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Weitere Entscheidung unten: OLG Bamberg, 03.06.2005

Rechtsprechung
   BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,560
BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04 (https://dejure.org/2005,560)
BGH, Entscheidung vom 06.07.2005 - VIII ZR 136/04 (https://dejure.org/2005,560)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 2005 - VIII ZR 136/04 (https://dejure.org/2005,560)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB §§ 459 Abs. 1 Satz 1, 476 a. F.

  • autokaufrecht.info

    Keine Einschränkung eines formularmäßigen Gewährleistungsausschlusses durch handschriftlichen Zusatz

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • verkehrslexikon.de

    Zur Geltung eines umfassenden Gewährleistungsausschlusses trotz des Zusatzes "gekauft wie gesehen"

  • Judicialis

    BGB § 459 Abs. 1 Satz 1; ; BGB a.F. § 476

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug zwischen Privatpersonen; Gewährleistungsrecht im Fall des Kaufrechts; Auslegung des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses; Formularmäßiger Ausschluss jeder Gewährleistung; Wirkungen des handschriftlichen Zusatzes ...

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Auslegung von Verträgen (§ 157 BGB); Bedeutung des Verhaltens der Parteien nach Vertragsschluß für die Auslegung; Gewährleistungsausschluß: Bedeutung der Klausel "gekauft wie gesehen" unter Privaten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 459 Abs. 1 S. 1 § 476 (a.F.)
    Auslegung eines Gewährleistungsausschlusses in einem Kaufvertrag über einen gebrauchtes Pkw

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gewährleistungsausschluß mißverständlich - und nun?

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Zum Gewährleistungsausschluss beim KFZ-Kauf

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Gebrauchtwagenkauf: missverständlicher Gewährleistungsausschluss

Besprechungen u.ä. (4)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    GW-Handel - Gewährleistungsausschluss geht vor!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Umfassender Gewährleistungsausschluss trotz individuellen Zusatzes

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Gewährleistungsausschluss bei handschriftlichem Zusatz "gekauft wie gesehen"

  • Prof. Dr. Lorenz (Kurzanmerkung und Volltext)

    Auslegung von Verträgen (§ 157 BGB); Bedeutung des Verhaltens der Parteien nach Vertragsschluß für die Auslegung; Gewährleistungsausschluß: Bedeutung der Klausel "gekauft wie gesehen" unter Privaten

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3205
  • MDR 2006, 19
  • NZV 2005, 575
  • WM 2005, 1895
  • BB 2005, 2097
  • DB 2005, 2464
 
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Wird zitiert von ... (67)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Die Entscheidung über die Vernehmung einer Partei nach § 448 ZPO obliegt dem Ermessen des Tatrichters und ist nur darauf nachprüfbar, ob die rechtlichen Voraussetzungen verkannt worden sind oder das Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt worden ist (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363, unter II 2 b bb).

    Die Parteivernehmung darf bereits dann angeordnet werden, wenn aufgrund einer vorausgegangenen Beweisaufnahme oder des sonstigen Verhandlungsinhalts eine "gewisse" Wahrscheinlichkeit für die zu beweisende Tatsache besteht (BGH, Urteil vom 16. Juli 1998, aaO, m.w.Nachw).

  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 114/95

    Teilweise Ablaufen der Herstellergarantie als Sachmangel

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Enthält ein zwischen Privatpersonen geschlossener Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug einen formularmäßigen Ausschluß jeder Gewährleistung, wird dieser durch den handschriftlichen Zusatz "gekauft wie gesehen" nicht eingeschränkt (Bestätigung von BGH, Urteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, NJW 1996, 2025).

    Dafür spricht weiter, daß Freizeichnungsregelungen, die - wie etwa die Klausel "gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluß jeder Gewährleistung" - eine Verbindung von einem vollständigen Gewährleistungsausschluß mit einer sogenannten Besichtklausel enthalten, von den beteiligten Verkehrskreisen im Gebrauchtwagenhandel grundsätzlich als umfassender Gewährleistungsausschluß verstanden werden, auch wenn der Hinweis "wie besichtigt" oder "wie gesehen" für sich genommen nur solche Mängel erfaßt, die bei einer den Umständen nach zumutbaren Prüfung und Untersuchung unschwer erkennbar sind (Senatsurteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, NJW 1996, 2025, unter II 2 b; BGHZ 74, 383, 385 f.;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdnr. 1570 i.V.m. 1565).

  • BGH, 07.12.2004 - XI ZR 366/03

    Internationale Zuständigkeit der Gerichte bei Ansprüchen aus unerlaubter Handlung …

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    a) Die Auslegung des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses durch das Berufungsgericht unterliegt, auch wenn es sich bei der Vereinbarung "gekauft wie gesehen und wie Probenfahrt" um eine Individualvereinbarung handelt, in der Revisionsinstanz jedenfalls einer (eingeschränkten) Nachprüfung daraufhin, ob gesetzliche oder allgemein anerkennte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer acht gelassen wurde (BGH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 366/03, WM 2005, 339 = NJW-RR 2005, 581, unter B II 2 a bb (2) m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.12.1992 - I ZR 186/90

    Fortsetzungszusammenhang - Vertragsstrafevereinbarung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    aa) Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört es, daß die Vertragsauslegung in erster Linie den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarung und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen hat (BGH, Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 34/99, NJW 2001, 144, unter II 1; BGHZ 121, 13, 16).
  • BGH, 04.04.1962 - V ZR 110/60

    Begriff und Beweiskraft der Privaturkunde; stillschweigende Beantragung eines …

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Inhaltlich beruht das Urteil indessen nicht auf einer Säumnisfolge, sondern auf umfassender Würdigung des Sach- und Streitstandes (vgl. BGHZ 37, 79, 81 f.).
  • BGH, 11.09.2000 - II ZR 34/99

    Grundsätze der Vertragsauslegung

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    aa) Zu den anerkannten Auslegungsgrundsätzen gehört es, daß die Vertragsauslegung in erster Linie den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarung und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen hat (BGH, Urteil vom 11. September 2000 - II ZR 34/99, NJW 2001, 144, unter II 1; BGHZ 121, 13, 16).
  • BGH, 24.06.1988 - V ZR 49/87

    Berücksichtigung nach Zugang einer Willenserklärung eingetretener Umstände

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozeß kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, unter 2 b; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267 unter III; Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b; Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, unter II 5).
  • BGH, 16.10.1997 - IX ZR 164/96

    Auslegung eines Bürgschaftsvertrages

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Das nachträgliche Verhalten der Parteien im Prozeß kann zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, hat aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten (BGH, Urteil vom 24. Juni 1988 - V ZR 49/87, NJW 1988, 2878, unter 2 b; Beschluß vom 24. November 1993 - BLw 57/93 - WM 1994, 267 unter III; Urteil vom 16. Oktober 1997 - IX ZR 164/96, NJW-RR 1998, 259 = WM 1997, 2305, unter II 3 b; Urteil vom 26. November 1997 - XII ZR 308/95, NJW-RR 1998, 801, unter II 5).
  • BGH, 11.06.1979 - VIII ZR 224/78

    Formularmäßige Haftungsfreizeichnung bei Verkauf eines Gebrauchtwagens durch …

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Dafür spricht weiter, daß Freizeichnungsregelungen, die - wie etwa die Klausel "gebraucht, wie besichtigt und unter Ausschluß jeder Gewährleistung" - eine Verbindung von einem vollständigen Gewährleistungsausschluß mit einer sogenannten Besichtklausel enthalten, von den beteiligten Verkehrskreisen im Gebrauchtwagenhandel grundsätzlich als umfassender Gewährleistungsausschluß verstanden werden, auch wenn der Hinweis "wie besichtigt" oder "wie gesehen" für sich genommen nur solche Mängel erfaßt, die bei einer den Umständen nach zumutbaren Prüfung und Untersuchung unschwer erkennbar sind (Senatsurteil vom 24. April 1996 - VIII ZR 114/95, NJW 1996, 2025, unter II 2 b; BGHZ 74, 383, 385 f.;… Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdnr. 1570 i.V.m. 1565).
  • BGH, 24.04.1991 - IV ZR 172/90

    Umfang der Beweiserleichterung bei behaupteter Entwendung des versicherten …

    Auszug aus BGH, 06.07.2005 - VIII ZR 136/04
    Es genügt, wenn das Berufungsgericht für "durchaus möglich" hält, daß die streitige Behauptung zutrifft, und dafür gewichtige Gründe anführt (BGH, Urteil vom 23. Februar 1994 - IV ZR 58/93, NJW-RR 1994, 636, unter 2 c), oder wenn die Lebenserfahrung dafür spricht (BGH, Urteil vom 24. April 1991 - IV ZR 172/90, NJW-RR 1991, 983, unter 2).
  • BGH, 26.11.1997 - XII ZR 308/95

    Auslegung einer mietvertraglichen Klausel über den Mietbeginn

  • BGH, 23.02.1994 - IV ZR 58/93

    Nachweis einer Provisionsteilungsvereinbarung unter mehreren Maklern

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 57/93

    Wirksamkeit eines Verzichts auf den Abfindungsanspruch

  • BGH, 29.11.2006 - VIII ZR 92/06

    Begriff der Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit einer Sache; Haftung …

    Auch die Auslegung des vertraglichen Gewährleistungsausschlusses durch das Berufungsgericht unterliegt, selbst wenn es sich bei der Vereinbarung "Krad wird natürlich ohne Gewähr verkauft [...]" um eine Individualvereinbarung handelt, in der Revisionsinstanz jedenfalls einer (eingeschränkten) Nachprüfung daraufhin, ob gesetzliche oder allgemein anerkannte Auslegungsregeln, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verletzt sind oder wesentlicher Auslegungsstoff außer Acht gelassen wurde (Senat, Urteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, WM 2005, 1895, unter II 2 a; BGH, Urteil vom 7. Dezember 2004 - XI ZR 366/03, WM 2005, 339, unter B II 2 a bb (2) m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.10.2007 - VIII ZR 279/06

    Geltendmachung von Einwendungen gegen die Nebenkostenabrechnung

    Das nachträgliche Verhalten der Parteien, das zwar den objektiven Vertragsinhalt nicht mehr beeinflussen, aber Bedeutung für die Ermittlung des tatsächlichen Willens und das tatsächliche Verständnis der an dem Rechtsgeschäft Beteiligten haben kann (Senatsurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, NJW 2005, 3205, unter II 2 a bb m. w. N.), lässt hier angesichts der eindeutig anders lautenden Bestimmung im Mietvertrag nicht den Schluss zu, die Parteien hätten den Vertrag von Anfang an übereinstimmend in dem Sinne verstanden, dass sämtliche in der Anlage 3 zu § 27 Abs. 1 der Zweiten Berechnungsverordnung bezeichneten Kosten vom Mieter getragen werden sollten.
  • BGH, 26.04.2017 - VIII ZR 233/15

    Kaufvertrag über ein gebrauchtes Kraftfahrzeug: Umfang des vereinbarten …

    Rn. 21 Vor diesem Hintergrund handelt es sich entgegen der Auffassung des Beklagten auch keinesfalls um eine bloße Bestätigung des zuvor vereinbarten umfassenden Gewährleistungsausschlusses, wie dies der Senat in der Vergangenheit etwa für eine so genannte Besichtigungsklausel entschieden hat (vgl. dazu Senatsurteil vom 6. Juli 2005 - VIII ZR 136/04, NJW 2005, 3205 unter II 2).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 03.06.2005 - 6 U 49/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2751
OLG Bamberg, 03.06.2005 - 6 U 49/04 (https://dejure.org/2005,2751)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03.06.2005 - 6 U 49/04 (https://dejure.org/2005,2751)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 03. Juni 2005 - 6 U 49/04 (https://dejure.org/2005,2751)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anspruch auf Zahlung des restlichen Architektenhonorars; Anforderungen an die Darlegung der Rüge unterbliebener gerichtlicher Hinweise; Schriftformerfordernis beim Architektenvertrag; Kündigung eines Architektenvertrages wegen zerrütteten Vertrauensverhältnisses durch ...

  • ibr-online

    Schriftformerfordernis bei stufenweiser Beauftragung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HOAI § 4 § 15
    Anforderungen an die Schriftform des Architektenauftrags

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftform des § 4 HOAI auch bei Beauftragung weiterer Vertragsstufen?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anwendbarkeit von § 4 HOAI bei stufenweiser Beauftragung (IBR 2005, 550)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 19
  • BauR 2005, 1372 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.1994 - VII ZR 174/92

    Wirksamkeit von unter Verstoß gegen die Formvorschriften der Gemeindeordnung …

    Auszug aus OLG Bamberg, 03.06.2005 - 6 U 49/04
    Die von den Klägern zitierte BGH-Rechtsprechung aus NJW 1994, 1528 trifft diesen Sachverhalt nicht, weil es dort ausschließlich um die Einhaltung von Formvorschriften nach der Gemeindeordnung ging.
  • OLG Düsseldorf, 07.10.1997 - 21 U 12/97
    Auszug aus OLG Bamberg, 03.06.2005 - 6 U 49/04
    So wird dies in ähnlich gelagerten Sachverhalten auch überwiegend in Rechtsprechung und Literatur gesehen (vgl. LG Konstanz, BauR 1996, 577; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 887; OLG Dresden IBR 2001, 26;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdnr. 666, 667;… Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rdnr. 735 ff.;… anderer Meinung dagegen Locher/Köble, 8. Aufl., HOAI, § 4 Rdnr. 45) .
  • OLG Dresden, 15.04.1999 - 9 U 3211/98
    Auszug aus OLG Bamberg, 03.06.2005 - 6 U 49/04
    So wird dies in ähnlich gelagerten Sachverhalten auch überwiegend in Rechtsprechung und Literatur gesehen (vgl. LG Konstanz, BauR 1996, 577; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 887; OLG Dresden IBR 2001, 26;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdnr. 666, 667;… Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rdnr. 735 ff.;… anderer Meinung dagegen Locher/Köble, 8. Aufl., HOAI, § 4 Rdnr. 45) .
  • LG Konstanz, 15.12.1995 - 4 O 364/95
    Auszug aus OLG Bamberg, 03.06.2005 - 6 U 49/04
    So wird dies in ähnlich gelagerten Sachverhalten auch überwiegend in Rechtsprechung und Literatur gesehen (vgl. LG Konstanz, BauR 1996, 577; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 887; OLG Dresden IBR 2001, 26;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9. Aufl., Rdnr. 666, 667;… Löffelmann/Fleischmann, Architektenrecht, 4. Aufl., Rdnr. 735 ff.;… anderer Meinung dagegen Locher/Köble, 8. Aufl., HOAI, § 4 Rdnr. 45) .
  • BGH, 27.11.2008 - VII ZR 211/07

    Wirksamkeit einer bei stufenweiser Beauftragung eines Architekten schriftlich …

    Nach einer Meinung ist eine Honorarabrede nur wirksam, wenn sie gleichzeitig mit der Beauftragung der Architektenleistungen erfolgt (OLG Braunschweig, BauR 2007, 903, 904; OLG Bamberg, MDR 2006, 19 ;… Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 6. Aufl., § 4 Rdn. 24 und 34; Werner, BauR 1992, 695, 698).
  • OLG Düsseldorf, 18.05.2006 - 6 U 109/05

    Wirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses einer Aktiengesellschaft im …

    (1) Seine Stellung als Gesellschafter hat der Kläger aufgrund des am 6. Dezember 2001 zwischen ihm und der Beklagten nach § 55 Abs. 1 und 2 GmbHG geschlossenen Übernahmevertrages erworben (nicht - wie es der Senat in seinen Urteilen vom 25. März 2004, I-6 U 209/03, und 29. April 2004, I-6 U 49/04, irrtümlich angenommen hat - durch die Gesellschaftervereinbarung vom 6. Dezember 2001, Urkunde A.Prot.

    Spätestens seit dem Senatsurteil vom 29. April 2004 (6 U 49/04) bedurfte es keines Hinweises zur Beweislast mehr.

    Der Streitwert wird hier - anders als in den Sachen I-6 U 209/03 und I-6 U 49/04 - maßgeblich beeinflusst durch den Wert des Geschäftsanteils des Klägers.

  • OLG Braunschweig, 24.08.2006 - 8 U 154/05

    Sukzessivbeauftragung bei Auftragserteilung als gleichzeitige Beauftragung i.S.d. …

    Danach gilt: Bei einer stufenweisen Beauftragung des Architekten in Form eines Vorvertrages, der erst dann zu weitergehenden Honoraransprüchen führt, wenn eine gesonderte, zusätzliche Beauftragung erfolgt, ist § 4 HOAI auf jeden Abschnitt stufenweiser Beauftragung gesondert anzuwenden und für jeden stufenweisen Abruf einer Leistungsphase auch die Schriftform zu verlangen (vgl. OLG Bamberg in MDR 2006, 19 und Werner, BauR 1992, 695, 698).
  • OLG Rostock, 07.11.2007 - 2 U 2/07

    Architektenvertrag: Honorarvereinbarung vor Auftragserteilung

    Auch das Oberlandesgericht Bamberg (OLGR 2005, 530) ist der Auffassung, § 4 HOAI und das Schriftformerfordernis seien gesondert auf jeden Abschnitt der stufenweisen Beauftragung anwenden.
  • OLG Stuttgart, 06.12.2005 - 6 U 110/05

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines …

    Rn. 41 a. Trotz der - lediglich zum Teil - neuen Angriffe der Beklagten bleibt der Senat bei seiner in den veröffentlichten Urteilen vom 23.11.2004 (6 U 76/04 - OLGR 2005, 109; 6 U 82/03 - WM 2005, 972) begründeten Auffassung, dass § 5 Abs. 2 HWiG in der vom europäischen Recht gebotenen einschränkenden Auslegung auch bei Personalkrediten (und zwar nicht wegen eines Erst-Recht-Schlusses, sondern weil das Europarecht auch bei Personalkrediten durch die Vorschriften des VerbrKrG nicht vollumfänglich umgesetzt wird) insoweit nicht gilt, als das Widerrufsrecht nach dem VerbrKrG hinter dem Widerrufsrecht nach dem HWiG zurückbleibt (vgl. auch die in Verfahren unter Beteiligung der Beklagten ergangenen Urteile des Senats in den Sachen 6 U 49/04 vom 31.01.2005, 6 U 203/04 vom 14.03.2005, 6 U 206/04 vom 22.03.2005, 6 U 59/05 vom 18.10.2005, 6 U 60/05 vom 18.10.2005, 6 U 73/05 vom 07.11.2005 und 6 U 83/05 vom 07.11.2005).
  • LG Tübingen, 16.09.2005 - 4 O 267/05
    Dies reicht für die Bewertung als Haustürsituation aus ( OLG Stuttgart, 30.1.2005, 6 U 49/04 ).
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