Rechtsprechung
| BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs des Berechtigten auf Beseitigung oder Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 902 Abs 1 S 1 BGB, § 1004 Abs 1 BGB, § 1027 BGB
Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs des Berechtigten auf Beseitigung oder Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts - IWW
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 902 Abs. 1 S. 1, 1004 Abs. 1, 1027
Verjährung des Anspruchs aus einer Grunddienstbarkeit - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verjährung eines Anspruchs des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des Rechts; Differenzierung zwischen einer Beeinträchtigung der Verwirklichung eines Rechts aus einer Grunddienstbarkeit selbst und einer Störung ...
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
BGB § 902 Abs. 1 Satz 1, § 1004 Abs. 1, § 1027
Keine Verjährung des Beseitigungs- oder Unterlassungsanspruchs des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit im Fall der beeiträchtigten Rechtsverwirklichung - grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB §§ 902 Abs. 1 Satz 1, 1004 Abs. 1, 1027
Grunddienstbarkeit; Verjährung des Anspruchs auf Unterlassung der Beeinträchtigung - ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verjährung eines Anspruchs des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung oder Unterlassung einer Beeinträchtigung des Rechts; Differenzierung zwischen einer Beeinträchtigung der Verwirklichung eines Rechts aus einer Grunddienstbarkeit selbst und einer Störung ...
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grundbuchrecht - Keine Verjährung bei Beeinträchtigung einer Grunddienstbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grunddienstbarkeit und Verjährung
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Verjährung bei Dienstbarkeit
- rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Schönebeck, 04.06.2009 - 4 C 544/08
- LG Magdeburg, 09.02.2010 - 2 S 214/09
- BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10
Papierfundstellen
- BGHZ 187, 185
- NJW 2010, 518
- NJW 2011, 518
- MDR 2011, 288
- DNotZ 2011, 281
- WM 2011, 416
- JR 2011, 527
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (9)
- BGH, 23.02.1973 - V ZR 109/71
Verjährung des nachbarrechtlichen Beseitigungsanspruchs
Auszug aus BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10
Rn. 19 b) Etwas anderes ist, entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts, der Entscheidung des Senats vom 23. Februar 1973 (V ZR 109/71, BGHZ 60, 235 ff.) nicht zu entnehmen.Aber aus den Entscheidungsgründen ergibt sich, dass der Senat diese Aussage für den dem Grundstückseigentümer zustehenden Anspruch auf Beseitigung einer konkreten Eigentumsstörung nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB getroffen hat (BGHZ 60, 235, 239; vgl. auch Urteil vom 22. Juni 1990 - V ZR 3/89, NJW 90, 2555, 2556).
Beides mag für den Anspruch des Eigentümers auf Beseitigung einer konkreten Beeinträchtigung des Eigentums nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zutreffen (so Senat, Urteil vom 23. Februar 1973 - V ZR 109/71, BGHZ 60, 235, 239 für den letztgenannten Gesichtspunkt).
- BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01
Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit …
Auszug aus BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10
Aus der Grundbucheintragung lässt sich - was der Senat selbst feststellen kann (siehe nur Senat, Urteil vom 3. Mai 2002 - V ZR 17/01, NJW 2002, 3021, 3022 mwN) - nicht entnehmen, dass die Ausübung der Dienstbarkeit auf einen bestimmten Bereich des belasteten Grundstücks beschränkt sein soll.Aus der über viele Jahre praktizierten tatsächlichen Handhabung der Ausübung der Dienstbarkeit, die für die Feststellung einer von den Berechtigten und den Verpflichteten gewollten örtlichen Ausübungsbeschränkung Bedeutung haben kann (Senat, Urteil vom 3. Mai 2002 - V ZR 17/01, NJW 2002, 3021, 3022; Urteil vom 7. Oktober 2005 - V ZR 140/04, NJW-RR 2006, 237, 238), ergibt sich nichts anderes.
Da im Grundbuch auf die in dem Kaufvertrag enthaltene Bewilligung der Dienstbarkeit nicht Bezug genommen wird, dürfen die genannten Vereinbarungen nicht zu der Ermittlung des von den Vertragsschließenden gewollten Verlaufs des Weges herangezogen werden (vgl. Senat, Urteil vom 3. Mai 2002 - V ZR 17/01, aaO).
- BGH, 16.03.2007 - V ZR 190/06
Verwirkung des Herausgabeanspruchs des eingetragenen Grundstückseigentümers
Auszug aus BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10
Auch der Herausgabeanspruch des Grundstückseigentümers nach § 985 BGB lässt sich nicht dem Grundbuch entnehmen; gleichwohl unterliegt er nach § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht der Verjährung (siehe nur Senat, Urteil vom 16. März 2007 - V ZR 190/06, NJW 2007, 2183).Es ist weder festgestellt noch ersichtlich, dass sich die Beklagte mit Rücksicht auf das Verhalten der Kläger und ihrer Rechtsvorgängerin darauf eingerichtet hat, dass diese das Wegerecht nicht mehr geltend machen würden, dass es mit Treu und Glauben nicht zu vereinbaren ist, dass die Kläger doch noch ihr Recht durchsetzen, und dass unter diesem Gesichtspunkt die Duldung der Ausübung des Wegerechts auf dem gesamten belasteten Flurstück für die Beklagte unzumutbar ist (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 2007 - V ZR 190/06, NJW 2007, 2183 f.).
- BGH, 31.01.2003 - V ZR 143/02
Entstehung eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses durch spätere …
Auszug aus BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10
Rn. 15 5. Auf das von dem Senat in ständiger Rechtsprechung anerkannte Institut des nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses (siehe nur Urteil vom 31. Januar 2003 - V ZR 143/02, NJW 2003, 1392 m.umfangr.Nachw.) kann sich die Revision nicht mit Erfolg stützen. - BGH, 07.10.2005 - V ZR 140/04
Verlegung der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit
Auszug aus BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10
Aus der über viele Jahre praktizierten tatsächlichen Handhabung der Ausübung der Dienstbarkeit, die für die Feststellung einer von den Berechtigten und den Verpflichteten gewollten örtlichen Ausübungsbeschränkung Bedeutung haben kann (Senat, Urteil vom 3. Mai 2002 - V ZR 17/01, NJW 2002, 3021, 3022; Urteil vom 7. Oktober 2005 - V ZR 140/04, NJW-RR 2006, 237, 238), ergibt sich nichts anderes. - BGH, 22.06.1990 - V ZR 3/89
Behandlung einer Durchfahrt zwischen zwei benachbarten Grundstücken als …
Auszug aus BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10
Aber aus den Entscheidungsgründen ergibt sich, dass der Senat diese Aussage für den dem Grundstückseigentümer zustehenden Anspruch auf Beseitigung einer konkreten Eigentumsstörung nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB getroffen hat (BGHZ 60, 235, 239; vgl. auch Urteil vom 22. Juni 1990 - V ZR 3/89, NJW 90, 2555, 2556). - BGH, 08.01.2007 - II ZR 334/04
Beweiskraft des Tatbestands eines Berufungsurteils
Auszug aus BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10
Dies hat der Senat seiner Beurteilung zugrunde zu legen, weil die Beklagte es versäumt hat, in der Berufungsinstanz der jetzt von ihr als unrichtig angesehenen Feststellung mit einem Berichtigungsantrag nach § 320 ZPO entgegenzutreten; mit einer Verfahrensrüge nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ZPO, welche die Revision erhebt, kann die Berichtigung nicht nachgeholt werden (siehe nur BGH, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, NJW-RR 2007, 1434, 1435 mwN). - BGH, 09.01.1963 - V ZR 125/61
Überbau bei Grunddienstbarkeiten
Auszug aus BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10
Sie hat damit Ausnahmecharakter (vgl. Senat, Urteil vom 9. Januar 1963 - V ZR 125/61, BGHZ 39, 5, 11). - OLG Hamburg, 09.01.2003 - 6 U 36/02
Inhalt und Auslegung einer der Aussichtsgerechtigkeit dienenden …
Auszug aus BGH, 22.10.2010 - V ZR 43/10
Denn der Anspruch des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung bzw. Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts nach § 1004 Abs. 1 BGB, der aus der Vorschrift des § 1027 BGB folgt, verjährt jedenfalls dann nicht, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst, und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht (OLG Hamburg, ZMR 2003, 485;… Bamberger/Roth/Kössinger, BGB 2. Aufl., § 902 Rn. 4;… Erman/Grziwotz, BGB, 12. Aufl., § 1027 Rn. 4;… juris PK-BGB/Toussaint, 4. Aufl., § 902 Rn. 13;… MünchKomm-BGB/Kohler, 5. Aufl., § 902 Rn. 5;… NK-BGB/Otto, 2. Aufl., § 1028 Rn. 5;… Planck/Strecker, BGB, 5. Aufl., § 1027 Anm. 1 f;… Staudinger/Gursky, BGB [2008], § 902 Rn. 9;… aA BGB-RGRK/Rothe, 12. Aufl., § 1028 Rn. 1;… MünchKomm-BGB/Joost, 5. Aufl., § 1027 Rn. 7;… Palandt/Bassenge, BGB, 69. Aufl., § 1028 Rn. 1).
- BGH, 16.05.2014 - V ZR 181/13
Inanspruchnahme eines Grundstücks durch den Nachbarn: Gestattungswiderruf und …
Sie führt zwar nicht zum Verlust des Eigentums, wohl aber der aus ihm folgenden Ansprüche auf Störungsbeseitigung nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (Senat, Urteil vom 16. März 1979 - V ZR 38/75 , WM 1979, 644, 647; Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04 , NJW-RR 2006, 235 Rn. 10; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 130/09 , NJW-RR 2010, 807 Rn. 17; Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10 , BGHZ 187, 185 Rn. 24 ) und - in eng begrenzten Ausnahmefällen - auf Herausgabe nach § 985 BGB (Senat, Urteil vom 16. März 2007 - V ZR 190/06 , NJW 2007, 2183) sowie auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB (Senat, Urteil vom 30. April 1993 - V ZR 234/91 , BGHZ 122, 308, 314 ).Sie führt zwar nicht zum Verlust des Eigentums, wohl aber der aus ihm folgenden Ansprüche auf Störungsbeseitigung nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB (Senat, Urteil vom 16. März 1979 - V ZR 38/75, WM 1979, 644, 647; Urteil vom 21. Oktober 2005 - V ZR 169/04, NJW-RR 2006, 235 Rn. 10; Beschluss vom 4. März 2010 - V ZB 130/09, NJW-RR 2010, 807 Rn. 17; Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, BGHZ 187, 185 Rn. 24) und - in eng begrenzten Ausnahmefällen - auf Herausgabe nach § 985 BGB (Senat, Urteil vom 16. März 2007 - V ZR 190/06, NJW 2007, 2183) sowie auf Grundbuchberichtigung nach § 894 BGB (Senat, Urteil vom 30. April 1993 - V ZR 234/91, BGHZ 122, 308, 314).18b) Das Berufungsgericht lässt dahinstehen, ob die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen der Verwirkung bereits erfüllt waren, als das Grundstück noch Er. G. gehörte.
- BGH, 28.01.2011 - V ZR 141/10
Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer Störung in der Ausübung des …
Geht es dagegen nur um eine Störung in der Ausübung des Rechts, welche die dem Grundstückseigentümer zustehende Rechtsmacht (§ 903 BGB) unberührt lässt, steht der Schutzzweck des § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB der Möglichkeit der Verjährung eines auf Beseitigung der Störung gerichteten Anspruchs nicht entgegen (Senat, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, NJW 2011, 518 Rn. 21). - BGH, 28.01.2011 - V ZR 147/10
Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe des überbauten Teils seines Grundstücks; …
§ 902 Abs. 1 Satz 1 BGB erfasst nur die der Verwirklichung des eingetragenen Rechts, jedoch nicht die der Abwehr von Störungen bei dessen Ausübung dienenden Ansprüche (Senat, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, Rn. 19, juris).Eine etwaige Unrichtigkeit der tatbestandlichen Darstellungen hätte die Klägerin in einem Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO geltend machen müssen (BGH…, Urteil vom 8. Januar 2007 - II ZR 334/04, aaO; Senat, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, Rn. 9, juris).
- BGH, 18.07.2014 - V ZR 151/13
Grunddienstbarkeit: Verjährung des Anspruchs auf Beseitigung einer durch eine …
Der Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit, die durch eine Anlage auf dem dienenden Grundstück verursacht wird, verjährt in entsprechender Anwendung von § 197 Nr. 2 BGB in dreißig Jahren, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht (Fortführung von Senat, Urteil vom 22. Oktober 2010, V ZR 43/10, BGHZ 187, 185).Eine Beeinträchtigung im Sinne des § 1027 BGB ist jede Störung oder Behinderung der rechtmäßigen Ausübung der Dienstbarkeit (Senat, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, BGHZ 187, 185 Rn. 18).
Rn. 11 a) Der Anspruch des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit auf Beseitigung bzw. Unterlassung der Beeinträchtigung des Rechts nach § 1004 Abs. 1 BGB, der aus der Vorschrift des § 1027 BGB folgt, unterliegt nach § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB jedenfalls dann nicht der Verjährung, wenn es um die Verwirklichung des Rechts selbst und nicht nur um eine Störung in der Ausübung geht (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, BGHZ 187, 185 Rn. 19 mwN).
Rn. 16 bb) Auch der Gesichtspunkt, dass § 1028 Abs. 1 BGB von dem in § 902 Abs. 1 Satz 1 BGB enthaltenen Grundsatz der Unverjährbarkeit in einem besonderen Fall abweicht und damit Ausnahmecharakter hat (Senat, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, BGHZ 187, 185 Rn. 23; Urteil vom 9. Januar 1963 - V ZR 125/61, BGHZ 39, 5, 11), bietet keine Grundlage dafür, den Anlagenbegriff in dieser Norm enger zu fassen.
Denn er unterwirft den Anspruch auf Beseitigung der von einer Anlage ausgehenden Beeinträchtigung generell der Verjährung, also auch dann, wenn die Beeinträchtigung die Verwirklichung des eingetragenen Rechts hindert und damit nach allgemeinen Grundsätzen nicht verjährt (vgl. Senat, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, BGHZ 187, 185 Rn. 21 ff.).
- BGH, 04.12.2015 - V ZR 22/15
Verlegung eines grundbuchlich gesicherten Wegerechts: Anspruch auf Bestellung …
- OLG Saarbrücken, 02.10.2019 - 5 U 15/19
Beeinträchtigung eines Geh- und Fahrrechts durch die Errichtung eines Tores
Rn. 31 Eine Beeinträchtigung der Grunddienstbarkeit im Sinne des § 1027 BGB ist jede Störung oder Behinderung der rechtmäßigen Ausübung der Dienstbarkeit (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, BGHZ 187, 185; Urteil vom 18. Juli 2014 - V ZR 151/13, NJW 2014, 3780). - BGH, 04.07.2014 - V ZR 183/13
Verjährungsbeginn für Ansprüche einer Wohnungeigentümergemeinschaft: …
Rn. 7 a) Richtig ist zwar, dass diese Ansprüche nach § 1004 Abs. 1 BGB auch bei der Störung des Gemeinschaftseigentums nicht nach § 902 BGB unverjährbar sind, sondern, von dem hier nicht gegebenen Ausnahmefall der Verwirklichung eines eingetragenen dinglichen Rechts (dazu Senat, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, BGHZ 187, 185) abgesehen, der regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß §§ 195, 199 BGB unterliegen. - OLG Saarbrücken, 25.07.2018 - 1 U 121/17
Fahr- und Gehrecht als Grunddienstbarkeit an einer Hoffläche
Der aus einer Grunddienstbarkeit Berechtigte kann gegen den Störer (§ 1027 i.V.m. § 1004 Abs. 1 BGB) unmittelbar auf Duldung der Nutzung klagen (…BGH, aaO Rn. 19 unter Hinweis auf BGH, Urteil vom 22.10.2010 - V ZR 43/10, BGHZ 187, 185).Dazu gehört auch die Vorenthaltung des Grundstücks, auf dem die Dienstbarkeit lastet (BGH, Urteil vom 22.10.2010 - V ZR 43/10, bei Juris Rn. 18).
Beeinträchtigung in diesem Sinne ist - wie bereits weiter oben ausgeführt - jede Störung oder Behinderung der rechtmäßigen Ausübung der Dienstbarkeit (BGH, Urteil vom 22.10.2010 - V ZR 43/10, BGHZ 187, 185 Rn. 18) und dazu gehört auch die Vorenthaltung des Grundstücks, auf dem die Dienstbarkeit lastet (BGH, Urteil vom 22.10.2010 - V ZR 43/10, bei Juris Rn. 18).
- BGH, 17.12.2021 - V ZR 44/21
Soll Inhalt eines durch eine Grunddienstbarkeit gesicherten Geh-, Fahr- und …
Dazu zählt auch die Vorenthaltung des Grundstücks durch Aufbauten (vgl. § 1028 BGB sowie Senat, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10, BGHZ 187, 185 Rn. 18). - LG Paderborn, 30.11.2017 - 3 O 182/17
Nachbar darf nicht gefilmt werden!
Dieser Anspruch ergibt sich unmittelbar aus der Grunddienstbarkeit (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2010 - V ZR 43/10 -, BGHZ 187, 185-194, Rn. 18). - BGH, 20.01.2023 - V ZR 65/22
Anspruch auf Bewilligung der Änderung einer Grunddienstbarkeit; …
- OLG Hamm, 16.02.2012 - 5 U 143/11
Verjährung von Ansprüchen aus einem Wegerecht
- OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 12 U 124/21
Begründung einer Grunddienstbarkeit im Jahr 1900 vor Anlegung der Grundbücher
- OLG Schleswig, 22.12.2020 - 9 U 39/20
Bahnhof Schleswig - Eigentümer muss den Zugang zu Teilen des Bahnhofsgebäudes und …
- KG, 11.03.2019 - 4 U 88/18
Beseitigung der Beeinträchtigungen einer im Grundbuch eingetragenen …
- OLG Stuttgart, 21.03.2023 - 6 U 191/22
Unterlassung der Nutzung eines über ein Privatgrundstück verlaufenden Weges
- OLG Stuttgart, 16.03.2022 - 4 U 229/21
Zufahrtsrecht aufgrund einer eingetragenen Grunddienstbarkeit Berechtigung der …
- OLG Schleswig, 25.03.2026 - 9 U 40/24
- OLG München, 10.06.2026 - 19 U 721/26
Schadenersatz, Grunddienstbarkeit, Geh- und Fahrtrecht, Treu und Glauben, …
- OLG Köln, 09.10.2020 - 20 U 193/19
Mitbenutzungsrecht des Eigentümers des dienenden Grundstücks bei Geh- und …
- OLG München, 23.01.2014 - 23 U 1955/13
Handelsvertretervertrag - fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
- VerfGH Bayern, 21.12.2020 - 20-VI-18
Keine Willkür bei Untersagung der Verlegung einer schadensträchtigen Bremsmatte …
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Rechtsprechung
| OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 883 Abs. 1, 885 Abs. 2; GBO §§ 18, 19, 22 Abs. 1, 29, 71, 72
Anforderungen an Löschung einer Rückauflassungsvormerkung bei Erbfolge auf Berechtigtenseite ("Aufladung" der Vormerkung) - rechtsportal.de
Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Löschung einer Vormerkung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen der Löschung einer Rückauflassungsvormerkung
Papierfundstellen
- MDR 2011, 288
- DNotZ 2011, 689
- FamRZ 2011, 1250
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07
Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung
Auszug aus OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10
Soweit sich der Rechtspfleger in der Begründung des Beschlusses auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 25.11.2009 (FGPrax 2010, 14) und des BGH vom 07.12.2007 (NJW 2008, 578 ) beruft, ist dieser Verweis zutreffend.In der Eintragung einer Vormerkung müssen der Anspruchsgläubiger und der Gegenstand des zu sichernden Anspruchs bezeichnet werden, wobei zur näheren Bezeichnung des Anspruchs nach § 885 Abs. 2 BGB auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen werden kann; die Angabe des Schuldgrundes ist dagegen nicht erforderlich (…OLG Köln aaO., m.w.N.; BGH NJW 2008, 578 ff., 579).
Hieraus hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26. November 1999 (BGH NJW 2000, 805 ff.) die Möglichkeit abgeleitet, eine durch den Untergang des gesicherten Anspruchs erloschene Vormerkung durch einen neu begründeten Anspruch "aufzuladen"; entsprechend ist nach seiner Rechtsprechung die Möglichkeit gegeben, eine wegen Nichtigkeit des zu sichernden Anspruchs zunächst unwirksame Vormerkung durch wirksame Neubegründung des Anspruchs zur Entstehung zu bringen (…OLG Köln aaO., m.w.N.)Hieraus folgt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 (BGH NJW 2008, 578 ff.) zugleich die Möglichkeit, den gesicherten Anspruch in der Weise "auszutauschen", dass die bereits eingetragene Vormerkung - ohne erneute oder ergänzende Eintragung im Grundbuch - von dem Beteiligten zur Sicherung eines neu begründeten Anspruchs nutzbar gemacht wird, sofern dieser nur auf dieselbe Leistung (hier: Auflassung) wie der zunächst gesicherte Anspruch gerichtet ist (…BGH aaO.) Diese in der Rechtsprechung bejahte Möglichkeit des "Aufladens" einer erloschenen Vormerkung oder des Austauschs ihres Schuldgrundes hat indes zur Folge, dass allein der Umstand, dass eine mit dem ursprünglichen Schuldgrund der Vormerkung verknüpfte Bedingung nicht mehr eintreten kann, noch nicht den Schluss auf das Erlöschen der Vormerkung trägt.
Zudem ist ein Hinweis auf eine Änderung des vorgemerkten Anspruchs nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwar "angezeigt" (BGH NJW 2008, 578ff., 580), aber nicht Voraussetzung der Wirksamkeit eines Austauschs des Schuldgrundes der Vormerkung, so dass aus dem Fehlen eines solchen Hinweises nicht mit der im Interesse der Grundbuchwahrheit gebotenen Sicherheit darauf geschlossen werden kann, dass ein Auswechseln des Schuldgrundes auch nicht erfolgt ist.
- OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09
Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung
Auszug aus OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10
Soweit sich der Rechtspfleger in der Begründung des Beschlusses auf eine Entscheidung des OLG Köln vom 25.11.2009 (FGPrax 2010, 14) und des BGH vom 07.12.2007 (NJW 2008, 578 ) beruft, ist dieser Verweis zutreffend.Zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung), wie sie die vorliegende, in Abt. II Nr. 3 verzeichnete Rückauflassungsvormerkung darstellt, bedarf es, wie für deren Eintragung grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (OLG Köln FGPrax 2010, 14 ff., 15; BayObLG NJW-RR 1997, 590 ; BayObLG FGPrax 2002, 151 ).
- BayObLG, 16.05.2002 - 2Z BR 181/01
Auslegung der Grundbucheintragung - strenge Anforderungen an Nachweis …
Auszug aus OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10
Zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung), wie sie die vorliegende, in Abt. II Nr. 3 verzeichnete Rückauflassungsvormerkung darstellt, bedarf es, wie für deren Eintragung grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (OLG Köln FGPrax 2010, 14 ff., 15; BayObLG NJW-RR 1997, 590 ; BayObLG FGPrax 2002, 151 ).An die Führung des Nachweises sind, wie allgemein anerkannt ist, strenge Anforderungen zu stellen; ein gewisser, auch höherer Grad von Wahrscheinlichkeit genügt nicht (…OLG Köln aaO.; BayObLG FGPrax 2002, 151 ).
- BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96
Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine …
Auszug aus OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10
Zur Löschung einer im Grundbuch eingetragenen Eigentumsvormerkung (Auflassungsvormerkung), wie sie die vorliegende, in Abt. II Nr. 3 verzeichnete Rückauflassungsvormerkung darstellt, bedarf es, wie für deren Eintragung grundsätzlich einer Bewilligung des Betroffenen gemäß § 19 GBO oder eines Unrichtigkeitsnachweises nach § 22 Abs. 1 GBO (OLG Köln FGPrax 2010, 14 ff., 15; BayObLG NJW-RR 1997, 590 ; BayObLG FGPrax 2002, 151 ).Denn nach dem oben Gesagten setzt die Löschung wegen nachgewiesener Unrichtigkeit voraus, dass das Bestehen oder Entstehen des gesicherten Anspruchs - und damit auch eines solchen Anspruchs aufgrund neuer schuldrechtlicher Grundlage - ohne jeden Zweifel ausgeschlossen ist (BayObLG NJW-RR 1997, 590 ).
- OLG Schleswig, 27.11.2003 - 2 W 173/03
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs: Gesetzliche Vermutung für das Bestehen einer …
- BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98
Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung
Auszug aus OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10
Hieraus hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 26. November 1999 (BGH NJW 2000, 805 ff.) die Möglichkeit abgeleitet, eine durch den Untergang des gesicherten Anspruchs erloschene Vormerkung durch einen neu begründeten Anspruch "aufzuladen"; entsprechend ist nach seiner Rechtsprechung die Möglichkeit gegeben, eine wegen Nichtigkeit des zu sichernden Anspruchs zunächst unwirksame Vormerkung durch wirksame Neubegründung des Anspruchs zur Entstehung zu bringen (…OLG Köln aaO., m.w.N.)Hieraus folgt nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 7. Dezember 2007 (BGH NJW 2008, 578 ff.) zugleich die Möglichkeit, den gesicherten Anspruch in der Weise "auszutauschen", dass die bereits eingetragene Vormerkung - ohne erneute oder ergänzende Eintragung im Grundbuch - von dem Beteiligten zur Sicherung eines neu begründeten Anspruchs nutzbar gemacht wird, sofern dieser nur auf dieselbe Leistung (hier: Auflassung) wie der zunächst gesicherte Anspruch gerichtet ist (…BGH aaO.) Diese in der Rechtsprechung bejahte Möglichkeit des "Aufladens" einer erloschenen Vormerkung oder des Austauschs ihres Schuldgrundes hat indes zur Folge, dass allein der Umstand, dass eine mit dem ursprünglichen Schuldgrund der Vormerkung verknüpfte Bedingung nicht mehr eintreten kann, noch nicht den Schluss auf das Erlöschen der Vormerkung trägt. - BGH, 19.07.2007 - I ZB 100/06
Verschulden an einer Fristversäumnis bei Überschreitung der von der Post …
Auszug aus OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10
Das (Fort-) Bestehen eines durch die Forderung gesicherten Anspruchs kann vorliegend aber wegen der durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2008, 587 ff.) bejahten Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen nicht ausgeschlossen werden. - OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05
Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines …
Auszug aus OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10
Zwar ist die Unrichtigkeit des Grundbuchs in Bezug auf eine Vormerkung auch dann nachgewiesen, wenn feststeht, dass ein durch sie gesicherter Anspruch nicht oder jedenfalls nicht mehr besteht, da die Vormerkung als Sicherungsmittel in ihrem Bestand von dem eines gesicherten Anspruchs abhängt (…OLG Köln aaO., m.w.N.; OLG Zweibrücken, FGPrax 2005, 244 ff.). - BayObLG, 10.08.1995 - 3Z BR 145/95
Geschäftswert für Löschung eines Vorkaufsrechts
Auszug aus OLG Bremen, 03.11.2010 - 3 W 17/10
Der Senat hat bei der Wertfestsetzung 10 % des im Übertragungsvertrag vom 30.04.2009 angegebenen Wertes des ½ Miteigentumsanteils angesetzt (vgl. für den Fall der Löschung eines gegenstandslos gewordenen Vorkaufsrechtes Bay ObLG DNotZ 96, 395).
- BGH, 03.05.2012 - V ZB 258/11
Grundbuchverfahren: Erneute Verwendung einer unrichtig gewordenen Vormerkung …
Rn. 14 a) Die Auffassung, dass Vormerkungen, die zur Sicherung eines durch den Tod des Gläubigers auflösend bedingten, nicht übertragbaren Rückauflassungsanspruchs bewilligt und eingetragen wurden, auch zur Sicherung unbedingter, übertragbarer Ansprüche verwendet werden könnten, ist zwar weit verbreitet (OLG Köln, FGPrax 2010, 14, 15; OLG Schleswig, FGPrax 2010, 282, OLG Schleswig, FGPrax 2010, 282, 284; OLG Bremen, DNotZ 2011, 689, 690; KG, Rpfleger 2011, 365, 366;… Hügel/Wilsch, GBO, 2. Aufl., § 23 Rn. 32; Heggen, RNotZ 2008, 213, 217;… ders. in RNotZ 2011, 329, 330 und Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 13. Auflage, Rn. 1543 - a.A. Amann, MittBayNot 2010, 451, 456, Demharter, GBO, 28. Aufl., Anhang zu § 44 Rn. 90), jedoch nicht richtig. - OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 20 W 548/10
Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung
Die Löschung einer Auflassungsvormerkung wegen Unrichtigkeitsnachweises ist nach diesem Maßstab nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachweist, dass das Bestehen oder Entstehen des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011 - 1 W 472/10 - OLG Köln FGPrax 2010, 14 je zitiert nach juris und m. w. N.; OLG Bremen MDR 2011, 288).Rn. 22 Wenn aber nicht auszuschließen ist, dass die Vormerkung einen anderen oder weiteren Anspruch sichert, dessen Fortbestehen seinerseits nicht ausgeschlossen werden kann, ist nach inzwischen weitgehend einheitlicher oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der erforderliche Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit hinsichtlich der Vormerkung allein durch Vorlage der Sterbeurkunde der Berechtigten nicht erbracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, ; Kammergericht, Beschluss vom 24.02.201, - 1 W 472/10 - je zitiert nach juris und m. w. N.; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288; Senat, Beschlüsse vom 14.02.2011 - 20 W 440/10 - und vom 13.04.2011 - 20 W 146/11 -).
- OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 126/11
Grundbuch: Anwendbarkeit des § 23 GBO auf die Löschung einer …
Die Löschung einer Auflassungsvormerkung wegen Unrichtigkeitsnachweises ist nach diesem Maßstab nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachweist, dass das Bestehen oder Entstehen des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288, je zitiert nach juris und m. w. N.).Rn. 12 Wenn aber nicht auszuschließen ist, dass die Vormerkung einen anderen oder weiteren Anspruch sichert, dessen Fortbestehen seinerseits nicht ausgeschlossen werden kann, ist nach inzwischen weitgehend einheitlicher oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der erforderliche Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit hinsichtlich der Vormerkung nicht erbracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288, je zitiert nach juris und m. w. N.; Senat, Beschluss vom 14.02.2011, 20 W 440/10).
- OLG Frankfurt, 09.11.2011 - 20 W 347/11
Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung
Die Löschung einer Auflassungsvormerkung wegen Unrichtigkeitsnachweises ist nach diesem Maßstab nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachweist, dass das Bestehen oder Entstehen des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011 - 1 W 472/10-; OLG Köln FGPrax 2010, 14 je zitiert nach juris und m. w. N.; OLG Bremen MDR 2011, 288).Rn. 16 Wenn aber nicht auszuschließen ist, dass die Vormerkung einen anderen oder weiteren Anspruch sichert, dessen Fortbestehen seinerseits nicht ausgeschlossen werden kann, ist nach inzwischen weitgehend einheitlicher oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der erforderliche Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit hinsichtlich der Vormerkung nicht erbracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, ; Kammergericht, Beschluss vom 24.02.201, -1 W 472/10-; je zitiert nach juris und m. w. N.; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288; Senat, Beschlüsse vom 14.02.2011 - 20 W 440/10- und vom 13.04.2011 -20 W 146/11-).
- OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 146/11
Grundbuch: "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen
Die Löschung einer Auflassungsvormerkung wegen Unrichtigkeitsnachweises ist nach diesem Maßstab nur möglich, wenn der Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise nachweist, dass das Bestehen oder Entstehen des zu sichernden Anspruchs ausgeschlossen ist (Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; vgl. auch Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288, je zitiert nach juris und m. w. N.).Rn. 11 Wenn aber nicht auszuschließen ist, dass die Vormerkung einen anderen oder weiteren Anspruch sichert, dessen Fortbestehen seinerseits nicht ausgeschlossen werden kann, ist nach inzwischen weitgehend einheitlicher oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der erforderliche Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit hinsichtlich der Vormerkung nicht erbracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288, je zitiert nach juris und m. w. N.; Senat, Beschluss vom 14.02.2011, 20 W 440/10).
- OLG Düsseldorf, 02.03.2011 - 3 Wx 266/10
Voraussetzungen der Löschung einer ein Vorkaufsrecht sichernden Vormerkung
Vielmehr kann unter Zugrundelegung der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum "Aufladen" einer Vormerkung in Fällen wie diesem eine Vormerkung nur noch mit Bewilligung des Berechtigten gelöscht werden, weil eben nicht - wie erforderlich - zweifelsfrei feststeht, dass der gesicherte Anspruch und mit ihm die Vormerkung erloschen ist (OLG Köln FGPrax 2010, 14 ff.; OLG Bremen Beschluss vom 03.11.2010, 3 W 17/10; vgl. auch OLG Schleswig, Rpfleger 2011, 23 - 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 09.07.2010 2 W 94/10 und Heggen, RNotZ 2008, 213 ff.). - OLG Zweibrücken, 08.03.2012 - 3 W 146/11
Grundbuchverfahren: Erforderlichkeit eines Unrichtigkeitsnachweises für die …
Ebenso konnten die Vertragsparteien den Übereignungsanspruch des Vaters an sonstige Voraussetzungen knüpfen, zu deren Inhalt nichts bekannt ist und deren Nichteintritt deshalb auch nicht nach § 29 GBO nachzuweisen ist (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 13.4.2011, 20 W 146/11, OLG Schleswig FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; KG, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288). - OLG Naumburg, 29.12.2020 - 12 Wx 33/20
Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung aus dem Jahr 1934
Rn. 16 Der vorliegende Fall unterscheidet sich nämlich in einem wesentlichen Punkt von denjenigen Sachverhalten, die den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Köln (Beschluss vom 25. November 2009, 2 Wx 98/09, zitiert nach Juris), Bremen (Beschluss vom 3. November 2010, 3 W 17/10, zitiert nach Juris) und Frankfurt (Beschluss vom 9. November 2011, 20 W 347/11, zitiert nach Juris) zugrunde lagen.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 30.08.2010 - I-24 U 5/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- grundeigentum-verlag.de
BGB § 550
Einhaltung der Schriftform; notwendige Bezeichnung der Mieträume
- rechtsportal.de
BGB § 535 Abs. 1 ; BGB § 123
Anforderungen an die Bestimmtheit der Bezeichnung des Mietgegenstandes im Mietvertrag; Rechtsfolgen unrichtiger Angaben des Vormieters oder eines nicht vom Vermieter beauftragten Dolmetschers bei Vertragsschluss - ibr-online
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anforderungen an die Bestimmtheit der Bezeichnung eines Mietgegenstandes im Mietvertrag; Rechtsfolgen unrichtiger Angaben des Vormieters oder eines nicht vom Vermieter beauftragten Dolmetschers bei Vertragsschluss
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Anfechtung wegen arglistiger Täuschung: Muss sich Vermieter Auskünfte des Vormieters zur Rentabilität anrechnen lassen? (IMR 2010, 523)
Verfahrensgang
- LG Duisburg, 27.11.2009 - 1 O 333/08
- OLG Düsseldorf, 30.08.2010 - I-24 U 5/10
Papierfundstellen
- MDR 2011, 288
- ZMR 2011, 119
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.11.2002 - VIII ZB 66/02
Klageweise Geltendmachung der künftig fällig werdenden Nutzungsentschädigung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2010 - 24 U 5/10
Rn. 12 5. Gegen die von dem Landgericht zutreffend (vgl. hierzu ergänzend auch BGH, NJW 2003, 1395) ausgesprochene Verpflichtung der Beklagten, die Kosten auch des übereinstimmend für erledigt erklärten Teils des Rechtsstreits zu tragen, wendet sich die Beklagte mit der Berufung nicht. - OLG Düsseldorf, 06.05.2008 - 24 U 188/07
Übernahme eines Mietvertrages durch Nachmieter - Umfang des Mietausfallschadens …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 30.08.2010 - 24 U 5/10
Rn. 4 Die Parteien haben sich über alle wesentlichen Vertragsbedingungen - insbesondere Mietgegenstand, Mietzins sowie Dauer und Parteien des Mietverhältnisses (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2008, 662;… Wolf/Eckert/Ball, 10. Auflage, Rdn. 62) - geeinigt.
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