Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
StPO § 153a Abs. 1; ; DÜG § 1; ; BGB § ... 31; ; BGB § 107; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 840 Abs. 1; ; BGB § 847 a.F.; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; StGB § 185
- aufrecht.de
"TV Total"
- online-und-recht.de
- RA Kotz
Persönlichkeitsverletzung durch TV-Show
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftung wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- urheberrecht.org (Kurzinformation)
70.000 Euro Schadensersatz wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Stefan Raabs »TV Total«
- dr-bahr.com (Pressemitteilung)
APR-Verletzung durch Fernsehsendung
- spiegel.de (Pressemeldung, 04.02.2004)
Fall "Lisa Loch": Raab zu 70.000 Euro Schadenersatz verurteilt
- wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)
70.000 Euro Schadensersatz für Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Fernsehsendung
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch Fernsehsendung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schadenersatz in Höhe von 70.000 Euro wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer Minderjährigen durch Sendung TV Total von Stefan Raab "hier: Lisa Loch" - Gezielte und mehrmalige Herabwürdigung zu Unterhaltungszwecken und zur Gewinnerzielung rechtfertigte ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Geldentschädigung wegen schwerer Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Fernsehsendung; Schranken der Kunstfreiheit und Satirefreiheit; Gezielte Herabwürdigung einer Minderjährigen zur Steigerung der Zuschauerquote; Verballhornung des Namens und Inverbindungbringen mit ...
In Nachschlagewerken
- Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Lisa Loch
Verfahrensgang
- LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02
- OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2394 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 919
- GRUR 2004, 970
- VersR 2005, 129
- ZUM 2004, 388
- afp 2004, 543
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (26)
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Ob eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, die die Zahlung einer Geldentschädigung erfordert, hängt insbesondere von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs ab, also von Ausmaß und Intensität der Ausstrahlung, von der Nachhaltigkeit und Fortdauer der Interessen- oder Rufschädigung des Verletzten sowie dem Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie dem Grad seines Verschuldens (BGH, Urteil vom 15.11.1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1, 12 = NJW 1995, 861 - Caroline von Monaco I; BGH, Urteil vom 30.1.1996 - VI ZR 386/94, BGHZ 132, 13, 27 = NJW 1996, 1131 - "Lohnkiller").Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. insbesondere das Urteil vom 15.11.1994 - VI ZR 56/94, BGHZ 128, 1 = NJW 1995, 861 - Caroline von Monaco I) beruht die Geldentschädigung für Verletzungen des Persönlichkeitsrechts auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch derartige Rechtsverletzungen häufig ohne Sanktion blieben mit der Folge, dass der Rechtsschutz der Persönlichkeit verkümmern würde.
Die Summe muss den von der Rechtsprechung geforderten echten Hemmungseffekt erzeugen (vgl. BGH, NJW 1995, 861, 865; ferner: BGH, Urteil vom 5.12.1995, NJW 1996, 984, 985; Caroline von Monaco II; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 8.3.2000, NJW 2000, 2187, 2188).
Der Präventionsgedanke ist es, der es gebietet, die Gewinnerzielungsabsicht als Bemessungsfaktor in die Entscheidung über die Höhe der Geldentschädigung einzubeziehen (so der Leitsatz 2 des Urteils des BGH vom 15.11.1994, NJW 1995, 861).
- LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
unter teilweiser Abänderung des am 17.4.2003 verkündeten Urteils des Landgerichts Essen, Az.: 4 O 205/02, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus eine weitere Geldentschädigung in Höhe von zumindest 278.000,- EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 5.6.2002 zu zahlen.unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Essen vom 17.4.2003 (4 O 205/02) die Klage gegen die Beklagten und Berufungsbeklagten zu 1), 2) und 4) abzuweisen.
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Essen vom 17.4.2003 (4 O 205/02) die Klage abzuweisen.
- LG Hamburg, 13.08.1999 - 324 O 106/99
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Bei Satire, die dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 3 GG unterfällt, mögen die Anforderungen an die Schwere einer Persönlichkeitsverletzung einerseits und die Schwere des Verschuldens andererseits höher angesetzt werden als sonst im Äußerungsrecht (LG Hamburg, NJW-RR 2000, 978, 980).So lag der Fall LG Hamburg, NJW-RR 2000, 978, in dem Susan Stahnke, die tatsächlich eine internationale Schauspielkarriere anstrebte, in der Harald-Schmidt-Show satirisch unterstellt wurde, in einer Fortsetzung von "Basic Instinct" mitzuwirken.
- BGH, 30.09.2003 - VI ZR 89/02
BGH weist Unterlassungsklage des früheren Vorstandsvorsitzenden der Deutschen …
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Mörder"; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, 1386 - "Münzen-Erna"; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, 3767 - "Bonnbons"; BGH, Urteil vom 30.9.2003 - VI ZR 89/02; VersR 2004, 205 = BGHReport 2004, 253; Palandt/ Sprau, BGB, 63. Aufl., § 823 Rn. 107).Die Maßstäbe für die Beurteilung der satirischen Einkleidung sind im Regelfall weniger streng als für die Bewertung des Aussagekerns (BGH, Urteil vom 30.9.2003 - VI ZR 89/02).
- BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96
Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer …
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Die Summe muss den von der Rechtsprechung geforderten echten Hemmungseffekt erzeugen (vgl. BGH, NJW 1995, 861, 865; ferner: BGH, Urteil vom 5.12.1995, NJW 1996, 984, 985; Caroline von Monaco II; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 8.3.2000, NJW 2000, 2187, 2188).Im Beschluss vom 8.3.2000 (1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, 2187, 2188) heißt es dazu, dass die angestrebte Gewinnerzielung als Bemessungsfaktor in die Entscheidung über die Höhe der Geldentschädigung einzubeziehen sei.
- BVerfG, 10.07.2002 - 1 BvR 354/98
Bonnbons
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Mörder"; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, 1386 - "Münzen-Erna"; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, 3767 - "Bonnbons"; BGH, Urteil vom 30.9.2003 - VI ZR 89/02; VersR 2004, 205 = BGHReport 2004, 253; Palandt/ Sprau, BGB, 63. Aufl., § 823 Rn. 107).Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich ersichtlich von dem Fall, der dem Beschluss des BVerfG vom 10.7.2002 (1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2002, 3767 - "Bonnbons") zugrunde lag.
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Alles andere liefe auf eine unstatthafte staatliche Inhaltskontrolle hinaus (BVerfGE 75, 369 = NJW 1987, 2661 - Strauß-Karikatur; BGH, NJW 2000, 1036, 1040).Dabei ist zu beachten, dass auch die "entkleidete" Aussage die Eigenart einer satirischen Inszenierung behält (BVerfG, NJW 1987, 2661; BGH, NJW 2000, 1036, 1039f; OLG Hamm, OLGReport 2002, 201, 203;… Löffler/ Steffen, Presserecht, 4. Aufl., § 6 LPG Rn. 78c;… Palandt/ Sprau, a. a. O., § 823 Rn. 107).
- BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99
Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Alles andere liefe auf eine unstatthafte staatliche Inhaltskontrolle hinaus (BVerfGE 75, 369 = NJW 1987, 2661 - Strauß-Karikatur; BGH, NJW 2000, 1036, 1040).Dabei ist zu beachten, dass auch die "entkleidete" Aussage die Eigenart einer satirischen Inszenierung behält (BVerfG, NJW 1987, 2661; BGH, NJW 2000, 1036, 1039f; OLG Hamm, OLGReport 2002, 201, 203;… Löffler/ Steffen, Presserecht, 4. Aufl., § 6 LPG Rn. 78c;… Palandt/ Sprau, a. a. O., § 823 Rn. 107).
- BGH, 16.07.2002 - X ZR 250/00
Zur Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust von Wertsendungen
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Zutreffend ist, dass zum Vorsatz im Zivilrecht nicht nur die Kenntnis der Tatbestandsmerkmale der verletzten Norm, sondern auch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit gehört (BGH, NJW 2002, 3255, 3256;… Palandt/ Heinrichs, a. a. O., § 276 Rn. 11; Deutsch, VersR 2004, 140;… ausführlich: Wussow, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl., Kap. 2 TZ 82f). - BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68
Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht
Auszug aus OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Auch eine durch die Kunstfreiheit geschützte Satire verletzt das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen aber dann, wenn die von ihrer satirischen Umkleidung freigelegte Aussage die Würde des Betroffenen in ihrem Kernbereich trifft (BVerfGE 30, 173, 193ff - Mephisto; BVerfGE 67, 213, 228 - Anachronistischer Zug). - BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
- BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00
Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy
- BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
- BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94
Lohnkiller
- BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86
Bundesflagge
- BGH, 05.12.1995 - VI ZR 332/94
Bemessung einer Geldentschädigung für eine schwere Verletzung des …
- BGH, 29.11.1994 - VI ZR 93/94
Bemessung des Schmerzensgeldes bei vorsätzlicher Rechtsgutverletzung
- BGH, 13.04.2000 - I ZR 282/97
Mattscheibe - Pauschale Herabsetzung
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90
TITANIC/'geb. Mörder'
- BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83
Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im …
- BGH, 16.01.1996 - VI ZR 109/95
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung des Schädigers für eine vorsätzliche …
- BVerfG, 12.11.1997 - 1 BvR 2000/96
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Talk-Show-Moderators gegen Verurteilung …
- OLG Hamm, 20.09.2000 - 3 U 211/99
Veröffentlichung eines Buches in Satireform über ein real existierendes …
- OLG Hamburg, 25.07.1996 - 3 U 60/93
- BVerfG, 31.03.2000 - 1 BvR 1353/99
Zum Schutz eines Kindes gegenüber Medienberichterstattung, hier: Erfolglose …
- LG Koblenz, 14.01.2021 - 9 O 80/20
Wikipedia-Aktivist muss wegen Rufmords Schmerzensgeld zahlen
Sie findet ihre sachliche Berechtigung auch in dem Gedanken, dass das Persönlichkeitsrecht gerade bei erheblichen Beeinträchtigungen anderenfalls ohne ausreichenden Schutz bliebe (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03 -, Rn. 41 - 42, juris).Die Entschädigung muss so hoch ausfallen, dass sie von den Verantwortlichen deutlich zur Kenntnis genommen wird (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03 -, Rn. 52, juris).
- LG Offenburg, 15.11.2022 - 2 O 20/21
Fake-Preis - Verletzung von Persönlichkeits- und Bildnisrechten: …
Insoweit kommen im Bereich der Medienberichterstattung eine Vielzahl von Personen in Betracht - unter anderem der Moderator einer Rundfunksendung (BGH…, Urteil vom 06.04.1976 - VI ZR 246/74, juris Rn. 16 ff.; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 24;… Erman/Klass, BGB, 16. Aufl. 2020, Anhang zu § 12 - Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht Rn. 85;… Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2017, C. Das Persönlichkeitsrecht Rn. C52).Rn. 88 Dabei wird auch eine satirische Befassung mit einem der Meinungsbildung dienenden Gegenstand vom Schutzbereich der Meinungs- und Rundfunkfreiheit bzw. der Pressefreiheit umfasst (vgl. BGH…, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30; OLG München, Beschluss vom 07.07.2009 - 18 W 1391/09, BeckRS 2009, 26810).
Die Eigenheit der Satire, mit Verfremdungen, Verzerrungen und Übertreibungen zu arbeiten, kann nämlich ohne weiteres auch bei Meinungsäußerungen verwirklicht sein, die nicht dem Kunstbegriff unterfallen (vgl. OLG München, Beschluss vom 07.07.2009 - 18 W 1391/09, BeckRS 2009, 26810; vgl. auch BGH…, Urteil vom 30.09.2003 - VI ZR 89/02, juris Rn. 7; OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30).
Neben der Übertreibung (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1987 - 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369-382; BGH…, Urteil vom 10.01.2017 - VI ZR 562/15, juris Rn. 14;… Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2017, C. Das Persönlichkeitsrecht Rn. C67) und der Zuspitzung (LG München I, Urteil vom 30.10.2015 - 9 O 5780/15, AfP 2016, 89 (91)) sind als weitere Stilmittel der Satire die Ironie (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30;… Härting in: Härting, Internetrecht, 6. Aufl. 2017, B. Persönlichkeitsrechte Rn. 472), die Verfremdung bzw. Verzerrung (BVerfG, Beschluss vom 03.06.1987 - 1 BvR 313/85, BVerfGE 75, 369-382; BGH…, Urteil vom 10.01.2017 - VI ZR 562/15, juris Rn. 14;… Staudinger/Hager, BGB, Neubearbeitung 2017, C. Das Persönlichkeitsrecht Rn. C67), der Spott (OLG Hamm, Urteil vom 04.02.2004 - 3 U 168/03, juris Rn. 30) und schließlich auch der - gegebenenfalls auch bösartige - Scherz (vgl. BGH…, Urteil vom 28.07.2016 - I ZR 9/15, juris Rn. 33; BGH…, Urteil vom 26.10.2006 - I ZR 182/04, juris Rn. 11; BGH…, Urteil vom 03.06.1986 - VI ZR 102/85, juris Rn. 19, 21) anerkannt.
- LG Berlin, 13.08.2012 - 33 O 434/11
Rapper muss 8.000,- EUR Entschädigung für herabsetzende Internet-Äußerungen über …
Anders als vorliegend hatte das OLG Hamm über eine mit enormer Medienwirkung einhergehende Diffamierung einer Minderjährigen zu entscheiden, die "auch nicht ansatzweise einen auch nur halbwegs nachvollziehbaren Anlass für seine aggressiven Schmähungen gegeben hatte" (OLG Hamm, 3 U 168/03, juris Rnr. 34).
- OLG München, 18.12.2025 - 14 U 1068/25
DSGVO-Verstoß durch Meta Business Tools im Zusammenhang mit Drittseiten und Apps …
Entschädigungen wurden demnach in solchen Fällen zugesprochen, in denen eine Person durch Berichte in Printmedien (s. z.B. BGH 1995, 861 - Caroline von Monaco), im Fernsehen (s. z.B. OLG Hamm GRUR 2004, 970 - Stefan Raab) oder im Internet (BGH NJW 2014, 2029 - www.stern.de) öffentlich bloßgestellt wurden. - AG Marburg, 09.01.2006 - 51 Ls 2 Js 6842/04
Kundgabe der Missachtung einer Person gegenüber einer unbestimmten Anzahl Dritter …
Eine von der Nebenklage erwogene Art der "Gesamtstrafenbildung" mit Bewertung des Ausgleichsbedürfnisses jeder einzelnen Tat und anschließender Summierung findet nicht statt, weil eine solche Vorgehensweise dem Schadensrecht, das am Ausmaß des angerichteten Nachteils ansetzt und nicht bei den einzelnen Verletzungshandlungen, nicht gerecht wird (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 919, 923 [OLG Hamm 04.02.2004 - 3 U 168/03]; OLG Hamburg, NJW 1996, 2870 [OLG Hamburg 25.07.1996 - 3 U 60/93]).Eine spürbare Erhöhung des Ausgleiches gegenüber vergleichbaren Fällen läßt sich auch nicht mit einem über das Verhältnis zum individuellen Schädiger hinausgehenden Gedanken der Generalprävention rechtfertigen, weil dies die Aufgabe des Schadensrechtes als Ausgleich ursächlich angerichteter Schäden verläßt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 919, 923) [OLG Hamm 04.02.2004 - 3 U 168/03].
- LG Berlin, 16.12.2021 - 27 O 195/21
Geldentschädigung in Höhe von 10.000,- EUR wegen sexistisch-diffamierenden …
Die Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 04. Februar 2004 - 3 U 168/03 -, mit der das Gericht eine Geldentschädigung von 70.000,00 ? ausurteilte, bietet ebenfalls keinen Anhaltspunkt für die im vorliegenden Fall angemessene Entschädigungshöhe. - OLG München, 18.12.2025 - 14 U 881/25
Berufung, Werbung, Schadensersatzanspruch, Unterlassungsanspruch, …
Entschädigungen wurden demnach in solchen Fällen zugesprochen, in denen eine Person durch Berichte in Printmedien (s. z.B. BGH 1995, 861 - Caroline von Monaco), im Fernsehen (s. z.B. OLG Hamm GRUR 2004, 970 - Stefan Raab) oder im Internet (BGH NJW 2014, 2029 - www.stern.de) öffentlich bloßgestellt wurden. - OLG Schleswig, 08.06.2006 - 3 Wx 64/05
Testamentsvollstreckung: Gesamte Entlassung mehrerer Testamentsvollstrecker wegen …
Die dabei angestellten rechtlichen Erwägungen treffen zu und entsprechen der Senatsrechtsprechung (vgl. z. B. ausführlich Beschluss vom 20. Dezember 2005 - 3 U 168/03 -, dort S. 12 bis 15) und dem Schrifttum (…vgl. z. B. MüKo/Zimmermann, 4. Aufl., § 2225 Rn. 6). - OLG München, 18.12.2025 - 14 U 1314/25
Löschungs- und Schadensersatzansprüche bei Verarbeitung personenbezogener Daten …
Entschädigungen wurden demnach in solchen Fällen zugesprochen, in denen eine Person durch Berichte in Printmedien (s. z.B. BGH 1995, 861 - Caroline von Monaco), im Fernsehen (s. z.B. OLG Hamm GRUR 2004, 970 - Stefan Raab) oder im Internet (BGH NJW 2014, 2029 - www.stern.de) öffentlich bloßgestellt wurden. - OLG Frankfurt, 12.07.2007 - 16 U 2/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung im Internet: Online-Archivierung eines Artikels …
Bei Hyperlinks wird eine Haftung allgemein bejaht, wenn sich der Linksetzer die Informationen zu eigen macht, wobei es auf sämtliche Umstände des Einzelfalls ankommt (…Wenzel/Burkhardt, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Kap. 10 Rn. 249; vgl. auch OLG Hamm, NJW-RR 2004, 919). - OLG München, 18.12.2025 - 14 U 2300/25
Ansprüche aufgrund der Nutzung von Drittanbieter-Tools durch Plattformbetreiber
- AG Bremen, 09.07.2008 - 23 C 189/07
Persönlichkeitsrechtsverletzung: Ausstrahlung nicht genehmigten Filmsequenz
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Rechtsprechung
| BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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§ 44 StPO; § 344 Abs. 2 StPO; § 345 Abs. 1 StPO; § 263 StGB; § 25 Abs. 1 StGB; § 267 Abs. 2 StPO
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Verfahrensrüge; Verschulden des Verteidigers; Zurechnung zum Angeklagten); Täterschaft beim Betrug (Handlungssteuerung; wirtschaftliches Interesse am Taterfolg); Regelbeispiel (Urteilsgründe; Gesamtabwägung der Umstände; ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StGB § 66 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 3; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 1. Alt.; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB a.F. § 263 Abs. 3
- Wolters Kluwer
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung von Verfahrensrügen - Entwertung der Indizwirkung eines Regelbeispiels bei einem besonders schweren Fall des Betruges
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de
StGB § 263 Abs. 3
Indizwirkung der Regelbeispiele - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2394
- StV 2005, 9 (Ls.)
Wird zitiert von ... (12) Zitiert selbst (11)
- BGH, 11.09.2003 - 4 StR 193/03
Besonders schwerer Fall des Betruges (Indizwirkung des Regelbeispiels; …
Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
Sind die Voraussetzungen eines Regelbeispiels gegeben, so bestimmt sich der "Regelstrafrahmen" nach dem erhöhten Strafrahmen; einer zusätzlichen Prüfung, ob dessen Anwendung im Vergleich zu den im Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle geboten erscheint, bedarf es hier nicht (BGH, Urteil vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03). - BGH, 02.02.1999 - 4 StR 626/98
Gewerbsmäßige Betrugsbegehung; Betrügerische Erlangung von Grundschuldbriefen; …
Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
Rn. 20 Zwar kann die Indizwirkung des Regelbeispiels durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, daß die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint (vgl. BGH NStZ 1999, 244, 245;… Tröndle/Fischer StGB 51. Aufl. § 46 Rdnr. 91 m.w.N.). - BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93
Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge - …
Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
Schließlich hat das Landgericht sein ihm durch § 66 Abs. 2 StGB überantwortetes Ermessen (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGH StV 1996, 541; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 bis 5) ausgeübt, indem es sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt als auch auf die Gefahr der Begehung weiterer erheblicher Betrugstaten durch den Angeklagten abgestellt hat.
- BGH, 09.08.1995 - 1 StR 59/95
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen hat der Bundesgerichtshof ausnahmsweise zugelassen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung Akteneinsicht nicht gewährt wurde und eine Verfahrensrüge nachgeschoben werden soll, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden kann (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10). - BGH, 31.08.1995 - 4 StR 292/95
Weitere Maßregel - Sicherungsverwahrung
Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
Rn. 24 Das Landgericht hat den Angeklagten wegen dreier vorsätzlicher Straftaten jeweils zu Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr verurteilt und dargelegt, daß es den Angeklagten wegen dieser drei Taten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt hätte, wenn allein aus diesen drei Einzelstrafen eine Gesamtfreiheitsstrafe zu bilden gewesen wäre (vgl. zum Erfordernis einer solchen hypothetischen Gesamtstrafe BGH NJW 1995, 3263 m. Anm. Dölling StV 1996, 542). - BGH, 12.04.1989 - 4 StR 71/89
Unzureichende Begründung einer Besetzungsrüge
Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen hat der Bundesgerichtshof ausnahmsweise zugelassen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung Akteneinsicht nicht gewährt wurde und eine Verfahrensrüge nachgeschoben werden soll, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden kann (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10). - BGH, 08.04.1992 - 2 StR 119/92
Erfordernis der Begründung einer Revision - Ausnahme vom Grundsatz der …
Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
Eine Wiedereinsetzung zur Nachholung von Verfahrensrügen hat der Bundesgerichtshof ausnahmsweise zugelassen, wenn dem Verteidiger des Beschwerdeführers bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist trotz mehrfacher Mahnung Akteneinsicht nicht gewährt wurde und eine Verfahrensrüge nachgeschoben werden soll, die ohne Kenntnis der Akten nicht begründet werden kann (BGHR StPO § 44 Verfahrensrüge 4, 5, 7, 10). - BGH, 29.01.1980 - 1 StR 348/79
Erforderlichkeit einer Reisegewerbekarte bei tätig werden für einen gewerbsmäßig …
Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
Hinsichtlich der jeweils eingetretenen Vermögensgefährdung ist zu berücksichtigen, daß der Angeklagte insgesamt sehr nachhaltig gehandelt hat (vgl. BGHSt 29, 187, 189); die geringste eingetretene Vermögensgefährdung lag immerhin noch bei 620 DM, die höchste bei 18.000 DM, der Gesamtbetrag addiert sich auf 119.246,39 DM. - BGH, 18.05.1972 - 4 StR 11/72
Erfüllung der Voraussetzungen des § 42 e Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetzbuches …
Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
Schließlich hat das Landgericht sein ihm durch § 66 Abs. 2 StGB überantwortetes Ermessen (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGH StV 1996, 541;… BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 bis 5) ausgeübt, indem es sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt als auch auf die Gefahr der Begehung weiterer erheblicher Betrugstaten durch den Angeklagten abgestellt hat. - BGH, 13.01.1987 - 5 StR 560/86
Ablehnung eines weiteren Sachverständigengutachtens hinsichtlich der Überprüfung …
Auszug aus BGH, 31.03.2004 - 2 StR 482/03
Schließlich hat das Landgericht sein ihm durch § 66 Abs. 2 StGB überantwortetes Ermessen (vgl. BGHSt 24, 345, 348; BGH StV 1996, 541; BGHR StGB § 66 Abs. 2 Ermessensentscheidung 1 bis 5) ausgeübt, indem es sowohl den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit berücksichtigt als auch auf die Gefahr der Begehung weiterer erheblicher Betrugstaten durch den Angeklagten abgestellt hat. - BGH, 16.02.1990 - 4 StR 663/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
- OLG Koblenz, 24.02.2014 - 2 Ss 160/12
Betrug: Tatvollendung bei Verwendung einer Maestro-Karte durch den …
- BGH, 20.06.2017 - 1 StR 458/16
Umfang der Bindung des neuen Tatgerichts an die festgestellten Tatsachen bei …
Dennoch sind die Merkmale der Regelbeispiele keine Tatbestandsmerkmale, da ihre Indizwirkung durch das Hinzutreten von besonderen strafmildernden Umstände entkräftet werden kann (grundsätzlich hierzu BGH, Urteil vom 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394). - BGH, 02.03.2016 - 1 StR 433/15
Betrug (strafmildernde Berücksichtigung des Rückflusses betrügerisch erlangter …
b) Ausweislich der die Strafzumessung betreffenden Urteilsgründe hat das Landgericht die Möglichkeit des Wegfalls der Regelwirkung der Gewerbsmäßigkeit (§ 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 StGB) in den Blick genommen und in die dafür maßgebliche Gesamtabwägung auch die Rückzahlungen an die Geschädigten - was rechtlich nicht durchgängig geboten ist (BGH, Urteil vom 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395) - einbezogen (UA S. 59).
- OLG Karlsruhe, 02.03.2023 - 1 ORs 35 Ss 57/23
Zufahren auf Mitarbeiter des Gemeindevollzugsdienstes als Widerstand gegen eine …
In diesem Fall bestimmt sich der "Regelstrafrahmen" nach dem erhöhten Strafrahmen; einer zusätzlichen Prüfung, ob dessen Anwendung im Vergleich zu den im Durchschnitt der erfahrungsgemäß vorkommenden Fälle geboten erscheint, bedarf es hier nicht (BGH NJW 2004, 2394). - BGH, 05.05.2011 - 1 StR 116/11
Regelbeispiel der Steuerverkürzung in großem Ausmaß bei der Steuerhinterziehung …
Dabei dürfen jedenfalls die Umstände, welche das Regelbeispiel begründen, nicht unberücksichtigt bleiben; diese müssen vielmehr zunächst im Vordergrund der Abwägung stehen (BGH, Urteil vom 12. November 1996 - 1 StR 470/96; siehe auch Urteile vom 17. September 1997 - 2 StR 390/97; 9. August 2000 - 3 StR 133/00; 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265; 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395). - LG Braunschweig, 25.01.2007 - 6 KLs 48/06
Zwei Jahre Haft auf Bewährung für Peter Hartz
Die Indizwirkung des Regelbeispiels kann aber auch durch besondere strafmildernde Umstände entkräftet werden, die für sich allein oder in ihrer Gesamtheit so schwer wiegen, dass die Anwendung des Strafrahmens für besonders schwere Fälle unangemessen erscheint ( BGH NJW 2004, 2394, 2395 [BGH 31.03.2004 - 2 StR 482/03] mit weiteren RsprNw.). - BGH, 16.06.2021 - 6 StR 334/20
Urteil des Landgerichts Potsdam wegen Untreue bei der Verwertung von …
- BGH, 14.12.2023 - 3 StR 225/23
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Neuregelung; überwiegendes Beruhen der …
Sind die Voraussetzungen des Regelbeispiels gegeben, besteht eine Vermutung dafür, dass der Fall insgesamt als besonders schwer anzusehen ist, mit der Folge, dass es, wenn keine Anhaltspunkte für ein Abweichen vorliegen, keiner zusätzlichen Prüfung mehr bedarf, ob die Anwendung des erhöhten Strafrahmens geboten ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 2003 - 4 StR 193/03, NStZ 2004, 265 Rn. 3; vom 31. März 2004 - 2 StR 482/03, NJW 2004, 2394, 2395;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 46 Rn. 91). - LG Köln, 05.04.2022 - 116 KLs 4/21 Rn. 171 Durch dieses Vorgehen ist die Indizwirkung des Regelbeispiels gemäß § 263 Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 1. Var. StGB erfüllt, es spricht daher mithin eine gesetzliche Vermutung für einen gegenüber dem Normaltatbestand erhöhten Unrechts- und Schuldgehalt (BGH, Urteil vom 11.09.2003, Az. 4 StR 193/03; BGH, Urteil vom 31.03.2004, Az. 2 StR 482/03).
- AG Köln, 01.06.2021 - 582 Ls 42/21 Rn. 73 1. Hinsichtlich des Angeklagten O. eröffnen die §§ 263 Abs. 1, 3 S. 1, 2 Nr. 1, 53 StGB für die Taten Ziff. 1 bis 60 Hauptakte einen erhöhten Strafrahmen von jeweils sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe; Anhaltspunkte dafür, von der mit der Verwirkung des Regelbeispiels verbundenen Indizwirkung (vgl. BGH, Urteil vom 31.03.2004 - 2 StR 482/03) ausnahmsweise abzusehen und keinen besonders schweren Fall anzunehmen, bestehen bei der gebotenen Gesamtwürdigung auch hinsichtlich der jeweils verwirklichten Schäden (s. BGH, Beschluss vom 07.04.2009 - 4 StR 663/08) aus Sicht des Gerichts bei keinem der in Rede stehenden Fälle.
- OLG Braunschweig, 11.03.2024 - 1 ORs 3/24
Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch im Falle der Strafbarkeit …
- OLG Hamm, 30.01.2013 - 1 VAs 130/12
Anforderungen an die Begründungsschrift eines Antrags auf gerichtliche …
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