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Weitere Entscheidung unten: SG Aachen, 03.05.2007

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - I-9 U 73/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,2958
OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - I-9 U 73/06 (https://dejure.org/2007,2958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.04.2007 - I-9 U 73/06 (https://dejure.org/2007,2958)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. April 2007 - I-9 U 73/06 (https://dejure.org/2007,2958)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 94, 95; 305 c, 307; 309 Ziff. 9; 315
    Beitritt desWohnungskäufers zu einem Wärmebereitstellungsvertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerb von Eigentumswohnungen in Verbindung mit einem langfristigen Wärmelieferungsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintritt in einen Wärmebereitstellungsvertrag durch den Erwerb eines Hauses; Heizungsanlage als wesentlicher Bestandteil eines Gebäudes; Heizungsanlage als Scheinbestandteil im Sinne von § 95 Abs. 2 (BGB)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wärmebereitstellungsvereinbarung im Bauträgervertrag zulässig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wohnungskauf - Vertrag mit dem Bauträger verpflichtet den Käufer zu Wärmeservice-Vertrag

Besprechungen u.ä. (3)

  • bethgeundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträger: Kann der Bauträger den Erwerber formularmäßig auf eine Contracting-Lösung verpflichten?

  • bethgeundpartner.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wärmecontracting: Wer ist Eigentümer der vom Contractor eingebauten Heizungsanlage?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wärmebereitstellungsvereinbarung im Bauträgervertrag (sog. Heizungs-Contracting) zulässig! (IBR 2008, 158)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1319
  • BauR 2008, 722
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 02.12.2005 - V ZR 35/05

    Wirksamkeit der Übereignung von in einem Straßengrundstück verlegten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 9 U 73/06
    Eine abweichende vertragliche Regelung ist insoweit gegenstandslos, da die sachenrechtlichen Anordnungen in den §§ 93 bis 95 BGB und in den §§ 946 bis 950 BGB nicht zur Disposition der Beteiligten stehen (vgl. BGH MDR 2006, 921 ff.).

    Eine entsprechende Regelung ist lediglich gegenstandslos (vgl. BGH MDR 2006, 921 ff.).

  • BGH, 06.12.2002 - V ZR 220/02

    Voraussetzungen des Aushandelns von Vertragsbedingungen; Benachteiligung einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 9 U 73/06
    § 309 Ziff. 9 BGB, der eine Laufzeitbegrenzung von 2 Jahren vorsieht, findet nach allgemeiner Meinung auf typische Dauerschuldverhältnisse keine Anwendung (…vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 309 Rdnr. 9; BGHZ 153, 148 ff.: Zur Rechtslage bei Breitbandkabel-Kommunikationsverteilungsanlagen).

    Im Hinblick auf die von der Beklagten zu 2) getätigten Investitionen erscheint auch eine Laufzeit von 15 Jahren unter dem Gesichtspunkt des § 307 BGB - unangemessene Benachteiligung wider Treu und Glauben - nicht unverhältnismäßig (…vgl. Palandt-Heinrichs, a.a.O., § 309 Rdnr. 89, § 307 Rdnr. 132; BGHZ 143, 104 ff.; BGHZ 153, 148 ff.).

  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 9 U 73/06
    Entscheidend ist dabei nicht die vertragliche Regelung als solche, sondern der Wille der Parteien, dass die Anlage auch bei Aufhebung des Vertragsverhältnisses in dem Gebäude belassen werden soll (vgl. BGHZ 104, 298 ff.).
  • BGH, 02.02.1979 - V ZR 14/77

    Eigentum an Heizungsanlage bei Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 9 U 73/06
    Auch wenn die Beklagte zu 2) aufgrund Gesetzes das Eigentum an der Wärmeerzeugungsanlage verloren haben sollte, werden hierdurch die im Wesentlichen schuldrechtlichen Rechte und Verpflichtungen aus dem Wärmelieferungsvertrag nicht berührt (vgl. BGH NJW 2000, 504 f.; NJW 1979, 2391, 2392).
  • BGH, 13.03.1970 - V ZR 71/67

    Ölheizungsanlage - § 94 Abs. 2 BGB, nachträglicher Einbau

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 9 U 73/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gehört eine Heizungsanlage zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB (vgl. BGHZ 53, 324 ff.).
  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 139/80

    Formularmäßiger Verzicht auf zeitlichen und örtlichen Zusammenhang; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 9 U 73/06
    Angesichts des von den Notarverträgen abweichenden Exposés stellt Ziff. 7.1 der Baubeschreibung eine überraschende Klausel im Sinne des § 305 c BGB dar, die der Kontrolle nicht entzogen ist, da der Beklagten zu 1) hinsichtlich des abzuschließenden Wärmelieferungsvertrages zugleich ein Leistungsbestimmungsrecht eingeräumt wird (vgl. BGHZ 81, 229 ff.).
  • BGH, 20.10.1999 - VIII ZR 335/98

    Künftig entstehende Sache als Gegenstand eines Kaufvertrages

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 9 U 73/06
    Auch wenn die Beklagte zu 2) aufgrund Gesetzes das Eigentum an der Wärmeerzeugungsanlage verloren haben sollte, werden hierdurch die im Wesentlichen schuldrechtlichen Rechte und Verpflichtungen aus dem Wärmelieferungsvertrag nicht berührt (vgl. BGH NJW 2000, 504 f.; NJW 1979, 2391, 2392).
  • LG Wuppertal, 13.03.2006 - 3 O 236/05

    Beitrittsverpflichtung zu einem Wärmeservicevertrag bei Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.04.2007 - 9 U 73/06
    unter Abänderung des am 13.03.2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Wuppertal, Az: 3 O 236/05,.
  • BSG, 28.11.2024 - B 4 AS 18/23 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - tatsächliche Aufwendungen - …

    Rn. 35 Diese Einordnung steht im Einklang mit den überwiegenden veröffentlichten zivilgerichtlichen Beurteilungen ähnlicher Fallgestaltungen, in denen Heizungsanlagen für die Dauer eines Wärmelieferungsvertrages ebenfalls als Scheinbestandteile angesehen werden (Brandenburgisches OLG vom 23.10.2008 - 12 U 39/08 - juris RdNr 7; Brandenburgisches OLG vom 15.1.2009 - 5 U 170/06 - juris RdNr 116; OLG Celle vom 25.3.2009 - 4 U 162/08 - juris RdNr 6 f; tendenziell auch OLG Düsseldorf vom 23.4.2007 - I 9 U 73/06, 9 U 73/06 - juris RdNr 38; andere Konstellation bei OLG Frankfurt vom 23.4.2008 - 4 U 150/07 - juris RdNr 20 ff).
  • AG Brandenburg, 22.06.2020 - 31 C 186/19

    Auch bei Realofferte ist HeizkostenV zu beachten!

    Diese Heizungsanlage dient nämlich dem gemeinschaftlichen Gebrauch aller Wohnungs- und Teileigentümer (§ 5 Abs. 2 WEG; BGH, Urteil vom 05.07.1991, Az.: V ZR 222/90, u.a. in: NJW 1991, Seiten 2909 f.; BGH, Urteil vom 02.02.1979, Az.: V ZR 14/77, u.a. in: NJW 1979, Seite 2391; BGH, Urteil vom 13.03.1970, Az.: V ZR 71/67, u.a. in: BGHZ 53, Seiten 324 ff.; Reichsgericht, Urteil vom 14.11.1938, Az.: V 37/38, u.a. in: RGZ Band 158, Seiten 362 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 29.03.2017, Az.: 17 W 233/17, u.a. in: NJW-RR 2017, Seiten 1225 f.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2007, Az.: I-9 U 73/06, u.a. in: CuR 2007, Seiten 66 ff.; BayObLG, Beschluss vom 20.08.1998, Az.: 2Z BR 44/98, u.a. in: ZMR 1999, Seiten 50 f.; Amtsgericht Brandenburg an der Havel, Urteil vom 28.06.2019, Az.: 31 C 77/19).

    Ob der in der Teilungserklärung vorgesehene Vertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Verfügungsbeklagten als Contractor zulässig und für die Kläger auch verbindlich wäre (vgl. hierzu u.a.: OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.2007, Az.: I-9 U 73/06, u.a. in: CuR 2007, Seiten 66 ff.) kann hier dahingestellt bleiben, da unstreitig bisher ein solcher Vertrag immer noch nicht vereinbart wurde.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.09.2023 - L 13 AS 74/23

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Bedarfe für Unterkunft und Heizung; Eigenheim; …

    Das ist dann anzunehmen, wenn die Lebensdauer der Anlage nicht mit der Vertragslaufzeit erschöpft ist und durchaus ein Ausbau und eine Weiterverwendung nach der Vertragsdauer in Betracht kommen bzw. ein Interesse besteht, die Heizung gegebenenfalls bei einer Veräußerung des Hauses auszubauen (OLG Celle…, Urteil vom 25. März 2009 - 4 U 162/08 - juris Rn. 7; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. April 2007 - 9 U 73/06 - juris Rn. 37;… Fritsche in Hau/Poseck, BeckOK BGB, 67. Edition, § 95 Rn. 17;… kritisch: Stresemann in Münchner Kommentar zum BGB 9. Auflage 2021, § 95 Rn. 11).
  • LG Düsseldorf, 06.03.2013 - 25 S 99/12

    Beschlussgegenstand muss bei Einberufung bezeichnet sein!

    Rn. 130 Das Oberlandesgericht Düsseldorf (BauR 2008, 1319) hat bezüglich einer vergleichbaren Ausgestaltung - die einzelnen Wohnungseigentümer werden als Vertragspartner bezeichnet und künftige Wohnungseigentümer werden zum Eintritt in den Vertrag verpflichtet - die einzelnen Wohnungseigentümer verpflichtet.
  • LG Gießen, 13.03.2015 - 3 O 441/14

    Grundstückserwerb in Zwangsversteigerung- Eigentumserwerb an eingebauter …

    Wird die Verbindung zwischen einer Sache und dem Grundstück aufgrund eines befristeten Vertrages hergestellt, so ist zu vermuten, dass dies nur für die Dauer des Vertragsverhältnisses und damit nur zu einem vorübergehenden Zweck im Sinne des § 95 Abs. 2 BGB geschehen sollte (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.4.2007, Az. 9 U 73/06, Juris).
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Rechtsprechung
   SG Aachen, 03.05.2007 - S 9 U 73/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,20700
SG Aachen, 03.05.2007 - S 9 U 73/06 (https://dejure.org/2007,20700)
SG Aachen, Entscheidung vom 03.05.2007 - S 9 U 73/06 (https://dejure.org/2007,20700)
SG Aachen, Entscheidung vom 03. Mai 2007 - S 9 U 73/06 (https://dejure.org/2007,20700)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 15.12.2004 - 9 U 120/03

    Fahrzeugkaufvertrag - Rücktritt wegen erhöhtem Kraftstoffverbrauch

    Auszug aus SG Aachen, 03.05.2007 - S 9 U 73/06
    Rn. 3 Der 0000 geborene Kläger verfolgte in einem früheren Klageverfahren (SG Aachen, S 9 U 120/03; LSG NRW, L 17 U 255/04) eine Anhebung seiner mit Bescheid vom 00.00.0000 zuerkannten Rente wegen beruflich erworbener Lärmschwerhörigkeit nach Maßgabe einer MdE von 10 %.
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