Rechtsprechung
| KG, 29.10.2013 - 26a U 88/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 101 Abs 1 S 2 GG, § 348 Abs 1 S 1 ZPO, § 348 Abs 1 S 2 Nr 2 ZPO, § 513 Abs 2 ZPO, § 66 StBerG
Spruchkörper; Steuerberatervertrag: Möglichkeit einer Berufung wegen Entscheidung durch den Einzelrichter einer nach dem Geschäftsplan unzuständigen Landgerichtskammer anstelle einer Katalogkammer; Pflicht des Steuerberaters zur Herausgabe von Unterlagen - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Geschäftsverteilung; Entscheidung des originären Einzelrichters einer nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Kammer anstatt der zuständigen Kammer als Kollegialorgan
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Entscheidung durch unzuständige Kammer ist kein Berufungsgrund!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtsfolgen der Nichteinhaltung der Geschäftsverteilung; Entscheidung des originären Einzelrichters einer nach der Geschäftsverteilung nicht zuständigen Kammer anstatt der zuständigen Kammer als Kollegialorgan
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Falsche Kammer entscheidet: Kein Berufungsgrund! (IBR 2014, 1374)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 11.12.2012 - 18 O 26/12
- KG, 29.10.2013 - 26a U 88/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 561
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00
"P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines …
Auszug aus KG, 29.10.2013 - 26a U 88/13
Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (BGH, Urteil vom 28.11.2001 - I ZR 168/00 - NJW 2003, 668, Rdnr. 46 nach juris; BGH…, Urteil vom 14.12.1998 - II ZR 330/97 - NJW 1999, 954, Rdnr. 7 nach juris).Ein Antrag auf Herausgabe von Gegenständen hat diese so konkret wie möglich zu bezeichnen (BGH - I ZR 168/00 - a. a. O., Rdnr. 48 nach juris).
Der Umstand, dass die Vollstreckung eines etwa obsiegenden Urteils mit Schwierigkeiten verbunden sein kann, macht einen Herausgabeantrag aber nicht ohne weiteres unbestimmt (BGH - I ZR 168/00 - a. a. O., Rdnr. 50 nach juris).
So hat der Bundesgerichtshof für den Fall eines Herausgabeverlangens bezogen auf Vervielfältigungsstücke einer bestimmten CD-ROM, die "im Eigentum" des in Anspruch genommenen Beklagten stehen, angenommen, die Unsicherheit sei unvermeidlich und im Interesse eines wirksamen Rechtsschutzes hinzunehmen (BGH - I ZR 168/00 - a. a. O., Rdnr. 50 nach juris).
- BGH, 11.03.2004 - IX ZR 178/03
Anspruch des Mandanten eines Steuerberaters auf Zustimmung der Übertragung der …
Auszug aus KG, 29.10.2013 - 26a U 88/13
Dies umfasst auch die Handakten und gilt auch, soweit sich der Steuerberater zum Führen von Handakten der elektronischen Datenverarbeitung bedient (…Goez, a. a. O., § 66 Rdnr. 21; BGH, Urteil vom 11.03.2004 - IX ZR 178/03 - MDR 2004, 967, Rdnr. 5 nach juris).Nach dieser Alternative sind auch die vom Beauftragten über die Geschäftsbesorgung selbst angelegten Akten, sonstigen Unterlagen und Dateien - mit Ausnahme von privaten Aufzeichnungen - herauszugeben (BGH - IX ZR 178/03 - a. a. O., Rdnr. 5 nach juris).
- BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97
Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der …
Auszug aus KG, 29.10.2013 - 26a U 88/13
Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (BGH…, Urteil vom 28.11.2001 - I ZR 168/00 - NJW 2003, 668, Rdnr. 46 nach juris; BGH, Urteil vom 14.12.1998 - II ZR 330/97 - NJW 1999, 954, Rdnr. 7 nach juris). - OLG München, 14.05.2012 - 15 W 813/12
Zurückbehaltungsrecht des Steuerberaters bei Einschränkung der …
- OLG Schleswig, 17.02.2020 - 16 U 43/19
LKW-Kartell - Anspruch auf Kartellschadensersatz beim Erwerb von Fahrzeugen der …
Der Begriff der Zuständigkeit soll bereits nach dem Wortlaut nicht das Gebot des gesetzlichen Richters umfassen (vgl. OLG Karlsruhe…, Urteil vom 26. Juli 2012, 9 U 204/11, NJW-RR 2013, 437, Rn. 34 m.w.N.; siehe aber: KG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 26a U 88/13, MDR 2014, 561, 562; OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. August 2014, I -16 U 30/14, Rn 33). - OLG Köln, 03.11.2017 - 6 U 41/17
Wettbewerbswidrigkeit der Bewerbung eines Telekommunikationsnetzes als "Das beste …
Von § 513 Abs. 2 ZPO wird auch die Zuständigkeit nach dem Geschäftsverteilungsplan erfasst (vgl. KG, Urteil vom 29.10.2013 - 26a U 88/13, NJOZ 2014, 414; OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.07.2012 - 9 U 204/11, NJW-RR 2013, 437;… Rimmelspacher in MünchKomm/ZPO, 5. Aufl., § 513 Rn. 15 Heßler in Zöller, ZPO, 31. Aufl., § 513 Rn. 7). - OLG Bremen, 20.02.2019 - 1 U 50/18
Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung eines festverzinslichen …
Diese Regelung findet grundsätzlich Anwendung auch dann, wenn ein nicht dem Geschäftsverteilungsplan des zuständigen Gerichts entsprechender Spruchkörper entschieden hat (siehe OLG Düsseldorf…, Urteil vom 08.08.2014 - I-16 U 30/14, juris Rn. 33; KG Berlin, Urteil vom 29.10.2013 - 26a U 88/13, juris Rn. 24 f., MDR 2014, 561), da anderenfalls der Einhaltung der bloßen gerichtsinternen Geschäftsverteilung eine stärkere Bedeutung zukommen würde als der gesetzlichen Zuständigkeitsverteilung. - LG Hagen, 12.07.2019 - 7 S 46/17 Der Umstand, dass die Vollstreckung eines etwa obsiegenden Urteils mit Schwierigkeiten verbunden sein kann, macht einen Herausgabeantrag aber nicht ohne weiteres unbestimmt (KG Urt. v. 29.10.2013 - 26a U 88/13, BeckRS 2013, 19306 N. div. N.).
- OLG Hamm, 21.04.2026 - 27 W 25/26 Diese Regelung betrifft - ebenso wie die für Berufungsverfahren geltende Parallelvorschrift des § 513 Abs. 2 ZPO - nicht nur die sachliche, örtliche und funktionelle Zuständigkeit, sondern auch die Zuständigkeit des jeweiligen Spruchkörpers innerhalb eines Gerichts (…MüKo-Hamdorf, ZPO Band 2, 7. Auflage 2025, § 571 Rn. 11; so auch KG Berlin NJOZ 2014, 414 f. und OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 437 ff., jeweils zu § 513 Abs. 2 ZPO).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 6 U 210/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 516 ZPO
Wirksamkeit der Berufungsrücknahme durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten - rechtsportal.de
ZPO § 516 Abs. 3
Wirksamkeit der Berufungsrücknahme durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten - ibr-online
Wirksamkeit der Berufungsrücknahme bei zwei Bevollmächtigten?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten
- haufe.de (Kurzinformation)
Berufung 2 x eingelegt, 1 x zurückgenommen = verfristet
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Wirksamkeit der Berufungsrücknahme durch einen von zwei Prozessbevollmächtigten (IBR 2014, 1378)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 27.08.2013 - 16 O 275/12
- OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 6 U 210/13
- LG Darmstadt, 29.07.2014 - 16 O 275/12
- OLG Frankfurt, 09.01.2015 - 12 W 78/14
Papierfundstellen
- NJW 2014, 1678
- MDR 2014, 561
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.05.2007 - XII ZB 82/06
Verlust des Rechtsmittels der Berufung bei Zurücknahme durch einen von mehreren …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 6 U 210/13
Rn. 9 Legen namens der unterlegenen Partei zwei Prozessbevollmächtigte unabhängig voneinander Berufung ein und nimmt einer von ihnen "die Berufung" ohne einschränkenden Zusatz zurück, so bewirkt dies nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. NJW 2007, 3640; juris-Tz. 25) den Verlust des - insoweit einheitlich zu behandelnden - Rechtsmittels. - BGH, 08.03.2004 - II ZB 21/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 6 U 210/13
Denn die Beendigung der Prozessvollmacht erlangt gemäß § 78 I ZPO nach außen erst Wirksamkeit, wenn sie dem Gericht gegenüber angezeigt ist (vgl. BGH FamRZ 2004, 865; juris-Tz. 7). - BSG, 26.07.1989 - 11 RAr 31/88
Wirksamkeit einer Berufungsrücknahme, Anzeige des Erlöschens einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 19.11.2013 - 6 U 210/13
In diesem Zusammenhang kann dahinstehen, ob darin, dass sich ein weiterer Anwalt als (alleiniger) Prozessbevollmächtigter bezeichnet, zugleich die Anzeige gesehen werden kann, dass die Prozessvollmacht des ersten Prozessbevollmächtigten erloschen sei (so BSG NJW 1990, 600;… offengelassen in BGH a.a.O.; juris-Tz. 32).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 08.11.2013 - I-9 W 66/13 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Streitwert; Unterlassen; Veröffentlichung; Internet; Mahnschreiben
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
GKG § 48 Abs. 2; BGB §§ 1004 Abs. 1 S. 2; 823 Abs. 1
Streitwert; Unterlassen; Veröffentlichung; Internet; Mahnschreiben - damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Die Entfernung einer unerwünschten Veröffentlichung von Kontaktdaten unter "gewerbeauskunft-zentrale.de" rechtfertigt nur einen Streitwert von 4.000 EUR
- JurPC
Streitwert bei begehrter Unterlassung der Datenverwendung auf der Internetseite "Gewerbeauskunft-Zentrale.de"
- kanzlei.biz
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung von Kontaktdaten auf einer Internetseite
- rechtsportal.de
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internetseite
- ibr-online
Streitwert der Unterlassungsklage wegen Internetveröffentlichung?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
GWE - Entfernung unerwünschter Kontaktdaten
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Streitwert bei unerwünschter Veröffentlichung von Firmendaten und offensichtlich unberechtigter Rechnungsstellung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streitwert einer Klage auf Unterlassung der Veröffentlichung der Kontaktdaten eines Gewerbebetriebes auf einer Internetseite
Verfahrensgang
- LG Bochum, 28.08.2013 - 13 O 68/13
- OLG Hamm, 08.11.2013 - I-9 W 66/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 894
- MDR 2014, 561
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07
E-Mail-Werbung II
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Rn. 12 Zwar ist die Klägerin durch die trotz der Kündigung bzw. des Widerrufs versandten Rechnungs- und Mahnschreiben der Beklagten sowie die Veröffentlichung ihrer Daten auf der Internet-Seite der Beklagten belästigt und in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie möglicherweise auch ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt worden (vgl. dazu auch BGH, NJW 2009, 2958f; ähnlich auch OLG Hamm, MMR 2005, 378;… Sprau, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 823 Rdn. 132). - BGH, 30.11.2004 - VI ZR 65/04
Streitwert bei unerlaubter E-Mail-Werbung
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Rn. 10 des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278). - OLG Koblenz, 29.09.2006 - 14 W 590/06
Gegenstandswert einer einstweiligen Verfügung gegen die Versendung von …
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Rn. 10 des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278).
- OLG Hamm, 11.04.2013 - 9 W 23/13
Streitwert einer Unterlassungsklage wegen unerwünschter Werbeschreiben
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Die durch das Verhalten der Beklagten verursachte Beeinträchtigung wiegt dabei grundsätzlich auch schwerer als die durch die Übersendung unerwünschter Werbeschreiben verursachte Beeinträchtigung (vgl. hierzu OLG Hamm, Beschluss vom 11.04.2013, Az.: 9 W 23/13), weil der Adressat eines Rechnungs- bzw. Mahnschreibens weitere Schritte befürchten muss und diese Schreiben deshalb nicht einfach entsorgen oder unbearbeitet lassen kann. - OLG Karlsruhe, 21.01.2008 - 6 W 121/07
Bestimmung des Streitwerts bei Zusendung von ungebetenen E-Mails
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Rn. 10 des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 30.11.2004, Az.: VI ZR 65/04; OLG Karlsruhe, GRUR-RR 2008, 262f; OLG Koblenz, GRUR 2007, 352; OLG Hamm, MMR 2005, 278). - OLG Hamm, 11.03.2005 - 1 Sbd 13/05
Streitwert bei Fax-Spamming
Auszug aus OLG Hamm, 08.11.2013 - 9 W 66/13
Rn. 12 Zwar ist die Klägerin durch die trotz der Kündigung bzw. des Widerrufs versandten Rechnungs- und Mahnschreiben der Beklagten sowie die Veröffentlichung ihrer Daten auf der Internet-Seite der Beklagten belästigt und in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung sowie möglicherweise auch ihrem Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb beeinträchtigt worden (vgl. dazu auch BGH, NJW 2009, 2958f; ähnlich auch OLG Hamm, MMR 2005, 378;… Sprau, in: Palandt, BGB, 72. Auflage 2013, § 823 Rdn. 132).
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
a) Der Streitwert für eine nichtvermögensrechtliche Streitigkeit richtet sich gemäß § 3 ZPO, § 48 Abs. 2 GKG u. a. nach dem Interesse des Klägers und damit seiner aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgenden persönlichen / wirtschaftlichen Beeinträchtigung, nach der Stellung der Beteiligten sowie nach Art, Umfang und Gefährlichkeit der zu unterlassenden / begehrten Handlung (…im Anschluss an BGH Beschl. v. 25.4.2023 - VI ZR 111/22, GRUR 2023, 1143 Rn. 13; OLG Hamm Beschl. v. 8.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5).Rn. 284 Dabei ist insbesondere das Interesse der Klägerin und damit ihre aufgrund des zu beanstandenden / gewünschten Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche / persönliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 8.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5 m. w. N.).
- OLG Frankfurt, 11.07.2024 - 6 W 36/24
3.000 EUR Streitwert in datenschutzrechtlichen Verfahren wegen Facebook-Datenleck
b) Dabei ist insbesondere das Interesse des Klägers und damit seine aufgrund des zu beanstandenden / gewünschten Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche / persönliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm Beschluss vom 8.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5 m. w. N.). - OLG Hamm, 22.10.2024 - 7 W 25/24
Streitwertbeschwerde gegen die Streitwertfestsetzung mit dem Ziel der Anhebung …
Rn. 13 Dabei ist insbesondere das Interesse des Klägers und damit seine aufgrund des zu beanstandenden / gewünschten Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche / persönliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 8.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5 m. w. N.). - LG Hagen, 26.08.2025 - 4 O 349/24 Rn. 97 Dabei ist insbesondere das Interesse der Klagepartei und damit ihre aufgrund des zu beanstandenden Verhaltens zu besorgende wirtschaftliche Beeinträchtigung zu berücksichtigen (…OLG Hamm, Urt. v. 15.08.2023 - I-7 U 19/23, juris Rn. 276 mwN; OLG Hamm, Beschl. v. 08.11.2013 - 9 W 66/13, NJW-RR 2014, 894 = juris Rn. 5 mwN).
- LG Aachen, 31.05.2022 - 12 O 386/21
Namensanmaßung einer Fraktion
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Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 95 FamFG, § 890 ZPO
Verstoß gegen Gewaltschutzanordnung: Beweis des schuldhaften Verstoßes als Voraussetzung für die Verhängung eines Ordnungsgeldes; Verhängung einer einheitlichen Sanktion bei natürlicher Handlungseinheit mehrerer Verstöße - ra.de
- rechtsportal.de
§§ 890 f ZPO; 95 FamFG
Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsanordnung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen eine Unterlassungsanordnung
Verfahrensgang
- AG Eckernförde, 30.10.2013 - 8 F 302/13
- AG Eckernförde, 04.11.2013 - 8 F 302/13
- OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 561
- FamRZ 2014, 1659
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (8)
- BGH, 18.12.2008 - I ZB 32/06
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen den eine Beschwerde zurückweisenden …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13
Zu einer rechtlichen Einheit (einer einheitlichen Tat) können Einzelverstöße als fortgesetzte Handlung nicht deshalb zusammengefasst werden, weil der Schuldner von vornherein mehrfache Verstöße gegen die Unterlassungsverpflichtung beabsichtigt hat (vgl. BGH, NJW 2009, 921, 922;… Stöber, a.a.O. Rn. 20). - OLG Hamm, 06.01.2011 - 8 WF 322/10
Vollstreckbarkeit einer Gewaltschutzanordnung vor Zustellung
Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13
Nach ganz herrschender Ansicht, die der Senat teilt, genügen im Vollstreckungsverfahren, das sich vorliegend nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG in Verbindung mit §§ 890 f. ZPO richtet, eine Glaubhaftmachung der Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung auch dann nicht, wenn das Erkenntnisverfahren als einstweiliger Rechtsschutz durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm FPR 2011, 232; OLG Bremen, FamRZ 2007, 1033;… Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 95 FamFG Rn. 15 b;… Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. § 890 ZPO Rn. 13;… Breidenstein in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. § 1 GewSchG Rn. 63). - OLG Hamm, 28.02.2013 - 1 WF 47/13
Gewaltschutzgesetz, Gewaltschutzanordnung, Unterlassungsverpflichtung, …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13
Dafür ist dann nur eine Sanktion zu verhängen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Februar 2013 - 1 WF 47/13, zitiert nach BeckRS 2013, 06006).
- OLG Bremen, 07.12.2006 - 4 WF 138/06
Vollstreckung einer Untersagungsanordnung nach dem GewSchG
Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13
Nach ganz herrschender Ansicht, die der Senat teilt, genügen im Vollstreckungsverfahren, das sich vorliegend nach § 95 Abs. 1 Nr. 4 FamFG in Verbindung mit §§ 890 f. ZPO richtet, eine Glaubhaftmachung der Zuwiderhandlung gegen eine Unterlassungsverpflichtung auch dann nicht, wenn das Erkenntnisverfahren als einstweiliger Rechtsschutz durchgeführt worden ist (vgl. OLG Hamm FPR 2011, 232; OLG Bremen, FamRZ 2007, 1033;… Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 3. Aufl., § 95 FamFG Rn. 15 b;… Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. § 890 ZPO Rn. 13;… Breidenstein in: jurisPK-BGB, 6. Aufl. § 1 GewSchG Rn. 63). - OLG Jena, 30.04.2010 - 1 WF 114/10
Verfahrenskostenhilfe: Begründung der Nichtabhilfeentscheidung bei neuem …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13
Zweck des Abhilfeverfahrens ist es, Beschwerden auf einem möglichst einfachen Weg zu erledigen (vgl. OLG Jena, FamRZ 2010, 1692 f.). - OLG Schleswig, 04.07.2011 - 10 WF 82/11
Verfahrenskostenhilfe nach Rechtskraft - Verfahrenskostenhilfe; Abhilfeverfahren; …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13
Diese Grundsätze gelten auch im Abhilfeverfahren (§ 572 ZPO), in dem das Gericht darüber zu entscheiden hat, ob es die Beschwerde für begründet hält und ihr abhilft oder sie dem Beschwerdegericht vorlegt; denn es besteht die Amtspflicht, den Inhalt der Beschwerdeschrift daraufhin zu überprüfen, ob die angefochtene Entscheidung ohne Vorlage an das Beschwerdegericht zu ändern ist (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2011, 1971 Tz. 31;… OLG Saarbrücken, a.a.O.). - BVerfG, 23.04.1992 - 1 BvR 462/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs im Abänderungsverfahren wegen …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13
Rn. 3 Artikel 103 Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfG, FamRZ 1992, 782). - OLG Saarbrücken, 23.08.2011 - 6 WF 92/11
Verfahrenskostenhilfe: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im …
Auszug aus OLG Schleswig, 10.12.2013 - 15 WF 401/13
Dieses grundrechtsgleiche Recht ist verletzt, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, dass das Gericht seiner Pflicht zur Kenntnisnahme und Erwägung von Beteiligtenvorbringen nicht nachgekommen ist (vgl. OLG Saarbrücken, FamFR 2011, 471 Tz. 3).
- OLG Saarbrücken, 23.07.2014 - 5 W 49/14
Verhängung eines Ordnungsgelds im Zwangsvollstreckungsverfahren: Zuwiderhandlung …
Er trägt die volle Beweislast für sämtliche allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 890 ZPO (…vgl. Stöber in: Zöller, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 890 Rdn. 13; OLG Schleswig, MDR 2014, 561).Rn. 39 Da das Landgericht auf der Grundlage seiner unzutreffenden Rechtsauffassung von einer weiteren Aufklärung des Sachverhalts abgesehen hat und eine eigene Sachentscheidung in der Beschwerdeinstanz aus diesem Grund nicht sachdienlich ist, ist die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - zurück zu verweisen (§ 572 Abs. 3 ZPO; zur Zurückverweisung vgl. OLG Schleswig, MDR 2014, 561).
Rn. 40 Mit Blick auf die Erwägungen des Nichtabhilfebeschlusses vom 3.7.2014, wonach unter gewissen, die Schuldnerin entlastenden Umständen in Bezug auf die Belieferung der Zeugin H. F. der Verstoß sich "immer noch aus dem Vorgang B." ergäbe, wird darauf hingewiesen, dass die Zahl (unterstellter) Verstöße für die Bemessung des Ordnungsgelds relevant ist (vgl. BGH, Beschl. v. 18.12.2008 - I ZB 32/06 - NJW 2009, 921) und deshalb für eine Entscheidung gemäß § 890 Abs. 1 ZPO notwendig festgestellt werden muss (dazu OLG Schleswig, MDR 2014, 561).
- LG Karlsruhe, 27.09.2023 - 11 T 259/23
Rechtliches Gehör bei der Nichtabhilfeentscheidung: Höre mir zu!
Darin liegt ein erheblicher Verfahrensmangel, der regelmäßig die Aufhebung der angefochtenen Entscheidung durch das Beschwerdegericht und die Zurückverweisung an das Gericht der ersten Instanz gebietet (Kammergericht, Beschluss vom 19.02.2013 - 5 W 235/12 m.w.N.; vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 10.12.2013 - 15 WF 401/13 m.w.N.).Eine Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens ist - auch bei erneuter Entscheidung durch das Amtsgericht (siehe dazu: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2009 - 11 W 55/09; OLG München, Beschluss vom 31.07.2015 - 13 W 1221/15; OLG Schleswig, Beschluss vom 10.12.2013 - 15 WF 401/13) - nicht angezeigt.
- OLG Düsseldorf, 04.07.2014 - 20 W 31/14
Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung hinsichtlich der Versendung von …
Rn. 12 Die Annahme einer natürlichen Handlungseinheit scheidet bei zwei Verstößen, die im Abstand von rund 2 Monaten begangen wurden, aus (vgl. auch OLG Schleswig, Beschluss vom 10.12.2013 - 15 WF 401/13 BeckRS 2014, 08207).
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Rechtsprechung
| KG, 30.10.2013 - 26a U 98/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 97 Abs 1 ZPO, § 522 Abs 2 ZPO, § 524 Abs 4 ZPO
Kostenentscheidung: Berufungszurückweisung durch einstimmigen Beschluss bei klageerweiternder Anschlussberufung - Wolters Kluwer
- ibr-online
Berufung zurückgewiesen: Kläger trägt Anschlussberufungskosten!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Anschlussberufung wirkungslos: Trägt Berufungskläger die gesamten Kosten? (IBR 2014, 1076)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.11.2012 - 27 O 498/12
- KG, 23.08.2013 - 26a U 98/13
- KG, 30.10.2013 - 26a U 98/13
Papierfundstellen
- MDR 2014, 561
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (6)
- KG, 21.09.2009 - 23 U 8/09
Kostenentscheidung: Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung …
Auszug aus KG, 30.10.2013 - 26a U 98/13
Während nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - XI ZB 9/05 - MDR 2006, 586, Rdnrn. 6 ff. nach juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - XI ZR 261/10 - WM 2012, 1211, Rdnrn. 11 f. nach juris zur Anschlussrevision) der Berufungsführer, der auf einen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO die Berufung zurücknimmt, gemäß § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO in der Regel auch die Kosten der Anschlussberufung zu tragen hat, ist die vom Bundesgerichtshof (…BGH - XI ZB 9/05 - a. a. O., Rdnr. 8 nach juris) offen gelassene Frage, ob nach Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung vollständig dem Berufungskläger aufzuerlegen sind oder ob Berufungskläger und Anschlussberufungskläger die Kosten des Berufungsverfahrens anteilig im Verhältnis der Werte von Berufung und Anschlussberufung zu tragen haben (vgl. die Nachweise bei KG, Beschluss vom 21.09.2009 - 23 U 8/09 - Rdnrn. 6-8 nach juris sowie bei Heßler in Zöller, ZPO, 30. Aufl., 2014, § 524 Rdnr. 44), umstritten.Rn. 18 Die Anschlussberufung stellt kein eigenes Rechtsmittel dar, sondern ist nur ein - wenngleich auch angriffsweise wirkender - Antrag im Rahmen des vom Berufungskläger eingelegten Rechtsmittels (KG - 23 U 8/09 - a. a. O., Rdnr. 10 nach juris m. w. N.).
Damit gehen auch die durch die Anschlussberufung ausgelösten Kosten letztlich auf die Veranlassung des Berufungsklägers zurück, denn ohne seine Berufung hätte sich der Berufungsbeklagte und Anschlussberufungskläger mit dem Urteil des ersten Rechtszuges zufrieden gegeben (KG - 23 U 8/09 - a. a. O., Rdnr. 8 nach juris).
Da nach der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Berufungskläger sogar im Falle der Rücknahme der Berufung die Kosten des Anschlussrechtsmittels in Regelfall zu tragen hat, gibt es keinen überzeugenden Grund, ihn für den Fall hinsichtlich der Kosten zu privilegieren, dass trotz des Hinweises eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts über die Berufung erforderlich wird (KG - 23 U 8/09 - a. a. O., Rdnr. 10 nach juris; OLG Hamm…, Beschluss vom 11.01.2011 - 7 U 40/10 - NJW 2011, 1520, Rdnr. 12 nach juris).
- BGH, 07.02.2006 - XI ZB 9/05
Kosten der Anschlussberufung nach Zurücknahme der (Haupt-)Berufung
Auszug aus KG, 30.10.2013 - 26a U 98/13
Während nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - XI ZB 9/05 - MDR 2006, 586, Rdnrn. 6 ff. nach juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - XI ZR 261/10 - WM 2012, 1211, Rdnrn. 11 f. nach juris zur Anschlussrevision) der Berufungsführer, der auf einen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO die Berufung zurücknimmt, gemäß § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO in der Regel auch die Kosten der Anschlussberufung zu tragen hat, ist die vom Bundesgerichtshof (BGH - XI ZB 9/05 - a. a. O., Rdnr. 8 nach juris) offen gelassene Frage, ob nach Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung vollständig dem Berufungskläger aufzuerlegen sind oder ob Berufungskläger und Anschlussberufungskläger die Kosten des Berufungsverfahrens anteilig im Verhältnis der Werte von Berufung und Anschlussberufung zu tragen haben (vgl. die Nachweise bei KG…, Beschluss vom 21.09.2009 - 23 U 8/09 - Rdnrn. 6-8 nach juris sowie bei Heßler in Zöller, ZPO, 30. Aufl., 2014, § 524 Rdnr. 44), umstritten. - BGH, 08.05.2012 - XI ZR 261/10
Revision im Schadensersatzprozess gegen eine Bank wegen fehlerhafter …
Auszug aus KG, 30.10.2013 - 26a U 98/13
Während nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Beschluss vom 07.02.2006 - XI ZB 9/05 - MDR 2006, 586, Rdnrn. 6 ff. nach juris; vgl. auch BGH, Beschluss vom 08.05.2012 - XI ZR 261/10 - WM 2012, 1211, Rdnrn. 11 f. nach juris zur Anschlussrevision) der Berufungsführer, der auf einen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 ZPO die Berufung zurücknimmt, gemäß § 516 Abs. 3 Satz 1 ZPO in der Regel auch die Kosten der Anschlussberufung zu tragen hat, ist die vom Bundesgerichtshof (…BGH - XI ZB 9/05 - a. a. O., Rdnr. 8 nach juris) offen gelassene Frage, ob nach Zurückweisung der Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten der Anschlussberufung vollständig dem Berufungskläger aufzuerlegen sind oder ob Berufungskläger und Anschlussberufungskläger die Kosten des Berufungsverfahrens anteilig im Verhältnis der Werte von Berufung und Anschlussberufung zu tragen haben (vgl. die Nachweise bei KG…, Beschluss vom 21.09.2009 - 23 U 8/09 - Rdnrn. 6-8 nach juris sowie bei Heßler in Zöller, ZPO, 30. Aufl., 2014, § 524 Rdnr. 44), umstritten.
- OLG Hamm, 11.01.2011 - 7 U 40/10
Kosten der Anschlussberufung bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss
Auszug aus KG, 30.10.2013 - 26a U 98/13
Da nach der genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Berufungskläger sogar im Falle der Rücknahme der Berufung die Kosten des Anschlussrechtsmittels in Regelfall zu tragen hat, gibt es keinen überzeugenden Grund, ihn für den Fall hinsichtlich der Kosten zu privilegieren, dass trotz des Hinweises eine Sachentscheidung des Berufungsgerichts über die Berufung erforderlich wird (…KG - 23 U 8/09 - a. a. O., Rdnr. 10 nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 11.01.2011 - 7 U 40/10 - NJW 2011, 1520, Rdnr. 12 nach juris). - OLG Zweibrücken, 01.09.2009 - 5 UF 24/09
Kostenentscheidung: Kosten einer Anschlussberufung
Auszug aus KG, 30.10.2013 - 26a U 98/13
Dann erscheint es aber nicht gerechtfertigt, dem Anschlussberufungskläger ohne sachliche Prüfung seines Rechtsmittels dadurch verursachte Kosten allein deshalb aufzuerlegen, weil die Berufung unbegründet ist und dies im Beschlusswege ausgesprochen wird (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 01.09.2009 - 5 UF 24/09 - FamRZ 2010, 399, Rdnr. 9 nach juris). - OLG Jena, 30.11.2004 - 4 U 109/04
Zur Kostentragungspflicht der Kosten einer wirkungslos gewordenen …
Auszug aus KG, 30.10.2013 - 26a U 98/13
Der mit einer Anschlussberufung überzogene Berufungsführer würde sich aus kostenrechtlichen, taktischen Überlegungen gehalten sehen, seine Berufung - trotz Aussichtslosigkeit - weiter zu verfolgen und so das Gericht zu einer erneuten, gegebenenfalls zeitintensiven Befassung mit der Sache zu veranlassen, um einem Teil der Berufungskosten zu entgehen (Thüringer OLG, Beschluss vom 30.11.2004 - 4 U 109/04 - OLG-NL 2005, 42, Rdnr. 13 nach juris m. w. N.).
- OLG Dresden, 30.06.2015 - 5 U 375/15
Außerordentliche Kündigung eines Gewerberaummietverhältnisses wegen …
In beiden Fällen verliert die Anschließung ohne Zutun des Anschlussberufungsklägers ihre Wirkung und ergeht über sie in der Sache keine gerichtliche Entscheidung, so dass es nicht gerechtfertigt wäre, dem Anschlussberufungskläger ohne sachliche Prüfung seines Rechtsmittels dadurch verursachte Kosten allein deswegen aufzuerlegen, weil die Berufung unbegründet ist und dies im Beschlusswege ausgesprochen wird (ebenso OLG Zweibrücken, Beschl. v. 01.09.2009, 5 UF 24/09, NJOZ 2010, 2574; KG, Beschl. v. 30.10.2013, 26a U 98/13, NJW 2014, 1023). - OLG Stuttgart, 18.06.2021 - 23 U 728/21
Kostenentscheidung im Berufungsverfahren bei einer Zurückweisung der Berufung …
Rn. 17 (1) Der Gesetzgeber gibt dem Berufungskläger im Rahmen des § 522 Abs. 2 ZPO nicht nur rechtliches Gehör, sondern auch die Gelegenheit, seine vom Gericht als aussichtslos eingeschätzte Berufung auf einen entsprechenden Hinweis hin kostengünstig zurückzunehmen, wodurch auch zur Entlastung der Gerichte beigetragen werden soll; wird die Rücknahme der Berufung - die, auch wenn sie nach einem Hinweis des Gerichts erfolgt, zur Folge hat, dass der Berufungskläger auch die Kosten der Anschlussberufung trägt (vgl. BGH…, Beschluss vom 7. Februar 2006 - XI ZB 9/05, juris, Rn. 7) - hinsichtlich der Kosten der Anschlussberufung anders behandelt als ihre Zurückweisung durch Beschluss, steht der Berufungskläger im Falle einer Anschlussberufung je nach jeweiligem Streitwert in vielen Fällen bei der Rücknahme hinsichtlich der Kosten wirtschaftlich ungünstiger und wird dann in aller Regel von einer Rücknahme selbst dann absehen, wenn er von dieser als sinnvoll überzeugt ist (vgl. z. B. OLG Braunschweig…, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 11 U 85/18, juris, Rn. 13 f.; OLG München…, Beschluss vom 19. November 2013 - 14 U 1510/13, Rn. 21 ff.; KG Berlin, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 26a U 98/13, Rn. 18, a. E.; OLG Nürnberg…, Beschluss vom 3. September 2012 - 6 U 844/12, juris, Rn. 39 ff.). - OLG München, 11.04.2014 - 23 U 4499/13
Kostentragung bzgl. der wirkungslosen Anschlussberufung bei Zurückweisung der …
Teilweise wird die Ansicht vertreten, der Berufungsführer habe bei Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO auch die Kosten der Anschlussberufung zu tragen (so z.B. OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2011, 6 U 278/10, [...] Tz. 6 ff; OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.09.2012, 6 U 844712, [...] Tz. 31 ff., KG, Beschluss vom 30.10.2013, 26a U 98/13, [...] Tz. 16 ff; OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2011, I-17 U 101/10, Tz. 4; OLG München, Beschluss vom 19.11.2013, 14 U 1510/13, [...] Tz. 3 ff; OLG München, Beschluss vom 31.10.2011, 8 U 2982/10, [...] Tz. 7 ff.).Soweit die Gegenansicht darauf verweist, es gelte eine Privilegierung des "uneinsichtigen" Berufungsführers zu vermeiden, der trotz Hinweis des Berufungsgerichts seine Berufung nicht zurücknimmt (so etwa KG, Beschluss vom 30.10.2013, 26a U 98/13, [...] Tz. 18), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
- KG, 21.04.2026 - 7 U 76/25
Besteller kann auf Stellung einer "korrekten" Schlussrechnung klagen!
Dabei wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beurteilt, ob die Kosten der Anschlussberufung dem Berufungskläger aufzuerlegen sind oder nach § 92 Abs. 1 ZPO eine Kostenquotelung vorzunehmen ist (…vgl. zu den Einzelheiten des Meinungsstreits MüKoZPO/Rimmelspacher, 7. Aufl. 2025, ZPO § 524 Rn. 62; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 18. Juli 2018 - 13 U 236/16 -, juris Rn. 5; KG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 26a U 98/13 -, juris Rn. 16 ff; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 18. Juni 2021 - 23 U 728/21 -, juris Rn. 9 ff. jeweils m. w. N.).Nach der Gegenansicht stände es indes letztlich im Belieben des Berufungsklägers, zu entscheiden, ob im Rahmen des § 522 Abs. 2 ZPO unter Verzicht auf die Gebührenreduzierung i. S. d. Nr. 1222 des KV Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG durch die Herbeiführung einer Sachentscheidung des Gerichts über seine Berufung, der Anschlussberufungskläger quotal mit den Rechtsmittelkosten belastet werden soll - wenngleich über die Anschlussberufung keine Sachentscheidung ergeht - ggf. mit der Folge, dass eine Sachentscheidung über sein Rechtsmittel für den Berufungskläger sogar im Ergebnis kostengünstiger wäre (OLG Braunschweig…, Beschluss vom 18. Dezember 2019 - 11 U 85/18 -, juris Rn. 13 f.; KG, Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 26a U 98/13 -, juris Rn. 18 jeweils m.w.N.).
- OLG Frankfurt, 18.07.2018 - 13 U 236/16
Kosten der wirkungslosen Anschlussberufung bei Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 …
Dabei wird in Rechtsprechung und Literatur nicht einheitlich beurteilt, ob die Kosten der Anschlussberufung dem Berufungskläger aufzuerlegen sind (…so z.B. OLG Dresden, Beschluss v. 30.6.2015, 5 U 375/15, juris Rn. 39; KG, Beschluss v. 30.10.2013, 26a U 98/13, juris Rn. 17 ff.;… OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.6.2011, 6 U 278/10, juris Rn. 9;… OLG Bremen, Beschluss v. 24.6.2008, 2 U 13/08, juris Rn. 7;… OLG Stuttgart, Beschluss v. 16.8.2006, 5 U 29/06, juris Rn. 18) oder nach § 92 Abs. 1 ZPO eine Kostenquotelung vorzunehmen ist (…so z.B. OLG München, 11.4.2014, 23 U 4488/13, juris Rn. 6;… OLG Celle, Beschluss v. 26.3.2014, 4 U 6/14, juris Rn. 31;… OLG Düsseldorf, Beschluss v. 28.12.2009, 24 U 79/09, juris Rn. 24;… OLG Stuttgart, Beschluss v. 23.3.2009, 12 U 220/08, juris Rn. 5;… OLG Dresden, Beschluss v. 17.5.2004, 6 U 2010/03, juris Rn. 10;… Zöller/Heßler, ZPO, 32 A. 2018, § 524 Rn. 44;… Musielak/Voit, ZPO, 15. A. 2018, § 524 Rn. 31a;… differenzierend: MüKoZPO/Rimmelspacher, 5. A. 2016, § 524 Rn. 60 ff.). - OLG Brandenburg, 17.04.2018 - 12 U 197/16
Trotz fehlender Abnahme: Bauträger muss Baumängel beseitigen!
Teilweise wird die Ansicht vertreten, der Berufungsführer habe bei Zurückweisung der Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO auch die Kosten der Anschlussberufung zu tragen (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 30.06.2015 - 5 U 375/15, 5 U 0375/15; KG, Beschluss vom 30.10.2013 - 26a U 98/13; OLG Frankfurt, Beschluss vom 14.06.2011 - 6 U 278/10; OLG Nürnberg, Beschluss vom 03.09.2012 - 6 U 844/12; KG, Beschluss vom 30.10.2013 - 26a U 98/13; OLG Köln, Beschluss vom 27.06.2011 - I-17 U 101/10; OLG München, Beschluss vom 19.11.2013 - 14 U 1510/13; Beschluss vom 31.01.2011 - 8 U 2982/10). - KG, 23.08.2021 - 5 U 121/19
Kostentragung: Wirkungslose Anschlussberufung bei Berufungsrücknahme
Etwas Anderes erscheint auch deswegen nicht sachgerecht, weil der Rechtsmittelkläger in Fällen der vorliegenden Art dem gleichen Kostenrisiko zum zweiten Mal ausgesetzt werden kann, wenn nämlich sein Gegner nach Zurücknahme der Berufung die damit gegenstandslos gewordene Klageerweiterung erneut in erster Instanz rechtshängig macht (vgl. Kammergericht, Beschluss vom 18. April 1988 - 18 UF 5043/87, FamRZ 1988, 1301; vgl. auch Beschluss vom 30. Oktober 2013 - 26a U 98/13 -, Rn. 19, juris).
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