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   EuGH, 15.12.1994 - C-250/92   

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https://dejure.org/1994,689
EuGH, 15.12.1994 - C-250/92 (https://dejure.org/1994,689)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1994 - C-250/92 (https://dejure.org/1994,689)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - C-250/92 (https://dejure.org/1994,689)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab

    EWG-Vertrag, Artikel 42 und Anhang II, Verordnung Nr. 26 des Rates
    1. Landwirtschaft; Wettbewerbsregeln; Verordnung Nr. 26; Geltungsbereich; Nicht in Anhang II des Vertrages aufgeführte Erzeugnisse; Dünge- und Pflanzenschutzmittel; Ausschluß

  • EU-Kommission

    Gøttrup-Klim und others Grovvareforeninger / Dansk Landbrugs Grovvareselskab

  • Wolters Kluwer

    Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Produktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Handel mit diesen Erzeugnissen

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 85 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 42; ; EWG-Vertrag Art. 86

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    1. Landwirtschaft - Wettbewerbsregeln - Verordnung Nr. 26 - Geltungsbereich - Nicht in Anhang II des Vertrages aufgeführte Erzeugnisse - Dünge- und Pflanzenschutzmittel - Ausschluß

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Wettbewerb - Landwirtschaft - Verordnung Nr. 26 - Bezugsgenossenschaft - Ausschluß der Mitglieder, die anderweitig einkaufen - Verstoß gegen Artikel 85 Absatz 1 - Mißbrauch einer beherrschenden Stellung.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 28.02.1991 - C-234/89

    Delimitis / Henninger Bräu

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-250/92
    58 Sind die Voraussetzungen des Artikels 85 Absatz 1 offensichtlich nicht erfuellt und besteht somit kaum die Gefahr einer anderslautenden Entscheidung der Kommission, so kann das nationale Gericht das Verfahren fortsetzen und über den streitigen Vertrag entscheiden (Urteil vom 28. Februar 1991 in der Rechtssache C-234/89, Delimits, Slg. 1991, I-935, Randnr. 50).
  • EuG, 12.12.1991 - T-30/89

    Hilti AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - Bolzen

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-250/92
    47 Der Begriff der beherrschenden Stellung ist nach ständiger Rechtsprechung als wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens zu verstehen, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und schließlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten; danach ergibt sich das Vorliegen einer beherrschenden Stellung im allgemeinen aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen (siehe u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnrn. 65 und 66, und des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 90).
  • EuG, 02.07.1992 - T-61/89

    Dansk Pelsdyravlerforening gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-250/92
    23 Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 25. März 1981, sogenanntes Lab-Urteil, in der Rechtssache 61/80, Coöperatieve Stremsel- en Kleurselfabriek/Kommission, Slg. 1981, 851, Randnr. 21, und des Gerichts vom 2. Juli 1992 in der Rechtssache T-61/89, Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, Slg. 1992, II-1931, Randnrn. 36 und 37) wurde gemäß diesen Vertragsbestimmungen der Geltungsbereich der Verordnung Nr. 26 in ihrem Artikel 1 dahin gehend beschränkt, daß die Verordnung nur für die Produktion der im Anhang II zum Vertrag aufgeführten Erzeugnisse und den Handel mit diesen gilt.
  • EuGH, 25.03.1981 - 61/80

    Coöperatieve Stremsel- en Kleurselfabriek / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-250/92
    23 Nach ständiger Rechtsprechung (siehe u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 25. März 1981, sogenanntes Lab-Urteil, in der Rechtssache 61/80, Coöperatieve Stremsel- en Kleurselfabriek/Kommission, Slg. 1981, 851, Randnr. 21, und des Gerichts vom 2. Juli 1992 in der Rechtssache T-61/89, Dansk Pelsdyravlerforening/Kommission, Slg. 1992, II-1931, Randnrn. 36 und 37) wurde gemäß diesen Vertragsbestimmungen der Geltungsbereich der Verordnung Nr. 26 in ihrem Artikel 1 dahin gehend beschränkt, daß die Verordnung nur für die Produktion der im Anhang II zum Vertrag aufgeführten Erzeugnisse und den Handel mit diesen gilt.
  • EuGH, 14.02.1978 - 27/76

    United Brands / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-250/92
    47 Der Begriff der beherrschenden Stellung ist nach ständiger Rechtsprechung als wirtschaftliche Machtstellung eines Unternehmens zu verstehen, die dieses in die Lage versetzt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Wettbewerbern, seinen Abnehmern und schließlich den Verbrauchern gegenüber in einem nennenswerten Umfang unabhängig zu verhalten; danach ergibt sich das Vorliegen einer beherrschenden Stellung im allgemeinen aus dem Zusammentreffen mehrerer Faktoren, die jeweils für sich genommen nicht ausschlaggebend sein müssen (siehe u. a. Urteile des Gerichtshofes vom 14. Februar 1978 in der Rechtssache 27/76, United Brands/Kommission, Slg. 1978, 207, Randnrn. 65 und 66, und des Gerichts vom 12. Dezember 1991 in der Rechtssache T-30/89, Hilti/Kommission, Slg. 1991, II-1439, Randnr. 90).
  • EuGH, 11.07.1985 - 42/84

    Remia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1994 - C-250/92
    (Urteil vom 11. Juli 1985 in der Rechtssache 42/84, Remia/Kommission, Slg. 1985, 2545, Randnr. 22).
  • BGH, 18.05.2021 - KVR 54/20

    Booking.com - Zulässigkeit "enger" Bestpreisklauseln für Hotelbuchungsportale

    (5) In ihren Wettbewerbswirkungen mit engen Bestpreisklauseln nicht vergleichbar sind ferner Wettbewerbsverbote in Unternehmenskaufverträgen sowie das gesellschaftsrechtliche Wettbewerbsverbot für Gesellschafter, die maßgeblichen Einfluss auf die Gesellschaft haben (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1985 - Rs. 42/84, GRUR Int. 1986, 55 Rn. 19 - Remia; Urteil vom 15. Dezember 1994 - C-250/92, Slg 1994, I-5641, Rn. 33-35 - Gottrup-Klim; BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - KZR 58/07, WuW/E DE-R 2742 Rn. 16-20 - Gratiszeitung Hallo).
  • EuGH, 18.07.2006 - C-519/04

    DIE DOPINGKONTROLLREGELN DES INTERNATIONALEN OLYMPISCHEN KOMITEES UNTERLIEGEN DEM

    42 Außerdem kann die Vereinbarkeit eines Regelwerks mit den gemeinschaftlichen Wettbewerbsregeln nicht abstrakt beurteilt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-250/92, DLG, Slg. 1994, I-5641, Randnr. 31).
  • EuGH, 19.02.2002 - C-309/99

    DAS IN DEN NIEDERLANDEN GELTENDE VERBOT GEMISCHTER SOZIETÄTEN ZWISCHEN

    Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte ist nicht zu erkennen, dass die wettbewerbsbeschränkenden Wirkungen, wie sie sich für die in den Niederlanden tätigen Rechtsanwälte aus einer Verordnung wie der Samenwerkingsverordening 1993 ergeben, über das hinausgingen, was erforderlich ist, um die ordnungsgemäße Ausübung des Rechtsanwaltsberufs sicherzustellen (in diesem Sinne Urteil vom 15. Dezember 1994 in der Rechtssache C-250/92, DLG, Slg. 1994, I-5641, Randnr. 35).
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