Rechtsprechung
| BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesfinanzhof
FGO § 118, FGO § 48 Abs 1 Nr 1, EStG § 4 Abs 1 S 1, EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 3, EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG VZ 2006
Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - teilentgeltliche Übertragung eines Anwartschaftsrechts auf einen Mitgesellschafter - fehlende Bindungswirkung lückenhafter Tatsachenwürdigung des FG
- rechtsinformationen.bund.de
Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - teilentgeltliche Übertragung eines Anwartschaftsrechts auf einen Mitgesellschafter - fehlende Bindungswirkung lückenhafter Tatsachenwürdigung des FG
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 118 FGO, § 48 Abs 1 Nr 1 FGO, § 4 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 6 Abs 5 S 3 Nr 3 EStG 2002, § 15 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002
Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - teilentgeltliche Übertragung eines Anwartschaftsrechts auf einen Mitgesellschafter - fehlende Bindungswirkung lückenhafter Tatsachenwürdigung des FG - IWW
§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 des Einkommensteuerges... etzes (EStG), § 164 Abs. 2 der Abgabenordnung, § 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung, § 48 Abs. 1 Nr. 5 FGO, § 107 Abs. 1 FGO, § 107 FGO, § 48 Abs. 1 Nr. 1 Halbsatz 1 FGO, § 48 Abs. 1 Nr. 1 FGO, § 17 EStG, § 186 des Aktiengesetzes, § 55 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 EStG, § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG, § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG, § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG, § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 3 EStG, § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 94 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 68 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Bewertungsgesetzes, § 95 Abs. 2 BGB, § 155 FGO, § 563 Abs. 1 Satz 2 der Zivilprozessordnung, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, § 143 Abs. 2 FGO
- Wolters Kluwer
Fortbestehen der Beteiligung einer formwechselnd in eine andere Personengesellschaft umgewandelten Personengesellschaft am finanzgerichtlichen Verfahren; Ertragsteuerliche Behandlung der Übertragung des Rechts eines Gesellschafters einer GmbH, im Rahmen einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - teilentgeltliche Übertragung eines Anwartschaftsrechts auf einen Mitgesellschafter - fehlende Bindungswirkung lückenhafter Tatsachenwürdigung des FG
- rechtsportal.de
Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - teilentgeltliche Übertragung eines Anwartschaftsrechts auf einen Mitgesellschafter - fehlende Bindungswirkung lückenhafter Tatsachenwürdigung des FG
- datenbank.nwb.de
Verstoß gegen Grundordnung des Verfahrens - teilentgeltliche Übertragung eines Anwartschaftsrechts auf einen Mitgesellschafter - fehlende Bindungswirkung lückenhafter Tatsachenwürdigung des FG
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Umwandlung
- Steuerrechtliche Beurteilung der Umwandlungen
- Regelungen im UmwStG
- Ausgliederung oder Einzelübertragung auf eine Personengesellschaft
Sonstiges (2)
- IWW (Verfahrensmitteilung)
EStG § 15 Abs 1 S 1 Nr 2, EStG § 6 Abs 5 S 3 Nr 3
Betriebsaufspaltung, Anteilsübertragung, Kapitalerhöhung, Schuldübernahme, Sonderbetriebsvermögen, Veräußerungsgewinn, Teilentgeltlicher Erwerb - Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- FG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 11 K 11258/13
- BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19
- FG Berlin-Brandenburg, 11.10.2023 - 11 K 11258/13
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (27)
- BFH, 19.09.2012 - IV R 11/12
Keine Gewinnrealisierung bei Übertragung eines Wirtschaftsguts aus dem …
Auszug aus BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19
Übernimmt die Personengesellschaft oder der andere Gesellschafter im Zusammenhang mit der Übertragung des Wirtschaftsguts eine Verbindlichkeit des Gesellschafters, ist darin ein Entgelt zu sehen (vgl. BFH-Urteil vom 19.09.2012 - IV R 11/12, BFHE 239, 76, Rz 9).Rn. 44 (3) Überschreitet das Entgelt den Buchwert, erzielt der Gesellschafter aus der Veräußerung einen Gewinn in seinem Sonderbetriebsvermögen (BFH-Urteil in BFHE 239, 76, Rz 9).
Rn. 45 (4) In dem Umfang, in dem das Entgelt hinter dem Verkehrswert des Wirtschaftsguts zurückbleibt, erfolgt die Übertragung unentgeltlich (BFH-Urteil in BFHE 239, 76, Rz 12).
Das Betriebsvermögen einer Personengesellschaft umfasst nach ständiger Rechtsprechung neben dem Gesamthandsvermögen auch das Sonderbetriebsvermögen in der Hand ihrer Gesellschafter (BFH-Urteil in BFHE 239, 76, Rz 14).
Findet der Vorgang ganz oder teilweise unentgeltlich statt, fehlt es insoweit an einem Besteuerungstatbestand (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 76, Rz 14).
In Bezug auf unentgeltliche Übertragungen ohne Entnahme bringt die Vorschrift lediglich deklaratorisch zum Ausdruck, dass der Buchwert auch nach der Transaktion fortzuführen ist (vgl. BFH-Urteil in BFHE 239, 76, Rz 16).
- BFH, 05.07.1990 - GrS 4/89
Bei vorweggenommener Erbfolge sind Gleichstellungsgelder, Abstandszahlungen und …
Auszug aus BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19
Rn. 50 Die Übernahme von Verbindlichkeiten kann ein Entgelt für die Übertragung eines Wirtschaftsguts darstellen, und zwar auch dann, wenn die Übertragung des Wirtschaftsguts im Rahmen einer Regelung zur vorweggenommenen Erbfolge erfolgt (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 05.07.1990 - GrS 4-6/89, BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C.II.3.b).Erforderlich ist allerdings, dass der Übergeber die Vermögensübertragung von der Gewährung des in der Übernahme der Verbindlichkeiten liegenden Vorteils durch den Übernehmer abhängig macht und dadurch ein Entgelt erlangt (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 161, 317, BStBl II 1990, 847, unter C.II.3.b [Rz 84]).
- BFH, 19.04.2005 - VIII R 68/04
Verzicht der Altgesellschafter einer GmbH auf die Beteiligung an einer …
Auszug aus BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19
Rn. 37 aa) Erhöht eine GmbH ihr Stammkapital und überlässt insoweit ein (bezugsberechtigter) Altgesellschafter der GmbH den durch die Kapitalerhöhung neu entstandenen Geschäftsanteil einem Mitgesellschafter oder einem Dritten, so überträgt er sein Bezugsrecht auf den neuen Geschäftsanteil und damit sein entsprechendes, selbständig übertragbares Anwartschaftsrecht (vgl. BFH-Urteile vom 13.10.1992 - VIII R 3/89, BFHE 169, 336, BStBl II 1993, 477, und vom 19.04.2005 - VIII R 68/04, BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762, zum Begriff der Veräußerung i.S. des § 17 EStG; vgl. auch BFH-Urteile vom 16.04.1991 - VIII R 63/87, BFHE 164, 513, BStBl II 1991, 832, und vom 21.09.2004 - IX R 36/01, BFHE 207, 543, BStBl II 2006, 12, m.w.N.).Ein Recht auf die Beteiligung an einer Kapitalerhöhung ergibt sich auch aus dem gesellschaftsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gesellschafter (vgl. BFH-Urteil in BFHE 209, 476, BStBl II 2005, 762).
- BFH, 17.04.2019 - IV R 12/16
Verpächterwahlrecht bei Beendigung unechter Betriebsaufspaltung - Bedeutung des …
Auszug aus BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19
Insoweit lebt die bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung überlagerte Klagebefugnis der einzelnen Gesellschafter wieder auf; sie geht nicht auf den Gesamtrechtsnachfolger der Personengesellschaft über (z.B. BFH-Urteil vom 17.04.2019 - IV R 12/16, BFHE 264, 306, BStBl II 2019, 745, Rz 27).Allerdings kommt es bei einer rein formwechselnden Umwandlung einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft, bei der die bisherige Mitunternehmerschaft --identitätswahrend-- in neuer Rechtsform weitergeführt wird, nicht zu einer Vollbeendigung (vgl. BFH-Urteile in BFHE 264, 306, BStBl II 2019, 745, Rz 28; vom 28.11.1989 - VIII R 40/84, BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561, unter III.1.; BFH-Beschluss vom 20.09.2007 - IV R 70/05, BFHE 219, 86, BStBl II 2008, 265, unter III.2.; BFH-Urteil vom 18.12.1990 - VIII R 138/85, BFHE 163, 431, BStBl II 1991, 581, unter I., zum Formwechsel einer OHG in eine GmbH & Co. KG).
- FG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 11 K 11258/13
Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns durch Übernahme …
Auszug aus BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 10.04.2019 - 11 K 11258/13 aufgehoben.Rn. 13 Hiergegen richtete sich die nachfolgende Klage, die das FG mit Urteil vom 10.04.2019 - 11 K 11258/13 abgewiesen hat.
- BFH, 18.04.2013 - VI R 29/12
Doppelte Haushaltsführung - aufwandsunabhängige Inanspruchnahme der …
Auszug aus BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19
So kommt die Zurückverweisung an einen anderen Senat nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des erkennenden Senats des FG bestehen (BFH-Urteile vom 18.04.2013 - VI R 29/12, BFHE 240, 570, BStBl II 2013, 735; vom 13.10.2016 - IV R 20/14, und vom 18.04.2013 - VI R 29/12, BFHE 240, 570, BStBl II 2013, 735). - BFH, 27.10.2015 - X R 28/12
Vorlage an den Großen Senat des BFH zur Ermittlung eines Veräußerungsgewinns bei …
Auszug aus BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19
Das FG hat sich hinsichtlich der Ermittlung des Veräußerungsgewinns nicht der Auffassung des erkennenden Senats (dazu vorstehend II.2.b cc), sondern der des X. Senats des BFH (Vorlagebeschluss vom 27.10.2015 - X R 28/12, BFHE 251, 349, BStBl II 2016, 81) und der sog. strengen Trennungstheorie angeschlossen, wonach der Buchwert anteilig nach dem Verhältnis zwischen dem Teilentgelt und dem Verkehrswert des Wirtschaftsguts aufgeteilt wird, so dass bei einer teilentgeltlichen Übertragung immer ein dem Verhältnis des Entgelts zum Verkehrswert entsprechender Anteil der stillen Reserven realisiert wird. - BFH, 04.12.2014 - IV R 28/11
Aktivierung einer Dividendenforderung im Zeitpunkt der Fassung des …
Auszug aus BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19
Die Betriebsaufspaltung hat u.a. zur Folge, dass die GmbH-Anteile zum Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter der GbR (hier A, C und D) gehören (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 04.12.2014 - IV R 28/11, Rz 29; vom 28.05.2020 - IV R 17/17, BFHE 269, 158, Rz 18, …und vom 30.03.1999 - VIII R 15/97, BFH/NV 1999, 1468, m.w.N.). - BFH, 28.05.2020 - IV R 17/17
Gewinnrealisierung bei Abspaltung eines Teilbetriebs von einer …
Auszug aus BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19
Die Betriebsaufspaltung hat u.a. zur Folge, dass die GmbH-Anteile zum Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter der GbR (hier A, C und D) gehören (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 04.12.2014 - IV R 28/11, Rz 29; vom 28.05.2020 - IV R 17/17, BFHE 269, 158, Rz 18, …und vom 30.03.1999 - VIII R 15/97, BFH/NV 1999, 1468, m.w.N.). - BFH, 13.10.2016 - IV R 20/14
Notwendige Beiladung bei einer atypisch stillen Gesellschaft - Zurückverweisung …
Auszug aus BFH, 03.08.2022 - IV R 16/19
So kommt die Zurückverweisung an einen anderen Senat nur in Betracht, wenn ernstliche Zweifel an der Unvoreingenommenheit des erkennenden Senats des FG bestehen (BFH-Urteile vom 18.04.2013 - VI R 29/12, BFHE 240, 570, BStBl II 2013, 735; vom 13.10.2016 - IV R 20/14, und vom 18.04.2013 - VI R 29/12, BFHE 240, 570, BStBl II 2013, 735). - BFH, 14.04.2015 - VI R 71/13
Verzicht auf die Zurückverweisung der Sache an das FG nach § 127 FGO - …
- BFH, 30.03.1999 - VIII R 15/97
Beiladung einer Personenhandelsgesellschaft trotz fehlender Betroffenheit
- BFH, 19.12.2012 - IV R 41/09
Ausübung des Wahlrechts bei Übertragung der § 6b-Rücklage in einen anderen …
- BFH, 17.03.2021 - IV R 20/18
Schadensersatz wegen Prospekthaftung bei Beteiligung an einer gewerblich tätigen …
- BFH, 13.10.1992 - VIII R 3/89
Anwartschaft durch Bezugsrechtseinräumung an Nichtgesellschafter
- BFH, 20.11.2014 - IV R 47/11
Gesonderte und einheitliche Feststellung der Hinzurechnungsbeträge nach § 15a …
- BFH, 20.09.2007 - IV R 70/05
Eintritt einer GmbH in eine Kommanditgesellschaft - Wertaufstockung gemäß § 24 …
- BFH, 21.09.2004 - IX R 36/01
Ansatz des Bezugsrechts von GmbH-Gesellschaftern auf neue Gesellschaftsanteile …
- BFH, 25.07.2019 - IV R 61/16
Teilabzugsverbot für Finanzierungskosten der Beteiligung an einer späteren …
- BFH, 27.04.2017 - IV B 53/16
Unentgeltliche Übertragung eines fremdfinanzierten Grundstücks aus dem …
- BFH, 16.04.1991 - VIII R 63/87
Bei Kapitalerhöhung übergangene stille Reserven in GmbH-Anteilen als …
- BFH, 28.11.1989 - VIII R 40/84
Einkünfte - Gesonderte Feststellung - Volles Wirtschaftsjahr - Mehrgliedrige …
- BFH, 23.02.2012 - IV R 32/09
Übergang zur Feststellungsklage bei Streit über die Erledigung der Hauptsache. …
- BFH, 25.10.2011 - IV B 59/10
Bindung an das Klagebegehren - offenbare Unrichtigkeit
- BFH, 18.12.1990 - VIII R 138/85
1. Klagebefugnis einer KG für Streitjahre, in denen Gesellschaft Rechtsform einer …
- BFH, 14.10.2008 - I B 88/08
Auslegung eines FG-Urteils im Hinblick auf Verfahrensbeteiligte und …
- BFH, 13.02.2003 - VII B 215/02
NZB - Befugnis zur Einlegung
- BFH, 26.03.2025 - I R 4/24
Klagebefugnis nach Vollbeendigung einer Personengesellschaft - Verstoß gegen …
Darin liegt ein von Amts wegen zu beachtender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens, der unmittelbar zur Aufhebung des Urteils führen muss (s. BFH-Urteil vom 03.08.2022 - IV R 16/19, BFH/NV 2023, 120). - BFH, 11.07.2023 - VII R 10/20
Anonymitätsgrundsatz und Überdenkungsverfahren in der schriftlichen …
Zwar liegt ein die Aufhebung des Urteils bedingender Verstoß gegen die Grundordnung des Verfahrens vor, wenn das FG verkennt, wer Beteiligter ist (BFH-Urteil vom 03.08.2022 - IV R 16/19, Rz 22). - FG Hamburg, 28.06.2023 - 5 K 28/22
Einkommensteuer: Zur Unentgeltlichkeit i.S.d. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 2 EStG - …
Erforderlich ist allerdings, dass der Übergeber die Vermögensübertragung von der Gewährung des in der Übernahme der Verbindlichkeiten liegenden Vorteils durch den Übernehmer abhängig macht und dadurch ein Entgelt erlangt (BFH, Urteil vom 3. August 2022, IV R 16/19, BFH/NV 2023, 120).Eine Gegenleistung ist grundsätzlich sowohl die Hingabe von Aktiva als auch die Übernahme von Verbindlichkeiten (…Werndl in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 6 Rn. L 36, Stand Februar 2023;… Schindler in Kirchhof/Seer, EStG, 22. Auflage 2023, § 6 Rn. 230; vgl. bspw. BFH, Urteil vom 3. August 2022, IV R 16/19, BFH/NV 2023, 120).
Erforderlich ist allerdings, dass der Übergeber die Vermögensübertragung von der Gewährung des in der Übernahme der Verbindlichkeiten liegenden Vorteils durch den Übernehmer abhängig macht und dadurch ein Entgelt erlangt (BFH, Urteil vom 3. August 2022, IV R 16/19, BFH/NV 2023, 120, unter Verweis auf BFH, Beschluss des Großen Senats vom 5. Juli 1990, GrS 4-6/89, BStBl II 1990, 847, unter C.II.3.b, juris Rn. 84).
Allein der Umstand, dass zwischen der Übertragung eines Wirtschaftsguts und der Übernahme einer Verbindlichkeit ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang besteht, kann nicht ohne weiteres den Schluss auf das Bestehen einer Vereinbarung, nach der die Übertragung des Wirtschaftsguts nur gegen Übernahme der Verbindlichkeit erfolgen soll, begründen (BFH, Urteil vom 3. August 2022, IV R 16/19, BFH/NV 2023, 120).
- BFH, 06.12.2022 - IV R 21/19
Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Pensionszusage …
Anders als bei einer rein formwechselnden Umwandlung einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft, bei der die bisherige Mitunternehmerschaft --identitätswahrend-- in neuer Rechtsform weitergeführt wird (vgl. BFH-Urteil vom 03.08.2022 - IV R 16/19, Rz 34), wird bei einer formwechselnden Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft die bisherige Mitunternehmerschaft nicht fortgeführt. - BFH, 06.12.2022 - IV R 22/19
Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 06.12.2022 IV R 21/19 - Befugnis zur …
Die Rechtsprechung, dass es bei einer rein formwechselnden Umwandlung einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft zu keiner Vollbeendigung kommt (vgl. dazu BFH-Urteile vom 28.11.1989 - VIII R 40/84, BFHE 159, 410, BStBl II 1990, 561, unter III.1.; vom 18.12.1990 - VIII R 138/85, BFHE 163, 431, BStBl II 1991, 581, unter I.; vom 17.04.2019 - IV R 12/16, BFHE 264, 306, BStBl II 2019, 745, Rz 28; vom 03.08.2022 - IV R 16/19, Rz 34; BFH-Beschluss vom 20.09.2007 - IV R 70/05, BFHE 219, 86, BStBl II 2008, 265, unter III.2.), ist auf den Fall der formwechselnden Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft nicht übertragbar.Denn bei einer rein formwechselnden Umwandlung einer Personengesellschaft in eine andere Personengesellschaft wird die bisherige Mitunternehmerschaft --identitätswahrend-- in neuer Rechtsform weitergeführt (vgl. BFH-Urteil vom 03.08.2022 - IV R 16/19, Rz 34).
- BFH, 11.12.2025 - IV R 17/23
Zur teilentgeltlichen Übertragung betrieblicher Einzelwirtschaftsgüter im …
Rn. 31 Dies gilt nicht nur dann, wenn --wie bereits vom erkennenden Senat entschieden-- die teilentgeltliche Übertragung im Rahmen des Betriebsvermögens der nämlichen Mitunterunternehmerschaft erfolgt, sodass § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG hinsichtlich des unentgeltlichen Teils des Geschäfts mangels Entnahme nur deklaratorisch wirkt (BFH-Urteile vom 19.09.2012 - IV R 11/12, BFHE 239, 76, Rz 9 ff., 16, zur Übertragung vom Sonderbetriebsvermögen in das Gesamthandsvermögen derselben Mitunternehmerschaft; vom 03.08.2022 - IV R 16/19, Rz 44, 46, zur Übertragung zwischen verschiedenen Sonderbetriebsvermögen bei derselben Mitunternehmerschaft). - BFH, 21.08.2025 - IV R 23/23
Sanierungsertrag im Sonderbetriebsvermögen und Begriff der unternehmensbezogenen …
Rn. 72 6. Eine Entscheidung über die vom FA erhobene Verfahrensrüge, dass sein Vorbringen vom FG nicht vollständig berücksichtigt worden sei (Verstoß gegen den --klaren-- Inhalt der Akten) und das FG damit entgegen § 96 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 FGO nicht nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeugung entschieden habe (vgl. BFH-Beschluss vom 15.01.2025 - VI B 23/24, Rz 2), war wegen der Aufhebung des FG-Urteils und der Zurückverweisung der Sache an das FG nicht geboten (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 03.08.2022 - IV R 16/19, Rz 57). - FG München, 18.04.2023 - 12 K 977/20
Teilweise unzulässige Wiederaufnahmeklage - unbegründete Nichtigkeitsklage
Rn. 51 4. Da mit einer Wiederaufnahmeklage erreicht werden soll, dass die beschwerende Entscheidung des Vorprozesses aufgehoben wird, die Sache neu verhandelt wird und nun eine günstige neue Entscheidung vom Gericht getroffen wird (…Büscher in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl. 2021, § 590 ZPO Rz. 1), hat das Gericht den Antrag der Klägerin rechtsschutzgewährend dahin ausgelegt (…BFH-Beschluss vom 30. Dezember 2022 XI B 61/22, BFH/NV 2023, 379; BFH-Urteile vom 3. August 2022 IV R 16/19, BFH/NV 2023, 120;… vom 7. April 2022 III R 4/21, BFH/NV 2022, 1069 jeweils m.w.N.), dass die Klägerin neben der Aufhebung des Urteils im Vorprozess und der Neuverhandlung auch die entsprechenden Anträge aus dem Vorprozess weiter aufrecht erhält.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".