Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 538/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3849
OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 538/04 (https://dejure.org/2005,3849)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.03.2005 - 20 W 538/04 (https://dejure.org/2005,3849)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. März 2005 - 20 W 538/04 (https://dejure.org/2005,3849)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 34 FGG, § 69g Abs 1 S 1 FGG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG
    Akteneinsichtsrecht beschwerdeberechtigter Angehöriger nach Ablehnung der Einrichtung einer Betreuung

  • Wolters Kluwer

    (Akteneinsichtsrecht beschwerdeberechtigter Angehöriger nach Ablehnung der Einrichtung einer Betreuung)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Akteneinsicht für Angehörige

  • Judicialis

    FGG § 34; ; FGG § 69 g I 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Akteneinsichtsrecht beschwerdeberechtigter Angehöriger bei Ablehnung der Einrichtung einer Betreuung mangels Erforderlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betreuung abgelehnt - Akteneinsichtsrecht?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einrichtung einer Betreuung; Akteneinsicht gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen; Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Akteneinsicht; Informationelles Selbstbestimmungsrecht und Schutz vor Preisgabe und Verwendung der persönlichen Daten des zu ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2005, 154
  • FamRZ 2005, 1278 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 04.06.2004 - 3Z BR 97/04

    Akteneinsichtsrecht des Kindes eines Betreuten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 538/04
    Das Landgericht hat unter Hinweis auf eine Entscheidung des BayObLG (FamRZ 2005, 237), ausgeführt, die Betreuungsakte bestehe lediglich aus dem üblichen Inhalt, ohne dass gravierende Besonderheiten zu sehen seien, die etwa in außergewöhnlich belastenden intimen ärztlichen Befunden oder in schwerwiegenden oder geheim zu haltenden vermögensrechtlichen Angelegenheiten bestehen könnten und deshalb sei hier wie in aller Regel trotz des entgegenstehenden Willens der Betroffenen dem Verfahrensgrundrecht des Art. 103 Abs. 1 GG der Vorrang einzuräumen.
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 538/04
    Bei dieser Abwägung hat das Landgericht das ebenfalls verfassungsrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte Recht der Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. hierzu BVerfGE 65, 1/43) zwar allgemein erwähnt und berücksichtigt, ihm jedoch nicht die nach den Umständen des hier gegebenen Einzelfalles gebotene Gewichtung beigemessen.
  • OLG Frankfurt, 28.10.2009 - 20 W 151/09

    Ende des Amts des Verfahrenspflegers

    Der unbestimmte Rechtsbegriff des "berechtigten Interesses" ist vom Landgericht rechtsfehlerfrei und in Übereinstimmung mit der obergerichtlichen Rechtsprechung interpretiert und angewendet worden (vgl. hierzu BayObLG BtPrax 1998, 78; OLG Köln NJW-RR 1998, 438; OLG München, Beschluss vom 27.07.2007 - 33 Wx 34/07 - zitiert nach juris; OLG Frankfurt, FGPrax 2005, 154).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 15/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9177
OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 15/05 (https://dejure.org/2005,9177)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03.02.2005 - 2 W 15/05 (https://dejure.org/2005,9177)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 03. Februar 2005 - 2 W 15/05 (https://dejure.org/2005,9177)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Betreuung eines behinderten volljährigen Kindes; Geistige Behinderung vom Grade einer Oligophrenie II oder Imbezillität

  • Bt-Recht

    Keine automatische Bestellung beider Eltern zu Betreuern

  • Judicialis

    BGB § 1899

  • rechtsportal.de

    BGB § 1897; BGB § 1899
    Bestellung der Eltern als Betreuer ihres volljährigen behinderten Kindes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Beide Eltern als Betreuer - Einzelfallprüfung erforderlich!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Elternstreit um Betreuung der behinderten Tochter - Mutter will geistig behinderte, volljährig gewordene Tochter mitbetreuen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1278 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Zweibrücken, 28.09.2001 - 3 W 213/01

    Gemeinschaftliche Betreuung durch die Eltern

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 15/05
    Die Erwägungen des OLG Zweibrücken in seinem Beschluss vom 28. September 2001 (NJW-RR 2002, 292) rechtfertigten keine andere Beurteilung.

    Auch in einem solchen Fall ist daher anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls konkret zu prüfen, ob die Angelegenheiten des Betreuten durch beide Eltern besser besorgt werden können (so auch OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 292).

  • OLG Schleswig, 12.12.2003 - 2 W 186/03

    Verlängerung einer Betreuung: Auswahl des Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 15/05
    Bei dieser Einheitsentscheidung sind deshalb die Vorschriften für die Neubestellung und nicht die für die Entlassung eines Betreuers anzuwenden (Senatsbeschluss vom 12. Dezember 2003 - 2 W 186/03 - OLGR 2004, 429).
  • BGH, 10.02.2000 - V ZB 5/00

    Zulässigkeit der Abschiebehaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 03.02.2005 - 2 W 15/05
    Mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Tatsachenwürdigung des Landgerichts nicht zwingend sei oder eine andere Würdigung ebenso nahe liege (BGH FGPrax 2000, 130).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 24.01.2005 - 3 W 118/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10241
OLG Rostock, 24.01.2005 - 3 W 118/04 (https://dejure.org/2005,10241)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24.01.2005 - 3 W 118/04 (https://dejure.org/2005,10241)
OLG Rostock, Entscheidung vom 24. Januar 2005 - 3 W 118/04 (https://dejure.org/2005,10241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Beschwerde gegen die Bestellung einer Person als Berufsbetreuuer; Geeignetheit eines Betreuers, wenn dieser den Lebensgefährten der Betroffenen verteidigt hat; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Interesenkonflikts eines Betreuers; Zulässigkeit einer Beschwerde bei ...

  • Bt-Recht

    Rechtsmittel des entlassenen Betreuers, Unterschriftserfordernis

  • Judicialis

    FGG § 20 Abs. 1; ; FGG § ... 22 Abs. 2; ; FGG § 24 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 29 Abs. 1 S. 2; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 66; ; FGG § 69 Abs. 1 Nr. 6; ; FGG § 69 g Abs. 1 S. 1; ; FGG § 69 g Abs. 4; ; FGG § 69 g Abs. 4 Nr. 1; ; ZPO § 546

  • rechtsportal.de

    FGG § 29 Abs. 1 S. 2; BGB § 1908b Abs. 1 Satz 1
    Zur Wirksamkeit der Einlegung der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die Bestellung eines Betreuers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1278 (Ls.)
 
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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9656
BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04 (https://dejure.org/2005,9656)
BayObLG, Entscheidung vom 19.01.2005 - 3Z BR 220/04 (https://dejure.org/2005,9656)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 3Z BR 220/04 (https://dejure.org/2005,9656)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GG Art. 2; FGG § 34
    Akteneinsicht bei Beschwerde der Tochter gegen Anordnung der Betreuung für ihre Mutter

  • Bt-Recht

    Akteneinsicht und informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen

  • Judicialis

    FGG § 34 Abs. 1; ; FGG § 69i Abs. 3; ; FGG § 69g Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Akteneinsicht bei Weigerung der Betreuten und Anspruch auf rechtliches Gehör der beschwerdebefugten Tochter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf Einsicht in die Akten einer betreuten Person zum Zwecke der Erlangung einer Übersicht über ihre Vermögensverhältnisse bei Widerspruch gegen die Einsichtnahme durch die Betroffene; Abwägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung gegenüber dem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1278 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.08.1999 - XII ZB 109/98

    Rechtsmittelbefugnis der Pflegeeltern gegen Entscheidungen betreffend die

    Auszug aus BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04
    a) Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719 m.w.N.), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15.Aufl. § 12 Rn. 141).
  • BayObLG, 13.07.1989 - BReg. 3 Z 35/89
    Auszug aus BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04
    a) Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719 m.w.N.), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15.Aufl. § 12 Rn. 141).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04
    Dem aus ihrem Beschwerderecht nach § 69i Abs. 3, § 69g Abs. 1 FGG folgenden Anspruch der Beteiligten zu 3 auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG steht hier das als Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gemäß Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich geschützte Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. BVerfGE 65, 1/41/42) der Betroffenen gegenüber.
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04
    a) Anspruch auf rechtliches Gehör hat, wer an einem gerichtlichen Verfahren als Partei oder in ähnlicher Stellung beteiligt ist oder unmittelbar rechtlich von dem Verfahren betroffen wird (vgl. BGH NJW 1999, 3718/3719 m.w.N.), im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit die formell oder materiell Beteiligten (BGH aaO; BVerfG NJW 1995, 2155; BayObLGZ 1989, 292/294; Keidel/Schmidt FGG 15.Aufl. § 12 Rn. 141).
  • BayObLG, 17.05.1995 - 3Z BR 91/95

    Bestellung eines Verfahrenspflegers für einen Betroffenen, der einen rechtlich

    Auszug aus BayObLG, 19.01.2005 - 3Z BR 220/04
    Die Beschwerdebefugnis gemäß § 69i Abs. 3, § 69g Abs. 1 FGG steht der Beteiligten zu 3 unabhängig von einer eigenen Beschwer zu (vgl. Keidel/Kayser aaO § 69g Rn.9; BayObLG FamRZ 1995, 1596).
  • LG Saarbrücken, 09.12.2008 - 5 T 502/08
    Das rechtliche Gehör gewährleistet jedem Verfahrensbeteiligten ein Recht auf Information über den Verfahrensstoff und über den Akteninhalt, ohne dass es darüber hinaus der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses, wie dies bei § 34 FGG der Fall (vgl. dazu BayObLG FamRZ 2005, 1278, zitiert nach juris Rdnr. 11; OLG Köln FGPrax 2008, 155, zitiert nach juris Rdnr. 4; LG Nürnberg-Fürth, FamRZ 2008, 90, zitiert nach juris Rdnr. 10).
  • OLG München, 20.07.2005 - 33 Wx 75/05

    Eigenes Beschwerderecht des Betreuers bei Geheimhaltungsinteresse bezüglich

    Das Recht auf rechtliches Gehör steht dem Beteiligten zu 2 bereits vor Beschwerdeeinlegung zu, da die sinnvolle Ausübung der Beschwerdebefugnis Informationen über den Verfahrensstand voraussetzt (vgl. BayObLG Beschluss vom 19.1.2005, Az. 3Z BR 220/04).
  • LG Nürnberg-Fürth, 10.08.2007 - 13 T 5907/07
    (BayObLG, FamRZ 2005, 1278 [LS.]; OLGR München 2006, 63, 64 = FamRZ 2006, 146 [LS.]).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,5365
BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04 (https://dejure.org/2005,5365)
BayObLG, Entscheidung vom 25.01.2005 - 3Z BR 264/04 (https://dejure.org/2005,5365)
BayObLG, Entscheidung vom 25. Januar 2005 - 3Z BR 264/04 (https://dejure.org/2005,5365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht

    Anhörung des Betroffenen bei Unterbringung von 2 Jahren auch im Beschwerdeverfahren

  • Judicialis

    FGG § 70m Abs. 3; ; FGG § 69g Abs. 5 Satz 3; ; FGG § 70f Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Persönliche Anhörung durch Beschwerdegericht bei Unterbringung des Betroffenen für die Dauer von zwei Jahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betreuung wegen einer hochgradigen Alkoholerkrankung; Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1314
  • FamRZ 2005, 1278 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BayObLG, 20.08.2001 - 3Z BR 250/01

    Verfahrenspfleger in einer Unterbringungsgenehmigungssache

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    Wird entgegen der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) eine Unterbringung von zwei Jahren gebilligt, ist deshalb diese Abweichung ausreichend zu begründen (BayObLG FamRZ 2002, 629).

    a) Es hat entgegen der zwingenden Vorschrift des § 70d Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 FGG der zuständigen Behörde keine Gelegenheit gegeben, sich zu dem Antrag des Betreuers auf Genehmigung der Unterbringung zu äußern (BayObLGZ 2001, 219/220).

    (1) Nach der Rechtsprechung des Senats beinhaltet der Anspruch des Betroffenen auf rechtliches Gehör, dass ihm ein schriftliches Gutachten, das verwertet werden soll, in der Regel rechtzeitig vor der Anhörung in vollem Umfang zur Verfügung gestellt wird (BayObLGZ 2001, 219/220).

    Es hätte im Übrigen auch die Verfahrenspflegerin oder die Bevollmächtigten vom Termin der Anhörung benachrichtigen müssen (vgl. BayObLGZ 2001, 219).

  • BayObLG, 29.06.2001 - 3Z BR 150/01

    Absehen von einer erneuten persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Senatsbeschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236), vor allem dann, wenn die Unterbringung wie hier für die gesetzlich zulässige Höchstdauer genehmigt werden soll.

    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).

  • OLG Hamm, 29.05.2001 - 15 W 139/01

    Anordnung der Fortdauer der Genehmigung der geschlossenen Unterbringung in einer

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Senatsbeschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236), vor allem dann, wenn die Unterbringung wie hier für die gesetzlich zulässige Höchstdauer genehmigt werden soll.
  • BayObLG, 29.01.2003 - 3Z BR 15/03

    Unterbringungsverfahren - Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Senatsbeschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236), vor allem dann, wenn die Unterbringung wie hier für die gesetzlich zulässige Höchstdauer genehmigt werden soll.
  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    Das Recht auf Freiheit der Person hat unter den grundrechtlich verbürgten Rechten einen besonders hohen Rang (BVerfG NJW 2002, 2456/2457).
  • OLG Dresden, 25.10.1999 - 15 W 1620/99

    Anhörungsverfahren bei Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    In Unterbringungssachen ist nach h.M. und Rechtsprechung wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Senatsbeschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236), vor allem dann, wenn die Unterbringung wie hier für die gesetzlich zulässige Höchstdauer genehmigt werden soll.
  • BayObLG, 05.02.2003 - 3Z BR 22/02

    Kosten des Rechtsmittels bei teilweisem Obsiegen - Bestellung und Auswahl des

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    "Nach Lage des Falles" bedeutet, dass das wirtschaftliche Gewicht des Geschäfts für die Beteiligten, die Vermögenslage der Beteiligten sowie die Mühewaltung des Gerichts daraufhin abzuwägen sind, ob und inwieweit eine Abweichung vom Regelwert angebracht erscheint (vgl. BayObLG FamRZ 2003, 1128).
  • BayObLG, 01.02.1999 - 3Z BR 40/99

    Anhörung eines Ausländers vor Anordnung oder Verlängerung der Abschiebungshaft

    Auszug aus BayObLG, 25.01.2005 - 3Z BR 264/04
    Dies gilt zumal dann, wenn die erstinstanzliche Anhörung erhebliche Verfahrensfehler aufweist, da dann nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Anhörung bei Beachtung der Verfahrensvorschriften zu einem anderen Ergebnis geführt hätte (vgl. BayObLGZ 1999, 12/13 und FamRZ 2001, 1646).
  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 575/15

    Freiheitsentziehende Unterbringung: Voraussetzungen und Begründungsanforderungen

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt oder angeordnet, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (BayObLG NJW-RR 2005, 1314; OLG München BTPrax 2005, 113, 115; Keidel/Budde FamFG 18. Aufl. § 329 Rn. 5; Horndasch/Viefhues/Beermann FamFG 3. Aufl. § 329 Rn. 3; Schulte-Bunert/Weinreich/Dodegge FamFG 4. Aufl. § 329 Rn. 5).
  • OLG München, 13.04.2006 - 33 Wx 41/06

    Geschlossene Unterbringung bei Selbstgefährdung dementer Heimbewohnerin allein

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. OLG München BtPrax 2005, 113/115; BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 16.02.2005 - 33 Wx 6/05

    Umfang der Begründung bei geschlossener Unterbringung von über einem Jahr

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 629; Beschluss vom 25.1.2005 - 3Z BR 264/04).

    Wird über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr (§ 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG) hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 629; Beschluss vom 25.1.2005 - 3Z BR 264/04).

  • AG Brandenburg, 07.12.2016 - 97 XIV 216/16

    Zum Verhältnis öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Unterbringung und zur

    Nur wenn über die regelmäßige Höchstfrist der geschlossenen Unterbringung von einem Jahr hinaus eine Unterbringung von zwei Jahren genehmigt oder angeordnet wird, ist diese Abweichung vom Regelfall im Hinblick auf den hohen Rang des Rechts auf Freiheit der Person ausreichend zu begründen ( BGH , Beschluss vom 06.04.2016, Az.: XII ZB 575/15, u.a. in: NJW 2016, Seiten 1960 f.; BayObLG , NJW-RR 2005, Seite 1314; OLG München , BTPrax 2005, Seiten 113 ff. ).
  • OLG München, 30.03.2005 - 33 Wx 38/05

    Zulässige Fixierung des einwilligungsunfähigen Betroffenen bei notwendiger

    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/ Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG München, 30.01.2008 - 33 Wx 10/08

    Vorläufige Unterbringung eines Betreuten in einem psychiatrischen Krankenhaus:

    In Unterbringungssachen ist nach h.M. wegen der Schwere des freiheitsentziehenden Eingriffs die Wiederholung der persönlichen Anhörung des Betroffenen im Beschwerdeverfahren in der Regel geboten (BayObLG FamRZ 2001, 1646; FamRZ 2003, 1854 [Ls.] = Beschluss vom 29.1.2003 Az. 3Z BR 15/03; Beschluss vom 25.1.2005 Az. 3Z BR 264/04; OLG Hamm BtPrax 2001, 212; OLG Dresden Beschluss vom 25.10.1999 Az. 15 W 1620/99; Keidel/Kayser FGG 15. Aufl. § 70m Rn. 17; Damrau/Zimmermann Betreuungsrecht 3. Aufl. § 70m FGG Rn. 28; Dodegge/Roth Betreuungsrecht Unterbringung G Rn. 236).
  • OLG Schleswig, 01.12.2005 - 2 W 214/05

    Betreuung: Anforderungen an die Begründung bei der Genehmigung einer zweijährigen

    Wird entgegen der regelmäßigen Höchstfrist von einem Jahr nach § 70f Abs. 1 Nr. 3 FGG eine Unterbringung von 2 Jahren gebilligt, so ist deshalb diese Abweichung ausreichend zu begründen (BayObLG FamRZ 2002, 629; NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 17.11.2005 - 33 Wx 170/05

    Befugnis einer anwaltlichen Verfahrensvollmacht "in Sachen Betreuung" zur

    Dies wäre erforderlich gewesen, da bereits das Amtsgericht eine entsprechende Beteiligung versäumt hatte (vgl. BayObLG NJW-RR 2005, 1314).
  • OLG München, 28.10.2005 - 33 Wx 146/05

    Konkrete Tatsachengrundlage bei Absehen von persönlicher Anhörung des vorläufig

    Er hat insbesondere ein Recht auf Teilnahme an der persönlichen Anhörung des Betroffenen (vgl. BayObLGZ 2001, 219/220 m.w.N.; Beschluss vom 25.1.2005, 3Z BR 264/04).
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