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Rechtsprechung
   BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22188
BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23 (https://dejure.org/2023,22188)
BGH, Entscheidung vom 02.08.2023 - XII ZB 96/23 (https://dejure.org/2023,22188)
BGH, Entscheidung vom 02. August 2023 - XII ZB 96/23 (https://dejure.org/2023,22188)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Wiedereinsetzungsgesuch bei abgelehnter Fristverlängerung über den einwilligungsfreien Zeitraum hinaus

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 113 Abs 1 S 2 FamFG, § 117 Abs 1 S 4 FamFG, § 117 Abs 5 FamFG, § 233 S 1 ZPO, § 236 Abs 2 S 1 ZPO
    Wiedereinsetzungsgesuch bei abgelehnter Fristverlängerung über den einwilligungsfreien Zeitraum hinaus

  • IWW

    §§ 112 Nr. 2, ... 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, §§ 238 Abs. 2 Satz 1, 522 Abs. 1 Satz 4, 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 574 Abs. 2 ZPO, Art. 103 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG, § 117 Abs. 1 Satz 3 FamFG, § 117 Abs. 1 Satz 4 FamFG, § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO, §§ 113 Abs. 1 Satz 2, 117 Abs. 5 FamFG, § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO, §§ 117 Abs. 5 FamFG, 233 Satz 1 ZPO, § 113 Abs. 1 Satz 2 FamFG, § 85 Abs. 2 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO, § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist von Amts wegen bei Versagung einer beantragten Fristverlängerung über den ohne Einwilligung des Gegners bewilligungsfähigen Zeitraum hinaus

  • RA Kotz

    Erneute Fristverlängerung - Keine Wiedereinsetzung bei fehlender Zustimmung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist von Amts wegen bei Versagung einer beantragten Fristverlängerung über den ohne Einwilligung des Gegners bewilligungsfähigen Zeitraum hinaus

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Zustimmung zu erneuter Fristverlängerung: Keine Wiedereinsetzung!

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Fristverlängerung für Beschwerdebegründung - Wiedereinsetzung nach Versagung?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die versagte Fristverlängerung für die Beschwerdebegründung - und die Wiedereinsetzung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Antrag auf Fristverlängerung: Was ist vom Rechtsanwalt zu veranlassen? (IBR 2023, 544)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 113
  • MDR 2023, 1472
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 16.01.2018 - VIII ZB 61/17

    Anforderungen an ein faires Verfahren: Antrag auf Verlängerung der …

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23
    Weitere Voraussetzung ist allerdings, dass die Gründe für die unverschuldete Fristversäumung offenkundig sind oder nach erforderlichem gerichtlichem Hinweis offenkundig geworden wären (…vgl. Senatsbeschluss vom 23. Mai 2012 - XII ZB 375/11 - FamRZ 2012, 1205 Rn. 30 mwN; BGH Beschluss vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 19 mwN) und daher keiner Glaubhaftmachung bedürfen.

    Soweit für den Fall einer gänzlich unterbliebenen, also auch nicht nachträglich ergangenen Entscheidung über einen Fristverlängerungsantrag anderes gelten sollte (BGH Beschluss vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 16), käme es hierauf nicht an, weil die verschuldete Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist auf dem Unterbleiben einer Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag nach dem gemäß § 520 Abs. 2 Satz 2 ZPO einwilligungsfrei bewilligungsfähigen Zeitraum jedenfalls nicht beruht.

    Denn das Rechtsmittelgericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass dem Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung von mehr als einem Monat bekannt sind (…vgl. Senatsbeschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20 - FamRZ 2021, 1988 Rn. 14 mwN; BGH Beschluss vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 16; vgl. auch BVerfGE 93, 99 = FamRZ 1995, 1559) und er daher eines entsprechenden Hinweises nicht bedarf.

    So liegt es regelmäßig im Falle eines Fristverlängerungsantrags um nicht mehr als einen Monat oder bei Einwilligung des Gegners in eine weitergehende Fristverlängerung sowie Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO (…BGH Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22 - FamRZ 2023, 718 Rn. 10 ff. mwN; vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 25 …und vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16 - NJW 2017, 2041 Rn. 11 f. mwN).

    Rn. 21 Anderes gilt jedoch, wenn der Beteiligte mit der beantragten Fristverlängerung nicht rechnen kann, etwa weil diese die nach § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO einwilligungsfreie Dauer übersteigt und eine Einwilligung des Antragsgegners zu einer weitergehenden Fristverlängerung - wie vorliegend - weder erteilt noch vom Verfahrensbevollmächtigten des Gegners angekündigt ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20 - FamRZ 2021, 1988 Rn. 10 f.;… BGH Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21 - NJW 2023, 1812 Rn. 29 und vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 14 f.).

  • BGH, 25.08.2021 - XII ZB 172/20

    A) Holt der Verfahrensbevollmächtigte eines Beteiligten einer Familienstreitsache …

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23
    Zur Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdebegründungsfrist von Amts wegen bei Versagung einer beantragten Fristverlängerung über den ohne Einwilligung des Gegners bewilligungsfähigen Zeitraum hinaus (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20, FamRZ 2021, 1988).

    Denn das Rechtsmittelgericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass dem Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung von mehr als einem Monat bekannt sind (vgl. Senatsbeschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20 - FamRZ 2021, 1988 Rn. 14 mwN;… BGH Beschluss vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 16; vgl. auch BVerfGE 93, 99 = FamRZ 1995, 1559) und er daher eines entsprechenden Hinweises nicht bedarf.

    Rn. 21 Anderes gilt jedoch, wenn der Beteiligte mit der beantragten Fristverlängerung nicht rechnen kann, etwa weil diese die nach § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO einwilligungsfreie Dauer übersteigt und eine Einwilligung des Antragsgegners zu einer weitergehenden Fristverlängerung - wie vorliegend - weder erteilt noch vom Verfahrensbevollmächtigten des Gegners angekündigt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20 - FamRZ 2021, 1988 Rn. 10 f.;… BGH Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21 - NJW 2023, 1812 Rn. 29 …und vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 14 f.).

  • BGH, 30.01.2023 - VIa ZB 15/22

    Wiedereinsetzung: Vertrauen des Anwalts in eine weitere Verlängerung der …

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23
    Darf der Beteiligte auf die Gewährung einer beantragten Fristverlängerung vertrauen, weil deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, bedarf es zwar keiner Nachfrage beim Gericht, ob die beantragte Fristverlängerung bewilligt wurde oder bewilligt werden wird (BGH Beschluss vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22 - FamRZ 2023, 718 Rn. 10 ff. mwN).

    So liegt es regelmäßig im Falle eines Fristverlängerungsantrags um nicht mehr als einen Monat oder bei Einwilligung des Gegners in eine weitergehende Fristverlängerung sowie Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO (BGH Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22 - FamRZ 2023, 718 Rn. 10 ff. mwN;… vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 25 …und vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16 - NJW 2017, 2041 Rn. 11 f. mwN).

    In einem solchen Fall ist es Sache des Beteiligten, sich rechtzeitig nach dem Schicksal des von ihm gestellten Antrags auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist zu erkundigen, um die Begründung fristwahrend einreichen zu können (vgl. BGH Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22 - FamRZ 2023, 718 Rn. 12 mwN …und vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16 - NJW-RR 2017, 564 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 24.11.2022 - IX ZB 9/22

    Wiedereinsetzung in vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Begründung der …

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23
    Darf der Beteiligte auf die Gewährung einer beantragten Fristverlängerung vertrauen, weil deren Bewilligung mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden kann, bedarf es zwar keiner Nachfrage beim Gericht, ob die beantragte Fristverlängerung bewilligt wurde oder bewilligt werden wird (BGH Beschluss vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22 - FamRZ 2023, 718 Rn. 10 ff. mwN).

    So liegt es regelmäßig im Falle eines Fristverlängerungsantrags um nicht mehr als einen Monat oder bei Einwilligung des Gegners in eine weitergehende Fristverlängerung sowie Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO (BGH Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22 - FamRZ 2023, 718 Rn. 10 ff. mwN;… vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 25 …und vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16 - NJW 2017, 2041 Rn. 11 f. mwN).

    In einem solchen Fall ist es Sache des Beteiligten, sich rechtzeitig nach dem Schicksal des von ihm gestellten Antrags auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist zu erkundigen, um die Begründung fristwahrend einreichen zu können (vgl. BGH Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22 - FamRZ 2023, 718 Rn. 12 mwN …und vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16 - NJW-RR 2017, 564 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 14.10.2008 - VI ZB 37/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mangels Hinweises des Berufungsgerichts auf …

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist einem Beteiligten allerdings auch bei ihm zuzurechnendem Verschulden an der Fristversäumung zu gewähren, wenn sich das Verschulden wegen einer hierfür ursächlichen Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht nicht ausgewirkt hat (vgl. BGH Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - FamRZ 2009, 321 Rn. 8).

    Rn. 18 (b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde war das Oberlandesgericht auch nicht aufgrund seiner aus dem Gebot eines fairen Verfahrens folgenden (BVerfGE 93, 99 = FamRZ 1995, 1559; BGH Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - FamRZ 2009, 321 Rn. 9) gerichtlichen Fürsorgepflicht gehalten, die Antragsgegnerin vor Ablauf des nach § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO ohne Einwilligung des Gegners bewilligungsfähigen Zeitraums auf die mangels Einwilligung fehlende Möglichkeit einer weitergehenden Fristverlängerung hinzuweisen.

    Rn. 19 Aus dem Grundsatz, wonach ein Verfahrensbeteiligter darauf vertrauen darf, dass seine Schriftsätze alsbald nach ihrem Eingang bei Gericht zur Kenntnis genommen werden, offensichtliche äußere formale Mängel dabei nicht unentdeckt bleiben und er auf derartige behebbare Versäumnisse oder Fehler hingewiesen wird (vgl. BGH Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - FamRZ 2009, 321 Rn. 10), ergibt sich nichts Anderes.

  • BGH, 26.01.2017 - IX ZB 34/16

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Nichtbescheidung des ersten Antrags auf …

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23
    Dabei muss ein Rechtsmittelführer damit rechnen, dass der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens eine beantragte Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist versagt (…Senatsbeschluss vom 31. Januar 2018 - XII ZB 565/16 - FamRZ 2018, 841 Rn. 19 mwN; BGH Beschluss vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16 - NJW-RR 2017, 564 Rn. 10 mwN).

    In einem solchen Fall ist es Sache des Beteiligten, sich rechtzeitig nach dem Schicksal des von ihm gestellten Antrags auf Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist zu erkundigen, um die Begründung fristwahrend einreichen zu können (…vgl. BGH Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22 - FamRZ 2023, 718 Rn. 12 mwN und vom 26. Januar 2017 - IX ZB 34/16 - NJW-RR 2017, 564 Rn. 12 mwN).

  • BGH, 07.02.2023 - VIII ZB 55/21

    Wiedereinsetzung in die versäumte Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in einen …

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23
    Rn. 17 (a) Zunächst erweist es sich nicht als verfahrensfehlerhaft, dass das Oberlandesgericht über den Fristverlängerungsantrag der Antragsgegnerin nicht vor Ablauf der ohne Einwilligung des Gegners verlängerbaren Frist entschieden hat (vgl. BGH Beschluss vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21 - NJW 2023, 1812 Rn. 40 mwN).

    Rn. 21 Anderes gilt jedoch, wenn der Beteiligte mit der beantragten Fristverlängerung nicht rechnen kann, etwa weil diese die nach § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO einwilligungsfreie Dauer übersteigt und eine Einwilligung des Antragsgegners zu einer weitergehenden Fristverlängerung - wie vorliegend - weder erteilt noch vom Verfahrensbevollmächtigten des Gegners angekündigt ist (…vgl. Senatsbeschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20 - FamRZ 2021, 1988 Rn. 10 f.; BGH Beschlüsse vom 7. Februar 2023 - VIII ZB 55/21 - NJW 2023, 1812 Rn. 29 …und vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 14 f.).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23
    Rn. 18 (b) Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde war das Oberlandesgericht auch nicht aufgrund seiner aus dem Gebot eines fairen Verfahrens folgenden (BVerfGE 93, 99 = FamRZ 1995, 1559;… BGH Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08 - FamRZ 2009, 321 Rn. 9) gerichtlichen Fürsorgepflicht gehalten, die Antragsgegnerin vor Ablauf des nach § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO ohne Einwilligung des Gegners bewilligungsfähigen Zeitraums auf die mangels Einwilligung fehlende Möglichkeit einer weitergehenden Fristverlängerung hinzuweisen.

    Denn das Rechtsmittelgericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass dem Verfahrensbevollmächtigten eines Beteiligten die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung von mehr als einem Monat bekannt sind (…vgl. Senatsbeschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20 - FamRZ 2021, 1988 Rn. 14 mwN;… BGH Beschluss vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 16; vgl. auch BVerfGE 93, 99 = FamRZ 1995, 1559) und er daher eines entsprechenden Hinweises nicht bedarf.

  • BGH, 19.10.2022 - XII ZB 113/21

    Prüfung des Ablaufs von Rechtsmittelbegründungsfristen durch den Rechtsanwalt

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23
    Der Rechtsanwalt hat jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden (vgl. Senatsbeschluss vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 113/21 - NJW-RR 2023, 136 Rn. 11 mwN).

    Rn. 15 Die Einhaltung einer Rechtsmittelbegründungsfrist ist nicht nur durch die Eintragung der Hauptfrist, sondern zusätzlich durch eine ausreichende Vorfrist sicherzustellen (…vgl. Senatsbeschlüsse vom 17. Mai 2023 - XII ZB 533/22 - juris Rn. 11 mwN und vom 19. Oktober 2022 - XII ZB 113/21 - NJW-RR 2023, 136 Rn. 13 ff. mwN).

  • BGH, 09.05.2017 - VIII ZB 69/16

    Wiedereinsetzung gegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Vertrauen in die …

    Auszug aus BGH, 02.08.2023 - XII ZB 96/23
    So liegt es regelmäßig im Falle eines Fristverlängerungsantrags um nicht mehr als einen Monat oder bei Einwilligung des Gegners in eine weitergehende Fristverlängerung sowie Vorliegen der weiteren Voraussetzungen des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO (…BGH Beschlüsse vom 30. Januar 2023 - VIa ZB 15/22 - FamRZ 2023, 718 Rn. 10 ff. mwN;… vom 16. Januar 2018 - VIII ZB 61/17 - NJW 2018, 1022 Rn. 25 und vom 9. Mai 2017 - VIII ZB 69/16 - NJW 2017, 2041 Rn. 11 f. mwN).
  • BGH, 22.06.2021 - VIII ZB 56/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Fristensicherung bei …

  • BGH, 31.01.2018 - XII ZB 565/16

    Wiedereinsetzung nach Versäumung der Berufungsbegründungsfrist im mietrechtlichen …

  • BGH, 23.05.2012 - XII ZB 375/11

    Familienstreitsache: Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der …

  • BGH, 17.05.2023 - XII ZB 533/22

    Anforderungen an Rechtsanwalt zur Gewährleistung der Wahrung von …

  • BGH, 18.10.2023 - XII ZB 31/23

    Wiedereinsetzungsantrag: Anforderung an Fristenkontrolle durch Prozessbeteiligten

    Der Rechtsanwalt hat jedoch durch geeignete organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Fristen zuverlässig festgehalten und kontrolliert werden (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23 - juris Rn. 14 mwN).

    In diesen Fällen muss als zusätzliche Fristensicherung auch das hypothetische Ende der beantragten Fristverlängerung bei oder alsbald nach Einreichung des Verlängerungsantrags im Fristenbuch eingetragen, als vorläufig gekennzeichnet und rechtzeitig - spätestens nach Eingang der gerichtlichen Mitteilung - überprüft werden, damit das wirkliche Ende der Frist festgestellt und notiert werden kann (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23 - juris Rn. 15 mwN).

  • BGH, 11.02.2025 - VIII ZB 65/23

    Versäumung der Berufungsbegründungsfrist: Rechtsanwaltsverschulden bei …

    Rn. 29 Insoweit ist der vorliegende Sachverhalt nicht mit den - durch die Rechtsprechungszitate der Rechtsbeschwerde angesprochenen - Fallgestaltungen zu vergleichen, in denen ein Schriftsatz versehentlich bei einem unzuständigen Gericht eingeht (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 20. April 2011 - VII ZB 78/09, NJW 2011, 2053 Rn. 12-14;… vom 18. Oktober 2017 - LwZB 1/17, NJW 2018, 165 Rn. 10; siehe auch BGH…, Beschluss vom 20. April 2023 - I ZB 83/22, ZIP 2023, 1614 Rn. 16; jeweils mwN) oder an einem offensichtlichen äußeren formalen - ohne Kenntnis der Akten und ohne inhaltliche Prüfung unschwer erkennbaren - Mangel, etwa einer fehlenden Unterschrift, leidet (vgl. BGH…, Beschluss vom 14. Oktober 2008 - VI ZB 37/08, NJW-RR 2009, 564 Rn. 10 f.; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, NJW-RR 2024, 113 Rn. 19;… vom 18. Juli 2024 - V ZB 79/23, juris Rn. 10).
  • BGH, 19.12.2024 - IX ZB 16/23

    Vorgehen bei konkludentem Fristverlängerungsantrag; Anforderungen an Darlegung …

    Rn. 11 a) Grundsätzlich ist es Sache der nach Maßgabe des § 78 ZPO anwaltlich vertretenen Prozessparteien, für die Wahrung der Rechtsmittelbegründungsfristen Sorge zu tragen (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, MDR 2023, 1472 Rn. 20).

    Daher war es Sache des Klägervertreters, den eine Ablehnung seines nicht ausdrücklich als solchen bezeichneten und nicht mit einer Begründung versehenen Verlängerungsantrags nicht hätte überraschen dürfen, von sich aus bei Gericht rechtzeitig nachzufragen, ob die Frist möglicherweise dennoch verlängert worden war, so dass er im nicht fernliegenden Fall der Ablehnung noch vor Fristablauf die Berufungsbegründung oder jedenfalls einen begründeten Verlängerungsantrag hätte einreichen können (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. Juli 2007 - IV ZR 132/06, VersR 2007, 1583 Rn. 8; vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, MDR 2023, 1472 Rn. 21;… vom 14. November 2023 - XI ZB 10/23, juris Rn. 15).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2026 - 3 S 2189/25

    Unzulässigkeit der Umweltverbandsklage bei vollständiger Versäumung der …

    Folglich ist die hypothetische Klagebegründungsfrist, die an den - zum Zeitpunkt der Eintragung dieser Frist noch unbekannten - Zeitpunkt der Klagebegründung anknüpft, im Fristenkalender als vorläufig zu kennzeichnen, so wie es in der ständigen Rechtsprechung zur Eintragung vorläufiger Fristen bei noch nicht beschiedenen Fristverlängerungsanträgen anerkannt ist (vgl. BGH, Beschl. v. 18.10.2023 - XII ZB 31/23 -, juris Rn. 14, Beschl. v. 02.08.2023 - XII ZB 96/23 -, juris Rn. 15 und BGH, Beschl. v. 11.02.2014 - II ZB 5/13 -, juris Rn. 14).
  • BGH, 18.07.2024 - V ZB 79/23

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …

    Denn das Rechtsmittelgericht darf grundsätzlich davon ausgehen, dass dem Prozessbevollmächtigten einer Partei die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung von mehr als einem Monat bekannt sind und er daher eines entsprechenden Hinweises nicht bedarf (vgl. BGH…, Beschluss vom 25. August 2021 - XII ZB 172/20, MDR 2021, 1348 Rn. 14; Beschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, NJW-RR 2024, 113 Rn. 21).

    Bei der Einwilligung des Gegners zu einer über die Monatsfrist des § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO hinausgehenden Fristverlängerung handelt es sich schon nicht lediglich um eine bloße Formalie, bei deren Fehlen von einem offenkundigen Versehen der antragstellenden Partei auszugehen ist (vgl. näher BGH, Beschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23, NJW-RR 2024, 113 Rn. 19 ff. mwN).

  • BGH, 05.06.2024 - XII ZB 493/22

    Wiedereinsetzung in Ehe- und Familienstreitsachen bei Versäumung der …

    Denn bei der gegebenen Sachlage hätte das Beschwerdegericht ihm nach § 113 Abs. 1 FamFG iVm § 236 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO von Amts wegen Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligen müssen (vgl. Senatsbeschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23 - FamRZ 2023, 1735 Rn. 12 mwN).
  • OLG Köln, 08.03.2024 - 7 U 57/23

    Ablehnung der Wiedereinsetzung in eine abgelaufene Berufungsbegründungsfrist; …

    Er konnte hier nicht mit der beantragten Fristverlängerung rechnen, weil diese die nach § 520 Abs. 2 S. 3 ZPO einwilligungsfreie Dauer überstieg und eine Einwilligung des Beklagten zu einer weitergehenden Fristverlängerung weder erteilt noch von dessen Prozessbevollmächtigten angekündigt war (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23 -, juris Rn. 21).

    Rn. 9 Zwar ist einer Partei auch bei einem ihr zuzurechnenden Verschulden an der Fristversäumung Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sich das Verschulden wegen einer hierfür ursächlichen Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht nicht ausgewirkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23 -, juris Rn. 16).

  • OLG Köln, 21.05.2024 - 7 U 57/23

    Vertrauen (auf Fristverlängerung) ist gut, Kontrolle ist besser!

    Rn. 35 Soweit der Kläger meint, die vom Senat zitierte BGH-Entscheidung vom 02.08.2023 - XII ZB 96/23 -, der zufolge das Rechtsmittelgericht grundsätzlich davon ausgehen darf, dass dem Rechtsanwalt einer Partei die Voraussetzungen für eine Fristverlängerung von mehr als einem Monat bekannt sind, gelte nur für allgemeine Verlängerungsanträge, bei denen - anders als im vorliegenden Fall - keine Besonderheiten bestünden, überzeugt dies ebenfalls nicht.

    Vielmehr wird danach ein Hinweis in solchen Fällen für nicht erforderlich gehalten, in denen der Antragsteller mit der beantragten Fristverlängerung nicht rechnen kann, und als Beispiel ausdrücklich der - auch hier gegebene - Fall genannt, dass die beantragte Fristverlängerung die nach § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO einwilligungsfreie Dauer übersteigt und eine Einwilligung des Gegners zu einer weitergehenden Fristverlängerung weder erteilt noch angekündigt ist (vgl. BGH, Beschluss vom 2. August 2023 - XII ZB 96/23 -, Rn. 21, juris).

  • OLG Köln, 17.07.2026 - 19 U 63/26

    Verwerfung der Berufung, keine zweite Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist …

    Eine solche sei nur bei erstmaliger Beantragung einer Fristverlängerung entbehrlich (…unter Verweis auf § 520 Abs. 2 Satz 3 ZPO i.V.m. § 224 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH, Beschlüsse vom 16.03.2010 - VI ZB 46/09, Rn. 7, juris…, vom 09.05.2017 - VIII ZB 69/16, Rn. 12, juris und vom 02.08.2023 - XII ZB 96/23, Rn. 21, juris;… BeckOK ZPO/Gaier, 60. Ed. 1.3.2026, ZPO § 520 Rn. 11.1, beck-online).
  • OLG Frankfurt, 07.02.2025 - 3 UF 115/24

    Fristversäumnis wegen mangelnder Beschwerdebegründung

    Grundsätzlich ist es Sache der nach Maßgabe des § 114 FamFG anwaltlich vertretenen Verfahrensbeteiligten, für die Wahrung der Rechtsmittelbegründungsfristen Sorge zu tragen (vgl. BGH…, Beschluss vom 19.12.2024 - IX ZB 16/23 -, Rn. 11; BGH MDR 2023, 1472 Rn. 20).
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