Weitere Entscheidungen unten: OLG Oldenburg, 27.05.2009 | KG, 08.06.2009

Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2010 - I ZR 138/07   

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https://dejure.org/2010,371
BGH, 14.01.2010 - I ZR 138/07 (https://dejure.org/2010,371)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - I ZR 138/07 (https://dejure.org/2010,371)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - I ZR 138/07 (https://dejure.org/2010,371)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 2 AMG, § 21 AMG, § 3a HeilMWerbG, § 4 Nr 11 UWG
    Heilmittelwerbung: Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln - Zimtkapseln

  • webshoprecht.de

    Auch ein häufig einzunehmendes Erzeugnis kann ein Lebensmittel und nicht ein Arzneimittel sein (Diabetruw® Zimtkapseln)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einstufung von Zimtkapseln als Lebensmittel oder Arzneimittel; Bestimmung des Begriffs des Funktionsarzneimittels mit Hilfe des europarechtlichen Arzneimittelbegriffs; Auswirkungen auf den Stoffwechsel als maßgebliches Kriterium bei der Einstufung eines aus einem in ...

  • rewis.io

    Heilmittelwerbung: Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln - Zimtkapseln

  • ra.de
  • rewis.io

    Heilmittelwerbung: Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln - Zimtkapseln

  • kanzlei.biz

    Zimtkapseln: Zur Abgrenzung von Arznei- und Lebensmitteln

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; HWG § 3a; AMG § 2; AMG § 21
    Einstufung von Zimtkapseln als Lebensmittel oder Arzneimittel; Bestimmung des Begriffs des Funktionsarzneimittels mit Hilfe des europarechtlichen Arzneimittelbegriffs; Auswirkungen auf den Stoffwechsel als maßgebliches Kriterium bei der Einstufung eines aus einem in ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zimtkapseln

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nahrungsergänzungsmittel ist kein Arzneimittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zur Abgrenzung von Lebensmitteln und Arzneimitteln - Zimtkapseln - Nahrungsergänzungsmittel

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zimt ist doch keine Medizin

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kanzleien - Ende des Zimtkriegs

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 259
  • GesR 2010, 207
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 99/08

    Preiswerbung ohne Umsatzsteuer

    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 29.7.2009 - I ZR 77/07, WRP 2010, 518 Tz. 8 - EKW-Steuerberater; Urt. v. 14.1.2010 - I ZR 138/07, GRUR 2010, 259 Tz. 13 = WRP 2010, 374 - Zimtkapseln).
  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Zudem muss die Handlung zum Zeitpunkt ihrer Begehung wettbewerbswidrig gewesen sein, weil es andernfalls an der Wiederholungsgefahr fehlt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 138/07, GRUR 2010, 259 Rn. 13 = WRP 2010, 374 - Zimtkapseln; Urteil vom 10. Juni 2010 - I ZR 42/08, GRUR 2011, 85 Rn. 15 = WRP 2011, 63 - Praxis aktuell, mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2021 - 13 A 1376/17

    Melatoninkapseln sind nicht generell Arzneimittel

    vgl. EuGH, Urteil vom 15. November 2007 - C-319/05 (Kommission ./. Bundesrepublik Deutschland, Knoblauchkapseln) -, juris, Rn. 68; siehe auch BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - I ZR 138/07 -, juris, Rn. 20.
  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 19/08

    Ginkgo-Extrakt

    Die pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses sind dabei der Faktor, auf dessen Grundlage - ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses - zu beurteilen ist, ob dieses im oder am menschlichen Körper zur Erstellung einer ärztlichen Diagnose oder zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt werden kann (EuGH, Urt. v. 30.4.2009 - C-27/08, Slg. 2009, I-3785 = GRUR 2009, 790 Tz. 20 = WRP 2009, 728 - BIOS Naturprodukte/Saarland, m.w.N.; BGH, Urt. v. 14.1.2010 - I ZR 138/07, GRUR 2010, 259 Tz. 15 = WRP 2010, 374 - Zimtkapseln).
  • KG, 11.02.2020 - 5 U 58/16
    Dabei ist nicht entscheidend, ob der Verbraucher eine betreffende Menge schon im Rahmen seiner normalen Ernährungsgewohnheiten tatsächlich aufnimmt: Es kommt darauf an, ob der Verzehr einer solchen Menge zur Herbeiführung der jeweiligen physiologischen Wirkungen im Einzelfall noch angemessen wäre und nicht etwa (auf Dauer) zu schädlichen Nebenwirkungen führen würde (BGH; GRUR 2010, 259 juris Rn. 20 - Zimtkapseln; Müller, aaO, § 2 Rn. 99; Kloesel/Cyran, aaO, § 2 AMG Anm. 65b).
  • LG München I, 26.04.2016 - 33 O 5198/14

    Zulassung, Abmahnkosten, Arzneimittel, Unterlassungsanspruch, Wirksamkeit,

    Der Begriff des Funktionsarzneimittels ist dabei im Sinne des europarechtlichen Arzneimittelbegriffes zu bestimmen; die Beurteilung hat unter Berücksichtigung aller Merkmale, insbesondere der Zusammensetzung, der pharmakologischen, immunologischen und der metabolischen Eigenschaften, wie sie sich beim Stand der Wissenschaft feststellen lassen, der Modalitäten seines Gebrauchs, dem Umfang seiner Verbreitung, seiner Bekanntheit bei den Verbrauchern sowie der Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann, zu erfolgen (BGH, GRUR 2010, 259, 260 Rn. 14 - Zimtkapseln, EuGH GRUR 2008, 271, 272 Rn. 55 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel).

    Die pharmakologischen Eigenschaften eines Erzeugnisses sind dabei der Faktor, auf dessen Grundlage - ausgehend von den Wirkungsmöglichkeiten des Erzeugnisses - zu beurteilen ist, ob dieses im oder am menschlichen Körper zur Wiederherstellung, Besserung oder Beeinflussung der menschlichen physiologischen Funktionen angewandt werden kann (BGH, GRUR 2010, 259, 260 Rn. 14 - Zimtkapseln).

    Der Begriff des Funktionsarzneimittel soll nur diejenigen Erzeugnisse erfassen, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wieder herzustellen, zu bessern oder zu beeinflussen (BGH, GRUR 2010, 259, 260 Rn. 15 - Zimtkapseln, EuGH GRUR 2008, 271, 272 Rn. 61 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel).

    Enthält ein Produkt im Wesentlichen einen Stoff, der auch in einem Lebensmittel in dessen natürlichen Zustand vorhanden ist, so gehen von ihm keine nennenswerten Auswirkungen auf den Stoffwechsel aus, wenn bei einem normalen Gebrauch des fraglichen Erzeugnisses seine Auswirkungen auf die physiologischen Funktionen nicht über die Wirkungen hinausgehen, die ein in angemessener Menge verzehrtes Lebensmittel auf diese Funktionen haben kann (BGH, GRUR 2010, 259, 260 Rn. 15 - Zimtkapseln).

    Ob dies den in Deutschland üblichen Verzehrgewohnheiten entspricht oder ernährungsphysiologisch sinnvoll erscheint, ist für die rechtliche Beurteilung des streitgegenständlichen Produkts irrelevant (vgl. BGH GRUR 2010, 259, 261 - Zimtkapseln).

  • VG Köln, 02.04.2012 - 7 K 3169/11

    E-Zigarette ist kein Arzneimittel

    Dies werde auch durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (BGH, Urteil vom 14.01.2010 - I ZR 138/07 - und BVerwG, Urteil vom 25.07.2007 - 3 C 21.06 - u. a.).
  • OLG Frankfurt, 11.03.2021 - 6 U 2/15

    Einschlaf-Kapseln mit Zusatz von 0,5 mg Melatonin und empfohlener

    Die Beurteilung hat unter Berücksichtigung aller Merkmale zu erfolgen, insbesondere der Zusammensetzung, der pharmakologischen, immunologischen und der metabolischen Eigenschaften, wie sie sich beim Stand der Wissenschaft feststellen lassen, der Modalitäten seines Gebrauchs, den Umfang seiner Verbreitung, seiner Bekanntheit bei den Verbrauchern sowie der Risiken, die seine Verwendung mit sich bringen kann (BGH GRUR 2010, 259, 260 Rn 14 - Zimtkapseln; EuGH GRUR 2008, 271, 272, Rn 55 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel).

    Der Begriff des Funktionsarzneimittels soll nur diejenigen Erzeugnisse erfassen, deren pharmakologische Eigenschaften wissenschaftlich festgestellt und die tatsächlich dazu bestimmt sind, eine ärztliche Diagnose zu erstellen oder physiologische Funktionen wiederherzustellen, zu bessern oder zu beeinflussen (BGH GRUR 2010, 259, 260, Rn 15 - Zimtkapseln; EuGH GRUR 2008, 271, 272, Rn 61 - Knoblauch-Extrakt-Pulver-Kapsel).

  • OLG Stuttgart, 10.06.2010 - 2 U 87/09

    Markenverletzungsverfahren: Kennzeichnungskraft der Marke "H 15"; angesprochene

    Auch ist die Bedeutung der Abgrenzung von Funktionsarzneimitteln etwa zu Lebensmitteln (vgl. BGH GRUR 2010, 259 [Tz. 15] - Zimtkapseln ; EuGH GRUR 2009, 511 [Tz. 40 und 41] - Hecht-Pharma ) wichtig und als Streitpunkt den Fachkreisen gewiss nicht unvertraut.
  • VG Minden, 14.05.2008 - 7 K 727/06

    Zimtkapseln sind Arzneimittel

    Revisionsverfahrens, welches beim BGH unter dem Aktenzeichen I ZR 138/07 geführt wird.
  • VG Hamburg, 30.10.2013 - 15 E 3327/13

    Untersagung des Handels mit Arzneimitteln - hier Kürbissamen

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9802
OLG Oldenburg, 27.05.2009 - 5 U 43/08 (https://dejure.org/2009,9802)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.05.2009 - 5 U 43/08 (https://dejure.org/2009,9802)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2009 - 5 U 43/08 (https://dejure.org/2009,9802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • gesr.de PDF

    Einwand hypothetischer Einwilligung erstmals im Berufungsverfahren

  • rechtsportal.de

    BGB § 253; BGB § 280; BGB § 823 Abs. 1
    Anforderungen an die ärztliche Aufklärung vor einer Koloskopie; Aushändigung eines Perimed-Bogens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 1221
  • GesR 2010, 207
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 16.12.2014 - 26 U 81/14

    "Nur" 4.000 Euro Schmerzensgeld für behandlungsfehlerhafte zahnprothetische

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen, wobei der Grad des Verschuldens in Arzthaftungssachen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221; OLG Bremen, VersR 2003, 779; OLG Köln, VersR 2003, 602).
  • OLG Hamm, 21.11.2014 - 26 U 80/13

    Dünndarmverschluss zu spät behandelt - 90.000 Euro Schmerzensgeld

    Bei der Bemessung der nach § 253 Abs. 2 BGB zu gewährenden billigen Entschädigung sind die Schwere der Verletzungen, das dadurch bedingte Leiden, dessen Dauer, das Ausmaß der Wahrnehmung der Beeinträchtigung durch den Verletzten und der Grad des Verschuldens des Schädigers in Betracht zu ziehen, wobei der Grad des Verschuldens in Arzthaftungssachen regelmäßig nicht entscheidend ins Gewicht fällt (vgl. OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221; OLG Bremen, VersR 2003, 779; OLG Köln, VersR 2003, 602).
  • OLG Karlsruhe, 03.07.2013 - 7 U 143/12

    Zahnarzthaftung: Aufklärungspflicht über dauerhaften Ausfall der

    Soweit sich dem Vorbringen des Beklagten im Berufungsrechtszug der Einwand der hypothetischen Einwilligung überhaupt noch hinreichend entnehmen lässt, handelt es sich hierbei grundsätzlich um ein neues Verteidigungsmittel i. S. d. § 531 Abs. 2 ZPO (BGH, NJW 2009, 1209 ff., Tz. 21 ff., Senat, OLGR Karlsruhe 2007, 258 ff.; juris Tz. 6; OLG Oldenburg, VersR 2010, 1221 ff., juris Tz. 39; OLG Dresden, a.a.O., juris Tz. 19/20; OLG Köln, OLGR 2003, 81 f., juris Tz. 10 f.).
  • LG Bochum, 14.11.2018 - 6 O 383/16
    OLG Hamm VersR 2011, 625; OLG Hamm Beschlüsse vom 29.04.2008 - Az. 26 U 32/08 - und vom 06.02.2009 - Az. 26 U140/08 und vom 03.04.2009 - Az. 26 31/09 - und vom 07.01.2014 - Az. 26 U 160/13 sowie Urteil vom 19.06.2012 - Az. 26 U 188/11, OLG Oldenburg, Urteil vom 02.11.2005 - 5 U 69/05- und MedR 2010, 570 = VersR 2010, 1221).
  • LG Bochum, 25.07.2012 - 6 O 47/10

    Schadensersatz im Zusammenhang mit Operationen an Augen

    Allein die Aushändigung und Unterzeichnung von Merkblättern, Aufklärungsbögen und Informationsblättern ersetzt also nicht das erforderliche Aufklärungsgespräch und eine diesbezügliche mündliche Aufklärung zwischen Arzt und Patient (vgl. dazu OLG Oldenburg MedR 2010, 570 = VersR 2010, 1221)).
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Rechtsprechung
   KG, 08.06.2009 - 10 U 262/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,14942
KG, 08.06.2009 - 10 U 262/06 (https://dejure.org/2009,14942)
KG, Entscheidung vom 08.06.2009 - 10 U 262/06 (https://dejure.org/2009,14942)
KG, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 10 U 262/06 (https://dejure.org/2009,14942)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • medizinrechts-beratungsnetz.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Verhältnis von Auskunfts- und Haftungsanspruch bei der Arzneimittelhaftung (RA Jörg Heynemann)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GesR 2010, 207
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 26.03.2013 - VI ZR 109/12

    Arzneimittelhaftung: Schadensersatzprozess wegen der behaupteten Verursachung

    Dem Richter wird vielmehr eine Plausibilitätsprüfung aufgetragen, ob die vorgetragenen Tatsachen den Schluss auf eine Ursache/Wirkung-Beziehung zwischen dem vom auf Auskunft in Anspruch genommenen Unternehmer hergestellten Arzneimittel und dem individuellen Schaden des auskunftsersuchenden Anwenders ergeben (vgl. BT-Drucks. 14/7752, S. 20; siehe auch KG, GesR 2010, 207, 208; OLG Brandenburg, MedR 2010, 789, 790; OLG Köln, VersR 2011, 1397, 1399; LG Köln, PharmR 2009, 567, 568).
  • OLG Brandenburg, 11.11.2009 - 13 U 73/07

    Arzneimittelhaftung: Auskunftsanspruch eines Ehemannes, der Tatsachen vorträgt,

    Es handelt sich bei dem Übergang des Hilfs- zum Hauptantrag um eine Klageänderung (vgl. BGH, NJW 2007, 913; KG Berlin 10 U 262/06 Teilurteil vom 8. Juni 2009).

    Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung vom 5. November 2007 - AZ: 10 U 262/06 - daher zu Recht auf den Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung abgestellt.

    Ausreichend ist daher, dass insoweit die "begründete Annahme" bzw. "ernsthafte Möglichkeit" eines Zusammenhangs besteht (vgl. Teilurteil des KG Berlin vom 8. Juni 2009 -Az: 10 U 262/06-, S. 7, mit weiteren umfangr. Nachw.).

    Diese Ansicht ist nicht überzeugend (so auch: Teilurteil des KG Berlin vom 8. Juni 2009 -Az: 10 U 262/06-, S. 8).

    Der Kläger muss im Rahmen der Darlegung der Voraussetzungen des Auskunftsanspruchs, sofern dies einen Sachverständigenbeweis erfordert, nicht substantiiert andere schadensgeneigte Faktoren, die gegen einen Kausalzusammenhang sprechen können (z.B. Vorerkrankungen oder weitere Risikofaktoren) als Schadenursache widerlegen (so auch: Teilurteil des KG Berlin vom 8. Juni 2009 -Az: 10 U 262/06-, S. 9).

  • BGH, 12.05.2015 - VI ZR 63/14

    Arzneimittelhaftung eines Anbieters eines Generikums mit dem Wirkstoff

    Dass der enge zeitliche Zusammenhang zwischen der Medikamenteneinnahme und dem Auftreten gesundheitlicher Beeinträchtigungen einen bedeutsamen Umstand im Rahmen der Plausibilitätsprüfung darstellt, ist allgemein anerkannt (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2011, 1319, 1322; KG, GesR 2010, 207, 209; LG Köln, PharmR 2009, 567, 568; Moelle in Dieners/Reese, Handbuch des Pharmarechts, § 13 Rn. 66; Hart in HK-AKM, Arzneimittelhaftung, Nr. 243 Rn. 71 [Stand: Februar 2011]; Handorn in Fuhrmann/Klein/Fleischfresser, Arzneimittelrecht, 2. Aufl., § 27 Rn. 145; Brock/Stoll in Kügel/Müller/Hofmann, AMG, § 84a Rn. 12; Koyuncu in Kullmann/Pfister/Stöhr/Spindler, Produzentenhaftung, 3812, S. 21 [Stand: März 2013]; Hieke, PharmR 2005, 35 f.; Krüger, PharmR 2007, 232, 235; Hieke, Die Informationsrechte geschädigter Arzneimittelverbraucher, S. 335).
  • OLG Köln, 26.01.2011 - 5 U 81/10

    Beginn der Verjährung des Auskunftsanspruchs nach § 84a AMG; Anforderungen an die

    Denn neben einem - hier durchaus noch gegebenen - plausiblen zeitlichen Zusammenhang ist maßgebliches Indiz im Rahmen des Auskunftsanspruchs das Vorliegen von Parallelerkrankungen anderer Verbraucher (vgl. KG GesR 2010, 207 ff. m.w.N.).

    bb) Aus den vom Kammergericht in seiner Entscheidung vom 08.06.2009 - 10 U 262/06 - genannten Gründen (a.a.O., II. 3. b. aa. a.E.), auf die Bezug genommen wird, ist auch nach Ansicht dieses Senats für den Auskunftsanspruch unerheblich, ob der Kläger das Mittel "bestimmungsgemäß" angewendet hat.

    Abgesehen von dem vom Kläger angeführten Artikel im Deutschen Ärzteblatt vom 13.09.2006, wonach ein weiteres potentielles Risiko von COX-2-Inhibitoren Herzrhythmusstörungen sind, die unter S fest drei Mal häufiger auftraten (RR 2, 90), ergibt sich aus der genannten Entscheidung des Kammergerichts vom 08.06.2009 (a.a.O.), dass nach der vom Kammergericht eingeholten Auskunft des BfArM vom 14.01.2009 als unerwünschte Arzneimittelwirkungen im Zusammenhang mit dem Arzneimittelwirkstoff S in 284 Fällen Vorhofflimmern, in 136 Fällen Arrhythmie, in zwei Fällen Herzflimmern und Herzflattern, in 36 Fällen Tachyarrhythmie, in 59 Fällen Tachykardie sowie in 26 Fällen Kammerflimmern festzustellen waren.

  • KG, 13.04.2010 - 27 U 128/09

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Zwar geht ein Teil des Schrifttums und der Rechtsprechung davon aus, dass ein Auskunftsanspruch gemäß § 84 a AMG in zulässiger Weise im Wege der Stufenklage geltend gemacht werden kann (vgl. Sander, Arzneimittelrecht, 46. Lieferung Stand Dezember 2008, § 84 a AMG Erl. Nr. 3; Kloesel/Cyran, Arzneimittelrecht, Stand: 114. Akt.-Lief. 2010, § 84 a, Erl. 26; Fuhrmann/Klein/Fleischfresser-Handorn, Arzneimittelrecht, § 27, Rn. 164; KG, Urteil v. 08.06.2009 - 10 U 262/06 - zitiert nach juris; LG Siegen, Urteil v. 15.01.2010 - 2 O 293/07 - vgl. Beistück I als Anlage zum Schriftsatz des Klägervertreters vom 18.01.2010).

    Dies zeigt, dass der Auskunftsanspruch nach § 84 a AMG, obwohl er gegenüber dem Anspruch aus § 84 AMG an unterschiedliche tatbestandliche Voraussetzungen geknüpft ist, nicht von der Entscheidung über den Rest des Rechtsstreits unabhängig ist, so dass die Gefahr einander widersprechender Entscheidungen besteht (a.A. KG, Urteil v. 08.06.2009 - 10 U 262/06 - wonach sowohl eine Stufenklage als auch der Erlass eines Teilurteils zulässig sein soll; a.A. OLG Brandenburg, Urteil v. 11.11.2009 - 13 U 73/07 - beides zitiert nach juris).

  • LG Berlin, 18.10.2006 - 22 O 122/06

    Klagen gegen den Vertreiber des Schmerzmittels Vioxx® abgewiesen

    Gegen dieses Urteil ist am 10.12.2007 eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt worden über die noch nicht entschieden wurde (10 U 262/06, erstinstanzliches Geschäftszeichen 22 O 122/06).
  • OLG München, 25.11.2009 - 20 U 3065/09

    Arzneimittelhaftung des Vertreibers für Beschwerden nach Einnahme von VIOXX:

    Ein Widerspruch zum Urteil des Kammergerichts vom 08.06.2009, AZ 10 U 262/06, erschließt sich dem Senat nicht.
  • OLG Brandenburg, 23.02.2011 - 13 U 128/08

    Arzneimittelhaftung: Voraussetzung der bestimmungsgemäßen Verwendung eines

    Vielmehr ist auf den Zeitpunkt der Rechtsgutsverletzung abzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 1. Juli 2008 - IV ZR 287/07 - zur Entscheidung des KG vom 5. November 2007 - Az.: 10 U 262/06).
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