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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 10.09.2001 | OLG Brandenburg, 15.08.2001

Rechtsprechung
   BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,30
BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99 (https://dejure.org/2001,30)
BGH, Entscheidung vom 17.09.2001 - II ZR 178/99 (https://dejure.org/2001,30)
BGH, Entscheidung vom 17. September 2001 - II ZR 178/99 (https://dejure.org/2001,30)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    AktG §§ 309 Abs. 2, 317 Abs. 2, 400 Abs. 1 Nr. 1; GmbHG §§ 30, 31, 43 Abs. 3; BGB § 823 Abs. 2; StGB §§ 263, 266

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund AG muß neu geprüft werden

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    AktG §§ 309 Abs. 2, 317 Abs. 2, 302, 303; GmbHG §§ 30, 31, 43 Abs. 3
    Keine Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH nach Konzernrecht

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht; Schutz einer abhängigen GmbH gegenüber Eingriffen ihres Alleingesellschafters

In Nachschlagewerken (2)

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    GmbH-Gesellschafter
    Zivilrechtliche Bestimmungen
    Haftungsausschluss
  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

    BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99

    Frage einer Haftung der ehemaligen Vorstandsmitglieder der Bremer Vulkan Verbund

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Existenzvernichtungshaftung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 149, 10
  • NJW 2001, 3622
  • NJW-RR 2002, 600 (Ls.)
  • ZIP 2001, 1874
  • MDR 2001, 1423 (Ls.)
  • DNotZ 2002, 459
  • NZI 2001, 641
  • WM 2001, 2062
  • BB 2001, 2233
  • DB 2001, 2338
  • NZG 2002, 38
 
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Wird zitiert von ... (88)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.03.1993 - II ZR 265/91

    Haftung des eine GmbH beherrschenden Unternehmensgesellschafters

    Auszug aus BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
    An einer solchen angemessenen Rücksichtnahme auf die Eigenbelange der abhängigen GmbH fehlt es dann, wenn diese infolge der Eingriffe ihres Alleingesellschafters ihren Verbindlichkeiten nicht mehr nachkommen kann (BGHZ 122, 123, 130 - TBB).

    Denn sowohl der Erstattungsanspruch nach § 31 GmbHG als auch der Anspruch der Gesellschaft wegen eines bestandsvernichtenden Eingriffs in ihr Vermögen und ihre Geschäftschancen nach den Grundsätzen der Entscheidung BGHZ 122, 123 ff. richtet sich grundsätzlich allein gegen ihren Gesellschafter, nicht aber auch gegen dessen Organe.

  • BGH, 08.05.1951 - 1 StR 171/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
    bb) Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn die zweckgerichtete Verwendung der Subventionsmittel die wesentliche Pflicht aus dem mit der öffentlichen Hand geschlossenen Vertrag ist (…vgl. BGH aaO, LM StGB § 266 Nr. 16; ferner BGHSt 4, 170, 171; 3, 289, 293 f.; für Zahlungen von Privatpersonen und Vereinbarungen mit ihnen vgl. BGHSt 1, 186, 189 f.; 13, 315, 317 f.;… Schönke/Schröder/Lenckner, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 23;… Dreher/Tröndle, StGB 50. Aufl. § 266 Rdn. 9;… Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 266 Rdn. 11).
  • BGH, 24.08.1988 - 3 StR 232/88

    Entnahme durch Falschbuchungen verschleierter Gewinne einer GmbH

    Auszug aus BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
    Da B. über ihre unmittelbare und mittelbare Beteiligung an M. deren Alleingesellschafterin war, hatte sie jedoch die Pflicht, das Vermögen von M. insoweit zu betreuen, als sie bei ihren Dispositionen über Vermögenswerte der M. durch angemessene Rücksichtnahme auf deren Eigeninteresse an der Aufrechterhaltung ihrer Fähigkeit, ihren Verbindlichkeiten nachzukommen (vgl. oben unter 1.) darauf zu achten hatte, daß sie die Existenz der M. nicht gefährdete (vgl. BGH, Urt. vom 24. August 1988 - 3 StR 232/88, NJW 1989, 112).
  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
    Liegt ein solches vor und werden die Vorstandsmitglieder deswegen auf Leistung von Schadenersatz in Anspruch genommen, steht ihnen ein Rückgriffs- oder Aufwendungsersatzanspruch gegen B. nicht zu (…Soergel/Beuthien, BGB 12. Aufl. § 670 Rdn. 5;… Staudinger/Wittmann, BGB 13. Aufl. § 670 Rdn. 9; vgl. auch BGHZ 118, 142, 150).
  • BGH, 11.11.1985 - II ZR 109/84

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Konkursverschleppung einer …

    Auszug aus BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
    Das setzt die Kenntnis des Geschädigten von dem Inhalt der Äußerungen voraus (vgl. zu § 399 Abs. 1 Nr. 4 AktG: BGHZ 96, 231, 243; 105, 121, 126 f.).
  • BGH, 11.12.1957 - 2 StR 481/57

    Fahrkartenschalter - § 266 StGB, Treubruchstatbestand, 'Spielraum und …

    Auszug aus BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
    bb) Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn die zweckgerichtete Verwendung der Subventionsmittel die wesentliche Pflicht aus dem mit der öffentlichen Hand geschlossenen Vertrag ist (…vgl. BGH aaO, LM StGB § 266 Nr. 16; ferner BGHSt 4, 170, 171; 3, 289, 293 f.; für Zahlungen von Privatpersonen und Vereinbarungen mit ihnen vgl. BGHSt 1, 186, 189 f.; 13, 315, 317 f.;… Schönke/Schröder/Lenckner, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 23;… Dreher/Tröndle, StGB 50. Aufl. § 266 Rdn. 9;… Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 266 Rdn. 11).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 243/87

    Reichweite und Schutzzweck des § 399 Abs. 1 Nr. 4 AktG

    Auszug aus BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
    Das setzt die Kenntnis des Geschädigten von dem Inhalt der Äußerungen voraus (vgl. zu § 399 Abs. 1 Nr. 4 AktG: BGHZ 96, 231, 243; 105, 121, 126 f.).
  • BGH, 03.03.1953 - 1 StR 5/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
    bb) Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn die zweckgerichtete Verwendung der Subventionsmittel die wesentliche Pflicht aus dem mit der öffentlichen Hand geschlossenen Vertrag ist (…vgl. BGH aaO, LM StGB § 266 Nr. 16; ferner BGHSt 4, 170, 171; 3, 289, 293 f.; für Zahlungen von Privatpersonen und Vereinbarungen mit ihnen vgl. BGHSt 1, 186, 189 f.; 13, 315, 317 f.;… Schönke/Schröder/Lenckner, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 23;… Dreher/Tröndle, StGB 50. Aufl. § 266 Rdn. 9;… Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 266 Rdn. 11).
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
    Auszug aus BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
    bb) Etwas anderes kann jedoch dann gelten, wenn die zweckgerichtete Verwendung der Subventionsmittel die wesentliche Pflicht aus dem mit der öffentlichen Hand geschlossenen Vertrag ist (…vgl. BGH aaO, LM StGB § 266 Nr. 16; ferner BGHSt 4, 170, 171; 3, 289, 293 f.; für Zahlungen von Privatpersonen und Vereinbarungen mit ihnen vgl. BGHSt 1, 186, 189 f.; 13, 315, 317 f.;… Schönke/Schröder/Lenckner, StGB 26. Aufl. § 266 Rdn. 23;… Dreher/Tröndle, StGB 50. Aufl. § 266 Rdn. 9;… Lackner/Kühl, StGB 23. Aufl. § 266 Rdn. 11).
  • BGH, 14.04.1954 - 1 StR 565/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.09.2001 - II ZR 178/99
    Deren Wahrung durch den Empfänger dieser Mittel kann regelmäßig nicht als die wesentliche Verpflichtung angesehen werden, die ihm aus dem mit der öffentlichen Hand abgeschlossenen Rechtsgeschäft erwächst (BGH, Urt. v. 14. April 1954 - 1 StR 565/53, LM StGB § 266 Nr. 16 Bl. 2;… vgl. auch Tiedemann, Wirtschaftsbetrug 1999, § 264 Rdn. 5: "Untreueähnlicher Fall").
  • BGH, 16.07.2007 - II ZR 3/04

    "TRIHOTEL" - Existenzvernichtender Eingriff: Änderung des Haftungskonzepts

    a) Nach dem vom Senat in seiner bisherigen neueren Rechtsprechung - unter Aufgabe der Haftung im sog. qualifiziert faktischen Konzern (vgl. dazu: BGHZ 122, 123, 130 - TBB) - entwickelten Haftungstatbestand der Existenzvernichtungshaftung (seit: BGHZ 149, 10 - Bremer Vulkan) hat der Gesellschafter einer GmbH für die Gesellschaftsschulden persönlich einzustehen, wenn er auf die Zweckbindung des Gesellschaftsvermögens keine Rücksicht nimmt und der Gesellschaft ohne angemessenen Ausgleich - offen oder verdeckt - Vermögenswerte entzieht, die sie zur Erfüllung ihrer Verbindlichkeiten benötigt.

    Damit soll er zugleich grundsätzlich die Berechtigung verlieren, sich auf die Haftungsbeschränkung des § 13 Abs. 2 GmbHG zu berufen, soweit die der Gesellschaft durch den Eingriff insgesamt zugefügten Nachteile nicht bereits durch etwa bestehende Ansprüche nach §§ 30, 31 GmbHG ausgeglichen werden können; abwenden kann der Gesellschafter die unbeschränkte Außenhaftung nur, wenn er nachweist, dass der Gesellschaft im Vergleich zu der Vermögenslage bei redlichem Verhalten nur ein begrenzter - und dann in diesem Umfang auszugleichender - Nachteil entstanden ist (vgl. dazu die Entwicklung der Senatsrechtsprechung seit BGHZ 149, 10 - Bremer Vulkan; BGHZ 150, 61; BGHZ 151, 181 - KBV;… zuletzt Sen.Urt. v. 13. Dezember 2004 aaO - je m.w.Nachw.).

    Sämtliche der vom Senat im Rahmen der Entwicklung der Existenzvernichtungshaftung entschiedenen Fälle betrafen - auch - Konstellationen, die eine derartige potentiell konkurrierende Haftung aus § 826 BGB nach sich ziehen konnten: Das gilt insbesondere für die - die Existenzvernichtungshaftung nur am Rande der in Rede stehenden Ansprüche gegen Manager behandelnden - Ausgangsentscheidung "Bremer Vulkan" (BGHZ 149, 10), für die weitere Leitentscheidung "KBV" (BGHZ 151, 181) und wird besonders deutlich an der Entscheidung "Rheumaklinik" (…Sen.Urt. v. 20. September 2004 - II ZR 302/02, ZIP 2004, 2138).

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 55/02

    Besitzverhältnisse an einem im unmittelbaren Besitz des Geschäftsführers einer …

    GmbH und Alleingesellschafter sind nicht nur selbständige, voneinander grundsätzlich unabhängige Rechtsträger, sie verfügen auch über gesonderte Vermögensmassen, die unterschiedlichen Gläubigern haften (vgl. BGHZ 68, 312, 314 sowie zur Haftung des Alleingesellschafters bei existenzvernichtendem Eingriff in die GmbH BGHZ 149, 10; 151, 181).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Es nimmt dabei Bezug auf ein im Laufe der Hauptverhandlung ergangenes Urteil des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (Urt. vom 17. September 2001 - II ZR 178/99), der in dem Zivilverfahren - nur MTW betreffend - eine Haftung von Vorstandsmitgliedern nach § 823 Abs. 2 BGB i.V. mit § 266 StGB unter dem Gesichtspunkt des existenzvernichtenden Eingriffs dem Grunde nach für möglich erachtet hat (teilweise abgedruckt in BGHZ 149, 10 ff.).

    Die Wahrnehmung der Vermögensinteressen der öffentlichen Hand obliege vielmehr den Amtsträgern oder solchen Personen, denen der Staat die Zuteilung übertragen hat (BGH LM StGB § 266 Nr. 16; BGHZ 149, 10, 23).

    Rn. 44 Zwar erwägt der II. Zivilsenat hinsichtlich der Investitionsbeihilfen dann eine gesteigerte Vermögensbetreuungspflicht, wenn die zweckgerichtete Verwendung der Subventionsmittel die wesentliche Pflicht aus dem mit der öffentlichen Hand geschlossenen Vertrag ist (BGHZ 149, 10, 24).

    Rn. 55 bb) Eine entsprechende Pflicht, die Gesellschaft nicht existenzbedrohend zu beeinträchtigen, trifft nicht nur den Geschäftsführer als das vertretungsberechtigte Organ, sondern in gleicher Weise den beherrschenden Alleingesellschafter (vgl. BGHZ 149, 10, 17 f.).

    Rn. 56 cc) Aufgrund dieser Pflichtenstellung der Alleingesellschafterin hat der II. Zivilsenat in dem parallelen Zivilverfahren eine gegen die Gesellschafterin persönlich gerichtete Ausfallhaftung unter dem Gesichtspunkt des existenzvernichtenden Eingriffs bejaht (vgl. BGHZ 149, 10, 17 f.).

    Der Senat kann dabei offenlassen, ob allein die gebotene Rücksichtnahme des Alleingesellschafters auf das Eigeninteresse der GmbH schon für die Erfüllung des Treuebruchtatbestandes ausreichen kann (so BGHZ 149, 10, 17 f.).

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Rechtsprechung
   BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00   

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https://dejure.org/2001,557
BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00 (https://dejure.org/2001,557)
BGH, Entscheidung vom 10.09.2001 - II ZR 14/00 (https://dejure.org/2001,557)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers aufgrund grober Kompetenzüberschreitung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers aufgrund grober Kompetenzüberschreitung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Gesellschaftsrecht; außerordentliche Kündigung eines Geschäftsführers

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 42 (Entscheidungsbesprechung)

    GmbHG § 35; BGB § 626 Abs. 2
    Dienstvertrag mit GmbH-Geschäftsführer - Abmahnung - außerordentliche Kündigung - Fristeinhaltung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 173
  • ZIP 2001, 1957
  • MDR 2001, 1423
  • NJ 2002, 202
  • WM 2001, 2118
  • BB 2001, 2239 (Ls.)
  • DB 2001, 2438
  • NZG 2002, 46
 
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Wird zitiert von ... (41)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.06.1998 - II ZR 318/96

    Beginn der Frist für die außerordentliche Kündigung des Geschäftsführers einer …

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00
    b) Für die die Zweiwochenfrist in Lauf setzende Kenntnis i.S.v. § 626 Abs. 2 BGB kommt es allein auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an (vgl. BGHZ 139, 89).

    Für die Kenntnis i.S.v. § 626 Abs. 2 BGB kommt es allein auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung befugten und bereiten Gremiums an (BGHZ 139, 89;… Sen.Urt. v. 10. Januar 2000 - II ZR 251/98, ZIP 2000, 508); das ist bei der Beklagten der Aufsichtsrat als Plenum und nicht etwa dessen Vorsitzender.

  • BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98

    Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00
    a) Der Geschäftsführer einer GmbH bedarf keiner Hinweise, daß er die Gesetze und die Satzung der Gesellschaft zu achten und seine organschaftlichen Pflichten ordnungsgemäß zu erfüllen hat; die Wirksamkeit der Kündigung seines Dienstvertrages aus wichtigem Grund setzt deswegen eine vorherige Abmahnung nicht voraus (vgl. Sen.Urt. v. 14. Februar 2000 - II ZR 218/98, ZIP 2000, 667).

    Dementsprechend bedarf er erst recht keiner Hinweise der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrates, daß er sich an die Gesetze, an die Satzung und an die in seinem Dienstvertrag niedergelegten Pflichten zu halten hat; vielmehr hat er sich - wie der Senat bereits ausgesprochen hat (Sen.Urt. v. 14. Februar 2000 - II ZR 218/98, ZIP 2000, 667;… Sen.Urt. v. 10. Januar 2000 - II ZR 251/98, ZIP 2000, 508) - ohne Abmahnung und von sich aus im Rahmen seines Pflichtenkreises dem Standard eines ordentlichen Geschäftsmanns entsprechend zu verhalten.

  • BGH, 10.01.2000 - II ZR 251/98

    Organstellung des Vorstandsmitglieds einer Sparkasse nach einer Fusion

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00
    Dementsprechend bedarf er erst recht keiner Hinweise der Gesellschafterversammlung oder des Aufsichtsrates, daß er sich an die Gesetze, an die Satzung und an die in seinem Dienstvertrag niedergelegten Pflichten zu halten hat; vielmehr hat er sich - wie der Senat bereits ausgesprochen hat (…Sen.Urt. v. 14. Februar 2000 - II ZR 218/98, ZIP 2000, 667; Sen.Urt. v. 10. Januar 2000 - II ZR 251/98, ZIP 2000, 508) - ohne Abmahnung und von sich aus im Rahmen seines Pflichtenkreises dem Standard eines ordentlichen Geschäftsmanns entsprechend zu verhalten.

    Für die Kenntnis i.S.v. § 626 Abs. 2 BGB kommt es allein auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung befugten und bereiten Gremiums an (BGHZ 139, 89; Sen.Urt. v. 10. Januar 2000 - II ZR 251/98, ZIP 2000, 508); das ist bei der Beklagten der Aufsichtsrat als Plenum und nicht etwa dessen Vorsitzender.

  • BGH, 09.11.1967 - II ZR 64/67

    Zeugnisanspruch des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00
    Zu seinen Leitungsaufgaben gehört es, daß er für die Ordnungsgemäßheit und Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Gesellschaft und der für sie handelnden Personen nach außen die Verantwortung trägt und im Innenverhältnis die Arbeitgeberfunktion erfüllt (vgl. BGHZ 49, 30 f.).
  • BGH, 02.06.1997 - II ZR 101/96

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages des Geschäftsführers einer GmbH …

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00
    Die von dem Kläger in der vorhergehenden Sitzung vom 17. Februar 1997 erteilten Informationen waren unvollständig und nicht geeignet, Ausmaß und Tragweite seines Verhaltens in einer Weise erkennen zu lassen, die den Aufsichtsrat in die Lage versetzte, die ihm abverlangte Entscheidung über die zu ziehenden Konsequenzen zu treffen (…vgl. Sen.Urt. v. 26. Februar 1996 - II ZR 114/95, ZIP 1996, 636; v. 2. Juni 1997 - II ZR 101/96, GmbHR 1997, 998).
  • BGH, 09.03.1992 - II ZR 102/91

    Kündigung aus wichtigem Grund durch GmbH-Geschäftsfüher bei Vorwürfen durch …

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00
    Sie stehen mit dem letzten, nicht verfristeten Fall in einem inneren Zusammenhang (Sen.Urt. v. 9. März 1992 - II ZR 102/91, ZIP 1992, 530; v. 11. Juli 1978 - II ZR 266/76, WM 1978, 1123), weil die Kette von Kompetenzüberschreitungen die Unzuverlässigkeit des Klägers offenbart, welche zuletzt sogar zu einer erheblichen Vermögensgefährdung der Beklagten, wenn nicht gar zu einem Schaden geführt hat.
  • BGH, 26.02.1996 - II ZR 114/95

    Beginn der Zwei-Wochen-Frist

    Auszug aus BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00
    Die von dem Kläger in der vorhergehenden Sitzung vom 17. Februar 1997 erteilten Informationen waren unvollständig und nicht geeignet, Ausmaß und Tragweite seines Verhaltens in einer Weise erkennen zu lassen, die den Aufsichtsrat in die Lage versetzte, die ihm abverlangte Entscheidung über die zu ziehenden Konsequenzen zu treffen (vgl. Sen.Urt. v. 26. Februar 1996 - II ZR 114/95, ZIP 1996, 636; v. 2. Juni 1997 - II ZR 101/96, GmbHR 1997, 998).
  • BGH, 25.02.2022 - V ZR 65/21

    Wohnungseigentumssache: Klagegegner bei Beschlussersetzungsklagen in …

    Die Annahme, dass die Ablehnung der Abberufung eines Verwalters unvertretbar ist, kann sich nämlich, wie die Revision zu Recht geltend macht, erst in der Gesamtschau eines neuerlichen Vorfalls mit älteren Geschehnissen ergeben oder umgekehrt kann ein neuer Vorfall einen alten in einem neuen Licht erscheinen lassen (vgl. zu ähnlichen Grundsätzen bei der Frage des Vorliegens eines wichtigen Grundes im Sinne des § 626 Abs. 2 BGB: BGH…, Urteil vom 9. April 2013 - II ZR 273/11, NJW 2013, 2425 Rn. 27; Urteil vom 10. September 2001 - II ZR 14/00, NJW-RR 2002, 173, 174; Urteil vom 9. März 1992 - II ZR 102/91, NJW-RR 1992, 992, 993).
  • BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines …

    Für die die Zweiwochenfrist in Lauf setzende Kenntnis im Sinn von § 626 Abs. 2 BGB kommt es allein auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an (BGH, Urteil vom 10. September 2001 - II ZR 14/00, ZIP 2001, 1957, 1958; Urteil vom 10. Januar 2000 - II ZR 251/98, ZIP 2000, 508, 510; Urteil vom 15. Juni 1998 - II ZR 318/96, BGHZ 139, 89, 92).
  • BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

    Verfahrensrecht - GmbH verschmilzt auf eine AG: Unterbrechung des Prozesses?

    Auf einen solchen Zusammenhang kommt es nur für die unterstützende Heranziehung von bei Ausspruch der Kündigung bereits gemäß § 626 Abs. 2 BGB verfristeten Gründen an (vgl. Sen.Urt. v. 10. September 2001 - II ZR 14/00, ZIP 2001, 1957, 1958 f.).
  • OLG Hamm, 29.05.2019 - 8 U 146/18

    Fristlose Kündigung eines Geschäftsführer-Dienstvertrages

    Zum einen kennen sie (empirisch) regelmäßig die ihnen obliegenden Pflichten und sind sich über die Tragweite etwaiger Pflichtverletzungen auch ohne besondere Hinweise und Ermahnungen im Klaren; BGH NJW 2000, 1638, 1638; NZG 2002, 46 f. Zum anderen ist das auch (normativ) von ihnen zu verlangen.

    Bei juristischen Personen ist grundsätzlich die Kenntnis des zur Kündigung berechtigten Organs entscheidend, bei der GmbH also grundsätzlich diejenige der Gesellschafterversammlung; st. Rspr.; BGH, NJW 2013, 2425 Rn. 12; NZG 2002, 46, 48; NJW 2000, 1864; NJW 1998, 3274; NZG 1998, 634 f.; DStR 1997, 1338.

  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 574/01

    Schadensersatz bei Eigenkündigung

    Jener kennt die ihm obliegenden Pflichten und ist sich über die Tragweite etwaiger Pflichtverletzungen auch ohne besondere Hinweise und Ermahnungen im klaren (BGH 14. Februar 2000 - II ZR 218/98 - AP BGB § 611 Organvertreter Nr. 16 = EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 42, zu II der Gründe; 10. September 2001 - II ZR 14/00 - EzA BGB § 611 Abmahnung Nr. 43, auch zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • LG Mainz, 12.08.2016 - 2 O 329/13

    Fristlose Kündigung eines Dienstvertrages - Nachschieben von Gründen

    Ebenso kommt es dabei grundsätzlich nicht auf die Kenntniserlangung der Verwaltungsratsvorsitzenden an (vgl. BGH NZG 2002, 46, 48).

    Bei der anzustellenden Interessenabwägung ist ferner zu berücksichtigen, dass einer fristlosen Kündigung von Leitungsorgangen mit Arbeitgeberfunktion, wie hier dem Kläger und Widerbeklagten, keine Abmahnung vorausgehen muss (vgl. BGH a.a.O. sowie NZG 2002, 46, 47 und NZG 2007, 674, 674).

  • BGH, 02.07.2019 - II ZR 155/18

    Liegen der gesetzlichen Zuständigkeit zur fristlosen Kündigung des …

    Rn. 29 a) Für die die Zweiwochenfrist in Lauf setzende Kenntnis im Sinn von § 626 Abs. 2 BGB kommt es allein auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an (BGH, Urteil vom 15. Juni 1998 - II ZR 318/96, BGHZ 139, 89, 92; Urteil vom 10. Januar 2000 - II ZR 251/98, ZIP 2000, 508, 510; Urteil vom 10. September 2001 - II ZR 14/00, ZIP 2001, 1957, 1958;… Urteil vom 9. April 2013 - II ZR 273/11, ZIP 2013, 971 Rn. 12).
  • KG, 16.06.2011 - 19 U 116/10

    Fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers: Aussetzung eines Zivilprozesses …

    Rn. 34 Das aus obigen Erwägungen grob pflichtwidrige Verhalten des Klägers als Geschäftsführer der Beklagten ist grundsätzlich - auch ohne eine vorherige, bei einem Geschäftsführer ohnehin entbehrliche Abmahnung (BGH, NZG 2002, 46 Tz. 10) - geeignet, seine fristlose Kündigung als Geschäftsführer zu begründen.

    Rn. 39 Hat bei einer juristischen Person wie der Beklagten nach dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterversammlung oder ein anderes Gremium zu beschließen, ist für den Beginn der Ausschlussfrist allein der Zeitpunkt maßgebend, in dem das ordnungsgemäß einberufene und zusammengesetzte Gremium Kenntnis von den für die Kündigung maßgebenden Tatsachen hatte (BGH, NZG 2002, 46 Tz. 11).

    Denn entsprechende Erkenntnisse wären außerhalb einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung des Aufsichtsrates gewonnen worden; eine derartige Kenntniserlangung setzt die Frist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB nicht in Gang (BGH, NZG 2002, 46 Tz. 11).

  • OLG Frankfurt, 20.11.2025 - 5 U 15/24

    Wirksame Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers wegen unzulässiger Begünstigung …

    Da der Aufsichtsrat ein Kollegialorgan ist, das seinen Willen durch Beschlussfassung bilden muss, kommt es für die Wissenszurechnung an die Gesellschaft nur auf die Kenntnis der Organmitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitwirkende an der kollektiven Willensbildung an (BGH, Urteil v. 10.01.2000 - II ZR 251/98, NJW 2000, 1864; BGH, Urt. v. 10.09.2001 - II ZR 14/00, NZG 2002, 46;… Henssler in: MüKo BGB, 9. Aufl. 2023, § 626 BGB Rn. 335).
  • OLG Hamm, 25.11.2009 - 8 U 61/09

    Wirksamkeit der Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers

    Rn. 51 a) Dem Ausspruch der fristlosen Kündigung eines Geschäftsführervertrages - demzufolge auch der Beschlussfassung über die Erklärung der Kündigung - muss keine Abmahnung vorangehen (vgl. BGH NJW 2000, 1864 ff.; BGH NJW 2000, 1638 f.; BGH ZIP 2001, 1957 ff.;… Baumbach/Hueck § 35 GmbHG, Rdnr. 221;… Lutter/Hommelhoff Anhang zu § 6 GmbHG, Rdnr. 61a).

    Zu seinen Leitungsaufgaben gehört es, dass er für die Ordnungsgemäßheit und Rechtmäßigkeit des Verhaltens der Gesellschaft und der für sie handelnden Personen nach außen die Verantwortung trägt und im Innenverhältnis die Arbeitgeberfunktion erfüllt (BGH NJW-RR 2002, 173 f.).

    Soweit Pflichtenverstöße so gravierend ausfallen, dass sie zur Zerstörung des Vertrauensverhältnisses zu den Gesellschaftern oder anderen Organen der Gesellschaft geführt haben, kommt eine Abmahnung ohnehin nicht mehr in Betracht (BGH NJW 2000, 1638 f.; BGH NJW-RR 2007, 1520 f.; BGH NJW-RR 2002, 173 f.).

    Bei juristischen Personen ist grundsätzlich die Kenntnis des zur Kündigung berechtigten Organs entscheidend, bei der GmbH also diejenige der Gesellschafterversammlung (BGH ZIP 2001, 1957 ff.; BGHG NJW 2000, 1864 f.; BGH NJW-RR 2002, 173 f.; BGH NJW 1998, 3274 ff.;… Baumbach/Hueck § 35 GmbHG, Rdnr. 224;… Lutter/Hommelhoff Anhang zu § 6 GmbHG, Rdnr. 62).

  • OLG Jena, 12.08.2009 - 7 U 244/07

    Fristlose Kündigung des Anstellungsvertrages eines Geschäftsführers wegen …

  • OLG Düsseldorf, 21.07.2016 - 6 U 33/15

    Voraussetzungen der Ausschließung eines Gesellschafters aus einer Gesellschaft …

  • KG, 27.09.2004 - 2 U 191/02

    Aktiengesellschaft: Formerfordernisse bei der fristlosen Kündigung eines …

  • OLG Stuttgart, 08.02.2006 - 14 U 63/04

    BGB-Gesellschaft; Bereicherungsanspruch: (Un-)Wirksamkeit einer fristlosen …

  • OLG Düsseldorf, 23.02.2012 - 6 U 135/10

    Nichtigerklärung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer GmbH

  • OLG Saarbrücken, 31.07.2006 - 8 U 269/03

    Kündigung ohne Abmahnung von Führungskräften

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2021 - 20 A 3558/20

    Anspruch eines Universitätsklinikum aus Ersetzen des durch Personalrat …

  • BGH, 07.05.2020 - III ZR 10/19

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Anstellungsvertrags bei grober …

  • OLG München, 14.03.2012 - 7 U 681/11

    Vorstandmitglied einer Aktiengesellschaft: Abberufung bzw. Widerruf der …

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer …

  • OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 68/14

    Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer …

  • LG Düsseldorf, 02.11.2010 - 35 O 28/09

    Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages aus wichtigem Grund wegen …

  • LG München I, 15.10.2010 - 5 HKO 2122/09

    Urkundenprozess: Vergütungsansprüche aus einem Vorstandsdienstvertrag; …

  • OLG Koblenz, 11.07.2013 - 6 U 1359/12

    Ex-Geschäftsführer der Stadtwerke Neuwied scheitert erneut mit Kündigungsklage

  • OLG Brandenburg, 18.03.2008 - 6 U 58/07

    Ungenehmigte Darlehensgewährung des GmbH-Geschäftsführers kein Kündigungsgrund

  • OLG Naumburg, 16.11.2004 - 9 U 206/01

    Zur Bindungswirkung einer Untersagung bestimmter Geschäfte durch die …

  • LG München I, 15.09.2017 - 5 HKO 21026/16

    Wirksamkeit der Kündigung des Vorstandsdienstvertrages

  • OLG Karlsruhe, 28.04.2004 - 7 U 62/03

    Fristlose Kündigung des Dienstvertrages eines AG-Vorstandes: Notwendigkeit eines …

  • OLG Dresden, 04.12.2001 - 2 U 1145/01

    Aufsichtsrat

  • OLG Naumburg, 27.11.2018 - 12 U 76/18

    Außerordentliche Kündigung des Anstellungsvertrages eines Vorstandes einer …

  • OLG München, 14.07.2005 - 6 U 5444/04

    Wahrtung der Kündigungserklärungsfrist bei Kündigung eines …

  • OLG Düsseldorf, 02.07.2007 - 9 U 3/07

    Außerordentliche Kündigung des Vorstandsmitgliedes einer Genossenschaft - Beginn …

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2006 - 15 U 199/05

    Wirksamkeit fristloser Kündigungen hinsichtlich eines Beschäftigungsverhältnisses …

  • OLG Frankfurt, 03.04.2006 - 18 U 4/05

    Vergütungsansprüche des Vorstandsmitglieds einer Aktiengesellschaft: …

  • LG München I, 15.10.2010 - 5 HKO 1762/09

    HRE Vergütung unter Vorbehalt

  • LG München I, 15.06.2018 - 5 HKO 1426/17

    Vorstandsdienstvertrag

  • LG München I, 15.06.2018 - 5 HKO 1427/17

    Vergütungsansprüchen aus einem Vorstandsdienstvertrag

  • LG Hannover, 06.03.2009 - 1 O 54/05

    Anspruch auf Festellung eines fortbestehenden Dienstverhältnisses trotz mehrerer …

  • LG Köln, 21.02.2006 - 22 O 183/04
  • LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 487/03

    Ausstellung eines Zeugnisses aufgrund der Kündigung des Anstellungsvertrages …

  • LG Köln, 11.03.2004 - 22 O 488/03
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6490
OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6490)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.08.2001 - 7 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6490)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. August 2001 - 7 U 32/01 (https://dejure.org/2001,6490)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    HGB § 461 Abs. 2; ; HGB § ... 462; ; HGB § 454 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 431 Abs. 3; ; HGB § 454; ; HGB §§ 453 ff.; ; HGB § 466 Abs. 2 S. 2 Nr. 1; ; HGB § 431 Abs. 1 u. 2; ; HGB § 449; ; HGB § 466; ; HGB § 454; ; HGB § 461 Abs. 1; ; HGB § 461; ; CMR Art. 23 Abs. 5; ; AGBG § 24; ; AGBG § 2; ; AGBG § 9; ; AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    Stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz; Transport; Haftung; Spediteurentgelt; ADSp

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1423
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.05.1984 - I ZR 52/82

    Ansprüche des Einlagerers gegen den Lagerhalter wegen des Verlustes oder der …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Eine solche stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag hat der BGH für die ADSp in den bis 1998 jeweils geltenden Fassungen in ständiger Rechtsprechung angenommen und dies damit begründet, daß es sich bei den ADSp um eine fertig bereitliegende Rechtsordnung handele, die von den großen Verbänden der Marktbeteiligten ausgehandelt worden und deren Verwendung allgemein üblich und bekannt sei (vgl. nur BGHZ 96, 136, 138; NJW 1985, 2411, 2412).
  • BGH, 03.03.1988 - X ZR 54/86

    Formularmäßiger Ausschluß der Haftung einer Seeschiffswerft auch für …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Hat aber der Gesetzgeber danach selbst eine Abweichung von der gesetzlichen Grundregelung des § 461 Abs. 2 HGB auch durch AGB für möglich erachtet, obwohl die Haftung aus § 461 Abs. 2 HGB an die Verletzung von Kardinalpflichten anknüpft und - anders als für Güterschäden oder etwa für Verspätungsschäden im Frachtrecht (§§ 431 Abs. 3, 433 HGB) - ein Wertmaßstab als Anknüpfungsgröße für eine allgemeingültige Haftungsbegrenzung in den Augen des Gesetzgebers für die Haftung des Spediteurs fehlt, so kann ein Verstoß gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung im Sinne des § 9 Abs. 2 Nr. 1 AGBG nur dann angenommen werden, wenn durch eine Haftungsbegrenzung in den dem AGBG unterfallenden Regelungen diesen gesetzgeberischen Wertungen jeder Gehalt genommen würde und Vertragsbeziehungen auf dieser Grundlage den Vertragszweck in Frage stellen würden (zu diesem Gesichtspunkt bei der Kontrolle von Begrenzungen von Kardinalpflichten an § 9 AGBG vgl. auch BGHZ 103, 316, 324).
  • BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Insoweit ist jedoch folgendes zu berücksichtigen: Betrachtet man die ADSp - wie bereits im Zusammenhang mit der Frage ihrer Einbeziehung ausgeführt - weiterhin als "fertig bereitliegende Rechtsordnung", weil sie trotz der geänderten Funktion im Verhältnis zu den gesetzlichen Regelungen des Transportrechts in der Tradition der ADSp a.F. stehen, so gilt auch weiterhin, daß einzelne Regelungen der ADSp nicht isoliert am Gerechtigkeitsgehalt einer Norm des dispositiven Rechts zu messen sind, sondern die beiderseitige Interessenlage im Zusammenhang mit dem Gesamtgefüge der ADSp zu bewerten ist (so BGH NJW 1982, 1820, 1821 zu § 54 a Nr. 2 ADSp a.F.; BGHZ 127, 275, 281 zu § 51 b S. 2 ADSp a.F.;… so auch Fremuth/Thume/ de la Motte a.a.O, Rn. 9).
  • BGH, 04.05.1995 - I ZR 70/93

    Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Haben mit der hier vertretenen Auffassung die in der Rechtsprechung des BGH zu den ADSp geltenden Grundsätze weiterhin Gültigkeit, da es sich auch bei den ADSp neuer Fassung um eine fertig bereitliegende, in der Tradition der ADSp a.F. stehende Rechtsordnung handelt, die bereits aufgrund ihrer Entstehung durch Vereinbarung zwischen den großen Verbänden der Marktbeteiligten eine gewisse Gewähr für eine ausgewogene Abwägung der widerstreitenden Interessen bietet, so gilt dies auch für die Ausnahme vom Verbot einer geltungserhaltenden Reduktion von AGB-Regelungen (BGHZ 129, 345, 349 zu den ADSp a.F.;… für die ADSp n.F. wohl weiterhin Baumbach/Hopt a.a.O., Rn. 5; a.A. Herber, TransportR 1999, 89, 92;… Koller, a.a.O., Rn. 23).
  • BGH, 10.10.1985 - I ZR 124/83

    Wirksamkeit eines fernmündlich erteilten Auftrags zur Versicherung von Frachtgut

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Eine solche stillschweigende Einbeziehung der ADSp in einen Speditionsvertrag hat der BGH für die ADSp in den bis 1998 jeweils geltenden Fassungen in ständiger Rechtsprechung angenommen und dies damit begründet, daß es sich bei den ADSp um eine fertig bereitliegende Rechtsordnung handele, die von den großen Verbänden der Marktbeteiligten ausgehandelt worden und deren Verwendung allgemein üblich und bekannt sei (vgl. nur BGHZ 96, 136, 138; NJW 1985, 2411, 2412).
  • BGH, 09.10.1981 - I ZR 188/79

    Anspruch auf Ersatz verlorengegangenen Lagergutes - Haftungsbeschränkung nach den …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.08.2001 - 7 U 32/01
    Insoweit ist jedoch folgendes zu berücksichtigen: Betrachtet man die ADSp - wie bereits im Zusammenhang mit der Frage ihrer Einbeziehung ausgeführt - weiterhin als "fertig bereitliegende Rechtsordnung", weil sie trotz der geänderten Funktion im Verhältnis zu den gesetzlichen Regelungen des Transportrechts in der Tradition der ADSp a.F. stehen, so gilt auch weiterhin, daß einzelne Regelungen der ADSp nicht isoliert am Gerechtigkeitsgehalt einer Norm des dispositiven Rechts zu messen sind, sondern die beiderseitige Interessenlage im Zusammenhang mit dem Gesamtgefüge der ADSp zu bewerten ist (so BGH NJW 1982, 1820, 1821 zu § 54 a Nr. 2 ADSp a.F.; BGHZ 127, 275, 281 zu § 51 b S. 2 ADSp a.F.;… so auch Fremuth/Thume/ de la Motte a.a.O, Rn. 9).
  • BGH, 23.01.2003 - I ZR 174/00

    Einbeziehung der Haftungsbeschränkung nach ADSp in einen Frachtvertrag

    Eine stillschweigende Einbeziehung dieser Bestimmung in den Vertrag zwischen der Firma B. und der Beklagten, wie sie für die am 30. Juni 1998 außer Kraft getretenen Vorschriften der ADSp a.F. bejaht wurde (…vgl. BGH, Urt. v. 14.12.1988 - I ZR 235/86, TranspR 1989, 141, 142 = VersR 1989, 309; OLG Dresden TranspR 1999, 62, 63, je m.w.N.), scheidet - wie bereits das Landgericht mit Recht angenommen hat - schon im Hinblick auf die am 1. Juli 1998 in Kraft getretene Regelung des § 449 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 HGB aus (LG Memmingen TranspR 2002, 82, 83; Koller, TranspR 2000, 1, 3 f. und TranspR 2001, 359, 361 ff.;… Hensen in Ulmer/Brandner/Hensen, AGB-Gesetz, 9. Aufl., Anh. §§ 9-11 Rdn. 16; a.A. OLG Brandenburg TranspR 2001, 474, 476; Philippi, TranspR 1999, 375, 377 f.; Herzog, TranspR 2001, 244, 246 f.).
  • OLG Hamburg, 11.03.2021 - 6 U 81/19

    Frachtführerhaftung - Verkehrssicherungspflicht für Container bei Sturm

    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, dass die Transportrechtsreform nichts für die stillschweigende Einbeziehung in den Vertrag kraft Wissen-Müssens des Auftraggebers geändert habe, weil es sich auch bei den ADSp in der seit dem 01.01.1999 geltenden Fassung um eine fertig bereitliegende Rechtsordnung im Sinne eines Klauselwerkes handele, dessen Regelungen aufeinander abgestimmt sind und die deshalb von den an der Entwicklung beteiligten Verbänden der großen Marktbeteiligten in ihrer Gesamtheit zur Anwendung empfohlen werden (OLG Brandenburg Urt. v. 15.8.2001 - 7 U 32/01, BeckRS 2001, 7855, beck-online), hält der Senat diese Rechtsprechung nicht für überzeugend.
  • OLG Naumburg, 10.07.2003 - 7 U (Hs) 12/03

    Haftungsersetzung durch Versicherungsschutz

    cc) Haben die Parteien somit für die Einzelverträge eine individualvertragliche dynamische Verweisung vereinbart, kommt es auf die kontrovers diskutierte Frage, ob auf die ADSp 1998 die alte Rechtsprechung mit der Wissen - Müssen - Formel überhaupt anwendbar ist, nicht an ( vergl. BGH ZIP 2003, 576; Brandenburgisches OLG TranspR 2001, 474; LG Passau TranspR 2001, 269; LG Memmingen NJW-RR 2002, 603; Philippi TranspR 1999, 375; Koller TranspR 2000, 1 und 2001, 359; Herzog TranspR 2001, 244;… MüKo - Bydlinski, HGB, 1. Auflage, Aktualisierungsband zum Transportrecht, ADSp 1998 RdNr. 9 mwN; Hinz, Die ADSp 99 nach dem Transportrechtsreformgesetz in: Transport - Wirtschaft - Recht, Gedächtnisschrift für Johann Georg Helm, S. 119 [ 123 - 127 ] ).
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