Rechtsprechung
| BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- bundesgerichtshof.de
Content Delivery Network
- rechtsinformationen.bund.de
Vorlage von Fragen an den EuGH zur urheberrechtlichen Haftung eines Content Delivery Networks im Zusammenhang mit dem öffentlichem Zugänglichmachen urheberechtlich geschützter Werke - Content Delivery Network
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 2 Buchst b EGRL 29/2001, Art 13 Abs 1 EGRL 31/2000, Art 5 Abs 1 EUV 2022/2065
Content Delivery Network - IWW
Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 13 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG, Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065, Richtlinie 2000/31/EG, Art. 3 Abs. 2 Buchst. b der R... ichtlinie 2001/29/EG, Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG, § 97 Abs. 1, §§ 85, 15 Abs. 2 Nr. 2, § 19a UrhG, § 97a Abs. 3 Satz 1 UrhG, Art. 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 864/2007 (Rom-II, § 97 Abs. 1 UrhG, § 85 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 2 Nr. 2, § 85 Abs. 1 Satz 1 UrhG, § 15 Abs. 2 UrhG, § 86 UrhG, Art. 8 Abs. 2 der Richtlinie 2006/115/EG, Art. 3 Abs. 1, 2 der Richtlinie 2001/29/EG, Art. 3 der Richtlinie 2001/29/EG, Richtlinie 2001/29/EG, Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 12 Abs. 2 der Richtlinie 2000/31/EG, Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG, Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 17 der Richtlinie (EU) 2019/790, § 3 Nr. 5 UrhDaG, Art. 13 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 2000/31/EG, Art. 5 Abs. 1 Buchst. e der Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 12 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG, Art. 4 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 17 Abs. 1 Unterabs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/790, § 1 Abs. 1 UrhDaG, Art. 2 Nr. 6 Satz 1 der Richtlinie (EU) 2019/790, § 2 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 UrhDaG, Art. 13 Abs. 2 der Richtlinie 2000/31/EG, Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 12 Abs. 3 der Richtlinie 2000/31/EG, Art. 4 Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 14 Abs. 3 der Richtlinie 2000/31/EG, Art. 6 Abs. 4 der Verordnung (EU) 2022/2065, Art. 12 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, § 7 Abs. 3 Satz 1 DDG, Art. 13 der Richtlinie 2000/31/EG, Art. 5 der Verordnung (EU) 2022/2065
- Betriebs-Berater
Content Delivery Network
- kanzlei.biz
Verfahren ausgesetzt - Zugänglichmachung eines Musikalbums wirft Fragen auf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urheberrecht: Content Delivery Network
- datenbank.nwb.de
Content Delivery Network
Kurzfassungen/Presse
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
BGH legt EuGH Fragen zur urheberrechtlichen Haftung eines Content Delivery Networks im Zusammenhang mit dem öffentlichem Zugänglichmachen urheberechtlich geschützer Werke vor
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.01.2020 - 14 O 171/19
- OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20
- LG Köln, 29.09.2022 - 14 O 29/21
- OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 149/22
- BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
Papierfundstellen
- GRUR 2025, 1490
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (38)
- BGH, 23.10.2024 - I ZR 112/23
Manhattan Bridge - Unterlassungsklage eines Fotografen gegen den Betreiber einer …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
Da diese Kriterien im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können, sind sie einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden (st. Rspr.;… vgl. nur EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 66 f.] - YouTube und Cyando; EuGH…, Urteil vom 20. April 2023 - C-775/21 und C-826/21, GRUR 2023, 717 [juris Rn. 47 f.] = WRP 2023, 681 - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a.;… Urteil vom 13. Juli 2023 - C-426/21, GRUR 2023, 1284 [juris Rn. 56 und 58] - Ocilion IPTV Technologies;… Urteil vom 11. April 2024 - C-723/22, GRUR 2024, 622 [juris Rn. 39 f.] = WRP 2024, 680 - Citadines;… Urteil vom 20. Juni 2024 - C-135/23, GRUR 2024, 1030 [juris Rn. 21 f.] = WRP 2024, 910 - GEMA; vgl. auch BGH, Urteil vom 23. Oktober 2024 - I ZR 112/23, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 27] = WRP 2024, 1494 - Manhattan Bridge, mwN).Rn. 22 bb) Eine "Handlung der Wiedergabe" nimmt vor, wer in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen, und zwar insbesondere dann, wenn ohne dieses Tätigwerden die Kunden das verbreitete Werk grundsätzlich nicht abrufen könnten (…vgl. nur EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 66] - YouTube und Cyando, mwN;… GRUR 2023, 717 [juris Rn. 53] - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a.; vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 30] - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 23 Eine "Öffentlichkeit" der Wiedergabe liegt nur bei einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen vor, die gleichzeitig oder nacheinander Zugang zu demselben Werk haben (…vgl. nur EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 69] - YouTube und Cyando;… GRUR 2023, 717 [juris Rn. 54] - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a., jeweils mwN; vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 28] - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 24 Für eine Einstufung als öffentliche Wiedergabe ist es weiterhin erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich vom bisher verwendeten unterscheidet, oder - ansonsten - für ein neues Publikum wiedergegeben wird, also für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (…vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 70] - YouTube und Cyando; vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 29] - Manhattan Bridge, mwN; zudem jedoch BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2024 - I ZR 34/23, GRUR 2024, 381 [juris Rn. 31 bis 35] = WRP 2024, 476 - Seniorenwohnheim).
Um festzustellen, ob der Betreiber einer Video-Sharing-Plattform oder Sharehosting-Plattform in voller Kenntnis seines Verhaltens bei der unerlaubten Wiedergabe geschützter Inhalte durch Nutzer seiner Plattform tätig wird, um anderen Internetnutzern Zugang zu solchen Inhalten zu verschaffen, sind alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die die betreffende Situation kennzeichnen und es ermöglichen, direkt oder indirekt Schlussfolgerungen hinsichtlich der Frage zu ziehen, ob der Betreiber bei der unerlaubten Wiedergabe dieser Inhalte vorsätzlich tätig wird oder nicht (…vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 77 bis 81 und 83] - YouTube und Cyando; vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 30] - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 38 Zu den insoweit maßgeblichen Gesichtspunkten zählen die Tatsache, dass ein solcher Betreiber, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass über seine Plattform im Allgemeinen durch Nutzer derselben geschützte Inhalte rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden, nicht die geeigneten technischen Maßnahmen ergreift, die von einem die übliche Sorgfalt beachtenden Wirtschaftsteilnehmer in seiner Situation erwartet werden können, um Urheberrechtsverletzungen auf dieser Plattform glaubwürdig und wirksam zu bekämpfen, sowie die Tatsache, dass dieser Betreiber an der Auswahl geschützter Inhalte, die rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden, beteiligt ist, auf seiner Plattform Hilfsmittel anbietet, die speziell zum unerlaubten Teilen solcher Inhalte bestimmt sind, oder ein solches Teilen wissentlich fördert, wofür der Umstand sprechen kann, dass der Betreiber ein Geschäftsmodell gewählt hat, das die Nutzer seiner Plattform dazu anregt, geschützte Inhalte auf dieser Plattform rechtswidrig öffentlich zugänglich zu machen (…vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 84] - YouTube und Cyando; vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 31] - Manhattan Bridge, mwN).
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Betreiber, obwohl er vom Rechtsinhaber darauf hingewiesen wurde, dass ein geschützter Inhalt über seine Plattform rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde, nicht unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den Zugang zu diesem Inhalt zu verhindern (…vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 85] - YouTube und Cyando; vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 32] - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 40 Ob das fragliche Tätigwerden Erwerbszwecken dient, ist zwar nicht gänzlich unerheblich, doch allein die Tatsache, dass der Betreiber einer Video-Sharing-Plattform oder einer Sharehosting-Plattform Erwerbszwecke verfolgt, erlaubt weder die Feststellung, dass er hinsichtlich der rechtswidrigen Wiedergabe geschützter Inhalte durch einige seiner Nutzer vorsätzlich handelt, noch eine dahingehende Vermutung (…vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 86] - YouTube und Cyando; vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 33] - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 41 Es ist Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten, anhand dieser Kriterien zu bestimmen, ob diese Betreiber hinsichtlich der geschützten Inhalte, die von den Nutzern ihrer Plattform auf diese hochgeladen werden, selbst Handlungen der öffentlichen Wiedergabe im Sinn von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vornehmen (…EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 90] - YouTube und Cyando; vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 33] - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 54 Zwischen der Annahme einer Handlung der öffentlichen Wiedergabe nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG und einer Haftungsbefreiung für den Anbieter eines Hosting-Diensts nach Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG / Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 hat der Gerichtshof der Europäischen Union ein faktisches Ausschlussverhältnis statuiert (vgl. zuletzt BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 38] - Manhattan Bridge, mwN), indem er die Verkehrspflichten des Plattformbetreibers (…"notice and take down"-Verfahren, vgl. Rn. 37 bis 41) mit Blick auf die für diesen geltenden Haftungsbefreiungen bestimmt hat.
Zudem hat der Gerichtshof auch für die Frage, ob Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG, der seit dem 17. Februar 2024 durch den im Wesentlichen gleich formulierten Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 ersetzt worden ist, zu einer Haftungsbefreiung des Plattformbetreibers führt, nicht zwischen Online-Marktplätzen einerseits und Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen andererseits differenziert (vgl. BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 35 bis 38 und 42] - Manhattan Bridge unter Verweis einerseits auf EuGH…, Urteil vom 12. Juli 2011 - C-324/09, GRUR 2011, 1025 [juris Rn. 111, 113 und 115 f.] = WRP 2011, 1129 - L'Oréal u.a. und andererseits auf EuGH, GRUR 2021, 1054 [Rn. 117 f.] - YouTube und Cyando).
- EuGH, 22.06.2021 - C-682/18
Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
Die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Hosting-Providern (Urteil vom 22. Juni 2021 - C-682/18 und C-683/18, GRUR 2021, 1054 = WRP 2021, 1019 - YouTube und Cyando) sei auf andere Providerarten übertragbar, wenn sie eine zentrale Rolle bei der Vermittlung von Urheberrechtsverletzungen im Sinn dieser Rechtsprechung spielten.Da diese Kriterien im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können, sind sie einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden (st. Rspr.; vgl. nur EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 66 f.] - YouTube und Cyando; EuGH…, Urteil vom 20. April 2023 - C-775/21 und C-826/21, GRUR 2023, 717 [juris Rn. 47 f.] = WRP 2023, 681 - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a.;… Urteil vom 13. Juli 2023 - C-426/21, GRUR 2023, 1284 [juris Rn. 56 und 58] - Ocilion IPTV Technologies;… Urteil vom 11. April 2024 - C-723/22, GRUR 2024, 622 [juris Rn. 39 f.] = WRP 2024, 680 - Citadines;… Urteil vom 20. Juni 2024 - C-135/23, GRUR 2024, 1030 [juris Rn. 21 f.] = WRP 2024, 910 - GEMA; vgl. auch BGH…, Urteil vom 23. Oktober 2024 - I ZR 112/23, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 27] = WRP 2024, 1494 - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 22 bb) Eine "Handlung der Wiedergabe" nimmt vor, wer in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen, und zwar insbesondere dann, wenn ohne dieses Tätigwerden die Kunden das verbreitete Werk grundsätzlich nicht abrufen könnten (vgl. nur EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 66] - YouTube und Cyando, mwN;… GRUR 2023, 717 [juris Rn. 53] - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a.;… vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 30] - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 23 Eine "Öffentlichkeit" der Wiedergabe liegt nur bei einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen vor, die gleichzeitig oder nacheinander Zugang zu demselben Werk haben (vgl. nur EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 69] - YouTube und Cyando;… GRUR 2023, 717 [juris Rn. 54] - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a., jeweils mwN;… vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 28] - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 24 Für eine Einstufung als öffentliche Wiedergabe ist es weiterhin erforderlich, dass ein geschütztes Werk unter Verwendung eines technischen Verfahrens, das sich vom bisher verwendeten unterscheidet, oder - ansonsten - für ein neues Publikum wiedergegeben wird, also für ein Publikum, an das der Inhaber des Urheberrechts nicht gedacht hatte, als er die ursprüngliche öffentliche Wiedergabe erlaubte (vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 70] - YouTube und Cyando;… vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 29] - Manhattan Bridge, mwN; zudem jedoch BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2024 - I ZR 34/23, GRUR 2024, 381 [juris Rn. 31 bis 35] = WRP 2024, 476 - Seniorenwohnheim).
Um festzustellen, ob der Betreiber einer Video-Sharing-Plattform oder Sharehosting-Plattform in voller Kenntnis seines Verhaltens bei der unerlaubten Wiedergabe geschützter Inhalte durch Nutzer seiner Plattform tätig wird, um anderen Internetnutzern Zugang zu solchen Inhalten zu verschaffen, sind alle Gesichtspunkte zu berücksichtigen, die die betreffende Situation kennzeichnen und es ermöglichen, direkt oder indirekt Schlussfolgerungen hinsichtlich der Frage zu ziehen, ob der Betreiber bei der unerlaubten Wiedergabe dieser Inhalte vorsätzlich tätig wird oder nicht (vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 77 bis 81 und 83] - YouTube und Cyando;… vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 30] - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 38 Zu den insoweit maßgeblichen Gesichtspunkten zählen die Tatsache, dass ein solcher Betreiber, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass über seine Plattform im Allgemeinen durch Nutzer derselben geschützte Inhalte rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden, nicht die geeigneten technischen Maßnahmen ergreift, die von einem die übliche Sorgfalt beachtenden Wirtschaftsteilnehmer in seiner Situation erwartet werden können, um Urheberrechtsverletzungen auf dieser Plattform glaubwürdig und wirksam zu bekämpfen, sowie die Tatsache, dass dieser Betreiber an der Auswahl geschützter Inhalte, die rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht werden, beteiligt ist, auf seiner Plattform Hilfsmittel anbietet, die speziell zum unerlaubten Teilen solcher Inhalte bestimmt sind, oder ein solches Teilen wissentlich fördert, wofür der Umstand sprechen kann, dass der Betreiber ein Geschäftsmodell gewählt hat, das die Nutzer seiner Plattform dazu anregt, geschützte Inhalte auf dieser Plattform rechtswidrig öffentlich zugänglich zu machen (vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 84] - YouTube und Cyando;… vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 31] - Manhattan Bridge, mwN).
Anders verhält es sich jedoch, wenn der Betreiber, obwohl er vom Rechtsinhaber darauf hingewiesen wurde, dass ein geschützter Inhalt über seine Plattform rechtswidrig öffentlich zugänglich gemacht wurde, nicht unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen ergreift, um den Zugang zu diesem Inhalt zu verhindern (vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 85] - YouTube und Cyando;… vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 32] - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 40 Ob das fragliche Tätigwerden Erwerbszwecken dient, ist zwar nicht gänzlich unerheblich, doch allein die Tatsache, dass der Betreiber einer Video-Sharing-Plattform oder einer Sharehosting-Plattform Erwerbszwecke verfolgt, erlaubt weder die Feststellung, dass er hinsichtlich der rechtswidrigen Wiedergabe geschützter Inhalte durch einige seiner Nutzer vorsätzlich handelt, noch eine dahingehende Vermutung (vgl. EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 86] - YouTube und Cyando;… vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 33] - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 41 Es ist Sache der Gerichte der Mitgliedstaaten, anhand dieser Kriterien zu bestimmen, ob diese Betreiber hinsichtlich der geschützten Inhalte, die von den Nutzern ihrer Plattform auf diese hochgeladen werden, selbst Handlungen der öffentlichen Wiedergabe im Sinn von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG vornehmen (EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 90] - YouTube und Cyando;… vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 33] - Manhattan Bridge, mwN).
Zudem hat der Gerichtshof auch für die Frage, ob Art. 14 Abs. 1 der Richtlinie 2000/31/EG, der seit dem 17. Februar 2024 durch den im Wesentlichen gleich formulierten Art. 6 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/2065 ersetzt worden ist, zu einer Haftungsbefreiung des Plattformbetreibers führt, nicht zwischen Online-Marktplätzen einerseits und Video-Sharing- und Sharehosting-Plattformen andererseits differenziert (…vgl. BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 35 bis 38 und 42] - Manhattan Bridge unter Verweis einerseits auf EuGH, Urteil vom 12. Juli 2011 - C-324/09, GRUR 2011, 1025 [juris Rn. 111, 113 und 115 f.] = WRP 2011, 1129 - L'Oréal u.a. und andererseits auf EuGH, GRUR 2021, 1054 [Rn. 117 f.] - YouTube und Cyando).
- BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15
Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
Gleiches gilt für das durch Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2001/29/EG begründete Recht auf öffentliche Zugänglichmachung (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2022 - I ZR 140/15, BGHZ 234, 56 [juris Rn. 70] - Youtube II).Aus der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG enthaltenen Formulierung "Recht der öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung" geht hervor, dass es sich bei der öffentlichen Zugänglichmachung um einen besonderen Fall der öffentlichen Wiedergabe handelt (vgl. BGHZ 234, 56 [juris Rn. 72] - YouTube II;… vgl. auch EuGH, GRUR 2018, 911 [juris Rn. 32 und 35] - Renckhoff).
Der auf Wiederholungsgefahr gestützte und in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch besteht nur, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Revisionsentscheidung rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGHZ 234, 56 [juris Rn. 68] - YouTube II; BGH…, Urteil vom 27. März 2025 - I ZR 64/24, GRUR 2025, 589 [juris Rn. 18] = WRP 2025, 614 - Fluggastrechteportal).
- EuGH, 07.08.2018 - C-161/17
Renckhoff - Auch Schüler haben beim Hochladen von Projekten auf Schul-Website das …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
So könnte die Formulierung des Gerichtshofs "eine 'Handlung der Wiedergabe' und folglich eine Zugänglichmachung" in der Entscheidung "M.I.C.M." (…vgl. EuGH, GRUR 2021, 1067 [juris Rn. 47]) dahin zu verstehen sein, dass sich die Begriffe "Zugänglichmachung" und "Wiedergabe" nicht unterscheiden (umgekehrt allerdings EuGH, GRUR 2018, 911 [juris Rn. 21] - Renckhoff).Aus der in Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29/EG enthaltenen Formulierung "Recht der öffentlichen Wiedergabe einschließlich der öffentlichen Zugänglichmachung" geht hervor, dass es sich bei der öffentlichen Zugänglichmachung um einen besonderen Fall der öffentlichen Wiedergabe handelt (…vgl. BGHZ 234, 56 [juris Rn. 72] - YouTube II; vgl. auch EuGH, GRUR 2018, 911 [juris Rn. 32 und 35] - Renckhoff).
Der Gerichtshof hat in der Zugänglichmachung von anklickbaren Links, die auf eine andere Internetseite verweisen, auf der Werke für sämtliche Internetnutzer frei zugänglich sind, eine Zugänglichmachung der geschützten Werke gesehen (…vgl. EuGH, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 20] - Svensson u.a.;… GRUR 2014, 1196 [juris Rn. 20] - BestWater International; EuGH, Urteil vom 7. August 2018 - C-161/17, GRUR 2018, 911 [juris Rn. 37] = WRP 2018, 1052 - Renckhoff).
- EuGH, 13.02.2014 - C-466/12
Der Inhaber einer Internetseite darf ohne Erlaubnis der Urheberrechtsinhaber über …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
Die Mitgliedstaaten dürfen das durch diese Vorschrift begründete Schutzniveau daher weder unterschreiten noch überschreiten (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Februar 2014 - C-466/12, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 33 bis 41] = WRP 2014, 414 - Svenson u.a.).Rn. 25 cc) In das Recht der öffentlichen Wiedergabe kann auch durch das Bereitstellen von Hyperlinks eingegriffen werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 8. September 2016 - C-160/15, GRUR 2016, 1152 [juris Rn. 49 bis 51] = WRP 2016, 1347 - GS Media;… Urteil vom 26. April 2017 - C-527/15, GRUR 2017, 610 [juris Rn. 49 bis 51] = WRP 2017, 677 - Stichting Brein [Filmspeler]; vgl. auch EuGH, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 31] - Svensson u.a.; EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2014 - C-348/13, GRUR 2014, 1196 [juris Rn. 15 bis 19] = WRP 2014, 1441 - BestWater International;… Urteil vom 9. März 2021 - C-392/19, GRUR 2021, 706 [juris Rn. 41 bis 55] = WRP 2021, 600 - VG Bild-Kunst).
Der Gerichtshof hat in der Zugänglichmachung von anklickbaren Links, die auf eine andere Internetseite verweisen, auf der Werke für sämtliche Internetnutzer frei zugänglich sind, eine Zugänglichmachung der geschützten Werke gesehen (vgl. EuGH, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 20] - Svensson u.a.;… GRUR 2014, 1196 [juris Rn. 20] - BestWater International; EuGH…, Urteil vom 7. August 2018 - C-161/17, GRUR 2018, 911 [juris Rn. 37] = WRP 2018, 1052 - Renckhoff).
- EuGH, 17.06.2021 - C-597/19
M.I.C.M. - Systematische Speicherung und Weiterleitung von IP-Daten, Namen und …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
Rn. 26 c) Der in Art. 3 Abs. 1 und 2 der Richtlinie 2001/29/EG einheitlich auszulegende (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juni 2021 - C-597/19, GRUR 2021, 1067 [juris Rn. 41] = WRP 2021, 1033 - M.I.C.M.) Begriff des öffentlichen Zugänglichmachens eines Werks oder sonstigen Schutzgegenstands ist durch die Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union nicht vollständig geklärt.Rn. 27 aa) Für die Beurteilung, ob ein Schutzgegenstand "der Öffentlichkeit" zugänglich gemacht wird, wendet der Gerichtshof dieselben Kriterien an wie im Rahmen des Rechts der öffentlichen Wiedergabe (vgl. EuGH, GRUR 2021, 1067 [juris Rn. 51] - M.I.C.M.).
So könnte die Formulierung des Gerichtshofs "eine 'Handlung der Wiedergabe' und folglich eine Zugänglichmachung" in der Entscheidung "M.I.C.M." (vgl. EuGH, GRUR 2021, 1067 [juris Rn. 47]) dahin zu verstehen sein, dass sich die Begriffe "Zugänglichmachung" und "Wiedergabe" nicht unterscheiden (…umgekehrt allerdings EuGH, GRUR 2018, 911 [juris Rn. 21] - Renckhoff).
- EuGH, 20.04.2023 - C-775/21
Die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
Da diese Kriterien im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können, sind sie einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden (st. Rspr.;… vgl. nur EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 66 f.] - YouTube und Cyando; EuGH, Urteil vom 20. April 2023 - C-775/21 und C-826/21, GRUR 2023, 717 [juris Rn. 47 f.] = WRP 2023, 681 - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a.;… Urteil vom 13. Juli 2023 - C-426/21, GRUR 2023, 1284 [juris Rn. 56 und 58] - Ocilion IPTV Technologies;… Urteil vom 11. April 2024 - C-723/22, GRUR 2024, 622 [juris Rn. 39 f.] = WRP 2024, 680 - Citadines;… Urteil vom 20. Juni 2024 - C-135/23, GRUR 2024, 1030 [juris Rn. 21 f.] = WRP 2024, 910 - GEMA; vgl. auch BGH…, Urteil vom 23. Oktober 2024 - I ZR 112/23, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 27] = WRP 2024, 1494 - Manhattan Bridge, mwN).Rn. 22 bb) Eine "Handlung der Wiedergabe" nimmt vor, wer in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen, und zwar insbesondere dann, wenn ohne dieses Tätigwerden die Kunden das verbreitete Werk grundsätzlich nicht abrufen könnten (…vgl. nur EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 66] - YouTube und Cyando, mwN; GRUR 2023, 717 [juris Rn. 53] - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a.;… vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 30] - Manhattan Bridge, mwN).
Rn. 23 Eine "Öffentlichkeit" der Wiedergabe liegt nur bei einer unbestimmten Zahl potentieller Adressaten und recht vielen Personen vor, die gleichzeitig oder nacheinander Zugang zu demselben Werk haben (…vgl. nur EuGH, GRUR 2021, 1054 [juris Rn. 69] - YouTube und Cyando; GRUR 2023, 717 [juris Rn. 54] - Blue Air Aviation/UCMR - ADA u.a., jeweils mwN;… vgl. auch BGH, GRUR 2024, 1809 [juris Rn. 28] - Manhattan Bridge, mwN).
- EuGH, 26.04.2017 - C-527/15
Der Verkauf eines multimedialen Medienabspielers, mit dem kostenlos und einfach …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
Rn. 25 cc) In das Recht der öffentlichen Wiedergabe kann auch durch das Bereitstellen von Hyperlinks eingegriffen werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 8. September 2016 - C-160/15, GRUR 2016, 1152 [juris Rn. 49 bis 51] = WRP 2016, 1347 - GS Media; Urteil vom 26. April 2017 - C-527/15, GRUR 2017, 610 [juris Rn. 49 bis 51] = WRP 2017, 677 - Stichting Brein [Filmspeler];… vgl. auch EuGH, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 31] - Svensson u.a.; EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2014 - C-348/13, GRUR 2014, 1196 [juris Rn. 15 bis 19] = WRP 2014, 1441 - BestWater International;… Urteil vom 9. März 2021 - C-392/19, GRUR 2021, 706 [juris Rn. 41 bis 55] = WRP 2021, 600 - VG Bild-Kunst).Danach ist zu ermitteln, ob das Setzen von Hyperlinks auf eine Webseite zu geschützten Werken, die auf einer anderen Webseite ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers frei zugänglich sind, ohne Gewinnerzielungsabsicht durch jemanden, der die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Webseite nicht kannte oder vernünftigerweise nicht kennen konnte, bereitgestellt wurden, oder ob die Links vielmehr mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurden, wobei im letzteren Fall diese Kenntnis zu vermuten ist (…vgl. EuGH, GRUR 2016, 1152 [juris Rn. 55] - GS Media; GRUR 2017, 610 [juris Rn. 49] - Stichting Brein [Filmspeler]).
- EuGH, 08.09.2016 - C-160/15
Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
Rn. 25 cc) In das Recht der öffentlichen Wiedergabe kann auch durch das Bereitstellen von Hyperlinks eingegriffen werden (vgl. EuGH, Urteil vom 8. September 2016 - C-160/15, GRUR 2016, 1152 [juris Rn. 49 bis 51] = WRP 2016, 1347 - GS Media;… Urteil vom 26. April 2017 - C-527/15, GRUR 2017, 610 [juris Rn. 49 bis 51] = WRP 2017, 677 - Stichting Brein [Filmspeler];… vgl. auch EuGH, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 31] - Svensson u.a.; EuGH…, Urteil vom 21. Oktober 2014 - C-348/13, GRUR 2014, 1196 [juris Rn. 15 bis 19] = WRP 2014, 1441 - BestWater International;… Urteil vom 9. März 2021 - C-392/19, GRUR 2021, 706 [juris Rn. 41 bis 55] = WRP 2021, 600 - VG Bild-Kunst).Danach ist zu ermitteln, ob das Setzen von Hyperlinks auf eine Webseite zu geschützten Werken, die auf einer anderen Webseite ohne Erlaubnis des Urheberrechtsinhabers frei zugänglich sind, ohne Gewinnerzielungsabsicht durch jemanden, der die Rechtswidrigkeit der Veröffentlichung der Werke auf der anderen Webseite nicht kannte oder vernünftigerweise nicht kennen konnte, bereitgestellt wurden, oder ob die Links vielmehr mit Gewinnerzielungsabsicht bereitgestellt wurden, wobei im letzteren Fall diese Kenntnis zu vermuten ist (vgl. EuGH, GRUR 2016, 1152 [juris Rn. 55] - GS Media;… GRUR 2017, 610 [juris Rn. 49] - Stichting Brein [Filmspeler]).
- EuGH, 21.10.2014 - C-348/13
BestWater International - Vorabentscheidungsersuchen - Rechtsangleichung - …
Auszug aus BGH, 31.07.2025 - I ZR 155/23
Rn. 25 cc) In das Recht der öffentlichen Wiedergabe kann auch durch das Bereitstellen von Hyperlinks eingegriffen werden (vgl. EuGH…, Urteil vom 8. September 2016 - C-160/15, GRUR 2016, 1152 [juris Rn. 49 bis 51] = WRP 2016, 1347 - GS Media;… Urteil vom 26. April 2017 - C-527/15, GRUR 2017, 610 [juris Rn. 49 bis 51] = WRP 2017, 677 - Stichting Brein [Filmspeler];… vgl. auch EuGH, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 25 bis 31] - Svensson u.a.; EuGH, Urteil vom 21. Oktober 2014 - C-348/13, GRUR 2014, 1196 [juris Rn. 15 bis 19] = WRP 2014, 1441 - BestWater International;… Urteil vom 9. März 2021 - C-392/19, GRUR 2021, 706 [juris Rn. 41 bis 55] = WRP 2021, 600 - VG Bild-Kunst).Der Gerichtshof hat in der Zugänglichmachung von anklickbaren Links, die auf eine andere Internetseite verweisen, auf der Werke für sämtliche Internetnutzer frei zugänglich sind, eine Zugänglichmachung der geschützten Werke gesehen (…vgl. EuGH, GRUR 2014, 360 [juris Rn. 20] - Svensson u.a.; GRUR 2014, 1196 [juris Rn. 20] - BestWater International; EuGH…, Urteil vom 7. August 2018 - C-161/17, GRUR 2018, 911 [juris Rn. 37] = WRP 2018, 1052 - Renckhoff).
- BGH, 21.09.2017 - I ZR 11/16
Keine Urheberrechtsverletzung bei der Bildersuche durch Suchmaschinen
- EuGH, 15.09.2016 - C-484/14
Ein Geschäftsinhaber, der der Öffentlichkeit kostenlos ein WiFi-Netz zur …
- BGH, 26.07.2018 - I ZR 64/17
Zur Haftung des Anschlussinhabers für Urheberrechtsverletzungen über …
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08
Vorschaubilder
- BGH, 09.07.2015 - I ZR 46/12
Zur urheberrechtlichen Zulässigkeit des "Framing"
- BGH, 11.03.2004 - I ZR 304/01
Internet-Versteigerung
- BGH, 30.04.2008 - I ZR 73/05
Internet-Versteigerung III
- EuGH, 12.07.2011 - C-324/09
Verantwortlichkeit des Betreibers eines Online-Marktplatzes für …
- BGH, 22.07.2010 - I ZR 139/08
Kinderhochstühle im Internet - Zur Haftung des Betreibers eines …
- BGH, 22.04.2009 - I ZR 216/06
Zulässigkeit der Internet-Videorecorder
- BGH, 19.04.2007 - I ZR 35/04
Internet-Versteigerung II
- EuGH, 09.03.2021 - C-392/19
Hat der Urheberrechtsinhaber beschränkende Maßnahmen gegen Framing getroffen oder …
- BGH, 16.05.2013 - I ZR 46/12
Die Realität
- BGH, 07.03.2019 - I ZR 53/18
Störerhaftung bei nicht gesichertem WLAN-Anschluss - Altfälle
- BGH, 25.04.2019 - I ZR 113/18
Zur Urheberrechtsverletzung durch Framing
- BGH, 23.03.2023 - I ZR 17/22
Aminosäurekapseln - Abmahnung wegen fehlender Grundpreisangabe beim Vertrieb von …
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08
Session-ID
- BGH, 08.02.2024 - I ZR 34/23
BGH legt Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur weiteren Klärung des …
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 239/06
CAD-Software
- BGH, 27.03.2025 - I ZR 64/24
Wettbewerbsverhältnis zwischen einer Fluggesellschaft und einem …
- BGH, 27.06.2024 - I ZR 14/21
Urheberrechtliche Zulässigkeit von privaten Musikaufnahmen durch einen …
- EuGH, 11.04.2024 - C-723/22
Citadines - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …
- EuGH, 20.06.2024 - C-135/23
GEMA - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - Urheberrecht und …
- EuGH, 13.07.2023 - C-426/21
Ocilion IPTV Technologies - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges Eigentum - …
- EuGH, 26.03.2015 - C-279/13
C More Entertainment - Vorlage zur Vorabentscheidung - Rechtsangleichung - …
- OLG Köln, 03.11.2023 - 6 U 149/22
Cloudflare haftet als Täter für Urheberrechtsverletzungen (ddl-music.to)
- OLG Köln, 09.10.2020 - 6 U 32/20
Unterlassunganspruch aus dem Gesichtspunkt der Störerhaftung wegen der …
- LG Köln, 30.01.2020 - 14 O 171/19
Zur Störerhaftung eines Nameserver-Betreibers
- LG München I, 11.11.2025 - 42 O 14139/24
GEMA erfolgreich gegen OpenAI (ChatGPT): Originalgetreue Wiedergabe von …
Rn. 272 Eine öffentliche Zugänglichmachung als besonderer Fall der öffentlichen Wiedergabe (BGH 31.07.2025, I ZR 155/23 Rn. 30 - Content Delivery Network) liegt vor, wenn der betreffenden Öffentlichkeit der Zugriff sowohl von Orten als auch zu Zeiten ihrer Wahl ermöglicht wird (…EuGH 26.03.2015, C-279/13 Rn. 25 f - C More Entertainment). - LG München I, 31.07.2026 - 42 O 763/25
Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgenerator SUNO durch Memorisierung und …
Rn. 316 Eine öffentliche Zugänglichmachung als besonderer Fall der öffentlichen Wiedergabe (vgl. BGH 31.07.2025, I ZR 155/23 Rn. 30 - Content Delivery Network) liegt vor, wenn der betreffenden Öffentlichkeit der Zugriff auf den Schutzgegenstand sowohl von Orten als auch zu Zeiten ihrer Wahl ermöglicht wird (…vgl. EuGH 26.03.2015, C-279/13 Rn. 25 f. - C More Entertainment;… EuGH 16.04.2026, C-496/24 Rn. 31 - Stichting de Thuiskopie).
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