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Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 12.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4924
OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03 (https://dejure.org/2004,4924)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.05.2004 - 5 U 132/03 (https://dejure.org/2004,4924)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 5 U 132/03 (https://dejure.org/2004,4924)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kapitalaufbringung bei sog. Vorratsgesellschaften

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 19 Abs. 2
    Verdeckte Sacheinlage bei Darlehensgewährung an Gesellschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Planmäßige Gründung von Vorrats-GmbHs durch eine Steuerberatungsgesellschaft mit dem Ziel der anschließenden Veräußerung; Rückzahlung einer zunächst erfolgten Einlageneinzahlung als "Darlehen"; Umgehung der Kapitalerhaltungsvorschriften; Relevanz des zeitlichen Abstandes ...

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1358
  • GmbHR 2004, 1081
  • NZG 2004, 969
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.2002 - II ZR 101/02

    Leistung der Einlageschuld zur freier Verfügung der Geschäftsführung bei Rückfluß …

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
    Nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die der Senat in seiner Entscheidung vom 26. Juli 2000 (5 U 2/00) noch nicht habe berücksichtigen können, werde ausdrücklich festgestellt, dass eine "spätere Tilgung der 'Darlehensschuld' durch den Gesellschafter oder des mit ihm verbundenen Unternehmens auch die Einlageschuld tilge" (BGHZ 153, 107 ff.).

    Insoweit kann die Beklagte auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 (BGHZ 153, 107 ff.) verweisen, in welcher der BGH leitsatzmäßig festgehalten hat, dass eine spätere Tilgung der "Darlehensschuld" durch den Gesellschafter oder das mit ihm verbundene Unternehmen im Wege der Aufrechnung auch die Einlageschuld tilge.

    Und auch der von der Beklagten herangezogene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 (BGHZ 153, 107 ff.) und ihm folgend die Entscheidung vom 7. Juli 2003 (BGHZ 155, 318 ff.) stehen der Rechtsprechung des Senats keineswegs entgegen.

  • OLG Schleswig, 03.04.2003 - 5 U 168/01

    Stammeinlageerbringung bei Vorratsgesellschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
    Das Landgericht, auf dessen Urteil im Übrigen gemäß § 540 Abs. 1 ZPO verwiesen wird, hat in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (Urteile vom 26. Juli 2000 - 5 U 2/00 -, veröffentlicht ZIP 2000, 1833 f., sowie vom 3. April 2003 - 5 U 168/01 -) der Klage insgesamt stattgegeben.

    In dem dem Urteil 5 U 168/01 (3. April 2003) zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Senat dies sogar verneint, obwohl die dortige Vorratsgesellschaft durch die darlehensweise Hingabe nicht nur in den Genuss von Zinsen, sondern auch in den Genuss weiterer kleinerer Beträge gekommen war, mit denen die Kosten der Gesellschaftsgründung abgedeckt werden konnten.

  • BGH, 07.07.2003 - II ZB 4/02

    Anmeldung der Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines "alten" Mantels

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
    Und auch der von der Beklagten herangezogene Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Dezember 2002 (BGHZ 153, 107 ff.) und ihm folgend die Entscheidung vom 7. Juli 2003 (BGHZ 155, 318 ff.) stehen der Rechtsprechung des Senats keineswegs entgegen.
  • OLG Schleswig, 20.07.2000 - 5 U 2/00

    Verdeckte Sacheinlage durch Hin- und Herzahlen bei Gründung einer Vorrats-GmbH

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.05.2004 - 5 U 132/03
    Das Landgericht, auf dessen Urteil im Übrigen gemäß § 540 Abs. 1 ZPO verwiesen wird, hat in Anlehnung an die Senatsrechtsprechung (Urteile vom 26. Juli 2000 - 5 U 2/00 -, veröffentlicht ZIP 2000, 1833 f., sowie vom 3. April 2003 - 5 U 168/01 -) der Klage insgesamt stattgegeben.
  • BGH, 21.11.2005 - II ZR 140/04

    Rechtsfolgen der Hin- und Herzahlung einer Bareinlage

    Er kann bei unwirksamer Vereinbarung eines Darlehens nicht schlechter stehen (zutreffend OLG Hamburg GmbHR 2005, 164 gegen OLG Schleswig ZIP 2000, 1833; 2004, 1358; GmbHR 2005, 357).
  • OLG Hamburg, 19.11.2004 - 11 U 45/04

    Anmeldung einer durch Verwendung eines Mantels begründeten Gesellschaft zum …

    Hat eine Barzahlung an die erneut zum Handelsregister angemeldete Vorratsgesellschaft wegen anschließender Darlehensgewährung an die Gesellschafter die Bareinlageverpflichtung nicht erfüllt, so führt jedenfalls die spätere im Zusammenhang mit der tatsächlichen Aufnahme des Geschäftsbetriebes erfolgende und als solche bezeichnete "Darlehensrückzahlung" zur Tilgung der Bareinlageverpflichtung (entgegen OLG Schleswig v. 26.7.2000 - 5 U 2/00, ZIP 2000, 1833; v. 3.4.2003 - 5 U 168/01, GmbHR 2003, 1058 = OLGReport-Schleswig 2003, 341 ; v. 27.5.2004 - 5 U 132/03, GmbHR 2004, 1081 = ZIP 2004, 1358 ).«.

    Soweit das Oberlandesgericht Schleswig (ZIP 2000, 1833, GmbHR 2003, 1058 und ZIP 2004, 1358 , dazu EWiR 2004, 757 - Tettinger) - abweichend hiervon - mehrfach entschieden hat, dass auch eine spätere Rückzahlung des Darlehens die Einlageschuld nicht tilgt, vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.

    Die zuletzt genannte Entscheidung (ZIP 2004, 1358 ) stammt vom 27. Mai 2004 und liegt dem Bundesgerichtshof im Revisionsverfahren II ZR 149/04 vor.

    Im Übrigen hält der Senat die Ausführungen von Tettinger (in: EWiR 2004, 757, 758) für zutreffend.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - I-19 W 2/04 AktE, 19 W 2/04 AktE   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9274
OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - I-19 W 2/04 AktE, 19 W 2/04 AktE (https://dejure.org/2004,9274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.05.2004 - I-19 W 2/04 AktE, 19 W 2/04 AktE (https://dejure.org/2004,9274)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. Mai 2004 - I-19 W 2/04 AktE, 19 W 2/04 AktE (https://dejure.org/2004,9274)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    BetrVG § 5; ; BetrVG § ... 7 Abs. 2; ; BetrVG § 76; ; BetrVG § 77; ; BetrVG § 77a; ; BetrVG §§ 87 ff; ; BetrVG § 129; ; AktG § 18; ; AktG § 98 Abs. 2 Nr. 4; ; AktG § 95; ; AktG § 96; ; AktG § 97; ; AktG § 98; ; AktG § 99; ; AktG § 99 Abs. 3 S. 2; ; AktG § 99 Abs. 3 S. 4; ; AktG § 99 Abs. 3 S. 5; ; AktG § 99 Abs. 6 S. 7; ; AktG § 99 Abs. 6 S. 8; ; AktG § 99 Abs. 6 S. 9; ; AktG § 100; ; AktG § 101; ; AktG § 102; ; AktG § 203; ; AktG § 104; ; AktG § 105; ; AktG § 106; ; AktG § 107; ; AktG § 108; ; AktG § 109; ; AktG § 110; ; AktG § 111; ; AktG § 112; ; AktG § 113; ; AktG § 114; ; AÜG § 14; ; AÜG § 14 Abs. 1; ; AÜG § 14 Abs. 2; ; AÜG § 14 Abs. 3; ; BetrVG § 9; ; FGG § 22; ; KostO § 30 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Besetzung des Aufsichtsrates: betriebsverfassungsrechtliche Stellung von Leiharbeitnehmern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Arbeitnehmer, Leiharbeitnehmer, Mitbestimmung, Verstoß gegen Mitbestimmungsgesetze

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Einbeziehung von Leiharbeitnehmern in die Schwellenwertermittlung als Betriebsangehörige eines Entleiherbetriebes; Frage nach der Neuausrichtung des Arbeitnehmerbegriffs; Betriebszugehörigkeit als maßgebliches Kriterium für die Zählbarkeit von Leiharbeitnehmern; ...

Papierfundstellen

  • GmbHR 2004, 1081
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 53/02

    Betriebsratswahl - Leiharbeitnehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.05.2004 - 19 W 2/04
    Hierzu gehören Leiharbeitnehmer nicht, weil zwischen ihnen und dem Entleiher keine arbeitsvertraglichen Beziehungen bestehen (BAG, NZA 2003, 1345, 1346 m.w.N.).
  • BGH, 25.06.2019 - II ZB 21/18

    Zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Ermittlung des Schwellenwerts für …

    Vielmehr hatte die ordentliche Gerichtsbarkeit die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bis zur Einführung von § 14 Abs. 2 Satz 5 und 6 AÜG grundsätzlich abgelehnt (vgl. OLG Saarbrücken, ZIP 2016, 1286, 1288; OLG Hamburg, ZIP 2014, 680, 682; OLG Hamburg, DB 2007, 2762; OLG Düsseldorf, GmbHR 2004, 1081, 1083).
  • BAG, 13.03.2013 - 7 ABR 47/11

    Aktives Wahlrecht nach § 5 Abs. 2 Satz 1 DrittelbG

    Eine Entscheidung darüber, ob die Arbeitnehmer des Gemeinschaftsbetriebs in den Aufsichtsrat des Trägerunternehmens, mit dem sie keinen Arbeitsvertrag geschlossen haben, wählbar sind, erfordert der Streitfall ebenso wenig wie eine Aussage darüber, ob diese Arbeitnehmer bei den in § 1 Abs. 1 DrittelbG genannten Schwellenwerten den Trägerunternehmen "wechselseitig" zugerechnet werden (zu Letzterem - differenzierend nach dem Umfang der Arbeitsleistung - BAG 1. Dezember 1961 - 1 ABR 15/60 - [zur Berechnung der mitbestimmungsrechtlichen Schwellenwerte des § 77 Abs. 2 BetrVG 1952]; vgl. auch LG Hannover 14. Mai 2012 - 25 O 65/11 - [mit zust. Anm. Lüers/Schomaker BB 2013, 565]; LG Hamburg 21. Oktober 2008 - 417 O 171/07 - [zum Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer nach dem MitbestG]; vgl. ferner zur mitbestimmungsrechtlichen Berücksichtigung von Fremdpersonal Hanseatisches OLG Hamburg 29. Oktober 2007 - 11 W 27/07 - [keine Berücksichtigung von gestelltem Personal bei den Schwellenwerten von § 1 DrittelbG]; OLG Düsseldorf 12. Mai 2004 - 19 W 2/04 - [keine Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei den Schwellenwerten von §§ 76, 77, 77a BetrVG 1952]).
  • OLG Saarbrücken, 02.03.2016 - 4 W 1/15

    Hydac Filtertechnik GmbH: Beschwerde des Betriebsrats zurückgewiesen

    Aus diesem Grund sei auch die Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (GmbHR 2004, 1081 ), die sich noch gegen eine Berücksichtigung der Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Schwelle von 500 Arbeitnehmern nach dem BetrVG ausgesprochen habe, nicht mehr aufrechtzuerhalten.

    Leiharbeitnehmer sind nach richtiger Auffassung selbst dann nicht mitzuzählen, wenn sie nach § 5 Abs. 2 Satz 2 BetrVG i. V. m. § 7 Abs. 2 BetrVG an der Wahl der Arbeitnehmervertreter teilnehmen können (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.05.2004 - I-19 W 2/04 AktE, GmbHR 2004, 1081 - 1083, jurisRdn.

  • OLG Hamburg, 31.01.2014 - 11 W 89/13

    Paritätische Mitbestimmung: Berechnung des Schwellenwertes für die paritätische …

    Rn. 24 Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAG Beschluss vom 10.03.2004 - 7 ABR 49/03), aber auch nach der früheren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte (OLG Düsseldorf 19 W 2/04; OLG Hamburg 11 W 27/07) waren daher Leiharbeitnehmer trotz der ihnen eingeräumten Rechte im Entleiherbetrieb, wie z.B. dem Wahlrecht nach § 7 S.2 BetrVG, bei der Ermittlung von Schwellenwerten nicht zu berücksichtigen.

    Die Entscheidung des Senats aus dem Jahr 2007 (11 W 21/07) und diejenige des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahr 2004 (19 W 2/04) haben diese Frage zwar verneint, ohne sich aber mit der mittlerweile geänderten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auseinandersetzen zu können.

    Dieses ist für die Leiharbeitnehmer, da ihnen die Rückkehr zum entleihenden Betrieb (…) verbleibt, von jedenfalls geringerer Bedeutung als für die Stammbelegschaft des Betriebes (ähnliche Erwägungen für Leiharbeitnehmer generell: OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.05.2004 19 W 2/04).".

  • OLG Hamburg, 29.10.2007 - 11 W 27/07

    Ermittlung der Schwellenwerte nach § 1 DrittelbG als Voraussetzung für die …

    Damit werden aber eine vollständige betriebsverfassungsrechtliche Zugehörigkeit zum Entleiherbetrieb und auch eine vollständige Berücksichtigung im Rahmen des DrittelbG nicht begründet (BAG NZA 2004, 1340 (1341); BAG NZA 2005, 1006 (1009) zur Frage des BetrVG; OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.05.2004 - 19 W 2/04 zur Vorgängerregelung von § 2 DrittelbG, §§ 76, 77, 77 a BetrVG 1952).

    Dieses ist für die Leiharbeitnehmer, da ihnen die Rückkehr zum entleihenden Betrieb oder, wie im vorliegenden Fall, der Wechsel in ein anderes Krankenhaus, verbleibt, von jedenfalls geringerer Bedeutung als für die Stammbelegschaft des Betriebes (ähnliche Erwägungen für Leiharbeitnehmer generell: OLG Düsseldorf Beschluss vom 12.05.2004 19 W 2/04).

  • LG Hamburg, 12.08.2013 - 411 HKO 130/12

    Mitbestimmungsrecht: Bestimmung der Belegschaftsstärke eines Unternehmens in …

    Damit werden aber eine vollständige betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtliche Zugehörigkeit zum Entleiher-Betrieb - auch bei längerfristigen Überlassungen - nicht begründet (ausführlich dazu OLG Düsseldorf vom 12.5.2004, Az. 19 W 2/04 m.w.N.).
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