Rechtsprechung
| BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96, 1 BvR 501/98, 1 BvR 534/98, 1 BvR 550/98 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
SGG § 114 Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 18; ; BVerfGG § 19; ; BVerfGG § 18 Abs. 1 Nr. 2; ; BVerfGG § 19 Abs. 2 Satz 3; ; BVerfGG § 93 c; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2
- Wolters Kluwer
Anwartschaft - Rentenversicherung - Altersversorgung - DDR - Versorgungsüberleitung - Selbstablehnung - Befangenheit - Richterausschluß
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG §§ 18, 19
Besorgnis der Befangenheit und Verhinderung eines Verfassungsrichters - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Berlin, 17.01.1994 - S 14 Z-An 278/91
- SG Berlin, 13.02.1995 - S 8 An 4790/94
- BSG, 14.06.1995 - 4 RA 28/94
- LSG Berlin, 17.09.1996 - L 2 An 79/95
- BSG, 10.03.1997 - 4 BA 187/96
- SG Berlin, 09.09.1997 - S 12 An 5508/96
- SG Berlin, 06.11.1997 - S 14 An 1554/96
- SG Berlin, 20.11.1997 - S 20 An 4628/94
- LSG Berlin, 03.02.1998 - L 8 An-S 142/97
- LSG Berlin, 03.02.1998 - L 8 An-S 6/98
- LSG Berlin, 04.02.1998 - L 8 An-S 156/97
- LSG Berlin, 30.04.1998 - L 8 An-S 142/97
- LSG Berlin, 30.04.1998 - L 8 An-S 6/98
- LSG Berlin, 11.06.1998 - L 8 An-S 156/97
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
- BSG, 03.08.1999 - B 4 RA 25/99 R
- BVerfG, 09.03.2000 - 1 BvR 2216/96
- BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96, 1 BvR 501/98, 1 BvR 534/98, 1 BvR 550/98
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1482
- NVwZ 2001, 668 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 26.05.1998 - 1 BvL 11/94
Begründete Selbstablehnung eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
Insbesondere verweisen die Beschwerdeführer auf den Beschluss des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 (BVerfGE 98, 134), der die Selbstablehnung des Vizepräsidenten Papier für begründet erachtet hat.Für die Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht, dass sich Vizepräsident Papier im Rahmen eines Rechtsgutachtens oder in sonstiger Weise (vgl. BVerfGE 98, 134 ) zu Verfassungsfragen geäußert hat, die durch die vorliegenden Verfahren aufgeworfen werden.
Rn. 7 b) Vizepräsident Papier war auch nicht durch den Beschluss des Ersten Senats vom 26. Mai 1998 (BVerfGE 98, 134) rechtlich gehindert, an den oben genannten Entscheidungen mitzuwirken.
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
Soweit die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden auf den Erkenntnissen der Urteile des Ersten Senats vom 28. April 1999 (vgl. BVerfGE 100, 1 ; 100, 104 ) beruht, hat die Kammer nach §§ 93 b, 93 c BVerfGG lediglich Senatsentscheidungen vollzogen, die ohne Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier ergangen sind. - BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
Vizepräsident Papier war danach in Bezug auf die fraglichen Verfahren zu keiner Zeit in irgendeiner Weise tätig, die einen Ausschluss begründet (vgl. BVerfGE 78, 331 ; 94, 241 ).
- BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88
Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …
Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
Das Bundesverfassungsgericht legt diese Vorschrift in einem konkreten, strikt verfahrensbezogenen Sinn aus (vgl. BVerfGE 82, 30 ). - BVerfG, 21.06.1988 - 2 BvR 602/83
Nordhorn
Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
Vizepräsident Papier war danach in Bezug auf die fraglichen Verfahren zu keiner Zeit in irgendeiner Weise tätig, die einen Ausschluss begründet (vgl. BVerfGE 78, 331 ; 94, 241 ). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvR 1926/96
Rentenüberleitung III
Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
Soweit die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerden auf den Erkenntnissen der Urteile des Ersten Senats vom 28. April 1999 (vgl. BVerfGE 100, 1 ; 100, 104 ) beruht, hat die Kammer nach §§ 93 b, 93 c BVerfGG lediglich Senatsentscheidungen vollzogen, die ohne Mitwirkung des Vizepräsidenten Papier ergangen sind. - BVerfG, 13.05.1953 - 1 BvR 344/51
Voraussetzungen für die Ablehnung eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
Sofern in Verfahren der Verfassungsbeschwerde - wie vorliegend - nicht mündlich verhandelt wurde, ist die Ablehnung nur bis zur Verkündung der Entscheidung zulässig, ohne dass es darauf ankommt, wann der Ablehnende vom Ablehnungsgrund Kenntnis erhalten hat (vgl. BVerfGE 2, 295 ;… Klein, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG, Kommentar, § 19, Rn. 12 ). - LSG Berlin, 17.09.1996 - L 2 An 79/95
Versorgung; Entgeltbescheid; Entgeltbegrenzung; Rentenversicherung; …
Auszug aus BVerfG, 18.01.2001 - 1 BvR 2216/96
a) den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 10. März 1997 - 4 BA 187/96 -, b) das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 17. September 1996 - L 2 An 79/95 -, c) das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. Februar 1995 - S 8 An 4790/94 -, d) den Bescheid der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte vom 22. Dezember 1993 - 65 230223 M 013 - i.d.F. des Widerspruchsbescheids vom 4. August 1994 II. mittelbar gegen.
- BVerfG, 12.01.2021 - 2 BvR 2006/15
Befangenheitsantrag Wallrabenstein
Entscheidet der Senat ohne mündliche Verhandlung, muss der Ablehnungsantrag jedenfalls bis zur abschließenden Entscheidung in der Sache gestellt werden (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 22. August 2018 - 2 BvC 1/18 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Januar 2001 - 1 BvR 2216/96 u.a. -, Rn. 9;… Lechner/Zuck, in: dies., BVerfGG, 8. Aufl. 2019, § 19 Rn. 9). - VGH Bayern, 22.06.2010 - 3 C 10.1227
Ablehnung einer Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Rn. 16 Für die Anwendung des § 18 Abs. 1 Nr. 2 BVerfGG (Ausschluss vom Richteramt) genügt es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts demnach nicht, wenn sich einer seiner Richter im Rahmen eines Rechtsgutachtens oder in sonstiger Weise zu Verfassungsfragen geäußert hat, die durch ein Verfahren, an dem er mitwirkt, aufgeworfen werden (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.1.2001, Az. 1 BvR 2216/96 u.a., NJW 2001, 1482).
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Rechtsprechung
| BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01, 1 BvR 71/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § ... 858; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 906 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 906 Abs. 1; ; ZPO § 545 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Einstweilige Verfügung - Einstweilige Anordnung - Mobilfunkstation - Kirchturm - Gefährliche Strahlung - Elektrosmog - Langzeitschäden
- rechtsportal.de
BVerfGG § 90 Abs. 2; GG Art. 2 Abs. 2
Erschöpfung des Rechtswegs bei einstweiligen Rechtsschutz; Einstweilige Verfügung gegen Mobilfunkstation - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 28.11.2000 - 8 U 190/00
- OLG Frankfurt, 28.11.2000 - 8 U 208/00
- BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01, 1 BvR 71/01
Papierfundstellen
- NJW 2001, 1482
- NVwZ 2001, 909 (Ls.)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer …
Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
Denn auch bei einer Entscheidung dieses Inhalts handelt es sich um einen Akt der öffentlichen Gewalt, der nach § 90 Abs. 1 BVerfGG der Verfassungsbeschwerde unterliegt (BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ;… BVerfG, DVBl 2000, S. 40 ).Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein kann, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ;… DVBl 2000, S. 40 ).
Das ist der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 65, 227) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 59, 63 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ).
- BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1658/96
Kontrolle zivilrechtlichler Entscheidungen zur Immission elektromagnetischer …
Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
Die 1. Kammer des Ersten Senats habe dies in dem Nichtannahmebeschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1658/96 - (NJW 97, 2509) in verfassungsrechtlicher Hinsicht nicht beanstandet.Rn. 17 Das Oberlandesgericht hat seinen Entscheidungen eine Beweislastverteilung zugrundegelegt, die von Verfassungs wegen nicht grundsätzlich zu beanstanden ist (vgl. 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1658/96 -, NJW 1997, S. 2509).
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG
Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
Denn auch bei einer Entscheidung dieses Inhalts handelt es sich um einen Akt der öffentlichen Gewalt, der nach § 90 Abs. 1 BVerfGG der Verfassungsbeschwerde unterliegt (BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ;… BVerfG, DVBl 2000, S. 40 ).Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein kann, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ;… DVBl 2000, S. 40 ).
- BVerfG, 28.10.1999 - 1 BvR 1841/99
Rehabilitierung - Rückgabe eines Grundstücks - Beschwerdebegründung - …
Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
Denn auch bei einer Entscheidung dieses Inhalts handelt es sich um einen Akt der öffentlichen Gewalt, der nach § 90 Abs. 1 BVerfGG der Verfassungsbeschwerde unterliegt (BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; BVerfG, DVBl 2000, S. 40 ).Das bedeutet, dass auch die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten sein kann, wenn sich dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit bietet, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (vgl. BVerfGE 79, 275 ; 86, 15 ; DVBl 2000, S. 40 ).
- OLG Frankfurt, 28.11.2000 - 8 U 190/00
Gesundheitsbeeinträchtigung durch Mobilfunkstation - Feststellungen durch …
Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 28. November 2000 - 8 U 190/00 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung .Auf die Berufung der Beklagten hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit zwei Urteilen vom 28. November 2000 - 8 U 190/00 und 208/00 - in Abänderung der Entscheidungen des Landgerichts die beiden einstweiligen Verfügungen aufgehoben und die Verfügungsanträge abgewiesen.
- BVerfG, 25.07.1979 - 2 BvR 878/74
Arzthaftungsprozeß
Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
Das Rechtsstaatsprinzip enthält eine materielle Komponente, die auf die Erlangung und Erhaltung der materiellen Gerechtigkeit im staatlichen und staatlich beeinflussbaren Bereich abzielt, wodurch auch im Zivilverfahren der Richter verpflichtet wird, durch eine entsprechende Verfahrensgestaltung den materiellen Inhalten der Verfassung Geltung zu verschaffen und für ein faires Verfahren und eine faire Handhabung der Beweislastregeln Sorge zu tragen (vgl. BVerfGE 52, 131 ). - BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82
Zwischenlager Gorleben
Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
Rn. 20 Der Subsidiaritätsgrundsatz, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG, soll vor allem sichern, dass durch die umfassende fachgerichtliche Vorprüfung der Beschwerdepunkte dem Bundesverfassungsgericht ein regelmäßig in mehreren Instanzen geprüftes Tatsachenmaterial unterbreitet wird und ihm die Fallanschauung und Rechtsauffassung der Gerichte, insbesondere auch der obersten Bundesgerichte, vermittelt werden; zugleich wird damit der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz gegen Verfassungsverletzungen gewähren (vgl. BVerfGE 77, 381 ). - BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Gefälschter Steckbrief
Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
Das ist der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 65, 227) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 59, 63 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ). - BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 158/78
Fristbeginn zur Erhebung der Verfassungsbeschwerde - Verletzung des Anspruchs auf …
- BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
Auszug aus BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01
Das ist der Fall, wenn eine Klage im Hinblick auf entgegenstehende Rechtsprechung der Fachgerichte von vornherein als aussichtslos erscheinen muss (vgl. BVerfGE 70, 180 ), wenn die Verletzung von Grundrechten durch die Eilentscheidung selbst geltend gemacht wird, wie etwa bei der Versagung rechtlichen Gehörs (vgl. BVerfGE 65, 227) oder einer Verletzung des Art. 19 Abs. 4 GG durch die Verweigerung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 59, 63 ), oder wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 ). - BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 393/84
Nichtladung von Zeugen trotz Beweisbeschluß und Zahlung des Vorschusses
- BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79
Eurocontrol II
- BVerfG, 29.11.1983 - 1 BvR 1313/82
- BVerfG, 20.04.1982 - 1 BvR 1429/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs durch Nichtberücksichtigung von …
- BGH, 13.02.2004 - V ZR 217/03
Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen …
b) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision nicht aus einer anderen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2001, 1482, 1483) zu einem mit der vorliegenden Konstellation vergleichbaren Fall. - BGH, 13.02.2004 - V ZR 218/03
Zu den Voraussetzungen des privaten Immissionsschutzes gegen …
b) Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung der Revision nicht aus einer anderen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2001, 1482, 1483) zu einem mit der vorliegenden Konstellation vergleichbaren Fall. - OVG Brandenburg, 05.02.2003 - 4 B 195/02
Vermögensrecht, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verschulden der …
2000, § 80 Rn. 41; Kaltenborn, a.a.O., S. 830) und die Notwendigkeit einer entsprechenden Anwendung des § 28 Abs. 1 VwVfGBbg aus rechtsstaatlichen Gründen, insbesondere aus dem auch für das Verwaltungsverfahrensrecht geltenden Gebot eines fairen Verfahrens ist durchaus umstritten (vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Januar 2000 - 1 BvR 321/96 -, NJW 2000, 1709 f.; Beschluss der 1. Kammer des 1. Senats des BVerfG vom 31. Januar 2001 - 1 BvR 66/01, 1 BvR 71/01 -, NJW 2001, 1482 ff; BVerwG, Beschluss vom 31. August 2000 - 11 B 30/00 -, NVwZ 2001, 94, 95;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 80 Rn. 82;… verneinend Puttler, a.a.O.). - OLG Düsseldorf, 20.12.2001 - 14 U 208/01
Ansprüche der Nachbarn gegen den Betrieb einer Mobilfunksendeanlage
Die auf § 906 Abs. 1 S. 2 BGB in Verbindung mit der 26 BImSchV gestützte Beweislast entspricht auch dem Verfassungsrecht (Bundesverfassungsgericht 1 BvR 66/01, 1 BvR 71/01 Beschluss vom 31.01.01 NJW 01 1284 ff., 1483).
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