Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7259
OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05 (https://dejure.org/2006,7259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.03.2006 - 15 W 127/05 (https://dejure.org/2006,7259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. März 2006 - 15 W 127/05 (https://dejure.org/2006,7259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,7259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • iprspr.mpipriv.de (Auszüge)

    AufenthG § 28; BGB § ... 1306; BGB § 1592; BGB § 1594; BGB § 1595; BGB §§ 1595 ff.; BGB § 1597; EGBGB Art. 10; EGBGB Art. 11; EGBGB Art. 13; EGBGB Art. 19; FGG § 12; FGG § 27; GG Art. 6; PStG § 5; PStG § 20; PStG § 21; PStG § 29; PStG § 29a; PStG § 45; PStG § 48; PStG § 49; PStG § 60; PStG-VwV § 159; PStG-VwV § 258; ZPO § 438; ZPO § 546
    Freiwillige Gerichtsbarkeit --> Namens- und familienrechtliche Sachen-->; Kindschaftsrecht --> Kindschaftsrecht gesamt bis 2019; Natürliche Personen --> Namensrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ermittlungspflicht des Standesbeamten und der Tatsacheninstanzen im Hinblick auf den urkundlich nicht zu führenden Nachweis einer Negativtatsache (Ausschluss des Bestehens einer Ehe) durch Zulassung einer eidesstattlichen Versicherung der Kindesmutter; Verweigerung der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 1215
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 14.11.2002 - 1Z BR 122/02

    Verweigerung der Eheschließung durch Standesbeamten - gerichtliche Weisung wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Die unklare Identität der Kindesmutter wäre zwar ein absoluter Grund, eine Eheschließung abzulehnen (vgl. BayObLG StAZ 2003, 78ff), bezogen auf den Ausschluss einer zur Zeit der Geburt bestehenden Ehe ist sie hingegen von nachrangiger Bedeutung.

    Auch eine festzustellende Täuschung der Kindesmutter über ihre Identität kann Anlass bieten, ihre Angaben insgesamt in Zweifel zu ziehen (zu diesem Gesichtspunkt vgl. BayObLG StAZ 2003, 78ff; OLG Zweibrücken StAZ 1996, 268).

  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 84/04

    Eintragung der Kindesmutter im Geburtenbuch bei zweifelhafter Identität - keine …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    In verfahrensrechtlicher Hinsicht haben die Vorinstanzen zutreffend ihre internationale Zuständigkeit zur Entscheidung des vorliegenden Falles angenommen (vgl. hierzu BayObLG StAZ 2005, 45ff).

    Der Senat hat für den Fall, dass die Identität beider Elternteile zweifelhaft ist, und die Vaterschaft aus einer (angeblich) bestehenden Ehe hergeleitet werden soll, entschieden, dass die Eintragung der Vaterschaft als nicht feststehend zu unterbleiben hat (FGPrax 2004, 233, 234; ebenso BayObLG StAZ 2005, 45ff).

  • BayObLG, 16.11.2004 - 1Z BR 87/04

    Vaterschaftsanerkenntnis und Eintragung im Geburtenbuch bei zweifelhafter …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Für den Fall, dass der Personenstand der Mutter feststeht, hat das BayObLG (FGPrax 2005, 19ff=StAZ 2005, 104ff) entschieden, dass der die Vaterschaft anerkennende Mann auch dann als Vater in den Geburteneintrag aufzunehmen bzw. im Fall des § 29 Abs. 1 PStG beizuschreiben ist, wenn dessen Identität im Sinne seiner Personalien letztlich nicht feststeht.
  • KG, 29.09.2005 - 1 W 249/04

    Geburtenbuch: Nachweis der Identität anders als durch Reisepass

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Hätte sich nämlich ergeben, dass die Erlangung derartiger Urkunden bei zutreffenden Angaben unschwer möglich ist, so wäre die Nichtvorlage der Urkunden geeignet gewesen, die Angaben der Kindesmutter notwendigerweise als wenig glaubhaft erscheinen zu lassen, was für die weiteren Ermittlungen und die Beweiswürdigung von jedenfalls richtungsweisender Bedeutung gewesen wäre (vgl. KG StAZ 2006, 13f;… ähnlich OLG Zweibrücken a.a.O.).
  • OLG München, 19.10.2005 - 31 Wx 53/05

    Eintragung der Vaterschaftsanerkennung im Geburtenbuch auch bei zweifelhafter …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Der 31.Zivilsenat des OLG München hat hinsichtlich dieser Problematik in seinem Beschluss vom 19.10.2005 (StAZ 2005, 360, 361) in die Entscheidung nicht tragenden Erwägungen den Standpunkt vertreten, dass das Vaterschaftsanerkenntnis als wirksam zu bewerten sei, solange kein begründeter Verdacht bestehe, dass die Kindesmutter tatsächlich anderweitig verheiratet sei.
  • OLG Hamm, 15.04.2004 - 15 W 480/03

    Beurkundung der Geburt eines Kindes bei unbekannter Identität seiner Eltern …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Der Senat hat für den Fall, dass die Identität beider Elternteile zweifelhaft ist, und die Vaterschaft aus einer (angeblich) bestehenden Ehe hergeleitet werden soll, entschieden, dass die Eintragung der Vaterschaft als nicht feststehend zu unterbleiben hat (FGPrax 2004, 233, 234; ebenso BayObLG StAZ 2005, 45ff).
  • OLG Karlsruhe, 12.12.1997 - 2 UF 52/97

    Zuweisung der Ehewohnung und Vermieterschutz

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Der Nachweis, nicht verheiratet zu sein, kann urkundlich ohnehin nicht geführt werden (vgl. § 159 DA sowie BayObLG NJWE-FER 1998, 171).
  • VG Frankfurt/Main, 01.12.2004 - 1 E 758/04

    Aufenthaltserlaubnis; rechtsmissbräuchliche Anerkennungserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Dieser Effekt kann mit Rücksicht auf § 28 AufenthG auch dadurch herbeigeführt werden, dass ein deutscher Staatsangehöriger die Vaterschaft hinsichtlich des Kindes einer Ausländerin anerkennt (vgl. etwa VG Frankfurt StAZ 2005, 237f).
  • OLG Hamm, 28.10.1986 - 4 UF 609/85
    Auszug aus OLG Hamm, 14.03.2006 - 15 W 127/05
    Letztlich könnte auch bei einer deutschen Staatsangehörigen nie sicher ausgeschlossen werden, dass diese im Ausland eine wirksame Ehe (§§ 13 Abs. 3, 11 Abs. 1 EGBGB) eingegangen ist, die nicht zur Kenntnis der deutschen Behörden gelangt ist (vgl. den Fall OLG Hamm -4.Familiensenat- NJW 1988, 3097).
  • OLG Brandenburg, 25.10.2023 - 7 W 107/23

    Antrag auf Berichtigung eines abgeschlossenen Geburtseintrages nach Anerkennung …

    Damit die generelle Schwierigkeit, eine Nichttatsache - hier: das Nichtbestehen einer Ehe - mit Urkunden zu belegen oder im Gerichtsverfahren zu beweisen, nicht dazu führt, gar keinen Vater einzutragen - nicht den anerkennenden Vater und nicht den etwa unbekannten Mann, mit dem die Eheschließung eventuell ebenfalls nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist -, darf die Eintragung des anerkennenden Mannes nur dann abgelehnt werden, wenn für den Bestand einer Ehe zur Zeit der Geburt konkrete Anhaltspunkte bestehen, also nicht nur ganz ungesicherte Vermutungen und nicht nur formell und inhaltlich vage Hinweise, die sich aus den geführten Akten ergeben (vgl. OLG München, FGPrax 2006, 19, 20; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1215 f.; OLG Karlsruhe, StAZ 2014, 210; OLG Oldenburg, FamRZ 2020, 1476, 1477).

    Bestehen schon deshalb ernste Zweifel an der Redlichkeit der Antragstellerin im Umgang mit den Behörden, die ihren und den Personenstand ihrer Kinder zu prüfen haben, so belastet sie zusätzlich die mehr als nur zu vermutende Absicht, durch unrichtige Angaben ihren aufenthaltsrechtlichen Status günstiger zu gestalten, nämlich durch die Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen - wie den Beteiligten zu 5. Diese Konstellation begründet keine Gewissheit, die Antragstellerin gebe alles Maßgebliche zu ihren Gunsten falsch an, aber sie weist doch auf ein Interesse hin, eine tatsächlich bestehende Ehe zu verschweigen, um der Vaterschaftsanerkennung so zur Wirksamkeit zu verhelfen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2006, 1215, 1216).

  • OLG Brandenburg, 24.10.2023 - 7 W 107/23
    Damit die generelle Schwierigkeit, eine Nichttatsache - hier: das Nichtbestehen einer Ehe - mit Urkunden zu belegen oder im Gerichtsverfahren zu beweisen, nicht dazu führt, gar keinen Vater einzutragen - nicht den anerkennenden Vater und nicht den etwa unbekannten Mann, mit dem die Eheschließung eventuell ebenfalls nicht zweifelsfrei nachgewiesen ist -, darf die Eintragung des anerkennenden Mannes nur dann abgelehnt werden, wenn für den Bestand einer Ehe zur Zeit der Geburt konkrete Anhaltspunkte bestehen, also nicht nur ganz ungesicherte Vermutungen und nicht nur formell und inhaltlich vage Hinweise, die sich aus den geführten Akten ergeben (vgl. OLG München, FGPrax 2006, 19, 20; OLG Hamm, FamRZ 2006, 1215 f.; OLG Karlsruhe, StAZ 2014, 210; OLG Oldenburg, FamRZ 2020, 1476, 1477).

    Bestehen schon deshalb ernste Zweifel an der Redlichkeit der Antragstellerin im Umgang mit den Behörden, die ihren und den Personenstand ihrer Kinder zu prüfen haben, so belastet sie zusätzlich die mehr als nur zu vermutende Absicht, durch unrichtige Angaben ihren aufenthaltsrechtlichen Status günstiger zu gestalten, nämlich durch die Anerkennung der Vaterschaft durch einen Deutschen - wie den Beteiligten zu 5. Diese Konstellation begründet keine Gewissheit, die Antragstellerin gebe alles Maßgebliche zu ihren Gunsten falsch an, aber sie weist doch auf ein Interesse hin, eine tatsächlich bestehende Ehe zu verschweigen, um der Vaterschaftsanerkennung so zur Wirksamkeit zu verhelfen (vgl. OLG Hamm, FamRZ 2006, 1215, 1216).

  • OLG Hamm, 08.04.2008 - 15 W 383/07

    Zum zulässigen Gegenstand einer sofortigen Beschwerde wegen der Berichtigung im …

    Allerdings hat der Senat (FamRZ 2006, 1215) im Anschluss an die Rechtsprechung des OLG München (StAZ 2005, 360, 361) für ein Verfahren auf Anweisung des Standesbeamten auf erstmalige Beurkundung der Geburt (§ 45 Abs. 1 PStG) den Standpunkt vertreten, hinsichtlich der Feststellung der Negativtatsache, nicht verheiratet zu sein, müsse eine eidesstattliche Versicherung der Kindesmutter entsprechend §§ 5 Abs. 3 PStG, 159 Abs. 1 S. 3 DA als Mittel der Glaubhaftmachung zugelassen werden, da diese Tatsache urkundlich nicht nachgewiesen werden kann.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht