Randnr. 37 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung ergibt und anders als Herr Peśla geltend macht, sind die Kenntnisse, die durch das in einem anderen Mitgliedstaat verliehene Diplom bescheinigt werden, und die in anderen Mitgliedstaaten erworbenen Fähigkeiten oder die dort gewonnene Berufserfahrung sowie die Erfahrung, die in dem Mitgliedstaat gewonnen wurde, in dem der Bewerber seine Eintragung beantragt, am Maßstab der beruflichen Qualifikation zu prüfen, die in den Rechtsvorschriften des Aufnahmemitgliedstaats verlangt wird (vgl. in diesem Sinne auch Urteile Aguirre Borrell u. a., Randnr. 11, vom 1. Februar 1996, Aranitis, C-164/94, Slg. 1996, I-135, Randnr. 31, Dreessen, Randnr. 24, und Morgenbesser, Randnr. 67).
- EuGH, 16.04.2015 - C-477/13
Angerer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2005/36/EG - Art. 10 - …
Rn. 41 Der Gerichtshof hat insoweit im Urteil Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 27 und 28) entschieden, dass die Mitgliedstaaten ihre sich aus der Auslegung der Art. 49 AEUV und 53 AEUV durch den Gerichtshof ergebenden Verpflichtungen im Bereich der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen bei jeder Prüfung eines Antrags auf Zulassung zum Architektenberuf beachten müssen, wenn der Antragsteller nicht den Mechanismus automatischer Anerkennung der Berufsqualifikationen in Anspruch nehmen kann.Rn. 43 Aus der Entstehungsgeschichte der Richtlinie 2005/36, insbesondere der in Rn. 33 des vorliegenden Urteils angeführten Begründung des Rates, geht hervor, dass insbesondere die Sachverhalte, die Gegenstand der Urteile Hocsman (C-238/98, EU:C:2000:440) und Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35) waren, zum Erlass von Art. 10 dieser Richtlinie führten.
- EuGH, 08.07.2021 - C-166/20
Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija - Vorlage zur …
Rn. 34 Es ist darauf hinzuweisen, dass die Behörden eines Mitgliedstaats, die mit einem Antrag eines Unionbürgers auf Zulassung zu einem Beruf befasst sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, sämtliche Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise sowie die einschlägige Erfahrung des Betroffenen in der Weise berücksichtigen müssen, dass sie die durch diese Nachweise und diese Erfahrung belegten Fachkenntnisse mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeiten vergleichen (Urteil vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).Rn. 35 Da diese Rechtsprechung nur einen den Grundfreiheiten des AEU-Vertrags innewohnenden Grundsatz zum Ausdruck bringt, wird diesem Grundsatz nicht dadurch ein Teil seiner rechtlichen Bedeutung genommen, dass Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung von Diplomen erlassen werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Dagegen haben sie nicht das Ziel, die Anerkennung solcher Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstigen Befähigungsnachweise in nicht von den Richtlinien erfassten Sachverhalten zu erschweren und dürfen dies auch nicht bewirken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 26).
- EuGH, 06.10.2015 - C-298/14
Brouillard - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Art. 45 AEUV und 49 …
Rn. 54 Dabei müssen die Behörden eines Mitgliedstaats, die mit einem Antrag eines Unionsbürgers auf Zulassung zu einem Beruf befasst sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, sämtliche Diplome, Prüfungszeugnisse oder sonstigen Befähigungsnachweise sowie die einschlägige Erfahrung des Betroffenen in der Weise berücksichtigen, dass sie die durch diese Nachweise und diese Erfahrung belegten Fachkenntnisse mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeiten vergleichen (vgl. Urteile Vlassopoulou, C-340/89, EU:C:1991:193, Rn. 16, Fernández de Bobadilla, C-234/97, EU:C:1999:367, Rn. 31, Dreessen, C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 24, und Morgenbesser, C-313/01, EU:C:2003:612, Rn. 57 und 58). - BGH, 19.09.2003 - AnwZ (B) 74/02
Rechtsstellung eines deutschen Absolventen einer Rechtsanwaltsausbildung in den …
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes ist davon auszugehen, daß die Behörden eines Mitgliedstaates, die mit einem Antrag eines Gemeinschaftsangehörigen auf Zulassung zu einem Beruf befaßt sind, dessen Aufnahme nach nationalem Recht vom Besitz eines Diploms oder einer beruflichen Qualifikation oder von Zeiten praktischer Erfahrung abhängt, einen in einem anderen Mitgliedstaat erworbenen Befähigungsnachweis sowie die dort erworbenen einschlägigen Erfahrungen berücksichtigen und mit den nach nationalem Recht vorgeschriebenen Kenntnissen und Fähigkeit vergleichen müssen (…EuGH, Urt. v. 7. Mai 1991 - Rs. C-340/89 - Vlassopoulou, NJW 1991, 2073 f Rz. 16, 19, 20;… v. 9. Februar 1994 - Rs. C-319/92 - Haim, NJW 1994, 2409, 2410 Rz. 27 und 28;… v. 30. November 1995 - Rs. C-55/94 - Gebhard, NJW 1996, 579 Rz. 38;… v. 14. September 2000 - Rs. C-238/98 - Hocsman, Slg. 2000, I-6623 Rz. 23; v. 22. Januar 2002 - Rs. C-31/00 - Dreessen, EuZw 2002, 247 Rz. 24).Zwar hat ein Berufsbewerber nach Gemeinschaftsrecht unter Umständen einen Anspruch darauf, daß auch Qualifikationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die in einem Drittstaat erworben wurden, berücksichtigt werden (EuGH, Urt. v. 22. Januar 2002 - Rs. C-31/00 - Dreessen, aaO Rz. 27).
- EuGH, 29.07.2024 - C-768/22
Kommission/ Portugal (Ingénieurs civils)
Rn. 89 D'autre part, il résulterait notamment des points 25 à 27 de l'arrêt du 22 janvier 2002, Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35), que le principe de reconnaissance mutuelle des qualifications professionnelles serait le corollaire d'un principe inhérent aux libertés fondamentales garanties par le traité FUE qui ne saurait perdre une partie de sa valeur juridique du fait de l'adoption de directives en la matière.Rn. 123 Certes, c'est à juste titre que la Commission soutient que, au point 25 de l'arrêt du 22 janvier 2002, Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35), la Cour a confirmé que le principe de reconnaissance mutuelle des qualifications professionnelles est inhérent aux libertés fondamentales du traité et ne saurait perdre une partie de sa valeur juridique du fait de l'adoption de directives relatives à la reconnaissance mutuelle des diplômes.
Rn. 125 En effet, il ressort sans équivoque des points 27 à 29 de l'arrêt du 22 janvier 2002, Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35), ainsi que du point 38 de l'arrêt du 8 juillet 2021, Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija (C-166/20, EU:C:2021:554), que l'application autonome des dispositions du traité FUE relatives aux libertés de circulation ne saurait être envisagée que lorsque le diplôme dont le ressortissant de l'Union est titulaire ne fait pas l'objet d'une reconnaissance automatique en vertu d'une directive relative à la reconnaissance mutuelle des diplômes ou lorsque, pour un quelconque autre motif, une telle directive ne s'applique pas à la situation de l'intéressé.
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-577/20
Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Psychothérapeutes) - Vorlage …
{FN:15} Urteile vom 14. September 2000, Hocsman (…C-238/98, EU:C:2000:440, Rn. 31 und 34), vom 22. Januar 2002, Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 25 und 26), vom 8. Juli 2021, Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija (…C-166/20, EU:C:2021:554, Rn. 35 und 36), und vom 3. März 2022, Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Ärztliche Grundausbildung) (…C-634/20, EU:C:2022:149, Rn. 37).{FN:16} Urteile vom 22. Januar 2002, Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35), vom 8. Juli 2021, Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija (C-166/00, EU:C:2021:554), und vom 3. März 2022, Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Ärztliche Grundausbildung) (C-634/20, EU:C:2022:149).
{FN:25} Urteile vom 7. Mai 1991, Vlassopoulou (…C-340/89, EU:C:1991:193, Rn. 16), vom 22. Januar 2002, Dreessen (C-31/00, EU:C:2002:35, Rn. 24), vom 6. Oktober 2015, Brouillard (…C-298/14, EU:C:2015:652, Rn. 54), vom 8. Juli 2021, Lietuvos Respublikos sveikatos apsaugos ministerija (…C-166/20, EU:C:2021:554, Rn. 34), und vom 3. März 2022, Sosiaali- ja terveysalan lupa- ja valvontavirasto (Ärztliche Grundausbildung) (C-634/20, EU:C:2022:149).
- EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
Peñarroja Fa - Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier …
Rn. 58 Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es den nationalen Behörden, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die in anderen Mitgliedstaaten erworbene Qualifikation ihrem Wert entsprechend anerkannt und angemessen berücksichtigt wird (vgl. u. a. Urteile vom 7. Mai 1991, Vlassopoulou, C-340/89, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16, vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, Slg. 2002, I-663, Randnrn. - EuGH, 19.01.2006 - C-330/03
Colegio - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Anerkennung der Diplome - Richtlinie …
Dagegen haben sie nicht das Ziel, die Anerkennung von Diplomen, Prüfungszeugnissen und sonstigen Befähigungsnachweisen in nicht von den Richtlinien erfassten Fällen zu erschweren, und dürfen dies auch nicht bewirken (Urteil vom 22. Januar 2002 in der Rechtssache C-31/00, Dreessen, Slg. 2002, I-663, Randnr. 26). - Generalanwalt beim EuGH, 05.11.2014 - C-477/13
Angerer - Freizügigkeit - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie 2005/36/EG - …
- Generalanwalt beim EuGH, 29.02.2024 - C-8/23
Conseil national de l'ordre des médecins - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2017 - C-195/16
I - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beförderung - Führerschein - Gegenseitige …
- EuGH, 16.05.2002 - C-232/99
SPANIEN WIRD WEGEN NICHT ORDNUNGSGEMÄSSER UMSETZUNG DER GEMEINSCHAFTSBESTIMMUNGEN …
- EuGH, 13.07.2006 - C-221/05
Sam Mc Cauley Chemists und Sadja - Richtlinie 85/433/EWG - Gegenseitige …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2002 - C-285/01
Burbaud
- Generalanwalt beim EuGH, 21.02.2002 - C-224/98
'D''Hoop'
- VG Würzburg, 25.05.2020 - W 8 K 19.1466
Keine Gleichwertigkeit eines "Master of Science in Clinical, Embryology" einer …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.05.2005 - C-151/04
Nadin und Nadin-Lux
- Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2005 - C-330/03
Colegio - Anerkennung der Diplome - Richtlinie 89/48/EWG - Ingenieurberuf - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.2003 - C-313/01
Morgenbesser
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