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Weitere Entscheidung unten: BGH, 10.01.1985

Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,247
BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84 (https://dejure.org/1985,247)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1985 - IX ZR 132/84 (https://dejure.org/1985,247)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1985 - IX ZR 132/84 (https://dejure.org/1985,247)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Gefährdungshaftung - Drittwiderspruchskläger - Vollstreckungsgläubiger - Vollstreckungseinstellung

  • archive.org

    ZPO § 717 Abs. 2, § 771 Abs. 3; BGB § 823
    Analogiefähigkeit des § 717 Abs. 2 ZPO; Wesen der Drittwiderspruchsklage; Rechtswidrigkeit der Inanspruchnahme eines gesetzlich vorgesehenen Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch des Gläubigers bei ungerechtfertigter einstweiliger Einstellung der Zwangsvollstreckung; Haftung des Drittwiderspruchsklägers bei leicht fahrlässiger Verkennung der Rechtslage

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 95, 10
  • NJW 1985, 1959
  • NJW 1986, 1028
  • ZIP 1985, 1414
  • MDR 1985, 841
  • BB 1985, 1492
  • DB 1985, 2041
  • JR 1985, 508
 
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Wird zitiert von ... (58)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.11.1970 - VIII ZR 242/68

    Vollstreckung gegen Vorbehaltsverkäufer - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> …

    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84
    Die Vollstreckung in schuldnerfremdes Vermögen mag bei Vorliegen der förmlichen Vollstreckungsvoraussetzungen rechtmäßig sein, soweit es um das Handeln der staatlichen Vollstreckungsorgane geht; der Gläubiger handelt rechtswidrig, wenn er die Vollstreckung in schuldnerfremde Gegenstände betreibt (BGHZ 55, 20, 26).

    In diesem Verfahren bietet § 771 Abs. 3 ZPO den Ausgleich dafür, daß die Pfändung aufgrund einer summarischen Prüfung der Zugehörigkeit der Pfandsache zum Schuldnervermögen erfolgt ist; der Dritte kann aufgrund einer ebenso summarischen Prüfung seiner Rechte die weitere Durchführung der Zwangsvollstreckung bis zur abschließenden gerichtlichen Klärung hindern (vgl. BGHZ 55, 20, 30).

    Den Vollstreckungsgläubiger trifft indessen bei einem unberechtigten Vollstreckungszugriff keine vom Verschulden unabhängige Gefährdungshaftung; in Betracht kommt nur eine Haftung aus unerlaubter Handlung, insbesondere aus den §§ 823 Abs. 1, 826 BGB (vgl. BGHZ 55, 20, 26; 58, 207, 210), die ein Verschulden voraussetzt.

    Bei der Prüfung des Verschuldens kommt dem Gläubiger § 808 Abs. 1 ZPO zugute (BGHZ 55, 20, 30).

    Es sei vielmehr Sache des Dritten, den Gläubiger davon zu überzeugen, daß die gepfändeten Sachen nicht zum Vermögen des Schuldners, sondern ihm gehören und, falls ihm das nicht gelinge, seine Rechte dem Prozeßgericht glaubhaft zu machen und bei diesem eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu erwirken (BGHZ 55, 20, 30; 58, 207, 210).

  • BGH, 07.03.1972 - VI ZR 158/70

    Haftung für Fehlverhalten eines Anwalts - Verzögerung der Freigabe eines …

    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84
    Den Vollstreckungsgläubiger trifft indessen bei einem unberechtigten Vollstreckungszugriff keine vom Verschulden unabhängige Gefährdungshaftung; in Betracht kommt nur eine Haftung aus unerlaubter Handlung, insbesondere aus den §§ 823 Abs. 1, 826 BGB (vgl. BGHZ 55, 20, 26; 58, 207, 210), die ein Verschulden voraussetzt.

    Es sei vielmehr Sache des Dritten, den Gläubiger davon zu überzeugen, daß die gepfändeten Sachen nicht zum Vermögen des Schuldners, sondern ihm gehören und, falls ihm das nicht gelinge, seine Rechte dem Prozeßgericht glaubhaft zu machen und bei diesem eine einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung zu erwirken (BGHZ 55, 20, 30; 58, 207, 210).

  • BGH, 13.03.1979 - VI ZR 117/77

    Schadensersatzansprüche des Schuldners bei Weiterbetreibung der …

    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84
    An diesen Grundsätzen hat der VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in BGHZ 74, 9, 13 f, mit folgender Maßgabe festgehalten: Die Einleitung und Durchführung eines gesetzlich geregelten Verfahrens der Rechtspflege schließt auch abgesehen von den Fällen des § 826 BGB den Vorwurf der Rechtswidrigkeit nicht schlechthin aus.

    Der Senat bejaht demgegenüber auch hier die Anwendbarkeit der in BGHZ 74, 9 dargestellten Grundsätze.

  • BGH, 04.12.1973 - VI ZR 213/71

    Schadensersatz nach § 945 ZPO bei Gegendarstellung

    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß den genannten Vorschriften ein allgemeiner Rechtsgedanke zugrunde liege, der entsprechender Anwendung auf andere, gesetzlich nicht geregelte Fälle zugänglich sei (vgl. BGHZ 30, 123, 128 f.; 62, 7;… BGH Urt. v. 7. November 1961 - VI ZR 47/61, LM Nr. 4 zu § 945 ZPO;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 717 Rdnr. 9 f., 60 f.;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 717 Anm. 2 A und 5 A).

    Dabei ist es im Grundsatz ohne rechtliche Bedeutung, aus welchem Grunde sich schließlich die Unbegründetheit des vorläufig titulierten Rechts ergibt; entscheidend ist, daß der Gläubiger aus einem noch nicht endgültigen Titel vollstreckt hat (vgl. BGHZ 62, 7, 9).

  • BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60

    Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …

    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84
    a) Das Berufungsgericht geht von den in BGHZ 36, 18, 20 f. entwickelten Grundsätzen aus, die sich wie folgt zusammenfassen lassen: Wer sich eines staatlichen, gesetzlich eingerichteten und geregelten Verfahrens bedient, greift auch dann nicht rechtswidrig in den geschützten Rechtskreis seines Verfahrensgegners ein, wenn sein Begehren sachlich nicht gerechtfertigt ist und dem anderen Teil aus dem Verfahren Nachteile erwachsen.
  • BGH, 25.05.1959 - III ZR 39/58

    Steuerarrest. Schadensersatzanspruch

    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß den genannten Vorschriften ein allgemeiner Rechtsgedanke zugrunde liege, der entsprechender Anwendung auf andere, gesetzlich nicht geregelte Fälle zugänglich sei (vgl. BGHZ 30, 123, 128 f.; 62, 7;… BGH Urt. v. 7. November 1961 - VI ZR 47/61, LM Nr. 4 zu § 945 ZPO;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 717 Rdnr. 9 f., 60 f.;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 717 Anm. 2 A und 5 A).
  • BGH, 07.11.1961 - VI ZR 47/61
    Auszug aus BGH, 23.05.1985 - IX ZR 132/84
    Der Bundesgerichtshof hat wiederholt entschieden, daß den genannten Vorschriften ein allgemeiner Rechtsgedanke zugrunde liege, der entsprechender Anwendung auf andere, gesetzlich nicht geregelte Fälle zugänglich sei (vgl. BGHZ 30, 123, 128 f.; 62, 7; BGH Urt. v. 7. November 1961 - VI ZR 47/61, LM Nr. 4 zu § 945 ZPO;… Stein/Jonas/Münzberg, ZPO 20. Aufl. § 717 Rdnr. 9 f., 60 f.;… Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 43. Aufl. § 717 Anm. 2 A und 5 A).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.01.1985 - IX ZR 2/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,634
BGH, 10.01.1985 - IX ZR 2/84 (https://dejure.org/1985,634)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1985 - IX ZR 2/84 (https://dejure.org/1985,634)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84 (https://dejure.org/1985,634)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anfechtung - Miteigentumsanteil - Grundstücksschenkung - Nicht valutierte Grundschuld - Anspruch auf Rückgewähr - Duldung der Zwangsvollstreckung - Gläubigerbenachteiligung - Mitschenkung nicht valutierter Grundschulden

Papierfundstellen

  • NJW 1985, 2031 (Ls.)
  • ZIP 1985, 372
  • MDR 1985, 841
  • DNotZ 1985, 699 (Ls.)
  • WM 1985, 427
  • Rpfleger 1985, 205
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 23.02.1984 - IX ZR 26/83

    Rechtsstellung des Gläubigers eines von mehreren Miteigentümern an einem …

    Auszug aus BGH, 10.01.1985 - IX ZR 2/84
    In diesem Fall kann der Gläubiger ohne vorherige Pfändung und Überweisung von Ansprüchen die Duldung der Zwangsvollstreckung des ganzen Grundstücks verlangen, allerdings nur zwecks Befriedigung aus dem Teil des Versteigerungserlöses, der dem Schuldner ohne die anfechtbare Rechtshandlung, also unter Berücksichtigung auch seiner früheren Anteile an den Rückgewähransprüchen, zugestanden hätten (Fortführung von BGHZ 90, 207 ).«.

    Auch die bis zur künftigen Vollstreckungsmaßnahme laufenden Zinsen gelten im Sinne des § 2 AnfG als fällig (Senatsurt. v. 23. Februar 1984 - IX ZR 26/83 = BGHZ 90, 207 = ZIP 1984, 489 mit Anm. von Gerhardt S. 397).

    Deshalb kann der Aufhebungsanspruch zusammen mit dem künftigen Anspruch auf eine den Anteilen entsprechende Teilung und Auskehrung des Versteigerungserlöses gemäß §§ 857, 829 ZPO gepfändet und nach § 835 ZPO überwiesen werden (Senatsurt. v. 23. Februar 1984 aaO m. Nachw.).

    Der Kläger kann vom Beklagten als Anfechtungsgegner ohne vorherige Pfändung und Überweisung der Ansprüche auf Aufhebung der Gemeinschaft, auf Teilung und Auskehrung des Erlöses sowie auf anteilige Rückgewähr nicht valutierter Grundschulden die Duldung der Zwangsversteigerung des ganzen Grundstücks verlangen, allerdings nur zwecks Befriedigung aus dem Teil des Versteigerungserlöses, der der Schuldnerin ohne die anfechtbare Rechtshandlung, also unter Berücksichtigung ihrer dem Beklagten geschenkten Anteile an Rückgewähransprüchen, zugestanden hätte (Senatsurteil vom 23. Februar 1984 aaO).

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus BGH, 10.01.1985 - IX ZR 2/84
    Hier würden aber die das ganze Grundstück belastenden Grundschulden jedenfalls mit dem ganzen Betrag ihrer Valutierung - nach den Angaben des Klägers rund 306.000 DM - seinem Anspruch gemäß §§ 1192, 1114, 1132 Abs. 1 BGB vorgehen (vgl. BGHZ 40, 115, 120); die Vollstreckung in den hälftigen Anteil, der nach dem Vortrag des Klägers einen Wert von 200.000 DM hat, bliebe erfolglos.
  • BGH, 11.10.1984 - IX ZR 111/82

    Rechtsfolgen einer Vereinbarung zwischen Grundschuldgläubiger und Ersteher in der …

    Auszug aus BGH, 10.01.1985 - IX ZR 2/84
    Für den Fall des Erlöschens einer nichtvalutierten Grundschuld nach § 91 Abs. 1 ZVG hätte sich der gepfändete Anteil am Rückgewähranspruch durch den Zuschlag kraft Surrogation in einen Anteil am Anspruch auf den Versteigerungserlös verwandelt (…vgl. BGH, Urt. v. 29. März 1961 - V ZR 171/59 = LM ZVG § 91 Nr. 1; v. 11. Oktober 1984 - IX ZR 111/82, ZIP 1984, 1536 = WM 1984, 1577).
  • BGH, 20.11.1981 - V ZR 245/80

    Bestellung einer Grundschuld an einem Grundstück - Formularmäßige Verpflichtung …

    Auszug aus BGH, 10.01.1985 - IX ZR 2/84
    Den Anteil der Schuldnerin an diesem Recht hätte der Kläger ebenfalls pfänden und sich überweisen lassen können mit der Folge, daß bei einer Vollstreckung eine entsprechend höherer Erlösanteil auf ihn entfallen wäre (…BGH aaO): Dem Beklagten und seiner Ehefrau als den Bestellern der Sicherungsgrundschulden stand der im Sinne der §§ 741 ff. BGB gemeinschaftliche Anspruch auf Rückgewähr der nicht valutierten Grundschulden zu (vgl. BGH Urt. v. 20. November 1981 - V ZR 245/80 = NJW 1982, 928 = WM 1982, 154).
  • BGH, 27.03.1984 - IX ZR 49/83

    Ansprüche des Anfechtungsgegners auf Aufwendungsersatz bei Werterhöhung des …

    Auszug aus BGH, 10.01.1985 - IX ZR 2/84
    Bei Prüfung der objektiven Benachteiligung ist nicht die Höhe der dinglichen Belastungen des Grundstücks durch Grundpfandrechte - hier mindestens 475.000 DM nebst Zinsen - maßgebend, sondern die tatsächliche Höhe der Forderungen, die durch die Grundpfandrechte gesichert sind (Senatsurt. v. 27. März 1984 - IX ZR 49/83 = WM 1984, 843 = ZIP 1984, 753).
  • BGH, 29.03.1961 - V ZR 171/59
    Auszug aus BGH, 10.01.1985 - IX ZR 2/84
    Für den Fall des Erlöschens einer nichtvalutierten Grundschuld nach § 91 Abs. 1 ZVG hätte sich der gepfändete Anteil am Rückgewähranspruch durch den Zuschlag kraft Surrogation in einen Anteil am Anspruch auf den Versteigerungserlös verwandelt (vgl. BGH, Urt. v. 29. März 1961 - V ZR 171/59 = LM ZVG § 91 Nr. 1; v. 11. Oktober 1984 - IX ZR 111/82, ZIP 1984, 1536 = WM 1984, 1577).
  • BGH, 29.06.2017 - IX ZB 98/16

    Familienstreitsache: Prüfung des Vorliegens einer sonstigen Familiensache; Antrag …

    Jedoch unterliegen die Ansprüche eines Bruchteilseigentümers aus § 749 BGB nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - wovon das Beschwerdegericht ausgeht - jedenfalls insoweit der Pfändung, als dem Pfändungsgläubiger damit die Ausübung des Rechts zur Aufhebung der Gemeinschaft im Sinne des § 857 Abs. 3 ZPO überwiesen wird, wenn dieser zugleich das übertragbare künftige Recht auf den dem Miteigentumsanteil entsprechenden Teil des Versteigerungserlöses gepfändet hat (BGH…, Urteil vom 23. Februar 1984, aaO; vom 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84, ZIP 1985, 372, 374 unter 3.b)aa); vom 20. Februar 2003 - IX ZR 102/02, BGHZ 154, 64, 69; Beschluss vom 20. Dezember 2005, aaO; vom 25. Februar 2010 - V ZB 92/09, WM 2010, 860 Rn. 6; vom 20. März 2014 - IX ZB 67/13, WM 2014, 753 Rn. 6).
  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 63/98

    Anfechtbarkeit unentgeltlicher Verfügung

    Verzichtet der spätere Gemeinschuldner im Innenverhältnis auf den ihm von Gesetzes wegen zustehenden Ausgleichs- oder Regreßanspruch, ohne daß der Begünstigte dafür etwas aufzuwenden hat, wird der Leistende zwar mit der Zahlung von einer eigenen Schuld frei, bewirkt damit jedoch zugleich eine unentgeltliche Zuwendung gegenüber dem Mithaftenden (vgl. BGHZ 41, 298, 301; BGH, Urt. v. 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84, ZIP 1985, 372, 373; zu § 3 AnfG;… Jaeger/ Henckel, KO 9. Aufl. § 32 Rdnr. 17).
  • BGH, 03.05.2007 - IX ZR 16/06

    Maßgeblicher Zeitpunkt für eine Gläubigerbenachteiligung; Umfang der Belastung …

    Damit hätte er sich jedoch das Grundstück als Haftungsobjekt noch nicht zugänglich gemacht (…vgl. BGH, Urt. v. 27. März 1984 - IX ZR 49/83, NJW 1984, 2890, 2891; v. 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84, WM 1985, 427, 429;… v. 23. November 2006 aaO S. 590).

    a) In einer älteren Entscheidung hat der Senat die Meinung vertreten, in einem derartigen Fall stellten die Übertragung des Grundeigentums und die Abtretung der Rückgewähransprüche einen einheitlichen Lebensvorgang dar (BGH, Urt. v. 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84, WM 1985, 427 ff).

  • BGH, 19.03.1992 - IX ZR 14/91

    Rückgewähr eines Miterbenanteils bei Nachlaßgrundstück

    In diesem Fall kann der Gläubiger nach der Rechtsprechung des Senats vom nunmehrigen Alleineigentümer als Anfechtungsgegner auch ohne vorherige Pfändung und Überweisung der Ansprüche auf Aufhebung der Gemeinschaft sowie auf Teilung und Auskehrung des Erlöses die Duldung der Zwangsversteigerung des ganzen Grundstücks verlangen, allerdings nur zwecks Befriedigung aus dem Teil des Versteigerungserlöses, der dem Schuldner ohne die anfechtbare Rechtshandlung zugestanden hätte (BGHZ 90, 207, 214 ff [BGH 23.02.1984 - IX ZR 26/83]; BGH, Urt. v. 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84, WM 1985, 427, 429; zustimmend Gerhardt ZIP 1984, 397, 400 f;… Jaeger/Henckel aaO. § 37 Rdnr. 51).

    Voraussetzung der für die Anfechtung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 AnfG erforderlichen unmittelbaren wie auch der in sonstigen Fällen genügenden mittelbaren Benachteiligung ist daher, daß durch die angefochtene Rechtshandlung die Möglichkeit des Gläubigers, aus dem Schuldnervermögen Befriedigung zu erlangen, beeinträchtigt, der Gläubiger also objektiv benachteiligt worden ist (vgl. BGHZ 90, 207, 211 f [BGH 23.02.1984 - IX ZR 26/83]; Senatsurt. v. 20. Dezember 1984 - IX ZR 114/83, WM 1985, 364, 365; v. 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84, WM 1985, 427, 428 u. v. 3. März 1988 - IX ZR 11/87, WM 1988, 799, 801, jeweils m.w.N.).

    Daran fehlt es, wenn auch ohne die anfechtbare Rechtshandlung eine Zwangsvollstreckung nicht zum Erfolg geführt hätte (…BGHZ aaO.; Senatsurt. v. 10. Januar 1985 aaO.;… Böhle-Stamschräder/Kilger aaO. 1 Anm. IV 2.c).

  • BGH, 23.11.2006 - IX ZR 126/03

    Gläubigerbenachteiligung bei Besicherung von Darlehensrückzahlungsansprüchen …

    Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn der schuldrechtliche Anspruch auf Rückgewähr eines nicht (mehr) valutierten Teiles der Sicherheit beim Schuldner verblieben ist (…vgl. BGH, Urt. v. 27. März 1984 aaO; v. 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84, ZIP 1985, 372, 374); sie liegt hier nicht vor, weil die Grundschulden voll valutiert sind.
  • BGH, 28.02.1991 - IX ZR 74/90

    Entgeltliche Verfügung durch Verzicht auf den Pflichtteil

    Das gilt um so mehr, als nicht der Nominalbetrag der Grundpfandrechte nebst Zinsen, sondern ihre - hier wahrscheinlich niedrigere - Valutierung maßgebend ist (Senatsurt. v. 27.3.1984 - IX ZR 49/83, ZIP 1984, 753 = WM 1984, 843; v. 10.1.1985 - IX ZR 2/84, ZIP 1985, 372).
  • OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 639/03

    Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übereignung eines …

    Sind diese mit weggegeben worden, dann kann die Grundstücksübertragung insgesamt angefochten werden (vgl. BGH, ZIP 1985, 372 (373 f);… Huber, aaO., § 1 AnfG, Rdnr. 39).

    Nichts anderes kann aber bezüglich der Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz gelten, da insoweit dieselben Voraussetzungen gelten (vgl. OLG München, OLGR 1997, 33 f; FG Berlin, EFG 2004, 961 f;… Huber, aaO., § 4 AnfG, Rdnr. 35; Sandweg, NJW 1989, 1968 (1973); Kollhosser, NJW 1994, 2313 (2316); wohl auch BGH, ZIP 1985, 372 (373 linke Spalte unter 2.); a. A. OLG München, NJW-RR 1998, 1144 f).

    Der Gläubiger kann daher ohne vorherige Pfändung und Überweisung von Ansprüchen die Duldung der Zwangsvollstreckung des ganzen Grundstücks verlangen, allerdings nur zwecks Befriedigung auf den Teil des Versteigerungserlöses, der dem Schuldner ohne die anfechtbare Rechtshandlung, also unter Berücksichtigung auch seiner früheren Anteile an den Rückgewähransprüchen zugestanden hätte (vgl. BGH, ZIP 1985, 372 (373 f);… Huber, aaO., § 11 AnfG, Rdnr. 23).

  • BGH, 17.07.2008 - IX ZR 245/06

    Wahrung der Anfechtungsfrist durch Geltendmachung des Anspruchs auf Wertersatz

    bb) Auch wenn das dem Schuldner zuzuordnende Bruchteilseigentum durch Erwerb des Volleigentums seitens der Beklagten als Vollstreckungsobjekt nicht mehr verfügbar ist, kann der Anfechtungsgläubiger von der nunmehrigen Alleineigentümerin die Duldung der Zwangsversteigerung des ganzen Grundstücks verlangen, allerdings nur zwecks Befriedigung aus dem Teil des Versteigerungserlöses, der dem Schuldner ohne die anfechtbare Rechtshandlung, also unter Berücksichtigung des ihm zuzuordnenden Miteigentumsanteils, zugestanden hätte (vgl. BGHZ 90, 207, 214; BGH, Urt. v. 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84, ZIP 1985, 372, 375).
  • BGH, 23.11.2000 - IX ZR 155/00

    Bestimmung der Forderung bei Klage auf Rückgewähr aufgrund einer Anfechtung

    Der Klageantrag war also bei sinngemäßem Verständnis dahin zu verstehen, daß die Klägerin von der Beklagten als zwischenzeitlich eingetragener Alleineigentümerin - auch ohne vorherige Pfändung und Überweisung der Ansprüche auf Aufhebung der Gemeinschaft sowie auf Teilung und Auskehrung des Erlöses - die Duldung der Zwangsversteigerung des ganzen Grundstücks verlangte, was allerdings nur zur Befriedigung aus demjenigen Teil des Versteigerungserlöses hätte führen können, der dem Schuldner R. ohne die anfechtbare Rechtshandlung zugestanden hätte (vgl. BGHZ 90, 207, 214 ff; Senatsurteil vom 10. Januar 1985 - IX ZR 2/84, WM 1985, 427, 429).
  • OLG Köln, 14.06.2006 - 2 U 26/05

    Begriff der Benachteiligung i.S. von § 1 Abs. 1 AnfG bei Übertragung eines mit …

    Entscheidend ist vielmehr die Höhe der durch Grundpfandrechte zum Zeitpunkt der angefochtenen Rechtshandlung tatsächlich gesicherten Forderungen (BGH, ZIP 1984, 753; BGH, ZIP 1985, 372 [374]; Wilhelm/Wilhelm, ZIP 1999, 267 [270]).
  • OLG Celle, 17.01.2008 - 13 U 56/07

    Ausschließlich dinglicher Gerichtsstand im Falle einer auf Duldung der …

  • OLG München, 20.05.2003 - 23 U 4260/02

    Gläubigerbenachteiligung durch Belastung eines Grundstücks

  • BGH, 03.03.1988 - IX ZR 11/87

    Anfechtung bei Veräußerung von Grundbesitz bei Führen der Veräußerung zu einer …

  • OLG Koblenz, 12.11.1992 - 6 U 1310/92

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …

  • OLG Bamberg, 11.02.2002 - 4 U 156/01

    Duldung; Zwangsvollstreckung; Grundstück; Klageerweiterung; Anfechtung; …

  • LG Flensburg, 16.02.2005 - 8 O 11/05

    Duldung der Zwangsvollstreckung in ein Grundstück wegen verdeckter …

  • BGH, 04.03.1999 - IX ZR 43/98

    Unentgeltlichkeit einer Verfügung

  • OLG München, 03.12.1996 - 25 U 6342/95

    Begriff der Unentgeltlichkeit bei Gläubigeranfechtung

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