Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Löschung von Post bei Facebook - Nachholung unterlassener Anhörung
- kanzlei.biz
Findet keine Anhörung bei der Löschung eines Facebook-Posts statt, kann diese im Gerichtsprozess nachgeholt werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Löschung von Post bei Facebook - Nachholung unterlassener Anhörung
- rechtsportal.de
BGB § 305 Abs. 2 ; BGB § 307 Abs. 1 S. 2
Wirksamkeit der Entfernung eines Posts bei Facebook wegen Hassrede und der zeitweisen Sperrung des Nutzerkontos
Kurzfassungen/Presse (12)
- Justiz Hessen (Pressemitteilung)
Fehlende Anhörung - Löschung eines Posts bei Facebook
- hessen.de (Pressemitteilung)
Unterlassene Anhörung des Betroffenen vor Löschung eines Posts bei Facebook kann im Prozess um die Wiederfreischaltung nachgeholt werden
- lhr-law.de (Kurzinformation)
Zur Facebook-Löschpraxis - Anhörung des Nutzers kann nach Löschung des Posts erfolgen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Fehlende Anhörung des Nutzers durch Facebook vor Löschung eines Facebook-Posts kann im Prozess um erneute Freischaltung des Beitrags nachgeholt werden
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
Löschung von Facebook-Posts
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Löschung eines Facebook-Beitrags
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Unterlassene Anhörung vor Löschung eines Facebook-Posts nachholbar - Unterlassene Anhörung vor Löschung eines Facebook-Posts nachholbar
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Löschung eines Posts bei Facebook: Unterlassene Anhörung des Betroffenen kann im Prozess um die Wiederfreischaltung nachgeholt werden
- iprspr.mpipriv.de (Auszüge)
Rom I-VO 593/2008 Art. 6
Vertragliche Schuldverhältnisse --> Verbraucherrecht - tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Unterlassene Anhörung des Betroffenen vor Löschung eines Posts bei Facebook kann im Prozess um die Wiederfreischaltung nachgeholt werden
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bei Deaktivierung eines Facebook-Accounts kann unterlassene Anhörung im Gerichtsprozess nachgeholt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Unterlassene Anhörung vor Löschung eines Posts bei Facebook kann im Prozess um die Wiederfreischaltung nachgeholt werden - Anhörungsfehler im Prozess um Wiederfreischaltung heilbar
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 03.09.2020 - 3 O 282/19
- OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
Papierfundstellen
- MDR 2022, 1481
- GRUR 2023, 746
- MMR 2023, 212
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (28)
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 179/20
Facebooks Regeln gegen "Hassrede" verstoßen gegen AGB-Recht
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
Nach Erlass der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2021 (III ZR 179/20; III ZR 192/20) hat der Kläger seine Klage mit Schriftsatz vom 8. November 2021 mit den Anträgen zu Ziff. 3 und 6 (neue Zählung) um einen allgemeinen Datenberichtigungsantrag und Unterlassungsantrag erweitert.Dies ist hier nicht der Fall, da es allein um die Frage geht, ob dem Kläger vor dem Hintergrund des Vorgehens der Beklagten im hiesigen Fall unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteile vom 29. Juli 2021, III ZR 179/20 und III ZR 192(20) ein entsprechender (allgemeiner) Unterlassungsanspruch gegen die Beklagte zusteht.
Auch der Bundesgerichtshof hat in seinen Entscheidungen deutlich gemacht, dass von einer Anhörung vor Durchführung der Maßnahme in eng begrenzten, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen näher zu bestimmenden Ausnahmefällen abgesehen werden kann (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 -, Rn. 87).
Daraus folgt, dass die Beklagte Beiträge, die der Kläger in sein Netzwerk eingestellt hat, nicht grundlos löschen darf (BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 -, Rn. 28;… Urteil vom 29. Juli 2021, III ZR 192/20 Rn. 40; Urteil vom 27. Januar 2022, III ZR 12/21, Rn. 34).
Bei den Nutzungsbedingungen und Gemeinschaftsstandards der Beklagten handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen und damit um Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305 ff. BGB (BGH, III ZR 179/20, aaO., Rn. 32).
Insoweit bedarf es einer umfassenden Würdigung und Abwägung der wechselseitigen Interessen, bei der die mit der Abweichung vom dispositiven Recht verbundenen Nachteile für den Vertragspartner, die von einigem Gewicht sein müssen, sowie Gegenstand, Zweck und Eigenart des Vertrages zu berücksichtigen sind (vgl. nur BGH, Urteil vom 29. Juli 2021, III ZR 179/20 [aaO.], Rn. 54).
Insoweit wird auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (III ZR 179/20, III ZR 192/20 und III ZR 12/21) Bezug genommen, deren Erwägungen sich der Senat insoweit zu eigen macht.
Eine strengere Ausrichtung der im Rahmen von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB vorzunehmenden Abwägung ausschließlich an der Meinungsfreiheit des Klägers würde auf eine staatsgleiche Bindung der Beklagten an Art. 5 Abs. 1 GG hinauslaufen, die vorliegend nicht besteht (vgl. BGH, III ZR 179/20, aaO., Rn. 78).
Zwar könnte der Umstand, dass der Bundesgerichtshof in den Verfahren III ZR 179/20, III ZR 192/20 und III ZR 12/21 selbst abschließend in der Sache entschieden hat, dafür sprechen, dass Entscheidungen zur Entfernung oder Sperre nach seiner Auffassung nur auf eine in seiner Gesamtheit (Kommunikationsstandards und Löschvorbehalt) ausgewogene vertragliche Regelung gestützt werden können (vgl. Holznagel, CR 2021, 733).
Zwar führt der Bundesgerichtshof an, dass die in das Vertragsverhältnis der Parteien einbezogenen Klauseln in Nr. 3.2 der Nutzungsbedingungen i.V.m. Teil III Nr. 12 der Gemeinschaftsstandards (Anm: kursiv durch Unterzeichner) der Beklagten einer Inhaltskontrolle gemäß §§ 307 ff. BGB nicht standhalten (vgl. nur BGH, III ZR 179/20, aaO. Rn. 51).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (III ZR 179/20, III ZR 192/20 und III ZR 12/21) ist die Beklagte zwar grundsätzlich berechtigt, den Nutzern ihres Netzwerks in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einhaltung bestimmter Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die strafrechtlichen Vorgaben hinausgehen.
Sie darf sich auch das Recht vorbehalten, bei Verstößen gegen die Kommunikationsstandards Maßnahmen zu ergreifen, die eine Entfernung einzelner Beiträge und die (vorübergehende) Sperrung des Netzwerkzugangs einschließen (BGH, III ZR 179/20, aaO., Rn. 78).
Bejahte man bereits in solchen Fällen einen Schadensersatzanspruch, entstünde ein unangemessenes Spannungsverhältnis zwischen der Löschungspflicht des Portalbetreibers bei Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten einerseits und dem hiermit verbundenen unverhältnismäßigen Schadensersatzrisiko andererseits (vgl. dazu jetzt BGH, Urteil vom 29.7.2021 - III ZR 179/20, Rz. 77).
- BGH, 29.07.2021 - III ZR 192/20
Zu Ansprüchen gegen die Anbieterin eines sozialen Netzwerks, die unter dem …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
Nach Erlass der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 29. Juli 2021 (III ZR 179/20; III ZR 192/20) hat der Kläger seine Klage mit Schriftsatz vom 8. November 2021 mit den Anträgen zu Ziff. 3 und 6 (neue Zählung) um einen allgemeinen Datenberichtigungsantrag und Unterlassungsantrag erweitert.Dessen Anwendbarkeit ergäbe sich im Übrigen auch ohne Rechtswahl der Parteien aus Art. 6 Abs. 1 Buchst. b Rom I-VO, weil ein Verbrauchervertrag vorliegt (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 192/20 -, Rn. 38, juris).
Daraus folgt, dass die Beklagte Beiträge, die der Kläger in sein Netzwerk eingestellt hat, nicht grundlos löschen darf (BGH…, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 -, Rn. 28; Urteil vom 29. Juli 2021, III ZR 192/20 Rn. 40;… Urteil vom 27. Januar 2022, III ZR 12/21, Rn. 34).
Insoweit wird auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (III ZR 179/20, III ZR 192/20 und III ZR 12/21) Bezug genommen, deren Erwägungen sich der Senat insoweit zu eigen macht.
Zwar könnte der Umstand, dass der Bundesgerichtshof in den Verfahren III ZR 179/20, III ZR 192/20 und III ZR 12/21 selbst abschließend in der Sache entschieden hat, dafür sprechen, dass Entscheidungen zur Entfernung oder Sperre nach seiner Auffassung nur auf eine in seiner Gesamtheit (Kommunikationsstandards und Löschvorbehalt) ausgewogene vertragliche Regelung gestützt werden können (vgl. Holznagel, CR 2021, 733).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (III ZR 179/20, III ZR 192/20 und III ZR 12/21) ist die Beklagte zwar grundsätzlich berechtigt, den Nutzern ihres Netzwerks in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einhaltung bestimmter Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die strafrechtlichen Vorgaben hinausgehen.
- BGH, 27.01.2022 - III ZR 12/21
Soziales Netzwerk: Inhaltskontrolle von AGB-Klauseln zur Nutzerkontosperrung und …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
Daraus folgt, dass die Beklagte Beiträge, die der Kläger in sein Netzwerk eingestellt hat, nicht grundlos löschen darf (BGH…, Urteil vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 -, Rn. 28;… Urteil vom 29. Juli 2021, III ZR 192/20 Rn. 40; Urteil vom 27. Januar 2022, III ZR 12/21, Rn. 34).Insoweit wird auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (III ZR 179/20, III ZR 192/20 und III ZR 12/21) Bezug genommen, deren Erwägungen sich der Senat insoweit zu eigen macht.
Zwar könnte der Umstand, dass der Bundesgerichtshof in den Verfahren III ZR 179/20, III ZR 192/20 und III ZR 12/21 selbst abschließend in der Sache entschieden hat, dafür sprechen, dass Entscheidungen zur Entfernung oder Sperre nach seiner Auffassung nur auf eine in seiner Gesamtheit (Kommunikationsstandards und Löschvorbehalt) ausgewogene vertragliche Regelung gestützt werden können (vgl. Holznagel, CR 2021, 733).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (III ZR 179/20, III ZR 192/20 und III ZR 12/21) ist die Beklagte zwar grundsätzlich berechtigt, den Nutzern ihres Netzwerks in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Einhaltung bestimmter Kommunikationsstandards vorzugeben, die über die strafrechtlichen Vorgaben hinausgehen.
- OLG München, 18.02.2020 - 18 U 3465/19
Rechtmäßigkeit der Sperrung eines Social-Media-Accounts
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
Auch unter Berücksichtigung des Umstands, dass das zwischen den Parteien bestehende Schuldverhältnis über § 241 Abs. 2 BGB durch die mittelbare Drittwirkung der Grundrechte der Parteien geprägt wird, verletzt daher eine pflichtwidrige Einschränkung von Kommunikationsmöglichkeiten, die dem Kläger ohnehin nur aufgrund des mit der Beklagten geschlossenen Nutzungsvertrags zur Verfügung stehen, ihn nicht in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (vgl. OLG München, Urteil vom 28. Februar 2020 - 18 U 3465/19 Rn. 71).Der zeitweiligen Einschränkung der privaten Kommunikationsmöglichkeit auf Facebook kommt für sich genommenen kein Vermögenswert zu; sie stellt daher keinen Schaden in diesem Sinne dar (Wybitul/Haß/Albrecht NJW 2018, 113 (114); OLG München Urt. v. 18.2.2020 - 18 U 3465/19 - Rz. 108).
- EuGH, 25.11.2020 - C-269/19
Banca B. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Missbräuchliche …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
Insoweit wird der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. z.B. EuGH, Urteil vom 25. November 2020 - C-269/19, NJW 2021, 611 Rn. 29 ff.;… Urteil vom 03.10.2019 - C-260/18, WM 2019, 1963 Rn. 48, Ersetzung einer missbräuchlichen Klausel durch eine dispositive Vorschrift des nationalen Rechts oder eine Vorschrift, die im Falle einer entsprechenden Vereinbarung der Parteien des betreffenden Vertrags anwendbar wäre, beschränkt auf Fälle, in denen die Streichung der missbräuchlichen Klausel den Richter zwingen würde, den Vertrag in seiner Gesamtheit für unwirksam zu erklären, was für den Verbraucher besonders nachteilige Folgen hätte, so dass dieser dadurch geschädigt würde) entnommen, dass eine ergänzende Vertragsauslegung durch das Gericht bei fehlenden gesetzlichen Vorschriften nicht zulässig sei.In der Entscheidung C-269/19 hat der Europäische Gerichtshof die Folgen einer bloßen Nichtanwendung einer missbräuchlichen Klausel und - wenn der Vertrag (wie dort) ohne diese Klausel nicht hätte fortbestehen können - eine Ersetzung durch dispositive nationale Bestimmungen allerdings ausdrücklich als nicht abschließende Möglichkeit bezeichnet (…vgl. NJW 2021, 611 Rn. 39 f.).
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 202/07
Erinnerungswerbung im Internet
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
aa) Unterlassungsanträge, die lediglich den Gesetzeswortlaut wiedergeben, sind in der Regel als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07 -, Rn. 21, juris).bb) Zudem darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts (§ 308 Abs. 1 ZPO) nicht erkennbar abgegrenzt sind, sich der Beklagte deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was ihm verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bleibt (BGH, Urteil vom 29. April 2010 - I ZR 202/07 -, Rn. 21, juris).
- OLG Bamberg, 16.06.2020 - 5 U 337/19
Erfolglose Klage gegen temporäre Sperrung eines Facebook-Nutzerkontos wegen der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
Nach alledem wird Ziff. 12 der Gemeinschaftsstandards dem Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB gerecht (vgl. zu alledem auch OLG Bamberg, Urteil vom 23. Juli 2020 - 5 U 337/19; OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 1. September 2020 - 5 U 745/20). - BGH, 10.06.2008 - VI ZR 248/07
Entschädigung der entgangenen Nutzung eines Freizeitzwecken dienenden Wohnmobils
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
Das verlangt die in § 253 BGB getroffene gesetzgeberische Entscheidung, wonach immaterieller Schaden nur ausnahmsweise, nämlich in den gesetzlich geregelten Fällen zu ersetzen ist (BGH Urteil vom 10. Juni 2008 - VI ZR 248/07 - Rn. 9). - BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
Insoweit streitet auch nicht die von dem Kläger in der Klageschrift zitierte BGH-Entscheidung (Urteil vom 1. Dezember 1999 - I ZR 49/97) zu seinen Gunsten. - BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09
Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.06.2022 - 16 U 229/20
Die Freiheit, nach subjektivem Belieben ein bestimmtes Verhalten zu verwirklichen, kann privatrechtlichen Veranstaltern oder Providern wie der Beklagten nicht unter Berufung auf die allgemeine Handlungsfreiheit schon grundsätzlich zur Einschränkung ihrer Eigentümerbefugnisse entgegengehalten werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. April 2018 - 1 BvR 3080/09). - BGH, 22.02.2022 - VI ZR 1175/20
Persönlichkeitsrechtsverletzung in der Presseberichterstattung: Voraussetzungen …
- BGH, 10.10.2013 - III ZR 325/12
Teilbare Klauseln
- OLG Nürnberg, 04.08.2020 - 3 U 3641/19
Zulässige Einschränkung von Meinungsäußerungen in sozialen Netzwerken
- EuGH, 03.10.2019 - C-260/18
In Darlehensverträgen, die in Polen geschlossen wurden und an eine Fremdwährung …
- BGH, 29.11.2016 - VI ZR 530/15
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts: Vererblichkeit des gegen die …
- BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 79/15
Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer …
- BVerfG, 07.12.1976 - 1 BvR 460/72
Flugblatt
- BGH, 13.11.1997 - IX ZR 289/96
Rechtsfolgen der Erstreckung einer Bürgschaft auf einen betragsmäßig nicht …
- BGH, 05.12.2002 - VII ZR 360/01
Erforderlichkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Verweigerung der …
- OLG Hamm, 15.09.2020 - 29 U 6/20
Die Facebook-Regeln zur Sperre bei Hassrede-Postings sind rechtmäßig
- OLG Celle, 20.01.2022 - 13 U 84/19
Löschung von Kommentaren in einem sozialen Netzwerk; Sperrung eines …
- EuGH, 31.03.2022 - C-472/20
Fremdwährungskredite: Die unverbindliche Stellungnahme eines Obersten …
- LG Mannheim, 13.05.2020 - 14 O 32/19
Verbot der Hassrede auf Facebook: Beschränkung des vertraglichen Nutzungsrechts …
- OLG Stuttgart, 24.11.2021 - 4 U 484/20
Löschung eines auf Facebook geposteten Beitrags: Nichtigkeit der …
- BGH, 09.03.2012 - V ZR 115/11
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Hausverbot für Vorsitzenden der NPD in einem …
- BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09
TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das …
- BGH, 19.11.2014 - VIII ZR 79/14
Anspruch auf Zahlung von Abschlägen auf die zu erwartende Einspeisevergütung: …
- BGH, 05.05.2011 - VII ZR 179/10
Wirksamkeit einer Sicherungsabrede in einem Bauvertrag: Zulässigkeit einer …
- OLG Schleswig, 08.11.2024 - 1 U 70/22
Kreistagswahl - Ansprüche eines Nutzers einer Social-Media-Plattform im …
Rn. 74 bb) Ob hierfür ein Feststellungsinteresse anzuerkennen ist, hat das Landgericht sodann zwar geprüft und - was wiederum der Rechtsprechung einiger Oberlandesgerichte entspricht (OLG Karlsruhe…, Urteil vom 24. Mai 2022 - 14 U 270/20, juris Rn. 59; OLG München…, Urteil vom 18. Februar 2020, 18 U 3465/19, juris Rn. 58 f.) - verneint, wobei dem Landgericht jedenfalls darin beizupflichten ist, dass der Kläger sich nicht auf ein Rehabilitierungsbedürfnis berufen kann, denn worin die von ihm - abstrakt - behaupteten diskriminierenden Nachwirkungen oder Beeinträchtigungen seiner gesellschaftlichen Stellung bestehen sollten, ist nicht ersichtlich (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 50).Zum einen werden sie für zu unbestimmt gehalten, weil sie faktisch bloß die Rechtslage nach den Urteilen des BGH vom 29. Juli 2021 - III ZR 179/20 und III ZR 192/20 zu den Voraussetzungen für die Vornahme einer Sperre wiederholten (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 59).
Ob diese Reihenfolge bereits zuvor im Wege der Auslegung des klägerischen Vorbringens zum Schaden angenommen werden konnte (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 64) kann dahinstehen.
Der Senat schließt sich der eingehenden und überzeugenden Begründung des OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 130 - 161 an, wonach der Zahlungsanspruch unter den gegebenen Umständen trotz pflichtwidriger Beitragsentfernung und Sperre des Nutzerkontos unter keinem rechtlichen Aspekt besteht und macht sich die diesbezüglichen Ausführungen des OLG Frankfurt zu eigen:.
Da die Sperrung nicht öffentlich mitgeteilt wurde und zudem nicht von einer staatlichen Stelle, sondern lediglich von einem Rechtssubjekt des Privatrechts ausgesprochen wurde, ist auch nicht ernsthaft eine Prangerwirkung zu erkennen (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 130 ff.).
Art. 82 DSGVO begründet keinen Schadensersatzanspruch bei jedwedem Verstoß (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 140 m.N.).
Allein die Nutzbarkeit der über den Read-Only-Modus hinausgehenden, von der Beklagten vertragsgemäß zur Verfügung zu stellenden Leistungen, die sozialen Netzwerken immanente Möglichkeit des Kommentierens, Postens, Teilens und des Nachrichtenaustauschs, ist nach dem gebotenen strengen Maßstab kein Wirtschaftsgut in dem vorstehend dargelegten Sinne (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 147).
Diese Leistungen des Klägers sind dann aber, soweit die Daten nicht schon ohnehin für die Vertragsdurchführung selbst erforderlich sind, die - reduzierte - Gegenleistung für die - reduzierten - Leistungen der Beklagten (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 155).
Nur aufschiebende Einreden, wie die aus §§ 320, 273 BGB, genügen nicht (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 158 m. N.).
Der zeitweiligen Einschränkung der privaten Kommunikationsmöglichkeit auf F kommt für sich genommenen kein Vermögenswert zu; sie stellt daher keinen Schaden in diesem Sinne dar (…OLG München Urteil vom 18.2.2020 - 18 U 3465/19, juris Rn. 108; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 161 m.w.N.).
Das bloße Affektionsinteresse ist nicht ersetzbar (OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, ebd.).
Soweit im Rahmen von Streitigkeiten zwischen Nutzern und der Beklagten mitunter auch bei Bestehen eines Anspruchs des Nutzers auf Wiederherstellung eines entfernten Beitrags und Aufhebung einer Sperre vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten nur unter den Voraussetzungen des Schuldnerverzugs für ersatzfähig gehalten werden (so OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 163), folgt der Senat dem nicht.
- OLG Düsseldorf, 02.04.2025 - U (Kart) 5/24
Unangekündigte und unbegründete Sperrung eines Nutzerkontos als …
Rn. 84 Das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Frankfurt vom 30. Juni 2022 (16 U 229/20, juris Rn. 55 ff. - Messer-Emoji) gibt keinen Anlass zu einer anderen Bewertung, zumal dieses einen Antrag betraf, mit dem ohne Bezugnahme auf eine bereits erfolgte Verletzungshandlung jegliche Sperrung ohne vorherige Anhörung und Möglichkeit zur Gegenäußerung untersagt werden sollte. - OLG Karlsruhe, 26.05.2023 - 10 U 24/22
Löschung von Beiträgen strafbaren Inhalts in sozialen Netzwerken
Der Kläger kann sein Rechtsschutzziel nämlich auch durch eine - gegenüber der Feststellungsklage vorrangige (vgl. nur BGH, Urteil vom 8.5.2015, V ZR 62/14, NJW-RR 2015, 1039) - Leistungsklage verfolgen, indem er die Wiederherstellung der gelöschten Beiträge und die Unterlassung erneuter Kontosperren beantragt (ebenso in gleichgelagerten Fällen OLG Karlsruhe, Urteil vom 3.7.2020, 15 U 120/19, GRUR-RS 2020, 41910; OLG Bamberg, Beschluss vom 28.4.2020, 4 U 228/19, GRUR-RR 2020, 42035; OLG Nürnberg, Urteil vom 18.2.2020, 18 U 3465/19, ZUM-RD 2021, 16, 19; OLG München, Urteil vom 7.1.2020, 18 U 1491/19, MMR 2021, 79, 80 f.; OLG München, Urteil vom 20.9.2022, 18 U 6314/20, GRUR 2023, 96, 99 f.; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.6.2022, 16 U 229/20, MMR 2023, 212, 213; OLG Dresden, Urteil vom 12.1.2021, 4 U 1600/20, NJ 2021, 117, 119; OLG Stuttgart, Urteil vom 24.11.2021, 4 U 484/20 ; OLG Schleswig, Beschluss vom 1.3.2021, 7 U 152/20, GRUR-RS 2021, 53244; OLG Hamm, Beschluss vom 15.9.2020, 29 U 6/20, GRUR-RS 2020, 25382).Rn. 266 (1) Soweit sich der Kläger zur Begründung dieses Anspruchs erstinstanzlich allein auf § 242 BGB als Anspruchsgrundlage berufen hat, schließt sich der Senat der hierzu bereits vorliegenden - soweit ersichtlich einheitlichen - Rechtsprechung anderer Oberlandesgerichte an (OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.4.2022, 14 U 270/20, GRUR-RS 2022, 11300; OLG Karlsruhe, Urteil vom 2.8.2022, 19 U 96/19; OLG München, Urteil vom 20.9.2022, 18 U 6314/20, GRUR 2023, 96, 100; OLG Celle, Urteil vom 20.1.2022, 13 U 84/19, GRUR-RS 2022, 1200; OLG Dresden, Urteil vom 20.8.2020, 4 U 784/20, NJW-RR 2020, 1370, 1372; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.6.2022, 16 U 229/20, MMR 2023, 212, 218 f.) an.
Eine Auskunftspflicht über bloße, bei objektiver Betrachtung fernliegende Mutmaßungen kann eine Vertragspartei gegenüber der anderen jedoch auch und gerade unter Berücksichtigung der Maßstäbe von Treu und Glauben nicht geltend machen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 26.4.2022, 14 U 270/20, GRUR-RS 2022, 11300; OLG Karlsruhe, Urteil vom 2.8.2022, 19 U 96/19; OLG Dresden, Urteil vom 20.8.2020, 4 U 784/20, NJW-RR 2020, 1370, 1372; OLG München, Urteil vom 20.9.2022, 18 U 6314/20, GRUR 2023, 96, 100; OLG Celle, Urteil vom 20.1.2022, 13 U 84/19, GRUR-RS 2022, 1200; OLG Frankfurt, Urteil vom 30.6.2022, 16 U 229/20, MMR 2023, 212, 219).
- OLG Frankfurt, 27.03.2023 - 17 W 8/23
Sperrung eines Social-Media-Kontos
Zur Vermeidung unnötiger Wiederholungen wird mit Blick darauf als auch wegen der auch hier vereinbarungsgemäß maßgeblichen Anwendbarkeit deutschen Rechts auf BGH, Urteil vom 27. Januar 2022 - III ZR 4/21 -, Rn. 16, 22, juris und OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20 -, Rn. 44 und 46, juris verwiesen.Bei der Abwägung des Interesses der Antragsgegnerin an der Sperrung des Kontos ist ferner die Gefahr der Sanktionierung verbotener Inhalte gemäß § 4 NetzDG zu berücksichtigen sowie jedenfalls grundsätzlich nicht ausschließbare Ansprüche (vgl. hierzu OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20 -, Rn. 127ff., juris) des Nutzers und Vertragspartners für den Fall einer Fortführung des Kontos bei nicht ausschließbarem Verdacht des unberechtigten Zugriffs Dritter.
- OLG Koblenz, 13.02.2023 - 12 U 2194/21
Rechtsstellung des Schuldners gegenüber einem Inkassounternehmen hinsichtlich des …
Weitgehender Konsens besteht jedoch in der Rechtsprechung dahin, dass entgegen der Auffassung des BAG (…BAG, EuGH-Vorlage vom 26. August 2021 - 8 AZR 253/20 (A) -, Rdn. 33, juris, in der es heißt: "Nach Auffassung des Senats führt demnach bereits die Verletzung der DSGVO selbst zu einem auszugleichenden immateriellen Schaden.") nicht bereits die Verletzung der DSGVO als solche zu einem auszugleichenden immateriellen Schaden führt, sondern ein irgendwie gearteter immaterieller Schaden tatsächlich entstanden sein muss (…so auch OLG Koblenz Urt. v. 18.5.2022 - 5 U 2141/21 = ZD 2022, 617; OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20 -, juris;… OLG Dresden Urt. v. 8.3.2022 - 4 U 1050/21 = MMR 2022, 479). - OLG Frankfurt, 14.11.2024 - 16 U 52/23
Zur Berechtigung des Betreibers eines sozialen Netzwerkes, Posts mit …
Ließe man den Antrag zu, hätte die Beklagte keine Möglichkeit, sich umfassend und adäquat zu verteidigen (so auch Urteile des Senats vom 30.06.2022- Az. 16 U 229/20, vom 20.07.2022 - Az. 16 U 90/21 und vom 7.9.2023 - 16 U 46/20). - KG, 20.02.2023 - 10 W 85/22
Ansprüche auf Aufhebung einer Sperrung des Nutzerkontos, Freischaltung eines …
Der Senat vermag einer solchen Argumentation, die zur Konsequenz hätte, dass die Befugnis eines Anbieters eines sozialen Netzwerkes zur Löschung von Inhalten und/oder Sperrung des Nutzerkontos aus einer ergänzenden Vertragsauslegung des Nutzervertrages abzuleiten wäre (in diesem Sinn: OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, Randnummer 100 ff. - juris; ZUM-RD 2022, 630 ff.), nicht zu folgen. - OLG Köln, 25.01.2024 - 15 U 45/23
Account-Sperre auf Social Media: Anspruch auf Zurücksetzung der Lösch- und …
Mit dem Zusatz "ohne vorab über die beabsichtigte Sperrung/Kontodeaktivierung zu informieren und die Möglichkeit zur Gegenäußerung mit anschließender Neubescheidung einzuräumen", macht der Kläger keinen auf Erteilung von Informationen gerichteten Anspruch geltend, sondern er schränkt lediglich die geltend gemachte Unterlassungspflicht ein (vgl. OLG München…, Urteil vom 20. September 2022 - 18 U 6314/20, GRUR 2023, 96 Rn. 30; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 61).Rn. 30 Der Antrag gibt nicht einen auslegungsbedürftigen Gesetzeswortlaut wieder (vgl. dazu BGH…, Urteil vom 26. Januar 2017 - I ZR 207/14, GRUR 2017, 422 Rn. 18), sondern er enthält eine hinreichend konkrete und klare Beschreibung der zu unterlassenden Handlung (vgl. OLG München…, Urteil vom 20. September 2022 - 18 U 6314/20, GRUR 2023, 96 Rn. 15; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 24. Mai 2022 - 14 U 270/20, juris Rn. 55; a.A. OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 59 f.).
- OLG Celle, 22.12.2022 - 5 U 67/22
Sperrung eines Social Media Accounts für das Einstellen von bestimmten Texten; …
Daran hält der Senat nach Kenntnisnahme und Erwägung der gegenläufigen Argumentation der Beklagten in dem vorliegenden Verfahren, einschließlich der im Schriftsatz vom 15. November 2022 zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt vom 30. Juni 2022 (16 U 229/20, juris Rn. 67 ff.) fest.Der Senat muss in diesem Rahmen nicht entscheiden, ob er - auch angesichts der gegenläufigen Argumentation des Klägers (Seite 29 f. des Schriftsatzes vom 23. Februar 2022, Bl. 83 f. d. A.) - an seiner in dem vorgenannten Urteil vom 24. Februar 2022 (5 U 53/21, im Umdruck S. 11 f.) vertretenen Rechtsauffassung festhält, dass der Kläger hier drei unterschiedliche Streitgegenstände verfolgt (so aber auch, wie schon zuvor der Senat: OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 63).
An dieser rechtlichen Einschätzung, die gleichermaßen für das vorliegende Verfahren greift, hält der Senat auch unter Berücksichtigung der diesbezüglichen rechtlichen Argumentation des Klägers in dem vorliegenden Verfahren fest (aus jüngerer Zeit ebenfalls: OLG Frankfurt, Urteil vom 30. Juni 2022 - 16 U 229/20, juris Rn. 127 ff.).
- OLG Hamm, 03.06.2025 - 21 U 62/23
Erforderlichkeit der Beauftragung eines Rechtsanwalts; Unterlassung- und …
Hiervon ist das Landgericht ausgegangen, welches auf die Leistungspflicht der Beklagten abgestellt hat, das YouTube-Konto zur Verfügung zu stellen und in seiner Funktionalität dauerhaft aufrecht zu erhalten, so dass die Deaktivierung einzelner Videos sowie Funktionseinschränkungen und -sperrungen des YouTube-Kontos als Nichtleistung zu begreifen wären (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 30.06.2022 - 16 U 229/20, MDR 2022, 1481, juris Rn. 163). - LG Nürnberg-Fürth, 22.08.2023 - 11 O 6693/21
Anspruch auf Freischaltung eines gelöschten Beitrags auf Social-Media-Plattform
- OLG Brandenburg, 04.12.2023 - 1 U 18/22
Leistungsklage mit dem Ziel der Wiederherstellung gelöschter Beiträge und der …
- OLG Dresden, 05.02.2024 - 4 U 1325/23
Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage bei Vorliegen eines …
- OLG München, 24.03.2026 - 18 U 3495/24
- OLG München, 09.04.2024 - 18 U 4603/22
Personenbezogene Daten - Verarbeitung, Rechtsschutzbedürfnis, Anhörungsverfahren, …
- OLG München, 17.03.2026 - 18 U 3495/24
Nutzungsvertrag, Kontosperrung, Beitragssperre, Unterlassungsanspruch, …
- LG Köln, 22.01.2026 - 31 O 166/25
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