Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausstrahlung eines Nacktfotos im Fernsehen ohne Einwilligung des Abgebildeten - Schwerwiegender Eingriff in das Persönlichkeitsrecht - Ausstrahlung eines Nacktfotos, das für ein dem Schulunterricht dienendes Biologiebuch hergestellt wurde - Verpflichtung einer ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823; GG Art. 2, Art. 5; KunstUrhG § 22, § 23
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im Fernsehen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 06.05.1982 - 17 O 50/82
- OLG Stuttgart, 08.12.1982 - 4 U 84/82
- OLG Stuttgart, 09.12.1982 - 4 U 84/82
- BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Papierfundstellen
- NJW 1985, 1617
- MDR 1985, 920
- GRUR 1985, 398
- VersR 1985, 391
- ZUM 1985, 321
- afp 1985, 110
Wird zitiert von ... (108) Zitiert selbst (22)
- BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70
Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung - …
Auszug aus BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Nicht zu beanstanden ist der Ausgangspunkt des Berufungsgerichts, daß die Beklagte durch die Ausstrahlung des Fotos in ihrer Fernsehsendung das Recht des Klägers am eigenen Bild (§ 22 KunstUrhG) verletzt und durch diesen Verstoß gegen das kraft ausdrücklicher Gesetzesvorschrift unter Sonderschutz gestellte Selbstbestimmungsrecht des Abgebildeten zugleich in das nach § 823 Abs. 1 BGB geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers eingegriffen hat (zu § 22 KunstUrhG als besonderer Ausformung des Persönlichkeitsrechts vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 1965 - Ib ZR 44/63 - LM § 22 KunstUrhG Nr. 9; vom 26. Januar 1971 - VI ZR 95/70 - LM § 847 BGB Nr. 41 und vom 2. Juli 1974 - VI ZR 121/73 - LM § 823 (Ah) BGB Nr. 52 m.w.N.).Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, kommt bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild - wie generell bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht - eine Geldentschädigung für zugefügten immateriellen Schaden nur dann in Betracht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung des Betroffenen nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. neben den BGH-Urteilen vom 15. Januar 1965 und 26. Januar 1971 - a.a.O. - u.a. Senatsurteile vom 7. Januar 1969 - VI ZR 202/66 - LM § 847 BGB Nr. 33 und vom 5. März 1974 - VI ZR 89/73 - VersR 1974, 758 m.w.N.; siehe auch BVerfGE 34, 269, 286).
Dabei ist der besonderen Funktion der Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen Rechnung zu tragen, die sowohl in einer Genugtuung des Verletzten für den erlittenen widerrechtlichen Eingriff besteht (BGHZ 35, 363, 366 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60]; BVerfGE 34, 269, 274) als auch, und zwar in erster Linie, ihre sachliche Berechtigung in dem Gedanken findet, daß das Persönlichkeitsrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen anderenfalls ohne ausreichenden Schutz bliebe (Senatsurteil vom 26. Januar 1971 - aaO).
Jeder, der das Personenbild eines anderen verbreiten will, ist von sich aus zur Prüfung gehalten, wie weit seine Veröffentlichungsbefugnis reicht (Senatsurteil vom 26. Januar 1971 - aaO).
- BGH, 05.03.1974 - VI ZR 89/73
Anspruch auf Geldentschädigung bei Verletzung des allgemeinen …
Auszug aus BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, kommt bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild - wie generell bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht - eine Geldentschädigung für zugefügten immateriellen Schaden nur dann in Betracht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung des Betroffenen nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (…vgl. neben den BGH-Urteilen vom 15. Januar 1965 und 26. Januar 1971 - a.a.O. - u.a. Senatsurteile vom 7. Januar 1969 - VI ZR 202/66 - LM § 847 BGB Nr. 33 und vom 5. März 1974 - VI ZR 89/73 - VersR 1974, 758 m.w.N.; siehe auch BVerfGE 34, 269, 286).Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Entschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, also von dem Ausmaß der Verbreitung der rechtswidrigen Veröffentlichung, der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten, ferner von Anlaß und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (st.Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 15. Januar 1965, 26. Januar 1971 und 5. März 1974 - aaO).
Dabei kommt es weniger auf die vom Berufungsgericht vermißte detaillierte Darlegung wirtschaftlicher Nachteile durch den Kläger und die vom ihm geltend gemachten Hänseleien und Anspielungen in seinem Bekanntenkreis an (siehe dazu Senatsurteil vom 5. März 1974 - a.a.O. - S. 759) als vielmehr auf die Verletzung seines Selbstbestimmungsrechtes durch die Verbreitung des von ihm allein zu Unterrichtszwecken freigegebenen Nacktfotos.
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Auf der Grundlage dieser Auffassungen kann deshalb die Veröffentlichung des Fotos durch die Beklagte nur dann nicht als widerrechtlich i.S. von § 823 Abs. 1 BGB angesehen werden, wenn innerhalb der Spannungslage zwischen dem in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Schutz der Persönlichkeit und der freien Berichterstattung durch das Fernsehen gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG im Streitfall dem Publikationsinteresse der Beklagten trotz der nach Art. 5 Abs. 2 GG zu beachtenden Schranke durch die verfassungskonform auszulegende Vorschrift des § 22 KunstUrhG der Vorrang einzuräumen, der Konflikt zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Interessenbereichen der Parteien also zu Gunsten der Beklagten zu lösen ist (BVerfGE 34, 269, 282; 35, 202, 219 ff).Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, kommt bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild - wie generell bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht - eine Geldentschädigung für zugefügten immateriellen Schaden nur dann in Betracht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung des Betroffenen nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (…vgl. neben den BGH-Urteilen vom 15. Januar 1965 und 26. Januar 1971 - a.a.O. - u.a. Senatsurteile vom 7. Januar 1969 - VI ZR 202/66 - LM § 847 BGB Nr. 33 und vom 5. März 1974 - VI ZR 89/73 - VersR 1974, 758 m.w.N.; siehe auch BVerfGE 34, 269, 286).
Dabei ist der besonderen Funktion der Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen Rechnung zu tragen, die sowohl in einer Genugtuung des Verletzten für den erlittenen widerrechtlichen Eingriff besteht (BGHZ 35, 363, 366 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60]; BVerfGE 34, 269, 274) als auch, und zwar in erster Linie, ihre sachliche Berechtigung in dem Gedanken findet, daß das Persönlichkeitsrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen anderenfalls ohne ausreichenden Schutz bliebe (…Senatsurteil vom 26. Januar 1971 - aaO).
- BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72
Der Soldatenmord von Lebach
Auszug aus BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Auf der Grundlage dieser Auffassungen kann deshalb die Veröffentlichung des Fotos durch die Beklagte nur dann nicht als widerrechtlich i.S. von § 823 Abs. 1 BGB angesehen werden, wenn innerhalb der Spannungslage zwischen dem in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG garantierten Schutz der Persönlichkeit und der freien Berichterstattung durch das Fernsehen gem. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG im Streitfall dem Publikationsinteresse der Beklagten trotz der nach Art. 5 Abs. 2 GG zu beachtenden Schranke durch die verfassungskonform auszulegende Vorschrift des § 22 KunstUrhG der Vorrang einzuräumen, der Konflikt zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Interessenbereichen der Parteien also zu Gunsten der Beklagten zu lösen ist (BVerfGE 34, 269, 282; 35, 202, 219 ff).In diesem Fall ergibt sich das Erfordernis einer Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Parteien bereits aus § 23 KunstUrhG, wobei es im Ergebnis ohne Bedeutung ist, ob sie allein dem § 23 Abs. 2 KunstUrhG vorbehalten oder schon bei dem Tatbestandselement des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG vorzunehmen ist (BVerfGE 35, 202, 224 f;… Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - a.a.O. - S. 426).
Gerade bei der Verbreitung eines Nacktfotos in diesem Massenkommunikationsmittel, insbesondere in der hier erfolgten bildschirmfüllenden Größe, besteht angesichts der selbst bei einer Ausstrahlung von nur 2-4 Sekunden Dauer starken Intensität des optischen Eindrucks, der Kombination von Bild und Ton, vor allem jedoch wegen der großen Reichweite des Fernsehens bei der auf erhebliches Zuschauerinteresse stoßenden Sendung "Länderspiegel" besonderer Anlaß, "auf eine Wahrung der vom Recht gesetzten Schranken zu achten und einem Mißbrauch des leichter verletzbar gewordenen Persönlichkeitsrechts vorzubeugen" (Senatsurteil vom 16. September 1966 - VI ZR 268/64 - NJW 1966, 2353, 2354; BVerfGE 35, 202, 227).
- BGH, 19.09.1961 - VI ZR 259/60
Ginseng - Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung
Auszug aus BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Geringfügige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht vermögen keine Ansprüche auf materielle Entschädigung auszulösen (BGHZ 35, 363, 368 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60] = LM § 847 BGB Nr. 18 m. Anm. Hauß).Dabei ist der besonderen Funktion der Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen Rechnung zu tragen, die sowohl in einer Genugtuung des Verletzten für den erlittenen widerrechtlichen Eingriff besteht (BGHZ 35, 363, 366 [BGH 19.09.1961 - VI ZR 259/60]; BVerfGE 34, 269, 274) als auch, und zwar in erster Linie, ihre sachliche Berechtigung in dem Gedanken findet, daß das Persönlichkeitsrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen anderenfalls ohne ausreichenden Schutz bliebe (…Senatsurteil vom 26. Januar 1971 - aaO).
- BGH, 06.02.1979 - VI ZR 46/77
Schadensersatzanspruch wegen des Rechts am eigenen Bild - Schadensersatzanspruch …
Auszug aus BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Erfordert § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG, daß die abgebildete Person dem Bereich der Zeitgeschichte zuzordnen ist, d.h. als "absolute" oder "relative" Persönlichkeit der Zeitgeschichte dem öffentlichen Leben angehört (so u.a. BGHZ 20, 345, 349 ff; BGH, Urteile vom 10. November 1961 - I ZR 78/60 - LM § 23 KunstUrhG Nr. 5 und vom 9. Juni 1965 - Ib ZR 126/63 - LM § 22 KunstUrhG Nr. 10), dann ist, wie auch die Anschlußrevision nicht verkennt, der Tatbestand der Vorschrift hier nicht erfüllt, da der Kläger bei Ausstrahlung seines Fotos durch die Beklagte nicht derart im Blickpunkt des öffentlichen Interesses stand, daß sich die allgemeine Aufmerksamkeit darauf gerichtet hätte, seine Person als solche im Bild vorgestellt zu bekommen (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - VI ZR 46/77 - GRUR 1979, 425, 427).In diesem Fall ergibt sich das Erfordernis einer Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Interessen der Parteien bereits aus § 23 KunstUrhG, wobei es im Ergebnis ohne Bedeutung ist, ob sie allein dem § 23 Abs. 2 KunstUrhG vorbehalten oder schon bei dem Tatbestandselement des § 23 Abs. 1 Nr. 1 KunstUrhG vorzunehmen ist (BVerfGE 35, 202, 224 f; Senatsurteil vom 6. Februar 1979 - a.a.O. - S. 426).
- BGH, 29.09.1970 - VI ZR 74/69
unbeleuchtete Lkw-Anhänger - §§ 254, 840 BGB, keine Gesamtabwägung …
Auszug aus BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Sowohl die auf die Überwindung von Beweisschwierigkeiten des Geschädigten bei Urheber- oder Anteilszweifeln ausgerichtete Vorschrift des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB als auch die an die Verantwortlichkeit mehrerer Täter anknüpfende Vorschrift des § 840 Abs. 1 BGB setzen schon nach ihrem Wortlaut ("den Schaden") die Entstehung eines einheitlichen Schadens voraus (vgl. dazu auch Senatsurteile vom 22. Oktober 1963 - VI ZR 187/62 - LM § 840 BGB Nr. 7 a und in BGHZ 54, 283 [BGH 29.09.1970 - VI ZR 74/69] = LM § 840 BGB Nr. 12 m. Anm. Nüßgens;… Steffen in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 830 Rdn. 15 f, 23 f;… Nüßgens ebenda § 840 Rdn. 22;… MünchKomm-Mertens, BGB § 840 Rdn. 4). - BGH, 22.10.1963 - VI ZR 187/62
Auszug aus BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Sowohl die auf die Überwindung von Beweisschwierigkeiten des Geschädigten bei Urheber- oder Anteilszweifeln ausgerichtete Vorschrift des § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB als auch die an die Verantwortlichkeit mehrerer Täter anknüpfende Vorschrift des § 840 Abs. 1 BGB setzen schon nach ihrem Wortlaut ("den Schaden") die Entstehung eines einheitlichen Schadens voraus (vgl. dazu auch Senatsurteile vom 22. Oktober 1963 - VI ZR 187/62 - LM § 840 BGB Nr. 7 a und in BGHZ 54, 283 [BGH 29.09.1970 - VI ZR 74/69] = LM § 840 BGB Nr. 12 m. Anm. Nüßgens;… Steffen in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 830 Rdn. 15 f, 23 f;… Nüßgens ebenda § 840 Rdn. 22;… MünchKomm-Mertens, BGB § 840 Rdn. 4). - BGH, 05.03.1963 - VI ZR 61/62
Drahtzieher
Auszug aus BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Nur dies und nicht eine gesamtschuldnerische Haftung mehrerer Schädiger für selbständige Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht hat der erkennende Senat auch in seinem Urteil vom 5. März 1963 - VI ZR 61/62 - (VersR 1963, 534, 536) gemeint, wenn er ausgeführt hat, daß bei einer verunglimpfenden Berichterstattung in mehreren Zeitschriften der Schaden nicht identisch sei, da jeweils eine andere Leserschaft angesprochen wurde, und daß deshalb die Zahlung des gegen einen Zeitschriftenverlag festgesetzten Entschädigungsbetrages den immateriellen Schaden des Verletzten jedenfalls nicht ganz erschöpfen könne. - BGH, 07.01.1969 - VI ZR 202/66
Voraussetzungen einer Entschädigung bei Verletzung des Persönlichkeitsrechtes - …
Auszug aus BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, kommt bei der Verletzung des Rechts am eigenen Bild - wie generell bei Eingriffen in das allgemeine Persönlichkeitsrecht - eine Geldentschädigung für zugefügten immateriellen Schaden nur dann in Betracht, wenn es sich um einen schwerwiegenden Eingriff handelt und die Beeinträchtigung des Betroffenen nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (vgl. neben den BGH-Urteilen vom 15. Januar 1965 und 26. Januar 1971 - a.a.O. - u.a. Senatsurteile vom 7. Januar 1969 - VI ZR 202/66 - LM § 847 BGB Nr. 33 und vom 5. März 1974 - VI ZR 89/73 - VersR 1974, 758 m.w.N.; siehe auch BVerfGE 34, 269, 286). - BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75
Sexualkundeunterricht
- BGH, 08.05.1956 - I ZR 62/54
Dahlke - § 823 Abs. 1 BGB, Recht am eigenen Bild, §§ 22, 23 KunstUrhG, Art. 1 …
- BGH, 07.07.1983 - III ZR 119/82
Wasserleitung II - Haftung im öffentlich-rechtlichen Benutzungsverhältnis
- BGH, 02.07.1974 - VI ZR 121/73
Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Urheberrechten, Verletzung des …
- BGH, 09.06.1965 - Ib ZR 126/63
Veröffentlichung eines Fotos in der illustrierten Zeitschrift "Stern" als …
- BGH, 10.11.1961 - I ZR 78/60
Hochzeitsbild
- BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 44/63
Verletzung des Persönlichkeitsrechts - Klage auf Zubilligung eines angemessenen …
- BGH, 16.09.1966 - VI ZR 268/64
Einstweilige Verfügung gegen eine Darstellung im Film - Einbeziehung von …
- BGH, 01.07.1982 - I ZR 119/80
Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung eines Künsters durch die Abbildung seiner …
- BGH, 21.05.1968 - VI ZR 27/68
Zulassung der Revision zum Oberlandesgericht - Entscheidung des …
- OLG Stuttgart, 16.12.1981 - 4 U 88/81
Veröffentlichung eines Nacktbildes durch eine Zeitschrift; Zivilrechtlicher …
- LG Berlin, 26.05.1977 - 16 S 6/76
Terroristenbild; Der Spiegel
- BGH, 17.12.2013 - VI ZR 211/12
Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Internetveröffentlichung: Zurechnung bei …
Außerdem ist der besonderen Funktion der Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen Rechnung zu tragen, die sowohl in einer Genugtuung des Verletzten für den erlittenen Eingriff besteht als auch ihre sachliche Berechtigung in dem Gedanken findet, dass das Persönlichkeitsrecht gegenüber erheblichen Beeinträchtigungen anderenfalls ohne ausreichenden Schutz bliebe (vgl. Senatsurteile vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83, AfP 1985, 110, 113; vom 9. Juli 1985 - VI ZR 214/83, BGHZ 95, 212, 215).Eine andere Betrachtung würde weder dem Wesen der genannten Schutzgüter des allgemeinen Persönlichkeitsrechts noch der Funktion der Entschädigung als Rechtsbehelf zu ihrem Schutz gerecht (vgl. Senatsurteile vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83, AfP 1985, 110, 113; vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298, 307 f.; aA OLG Stuttgart, AfP 1981, 362).
Die Vorveröffentlichungen könnten sich allenfalls mindernd auf die Höhe der zuzubilligenden Geldentschädigung auswirken, wenn und soweit das Interesse der von dem streitgegenständlichen Beitrag angesprochenen Personen durch sie bereits verringert war (vgl. Senatsurteile vom 5. März 1963 - VI ZR 61/62, VersR 1963, 534, 536; vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83, AfP 1985, 110, 113;… Soehring in Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 32 Rn. 37).
Rn. 47 b) Vor diesem Hintergrund ist es revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, dass das Berufungsgericht unter dem Gesichtspunkt der Verringerung des Interesses der angesprochenen Leser an der streitgegenständlichen Berichterstattung nur die Vorveröffentlichungen im MDR-Magazin "FAKT", in der Bildzeitung und in der Online-Ausgabe der Leipziger Volkszeitung mindernd berücksichtigt, den anderen Beiträgen hingegen keine Bedeutung beigemessen hat (vgl. zur Minderung des Informationsinteresses durch Vorveröffentlichungen: Senatsurteile vom 5. März 1963 - VI ZR 61/62, VersR 1963, 534, 536; vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83, AfP 1985, 110, 113;… Soehring in Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl., § 32 Rn. 37).
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Außerdem soll der Rechtsbehelf der Prävention dienen (vgl. Senatsurteil vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83 - VersR 1985, 391, 393; so auch v. Bar, NJW 1980, 1724, 1727;… Erman/Ehmann, BGB, 9. Aufl. Anh. zu § 12 Rdn. 482; Lindacher, Rundfunkrecht, 1981 S. 361;… RGRK/Dunz, BGB, 12. Aufl., § 823 Anh. I Rdn. 142;… kritisch Larenz, Lehrbuch des Schuldrechts, 14. Aufl. Bd. 1, 1987 S. 478;… MK/Schwerdtner, aaO. Rdn. 294). - BGH, 01.03.2013 - V ZR 14/12
Unterlassungsanspruch des Grundstückseigentümers: Verwertung der von seinem …
So deckt etwa die Einwilligung in eine bestimmte Form der Veröffentlichung eines Fotos durch den Fotografierten nur die Form der Veröffentlichung ab, in die eingewilligt wurde, nicht auch andere (BGH, Urteile vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83, NJW 1985, 1617, 1618 f. und vom 28. September 2004 - VI ZR 305/03, NJW 2005, 56, 57; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 1112).
- BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06
Tripp-Trapp-Stuhl
- OLG Köln, 08.10.2018 - 15 U 110/18
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines …
Dass § 23 Abs. 2 KUG nicht nur im Bildnis selbst liegende Interessenbeeinträchtigungen - wie etwa bei Fotos aus der Intimsphäre (vgl. BGH v. 22.01.1985 - VI ZR 28/83, NJW 1985, 1617) - sondern auch solche Beeinträchtigungen allein aufgrund der Begleitberichterstattung erfasst, entspricht aber zu Recht der allgemeinen Ansicht (…st. Rspr., vgl. Senat a.a.O.). - BGH, 21.04.2015 - VI ZR 245/14
Unterlassungsanspruch bei zufälliger Mitabbildung in Boulevard-Blatt
Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. Senatsurteile vom 15. November 1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 12; vom 30. Januar 1996 - VI ZR 386/94, BGHZ 132, 13, 27; vom 5. Oktober 2004 - VI ZR 255/03, BGHZ 160, 298, 306;… vom 24. November 2009 - VI ZR 219/08, BGHZ 183, 227 Rn. 11;… vom 17. Dezember 2013 - VI ZR 211/12, BGHZ 199, 237 Rn. 38 ff.; vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83, VersR 1985, 391, 393; vom 15. Dezember 1987 - VI ZR 35/87 - VersR 1988, 405; vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94, VersR 1996, 341 f.; vgl. auch BVerfG, NJW 2004, 591, 592). - BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87
Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
Bezüglich der Persönlichkeitsrechtsverletzung hat das Berufungsgericht überdies zu Recht darauf hingewiesen, daß ein Anspruch auf Geldentschädigung (§ 847 BGB) ohnehin nur bei einer schweren Beeinträchtigung in Betracht käme (st. Rspr., vgl. BGH, Urt. v. 22.1.1985 - VI ZR 28/83, NJW 1985, 1617, 1619 m.w.N.). - ArbG Cottbus, 08.07.2009 - 7 Ca 1960/08
Schadensersatzpflicht eines Arbeitgebers wegen Persönlichkeitsverletzung im …
Der aus Artikel 1 I; 2 I Grundgesetz in Verbindung mit § 253 II BGB folgende Schmerzensgeldanspruch steht hierbei unter der Voraussetzung, dass die Schwere des Eingriffs in das allgemeine Persönlichkeitsrecht nach dem Grad des Verschuldens, Art und Schwere der Beeinträchtigung, Anlass und Beweggrund des Handelnden Genugtuung durch eine Geldentschädigung erfordert und die Rechtsgutverletzung sich nicht in anderer Weise insbesondere durch Unterlassung oder durch eine Gegendarstellung oder einen Widerruf befriedigend ausgleichen lassen (BGHZ 132 Seite 12 ,,Lohnkiller"; BGHZ 128, Seite 1 ff. ,,Caroline von Monaco"; BGH NJW 1989, 2941; BGH NJW 1985, 1617 ,,Nacktfotos";… vgl. Erfurter Kommentar Preis 4. Auflage 2004, § 619 a BGB Rz. 83). - BGH, 24.11.2009 - VI ZR 219/08
Esra
Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, ferner von Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie von dem Grad seines Verschuldens ab (vgl. Senatsurteile BGHZ 128, 1, 12; 132, 13, 27; 160, 298, 306; vom 22. Januar 1985 - VI ZR 28/83 - VersR 1985, 391, 393; vom 15. Dezember 1987 - VI ZR 35/87 - VersR 1988, 405; vom 12. Dezember 1995 - VI ZR 223/94 - VersR 1996, 341; vgl. auch BVerfG NJW 2004, 591, 592). - OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 64/17
Keine Geldentschädigung für Erbin von Helmut Kohl für Kohl-Protokolle - …
Rn. 483 A. Auch wenn es aus den nachstehend zu B. ausgeführten Gründen darauf nicht ankommt, sprechen allerdings - worauf der Senat im Termin vom 15.02.2018 (Bl. 4389 d.A.) hingewiesen hat - gute Gründe dafür, dass dem Erblasser jedenfalls zu Lebzeiten ein Anspruch auf Zahlung einer empfindlichen Geldentschädigung aus Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. § 823 Abs. 1 BGB gegen die Beklagten zugestanden hat, für die diese im Grundsatz aufgrund der einheitlichen Veröffentlichung gesamtschuldnerisch gehaftet hätten (vgl. allgemein BGH v. 17.12.2013 - VI ZR 211/12, NJW 2014, 2029 und in Abgrenzung dazu BGH v. 22.01.1985 - VI ZR 28/83, NJW 1985, 1617).Insoweit bedürfe der Betroffene eines entsprechenden Schutzes wie gegen die ungenehmigte Veröffentlichung seines Bildnisses, vor der er auch dann geschützt sei, wenn er gegen dessen Anfertigung selbst keine Einwände erhoben habe (vgl. BGH v. 22.01.1985 - VI ZR 28/83, VersR 1985, 391 m.w.N.).
- OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total
- OLG Köln, 29.05.2018 - 15 U 65/17
Kohl gg. Schwan
- OLG Karlsruhe, 14.05.2014 - 6 U 55/13
Recht am eigenen Bild: Ausnahmen vom Einwilligungserfordernis bei …
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 19.12.2014 - 25 C 357/14
Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz in Höhe von insgesamt …
- BGH, 14.04.1992 - VI ZR 285/91
Fuchsberger - Veröffentlichung eines Fotos zu Werbezwecken
- BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94
Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des …
- BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen …
- LG Köln, 27.04.2017 - 14 O 323/15
Besonders schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung: 1 Mio. Euro Schmerzensgeld für …
- BGH, 17.03.1994 - III ZR 15/93
Bindung einer im Verfahren nach §§ 23 ff EGGVG ergangenen Entscheidung des …
- BGH, 25.11.2003 - VI ZR 226/02
Zur Beurteilung mehrdeutiger Äußerungen in einer Fernsehsendung - Klinik Monopoly
- BGH, 09.07.1985 - VI ZR 214/83
Sondereinheit 'Nachtigall' - Allgemeines Persönlichkeitsrecht, § 823 Abs. 2 BGB …
- OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22
Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken
- ArbG Berlin, 25.04.2014 - 28 Ca 17463/13
Geldentschädigung - Verletzung des sogenannten allgemeinen Persönlichkeitsrechts …
- OLG Dresden, 16.04.2010 - 4 U 127/10
Zur satirischen Nacktdarstellung einer Person der Zeitgeschichte
- OLG Köln, 12.04.2018 - 15 U 112/17
Unterlassungsansprüche einer prominenten Persönlichkeit hinsichtlich der …
- BGH, 10.03.1987 - VI ZR 244/85
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch ungenehmigte Veröffentlichung von …
- OLG Hamburg, 31.10.2012 - 5 U 37/10
Urheberrecht: Nachweis der Urheberschaft eines bei einer Verwertungsgesellschaft …
- BGH, 11.04.1989 - VI ZR 293/88
Widerruf einer ärztlichen Diagnose; Unterbringung aufgrund unrichtiger Diagnose
- LG Wiesbaden, 03.06.2015 - 10 O 80/12
Schmerzensgeld wegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft
- OLG Köln, 27.08.2020 - 15 U 185/19
Unterlassung der Veröffentlichung eines Lichtbildes in Presseberichterstattungen …
- LG Stuttgart, 13.02.2023 - 5 Qs 8/23
Strafbarkeit des Fotografierens einer vollständig bekleideten Frau im Vorraum …
- ArbG Berlin, 01.07.2016 - 28 Ca 38/16
Druckkündigung - Anspruch auf Entfernung der Abmahnung - Schmerzensgeld
- OLG Dresden, 03.05.2012 - 4 U 1883/11
Geldentschädigungsanspruch; Verdachtsberichterstattung
- BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 447/87
Gleichbehandlung von Männern und Frauen - Begründung des Arbeitsverhältnisses
- OLG Düsseldorf, 13.08.2015 - 16 U 121/14
Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Fernsehmoderatorin durch einen …
- BGH, 14.11.1995 - VI ZR 410/94
Wiedergabe des Bildnisses einer Person der Zeitgeschichte auf einer …
- BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 636/08
Bewerbung - Entschädigung wegen Altersdiskriminierung
- KG, 20.12.2022 - 9 U 21/21
Amtshaftung bei Äußerungen der Staatsanwaltschaft im Rahmen einer Pressekonferenz …
- BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20
Strafverfahren wegen versuchten Mordes: Versuchsbeginn bei Zurennen auf das …
- ArbG Berlin, 16.11.2012 - 28 Ca 14858/12
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot - Unterlassung - Widerruf - …
- OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von …
- BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87
Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger …
- BGH, 01.10.1996 - VI ZR 206/95
Verbreitung des Bildes eines Künstlers mit nicht autorisierten Tonträgern
- LG Düsseldorf, 16.11.2011 - 12 O 438/10
Schmerzensgeldanspruch bei Veröffentlichung der Abbildung eines Nacktbildes eines …
- OLG Hamburg, 24.04.2006 - 5 U 103/04
Schadensersatzklage wegen Urheberrechtsverletzung gegen Produkthersteller und …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2013 - 5 A 1293/11
Kein Anspruch eines Journalisten auf Fotografieren bei Opernpremieren
- LG Hannover, 11.01.2006 - 6 O 73/05
Geldentschädigung bei Beleidigung durch Fernsehmoderator
- LG Berlin, 16.12.2021 - 27 O 195/21
Geldentschädigung in Höhe von 10.000,- EUR wegen sexistisch-diffamierenden …
- AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04
Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter …
- OLG Hamm, 05.10.2016 - 32 SA 59/16
Bestimmung des gemeinsam zuständigen Gerichts bei Verletzung des Geschädigten …
- LG Ellwangen/Jagst, 05.12.2025 - 6 O 80/25
Nutzung von Tracking-Tools - Ansprüche auf Auskunft, Löschung, Unterlassung und …
- LG Frankfurt/Main, 25.01.2018 - 3 O 203/17
Unterlassungsanspruch gegen Verdachtsberichterstattung
- AG Mannheim, 11.07.2008 - 3 C 154/08
Persönlichkeitsrechtsverletzende Presseberichterstattung: Veröffentlichung …
- OLG Karlsruhe, 18.08.1989 - 14 U 105/88
Schmerzensgeldanspruch wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- OLG München, 08.07.2008 - 18 U 2280/08
Allgemeines Persönlichkeitsrecht und Kunstfreiheit: Voraussetzungen eines …
- BGH, 20.05.1986 - VI ZR 242/85
Abwehr rufschädigender Äußerungen
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.08.2023 - 8 Sa 332/22
Entschädigungsanspruch - unbefugte Weiterleitung eines Nacktfotos durch einen …
- LG Essen, 22.06.2017 - 4 O 4/17
- OLG Karlsruhe, 11.12.2002 - 6 U 135/02
Geldentschädigung für Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ausstrahlung der …
- OLG Karlsruhe, 16.06.1988 - 14 U 288/86
Allgemeines; Persönlichkeitsrecht; Schmerzensgeld; Verletzung; Presse; Bericht; …
- LAG Hamburg, 13.09.2007 - 8 Sa 35/07
Zur Entschädigung wegen Verletzung des allgemeines Persönlichkeitsrechts durch …
- OLG Jena, 17.02.2010 - 7 U 95/09
Voraussetzungen einer Geldentschädigung wegen Verletzung des …
- LG Kaiserslautern, 22.06.2007 - 2 O 970/05
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Recherchierpflicht eines …
- OLG München, 31.03.1995 - 21 U 3377/94
Taufe / Täufling
- BGH, 18.12.1986 - III ZR 144/86
Nichtannahme der Revision - Voraussetzungen der Amtshaftung für immaterielle …
- KG, 28.08.1998 - 25 U 7198/97
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Weitergabe eines Fotos
- AG Berlin-Charlottenburg, 27.03.2000 - 10 C 317/99
Schmerzensgeld wegen Internet-Veröffentlichung
- OLG München, 08.11.1985 - 21 U 2432/85
Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes wegen Verletzung des …
- LG Hamburg, 12.12.2003 - 324 O 593/03
- OLG Hamburg, 12.01.2007 - 1 U 85/06
Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Amtspflichtverletzung, Sistierung …
- OLG Frankfurt, 12.07.1991 - 25 U 87/90
Schmerzensgeldanspruch wegen unerlaubter Verwendung einer Fotografie auf dem …
- BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 351/86
Arbeitsverhältnis: Begründung - Gleichbehandlung von Frauen und Männern
- AG Berlin-Neukölln, 16.07.2014 - 20 C 295/13
Zulässigkeit der Videoüberwachung eines Wohngebäudes durch Vermieter
- LG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 O 194/05
Schmerzensgeldanspruch wegen schwerwiegender Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- AG Nettetal, 29.12.1994 - 4 C 979/94
Schmerzensgeldbegehren wegen falscher Berichterstattung; Verletzung des Rechts …
- OLG Brandenburg, 15.02.1995 - 1 U 23/94
Schmerzensgeld wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung; Kriterien der Güter- und …
- OLG Saarbrücken, 29.04.2009 - 5 U 465/08
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bei Erkennbarkeit einer Person …
- AG Kerpen, 25.11.2010 - 102 C 108/10
Keine Rechtsverletzung durch Video bei fehlender Erkennbarkeit
- ArbG Iserlohn, 04.06.2008 - 3 Ca 2636/07
Persönlichkeitsrecht, Schmerzensgeld, Videoüberwachung
- BGH, 16.02.1993 - VI ZR 127/92
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung von abgeurteilten …
- LG Berlin, 03.11.2009 - 27 O 343/09
Angedichtete Affäre einer Moderatorin zu Fußball-Nationaltrainer löst …
- LAG Düsseldorf, 29.06.1992 - 10 Sa 595/92
Arbeitsverhältnis: Gleichbehandlungsgebot bei Begründung - geschlechtsbezogene …
- LG Essen, 01.02.2010 - 13 S 164/09
Schmerzensgeld für herabsetzende Kraftausdrücke und Beleidigungen
- AG Köln, 16.11.2011 - 123 C 260/11
Anspruch auf Geldentschädigung liegt vor bei Verletzung des allgemeinen …
- OLG Köln, 25.02.2014 - 15 U 101/13
Veröffentlichung und Verbreitung von privaten Fotos eines Comedian als Verletzung …
- OLG Brandenburg, 10.02.2010 - 1 U 37/08
Schadensersatz wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch die …
- OLG Köln, 15.07.1997 - 15 U 215/96
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung eines Fotos
- OLG Hamburg, 14.04.1994 - 3 U 236/93
Vervielfältigungsrecht für die plastische Nachbildung einer Skulptur ; Verletzung …
- OLG Bremen, 06.12.1995 - 1 U 51/95
Entschädigung in Geld wegen Verletzung der Verschwiegenheitspflicht eines Beamten …
- LG Bonn, 19.09.2006 - 10 O 77/06
Haftung eines gerichtlichen Sachverständigen
- LG Mannheim, 30.01.2004 - 7 O 452/03
Recht am eigenen Bild: Zulässigkeit eines Antrags auf einstweilige Verfügung; …
- LG Düsseldorf, 18.12.2002 - 12 O 175/02
Anspruch auf Unterlassung; Veröffentlichung von Fotografien einer Modenschau; …
- OLG Hamm, 22.03.1999 - 3 U 110/97
Unbefugte Bildwiedergabe
- LAG Hamburg, 20.11.2014 - 8 Sa 95/12
- LG Berlin, 28.08.2001 - 27 O 375/01
Unterlassung der Verbreitung einer Fotomontage durch Zeitschrift "TIP"; Abwägung …
- AG Berlin-Charlottenburg, 16.06.1998 - 8 C 82/98
Schmerzensgeldansprüche wegen unerlaubter Veröffentlichung von Fotografien; Mit …
- OLG Köln, 03.06.1997 - 15 U 129/96
- OLG Frankfurt, 12.11.2025 - 9 U 40/24
Kombination aus schlichtungspflichtigem und nicht schlichtungspflichtigem Antrag
- LG Berlin, 21.12.2000 - 27 O 533/00
Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Veröffentlichung eines Fotos im Magazin …
- OLG Karlsruhe, 18.11.1988 - 14 U 285/87
Body Painting
- LG Trier, 26.10.1995 - 6 O 57/95
Anspruch auf Geldentschädigung wegen Eingriffs in Persönlichkeitsrecht; Abbildung …
- OLG Hamburg, 06.05.2002 - 1 W 66/01
Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Entschädigung bei vorübergehender …
- LAG Hamburg, 19.05.1989 - 1 Sa 5/89
Rechtsstreitigkeit über die Weitergabe persönlicher Daten an eine Prüfstelle, die …
- LG Bonn, 04.06.1992 - 15 O 440/91
Sexueller Missbrauch einer Kölner Gymnasialschülerin; Anspruch auf …
- OLG Köln, 20.01.1987 - 15 U 152/86
Schmerzensgeldanspruch auf Grund einer Verletzung des Rechts am eigenen Bild …
- LG Köln, 09.06.1998 - 5 O 60/98
- LG München I, 06.08.1993 - 21 O 25127/92
Schmerzensgeld wegen der Veröffentlichung von drei Lichtbildern in einer …
- KG, 08.04.1997 - 9 U 497/96
Vorliegen selbstständiger punktueller Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht durch …
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Rechtsprechung
| BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- rechtsportal.de
GBO § 53 Abs. 1 Satz 1
Anforderungen an den Inhalt eines Amtswiderspruchs - ibr-online
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Grundbuch - Amtswiderspruch ohne Berechtigtennennung - Inhaltliche Unzulässigkeit - Löschung von Amts wegen
Papierfundstellen
- NJW 1985, 3070
- MDR 1985, 920
- DNotZ 1986, 145
- Rpfleger 1985, 189
Wird zitiert von ... (54) Zitiert selbst (9)
- BGH, 24.01.1962 - V ZR 116/60
Errichtung eines Schulverbands durch konkludentes Handeln der …
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
"Ein Amtswiderspruch ohne Nennung des oder der Berechtigten ist inhaltlich unzulässig und von Amts wegen zu löschen (Bestätigung von BGH NJW 1962, 963).«.Es sieht sich jedoch an einer dahingehenden Entscheidung durch das Urteil des Senats vom 24. Januar 1962, V ZR 116/60, LM GBO § 53 Nr. 3 = NJW 1962, 963 = DNotZ 1962, 399 gehindert und hat deshalb die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der Eintragung eines Widerspruchs nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO die Angabe des oder der Widerspruchsberechtigten unerläßlich (Senatsurt. v. 24. Januar 1962, V ZR 116/60, NJW 1962, 963; OLG Hamm OLGZ 1967, 342, 344; KG OLGE 29, 315, 316; KG JFG 6, 318, 319).
- OLG Hamm, 07.06.1978 - 15 W 159/78
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Im übrigen habe die Rechtsprechung (BayObLGZ 1974, 263, 268; OLG Hamm OLGZ 1978, 304, 310) "in den immerhin rechtsähnlichen Fällen, in denen um die Eintragung eines Widerspruchs entweder in direkter oder in entsprechender Anwendung des § 23 Abs. 3 BBauG zur Sicherung eines öffentlich-rechtlichen Verfügungsverbots ersucht wurde", die Eintragung eines Widerspruchsberechtigten für entbehrlich gehalten.Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht für einen Widerspruch nach § 23 Abs. 3 BBauG die Auffassung vertritt, er könne unter besonderen Umständen ausnahmsweise ohne die Bezeichnung eines Widerspruchsberechtigten eingetragen werden (BayObLGZ 1974, 263, 268; zustimmend wohl OLG Hamm OLGZ 1978, 304, 310), läßt sich daraus für den vorliegenden Fall nichts herleiten, ohne daß in diesem Rahmen zu der erwähnten Rechtsprechung Stellung genommen werden muß.
- BayObLG, 20.06.1974 - BReg. 2 Z 30/74
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Im übrigen habe die Rechtsprechung (BayObLGZ 1974, 263, 268; OLG Hamm OLGZ 1978, 304, 310) "in den immerhin rechtsähnlichen Fällen, in denen um die Eintragung eines Widerspruchs entweder in direkter oder in entsprechender Anwendung des § 23 Abs. 3 BBauG zur Sicherung eines öffentlich-rechtlichen Verfügungsverbots ersucht wurde", die Eintragung eines Widerspruchsberechtigten für entbehrlich gehalten.Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht für einen Widerspruch nach § 23 Abs. 3 BBauG die Auffassung vertritt, er könne unter besonderen Umständen ausnahmsweise ohne die Bezeichnung eines Widerspruchsberechtigten eingetragen werden (BayObLGZ 1974, 263, 268; zustimmend wohl OLG Hamm OLGZ 1978, 304, 310), läßt sich daraus für den vorliegenden Fall nichts herleiten, ohne daß in diesem Rahmen zu der erwähnten Rechtsprechung Stellung genommen werden muß.
- BayObLG, 20.06.1972 - BReg. 2 Z 37/70
Anforderungen an die Abwicklung nicht mehr bestehender Rechtsträger; …
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
In einem solchen Falle ist der Antrag (die Beschwerde) im Namen aller Antragsberechtigten gestellt (eingelegt) (BayObLGZ 1953, 183, 185; 1967, 408, 409; 1972, 204, 215;… Horber aaO § 15 Anm. 4 b und 6 b;… Herrmann-KEHE aaO § 15 Rdn. 19, 39). - BGH, 21.06.1957 - V ZB 6/57
Widerspruch gegen Vormerkung
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Durch die Eintragung eines Amtswiderspruchs nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO soll zwar ein gutgläubiger Erwerb nicht nur im Interesse des wirklichen Rechtsinhabers ausgeschlossen werden, sondern diese Maßnahme dient auch dazu, Schadensersatzansprüchen gegen den Staat vorzubeugen (BGHZ 25, 16, 25). - BGH, 16.04.1975 - V ZB 22/74
Beschwerde gegen Grundbucheintragung
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Zwar hat der Bundesgerichtshof unter den Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 GBO nicht nur über die zur Vorlage führende Rechtsfrage, sondern über die weitere Beschwerde im ganzen zu entscheiden (BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200). - BGH, 30.01.1967 - V ZB 28/66
Inhalt des Grundbuchvermerks
- BGH, 25.11.1953 - V ZB 15/53
Preußisches Allgemeines Berggesetz
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Insoweit ist die Sache deshalb an das Oberlandesgericht zurückzugeben (BGHZ 11, 104, 120). - BGH, 04.07.1953 - II ZB 9/53
Auszug aus BGH, 24.01.1985 - V ZB 5/84
Unerheblich ist, daß diese der Rechtsauffassung des Oberlandesgerichts entgegenstehende Entscheidung nicht in einer Grundbuchbeschwerdesache, sondern in einem streitigen Prozeßverfahren ergangen ist (vgl. BGH Beschl. v. 4 Juli 1953, II ZB 9/53, LM HGB § 24 Nr. 1;… Horber, GBO 16. Aufl. § 79 Anm. 3 B c).
- BGH, 09.12.2022 - V ZR 91/21
Anspruch auf Bewilligung der Löschung von Widersprüchen im Grundbuch
Denn auch ein Amtswiderspruch ist auf die Bewilligung desjenigen, dessen wahres Recht durch den Widerspruch geschützt werden soll, nach § 19 GBO zu löschen, weil damit etwaigen Amtshaftungsansprüchen die Grundlage entzogen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 24. Januar 1985 - V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071). - BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01
Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter
Aufgrund der zulässigen Vorlage darf der nunmehr als Rechtsbeschwerdegericht entscheidende Senat über den gesamten zur Vorlage führenden Verfahrensgegenstand befinden und muß sich nicht darauf beschränken, lediglich die zur Vorlage führende Rechtsfrage zu klären (vgl. Senat, BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200; Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071). - BGH, 13.06.2002 - V ZB 30/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
Zwar hat der Bundesgerichtshof unter den Voraussetzungen des § 79 Abs. 2 GBO nicht nur über die zur Vorlage führende Rechtsfrage, sondern über die weiteren Beschwerden im Ganzen zu entscheiden (Senat, BGHZ 47, 41, 46; 64, 194, 200; Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071).Dies bedeutet aber nur, daß der Bundesgerichtshof den zur Vorlage führenden Verfahrensgegenstand vollständig erledigen muß; seine Entscheidungszuständigkeit erstreckt sich nicht auf einen selbständigen Verfahrensgegenstand, der nur infolge einer Verfahrensverbindung von den vorgelegten weiteren Beschwerden erfaßt wird (Senat, Beschl. v. 26. Januar 1985, V ZB 5/84 aaO;… Meikel/Streck, aaO, § 79 Rdn. 38;… Demharter, aaO, § 79 Rdn. 22).
- OLG Nürnberg, 25.03.2024 - 15 Wx 2176/23
Legitimationswirkung einer transmortalen Vollmacht bei Alleinerbenstellung des …
Fehlt eine solche Angabe, so sind - sofern sich, wie hier, aus den Umständen nichts anderes ergibt - als Beschwerdeführer alle Antragsberechtigten anzusehen (BGH, Beschluss vom 24.01.1985 - V ZB 5/84, NJW 1985, 3070; BayObLG, Beschluss vom 24.04.1985 - BReg 3 Z 30/85), hier also die Antragstellerin. - BGH, 18.12.2025 - V ZB 8/25
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs bei Vorwegnahme der Erbfolge
Denn auch in einer solchen Situation bestehen die Gefahren eines Rechtsverlustes des wirklichen Berechtigten und damit eines zu Amtshaftungsansprüchen führenden Schadenseintritts fort, denen durch die amtswegige Eintragung eines Widerspruchs nach § 53 Abs. 1 Satz 1 GBO begegnet werden soll (vgl. zu diesem Zweck Senat, Beschluss vom 24. Januar 1985 - V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071; Beschluss vom 21. Juni 1957 - V ZB 6/57, BGHZ 25, 16, 25). - BGH, 18.05.1989 - V ZB 4/89
Nichtigkeit eines Eigentümerbeschlusses; GbR als Verwalter; Berücksichtigung der …
Da der für den Vollzug der Auflassung bevollmächtigte Urkundsnotar die weitere Beschwerde eingelegt hat, ohne ausdrücklich anzugeben, in wessen Namen er handelt, ist das Rechtsmittel im Namen aller Antragsberechtigten im Sinne des § 15 GBO , also hier der beiden Beteiligten, eingelegt (Senatsbeschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071). - OLG Celle, 06.11.2017 - 18 W 57/17
Voraussetzungen der Löschung einer Grundschuld
Wenn ein Notar im Rahmen der vermuteten Vollmacht nach § 15 GBO Beschwerde einlegt, ohne ausdrücklich Angaben zur Person des Beschwerdeführers zu machen, sind grundsätzlich alle Antragsberechtigten als Beschwerdeführer anzusehen, falls sich nicht aus einer ausdrücklichen Angabe oder den Umständen etwas anderes ergibt (BGH, Beschluss vom 24. Januar 1985 - V ZB 5/84 -, in juris, Rn. 17;… Demharter, GBO, 30. Aufl., § 15 Rn. 20 m.w.N.). - BGH, 02.10.2003 - V ZB 34/03
Gewährung rechtlichen Gehörs durch das vorlegende Gericht; Abstimmung der …
Ebensowenig wie es die Aufgabe des Bundesgerichtshofes ist, im Rahmen seiner Zuständigkeit nach § 28 Abs. 3 FGG selbständige weitere Verfahrensgegenstände mitzuerledigen, die nur im Wege einer Verfahrensverbindung von der weiteren Beschwerde erfaßt werden (Senat, Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071 zu § 79 Abs. 2 GBO), hat er über abtrennbare Teile des Verfahrensgegenstands zu entscheiden, hinsichtlich derer die zur Vorlage verpflichtende Rechtsfrage nach der eigenen Beurteilung des vorlegenden Gerichts unerheblich ist (BGH, Beschl. v. 5. Juli 2000, XII ZB 58/97, NJW 2000, 3712, 3713;… Keidel/Kuntze/ Winkler, aaO, § 28 Rdn. 30).Die Festsetzung des Geschäftswerts, die dem Senat nur obliegt, soweit er über die sofortige weitere Beschwerde eine eigene sachliche Entscheidung trifft (Senat, Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070, 3071), beruht auf § 48 Abs. 3 WEG, § 30 Abs. 2 Satz 1 KostO.
- BGH, 01.12.1988 - V ZB 10/88
Voraussetzungen eines Anwartschaftsrechts des Grundstückskäufers
Der Vorlage steht auch nicht entgegen, daß die Senatsentscheidung, von der das vorlegende Oberlandesgericht abweichen will, nicht in einer Grundbuchsache, sondern in einem streitigen Verfahren ergangen ist (BGH Beschl. v. 4. Juli 1953, II ZB 9/53, MDR 1953, 612, 613 [BGH 04.07.1953 - II ZB 9/53] und Senatsbeschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070). - BGH, 26.09.2002 - V ZB 24/02
Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für Ansprüche gegen ausgeschiedene …
Ihr steht nicht entgegen, daß eine der Entscheidungen, von denen das vorlegende Gericht abweichen will, nicht in einer Beschwerdesache der freiwilligen Gerichtsbarkeit, sondern in einem streitigen Prozeßverfahren ergangen ist (vgl. Senat, Beschl. v. 24. Januar 1985, V ZB 5/84, NJW 1985, 3070; Beschl. v. 1. Dezember 1988, V ZB 10/88, NJW 1989, 1093; BGH, Beschl. v. 4. Juli 1953, II ZB 9/53, NJW 1953, 1708). - BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01
Belehrung über befristete Rechtsmittel nach dem WEG
- OLG Nürnberg, 12.07.2021 - 15 W 2283/21
Uneingeschränkte Vertretungsbefugnis des Verwalters für die Abgabe sämtlicher …
- OLG Nürnberg, 04.11.2020 - 15 W 3330/20
Ausschlagung eines Vermächtnisses
- OLG München, 23.12.2019 - 34 Wx 468/19
Löschung eines Nacherbenvermerks
- BGH, 13.06.2002 - V ZB 31/01
Eintragungsfähigkeit des Rückübereignungsanspruchs aufgrund groben Undanks des …
- OLG München, 15.03.2016 - 34 Wx 3/16
Unzulässige Belastung mit mehreren gleichrangigen Vorkaufsrechten ohne …
- OLG Saarbrücken, 04.04.2025 - 5 W 14/25
Ausnahme vom Grundsatz der Voreintragung bei Eintragung einer Grundschuld
- OLG Braunschweig, 06.08.2024 - 2 W 35/24
Eintragung einer aufgrund transmortaler Vollmacht bestellten Grundschuld; …
- BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97
Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins
- OLG Köln, 08.01.2018 - 2 Wx 270/17
Auslegung eines Antrags eines Notars auf Eintragung einer Vormerkung hinsichtlich …
- OLG München, 28.10.2015 - 34 Wx 89/15
Anforderungen an den Nachweis der Unrichtigkeit hinsichtlich eines …
- OLG München, 09.11.2020 - 34 Wx 235/20
Grundbuchverfahren - Nachweis der Vertretungsberechtigung bei einer ausländischen …
- BGH, 01.12.2022 - V ZR 91/21
Bestand der gesicherten Forderung unterfällt nicht Schutz des öffentlichen …
- OLG Braunschweig, 24.03.2026 - 2 W 37/26
Nachweis des Bestehens der Befugnis eines Testamentsvollstreckers zur Verfügung …
- OLG München, 27.03.2017 - 34 Wx 114/14
Anspruch auf Löschung eines Amtswiderspruchs
- OLG München, 20.11.2015 - 34 Wx 475/14
Auslegung und Umfang einer Vollmacht zum Rangrücktritt
- OLG Nürnberg, 26.01.2024 - 15 Wx 2137/23
Aufteilungsplan, Sondereigentum, Abgeschlossenheitsbescheinigung, Bayerisches …
- OLG Hamm, 10.05.2011 - 15 Wx 536/10
Auslegung der Bewilligung einer Grundschuld hinsichtlich eines Erbbaurechts
- OLG Saarbrücken, 04.04.2025 - 5 W 15/25
Ausnahme vom Grundsatz der Voreintragung bei Eintragung einer Grundschuld
- OLG Hamm, 25.08.2005 - 15 W 138/05
Rückauflassungsvormerkung für Übergeber als Gesamtberechtigte nach § 428 BGB …
- BGH, 12.05.1999 - V ZB 24/98
Wirksamkeit des Beschlusses des Ministerrats der DDR über Grundsätze und …
- OLG Saarbrücken, 17.06.2019 - 5 W 33/19
Grundbuchsache: Anwendbarkeit der Vollziehungsfrist einer einstweiligen Verfügung …
- OLG Naumburg, 01.11.2013 - 12 Wx 43/13
Grundbuchverfahren: Verfügungsbefugnis des Grundstückseigentümers nach Löschung …
- OLG Hamm, 08.03.2001 - 15 W 55/01
Wohnungseigentum - Grundbuchberichtigungsanspruch - Eigentumswechsel trotz …
- OLG München, 16.12.2004 - 19 U 4075/00
Verwirkung von Erbschaftsansprüchen (hier: Anspruch auf Auskunft und …
- OLG Nürnberg, 05.11.2020 - 15 W 3330/20
Unrichtigkeit eines in das Grundbuch eingetragenen Testamentsvollstreckervermerks
- OLG Saarbrücken, 04.12.2024 - 5 W 41/24
Beendigung der Beglaubigungswirkung einer Vorsorgevollmacht bei konkreten …
- OLG Frankfurt, 15.11.2018 - 20 W 213/17
Grundbuch: Ermittlung ausländischen Rechts
- OLG Köln, 29.11.2010 - 2 Wx 3/10
Anforderungen an Inhalt und Form einer Eintragungsbewilligung durch eine BGB …
- OLG Naumburg, 16.04.2021 - 12 Wx 46/20
Grundbuchverfahren: Notarielle Prüfpflicht hinsichtlich der Zustimmung des …
- OLG Celle, 13.03.2018 - 18 W 11/18
Zulässigkeit der Beschwerde gegen eine Meinungsäußerung des Grundbuchamts
- BayObLG, 10.12.1987 - BReg. 2 Z 125/87
Zustimmung eines Ehegatten zu Verträgen des anderen Ehegatten bei im Güterstand …
- OLG Naumburg, 03.07.2018 - 12 Wx 57/17
Grundbuchsache. Folge der Löschung des Insolvenzvermerks im Grundbuch
- OLG Düsseldorf, 11.03.2015 - 3 Wx 28/14
Rechtsfolgen des Wechsels von Gesellschaftern einer BGB -Gesellschaft …
- OLG Saarbrücken, 09.01.1996 - 5 W 273/95
Auslegung einer Löschungszustimmung
- OLG Hamm, 27.10.2015 - 15 W 369/15
Anforderungen an die Darlegung einer Beschränkung der Vollmachtsausübung durch …
- BayObLG, 22.10.1992 - 3Z BR 86/92
Antrag eines Notars "gemäß § 15 GBO"
- OLG Düsseldorf, 14.01.1999 - 10 W 116/98
Gebührenanfall und Geschäftswert bei Löschung einer auf Wohnungseigentum …
- OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 46/03
- OLG Düsseldorf, 08.09.1998 - 10 W 82/98
Haftung der Gläubigerbank für Gebühren der Löschung einer Grundschuld
- OLG Zweibrücken, 01.02.1995 - 3 W 200/95
Auslegung von Grundbucherklärungen
- LG Erfurt, 06.04.2001 - 7 T 123/00
Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung; Nachweis der …
- BayObLG, 18.09.1986 - BReg. 3 Z 120/86
Kostenhaftung bei Vollzugsantrag des Notars
- BayObLG, 18.11.1985 - BReg. 3 Z 54/85
Miteintragung in Gütergemeinschaft
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