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Weitere Entscheidungen unten: BGH, 18.05.2011 | OLG Bremen, 03.06.2011

Rechtsprechung
   BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5205
BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10 (https://dejure.org/2011,5205)
BGH, Entscheidung vom 26.05.2011 - V ZB 248/10 (https://dejure.org/2011,5205)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 (https://dejure.org/2011,5205)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    ZPO § 246 Abs. 1, § 249 Abs. 1, § 329 Abs. 2 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Tod einer Partei im Nachbarschaftsstreit: Eintritt der Aussetzungswirkung durch mündliche Mitteilung des Tenors eines Aussetzungsbeschlusses durch die Geschäftsstelle

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 239 Abs 1 ZPO, § 246 Abs 1 ZPO, § 249 Abs 1 ZPO, § 329 Abs 2 S 1 ZPO, § 520 Abs 2 S 2 ZPO
    Tod einer Partei im Nachbarschaftsstreit: Eintritt der Aussetzungswirkung durch mündliche Mitteilung des Tenors eines Aussetzungsbeschlusses durch die Geschäftsstelle

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Mitteilung des Tenors eines Beschlusses durch die Geschäftsstelle an eine Partei ist die formlose Bekanntgabe einer Entscheidung; Rechtsnatur einer Mitteilung des Tenors eines Beschlusses durch die Geschäftsstelle an eine Partei; Zeitpunkt des Eintritts der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtsnatur einer Mitteilung des Tenors eines Beschlusses durch die Geschäftsstelle an eine Partei; Zeitpunkt des Eintritts der Aussetzungswirkung eines Aussetzungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Mitteilung eines Beschlusstenors ist formlose Bekanntgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunft durch die Gerichts-Geschäftsstelle

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1282
  • MDR 2011, 1134
  • FamRZ 2011, 1582
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 09.03.1987 - II ZB 10/86

    Zeitpunkt der Wirkung der Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Rn. 12 Der Aussetzungsbeschluss des Gerichts wirkt nicht auf den - hier drei Wochen zuvor gestellten - Zeitpunkt des Antrags zurück (BGH, Beschluss vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, NJW 1987, 2379, 2380).

    Der Verfahrensstillstand tritt auch nicht bereits mit der Beschlussfassung über die Aussetzung, sondern erst mit der Mitteilung der Entscheidung ein (BGH, Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZR 80/77, BGHZ 69, 395, 397 und vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, NJW 1987, 2379, 2380).

    Ist eine Frist vor der Bekanntgabe des Aussetzungsbeschlusses bereits abgelaufen, ist sie versäumt, da sie dann nicht mehr gem. § 249 Abs. 1 ZPO zu laufen aufhören kann (…BGH, Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZR 80/77, aaO und vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, aaO).

  • BGH, 27.10.1999 - XII ZB 18/99

    Bekanntgabe von Entscheidungen im FGG -Verfahren (hier: elterliche Sorge)

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Ein Beschluss ist vielmehr nach dieser Vorschrift (formlos) bekannt gegeben, wenn der Inhalt der von den Richtern gefassten und unterschriebenen, zur Bekanntgabe an die Parteien vorgesehenen Entscheidung durch das Gericht einer Partei mitgeteilt wird (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99, NJW-RR 2000, 877, 878), was auch fernmündlich geschehen kann (BGH, Urteil vom 5. Juli 1954 - IV ZR 69/54, BGHZ 14, 148, 152).

    Maßgeblich ist nur der objektive Tatbestand, dass der Inhalt einer von den Mitgliedern des Gerichts beschlossenen, schriftlich abgefassten und mit ihren Unterschriften versehenen Entscheidung der Partei ausdrücklich und bewusst - und in diesem Sinne mit dem Willen des Gerichts - bekanntgegeben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99, aaO).

  • BGH, 03.11.1977 - IX ZR 80/77

    Verfahrensaufnahme durch Rechtsnachfolger

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Der Verfahrensstillstand tritt auch nicht bereits mit der Beschlussfassung über die Aussetzung, sondern erst mit der Mitteilung der Entscheidung ein (BGH, Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZR 80/77, BGHZ 69, 395, 397 und vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, NJW 1987, 2379, 2380).

    Ist eine Frist vor der Bekanntgabe des Aussetzungsbeschlusses bereits abgelaufen, ist sie versäumt, da sie dann nicht mehr gem. § 249 Abs. 1 ZPO zu laufen aufhören kann (BGH, Beschlüsse vom 3. November 1977 - IX ZR 80/77, aaO …und vom 9. März 1987 - II ZB 10/86, aaO).

  • BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90

    Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs- …

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Bei einer Klage aus der Grunddienstbarkeit sind die Grundstückseigentümer notwendige Streitgenossen (Senat, Urteil vom 25. Oktober 1991 - V ZR 196/90, NJW 1992, 1101, 1102), so dass die Aussetzungswirkung für alle Beklagten eingetreten ist.
  • BGH, 20.03.1996 - VIII ZB 7/96

    Anforderungen an die Prüfung der Bewilligung einer Fristverlängerung durch den …

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Rn. 17 c) Die Mitteilung des Beschlussinhalts durch die Geschäftsstelle an eine Sekretärin des Prozessbevollmächtigten steht einer Kundgabe an ihn selbst gleich, wenn diese - wie hier - als Botin des Prozessbevollmächtigten nachfragt und die Mitteilung des Gerichts über den Inhalt der Entscheidung für diesen entgegennimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 1996 - VIII ZB 7/96, NJW 1996, 1682).
  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 83/04

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Unklarheit über die …

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Die verfahrensfehlerhafte Verwerfung eines zulässigen Rechtsmittels verletzt den durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gewährleisteten Anspruch des Rechtsmittelklägers auf Gewährung wirkungsvollen Rechtsschutzes (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 83/04, NJW-RR 2005, 792).
  • BVerfG, 21.04.2006 - 1 BvR 2140/05

    Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidung eines Landesarbeitsgerichts; …

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Die gegenteilige Auslegung widerspricht dem verfassungsrechtlichen Verbot, verfahrensrechtliche Vorschriften so auszulegen und anzuwenden, dass den Parteien der Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eröffneten Instanzen in unzumutbarer und aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert wird (BVerfG, Beschluss vom 21. April 2005 - 1 BvR 2140/05, Rn. 17, juris).
  • BGH, 05.07.1954 - IV ZR 69/54

    Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 26.05.2011 - V ZB 248/10
    Ein Beschluss ist vielmehr nach dieser Vorschrift (formlos) bekannt gegeben, wenn der Inhalt der von den Richtern gefassten und unterschriebenen, zur Bekanntgabe an die Parteien vorgesehenen Entscheidung durch das Gericht einer Partei mitgeteilt wird (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99, NJW-RR 2000, 877, 878), was auch fernmündlich geschehen kann (BGH, Urteil vom 5. Juli 1954 - IV ZR 69/54, BGHZ 14, 148, 152).
  • OLG München, 10.01.2019 - 29 U 1091/18

    Unzulässigkeit des Angebots eines "Dash Buttons" für Bestellungen bei Amazon

    Denn für das Existentwerden der Entscheidung durch formlose Bekanntgabe ist es ohne Bedeutung, aus welchen Motiven und mit welchen Absichten das geschieht; maßgeblich ist nur der objektive Tatbestand, dass der Inhalt einer von den Mitgliedern des Gerichts beschlossenen, schriftlich abgefassten und mit ihren Unterschriften versehenen Entscheidung der Partei ausdrücklich und bewusst - und in diesem Sinne mit dem Willen des Gerichts - bekanntgegeben wird (vgl. BGH NJW-RR 2011, 1282 Rn. 15 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 22.12.2016 - 15 U 31/14

    Erweiterung der Patentverletzungsklage auf weitere Ausführungsformen in der …

    Eine zwischen dem Eingang des Aussetzungsantrages (hier: 13.10.2014, 13.53 Uhr) und der nach § 329 Abs. 2 ZPO verlautbarten Aussetzungsentscheidung (hier: frühestens am 22.10.2014) ablaufende (Anschlussberufungs)-Frist (hier: 13.10.2014, 24.00 Uhr) wird von der Aussetzungswirkung des § 249 Abs. 1 ZPO mangels Rückwirkung der Aussetzung auf den Zeitpunkt der Antragsstellung nicht mehr erfasst (vgl. BGH, NJW 1987, 2379, 2380; vgl. BGH, NJW-RR 2011, 1282;… vgl. BeckOKZPO/Jaspersen, a.a.O., § 246 Rn. 12;… vgl. MüKoZPO/Stackmann, a.a.O., § 246 Rn. 19).
  • BGH, 13.06.2024 - V ZR 178/23

    Nichtzulassungsbeschwerde: Verfahrensaussetzung bei Tod eines Miterben

    Rn. 6 c) Die Aussetzung erstreckt sich nicht auf die Klagen des Klägers zu 1 und der unbekannten Erben der Klägerin zu 3. Zwar ist bei notwendiger Streitgenossenschaft im Sinne von § 62 ZPO nach dem Tod eines Streitgenossen das Verfahren auf Antrag insgesamt auszusetzen, da eine Entscheidung nur einheitlich ergehen kann und dies nur durch eine Aussetzung des Verfahrens insgesamt sichergestellt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 248/10, NJW-RR 2011, 1282 Rn. 18; BGH…, Beschluss vom 21. Mai 2014 - IV ZR 213/13, BeckRS 2014, 11740 Rn. 2).
  • BayObLG, 23.06.2025 - 102 AR 43/25

    Örtliche Zuständigkeit bei einem Coachingvertrag

    So kann ein vom Gericht unterzeichneter, aber noch nicht zur Post gegebener Beschluss auch durch telefonische Mitteilung der Geschäftsstelle bekannt gegeben werden, auch wenn der Wille des Gerichts, die Entscheidung so mitzuteilen, nicht in der Akte manifestiert ist (BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011, V ZB 248/10, NJW-RR 2011, 1282 Rn. 14 f.;… Saenger in Saenger, ZPO, 10. Aufl. 2023, § 329 Rn. 14).
  • OVG Sachsen, 17.03.2020 - 5 E 108/19

    De-Mail; Zugangseröffnung; formlose Bekanntgabe

    Rn. 6 Letzteres ist hier nicht der Fall, da unanfechtbare Beschlüsse, wie derjenige vom 16. Dezember 2019 (§ 152 Abs. 1 VwGO), nicht zustellungsbedürftig sind (§ 56 Abs. 1 VwGO) und daher formlos bekanntgegeben werden (§ 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO), wofür sogar die nur fernmündliche Mitteilung des Beschlussinhalts genügen würde (so zu § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO: BGH, Beschl. v. 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 -, juris Rn. 15, m. w. N.).
  • BGH, 13.01.2021 - XI ZR 358/20

    Beiordnung eines Notanwalts auf Antrag im Fall einer späteren Mandatsniederlegung …

    Schon aus diesem Grund kann der Antrag der Beklagten auf Aussetzung des Verfahrens nach § 149 Abs. 1, §§ 248, 129a, 78 Abs. 3 ZPO, der ohne Rücksicht auf seine sachliche Rechtfertigung nicht die Wirkungen des § 249 Abs. 1 ZPO hatte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2011 - V ZB 248/10, NJW-RR 2011, 1282 Rn. 12 mwN), keinen Erfolg haben.
  • VerfGH Baden-Württemberg, 08.11.2017 - 1 VB 7/17
    Nach der fachgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 26.5.2011 - V ZB 248/10 -, Juris Rn. 15) genügt es in diesen Fällen, wenn der Inhalt der Entscheidung den Parteien mitgeteilt wird, was beispielsweise auch fernmündlich geschehen kann.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.03.2024 - 12 Ta 149/24

    Berufungsfrist, Aussetzung, Verlängerung

    Der Aussetzungsbeschluss wirkt nicht auf den Zeitpunkt der Anbringung des Aussetzungsantrags zurück (BGH, 26. Mai 2011 - V ZB 248/10, juris Rn 12).
  • OVG Sachsen, 13.03.2023 - 3 A 79/23

    Wirksamkeit der Übertragung auf den Einzelrichter im Verwaltungsprozess; …

    Etwas Anderes könnte höchstens dann zu erwägen sein, wenn der Beschluss nicht mit dem Willen der Kammer in den Geschäftsgang gelangt sein könnte, wobei fraglich ist, ob dies den Wirkungen des § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO überhaupt entgegenstehen würde (vgl. BGH, Beschl. v. 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 -, juris Rn. 14 ff.;… Musielak, in: MüKo-ZPO, 6. Aufl. 2020, § 329 Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 06.11.2019 - 5 B 263/19

    Beschwerde im vorläufigen Rechtsschutz, Einzelrichterübertragung, Anhörung, …

    Auch dies führt jedoch - im Falle des Zugangs - zu einer wirksamen formlosen Bekanntgabe i. S. v. § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO, weil dafür sogar eine nur fernmündliche Mitteilung des Beschlussinhalts genügt und zwar selbst dann, wenn die Wirkungen des § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO damit nicht herbeigeführt werden sollen, solange der Beschlussinhalt vom Gericht bewusst und gewollt mitgeteilt wird (so zu § 329 Abs. 2 Satz 1 ZPO: BGH, Beschl. v. 26. Mai 2011 - V ZB 248/10 -, juris Rn. 15, m. w. N.).
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dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3602
BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11 (https://dejure.org/2011,3602)
BGH, Entscheidung vom 18.05.2011 - X ARZ 95/11 (https://dejure.org/2011,3602)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Bindungswirkung einer Verweisung des Arbeitsgerichts an das Amtsgericht bei fehlerhafter Annahme der Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 17a Abs 2 GVG, § 89 Abs 2 InsO, § 89 Abs 3 InsO
    Bindungswirkung einer Verweisung des Arbeitsgerichts an das Amtsgericht bei fehlerhafter Annahme der Zuständigkeit des Insolvenzgerichts

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unanfechtbar gewordene Verweisung hinsichtlich des Rechtswegs bei fehlerhafter Verweisung der Vollstreckungsgegenklage an das Amtsgericht ist bindend; Bindung einer unanfechtbar gewordenen Verweisung hinsichtlich des Rechtswegs bei fehlerhafter Verweisung der ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Bindung einer unanfechtbar gewordenen Verweisung hinsichtlich des Rechtswegs bei fehlerhafter Verweisung der Vollstreckungsgegenklage an das Amtsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Fehlerhafte Verweisung des Amtsgerichts an Insolvenzgericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fehlerhafte Rechtswegverweisung bei insolventen Arbeitgebern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 1497
  • ZIP 2011, 1283
  • ZIP 2011, 5
  • MDR 2011, 1134
  • NZI 2011, 552
  • WM 2011, 1281
  • DB 2011, 7
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH, Beschluss vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; Beschluss vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99, BGHZ 144, 21, 25; Beschluss vom 5. Oktober 1982 - X ZB 4/82, BGHZ 85, 116, 118 f.; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. Februar 2006, 5 AS 1/06, NJW 2006, 1371).
  • BGH, 08.07.2003 - X ARZ 138/03

    Bindungswirkung einer Rechtswegverweisung

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH, Beschluss vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; Beschluss vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99, BGHZ 144, 21, 25; Beschluss vom 5. Oktober 1982 - X ZB 4/82, BGHZ 85, 116, 118 f.; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. Februar 2006, 5 AS 1/06, NJW 2006, 1371).
  • BGH, 13.11.2001 - X ARZ 266/01

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einem Kompetenzkonflikt zwischen Arbeits- …

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH, Beschluss vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; Beschluss vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99, BGHZ 144, 21, 25; Beschluss vom 5. Oktober 1982 - X ZB 4/82, BGHZ 85, 116, 118 f.; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. Februar 2006, 5 AS 1/06, NJW 2006, 1371).
  • BGH, 24.02.2000 - III ZB 33/99

    Bindungswirkung einer gesetzeswidrigen Rückverweisung

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH, Beschluss vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; Beschluss vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99, BGHZ 144, 21, 25; Beschluss vom 5. Oktober 1982 - X ZB 4/82, BGHZ 85, 116, 118 f.; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. Februar 2006, 5 AS 1/06, NJW 2006, 1371).
  • BGH, 26.07.2001 - X ARZ 69/01

    Negativer Kompetenzkonflikt zwischen Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit …

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11
    Sofern zwei Gerichte unterschiedlicher Rechtswege ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632;… Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09, NJW-RR 2010, 209 Rn. 6).
  • BGH, 30.07.2009 - Xa ARZ 167/09

    Erneute Verneinung der Rechtswegzuständigkeit durch das verwiesene Gericht; …

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11
    Sofern zwei Gerichte unterschiedlicher Rechtswege ihre Zuständigkeit verneint haben, obliegt die Bestimmung des zuständigen Gerichts demjenigen obersten Gerichtshof des Bundes, der zuerst darum angegangen wird (BGH, Beschluss vom 26. Juli 2001 - X ARZ 69/01, NJW 2001, 3631, 3632; Beschluss vom 30. Juli 2009 - Xa ARZ 167/09, NJW-RR 2010, 209 Rn. 6).
  • BAG, 09.02.2006 - 5 AS 1/06

    Rechtswidrige Rechtswegverweisung

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH, Beschluss vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; Beschluss vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99, BGHZ 144, 21, 25; Beschluss vom 5. Oktober 1982 - X ZB 4/82, BGHZ 85, 116, 118 f.; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. Februar 2006, 5 AS 1/06, NJW 2006, 1371).
  • BGH, 05.10.1982 - X ZB 4/82

    Bestimmung der Zuständigkeit der Spruchkörper des Beschwerdegerichts durch …

    Auszug aus BGH, 18.05.2011 - X ARZ 95/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine Durchbrechung der gesetzlichen Bindungswirkung der Rechtswegverweisung allenfalls bei "extremen Verstößen" denkbar (BGH, Beschluss vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; Beschluss vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990, 2991), etwa wenn sich die Verweisungsentscheidung bei der Auslegung und Anwendung der Zuständigkeitsnormen so weit von dem diese beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) entfernt hat, dass sie schlechthin nicht mehr zu rechtfertigen ist, d.h. wenn sie unverständlich und offensichtlich unhaltbar ist (BVerfGE 29, 45, 49; BGH, Beschluss vom 24. Februar 2000 - III ZB 33/99, BGHZ 144, 21, 25; Beschluss vom 5. Oktober 1982 - X ZB 4/82, BGHZ 85, 116, 118 f.; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 9. Februar 2006, 5 AS 1/06, NJW 2006, 1371).
  • BVerwG, 16.06.2021 - 6 AV 1.21

    Für die Entscheidung über Anordnungen gegenüber einer Schule gemäß § 1666 Abs. 1 …

    Hiervon kann ausgegangen werden, wenn die Entscheidung bei verständiger Würdigung nicht mehr verständlich erscheint und offensichtlich unhaltbar ist (…BVerwG, Beschlüsse vom 10. März 2016 - 6 AV 1.16 - Buchholz 300 § 17a GVG Nr. 36 Rn. 4 …und vom 10. April 2019 - 6 AV 11.19 - NJW 2019, 2112 Rn. 10; BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03 - NJW 2003, 2990 , vom 9. Dezember 2010 - Xa ARZ 283/10 - MDR 2011, 253 und vom 18. Mai 2011 - X ARZ 95/11 - NJW-RR 2011, 1497; BFH, Beschluss vom 20. Dezember 2004 - VI S 7/03 - BFHE 209, 1 ).
  • BGH, 02.05.2016 - AnwZ 1/14

    Zulassung als Rechtsanwalt beim BGH: Anspruch auf uneingeschränkte Akteneinsicht …

    Die Voraussetzungen, unter denen eine Verweisung ausnahmsweise als offensichtlich unhaltbar nicht bindet (vgl. hierzu nur BGH, Beschluss vom 18. Mai 2011 - X ARZ 95/11, NJW-RR 2011, 1497 Rn. 9 mwN), liegen ersichtlich nicht vor.
  • BGH, 02.10.2018 - X ARZ 482/18

    Verweisung des Rechtsstreits an ein Gericht eines anderen Rechtswegs

    Jedenfalls kommt eine Durchbrechung der Bindungswirkung, wie es das Bundesverwaltungsgericht formuliert hat (BVerwG, Beschluss vom 8. November 1994 - 9 AV 1/94, NVwZ 1995, 372) allenfalls bei "extremen Verstößen" gegen die den Rechtsweg und seine Bestimmung regelnden materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften in Betracht (BGH, Beschlüsse vom 13. November 2001 - X ARZ 266/01, NJW-RR 2002, 713; vom 8. Juli 2003 - X ARZ 138/03, NJW 2003, 2990, 2991;… vom 9. Dezember 2010 - X ARZ 283/10, MDR 2011, 253 Rn. 16; vom 18. Mai 2011 - X ARZ 95/11, NJW-RR 2011, 1497 Rn. 9;… vom 14. Mai 2013, aaO Rn. 13; s. auch BAG…, Beschluss vom 12. Juli 2006 - 5 AS 7/06, NJW 2006, 2798 Rn. 5: nur bei "krassen Rechtsverletzungen").
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 03.06.2011 - 4 WF 156/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,13929
OLG Bremen, 03.06.2011 - 4 WF 156/10 (https://dejure.org/2011,13929)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03.06.2011 - 4 WF 156/10 (https://dejure.org/2011,13929)
OLG Bremen, Entscheidung vom 03. Juni 2011 - 4 WF 156/10 (https://dejure.org/2011,13929)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Richterablehnung - Gegenstandswert

  • rechtsportal.de

    ZPO § 3
    Gegenstandswert im Verfahren der Richterablehnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Gegenstandswerts im Verfahren zur Ablehnung eines Einzelrichters

Verfahrensgang

  • AG Bremen - 68 F 710/10
  • OLG Bremen, 03.06.2011 - 4 WF 156/10

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 1134
  • FamRZ 2011, 1810
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des …

    Auszug aus OLG Bremen, 03.06.2011 - 4 WF 156/10
    Sein Interesse an der Ablehnung des Einzelrichters entspricht daher in der Regel dem Wert des Verfahrensgegenstandes (ebenso BGH, Beschluss vom 21.12.2006, Gesch.-Nr. IX ZB 60/06, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des …

    Auszug aus OLG Bremen, 03.06.2011 - 4 WF 156/10
    Daran ist auch im Hinblick auf den Beschluss des BGH vom 15.12.2003 (Gesch.-Nr. II ZB 32/03, zitiert nach juris) jedenfalls für die Ablehnung eines Einzelrichters festzuhalten.
  • OLG Bremen, 19.12.1997 - 3 W 20/97

    Antrag auf Herabsetzung des Beschwerdewerts; Beschwerdewert bei einem …

    Auszug aus OLG Bremen, 03.06.2011 - 4 WF 156/10
    Nach ständiger Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen entspricht er in der Regel dem Wert der Hauptsache (OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.1997, OLGR Bremen 1998, 111; Beschluss vom 20.02.2009, Gesch.-Nr. 4 WF 8/09; Beschluss vom 18.02.2010, Gesch.-Nr. 4 WF 115/09).
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