Rechtsprechung
| EuGH, 26.05.2005 - C-498/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h - Befreite Umsätze - Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen - Eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Leistungen - Leistungen anderer ...
- Judicialis
Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g; ; Sechste Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. h; ; VO Nr. 1408/71 Art. 1 Buchst. t; ; VO Nr. 1408/71 Art. 10 Abs. 1
- Europäischer Gerichtshof
Kingscrest Associates und Montecello
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h - Befreite Umsätze - Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen - Eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Leistungen - Leistungen anderer ...
- EU-Kommission
Kingscrest Associates und Montecello
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h - Befreite Umsätze - Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen - Eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Leistungen - Leistungen anderer ...
- EU-Kommission
Kingscrest Associates und Montecello
Abgaben , Mehrwertsteuer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h - Befreite Umsätze - Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen - Eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Leistungen - Leistungen anderer ...
- datenbank.nwb.de
Mehrwertsteuer: Befreiungen für private Einrichtungen mit Gewinnerzielungsabsicht bei Leistungen für die Kinder- und Jugendbetreuung - Begriff "sozialer Charakter"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Kingscrest Associates und Montecello
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h - Befreite Umsätze - Eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen - Eng mit der Kinder- und Jugendbetreuung verbundene Leistungen - Leistungen anderer ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt mit Beschluss der VAT and Duties Tribunals, London Tribunal Centre, vom 10. Juni 2003 in dem Rechtsstreit 1. Kingscrest Associates Ltd und 2. Montecello Ltd (die ihre Tätigkeit gemeinsam unter der Firma Kingscrest Residential Care ...
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g, EWGRL 388/77 Art 13 Teil A Abs 1 Buchst h, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst g, Richtlinie 77/388/EWG Art 13 Teil A Abs 1 Buchst h
Gewinnerzielungsabsicht; Mehrwertsteuer; Personengesellschaft; Sprachfassung; Steuerbefreiung; Umsatzsteuer - Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen der VAT and Duties Tribunals, London Tribunal Centre - Auslegung von Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über ...
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2005 - C-498/03
- EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
Papierfundstellen
- DB 2005, 1313
Wird zitiert von ... (161) Zitiert selbst (17)
- EuGH, 06.11.2003 - C-45/01
Dornier - Mehrwertsteuer - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben b und c der …
Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
Die Auslegung der in dieser Bestimmung verwendeten Begriffe muss jedoch mit den Zielen in Einklang stehen, die mit den Befreiungen verfolgt werden, und den Erfordernissen des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität entsprechen, auf dem das gemeinsame Mehrwertsteuersystem beruht (Urteil vom 6. November 2003 in der Rechtssache C-45/01, Dornier, Slg. 2003, I-12911, Randnr. 42).32 Zum anderen ist davon auszugehen, dass der Begriff "von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" in Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h der Sechsten Richtlinie nicht besonders eng auszulegen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Dornier, Randnr. 48).
Es ist daher grundsätzlich Sache des innerstaatlichen Rechts jedes Mitgliedstaats, die Regeln aufzustellen, nach denen diesen Einrichtungen eine solche Anerkennung gewährt werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Dornier, Randnr. 64).
50 Der Erlass innerstaatlicher Vorschriften in diesem Bereich ist überdies in Artikel 13 Teil A Absatz 2 Buchstabe a der Sechsten Richtlinie vorgesehen, wonach "[d]ie Mitgliedstaaten ... die Gewährung der unter Absatz 1 Buchstaben ... g) [und] h) ... vorgesehenen Befreiungen für Einrichtungen, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind, von Fall zu Fall von der Erfüllung einer oder mehrerer der ... Bedingungen abhängig machen [können]", die in dieser Bestimmung anschließend aufgezählt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Dornier, Randnr. 65).
52 Aus der Rechtsprechung ergibt sich jedoch auch, dass, wenn ein Steuerpflichtiger die Anerkennung der Eigenschaft als Einrichtung mit sozialem Charakter anficht, die nationalen Gerichte zu prüfen haben, ob die zuständigen Behörden die Grenzen des ihnen in Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h der Sechsten Richtlinie eingeräumten Ermessens bei der Anwendung der Gemeinschaftsgrundsätze, insbesondere des Grundsatzes der Gleichbehandlung, beachtet haben (Urteile Kügler, Randnr. 56, und Dornier, Randnr. 69).
57 und 58, und Dornier, Randnr. 72).
- EuGH, 10.09.2002 - C-141/00
Kügler - "Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben c und g der Sechsten Richtlinie …
Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
41 Was zweitens den Grundsatz der steuerlichen Neutralität angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass es dieser Grundsatz insbesondere verbietet, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2002 in der Rechtssache C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833, Randnr. 30, und vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C-109/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-12691, Randnr. 20).51 Daraus folgt, dass Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h der Sechsten Richtlinie, wie der Gerichtshof bereits zur erstgenannten dieser Bestimmungen festgestellt hat (vgl. Urteil Kügler, Randnr. 54), den Mitgliedstaaten ein Ermessen in der Frage einräumt, ob sie bestimmten Einrichtungen, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind, sozialen Charakter zuerkennen.
52 Aus der Rechtsprechung ergibt sich jedoch auch, dass, wenn ein Steuerpflichtiger die Anerkennung der Eigenschaft als Einrichtung mit sozialem Charakter anficht, die nationalen Gerichte zu prüfen haben, ob die zuständigen Behörden die Grenzen des ihnen in Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h der Sechsten Richtlinie eingeräumten Ermessens bei der Anwendung der Gemeinschaftsgrundsätze, insbesondere des Grundsatzes der Gleichbehandlung, beachtet haben (Urteile Kügler, Randnr. 56, und Dornier, Randnr. 69).
53 Hierzu ist der Rechtsprechung zu entnehmen, dass die nationalen Behörden nach dem Gemeinschaftsrecht und unter der Kontrolle der nationalen Gerichte u. a. das Bestehen spezifischer Vorschriften - gleich ob es sich dabei um nationale oder regionale, um Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, um Steuervorschriften oder Vorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit handelt -, das mit den Tätigkeiten des betreffenden Steuerpflichtigen verbundene Gemeinwohlinteresse, die Tatsache, dass andere Steuerpflichtige mit den gleichen Tätigkeiten bereits in den Genuss einer ähnlichen Anerkennung kommen, und den Umstand zu berücksichtigen haben, dass die Kosten der fraglichen Leistungen unter Umständen zum großen Teil von Krankenkassen oder anderen Einrichtungen der sozialen Sicherheit übernommen werden (vgl. Urteile Kügler, Randnrn.
54 Außerdem ist daran zu erinnern, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität es insbesondere verbietet, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. Urteile Kügler, Randnr. 30, und Kommission/Deutschland vom 23. Oktober 2003, Randnr. 20).
- EuGH, 03.04.2003 - C-144/00
DER GRUNDSATZ DER STEUERLICHEN NEUTRALITÄT VERBIETET ES, EINZELKÜNSTLER AUF DEM …
Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
31 Angesichts dieses Zieles ist zum einen daran zu erinnern, dass der gewerbliche Charakter einer Tätigkeit es im Rahmen des Artikels 13 Teil A der Sechsten Richtlinie nicht ausschließt, dass es sich dabei um eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit handelt (Urteil vom 3. April 2003 in der Rechtssache C-144/00, Hoffmann, Slg. 2003, I-2921, Randnr. 38).35 Der Begriff "Einrichtung" ist grundsätzlich weit genug, um auch private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht zu erfassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-216/97, Gregg, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 17, und Urteil Hoffmann, Randnr. 24).
38 Schließlich ist zu beachten, dass Artikel 13 Teil A Absatz 2 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie, der eine fakultative Bedingung darstellt, die die Mitgliedstaaten für die Gewährung bestimmter in Artikel 13 Teil A Absatz 1 der Sechsten Richtlinie genannter Befreiungen zusätzlich vorsehen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-267/00, Zoological Society, Slg. 2002, I-3353, Randnr. 16), die Mitgliedstaaten ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die Inanspruchnahme der insbesondere in Absatz 1 Buchstaben g und h vorgesehenen Steuerbefreiungen Einrichtungen vorzubehalten, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind und keine systematische Gewinnerzielung anstreben (Urteil Hoffmann, Randnr. 38).
40 Unter diesen Umständen ist, soll Artikel 13 Teil A Absatz 2 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie nicht gegenstandslos werden, notwendigerweise davon auszugehen, dass in den Fällen, in denen der Gemeinschaftsgesetzgeber, wie in Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h, die Inanspruchnahme der betreffenden Befreiungen nicht ausdrücklich vom Fehlen eines Gewinnstrebens abhängig gemacht hat, das Streben nach Gewinnerzielung die Inanspruchnahme dieser Befreiungen nicht ausschließen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Kennemer Golf, Randnr. 34, und Hoffmann, Randnr. 38).
- EuGH, 20.06.2002 - C-287/00
Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …
Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
24 Wie nämlich der Gerichtshof bereits festgestellt hat, setzen zwar die Mitgliedstaaten nach dem Eingangssatz von Artikel 13 Teil A Absatz 1 der Sechsten Richtlinie die Bedingungen für die Steuerbefreiungen fest, um die korrekte und einfache Anwendung dieser Befreiungen zu gewährleisten und Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaige Missbräuche zu verhüten, doch können sich diese Bedingungen nicht auf den Inhalt der vorgesehenen Steuerbefreiungen erstrecken (Urteil vom 20. Juni 2002 in der Rechtssache C-287/00, Kommission/Deutschland, Slg. 2002, I-5811, Randnr. 50).29 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Steuerbefreiungen des Artikels 13 der Sechsten Richtlinie eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt (vgl. u. a. Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 43, Urteil vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-8/01, Taksatorringen, Slg. 2003, I-13711, Randnr. 36, und Urteil Temco Europe, Randnr. 17).
41 Was zweitens den Grundsatz der steuerlichen Neutralität angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass es dieser Grundsatz insbesondere verbietet, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2002 in der Rechtssache C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833, Randnr. 30, und vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C-109/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-12691, Randnr. 20).
- EuGH, 21.03.2002 - C-174/00
Kennemer Golf - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 …
Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
39 Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, deckt sich die in Artikel 13 Teil A Absatz 2 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie genannte Bedingung, dass keine systematische Gewinnerzielung angestrebt werden darf, im Wesentlichen mit dem Kriterium der Einrichtung ohne Gewinnstreben namentlich im Sinne von Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe m der Sechsten Richtlinie (Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-174/00, Kennemer Golf, Slg. 2002, I-3293, Randnr. 33).40 Unter diesen Umständen ist, soll Artikel 13 Teil A Absatz 2 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie nicht gegenstandslos werden, notwendigerweise davon auszugehen, dass in den Fällen, in denen der Gemeinschaftsgesetzgeber, wie in Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstaben g und h, die Inanspruchnahme der betreffenden Befreiungen nicht ausdrücklich vom Fehlen eines Gewinnstrebens abhängig gemacht hat, das Streben nach Gewinnerzielung die Inanspruchnahme dieser Befreiungen nicht ausschließen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile Kennemer Golf, Randnr. 34, und Hoffmann, Randnr. 38).
- EuGH, 07.09.1999 - C-216/97
Gregg - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Steuerbefreiungen bestimmter dem …
Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
35 Der Begriff "Einrichtung" ist grundsätzlich weit genug, um auch private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht zu erfassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. September 1999 in der Rechtssache C-216/97, Gregg, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 17, und Urteil Hoffmann, Randnr. 24).36 So hat der Gerichtshof in Bezug auf eine private Einrichtung, die Gewinnerzielung anstrebte, für Recht erkannt, dass der Begriff "andere von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" in Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe g der Sechsten Richtlinie natürliche Personen, die ein "Unternehmen" betreiben, nicht von der Steuerbefreiung ausschließt (vgl. Urteil Gregg, Randnr. 21).
- EuGH, 23.10.2003 - C-109/02
Kommission / Deutschland - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …
Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
41 Was zweitens den Grundsatz der steuerlichen Neutralität angeht, so ist darauf hinzuweisen, dass es dieser Grundsatz insbesondere verbietet, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. September 2002 in der Rechtssache C-141/00, Kügler, Slg. 2002, I-6833, Randnr. 30, und vom 23. Oktober 2003 in der Rechtssache C-109/02, Kommission/Deutschland, Slg. 2003, I-12691, Randnr. 20). - EuGH, 21.03.2002 - C-267/00
Zoological Society - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz …
Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
38 Schließlich ist zu beachten, dass Artikel 13 Teil A Absatz 2 Buchstabe a erster Gedankenstrich der Sechsten Richtlinie, der eine fakultative Bedingung darstellt, die die Mitgliedstaaten für die Gewährung bestimmter in Artikel 13 Teil A Absatz 1 der Sechsten Richtlinie genannter Befreiungen zusätzlich vorsehen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. März 2002 in der Rechtssache C-267/00, Zoological Society, Slg. 2002, I-3353, Randnr. 16), die Mitgliedstaaten ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die Inanspruchnahme der insbesondere in Absatz 1 Buchstaben g und h vorgesehenen Steuerbefreiungen Einrichtungen vorzubehalten, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind und keine systematische Gewinnerzielung anstreben (Urteil Hoffmann, Randnr. 38). - EuGH, 20.11.2003 - C-8/01
Taksatorringen - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 …
Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
29 Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes sind die Steuerbefreiungen des Artikels 13 der Sechsten Richtlinie eng auszulegen, da sie Ausnahmen von dem allgemeinen Grundsatz darstellen, dass jede Dienstleistung, die ein Steuerpflichtiger gegen Entgelt erbringt, der Mehrwertsteuer unterliegt (vgl. u. a. Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 43, Urteil vom 20. November 2003 in der Rechtssache C-8/01, Taksatorringen, Slg. 2003, I-13711, Randnr. 36, und Urteil Temco Europe, Randnr. 17). - EuGH, 16.01.2003 - C-315/00
Maierhofer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Umsätze aus der …
Auszug aus EuGH, 26.05.2005 - C-498/03
25 Daher kann die Beantwortung der Frage, ob ein bestimmter Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen oder zu befreien ist, nicht davon abhängen, wie er nach nationalem Recht qualifiziert wird (vgl. Urteile vom 11. Januar 2001 in der Rechtssache C-76/99, Kommission/Frankreich, Slg. 2001, I-249, Randnr. 26, und vom 16. Januar 2003 in der Rechtssache C-315/00, Maierhofer, Slg. 2003, I-563, Randnr. 26). - EuGH, 12.06.2003 - C-275/01
Sinclair Collins - "Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil B …
- EuGH, 18.11.2004 - C-284/03
Temco Europe
- EuGH, 17.06.1998 - C-321/96
Mecklenburg / Kreis Pinneberg - Umwelt - Zugang zu Informationen - Richtlinie …
- EuGH, 02.04.1998 - C-296/95
DER ERWERB VON ZIGARETTEN FÜR DEN EIGENBEDARF VON PRIVATPERSONEN ÜBER EINEN …
- EuGH, 11.01.2001 - C-76/99
Kommission / Frankreich - "Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sechste …
- EuGH, 12.09.2000 - C-358/97
Kommission / Irland - "Vertragsverletzung - Artikel 4 Absatz 5 der Sechsten …
- EuGH, 11.08.1995 - C-453/93
Bulthuis-Griffioen / Inspecteur der Omzetbelasting
- BFH, 17.07.2019 - V R 27/17
Steuerfreie Leistungen eines Verfahrensbeistands
Die Steuerbefreiung knüpft an leistungs- und an personenbezogene Voraussetzungen an: Es muss sich um eng mit der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen handeln, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen erbracht werden, die von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit im Wesentlichen sozialem Charakter anerkannt worden sind (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18.08.2005 - V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143, Rz 45 und 46, …und vom 07.12.2016 - XI R 5/15, BFHE 256, 550, BFH/NV 2017, 863; EuGH-Urteil Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd. vom 26.05.2005 - C-498/03, EU:C:2005:322, Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2005, 453, Rz 34).Rn. 17 aa) Hierbei handelt es sich um einen eigenständigen Begriff des Unionsrechts, der eine unionsrechtliche Definition erfordert (vgl. EuGH-Urteil Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., EU:C:2005:322, Rz 22, m.w.N.).
Zu den nach bisheriger EuGH-Rechtsprechung befreiten Umsätzen gehören die Kinderbetreuung einschließlich der Vermittlung von Tageseltern (…EuGH-Urteile Kinderopvang Enschede vom 09.02.2006 - C-415/04, EU:C:2006:95, BFH/NV 2006, Beilage 3, 256, Rz 27), der Betrieb von Heimen für betreutes Wohnen; Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., EU:C:2005:322) sowie die Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung für körperlich oder wirtschaftlich hilfsbedürftige Personen (…EuGH-Urteil Ambulanter Pflegedienst Kügler GmbH vom 10.09.2002 - C-141/00, EU:C:2002:473, BFH/NV 2003, Beilage 1, 30, Rz 44).
Denn der Begriff "Einrichtung" ist weit genug, um auch natürliche Personen (vgl. EuGH-Urteil Gregg vom 07.09.1999 - C-216/97, EU:C:1999:390, UR 1999, 419, Rz 21) und private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht (vgl. dazu EuGH-Urteile Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., EU:C:2005:322, Rz 35 und 40; MDDP vom 28.11.2013 - C- 319/12, EU:C:2013:778, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 2014, 177, Rz 28 und 31) zu erfassen.
- BFH, 16.03.2017 - V R 38/16
Fahrschulunterricht als steuerfreier Schulunterricht?
Rn. 37 a) Der Begriff der Einrichtung ist nach der Rechtsprechung des EuGH grundsätzlich weit genug, um auch private Einrichtungen mit Gewinnerzielungsabsicht wie die Klägerin zu umfassen (EuGH-Urteile Les Jardins de Jouvence vom 21. Januar 2016 C-335/14, EU:C:2016:36, Rz 39; MDDP vom 28. November 2013 C-319/12, EU:C:2013:778, Rz 28; Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd. vom 26. Mai 2005 C-498/03, EU:C:2005:322, Rz 35).Rn. 38 b) Auch der gewerbliche Charakter einer Tätigkeit schließt nicht aus, dass es sich dabei um eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit handelt (EuGH-Urteile Hoffmann vom 3. April 2003 C-144/00, EU:C:2003:192, Rz 38; Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., EU:C:2005:322, Rz 31).
Rn. 47 Andererseits verbietet es der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegende Grundsatz der steuerlichen Neutralität, der bei der Anwendung der in Artikel 132 MwStSystRL vorgesehenen Befreiungstatbestände zu beachten ist, dass Wirtschaftsteilnehmer, die gleiche Umsätze bewirken, bei der Steuererhebung unterschiedlich behandelt werden (zum Beispiel EuGH-Urteile Kügler vom 10. September 2002 C-141/00, EU:C:2002:473, 1. Leitsatz sowie Rz 30; Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., EU:C:2005:322, Rz 41; vergleiche auch EuGH-Urteile Lajver vom 2. Juni 2016 C-263/15, EU:C:2016:392).
- EuGH, 15.11.2012 - C-174/11
Zimmermann - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. …
Rn. 26 Die letztgenannte Vorschrift legt die Voraussetzungen und Modalitäten dieser Anerkennung nicht fest (Urteil vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello, C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 49).Die Mitgliedstaaten verfügen insoweit über ein Ermessen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Kügler, Randnr. 54, Kingscrest Associates und Montecello, Randnrn.
Diese fakultativen Bedingungen für die Gewährung der betreffenden Befreiung können von den Mitgliedstaaten nach freiem Ermessen zusätzlich vorgesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Kingscrest Associates und Montecello, Randnrn.
Rn. 30 Zwar ist der Erlass nationaler Vorschriften in Bezug auf die Voraussetzungen und Modalitäten der Anerkennung des sozialen Charakters von anderen Einrichtungen als solchen des öffentlichen Rechts nach Art. 13 Teil A der Sechsten Richtlinie zulässig (vgl. in diesem Sinne Urteil Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 50).
57 und 58, und Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 53, sowie entsprechend Urteile vom 6. November 2003, Dornier, C-45/01, Slg. 2003, I-12911, Randnrn.
Rn. 33 Ficht ein Steuerpflichtiger die Anerkennung oder die Nichtanerkennung der Eigenschaft als Einrichtung mit sozialem Charakter im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie an, haben die nationalen Gerichte somit zu prüfen, ob die zuständigen Behörden die Grenzen des ihnen in diesem Artikel eingeräumten Ermessens unter Beachtung der Grundsätze des Unionsrechts eingehalten haben, einschließlich insbesondere des Grundsatzes der Gleichbehandlung, der im Mehrwertsteuerbereich im Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck kommt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Kügler, Randnr. 56, Kingscrest Associates und Montecello, Randnrn.
Rn. 39 Insoweit trifft es zwar zu, dass die Mitgliedstaaten nach dem Einleitungssatz von Art. 13 Teil A Abs. 1 der Sechsten Richtlinie die Bedingungen zur Gewährleistung einer korrekten und einfachen Anwendung der Befreiungen sowie zur Verhütung von Steuerhinterziehungen, Steuerumgehungen und etwaigen Missbräuchen festsetzen müssen, doch dürfen sich diese Bedingungen nicht auf die Definition des Inhalts der vorgesehenen Befreiungen erstrecken (vgl. u. a. Urteile vom 19. Januar 1982, Becker, 8/81, Slg. 1982, 53, Randnr. 32, Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 24, …und vom 14. Dezember 2006, VDP Dental Laboratory, C-401/05, Slg. 2006, I-12121, Randnr. 26).
Rn. 57 Außerdem hat der Gerichtshof unter Anwendung der in Randnr. 22 des vorliegenden Urteils dargestellten Auslegungsregeln (vgl. u. a. Urteil vom 28. Januar 2010, Eulitz, C-473/08, Slg. 2010, I-907, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung
) in Bezug auf die Wendung "von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen" im Sinne von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Sechsten Richtlinie bereits entschieden, dass sie grundsätzlich weit genug ist, um natürliche Personen und private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht zu umfassen (vgl. Urteile vom 7. September 1999, Gregg, C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 17, Hoffmann, Randnr. 24, Kingscrest Associates und Montecello, Randnrn.
- EuGH, 28.01.2010 - C-473/08
Eulitz - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j - …
16 bis 20, vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello, C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 23, sowie Haderer, Randnr. 19).Rn. 50 Hierzu ist jedoch darauf hinzuweisen, dass zum einen die Frage, ob ein bestimmter Umsatz der Mehrwertsteuer unterworfen oder von ihr befreit ist, nicht davon abhängen kann, wie er nach nationalem Recht qualifiziert wird (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Haderer, Randnr. 25).
Zum anderen darf, wie aus Randnr. 22 des vorliegenden Urteils hervorgeht, eine Bestimmung wegen der Notwendigkeit einer einheitlichen Auslegung der Gemeinschaftsrichtlinien im Zweifelsfall nicht isoliert betrachtet werden, sondern muss unter Berücksichtigung ihrer Fassungen in den anderen Amtssprachen ausgelegt werden (vgl. auch Urteile Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 26 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 10. September 2009, Eschig, C-199/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 54).
- BFH, 25.11.2021 - V R 34/19
Steuerfreie Leistungen der Verfahrenspfleger
Diese Steuerbefreiung knüpft an leistungs- und an personenbezogene Voraussetzungen an: Es muss sich um eng mit der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit verbundene Leistungen handeln, die von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen erbracht werden, die von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtungen mit im Wesentlichen sozialem Charakter anerkannt worden sind (Senatsurteile in BFHE 266, 82, und vom 18.08.2005 - V R 71/03, BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143, Rz 45 und 46, sowie BFH-Urteil vom 07.12.2016 - XI R 5/15, BFHE 256, 550; EuGH-Urteile Administration de l'Enregistrement, des Domaines et de la TVA, EQ vom 15.04.2021 - C-846/19, EU:C:2021:277, und Kingscrest Associates und Montecello vom 26.05.2005 - C-498/03, EU:C:2005:322, Rz 34).Rn. 22 Die in Art. 132 MwStSystRL vorgesehenen Steuerbefreiungen stellen zwar eigenständige Begriffe des Gemeinschaftsrechts dar und erfordern daher eine gemeinschaftsrechtliche Definition (vgl. EuGH-Urteil Kingscrest Associates und Montecello, EU:C:2005:322, Rz 22, m.w.N.), die Begriffe "Sozialfürsorge" und "soziale Sicherheit" werden aber weder in der MwStSystRL noch vom EuGH definiert.
Einer Anerkennung steht insbesondere nicht entgegen, dass es sich beim Kläger um eine natürliche Person mit Gewinnerzielungsabsicht handelt (ständige Rechtsprechung, vgl. EuGH-Urteile Kingscrest Associates und Montecello, EU:C:2005:322, Rz 35 und 40; MDDP vom 28.11.2013 - C-319/12, EU:C:2013:778, Rz 28 und 31).
- EuGH, 14.06.2007 - C-445/05
Haderer - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 13 Teil A Abs. 1 …
Die Auslegung dieser Begriffe muss jedoch mit den Zielen in Einklang stehen, die mit den Befreiungen verfolgt werden, und den Erfordernissen des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität entsprechen, auf dem das gemeinsame Mehrwertsteuersystem beruht (vgl. Urteile vom 6. November 2003, Dornier, C-45/01, Slg. 2003, I-12911, Randnr. 42, vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello, C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 29, und vom 8. Juni 2006, L.u.P., C-106/05, Slg. 2006, I-5123, Randnr. 24).Rn. 25 Soweit das Vorbringen des Finanzamts zu diesem Punkt auf einer besonderen Auslegung der Begriffe "Schule" und "Hochschule" im Sinne des deutschen Bildungssystems beruhen sollte, ist außerdem darauf hinzuweisen, dass die Beantwortung der Frage, ob ein bestimmter Umsatz der Mehrwertsteuer zu unterwerfen oder von ihr zu befreien ist, nicht davon abhängen kann, wie er nach nationalem Recht qualifiziert wird (vgl. Urteil Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 25).
- BFH, 10.04.2019 - XI R 11/17
Umsatzsteuerpflicht für Gutachtertätigkeit im Auftrag des Medizinischen Dienstes …
Dadurch zielt sie darauf ab, die Kosten dieser Leistungen zu senken und diese Leistungen dem Einzelnen, der sie in Anspruch nehmen könnte, zugänglicher zu machen (EuGH-Urteile Kingscrest Associates und Montecello vom 26. Mai 2005 - C-498/03, EU:C:2005:322, UR 2005, 453, Rz 30; Les Jardins de Jouvence vom 21. Januar 2016 - C-335/14, EU:C:2016:36, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2016, 287, Rz 41).Rn. 54 a) Der Begriff der Einrichtung mit sozialem Charakter im Sinne des Art. 132 Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 2006/112/EG ist grundsätzlich weit genug, um auch natürliche Personen und private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht zu erfassen (vgl. dazu EuGH-Urteile Gregg vom 7. September 1999 - C-216/97, EU:C:1999:390, UR 1999, 419, Rz 21; Kingscrest Associates und Montecello, EU:C:2005:322, UR 2005, 453, Rz 35, 40; MDDP vom 28. November 2013 - C-319/12, EU:C:2013:778, HFR 2014, 177, Rz 28, 31; BFH-Urteile in BFHE 257, 471, Rz 28; vom 13. Juni 2018 - XI R 20/16, BFHE 262, 220, Rz 53, m.w.N.).
Der Grundsatz der Neutralität der Umsatzsteuer (vgl. EuGH-Urteile Kügler, EU:C:2002:473, UR 2002, 513, 1. Leitsatz sowie Rz 30; Kingscrest Associates und Montecello, EU:C:2005:322, UR 2005, 453, Rz 41; Turn- und Sportunion Waldburg vom 12. Januar 2006 - C-246/04, EU:C:2006:22, UR 2006, 224, Rz 33) gebiete --auch unter dem Gesichtspunkt der freien Wahl des Organisationsmodells-- insofern keine andere Auslegung (BFH-Urteile vom 8. November 2007 - V R 2/06, BFHE 219, 428, BStBl II 2008, 634; in BFHE 222, 184, BStBl II 2009, 429).
- EuGH, 28.11.2013 - C-319/12
MDDP - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Art. 132 bis 134 und 168 - …
Rn. 27 Angesichts dieses Ziels ist darauf hinzuweisen, dass der gewerbliche Charakter einer Tätigkeit im Rahmen von Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht ausschließt, dass es sich dabei um eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit handelt (vgl. Urteile vom 3. April 2003, Hoffmann, C-144/00, Slg. 2003, I-2921, Randnr. 38, und vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello, C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 31).Rn. 28 Zudem ist der Begriff "Einrichtung" in Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuerrichtlinie grundsätzlich weit genug, um auch private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht zu erfassen (vgl. Urteil Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 35).
Rn. 29 Darüber hinaus hätte der Gesetzgeber der Europäischen Union, wenn er die Gewährung der Steuerbefreiungen des Art. 132 Abs. 1 Buchst. i der Mehrwertsteuerrichtlinie bestimmten Personen, die keine Gewinnerzielung anstreben oder keine Gewerbetreibenden sind, hätte vorbehalten wollen, dies ausdrücklich zu erkennen gegeben, wie die Buchstaben l, m und q dieser Bestimmung zeigen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 37).
Rn. 30 Ferner geht aus ständiger Rechtsprechung hervor, dass Art. 133 Abs. 1 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie, der eine fakultative Bedingung darstellt, die die Mitgliedstaaten für die Gewährung bestimmter in Art. 132 Abs. 1 dieser Richtlinie genannter Befreiungen zusätzlich vorsehen können, die Mitgliedstaaten ermächtigt, aber nicht verpflichtet, die Inanspruchnahme der insbesondere in Art. 132 Abs. 1 Buchst. i vorgesehenen Steuerbefreiungen Einrichtungen vorzubehalten, die keine Einrichtungen des öffentlichen Rechts sind und keine systematische Gewinnerzielung anstreben (vgl. Urteile Hoffmann, Randnr. 38, Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 38, und vom 8. Juni 2006, L. u. P., C-106/05, Slg. 2006, I-5123, Randnr. 43).
Rn. 31 Soll Art. 133 Abs. 1 Buchst. a der Mehrwertsteuerrichtlinie nicht gegenstandslos werden, ist deshalb notwendigerweise davon auszugehen, dass in den Fällen, in denen der Unionsgesetzgeber, wie in Art. 132 Abs. 1 Buchst. i dieser Richtlinie, die Inanspruchnahme der betreffenden Befreiungen nicht ausdrücklich vom Fehlen eines Gewinnstrebens abhängig gemacht hat, das Streben nach Gewinnerzielung die Inanspruchnahme dieser Befreiungen nicht ausschließen kann (vgl. Urteil Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 40).
Die Mitgliedstaaten verfügen dabei über ein Ermessen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kingscrest Associates und Montecello, Randnrn.
Rn. 38 Darüber hinaus haben die nationalen Gerichte zu prüfen, ob die Mitgliedstaaten bei der Aufstellung solcher Bedingungen die Grenzen ihres Ermessen nicht überschritten haben und die Grundsätze des Unionsrechts, insbesondere den Grundsatz der Gleichbehandlung, der im Mehrwertsteuerbereich im Grundsatz der steuerlichen Neutralität zum Ausdruck kommt, beachtet haben (vgl. in diesem Sinne Urteile Kingscrest Associates und Montecello, Randnr. 52, sowie L. u. P., Randnr. 48).
- EuGH, 29.10.2009 - C-29/08
SKF - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 2, 4, 13 Teil B Buchst. d Nr. 5 und …
Rn. 67 Hierzu hat der Gerichtshof entschieden, dass der Grundsatz der steuerlichen Neutralität, das grundlegende Prinzip des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems, es nicht zulässt, zum einen gleichartige und infolgedessen miteinander in Wettbewerb stehende Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. u. a. Urteile vom 26. Mai 2005, Kingscrest Associates und Montecello, C-498/03, Slg. 2005, I-4427, Randnr. 41, vom 12. Januar 2006, Turn- und Sportunion Waldburg, C-246/04, Slg. 2006, I-589, Randnr. 33, und vom 27. September 2007, Teleos u. a., C-409/04, Slg. 2007, I-7797, Randnr. 59) und zum anderen Wirtschaftsteilnehmer, die gleichartige Umsätze tätigen, bei der Erhebung der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. u. a. Urteile vom 7. September 1999, Gregg, C-216/97, Slg. 1999, I-4947, Randnr. 20, und vom 16. September 2008, 1sle of Wight Council u. a., C-288/07, Slg. 2008, I-7203, Randnr. 42). - BFH, 08.11.2007 - V R 2/06
Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines …
b) Die genannten Leistungen sind jedoch nur steuerfrei, wenn sie von "Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen (privaten) Einrichtungen, die von dem betreffenden Mitgliedstaat als Einrichtung mit im wesentlichen sozialen Charakter anerkannt worden sind", erbracht werden (EuGH-Urteil vom 26. Mai 2005 Rs. C-498/03, Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., BFH/NV Beilage 2005, 310, UR 2005, 453; BFH-Urteil in BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143).aa) Dem Gemeinwohlzweck der Befreiung steht grundsätzlich nicht entgegen, dass es sich um eine Tätigkeit mit gewerblichem Charakter handelt (EuGH-Urteil Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., BFH/NV Beilage 2005, 310, UR 2005, 453 Randnr. 31).
Auch der Begriff "Einrichtung" ist grundsätzlich weit genug, um auch private Einheiten mit Gewinnerzielungsabsicht --wie hier ggf. die Kläger-- zu erfassen (EuGH-Urteil Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., BFH/NV Beilage 2005, 310, UR 2005, 453 Randnr. 35; BFH in BFHE 211, 543, BStBl II 2006, 143, m.w.N.).
Hat deshalb der Gemeinschaftsgesetzgeber selbst die Inanspruchnahme der betreffenden Befreiungen --wie z.B. in Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g und h der Richtlinie 77/388/EWG-- nicht ausdrücklich vom Fehlen eines Gewinnstrebens abhängig gemacht, kann das Streben nach Gewinnerzielung die Inanspruchnahme dieser Befreiungen nicht ausschließen (EuGH-Urteil Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., BFH/NV Beilage 2005, 310, UR 2005, 453 Randnrn. 40 und 43), wenn der Mitgliedstaat von dieser nach Art. 13 Teil A Abs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG zulässigen Einschränkung nicht ausdrücklich Gebrauch macht.
Hat der Mitgliedstaat die Befreiungsvorschrift der Richtlinie 77/388/EWG nicht oder --wie hier-- nicht vollständig umgesetzt, kann er sich für den nicht umgesetzten Teilbereich der Befreiung nicht auf sein eigenes Unterlassen berufen (z.B. EuGH-Urteil Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., BFH/NV Beilage 2005, 310, UR 2005, 453 Randnr. 42, und BFH-Urteil vom 22. April 2004 V R 1/98, BFHE 205, 514, BStBl II 2004, 849).
Vielmehr ist es Sache der nationalen Behörden, nach dem Gemeinschaftsrecht und unter der Kontrolle der nationalen Gerichte, insbesondere unter Berücksichtigung der Praxis der zuständigen Verwaltung in ähnlichen Fällen zu bestimmen, welche Einrichtungen als Einrichtungen mit sozialem Charakter i.S. von Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG anzuerkennen sind (EuGH-Urteil Kingscrest Associates Ltd. und Montecello Ltd., BFH/NV Beilage 2005, 310, UR 2005, 453 Randnrn. 53 ff., m.w.N.; BFH-Urteil in BFHE 205, 514, BStBl II 2004, 849).
- BFH, 01.12.2010 - XI R 46/08
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Persönliches Budget und Umsatzsteuerfreiheit
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Geltendmachung eines Widerspruchs zwischen der Regelung des § 4 Nr. 20a UStG und …
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EuGH-Vorlage zur Personalgestellung von Pflegefachkräften an stationäre und …
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Solleveld - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 …
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Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe; Verfolgung gemeinnütziger Ziele
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JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment …
- BFH, 18.03.2015 - XI R 8/13
Zur Steuerfreiheit von Umsätzen privater Krankenhausbetreiber bis 2008
- FG Münster, 01.06.2021 - 15 K 2712/17
Leistungen einer Hygienefachkraft sind umsatzsteuerfrei
- Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-174/11
Zimmermann - Sechste Richtlinie 77/388/EWG des Rates - Mehrwertsteuer - …
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Landwirtschaftliche Betriebshilfe - Umsatzsteuerfreiheit
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Nur unmittelbare Unterrichtsleistungen selbständiger Lehrer für allgemein- oder …
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Infektionshygienische Leistungen einer "Hygienefachkraft" als umsatzsteuerfreie …
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Zur Steuerbefreiung eng mit der Sozialfürsorge verbundener Dienstleistungen im …
- BFH, 08.08.2013 - V R 8/12
Voraussetzungen einer Berufung auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL - …
- BFH, 29.03.2017 - XI R 6/16
Zur Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen an einen sogenannten Lotsendienst für …
- BFH, 08.10.2008 - V R 32/07
Gutachtertätigkeit einer Krankenschwester zur Feststellung der …
- EuGH, 16.10.2008 - C-253/07
DIENSTLEISTUNGEN, DIE SPORTVEREINEN ERBRACHT WERDEN, KÖNNEN UNTER BESTIMMTEN …
- FG Münster, 25.01.2022 - 15 K 3554/18
Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen sind umsatzsteuerfrei
- FG Berlin-Brandenburg, 11.01.2018 - 5 K 5197/15
Leistungen eines selbstständigen, über Trainerlizenzen, nicht aber über eine …
- EuGH, 15.04.2021 - C-846/19
Die Tätigkeit eines Anwalts zum Schutz nicht geschäftsfähiger Erwachsener stellt …
- BFH, 30.03.2006 - V R 52/05
Umsatzsteuerpflicht gemäß § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG auch für die Vermietung eines …
- BFH, 24.08.2022 - XI R 25/20
Steuerfreie Beförderung von kranken und verletzten Personen
- BFH, 21.09.2016 - V R 43/15
Zur Unionsrechtskonformität des § 4 Nr. 28 UStG
- OLG Celle, 23.02.2011 - 3 U 174/10
Pflichten des Steuerberaters i.R.e. Beratungsmandats; Beginn der Verjährung von …
- BFH, 26.11.2014 - XI R 25/13
Keine Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze eines "Reiterhofs"
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Qualifizierung einer während des vorläufigen Insolvenzverfahrens unter …
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Eurodental - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Steuerbefreiungen - Artikel 13 …
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Frage der Steuerbefreiung von Betreuungsleistungen als sozialpädagogische …
- EuGH, 12.01.2006 - C-246/04
Turn- und Sportunion Waldburg - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 …
- FG Hamburg, 14.12.2018 - 6 K 187/17
Umsatzsteuerfreiheit von Surf- und Segelkursen nach der MwStSystRL
- BFH, 21.04.2021 - XI R 31/20
Zur Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 15a UStG und Art. 132 Abs. 1 Buchst. g …
- BFH, 30.11.2016 - V R 10/16
Zur Steuerfreiheit von Leistungen eines Sozialtrainers
- FG Rheinland-Pfalz, 10.04.2014 - 6 K 1796/13
Umsatzsteuerfreiheit für Leistungen aus Pflegeverträgen nach Art. 13 Teil A Abs 1 …
- FG Hessen, 07.10.2024 - 6 K 756/23
Umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen im Zusammenhang mit der Vorbereitung …
- FG Hamburg, 24.11.2011 - 6 K 233/10
Umsatzsteuer: Keine Umsatzsteuerfreiheit für Arbeitnehmerüberlassung im Bereich …
- FG Berlin-Brandenburg, 04.11.2008 - 7 K 2310/06
Steuerfreiheit der Umsätze eines gegenüber einem Theater selbständig tätigen …
- BFH, 15.02.2022 - XI R 30/21
Steuerbefreiung für Umsätze eines Gästeführers in einem Museum
- FG Schleswig-Holstein, 17.07.2013 - 4 K 32/11
Umsatzsteuerliche Behandlung von Umsätzen eines Arbeitsvermittlers
- FG Niedersachsen, 26.11.2010 - 5 V 366/10
Anspruch eines Berufsbetreuers auf Befreiung der Umsätze aus Betreuungsleistungen …
- EuGH, 11.05.2023 - C-620/21
MOMTRADE RUSE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem …
- FG Niedersachsen, 14.12.2016 - 5 K 35/15
Anforderungen an das Vorliegen von Leistungen eines Privatlehrers gemäß Art. 132 …
- EuGH, 18.10.2007 - C-97/06
Navicon - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Art. 15 Nr. 5 - …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.01.2011 - 5 K 5110/07
Umsatzsteuerfreiheit von mit Betrieb eines Alten- und Pflegeheimes …
- FG Berlin-Brandenburg, 05.07.2021 - 7 K 7102/20
Keine Umsatzsteuerfreiheit von Tennistrainer-Honoraren
- FG Köln, 25.08.2020 - 8 K 1092/17
Europarechtliche Zweifel an der Umsatzbesteuerung der Leistungen von …
- EuGH, 07.03.2013 - C-424/11
Wheels Common Investment Fund Trustees u.a. - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- FG Niedersachsen, 19.12.2011 - 5 K 370/11
Recht eines privaten Lehrers auf unmittelbare Berufung auf das Unionsrecht i.S.d. …
- EuGH, 10.09.2009 - C-199/08
Eschig - Rechtsschutzversicherung - Richtlinie 87/344/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Freie …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.01.2009 - C-357/07
DER POSTDIENST DER BRITISCHEN ROYAL MAIL IST NACH ANSICHT VON GENERALANWÄLTIN …
- BFH, 30.04.2025 - XI R 25/24
Zur Umsatzsteuerbefreiung von Betreuungs- und Pflegeleistungen, die aus dem …
- BFH, 30.06.2010 - XI R 47/07
Divergenzanfrage nach § 11 Abs. 3 FGO: Verstoß des § 4 Nr. 16 Buchst. e UStG …
- FG Berlin, 16.08.2006 - 2 K 5218/01
Steuerfreiheit der Umsätze aus dem Betrieb eines ambulanten Krankenpflegedienstes
- FG Münster, 08.10.2018 - 5 K 1215/16
Umsatzsteuer - Frage der Steuerbefreiung der Umsätze aus Tätigkeit als …
- FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 5856/02
Umsatzsteuerbefreiung; Betreuungsleistungen; Verein; Freie Wohlfahrtspflege; …
- FG Münster, 25.02.2020 - 15 K 2427/17
Umsatzsteuer - Setzt die Inanspruchnahme der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG …
- FG Köln, 22.10.2014 - 4 K 2056/11
Frage der Steuerbefreiung von Leistungen, die mit Kinder- und Jugendarbeit …
- EuGH, 14.12.2006 - C-401/05
VDP Dental Laboratory - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen - Artikel …
- EuGH, 28.04.2022 - C-612/20
Happy Education - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie …
- FG Rheinland-Pfalz, 12.11.2015 - 6 K 1361/12
Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Erziehungsbeistandes - Vereinbarkeit …
- EuGH, 05.03.2020 - C-211/18
Idealmed III - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer - …
- BFH, 01.02.2007 - V R 34/05
USt: Behandlung von Legasthenikern grds. keine Heilbehandlung
- FG Düsseldorf, 26.11.2010 - 1 K 1914/10
Umsatzsteuerbefreiung einer Berufsbetreuerin; Umsatzsteuerbefreiung; …
- FG Niedersachsen, 03.06.2010 - 5 K 78/09
Die Vereinnahmung von Honoraren für Vorträge und Beratungsleistungen ist bei …
- FG Berlin-Brandenburg, 01.10.2015 - 7 K 7002/13
Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht von Unterrichtsleistungen eines für …
- FG Rheinland-Pfalz, 10.02.2011 - 6 K 1562/08
Zum Ausschluss des Vorsteuerabzugs nach § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UStG - Kein …
- FG Berlin-Brandenburg, 09.03.2016 - 2 K 2320/12
Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen an einen gegenüber nichterwerbstätigen …
- FG Hessen, 13.02.2017 - 6 K 2594/12
§ 4 Nr.25 UStG, Art. 132 Abs.1 Buchst. h MwStSystRL
- FG Niedersachsen, 15.10.2015 - 5 K 220/12
Umsatzsteuerpflichtigkeit der Vermietung von Abstellplätzen an Kfz-Händler
- Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-335/14
Les Jardins de Jouvence - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Sechste …
- FG Berlin-Brandenburg, 17.12.2008 - 7 K 5384/05
Spieleinsätze der Kunden eines Lotterievermittlers kein durchlaufender Posten - …
- Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2007 - C-309/06
Marks & Spencer - Mehrwertsteuer -Ausnahmeregelung nach Art. 28 der Richtlinie …
- FG Düsseldorf, 27.01.2010 - 5 K 1072/08
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für Choreographieleistungen
- FG Hessen, 13.12.2005 - 6 K 4053/04
Steuerbefreiung der Umsätze eines Sozialarbeiters, der im Auftrag eines …
- VG Hamburg, 28.02.2013 - 7 K 105/11
Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung für Chefdramaturg eines Theaters
- BFH, 13.01.2011 - V B 65/10
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung
- FG Köln, 23.08.2023 - 9 K 899/22
Umsatzsteuerrechtliche Steuerbefreiung von Leistungen aus der Pflegeberatung und …
- EuGH, 06.07.2006 - C-18/05
Salus - Artikel 104 § 3 Absatz 2 der Verfahrensordnung - Sechste …
- FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 16 K 331/09
Umsatzsteuerbefreiung von Leistungen eines als Hygieneberater tätigen Arztes; …
- Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-363/05
JP Morgan Fleming Claverhouse Investment Trust und The Association of Investment …
- EuGH, 22.04.2010 - C-346/08
Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - …
- Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2006 - C-401/05
VDP Dental Laboratory - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiungen im Inland …
- FG Baden-Württemberg, 16.09.2021 - 1 K 620/20
Umsätze aus dem Betrieb einer Cafeteria in einem Altersheim sind nicht …
- FG Düsseldorf, 16.08.2006 - 5 K 6742/02
Umsatzsteuerbefreiung; Betreuungsleistungen; Verein; Wohlfahrtspflege; …
- Generalanwalt beim EuGH, 26.04.2012 - C-33/11
A - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Befreiung nach Art. 15 Abs. 6 - Begriff …
- Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-464/12
ATP PensionService - Mehrwertsteuer - Art. 13 Teil B Buchst. d Nr. 6 der …
- Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2018 - C-154/17
E LATS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Begriff …
- FG Köln, 27.06.2012 - 15 K 1581/09
Frage der Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen in der …
- FG Münster, 09.11.2010 - 15 K 4439/06
Voraussetzungen der Steuerbefreiung für Umsätze aus Heilbehandlungen
- Generalanwalt beim EuGH, 11.01.2007 - C-409/04
Teleos u.a. - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 28a Abs. 1 Buchst. a und …
- EuGH, 01.12.2005 - C-395/04
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Artikel 13 Teil A Absatz 1 Buchstabe b - …
- FG Köln, 27.06.2012 - 15 K 1583/09
Frage der Steuerbefreiung von Supervisionsleistungen
- FG München, 24.05.2012 - 14 K 3415/10
Umsatzsteuerfreiheit der ausschließlich gegenüber Jugendämtern erbrachten Umsätze …
- FG Rheinland-Pfalz, 11.03.2008 - 6 V 2395/07
Voraussetzungen der Steuerfreiheit von mit dem Betrieb von Einrichtungen zur …
- Generalanwalt beim EuGH, 18.07.2007 - C-314/06
Pipeline Méditerranée und Rhône - Verbrauchsteuern - Richtlinie 92/12/EWG - …
- BFH, 21.02.2008 - V R 2/06
- FG Düsseldorf, 21.09.2006 - 5 K 4729/02
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von durch Vereinsbetreuern erbrachte …
- FG Niedersachsen, 28.09.2006 - 16 K 76/05
Steuerfreiheit von Umsätzen aus der psychotherapeutischen Beratung und Betreuung …
- EuGH, 06.07.2006 - C-155/05
Casa di cura privata Salus SpA (C-18/05), Agenzia Entrate Ufficio Firenze 1 …
- Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2005 - C-415/04
Kinderopvang Enschede
- Generalanwalt beim EuGH, 10.10.2019 - C-211/18
Idealmed III - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuern - Mehrwertsteuer - …
- FG Schleswig-Holstein, 29.08.2012 - 4 K 172/11
Keine Steuerbefreiung für Leistungen eines Arbeitsvermittlers
- LG Magdeburg, 09.06.2015 - 11 O 258/15
Steuerberaterhaftung: Analyse der Rechtsprechungsentwicklung; …
- FG Niedersachsen, 30.03.2011 - 16 K 293/10
Steuerbare Umsätze aus einer Tätigkeit als Berufsbetreuer sind …
- VG Regensburg, 17.01.2011 - RN 8 K 10.2080
Beihilfefähigkeit der auf laborärztliche Leistungen zu entrichtenden Umsatzsteuer
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