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Weitere Entscheidungen unten: OLG Köln, 04.09.2006 | SG Bremen, 16.04.2009

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - I-2 U 22/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4345
OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - I-2 U 22/06 (https://dejure.org/2007,4345)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.06.2007 - I-2 U 22/06 (https://dejure.org/2007,4345)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - I-2 U 22/06 (https://dejure.org/2007,4345)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • d-prax.de

    Betonpumpe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gleichheit des Mastbocks einer fahrbaren Betonpunpe führt zur Nichtigkeit des Patents

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wortsinngemäße Verwirklichung der technischen Lehre eines Klagepatents durch die angegriffene Ausführungsform; Inhalt der Patentansprüche als maßgebliche Grundlage für die Bestimmung des Schutzbereichs eines Patents; Ansprüche auf Unterlassung, Auskunftserteilung und ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (21)

  • BGH, 21.10.2005 - V ZR 169/04

    Beginn des für die Verwirkung erforderlichen Zeitmoments bei mehrfacher Störung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
    Neben einem sogenannten Zeitmoment bedarf es mithin stets des Vorliegens eines sogenannten Umstandsmoments (BGH NJW-RR 2006, 235; BGH GRUR 2001, 323 (325 ff.) - Temperaturwächter m. w. Nachw.).

    Die Frist für die Beurteilung des Zeitmoments beginnt bezüglich des Unterlassungsanspruchs mithin mit jeder Verletzungshandlung neu (BGH NJW-RR 2006, 235).

  • BGH, 01.03.2005 - VI ZR 101/04

    Verjährung von zu Zeiten der ehemaligen DDR entstandenen Forderungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
    Er muss vielmehr zugleich klar und eindeutig zu erkennen geben, dass er die Verhandlungen abbricht (BGH NJW-RR 2005, 1044 (1047); BGH NJW 1998, 2819 (2820); BGH NJW-RR 1991, 796).

    Hierdurch tritt ein Verhandlungsabbruch in dem Zeitpunkt ein, in dem der Berechtigte den nächsten Schritt nach Treu und Glauben spätestens hätte erwarten dürfen für den Fall, dass die Verhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 2005, 1044 (1047); BGH NJW 1986, 1337).

  • BGH, 26.10.2006 - VII ZR 194/05

    Begriff des Verhandelns

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
    Nicht erforderlich ist, dass dabei eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird (BGH VII ZR 194/05, Urteil vom 26.10.2006, zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH NJW 2004, 1654).
  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
    Nicht erforderlich ist, dass dabei eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird (BGH VII ZR 194/05, Urteil vom 26.10.2006, zur Veröffentlichung vorgesehen; BGH NJW 2004, 1654).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
    Neben einem sogenannten Zeitmoment bedarf es mithin stets des Vorliegens eines sogenannten Umstandsmoments (BGH NJW-RR 2006, 235; BGH GRUR 2001, 323 (325 ff.) - Temperaturwächter m. w. Nachw.).
  • BGH, 07.01.1986 - VI ZR 203/84

    Hemmung der Verjährung bei Vereinbaren einer Verhandlungspause

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
    Hierdurch tritt ein Verhandlungsabbruch in dem Zeitpunkt ein, in dem der Berechtigte den nächsten Schritt nach Treu und Glauben spätestens hätte erwarten dürfen für den Fall, dass die Verhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW-RR 2005, 1044 (1047); BGH NJW 1986, 1337).
  • BGH, 30.06.1998 - VI ZR 260/97

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
    Er muss vielmehr zugleich klar und eindeutig zu erkennen geben, dass er die Verhandlungen abbricht (BGH NJW-RR 2005, 1044 (1047); BGH NJW 1998, 2819 (2820); BGH NJW-RR 1991, 796).
  • BGH, 19.02.1991 - VI ZR 165/90

    Verweigerung der Fortsetzung von Verhandlungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
    Er muss vielmehr zugleich klar und eindeutig zu erkennen geben, dass er die Verhandlungen abbricht (BGH NJW-RR 2005, 1044 (1047); BGH NJW 1998, 2819 (2820); BGH NJW-RR 1991, 796).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2003 - 2 U 94/01
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
    Das entspricht der Rechtsprechung des Senats (InstGE 3, 176 (179) - Glasscheiben-Befestiger).
  • BGH, 25.08.1978 - X ZR 17/78

    Einstellung einer Zwangsvollstreckung bei fehlendem Vollstreckungsschutzantrag …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.06.2007 - 2 U 22/06
    Hinsichtlich des Rechnungslegungsanspruchs ist ein nicht zu ersetzender Nachteil nicht erkennbar, weil die Verurteilung unter Wirtschaftsprüfervorbehalt erfolgt ist und daher ein Bekanntwerden von Geschäftsgeheimnissen nicht droht (BGH GRUR 1978, 726).
  • BGH, 29.04.1986 - X ZR 28/85

    "Formstein"; Einbeziehung von Äquivalenten der unter Schutz gestellten Erfindung …

  • BGH, 12.12.2006 - X ZR 131/02

    Schussfädentransport

  • BGH, 15.11.2005 - X ZR 17/02

    Koksofentür

  • BGH, 29.11.1988 - X ZR 63/87

    Ausweitung des Schutzbereichs eines Verfahrens-Patents; Vergütungsanspruch des …

  • BGH, 03.10.1989 - X ZR 33/88

    Schutzbereich eines Patents

  • BGH, 14.06.1988 - X ZR 5/87

    Schutz eines europäischen Patents betreffend eine Apparatur für …

  • BGH, 06.11.1990 - X ZR 55/89

    Umfang des Schutzbereichs eines europäischen Patents

  • BGH, 05.05.1992 - X ZR 9/91

    Auslegung der Patentansprüche - Patent - Klarstellung technischer Begriffe - …

  • BGH, 29.04.1997 - X ZR 101/93

    "Kunststoffaufbereitung"; Beginn der Verjährungsfrist zu Lasten des Lizenznehmers

  • BGH, 30.10.1962 - I ZR 46/61

    Rechtsmittel

  • BPatG, 30.11.2006 - 3 Ni 42/05
  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 2 U 51/08

    Vollstreckung einer Unterlassungsverfügung wegen Patentverletzung; Verletzung …

    Die Voraussetzungen für einen weitergehenden Vollstreckungsschutz nach § 712 ZPO sind nach der Rechtsprechung des Senats (GRUR 1XXX, 188, 189 ff. - Flachdachabläufe; InstGE 8, 117, 120 f. - Fahrbare Betonpumpe) nicht gegeben.
  • LG Düsseldorf, 11.07.2019 - 4c O 39/16

    Amgen gegen Sanofi

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 16 - Fahrbare Betonpumpe;… LG Düsseldorf, Urt. v. 30. Oktober 2014, 4a O 92/13;… LG Mannheim, Urt. v. 18. Februar 2011 - Az. 7 O 100/10 - Tz. 243 bei Juris).

    § 712 Abs. 1 ZPO betrachtet nur die dem Schuldner entstehenden Nachteile, nicht die von Dritten (vgl. für die Interessen der Arbeitnehmer des Schuldners: OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 17 - Fahrbare Betonpumpe).

  • LG Düsseldorf, 09.03.2017 - 4a O 137/15

    Herzklappenpatente: Boston Scientific setzt sich vorerst durch

    Die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten sind übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (vgl. zu § 712 ZPO: OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 16 - Fahrbare Betonpumpe), was auch für eine Aufbrauchfrist gelten muss.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Einstellung der Produktion der angegriffenen Ausführungsform und der damit zusammenhängenden Geschäftsaktivitäten übliche Folgen des Unterlassungsgebots sind, die alleine die Gewährung von Vollstreckungsschutz nicht rechtfertigen können (OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 16 - Fahrbare Betonpumpe; LG Mannheim, Urteil vom 18.02.2011 - Az. 7 O 100/10 - Tz. 243 bei Juris).

    § 712 Abs. 1 ZPO betrachtet nur die dem Schuldner entstehenden Nachteile, nicht die von Dritten (…Kühnen, Hdb. der Patentverletzung, 9. Aufl. 2017, Rn. H.62; für die Unbeachtlichkeit der Interessen der Arbeitnehmer des Schuldners: OLG Düsseldorf, InstGE 8, 117, 121 Tz. 17 - Fahrbare Betonpumpe; zur Medizintechnik: Kammer…, Urteil vom 30.10.2014 - 4a O 114/13 - Rn. 101 bei Juris).

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 04.09.2006 - 2 U 22/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,9471
OLG Köln, 04.09.2006 - 2 U 22/06 (https://dejure.org/2006,9471)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.09.2006 - 2 U 22/06 (https://dejure.org/2006,9471)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. September 2006 - 2 U 22/06 (https://dejure.org/2006,9471)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Begriff der Rechtshandlung; Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung der Zwangsvollstreckung

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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.12.2005 - IX ZR 182/01

    Anfechtung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2006 - 2 U 22/06
    Da ein wirksam für erledigt erklärter Insolvenzantrag keine Grundlage für eine Anfechtung gemäß den §§ 130 bis 136 InsO sein kann (BGHZ 149, 178 [180] = NZI 2002, 91; BGHZ 157, 350 [354] = NZI 2004, 206; BGH, NZI 2006, 159 [160]), unterliegen die außerhalb des kritischen Zeitraums von 3 Monaten erfolgten beiden Überweisungen keiner Anfechtung nach §§ 130, 131 InsO.

    Dies gilt auch dann, wenn die Schuldnerin nach der Rücknahme des von dem Finanzamt gestellten Insolvenzantrags vom 8. März 2004 ihre Zahlungsfähigkeit nicht wieder gewonnen hat (vgl. allgemein BGH, NZI 2006, 159 [160]).

    Entgegen der Auffassung des beklagten Landes fehlt es auch unter Beachtung der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Anfechtung von Zahlungen unter Vollstreckungsdruck (BGHZ 162, 143 = NZI 2005, 215; BGH, NZI 2006, 159) nicht an einer für eine Anfechtung gemäß § 133 Abs. 1 InsO konstitutiven Rechtshandlung der Schuldnerin.

    In diesem Falle liegt ein selbst bestimmtes Handeln und damit eine Rechtshandlung im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO nicht vor (vgl. BGHZ 162, 143 = NZI 2005, 215 = ZIP 2005, 494 [497]; NZI 2006, 159 [162]).

    Dem Gläubiger wird insoweit außerhalb des Drei-Monatszeitraums eine kongruente Deckung gewährt, die nach den allgemeinen Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO unterliegt (vgl. BGHZ 155, 75 [82 f.] = NZI 203, 533; BGH, NZI 2005, 692; BGH, NZI 2006, 159 [162] m.w.N.).

    Hierfür reicht sowohl bei inkongruenten als auch bei kongruenten Deckungsgeschäften aus, dass der Schuldner sich die Benachteiligung nur als möglich vorgestellt, sie aber in Kauf genommen hat, ohne sich durch die Vorstellung dieser Möglichkeit von seinem Handeln abhalten zu lassen (BGH, NZI 2006, 159 [161]).

    Der Insolvenzantrag dient im Gegensatz zur Einzelzwangsvollstreckung nach seinem gesetzlichen Zweck nicht dazu, dem einzelnen Gläubiger zur vollen Durchsetzung seiner Ansprüche zu verhelfen (BGH, NZI 2006, 159 [161]).

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2006 - 2 U 22/06
    Entgegen der Auffassung des beklagten Landes fehlt es auch unter Beachtung der mittlerweile gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Anfechtung von Zahlungen unter Vollstreckungsdruck (BGHZ 162, 143 = NZI 2005, 215; BGH, NZI 2006, 159) nicht an einer für eine Anfechtung gemäß § 133 Abs. 1 InsO konstitutiven Rechtshandlung der Schuldnerin.

    Bei Zahlungen im Zusammenhang mit Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sind diese Voraussetzungen zu bejahen, wenn der Schuldner zur Abwendung einer ihm angedrohten, demnächst zu erwartenden Vollstreckung leistet (vgl. BGHZ 155, 74 [83 f.]; BGHZ 162, 143 = NZI 2005, 215 = ZIP 2005, 494 [497]).

    In diesem Falle liegt ein selbst bestimmtes Handeln und damit eine Rechtshandlung im Sinne des § 133 Abs. 1 InsO nicht vor (vgl. BGHZ 162, 143 = NZI 2005, 215 = ZIP 2005, 494 [497]; NZI 2006, 159 [162]).

    Wer bei Vornahme der Rechtshandlung die Benachteiligung der anderen Gläubiger im Allgemeinen als Erfolg seiner Rechtshandlung will oder als mutmaßliche Folge erkennt und billigt, handelt mit Benachteiligungsvorsatz (vgl. BGH, ZIP 2005, 494 [497] m.w.N.).

    Zahlungen, die aufgrund einer eingeleiteten oder nur angedrohten Zwangsvollstreckung außerhalb des Drei-Monatszeitraums erfolgen, gewähren dem Gläubiger eine kongruente Deckung (BGH, NZI 2003, 597; BGH, ZIP 2005, 494 [496]).

  • BGH, 13.05.2004 - IX ZR 190/03

    Darlegungs- und Beweislast im Hinblick auf die Kenntnis vom …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2006 - 2 U 22/06
    Dem Gläubiger wird insoweit außerhalb des Drei-Monatszeitraums eine kongruente Deckung gewährt, die nach den allgemeinen Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO unterliegt (vgl. BGHZ 155, 75 [82 f.] = NZI 203, 533; BGH, NZI 2005, 692; BGH, NZI 2006, 159 [162] m.w.N.).

    Diese ist dann der Fall, wenn die Verbindlichkeiten des Schuldners bei dem späteren Anfechtungsgegner über einen längeren Zeitraum hinweg ständig in beträchtlichem Umfang nicht ausgeglichen wurden und jenem den Umständen nach bewusst ist, dass es noch weitere Gläubiger mit ungedeckten Ansprüchen gibt (BGH, NZI 2005, 692 [693];… HK/Kreft, aaO, § 133 Rn. 22).

  • BGH, 17.07.2003 - IX ZR 272/02

    Anforderungen an den Gläubigerbenachteilungsvorsatz

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2006 - 2 U 22/06
    Zahlungen, die aufgrund einer eingeleiteten oder nur angedrohten Zwangsvollstreckung außerhalb des Drei-Monatszeitraums erfolgen, gewähren dem Gläubiger eine kongruente Deckung (BGH, NZI 2003, 597; BGH, ZIP 2005, 494 [496]).

    Ein unlauteres Zusammenwirken zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger ist für eine Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO nicht erforderlich (BGH, NZI 2003, 597 [598];… Uhlenbruck/Hirte, InsO, 12. Auflage 2003, § 133 Rn. 25).

  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2006 - 2 U 22/06
    Da ein wirksam für erledigt erklärter Insolvenzantrag keine Grundlage für eine Anfechtung gemäß den §§ 130 bis 136 InsO sein kann (BGHZ 149, 178 [180] = NZI 2002, 91; BGHZ 157, 350 [354] = NZI 2004, 206; BGH, NZI 2006, 159 [160]), unterliegen die außerhalb des kritischen Zeitraums von 3 Monaten erfolgten beiden Überweisungen keiner Anfechtung nach §§ 130, 131 InsO.
  • BGH, 20.11.2001 - IX ZR 48/01

    Insolvenzanfechtung nach erledigtem Eröffnungsantrag; Beseitigung einer einmal …

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2006 - 2 U 22/06
    Da ein wirksam für erledigt erklärter Insolvenzantrag keine Grundlage für eine Anfechtung gemäß den §§ 130 bis 136 InsO sein kann (BGHZ 149, 178 [180] = NZI 2002, 91; BGHZ 157, 350 [354] = NZI 2004, 206; BGH, NZI 2006, 159 [160]), unterliegen die außerhalb des kritischen Zeitraums von 3 Monaten erfolgten beiden Überweisungen keiner Anfechtung nach §§ 130, 131 InsO.
  • BGH, 27.05.2003 - IX ZR 169/02

    Anfechtbarkeit von Zahlungen zur Abwendung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 04.09.2006 - 2 U 22/06
    Dem Gläubiger wird insoweit außerhalb des Drei-Monatszeitraums eine kongruente Deckung gewährt, die nach den allgemeinen Voraussetzungen einer Anfechtung nach § 133 Abs. 1 InsO unterliegt (vgl. BGHZ 155, 75 [82 f.] = NZI 203, 533; BGH, NZI 2005, 692; BGH, NZI 2006, 159 [162] m.w.N.).
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Rechtsprechung
   SG Bremen, 16.04.2009 - S 2 U 22/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,25812
SG Bremen, 16.04.2009 - S 2 U 22/06 (https://dejure.org/2009,25812)
SG Bremen, Entscheidung vom 16.04.2009 - S 2 U 22/06 (https://dejure.org/2009,25812)
SG Bremen, Entscheidung vom 16. April 2009 - S 2 U 22/06 (https://dejure.org/2009,25812)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • sozialgericht-bremen.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Zahlung einer Rente wegen Lärmschwerhörigkeit; Voraussetzungen der Qualifizierung einer Hörschädigung als Berufskrankheit Nr. 2301; Rechtliche Ausgestaltung der Bemessung des konkreten Umfangs der sich aus der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BSG, 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R

    Berufskrankheit - MdE-Bewertung - allgemeiner Erfahrungssatz - Richtwert - …

    Auszug aus SG Bremen, 16.04.2009 - S 2 U 22/06
    Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSG vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 49/99 R - BSG vom 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R -).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 14/99 R

    Keine Höherbewertung der MdE bei Berufsfußballspielern

    Auszug aus SG Bremen, 16.04.2009 - S 2 U 22/06
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII), ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - und zuletzt Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 14/99 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 7, jeweils mwN).
  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 49/99 R

    Richterliche Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Bremen, 16.04.2009 - S 2 U 22/06
    Hierbei kommt es stets auf die gesamten Umstände des Einzelfalles an (BSG vom 19. Dezember 2000 - B 2 U 49/99 R - BSG vom 02.05.2001 - B 2 U 24/00 R -).
  • BSG, 23.04.1987 - 2 RU 42/86

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch einen Arbeitsunfall verursachte …

    Auszug aus SG Bremen, 16.04.2009 - S 2 U 22/06
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII), ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149; BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - und zuletzt Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 14/99 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 7, jeweils mwN).
  • BSG, 29.11.1956 - 2 RU 121/56
    Auszug aus SG Bremen, 16.04.2009 - S 2 U 22/06
    Die Bemessung des Grades der MdE, also die durch eine Schätzung vorzunehmende Festlegung des konkreten Umfangs der sich aus der Beeinträchtigung des körperlichen und geistigen Leistungsvermögens ergebenden verminderten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 SGB VII), ist nach der ständigen Rechtsprechung des BSG eine tatsächliche Feststellung, die das Gericht gemäß § 128 Abs. 1 Satz 1 SGG nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung trifft (BSGE 4, 147, 149;… BSG Urteil vom 23. April 1987 - 2 RU 42/86 - und zuletzt Urteil vom 27. Juni 2000 - B 2 U 14/99 R - SozR 3-2200 § 581 Nr. 7, jeweils mwN).
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