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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 08.10.2012 | BGH, 16.08.2012

Rechtsprechung
   EuGH, 06.09.2012 - C-308/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25187
EuGH, 06.09.2012 - C-308/11 (https://dejure.org/2012,25187)
EuGH, Entscheidung vom 06.09.2012 - C-308/11 (https://dejure.org/2012,25187)
EuGH, Entscheidung vom 06. September 2012 - C-308/11 (https://dejure.org/2012,25187)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Art. 1 Nr. 2 Buchst. b - Begriff 'Funktionsarzneimittel' - Definition des Begriffs 'pharmakologische Wirkung'

  • Europäischer Gerichtshof

    Chemische Fabrik Kreussler

    Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Art. 1 Nr. 2 Buchst. b - Begriff "Funktionsarzneimittel" - Definition des Begriffs "pharmakologische Wirkung"

  • EU-Kommission

    Chemische Fabrik Kreussler

    Richtlinie 2001/83/EG - Humanarzneimittel - Art. 1 Nr. 2 Buchst. b - Begriff ‚Funktionsarzneimittel‘ - Definition des Begriffs ‚pharmakologische Wirkung‘“

  • Wolters Kluwer

    Begriff der pharmakologischen Wirkung i.S. von Art. 1 Nr. 2 lit. b der Humanarzneimittel-Richtlinie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der pharmakologischen Wirkung bei Streit um Einstufung eine Mundspüllösung als kosmetisches Mittel oder Arzneimittel; Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Chemische Fabrik Kreussler/Sunstar Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (Deutschland) eingereicht am 20. Juni 2011 - Chemische Fabrik Kreussler & Co. GmbH gegen John O. Butler GmbH

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1459
  • GRUR 2012, 1167
  • GRUR 2012, 1288
  • GRUR Int. 2012, 1025
  • EuZW 2012, 783
 
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Wird zitiert von ... (92)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 15.01.2009 - C-140/07

    Hecht-Pharma - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 und Art. 2 Abs. 2 - Begriff …

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-308/11
    Rn. 30 Dagegen ergibt sich aus Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83, dass die fragliche Substanz geeignet sein muss, physiologische Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen, und dass diese Wirkung wissenschaftlich festgestellt worden sein muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 2009, Hecht-Pharma, C-140/07, Slg. 2009, I-41, Randnr. 26).

    Rn. 33 Im Übrigen können Produkte, die eine physiologisch wirksame Substanz enthalten, nicht systematisch als Funktionsarzneimittel im Sinne von Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83 eingestuft werden, ohne dass die zuständigen Behörden von Fall zu Fall jedes Produkt mit der erforderlichen Sorgfalt prüfen und dabei insbesondere seine nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellbaren pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Eigenschaften berücksichtigen (Urteile Hecht-Pharma, Randnr. 40, und vom 30. April 2009, BIOS Naturprodukte, C-27/08, Slg. 2009, I-3785, Randnr. 19).

    Rn. 35 Schließlich ist hinzuzufügen, dass ein Produkt nur dann als Funktionsarzneimittel angesehen werden kann, wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung - einschließlich der Dosierung seiner Wirkstoffe - und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch physiologische Funktionen des Menschen in signifikanter Weise wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann (vgl. Urteile Hecht-Pharma, Randnr. 42, und BIOS Naturprodukte, Randnr. 23); dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

  • EuGH, 30.04.2009 - C-27/08

    BIOS Naturprodukte - Richtlinie 2001/83/EG - Art. 1 Nr. 2 Buchst. b - Begriff des …

    Auszug aus EuGH, 06.09.2012 - C-308/11
    Rn. 33 Im Übrigen können Produkte, die eine physiologisch wirksame Substanz enthalten, nicht systematisch als Funktionsarzneimittel im Sinne von Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83 eingestuft werden, ohne dass die zuständigen Behörden von Fall zu Fall jedes Produkt mit der erforderlichen Sorgfalt prüfen und dabei insbesondere seine nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellbaren pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Eigenschaften berücksichtigen (Urteile Hecht-Pharma, Randnr. 40, und vom 30. April 2009, BIOS Naturprodukte, C-27/08, Slg. 2009, I-3785, Randnr. 19).

    Rn. 34 Ferner ist darauf hinzuweisen, dass - neben den pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Eigenschaften des fraglichen Erzeugnisses, auf deren Grundlage, ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses, zu beurteilen ist, ob es im Sinne von Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83 zur Wiederherstellung, Korrektur oder Beeinflussung der physiologischen Funktionen im oder am menschlichen Körper angewandt oder einem Menschen verabreicht werden kann - bei der Entscheidung darüber, ob ein Erzeugnis unter die Definition des "Funktionsarzneimittels" im Sinne dieser Bestimmung fällt, alle Merkmale des Erzeugnisses zu berücksichtigen sind, insbesondere seine Zusammensetzung, die Modalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann (vgl. Urteil BIOS Naturprodukte, Randnrn. 18 und 20).

    Rn. 35 Schließlich ist hinzuzufügen, dass ein Produkt nur dann als Funktionsarzneimittel angesehen werden kann, wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung - einschließlich der Dosierung seiner Wirkstoffe - und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch physiologische Funktionen des Menschen in signifikanter Weise wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann (vgl. Urteile Hecht-Pharma, Randnr. 42, und BIOS Naturprodukte, Randnr. 23); dies zu prüfen ist Sache des vorlegenden Gerichts.

  • BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 19.18

    Berücksichtigung möglicher Gesundheitsrisiken bei der Abgrenzung von …

    Der Begriff des Funktionsarzneimittels ist deshalb nicht auf ein Produkt anwendbar, dessen Eignung, physiologische Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder in einer der Gesundheit zuträglichen Weise zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen, nicht wissenschaftlich festgestellt wurde (…vgl. EuGH, Urteile vom 15. Januar 2009 - C-140/07, Hecht-Pharma GmbH - Rn. 25 f. und vom 6. September 2012 - C-308/11 [ECLI:EU:C:2012:548], Chemische Fabrik Kreussler - Rn. 30;… zum Erfordernis der positiven Wirkung Urteil vom 10. Juli 2014 - C-358/13 u.a. [ECLI:EU:C:2014:2060], Markus D. - Rn. 37).

    Rn. 20 Nicht alle Erzeugnisse, die eine physiologisch wirksame Substanz enthalten, können als Funktionsarzneimittel im Sinne von Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG eingestuft werden (…vgl. EuGH, Urteile vom 15. Januar 2009 - C-140/07, Hecht-Pharma GmbH - Rn. 40…, vom 30. April 2009 - C-27/08 [ECLI:EU:C:2009:278], BIOS Naturprodukte GmbH - Rn. 19 und vom 6. September 2012 - C-308/11, Chemische Fabrik Kreussler - Rn. 33).

    Auch die Annahme einer nennenswerten Wirkung auf die physiologischen Funktionen führt damit nicht zwangsläufig zur Arzneimitteleigenschaft (…EuGH, Urteile vom 15. Januar 2009 - C-140/07, Hecht-Pharma GmbH - Rn. 40…, vom 30. April 2009 - C-27/08, BIOS Naturprodukte GmbH - Rn. 19 und vom 6. September 2012 - C-308/11, Chemische Fabrik Kreussler - Rn. 33).

  • BGH, 08.01.2015 - I ZR 141/13

    ArzneimittelG § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; Richtlinie 2001/83/EG Art. 1 Nr. 2 …

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat hierzu entschieden, dass bei der Auslegung dieses Begriffs dessen Definition in der Leitlinie zur Abgrenzung der Richtlinie 76/768/EWG über kosmetische Mittel von der Richtlinie 2001/83/EG über Arzneimittel, die die Dienststellen der Kommission in Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erstellt haben, berücksichtigt werden kann (vgl. EuGH, Urteil vom 6. September 2012 - C-308/11, GRUR 2012, 1167 Rn. 27 - Chemische Fabrik Kreussler).

    Weiter hat er angenommen, es könne von einer "pharmakologischen Wirkung" einer Substanz im Sinne von Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG nicht nur ausgegangen werden, wenn es zu einer Wechselwirkung zwischen den Molekülen dieser Substanz und einem zellulären Bestandteil des Körpers des Anwenders komme, sondern es genüge eine Wechselwirkung zwischen dieser Substanz und einem beliebigen im Körper des Anwenders vorhandenen zellulären Bestandteil (EuGH, GRUR 2012, 1167 Rn. 36 - Chemische Fabrik Kreussler).

    Rn. 11 a) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union erfordert die Beurteilung der Frage, ob Produkte, die eine physiologisch wirksame Substanz enthalten, Funktionsarzneimittel im Sinne von Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG sind, eine sorgfältige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls, bei der insbesondere die nach dem jeweiligen Stand der Wissenschaft feststellbaren pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Eigenschaften des Produkts zu berücksichtigen sind (EuGH, GRUR 2012, 1167 Rn. 33 - Chemische Fabrik Kreussler, mwN).

    Neben den pharmakologischen, immunologischen oder metabolischen Eigenschaften des Produkts sind alle seine weiteren Merkmale wie insbesondere seine Zusammensetzung, die Modalitäten seines Gebrauchs, der Umfang seiner Verbreitung, seine Bekanntheit bei den Verbrauchern und die Risiken zu berücksichtigen, die seine Verwendung mit sich bringen kann (EuGH, GRUR 2012, 1167 Rn. 34 - Chemische Fabrik Kreussler, mwN).

    Ein Produkt kann nur als Funktionsarzneimittel angesehen werden, wenn es aufgrund seiner Zusammensetzung und bei bestimmungsgemäßem Gebrauch physiologische Funktionen des Menschen in signifikanter Weise wiederherstellen, korrigieren oder beeinflussen kann (EuGH, GRUR 2012, 1167 Rn. 35 - Chemische Fabrik Kreussler, mwN).

    Von einem (Funktions-)Arzneimittel im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a AMG (Art. 1 Nr. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/83/EG) kann nur ausgegangen werden, wenn die pharmakologische (oder - was im Streitfall nicht in Rede steht - immunologische oder metabolische) Wirkung des Produkts feststellbar ist und die physiologischen Funktionen des Menschen nennenswert beeinflusst werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 30. April 2009 - C-27/08, Slg. 2009, I-3785 = GRUR 2009, 790 Rn. 21 - BIOS Naturprodukte; EuGH, GRUR 2012, 1167 Rn. 33 - Chemische Fabrik Kreussler;… Müller in Kügel/Müller/Hofmann, AMG, 2012, § 2 Rn. 25 mwN).

    Der von der Revision vertretenen gegenteiligen Ansicht steht entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union die Zusammensetzung eines Erzeugnisses nur eines der Merkmale ist, das neben anderen Merkmalen wie insbesondere den Modalitäten seines Gebrauchs bei der Entscheidung darüber zu berücksichtigen ist, ob es sich bei dem Erzeugnis um ein Funktionsarzneimittel handelt (vgl. EuGH, GRUR 2012, 1167 Rn. 34 - Chemische Fabrik Kreussler, mwN).

  • VG Köln, 22.03.2022 - 7 K 954/20

    CBD-Tropfen sind zulassungspflichtige Arzneimittel

    Rn. 59 vgl. EuGH, Urteil vom 06.09.2012 - C-308/11 - "Chlorhexidin".

    Rn. 76 vgl. EuGH, Urteil vom 06.09.2012 - Rs. C-308/11 - ("Chemische Fabrik Kreussler"), NVwZ 2012, 1459, Urteil vom 15.01.2009 - Rs. C-140/07 - ("Red Rice"), Urteil vom 15.11.2007 - Rs. C-319/05 - ("Knoblauchkapseln"); BVerwG, Urteil vom 26.05.2009 - 3 C 5.09 -, NVwZ 2009, 1038 ("Red-Rice" bei einer Tagesdosis zwischen 1, 33 bis 3, 99 mg Monacolin K); OVG NRW, Urteil vom 17.09.2013 - 13 A 1100/12 -, NVwZ 2013, 1553, Beschluss vom 27.01.2015 - 13 A 1872/14 - Urteile der Kammer vom 07.11.2017 - 7 K 1997/16 - und vom 14.05.2019 - 7 K 608/16 - vgl. auch Müller, in: Arzneimittelgesetz - Kommentar, 3. Auflage 2022, § 2 Rn. 139 ff. und Stephan, in: Handbuch Arzneimittelrecht, 3. Auflage 2020, § 2 Rn. 31 ff.,.

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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,32691
BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11 (https://dejure.org/2012,32691)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2012 - X ZR 110/11 (https://dejure.org/2012,32691)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2012 - X ZR 110/11 (https://dejure.org/2012,32691)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Vorausbezahlte Telefongespräche II

    ZPO § 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Vorausbezahlte Telefongespräche II

  • rechtsinformationen.bund.de

    Patentverletzungsverfahren: Streitwert bei übereinstimmenden Angaben der Parteien - Vorausbezahlte Telefongespräche II

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 3 ZPO
    Patentverletzungsverfahren: Streitwert bei übereinstimmenden Angaben der Parteien - Vorausbezahlte Telefongespräche II

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Übereinstimmende und nicht offensichtlich unzutreffende Angaben der Parteien im erstinstanzlichen Verfahren zum Streitwert des Patentverletzungsverfahrens als widerlegbares Indiz für den wirtschaftlichen Wert des Klagebegehrens

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Übereinstimmende und nicht offensichtlich unzutreffende Angaben der Parteien im erstinstanzlichen Verfahren zum Streitwert des Patentverletzungsverfahrens als widerlegbares Indiz für den wirtschaftlichen Wert des Klagebegehrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Patentrecht - Übereinstimmende Parteiangaben über den Streitwert

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Übereinstimmende und nicht offensichtlich falsche Angaben der Parteien zum Streitwert sind ein widerlegbares Indiz für den wirtschaftlichen Wert des Klagebegehrens

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

    Vorausbezahlte Telefongespräche II

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2012, 1429
  • GRUR 2012, 1288
 
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Wird zitiert von ... (78)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.02.1986 - IVa ZR 138/83

    Gegenvorstellung gegen Streitwertbeschluß des Bundesgerichtshofs

    Auszug aus BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11
    Rn. 2 Unabhängig von der Frage, ob die Beklagten mit dem Ziel der Heraufsetzung des Streitwerts Gegenvorstellung erheben können (s. dazu BGH, Beschluss vom 12. Februar 1986 - IVa ZR 138/83, NJW-RR 1986, 737), ist eine Anhebung des Streitwerts jedenfalls nicht veranlasst.
  • BGH, 27.05.2008 - X ZR 125/06

    Streitwert im Patentnichtigkeitsverfahren

    Auszug aus BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11
    Von Angaben, die zu diesem Zeitpunkt gemacht werden, ist größere Objektivität zu erwarten, als von einer späteren Einschätzung, die erfolgt, wenn die Kostentragungspflicht bereits feststeht (BGH, Beschluss vom 24. Mai 2008 - X ZR 125/06).
  • BGH, 21.02.2012 - X ZR 2/10

    Patentrecht: Nichtigkeit eines Patents über die Verarbeitung von Telefonaten mit …

    Auszug aus BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11
    Rn. 1 Nachdem der Senat durch Urteil vom 21. Februar 2012 (X ZR 2/10) das Klagepatent für nichtig erklärt hatte, hat die Klägerin im vorliegenden Patentverletzungsverfahren ihre Klage zurückgenommen.
  • OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23

    Facebook-Scraping

    b) Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (im Anschluss an BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4;… BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5).

    Rn. 280 1. Der Streitwert für den Antrag zu 1 ist gemäß § 3 ZPO, da insoweit keine offensichtlich übertriebene Einschätzung des Streitwerts seitens der Klägerin vorliegt (…vgl. dazu BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5; siehe auch BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4), auf 1.000,00 EUR festzusetzen.

    Das Gericht ist bei der Streitwertbemessung nicht an die subjektiven Wertangaben in der Klageschrift gebunden (so explizit BGH Beschl. v. 8.10.2012 - X ZR 110/11, GRUR 2012, 1288 Rn. 4, sogar für übereinstimmende Angaben der Parteien;… siehe auch BGH Beschl. v. 12.6.2012 - X ZR 104/09, MDR 2012, 875 Rn. 5).

  • OLG Hamm, 10.12.2019 - 13 U 86/18

    Abgasskandal: Schadensersatzanspruch gegen VW auch bei Leasing

    Diese Angabe bindet den Senat im Rahmen der Wertfestsetzung nach freiem Ermessen (§ 3 ZPO) jedoch schon deshalb nicht, weil sie offensichtlich unzutreffend ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4).
  • OLG Stuttgart, 27.03.2019 - 4 U 184/18

    Anforderungen an die Wirksamkeit einer Zinsanpassungsklausel in Riester-Verträgen

    Rn. 274 Bei der Streitwertfestsetzung bezüglich der Klage stellt der Senat trotz der restriktiveren höchstrichterlichen Rechtsprechung (…BGH BeckRS 2013, 5735 Rn. 3) auf das vom Kläger selbst definierte Interesse ab, dem eine erhebliche indizielle Bedeutung zukommt (BGH GRUR 1986, 93 [94] - Berufungssumme; BGH GRUR 2012, 1288 Rn. 4 - Vorausbezahlte Telefongespräche II).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,25667
BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10 (https://dejure.org/2012,25667)
BGH, Entscheidung vom 16.08.2012 - I ZR 44/10 (https://dejure.org/2012,25667)
BGH, Entscheidung vom 16. August 2012 - I ZR 44/10 (https://dejure.org/2012,25667)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    Breitbandkabel

    Richtlinie 2001/29/EG Art. 3 Abs. 1

  • openjur.de

    Breitbandkabel

  • bundesgerichtshof.de PDF

    Breitbandkabel

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Richtlinienauslegung zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Rahmen der Beurteilung eines urheberrechtlichen Vergütungsanspruchs gegen einen Kabelnetzbetreiber für die Kabelweitersendung von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 EGRL 29/2001, § 20b Abs 1 S 1 UrhG, § 87 Abs 5 UrhG, § 11 Abs 1 UrhWahrnG
    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Richtlinienauslegung zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Rahmen der Beurteilung eines urheberrechtlichen Vergütungsanspruchs gegen einen Kabelnetzbetreiber für die Kabelweitersendung von ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Umfassen des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe i.S.v. Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29/EG die drahtgebundene Weitersendung eines durch Rundfunk gesendeten Werkes

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    UrhG § 15
    Breitbandkabel; Lizenzpflicht für Verbreitung im eigenen Kabelnetz; Urheberrechtsangabe; VG Media

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Umfassen des Begriffs der öffentlichen Wiedergabe i.S.v. Art. 3 Abs. 1 RL 2001/29/EG die drahtgebundene Weitersendung eines durch Rundfunk gesendeten Werkes

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)

    Breitbandkabel

  • datenbank.nwb.de

    Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Union: Richtlinienauslegung zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Rahmen der Beurteilung eines urheberrechtlichen Vergütungsanspruchs gegen einen Kabelnetzbetreiber für die Kabelweitersendung von ...

  • ibr-online
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    BGH legt Fragen zur Weiterverbreitung von Rundfunk und Fernsehsendern dem EuGH vor

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Breitbandkabel

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    EuGH-Vorlage: Zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe hinsichtlich der drahtgebundenen Weitersendung eines durch Rundfunk gesendeten Werks

  • mueller.legal (Kurzinformation)

    INFOSAT: Urheberrechtsabgaben der Kabelnetzbetreiber auf europäischem Prüfstand - FRK

  • ipweblog.de (Kurzinformation)

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Weitersendungsvergütung: EuGH könnte Kabelfernsehen günstiger machen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2012, 1136
  • GRUR 2012, 1288
  • GRUR Int. 2012, 1042
  • K&R 2012, 683
  • ZUM 2012, 889
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 07.12.2006 - C-306/05

    DIE VERBREITUNG EINES SIGNALS DURCH VON EINEM HOTEL AUFGESTELLTE FERNSEHAPPARATE …

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10
    Rn. 16 a) Der Gerichtshof hat entschieden, dass der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG die Verbreitung einer Sendung über Fernsehapparate in Hotelzimmern für Gäste des Hotels (EuGH, Urteil vom 7. Dezember 2006 - C-306/05, Slg. 2006, I-11519 = GRUR 2007, 225 Rn. 47 - SGAE/Rafael;… Beschluss vom 18. März 2010 - C-136/09, MR-Int 2010, 123 Rn. 39 - OSDD/Divani Akropolis) und die Übertragung durch Rundfunk gesendeter Werke über einen Fernsehbildschirm und Lautsprecher in einer Gastwirtschaft für deren Gäste (EuGH…, Urteil vom 4. Oktober 2011 - C-403/08 und C-429/08, GRUR 2012, 156 Rn. 207 = WRP 2012, 434 - Football Association Premier League und Murphy) umfasst.

    Er hat diese Tätigkeiten deshalb als Wiedergabe - und nicht als Empfang - der Sendung eingestuft (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 42 - SGAE/Rafael;… MR-Int 2010, 123 Rn. 38 - OSDD/Divani Akropolis;… GRUR 2012, 156 Rn. 194 bis 196 - Football Association Premier League und Murphy; vgl. zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 93/83/EWG EuGH…, Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-431/09 und C-432/09, GRUR Int. 2011, 1058 Rn. 74 und 79 - Airfield u.a./Sabam).

    Der Besitzer eines Empfangsgerätes, der - wie der Betreiber des Hotels oder der Inhaber der Gastwirtschaft in den dem Gerichtshof vorgelegten Verfahren - ein zusätzliches Publikum in die Lage versetzt, das Werk anzuhören oder anzusehen, gibt das Werk danach für ein neues Publikum wieder (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 41 f. - SGAE/Rafael;… MR-Int 2010, 123 Rn. 37 f. - OSDD/Divani Akropolis;… GRUR 2012, 156 Rn. 197 bis 199 - Football Association Premier League und Murphy;… vgl. zu Art. 2 der Richtlinie 93/83/EWG EuGH, GRUR Int. 2011, 1058 Rn. 72 und 76 - Airfield u.a./Sabam).

    Rn. 19 Der Gerichtshof hat es schließlich als nicht unerheblich angesehen, ob eine Wiedergabe - wie die Übertragung eines durch Rundfunk gesendeten Werkes in Hotelzimmern oder in einer Gastwirtschaft - Erwerbszwecken dient (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 44 - SGAE/Rafael;… GRUR 2012, 156 Rn. 204 bis 206 - Football Association Premier League und Murphy;… vgl. zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG [jetzt Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG] EuGH, Urteile vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 Rn. 88 bis 91 = WRP 2012, 689 - SCF/Del Corso und C-162/10, GRUR 2012, 597 Rn. 36 f. - PPL/Irland;… ferner zu Art. 2 der Richtlinie 93/83/EWG EuGH, GRUR Int. 2011, 1058 Rn. 80 - Airfield u.a./Sabam).

    Rn. 22 Die Urheber von Werken der Literatur und Kunst genießen nach Art. 11 bis Abs. 1 Nr. 2 RBÜ das ausschließliche Recht, jede öffentliche Wiedergabe des durch Rundfunk gesendeten Werks mit oder ohne Draht zu erlauben, wenn diese Wiedergabe von einem anderen als dem ursprünglichen Sendeunternehmen vorgenommen wird (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 40 - SGAE/Rafael).

    Ein solches Verständnis ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs unerlässlich, um das Hauptziel der Richtlinie 2001/29/EG zu erreichen, das gemäß den Erwägungsgründen 9 und 10 dieser Richtlinie darin besteht, ein hohes Schutzniveau für die Urheber und die Leistungsschutzberechtigten zu erreichen und diesen damit zu ermöglichen, unter anderem bei einer öffentlichen Wiedergabe eine angemessene Vergütung für die Nutzung ihrer Werke zu erhalten (vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 36 - SGAE/Rafael).

  • EuGH, 04.10.2011 - C-403/08

    Ein Lizenzsystem für die Weiterverbreitung von Fußballspielen, das …

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10
    Rn. 16 a) Der Gerichtshof hat entschieden, dass der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG die Verbreitung einer Sendung über Fernsehapparate in Hotelzimmern für Gäste des Hotels (EuGH…, Urteil vom 7. Dezember 2006 - C-306/05, Slg. 2006, I-11519 = GRUR 2007, 225 Rn. 47 - SGAE/Rafael;… Beschluss vom 18. März 2010 - C-136/09, MR-Int 2010, 123 Rn. 39 - OSDD/Divani Akropolis) und die Übertragung durch Rundfunk gesendeter Werke über einen Fernsehbildschirm und Lautsprecher in einer Gastwirtschaft für deren Gäste (EuGH, Urteil vom 4. Oktober 2011 - C-403/08 und C-429/08, GRUR 2012, 156 Rn. 207 = WRP 2012, 434 - Football Association Premier League und Murphy) umfasst.

    Er hat diese Tätigkeiten deshalb als Wiedergabe - und nicht als Empfang - der Sendung eingestuft (…vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 42 - SGAE/Rafael;… MR-Int 2010, 123 Rn. 38 - OSDD/Divani Akropolis; GRUR 2012, 156 Rn. 194 bis 196 - Football Association Premier League und Murphy; vgl. zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 93/83/EWG EuGH…, Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-431/09 und C-432/09, GRUR Int. 2011, 1058 Rn. 74 und 79 - Airfield u.a./Sabam).

    Der Besitzer eines Empfangsgerätes, der - wie der Betreiber des Hotels oder der Inhaber der Gastwirtschaft in den dem Gerichtshof vorgelegten Verfahren - ein zusätzliches Publikum in die Lage versetzt, das Werk anzuhören oder anzusehen, gibt das Werk danach für ein neues Publikum wieder (…vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 41 f. - SGAE/Rafael;… MR-Int 2010, 123 Rn. 37 f. - OSDD/Divani Akropolis; GRUR 2012, 156 Rn. 197 bis 199 - Football Association Premier League und Murphy;… vgl. zu Art. 2 der Richtlinie 93/83/EWG EuGH, GRUR Int. 2011, 1058 Rn. 72 und 76 - Airfield u.a./Sabam).

    Rn. 19 Der Gerichtshof hat es schließlich als nicht unerheblich angesehen, ob eine Wiedergabe - wie die Übertragung eines durch Rundfunk gesendeten Werkes in Hotelzimmern oder in einer Gastwirtschaft - Erwerbszwecken dient (…vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 44 - SGAE/Rafael; GRUR 2012, 156 Rn. 204 bis 206 - Football Association Premier League und Murphy;… vgl. zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG [jetzt Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG] EuGH, Urteile vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 Rn. 88 bis 91 = WRP 2012, 689 - SCF/Del Corso und C-162/10, GRUR 2012, 597 Rn. 36 f. - PPL/Irland;… ferner zu Art. 2 der Richtlinie 93/83/EWG EuGH, GRUR Int. 2011, 1058 Rn. 80 - Airfield u.a./Sabam).

  • EuGH, 13.10.2011 - C-431/09

    Airfield und Canal Digitaal - Urheberrecht - Satellitenrundfunk - Richtlinie …

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10
    Er hat diese Tätigkeiten deshalb als Wiedergabe - und nicht als Empfang - der Sendung eingestuft (…vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 42 - SGAE/Rafael;… MR-Int 2010, 123 Rn. 38 - OSDD/Divani Akropolis;… GRUR 2012, 156 Rn. 194 bis 196 - Football Association Premier League und Murphy; vgl. zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 2 der Richtlinie 93/83/EWG EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-431/09 und C-432/09, GRUR Int. 2011, 1058 Rn. 74 und 79 - Airfield u.a./Sabam).

    Der Besitzer eines Empfangsgerätes, der - wie der Betreiber des Hotels oder der Inhaber der Gastwirtschaft in den dem Gerichtshof vorgelegten Verfahren - ein zusätzliches Publikum in die Lage versetzt, das Werk anzuhören oder anzusehen, gibt das Werk danach für ein neues Publikum wieder (…vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 41 f. - SGAE/Rafael;… MR-Int 2010, 123 Rn. 37 f. - OSDD/Divani Akropolis;… GRUR 2012, 156 Rn. 197 bis 199 - Football Association Premier League und Murphy; vgl. zu Art. 2 der Richtlinie 93/83/EWG EuGH, GRUR Int. 2011, 1058 Rn. 72 und 76 - Airfield u.a./Sabam).

    Rn. 19 Der Gerichtshof hat es schließlich als nicht unerheblich angesehen, ob eine Wiedergabe - wie die Übertragung eines durch Rundfunk gesendeten Werkes in Hotelzimmern oder in einer Gastwirtschaft - Erwerbszwecken dient (…vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 44 - SGAE/Rafael;… GRUR 2012, 156 Rn. 204 bis 206 - Football Association Premier League und Murphy;… vgl. zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG [jetzt Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG] EuGH, Urteile vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 Rn. 88 bis 91 = WRP 2012, 689 - SCF/Del Corso und C-162/10, GRUR 2012, 597 Rn. 36 f. - PPL/Irland; ferner zu Art. 2 der Richtlinie 93/83/EWG EuGH, GRUR Int. 2011, 1058 Rn. 80 - Airfield u.a./Sabam).

  • EuGH, 15.03.2012 - C-135/10

    SCF - Ein Zahnarzt, der kostenlos Tonträger in seiner Privatpraxis wiedergibt, …

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10
    Rn. 19 Der Gerichtshof hat es schließlich als nicht unerheblich angesehen, ob eine Wiedergabe - wie die Übertragung eines durch Rundfunk gesendeten Werkes in Hotelzimmern oder in einer Gastwirtschaft - Erwerbszwecken dient (…vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 44 - SGAE/Rafael;… GRUR 2012, 156 Rn. 204 bis 206 - Football Association Premier League und Murphy; vgl. zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG [jetzt Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG] EuGH, Urteile vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 Rn. 88 bis 91 = WRP 2012, 689 - SCF/Del Corso und C-162/10, GRUR 2012, 597 Rn. 36 f. - PPL/Irland;… ferner zu Art. 2 der Richtlinie 93/83/EWG EuGH, GRUR Int. 2011, 1058 Rn. 80 - Airfield u.a./Sabam).
  • BGH, 23.11.2011 - VIII ZR 203/10

    Gerichtliche Schätzung eines Handelsvertreterausgleichsanspruchs eines …

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10
    Danach kann nach dem innerstaatlichen Recht eine für bestimmte Sachverhalte gebotene richtlinienkonforme Auslegung auf nicht von der Richtlinie erfasste Konstellationen zu erstrecken sein, wenn der nationale Gesetzgeber die beiden Fallgestaltungen parallel regeln wollte (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 203/10, NJW-RR 2012, 674 Rn. 26 mwN).
  • EuGH, 15.03.2012 - C-162/10

    Der Betreiber eines Hotels, der in seinen Zimmern Tonträger verbreitet, muss eine …

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10
    Rn. 19 Der Gerichtshof hat es schließlich als nicht unerheblich angesehen, ob eine Wiedergabe - wie die Übertragung eines durch Rundfunk gesendeten Werkes in Hotelzimmern oder in einer Gastwirtschaft - Erwerbszwecken dient (…vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 Rn. 44 - SGAE/Rafael;… GRUR 2012, 156 Rn. 204 bis 206 - Football Association Premier League und Murphy; vgl. zum Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 92/100/EWG [jetzt Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG] EuGH, Urteile vom 15. März 2012 - C-135/10, GRUR 2012, 593 Rn. 88 bis 91 = WRP 2012, 689 - SCF/Del Corso und C-162/10, GRUR 2012, 597 Rn. 36 f. - PPL/Irland;… ferner zu Art. 2 der Richtlinie 93/83/EWG EuGH, GRUR Int. 2011, 1058 Rn. 80 - Airfield u.a./Sabam).
  • EuGH, 18.03.2010 - C-136/09

    Organismos Sillogikis Diacheirisis Dimiourgon Theatrikon kai Optikoakoustikon …

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10
    Rn. 16 a) Der Gerichtshof hat entschieden, dass der Begriff der öffentlichen Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG die Verbreitung einer Sendung über Fernsehapparate in Hotelzimmern für Gäste des Hotels (EuGH…, Urteil vom 7. Dezember 2006 - C-306/05, Slg. 2006, I-11519 = GRUR 2007, 225 Rn. 47 - SGAE/Rafael; Beschluss vom 18. März 2010 - C-136/09, MR-Int 2010, 123 Rn. 39 - OSDD/Divani Akropolis) und die Übertragung durch Rundfunk gesendeter Werke über einen Fernsehbildschirm und Lautsprecher in einer Gastwirtschaft für deren Gäste (EuGH…, Urteil vom 4. Oktober 2011 - C-403/08 und C-429/08, GRUR 2012, 156 Rn. 207 = WRP 2012, 434 - Football Association Premier League und Murphy) umfasst.
  • BGH, 17.02.2000 - I ZR 194/97

    Kabelweitersendung

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10
    Rn. 21 c) Nach Auffassung des Senats ist es für den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe ohne Belang, ob die Kabelweiterübertragung einer Rundfunksendung im Versorgungsbereich des ursprünglichen Sendeunternehmens stattfindet (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1987 - I ZR 117/85, GRUR 1988, 206, 209 - Kabelfernsehen II; Urteil vom 17. Februar 2000 - I ZR 194/97, GRUR 2000, 699, 700 f. - Kabelweitersendung).
  • KG, 25.01.2010 - 24 U 16/09

    Kabelnetzbetreiber müssen an VG Media Gebühren zahlen

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10
    Die Berufung der Klägerin ist ohne Erfolg geblieben (KG Berlin, GRUR-RR 2010, 414 = ZUM 2010, 324).
  • BGH, 04.06.1987 - I ZR 117/85

    Kabelfernsehen II; Rechtsweg für Ansprüche gegen die Deutsche Bundespost wegen …

    Auszug aus BGH, 16.08.2012 - I ZR 44/10
    Rn. 21 c) Nach Auffassung des Senats ist es für den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe ohne Belang, ob die Kabelweiterübertragung einer Rundfunksendung im Versorgungsbereich des ursprünglichen Sendeunternehmens stattfindet (vgl. BGH, Urteil vom 4. Juni 1987 - I ZR 117/85, GRUR 1988, 206, 209 - Kabelfernsehen II; Urteil vom 17. Februar 2000 - I ZR 194/97, GRUR 2000, 699, 700 f. - Kabelweitersendung).
  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 228/14

    Ramses - GEMA kann von Wohnungseigentümergemeinschaften kein Entgelt für …

    Dieses Recht umfasst das Recht zur Kabelweitersendung der Funksendung (vgl. BGH, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 44/10, GRUR 2012 Rn. 8 = WRP 2012, 1402 - Breitbandkabel).

    Rn. 36 d) Das hier in Rede stehende ausschließliche Recht des Sendeunternehmens, seine Funksendung über Kabel weiterzusenden (…vgl. oben Rn. 27), ist durch das Unionsrecht nicht geregelt (BGH, GRUR 2012, 1136 Rn. 12 - Breitbandkabel).

    Die Mitgliedstaaten können daher für Sendeunternehmen das ausschließliche Recht vorsehen, die drahtgebundene Weitersendung ihrer Sendungen sowie die öffentliche Wiedergabe ihrer Sendungen, auch wenn die betreffende Wiedergabe nicht an Orten stattfindet, die der Öffentlichkeit gegen Zahlung eines Eintrittsgeldes zugänglich sind, zu erlauben oder zu verbieten (BGH, GRUR 2012, 1136 Rn. 13 - Breitbandkabel;… vgl. v. Lewinski in Walter/v. Lewinski aaO Rn. 6.8.28 und 6.8.31).

    Danach kann nach dem innerstaatlichen Recht eine für bestimmte Sachverhalte gebotene richtlinienkonforme Auslegung auf nicht von der Richtlinie erfasste Konstellationen zu erstrecken sein, wenn der nationale Gesetzgeber beide Fallgestaltungen parallel regeln wollte (vgl. BGH…, Urteil vom 23. November 2011 - VIII ZR 203/10, NJW-RR 2012, 674 Rn. 26 mwN; BGH, GRUR 2012, 1136 Rn. 14 - Breitbandkabel).

  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 152/11

    Internet-Videorecorder II

    Rn. 44 c) Die Revision macht ohne Erfolg geltend, es sei im Blick auf den Vorlagebeschluss des Senats in der Sache "Breitbandkabel" (Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 44/10, GRUR 2012, 1136 = WRP 2012, 1402) fraglich, ob im Streitfall eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorliege und das Senderecht als besonderer Fall des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UrhG) betroffen sei.
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 151/11

    Urheberrechtsschutz im Internet: Verletzung des Vervielfältigungsrechts und des …

    Rn. 58 cc) Die Revision macht ohne Erfolg geltend, es sei im Blick auf den Vorlagebeschluss des Senats in der Sache "Breitbandkabel" (Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 44/10, GRUR 2012, 1136 = WRP 2012, 1402) fraglich, ob im Streitfall eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorliege und das Senderecht als besonderer Fall des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UrhG) betroffen sei.
  • BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23

    BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur weiteren Klärung des …

    Der Besitzer eines Empfangsgerätes, der - wie der Betreiber des Hotels oder der Inhaber der Gastwirtschaft in den dem Gerichtshof vorgelegten Verfahren - ein zusätzliches Publikum in die Lage versetzt, das Werk anzuhören oder anzusehen, gibt das Werk danach für ein neues Publikum wieder (…vgl. EuGH, GRUR 2007, 225 [juris Rn. 41 f.] - SGAE/Rafael;… GRUR 2012, 156 Rn. 197 bis 199 - Football Association Premier League und Murphy; vgl. auch BGH, Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 44/10, GRUR 2012, 1136 [juris Rn. 18] = WRP 2012, 1402 - Breitbandkabel).
  • LG Hamburg, 17.06.2016 - 308 O 161/13

    Internet-Blog - Urheberrechtsverletzung: Inlandsbezug eines Internetblogs mit …

    Es liefe dem Gebot der einheitlichen Auslegung des nationalen Rechts zuwider (vgl. BGH GRUR 2012, 1136 Rn. 14 - Breitbandkabel), zwischen ausschließlich unionsinternen Sachverhalten und solchen Sachverhalten zu unterscheiden, bei denen ein Abruf im Inland von einem im Drittstaat vorgehaltenen Inhalt erfolgt.
  • BGH, 11.04.2013 - I ZR 153/11

    Urheberrechtlicher Leistungsschutz von Sendeunternehmen: Aussetzung eines …

    Rn. 31 c) Die Revision macht ohne Erfolg geltend, es sei im Blick auf den Vorlagebeschluss des Senats in der Sache "Breitbandkabel" (Beschluss vom 16. August 2012 - I ZR 44/10, GRUR 2012, 1136 = WRP 2012, 1402) fraglich, ob im Streitfall eine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vorliege und das Senderecht als besonderer Fall des Rechts zur öffentlichen Wiedergabe (vgl. § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 UrhG) betroffen sei.
  • OLG München, 11.09.2014 - 6 U 2619/13

    GEMA: Auch bei WEG mit 343 Einheiten liegt keine öffentliche Wiedergabe vor!

    aa) Die Regelungen der § 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3, Abs. 3, § 20 b UrhG, mit denen ein Teil der Bestimmungen des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG (im Nachfolgenden Richtlinie) durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10.9.2003 umgesetzt wurde, sind richtlinienkonform auszulegen (BGH GRUR 2012, 1136, Tz. 10 - Breitbandkabel).
  • LG Potsdam, 07.04.2016 - 2 O 436/14

    Urheberschutz: Betrieb einer Gemeinschaftsantennenanlage als vergütungspflichtige …

    Für eine Weitersendung ist es ausreichend, wenn der Rundfunkempfang technisch verbessert wird, ohne einen neuen Hörer- oder Zuschauerkreis zu eröffnen (st. Rspr. des BGH, vgl. BGH Beschluss vom 16.08.2012 - I ZR 44/10 - zitiert nach juris.de).
  • LG Hamburg, 23.12.2020 - 310 O 427/20

    Urheberrecht: Inlandsbezug bei Verwendung eines Lichtbilds im Internet

    Es liefe dem Gebot der einheitlichen Auslegung des nationalen Rechts zuwider (vgl. BGH, GRUR 2012, 1136 Rn. 14 - Breitbandkabel), zwischen ausschließlich unionsinternen Sachverhalten und solchen Sachverhalten zu unterscheiden, bei denen ein Abruf im Inland von einem im Drittstaat vorgehaltenen Inhalt erfolgt.
  • AG Köln, 06.12.2021 - 137 C 498/20
    Dieses Recht umfasst das Recht zur Kabelweitersendung der Funksendung (vgl. BGH, GRUR 2012, 1136 = WRP 2012, 1402 Rn. 8 - Breitbandkabel).
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