Rechtsprechung
| BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
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- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
AO § 30; ; StPO § ... 94; ; StPO § 98; ; StPO § 102; ; StPO § 103; ; StPO § 105; ; StPO § 162; ; BVerfGG § 93c; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 13 Abs. 1; ; GG Art. 13 Abs. 2
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Steuerstrafverfahren - Richterliche Durchsuchungsanordnung - Ausforschung - Gegenvorstellung - Unverletzlichkeit der Wohnung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO §§ 102 105; GG Art. 13 Abs. 1
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
Verfassungsrechtliche Anforderungen an richterliche Durchsuchungsanordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1941
- NVwZ 2002, 1369 (Ls.)
- NStZ 2002, 372
- StV 2002, 345
- WM 2002, 2479
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (12)
- BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76
Quick/Durchsuchungsbefehl
Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).Rn. 16 Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
Der Schutz der Privatsphäre, die auch von übermäßigen Maßnahmen im Rahmen einer an sich zulässigen Durchsuchung betroffen sein kann, darf nicht allein dem Ermessen der mit der Durchführung der Durchsuchung beauftragten Beamten überlassen bleiben (vgl. BVerfGE 42, 212 ).
Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ).
- BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00
Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).
Wird die Durchsuchung regelmäßig ohne vorherige Anhörung des Betroffenen angeordnet, so soll die Einschaltung des Richters auch dafür sorgen, dass die Interessen des Betroffenen angemessen berücksichtigt werden (vgl. BVerfGE 103, 142 ).
Rn. 16 Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
Dies versetzt den von der Durchsuchung Betroffenen zugleich in den Stand, die Durchsuchung seinerseits zu kontrollieren und etwaigen Ausuferungen im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten von vornherein entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 103, 142 ).
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")
Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).Rn. 16 Der gerichtliche Durchsuchungsbeschluss dient auch dazu, die Durchführung der Eingriffsmaßnahme messbar und kontrollierbar zu gestalten (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ; 103, 142 ).
Um die Durchsuchung rechtsstaatlich zu begrenzen, muss der Richter die aufzuklärende Straftat, wenn auch kurz, doch so genau umschreiben, wie es nach den Umständen des Einzelfalls möglich ist (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 42, 212 ).
Nur dies führt zu einer angemessenen rechtsstaatlichen Begrenzung der Durchsuchung, weil oft eine fast unübersehbare Zahl von Gegenständen als - wenn auch noch so entfernte - Beweismittel für den aufzuklärenden Sachverhalt in Frage kommen können (vgl. BVerfGE 20, 162 ).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80
Zwangsvollstreckung II
Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ).Die richterliche Durchsuchungsanordnung ist keine bloße Formsache (vgl. BVerfGE 57, 346 ).
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).In der fehlerhaft begründeten Beschwerdeentscheidung wurde das Begründungsdefizit des ermittlungsrichterlichen Durchsuchungsbeschlusses im Sinne seiner Rechtsschutzfunktion nach Art. 13 Abs. 2 GG unberücksichtigt gelassen und zugleich der Beschwerdeführerin der im Rechtsmittelverfahren gebotene Rechtsschutz gemäß Art. 19 Abs. 4 GG verkürzt (vgl. BVerfGE 96, 27 ).
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 16.06.1987 - 1 BvR 1202/84
Zwangsvollstreckung III
Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
Dieser Richtervorbehalt zielt auf eine vorbeugende Kontrolle der Maßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 57, 346 ; 76, 83 ; 103, 142 ). - BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung
Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ). - BVerfG, 05.05.2000 - 2 BvR 2212/99
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen richterliche Durchsuchungsanordnung
Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
Der Vorwurf hinsichtlich der betroffenen Steuerart und der maßgeblichen Einzelbestimmungen im Gesetz wurde nicht näher steuerstrafrechtlich eingeordnet, obwohl dies bei Steuerstraftaten regelmäßig zu den Mindestangaben gehört (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Mai 2000 - 2 BvR 2212/99 -, StV 2000, S. 465 f.). - BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 528/85
Verfassungsreechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
Auszug aus BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvR 1619/00
Ein Durchsuchungsbefehl, der keinerlei tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs enthält und der zudem den Inhalt der konkret gesuchten Beweismittel nicht erkennen lässt, wird rechtsstaatlichen Anforderungen jedenfalls dann nicht gerecht, wenn solche Kennzeichnungen nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen ohne weiteres möglich und den Zwecken der Strafverfolgung nicht abträglich sind (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 44, 353 ; 45, 82; 50, 48 ; 71, 64 ). - BVerfG, 15.11.1978 - 2 BvR 65/77
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
- BVerfG, 07.06.1977 - 2 BvR 1122/76
Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluß
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme von Datenträgern und Daten bei Rechtsanwälten und Steuerberaterern …
Rn. 73 Die auf die Durchsuchungsbeschlüsse bezogenen Ausführungen beschränken sich, unter Bezugnahme auf den Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 - (NJW 2002, S. 1941 f.), auf die bloße Behauptung einer Grundrechtsverletzung. - BGH, 10.11.2016 - 4 StR 86/16
Betrug; Bankrott; Verjährung (Beginn, verjährungsunterbrechende …
Mängel in der Beschreibung der aufzuklärenden Tat können durch die Bezeichnung der zu suchenden Beweismittel ausgeglichen werden, sofern diese Rückschlüsse auf den konkreten Tatvorwurf zulassen (vgl. BVerfG, NJW 2002, 1941, 1942; StraFo 2004, 413; NStZ-RR 2005, 203, 204; BVerfGK 14, 90). - BVerfG, 09.02.2005 - 2 BvR 984/04
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines …
Angaben zu der jeweils betroffenen Steuerart, den maßgeblichen Einzelbestimmungen im Gesetz (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 , zu diesen Mindestangaben bei Steuerstraftaten) sowie zum Tatzeitraum unterbleiben.Dass für einen anderen Beurteiler ein konkretisierbarer und den amtsgerichtlichen Beschlüssen gegebenenfalls zugrunde liegender Verdacht aus den Akten entnehmbar sein mag, kann den Ermittlungsrichter nicht der Mitteilung und Bewertung des aus seiner Sicht maßgeblichen Verdachts entheben (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 ).
- LG Nürnberg-Fürth, 14.02.2024 - 18 Qs 49/23
Anonyme Anzeige als Tatverdachtsgrundlage für eine Durchsuchungsanordnung
Diese Umschreibung muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14; Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14; Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00). - BVerfG, 17.03.2009 - 2 BvR 1940/05
Wohnungsdurchsuchung; Richtervorbehalt (eigenverantwortliche Prüfung; inhaltliche …
Es enthebt den Ermittlungsrichter nicht der eigenen Mitteilung und Bewertung des aus seiner Sicht maßgeblichen Verdachts, dass sich aus dem im Beschluss nicht mitgeteilten Akteninhalt möglicherweise Verdachtshinweise ergeben können (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, NJW 2002, S. 1941 …und vom 9. Februar 2005 - 2 BvR 984/04 u.a. -, NStZ-RR 2005, S. 203 ); denn das Gericht kann sich nicht darauf verlassen, dass der Akteninhalt auch den mit der Durchsuchung befassten Beamten vertraut ist und sie die Zielrichtung der Maßnahme entsprechend begrenzen können. - LG Nürnberg-Fürth, 08.01.2025 - 18 Qs 27/24
Durchsuchungsbeschluss wegen Steuerhinterziehung, inhaltliche Anforderungen, …
Diese Umschreibung muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten aufzeigen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14; BVerfG, Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14; BVerfG, Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03; BVerfG, Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00).Rn. 65 Einerseits wird vertreten, das Steuergeheimnis könne es gebieten, in der Anordnung Steuerdaten des Beschuldigten nicht im Rahmen der Beschreibung des steuerstrafrechtlichen Vorwurfs Dritten zu offenbaren (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 4. August 2023 - 12 Qs 57/23; LG Bielefeld, Beschluss vom 22. November 2007 - Qs 587/07 I;… Alber in: Hübschmann/Hepp/Spitaler: AO/FGO, 283. Lieferung, 11/2024, § 30 AO 1977, Rn. 291;… MüKoStPO/Pflaum, 1. Aufl. 2018, AO § 30 Rn. 22;… von Saucken in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 105 StPO, Rn. 3 (sogar "ohne nähere Begründung");… Tipke/Kruse, 183. Lieferung 10/2024, § 30 AO Rn. 70; Radon, NZWiSt 2024, 209 (213)).
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02
Erschöpfung des Rechtswegs bei strafrechtlichen Ermittlungen
Rn. 21 Die Frage, ob die Beanstandung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses (vgl. BVerfGE 42, 212 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, StV 2002, S. 345 ff.) im Sinne von Art. 103 Abs. 1 GG übergangen wurde, muss hier nicht entschieden werden. - LG Nürnberg-Fürth, 10.03.2022 - 12 Qs 6/22
Abrechnungsbetrug eines Apothekers durch die abgesprochene Zuweisung von …
Sie muss den mit der Vollziehung der Anordnung betrauten Beamten klarmachen, worauf sie ihr Augenmerk richten sollten, und damit den Zweck der Durchsuchungsanordnung erfüllen, den Zugriff auf Beweisgegenstände bei der Vollziehung der Durchsuchung zu begrenzen (BVerfG…, Beschluss vom 11. Februar 2015 - 2 BvR 1694/14, juris Rn. 25;… Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 14;… Beschluss vom 24. März 2003 - 2 BvR 180/03, juris Rn. 2; Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00, juris Rn. 16). - LG Nürnberg-Fürth, 07.11.2022 - 12 Qs 49/22
Zu den Anforderungen an einen Durchsuchungs- und Sicherstellungsbeschluss.
Von fehlender eigener Prüfung könnte etwa ausgegangen werden, wenn sich die Beschlussbegründung in formelhaften Floskeln ohne Einzelfallbezug oder in der bloßen Benennung des zugrunde liegenden Straftatbestandes erschöpft (BVerfG, Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00, juris Rn. 16;… Beschluss vom 8. April 2004 - 2 BvR 1821/03, juris Rn. 16 ff.), oder wenn das Ermittlungsgericht sinnentstellende Fehler oder sonst offenkundige Mängel des Antrags der Staatsanwaltschaft unkorrigiert übernimmt (BVerfG…, Beschluss vom 1. August 2014 - 2 BvR 200/14, juris Rn. 19;… vgl. auch Tsambikakis in Löwe/Rosenberg, StPO, 27. Aufl., § 105 Rn. 46 m.w.N.). - VerfGH Berlin, 19.02.2014 - VerfGH 123/13
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehörs und des Willkürverbots durch …
Ein solches Vorgehen ist zwar nicht schon an sich unzulässig, kann und darf aber die stets zwingend gebotene einzelfallbezogene richterliche Prüfung nicht ersetzen (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 6. März 2002 - 2 BvR 1619/00 -, juris Rn. 19). - BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1821/03
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: inhaltliche Anforderungen an den …
- BGH, 27.05.2003 - 4 StR 142/03
Verjährungsunterbrechung nur bei ordnungsgemäßem Durchsuchungsbefehl
- LG Düsseldorf, 17.09.2010 - 14 Qs 60/10
Anfangsverdacht für den Tatbestand der Steuerhinterziehung aus einem Kauf von …
- LG Düsseldorf, 11.10.2010 - 4 Qs 50/10
Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung aufgrund von Daten einer durch die …
- LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei …
- LG Nürnberg-Fürth, 24.09.2021 - 12 Qs 66/21
Durchsuchungsbeschluss - Anfangsverdacht
- LG Nürnberg-Fürth, 08.01.2025 - 18 Qs 27
Inhaltliche Anforderungen an einen Durchsuchungsbeschluss wegen …
- BVerfG, 03.04.2007 - 2 BvR 1797/05
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines …
- BVerfG, 12.08.2005 - 2 BvR 1404/04
"Nachbesserung" des bereits vollzogenen Durchsuchungsbeschlusses durch …
- BVerfG, 23.10.2003 - 2 BvR 1478/03
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines …
- LG Berlin, 18.03.2004 - 505 Qs 12/04
Rechtswidrigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses aufgrund mangelnder …
- OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06
Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung …
- LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2023 - 12 Qs 57/23
Begründungsumfang von Durchsuchungsbeschlüssen in einer Steuerstrafsache
- BVerfG, 20.12.2002 - 2 BvR 1619/00
- BVerfG, 29.07.2005 - 2 BvR 804/05
Unverletzlichkeit der Wohnung; Anforderung an Durchsuchungsbeschlüsse …
- FG Baden-Württemberg, 11.12.2018 - 4 K 3174/16
Gesonderte Feststellung nach § 180 Abs. 2 AO: Unterlassen der eine Erkennbarkeit …
- OLG Karlsruhe, 21.04.2016 - 1 AK 29/16
Antrag auf Erlass eines Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlusses im Wege der …
- LG Nürnberg-Fürth, 15.05.2023 - 18 Qs 8/23
Mindestanforderungen, die an den Inhalt eines Beschlusses zur Durchsuchung einer …
- OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13
Zuständigkeit des Regierungspräsidiums für Wohnungsdurchsuchung bei abgelehntem …
- BVerfG, 16.10.2006 - 2 BvR 1660/06
Durchsuchung - BVerfG billigt Durchsuchungsbeschluss
- LG Bielefeld, 22.11.2007 - I Qs 587/07
Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung wegen des Verdachts der …
- LG Hagen, 25.02.2025 - 47 NBs 72/23
- LG Münster, 07.11.2012 - 7 Qs 68/12
Rechtmäßigkeit eines Durchsuchungsbeschlusses bzgl. eines dort benannten …
- VerfGH Sachsen, 18.11.2004 - 88-IV-04
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Rechtsprechung
| BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 971/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Faires Verfahren - Selbstbetroffenheit - Steuerstrafverfahren - Beweisverwertungsverbot
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
Verfahrensgang
- LG Stade - 12 Qs 13/99
- LG Stade - 12 Qs 16/99
- LG Stade - 12 Qs 17/99
- LG Stade - 12 Qs 18/99
- LG Stade - 12 Qs 19/99
- LG Stade - 12 Qs 20/99
- LG Stade - 12 Qs 21/99
- LG Stade - 12 Qs 22/99
- LG Stade - 12 Qs 23/99
- LG Stade - 12 Qs 24/99
- AG Lüneburg, 22.11.1999 - 27 Gs 8/98
- AG Lüneburg, 03.12.1999 - 27 Gs 8/98
- AG Lüneburg, 10.12.1999 - 27 Gs 204/98
- LG Stade, 25.04.2000 - 12 Qs 10/99
- LG Stade, 25.04.2000 - 12 Qs 12/99
- BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 971/00
- BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 972/00
Papierfundstellen
- NJW 2002, 1941
- NStZ 2002, 373
- NStZ 2002, 484
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 971/00
Die angegriffene Beschlagnahmebestätigung in der Form der landgerichtlichen Beschwerdeentscheidung ist nachvollziehbar, keineswegs willkürlich im Sinne des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Willkürverbots (vgl. BVerfGE 18, 85 ) und beruht auch nicht auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte (…vgl. BVerfGE a.a.O., S. 92 f.). - BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86
Beschlagnahme von Filmmaterial
Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 971/00
Denn auch das Eigentumsrecht unterliegt den Schranken, die sich - unter anderem - aus der Strafprozessordnung ergeben und im Blick auf das rechtsstaatlich begründete Interesse an einer Aufklärung von Straftaten verfassungsrechtlich unbedenklich sind (vgl. BVerfGE 77, 65 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 01.03.2002 - 2 BvR 971/00
Die Verfassungsbeschwerde wird gemäß § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
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