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Rechtsprechung
   EuG, 07.02.2012 - T-424/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,946
EuG, 07.02.2012 - T-424/10 (https://dejure.org/2012,946)
EuG, Entscheidung vom 07.02.2012 - T-424/10 (https://dejure.org/2012,946)
EuG, Entscheidung vom 07. Februar 2012 - T-424/10 (https://dejure.org/2012,946)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren -Gemeinschaftsbildmarke, die Elefanten in einem Rechteck darstellt - Ältere internationale und nationale Bildmarken, die einen Elefanten darstellen, und ältere nationale Wortmarke elefanten - Relatives Eintragungshindernis - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Dosenbach-Ochsner / OHMI - Sisma (Représentation d'éléphants dans un rectangle)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren - Gemeinschaftsbildmarke, die Elefanten in einem Rechteck darstellt - Ältere internationale und nationale Bildmarken, die einen Elefanten darstellen, und ältere nationale Wortmarke elefanten - Relatives Eintragungshindernis - ...

  • EU-Kommission

    Dosenbach-Ochsner / OHMI - Sisma (Représentation d'éléphants dans un rectangle)

    Gemeinschaftsmarke - Nichtigkeitsverfahren -Gemeinschaftsbildmarke, die Elefanten in einem Rechteck darstellt - Ältere internationale und nationale Bildmarken, die einen Elefanten darstellen, und ältere nationale Wortmarke elefanten - Relatives Eintragungshindernis - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Gemeinschaftsmarke - Klage der Inhaberin der internationalen und nationalen Bildmarken, die einen Elefanten darstellen, und der nationalen Wortmarke "elefanten" für Waren in den Klassen 24 und 25 auf Aufhebung der Entscheidung R 1638/2008-4 der Vierten Beschwerdekammer ...

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer - Richtlinie 89/104/EWG - Markenrecht - …

    Auszug aus EuG, 07.02.2012 - T-424/10
    Schließlich wird die begriffliche Wahrnehmung der angegriffenen Marke, da sich der Durchschnittsverbraucher grundsätzlich auf das unvollkommene Bild verlassen muss, das er von den Marken im Gedächtnis behalten hat (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 26), nicht durch das Vorhandensein von Elefanten unterschiedlicher Größe beeinflusst werden.

    Rn. 71 Dieser Fehler hatte zur Folge, dass es die Beschwerdekammer versäumte, einen möglicherweise relevanten Umstand im Rahmen der umfassenden Beurteilung des Vorliegens von Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen Marke und den älteren Marken zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 11. November 1997, SABEL, C-251/95, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 24; vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 18, und vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 20).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus EuG, 07.02.2012 - T-424/10
    Rn. 71 Dieser Fehler hatte zur Folge, dass es die Beschwerdekammer versäumte, einen möglicherweise relevanten Umstand im Rahmen der umfassenden Beurteilung des Vorliegens von Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen Marke und den älteren Marken zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 11. November 1997, SABEL, C-251/95, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 24; vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 18, und vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 20).
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon Kabushiki Kaisha / Metro-Goldwyn-Mayer - Markenrecht - Verwechslungsgefahr …

    Auszug aus EuG, 07.02.2012 - T-424/10
    Rn. 71 Dieser Fehler hatte zur Folge, dass es die Beschwerdekammer versäumte, einen möglicherweise relevanten Umstand im Rahmen der umfassenden Beurteilung des Vorliegens von Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen Marke und den älteren Marken zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 11. November 1997, SABEL, C-251/95, Slg. 1997, I-6191, Randnr. 24; vom 29. September 1998, Canon, C-39/97, Slg. 1998, I-5507, Randnr. 18, und vom 22. Juni 1999, Lloyd Schuhfabrik Meyer, C-342/97, Slg. 1999, I-3819, Randnr. 20).
  • EuGH, 12.06.2007 - C-334/05

    HABM / Shaker - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - …

    Auszug aus EuG, 07.02.2012 - T-424/10
    Dabei nimmt der Durchschnittsverbraucher eine Marke normalerweise als Ganzes wahr und achtet nicht auf ihre verschiedenen Einzelheiten (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juni 2007, HABM/Shaker, C-334/05 P, Slg. 2007, I-4529, Randnr. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.10.2002 - T-6/01

    Matratzen Concord / OHMI - Hukla Germany (MATRATZEN)

    Auszug aus EuG, 07.02.2012 - T-424/10
    Rn. 23 Ferner sind zwei Marken nach ständiger Rechtsprechung einander ähnlich, wenn sie aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise hinsichtlich eines oder mehrerer relevanter Aspekte mindestens teilweise übereinstimmen (Urteile des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], T-6/01, Slg. 2002, II-4335, Randnr. 30, und vom 26. Januar 2006, Volkswagen/HABM - Nacional Motor [Variant], T-317/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46).
  • EuG, 27.02.2002 - T-106/00

    Streamserve / HABM (STREAMSERVE)

    Auszug aus EuG, 07.02.2012 - T-424/10
    Daher ist das HABM und gegebenenfalls der Unionsrichter nicht an auf der Ebene eines Mitgliedstaats oder gar eines Drittlands ergangene Entscheidungen gebunden (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), die nur einen Umstand darstellen, der im Rahmen eines Verfahrens wegen Nichtigerklärung einer Gemeinschaftsmarke, ohne entscheidend zu sein, berücksichtigt werden kann (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 19. September 2001, Henkel/HABM [Runde, rot-weiße Tablette], T-337/99, Slg. 2001, II-2597, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.07.2003 - T-162/01

    Laboratorios RTB / OHMI - Giorgio Beverly Hills (GIORGIO BEVERLY HILLS)

    Auszug aus EuG, 07.02.2012 - T-424/10
    Das Vorliegen von Verwechslungsgefahr ist nach der Rechtsprechung umfassend, gemäß der Wahrnehmung der Zeichen und der betroffenen Waren oder Dienstleistungen durch die maßgeblichen Verkehrskreise und unter Berücksichtigung aller relevanten Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Wechselbeziehung zwischen der Ähnlichkeit der Zeichen und der der gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zu beurteilen (Urteil des Gerichts vom 9. Juli 2003, Laboratorios RTB/HABM - Giorgio Beverly Hills [GIORGIO BEVERLY HILLS], T-162/01, Slg. 2003, II-2821, Randnrn. 30 bis 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 25.03.2010 - T-5/08

    Nestlé / OHMI - Master Beverage Industries (Golden Eagle) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 07.02.2012 - T-424/10
    Rn. 45 Gleichwohl erscheint ein klanglicher Vergleich entgegen dem Vorbringen der Klägerin im Rahmen der Prüfung der Ähnlichkeit einer Bildmarke, die keine Wortelemente enthält, und einer anderen Marke nicht angezeigt (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 25. März 2010, Nestlé/HABM - Master Beverage Industries [Golden Eagle und Golden Eagle Deluxe], T-5/08 bis T-7/08, Slg. 2010, II-1177, Randnr. 67).
  • EuG, 19.09.2001 - T-337/99

    Henkel / OHMI (Tablette ronde rouge und blanc)

    Auszug aus EuG, 07.02.2012 - T-424/10
    Daher ist das HABM und gegebenenfalls der Unionsrichter nicht an auf der Ebene eines Mitgliedstaats oder gar eines Drittlands ergangene Entscheidungen gebunden (vgl. Urteil des Gerichts vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg. 2002, II-723, Randnr. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), die nur einen Umstand darstellen, der im Rahmen eines Verfahrens wegen Nichtigerklärung einer Gemeinschaftsmarke, ohne entscheidend zu sein, berücksichtigt werden kann (vgl. entsprechend Urteil des Gerichts vom 19. September 2001, Henkel/HABM [Runde, rot-weiße Tablette], T-337/99, Slg. 2001, II-2597, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 26.01.2006 - T-317/03

    Volkswagen / OHMI - Nacional Motor (Variant) - Gemeinschaftsmarke - …

    Auszug aus EuG, 07.02.2012 - T-424/10
    Rn. 23 Ferner sind zwei Marken nach ständiger Rechtsprechung einander ähnlich, wenn sie aus der Sicht der angesprochenen Verkehrskreise hinsichtlich eines oder mehrerer relevanter Aspekte mindestens teilweise übereinstimmen (Urteile des Gerichts vom 23. Oktober 2002, Matratzen Concord/HABM - Hukla Germany [MATRATZEN], T-6/01, Slg. 2002, II-4335, Randnr. 30, und vom 26. Januar 2006, Volkswagen/HABM - Nacional Motor [Variant], T-317/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 46).
  • EuG, 07.05.2015 - T-599/13

    Cosmowell/ EUIPO - Haw Par (GELENKGOLD) - Gemeinschaftsmarke - …

    Nach der Rechtsprechung wird nämlich die Beurteilung der Verwechslungsgefahr grundsätzlich auf der Grundlage eines Vergleichs zwischen der angemeldeten Marke, so wie sie im Register des HABM beschrieben ist, und der älteren Marke, so wie sie eingetragen ist, vorgenommen (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 13. September 2007, 11 Ponte Finanziaria/HABM, C-234/06 P, Slg, EU:C:2007:514, Rn. 62, und vom 7. Februar 2012, Dosenbach-Ochsner/HABM - Sisma [Darstellung von Elefanten in einem Rechteck], T-424/10, Slg, EU:T:2012:58, Rn. 38).

    Rn. 59 Ferner führt das HABM das Urteil Darstellung von Elefanten in einem Rechteck, oben in Rn. 35 angeführt (EU:T:2012:58), an, das in einer Rechtssache ergangen ist, in der es um eine reine Bildmarke mit der Darstellung mehrerer Elefanten in einem Rechteck ging, die Gegenstand eines Nichtigkeitsverfahrens war, das sich auf ältere reine Bildmarken, die einen Elefanten darstellten, und auf die ältere reine Wortmarke ELEFANTEN stützte.

    Der klangliche Vergleich der einander gegenüberstehenden Zeichen hatte daher keinen eigenständigen Wert gegenüber dem bildlichen und dem begrifflichen Vergleich (vgl. in diesem Sinne Urteil Darstellung von Elefanten in einem Rechteck, oben in Rn. 35 angeführt, EU:T:2012:58, Rn. 45 und 46).

    Rn. 60 Es ist hervorzuheben, dass das Urteil Darstellung von Elefanten in einem Rechteck, oben in Rn. 35 angeführt (EU:T:2012:58), einen besonderen Fall betraf, in dem ein reines Bildzeichen mit anderen reinen Bildzeichen sowie einem reinen Wortzeichen, dessen Bedeutung mit der der reinen Bildzeichen übereinstimmte, zu vergleichen war.

    Rn. 61 Daher kann das Urteil Darstellung von Elefanten in einem Rechteck, oben in Rn. 35 angeführt (EU:T:2012:58), nicht dahin ausgelegt werden, dass es den oben in Rn. 53 genannten Grundsatz in Frage stellt.

  • EuG, 16.10.2018 - T-548/17

    VF International/ EUIPO - Virmani (ANOKHI) - Unionsmarke - Widerspruchsverfahren …

    Rn. 74 En effet, il convient de rappeler qu'une comparaison phonétique n'est pas pertinente dans le cadre de l'examen de la similitude d'une marque figurative dépourvue d'éléments verbaux avec une autre marque [voir, en ce sens, arrêts du 25 mars 2010, Nestlé/OHMI - Master Beverage Industries (Golden Eagle et Golden Eagle Deluxe), T-5/08 à T-7/08, EU:T:2010:123, point 67, et du 7 février 2012, Dosenbach-Ochsner/OHMI - Sisma (Représentation d'éléphants dans un rectangle), T-424/10, EU:T:2012:58, point 45].

    Par conséquent, il n'y a pas lieu d'examiner, de manière autonome, la perception phonétique d'une marque figurative dépourvue d'éléments verbaux et de la comparer avec la perception phonétique d'autres marques [arrêts du 7 février 2012, Représentation d'éléphants dans un rectangle, T-424/10, EU:T:2012:58, point 46, et du 30 septembre 2015, Mocek et WentaKAJMAN Firma Handlowo-Usługowo-Produkcyjna/OHMI - Lacoste (KAJMAN), T-364/13, non publié, EU:T:2015:738, point 45].

  • EuG, 21.09.2012 - T-278/10

    Wesergold Getränkeindustrie / OHMI - Lidl Stiftung (WESTERN GOLD) - …

    Dieser Fehler hatte zur Folge, dass es die Beschwerdekammer versäumte, einen möglicherweise relevanten Umstand im Rahmen der umfassenden Beurteilung des Vorliegens von Verwechslungsgefahr zwischen der angegriffenen Marke und den älteren Marken zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 7. Februar 2012, Dosenbach-Ochsner/HABM - Sisma [Darstellung eines Rechtecks mit Elefanten], T-424/10, Randnrn. 55 ff. und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 21.12.2021 - T-6/20

    Dr. Spiller/ EUIPO - Rausch (Alpenrausch Dr. Spiller) - Unionsmarke - …

    Rn. 131 Nach ständiger Rechtsprechung sind zwei Marken ähnlich, wenn sie aus der Sicht der maßgeblichen Verkehrskreise hinsichtlich eines oder mehrerer relevanter Aspekte mindestens teilweise übereinstimmen (vgl. Urteil vom 7. Februar 2012, Dosenbach-Ochsner/HABM - Sisma [Darstellung von Elefanten in einem Rechteck], T-424/10, EU:T:2012:58, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 08.10.2014 - T-342/12

    Fuchs / OHMI - Les Complices (Étoile dans un cercle) - Gemeinschaftsmarke - …

    Rn. 47 Nach der Rechtsprechung erscheint im Rahmen der Prüfung der Ähnlichkeit von Bildmarken, die keine Wortelemente enthalten, ein klanglicher Vergleich grundsätzlich nicht angezeigt (…Urteile vom 25. März 2010, Nestlé/HABM - Master Beverage Industries [Golden Eagle und Golden Eagle Deluxe], T-5/08 bis T-7/08, Slg, EU:T:2010:123, Rn. 67, und vom 7. Februar 2012, Dosenbach-Ochsner/HABM - Sisma [Darstellung von Elefanten in einem Rechteck], T-424/10, Slg, EU:T:2012:58, Rn. 45 und 46).
  • EuG, 16.07.2014 - T-66/13

    Langguth Erben / HABM (Forme d'une bouteille de boisson alcoolisée) - …

    Daher sind weder das HABM noch der Unionsrichter an die auf der Ebene der Mitgliedstaaten ergangenen Entscheidungen gebunden, die lediglich einen Umstand darstellen, der für die Eintragung einer Gemeinschaftsmarke - ohne entscheidend zu sein - berücksichtigt werden kann (…Urteile des Gerichts vom 16. Dezember 2010, 11ink Kommunikationssysteme/HABM [ilink], T-161/09, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 40, vom 7. Februar 2012, Dosenbach-Ochsner/HABM - Sisma [Darstellung eines Rechtecks mit Elefanten], T-424/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 35, …und vom 30. Mai 2013, DHL International/HABM - Service Point Solutions [SERVICEPOINT], T-218/10, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 56).
  • EuG, 01.03.2016 - T-538/14

    Peri / HABM (Multiprop) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

    Rn. 46 Im Hinblick auf die zur Akte gereichten nationalen Eintragungen, die nach Auffassung der Klägerin belegen, dass die maßgeblichen Verkehrskreise die angemeldete Marke nicht als für die fraglichen Waren und Dienstleistungen beschreibend wahrnehmen, ist hervorzuheben, dass die Gemeinschaftsregelung für Marken, worauf in Rn. 38 der angefochtenen Entscheidung verwiesen wurde, ein autonomes System ist, das aus einer Gesamtheit von Vorschriften besteht und Ziele verfolgt, die ihm eigen sind, und dessen Anwendung von jedem nationalen System unabhängig ist (…vgl. Urteile vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg, EU:T:2002:43, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 7. Februar 2012, Dosenbach-Ochsner/HABM - Sisma [Darstellung eines Elefanten in einem Rechteck], T-424/10, Slg, EU:T:2012:58, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 23.10.2015 - T-264/14

    Hansen / HABM (WIN365) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der …

    Daher ist das HABM und gegebenenfalls der Unionsrichter nicht an auf der Ebene der Mitgliedstaaten ergangene Entscheidungen gebunden, in denen die Eintragungsfähigkeit identischer oder vergleichbarer Marken als nationale Marke bejaht wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Dezember 2000, Messe München/HABM [electronica], T-32/00, Slg, EU:T:2000:283, Rn. 47…, vom 27. Februar 2002, Streamserve/HABM [STREAMSERVE], T-106/00, Slg, EU:T:2002:43, Rn. 47, und vom 7. Februar 2012, Dosenbach-Ochsner/HABM - Sisma [Darstellung eines Rechtecks mit Elefanten], T-424/10, Slg, EU:T:2012:58, Rn. 35).
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