Rechtsprechung
| BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03 |
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GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3; BBodSchG § ... 4 Abs. 3 und 6, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Satz 1; BImSchG §§ 5, 22; KrW-/AbfG § 3 Abs. 5 und 6, § 11; InsO § 32 Abs. 3 Satz 1, §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 1, §§ 60, 80 Abs. 1, § 148 Abs. 1
Bodenschutzrechtliche Anordnung; Ordnungspflichten; Insolvenz; schädliche Bodenveränderungen; Altlasten; kontaminierte Grundstücke; Insolvenzverwalter; störender Massegegenstand; Zustandsverantwortlichkeit; Masseverbindlichkeit, Insolvenzforderung; Ordnungsrecht; ... - Bundesverwaltungsgericht
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3
Altlast; Altlasten; Bodenschutzrechtliche Anordnung; Eigentumsaufgabe; Eigentumsaufgabe; Eigentumsinhaltsbestimmung; Eigentumsinhaltsbestimmungen; Freigabe; Grundstück; Grundstückssanierung; Insolvenz; Insolvenz; Insolvenzforderung; Insolvenzrecht; Insolvenzverwalter; ...
- Judicialis
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. ... 14 Abs. 3; ; BBodSchG § 4 Abs. 3; ; BBodSchG § 4 Abs. 6; ; BBodSchG § 9 Abs. 2; ; BBodSchG § 10 Abs. 1 Satz 1; ; BImSchG§ 5; ; BImSchG § 22; ; KrW-/AbfG § 3 Abs. 5; ; KrW-/AbfG § 3 Abs. 6; ; KrW-/AbfG § 11; ; InsO § 32 Abs. 3 Satz 1; ; InsO § 38; ; InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; ; InsO § 60; ; InsO § 80 Abs. 1; ; InsO § 148 Abs. 1
- Deutsches Notarinstitut
GG Art. 14 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 3; BBodSchG § ... 4 Abs. 3 und 6, § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1 Satz 1; BImSchG §§ 5, 22; KrW-/AbfG § 3 Abs. 5 und 6, § 11; InsO § 32 Abs. 3 Satz 1, §§ 38, 55 Abs. 1 Nr. 1, §§ 60, 80 Abs. 1, § 148 Abs. 1
Keine Altlastenhaftung nach Freigabe durch den Insolvenzverwalter - Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit einer Inanspruchnahme für Maßnahmen nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz ( BBodSchG); Zulässigkeit der Heranziehung eines Insolvenzverwalters als Inhaber der tatsächlichen Gewalt für die Sanierung von massezugehörigen Grundstücken ; Inanspruchnahme eines ...
- Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)
Freigabe Abfallbelasteter Grundstücke Durch den Insolvenzverwalter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sanierung massezugehöriger Grundstücke aufgrund bodenschutzrechtlicher Anordnung gegenüber Insolvenzverwalter
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Heranziehung des Insolvenzverwalters zur Sanierung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Insolvenzverwalter kann sich durch die Freigabe schadstoffbelasteter Grundstücke von der Sanierungspflicht nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz befreien
- Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)
Insolvenzverwalter kann sich durch die Freigabe schadstoffbelasteter Grundstücke von der Sanierungspflicht nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz befreien
- nomos.de
, S. 5 (Kurzinformation)
Befreiungsmöglichkeit des Insolvenzverwalters von der Sanierungspflicht nach dem BBodSchG
- forumz.de (Kurzinformation)
Bodenschutzrechtliche Sanierungspflicht
- forumz.de (Kurzinformation)
Bodenschutzrechtliche Sanierungspflicht
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Befreiung des Insolvenzverwalters von der Zustandshaftung durch Freigabe
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 07.08.2003 - B 2 K 03.291
- VG Bayreuth, 29.09.2003 - B 2 K 03.291
- BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
- BVerfG, 08.12.2004 - 1 BvR 2580/04
Papierfundstellen
- BVerwGE 122, 75
- NJW 2005, 379 (Ls.)
- ZIP 2004, 2145
- NVwZ 2004, 1505
- NZI 2005, 51
- NZM 2005, 240 (Ls.)
- WM 2005, 233
- DVBl 2004, 1564
- DÖV 2005, 205
Wird zitiert von ... (116) Zitiert selbst (7)
- BGH, 05.07.2001 - IX ZR 327/99
Rechte des Vermieters im Konkurs des Mieters
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
Die Kritik, die insbesondere in zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes an dieser Rechtsprechung geübt worden ist (vgl. Urteil vom 5. Juli 2001 - IX ZR 327/99 - BGHZ 148, 252 - sowie Urteil vom 18. April 2002 - IX ZR 161/01 - BGHZ 150, 305), ist nicht berechtigt.Der Bundesgerichtshof hat in diesen Ausführungen zwar zu Recht keine Abweichung von der dargestellten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gesehen, weil diese sich auf öffentlich-rechtliche Ordnungspflichten bezieht; er hat aber zum Ausdruck gebracht, dass er diese Rechtsprechung aus insolvenzrechtlicher Sicht nicht für richtig hält und sich insbesondere dagegen gewandt, "dass das Ordnungsrecht - dem bezeichneten Urteil (des Bundesverwaltungsgerichts) zufolge - von den allgemeinen Schranken des Gesamtvollstreckungs-(Insolvenz-) Rechts freigestellt sein soll" (Urteil vom 5. Juli 2001, a.a.O. S. 260;… vgl. auch Kreft, Neue höchstrichterliche Rechtsprechung zum Insolvenzrecht, in: Breitenbücher/Ehricke, Insolvenzrecht 2003, 217 ).
Dieser vornehmlich von Karsten Schmidt vertretenen Meinung (zur Konkursordnung: BB 1991, 1273; zur Insolvenzordnung: ZIP 2000, 1913), welche die Liquidation der insolventen Gesellschaft als Nebenzweck des Insolvenzverfahrens betrachtet, ist der Bundesgerichtshof zu Recht entgegengetreten (vgl. Urteil vom 5. Juli 2001, a.a.O. S. 258); denn eine entsprechende, in § 1 Abs. 2 Satz 3 des Regierungsentwurfs zur Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehene Regelung (…BTDrucks 12/2443, S. 10) ist im Gesetzgebungsverfahren gestrichen worden.
- BVerwG, 22.10.1998 - 7 C 38.97
Immissionsschutzrechtliche Anordnung; Pflicht des Betreibers zur Beseitigung …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
Knüpft die Pflicht demgegenüber - wie in § 5 und § 22 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - BImSchG - an die Stellung als Betreiber einer Anlage an, ist fragwürdig, ob schon die Inbesitznahme als solche für die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters ausreicht (offen gelassen im Urteil vom 22. Oktober 1998 - BVerwG 7 C 38.97 - BVerwGE 107, 299 ).Das schließt es allerdings nicht aus, dass die Freigabeerklärung wegen der Tatbestandsmerkmale, an welche die Ordnungspflicht anknüpft, ordnungsrechtlich ins Leere gehen kann (so im Falle der Verantwortlichkeit des früheren Betreibers einer Anlage nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG a.F. - BVerwG, Urteil vom 22. Oktober 1998, a.a.O. S. 303) oder der Gesetzgeber ihr gezielt die ordnungsrechtlichen Wirkungen nimmt, wie es für die Eigentumsaufgabe in § 4 Abs. 3 Satz 4 Halbsatz 2 BBodSchG geschehen ist.
- BGH, 18.04.2002 - IX ZR 161/01
Beseitigungsansprüche eines Grundstückseigentümers in der Gesamtvollstreckung …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
Die Kritik, die insbesondere in zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofes an dieser Rechtsprechung geübt worden ist (vgl. Urteil vom 5. Juli 2001 - IX ZR 327/99 - BGHZ 148, 252 - sowie Urteil vom 18. April 2002 - IX ZR 161/01 - BGHZ 150, 305), ist nicht berechtigt.Der Bundesgerichtshof hat sich auf den Standpunkt gestellt, allein die sicherstellende Inbesitznahme störender Sachen des Gemeinschuldners durch einen Insolvenzverwalter begründe noch keine Haftung der Masse für die Kosten der Störungsbeseitigung, sondern erst die Nutzung der fraglichen Sachen für die Masse oder ihre Verwertung; der Verwalter habe zwar möglicherweise "künftige" Gefahren für oder durch die in seinem Besitz befindlichen Sachen abzuwenden, nicht aber allein Kraft seines Besitzes entsprechende Pflichtverletzungen aus der Zeit vor der Insolvenzeröffnung für die von ihm verwaltete Masse auszugleichen (Urteil vom 18. April 2002, a.a.O. S. 311).
- BVerwG, 22.07.2004 - 7 C 17.03
Immissionsschutzrechtliche Anordnung; nicht genehmigungsbedürftige Anlage; …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
Reicht danach - wie in § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG - die tatsächliche Gewalt über ein Grundstück oder - wie in § 11 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 6 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes - KrW-/AbfG - die tatsächliche Sachherrschaft aus (vgl. dazu Urteil des Senats vom 22. Juli 2004 - BVerwG 7 C 17.03 - ZIP 2004, 1766), wird der Insolvenzverwalter bereits mit der Besitzergreifung ordnungspflichtig.Trifft die Ordnungspflicht demgegenüber als Verhaltensverantwortlichkeit den Gemeinschuldner, kann sie nur eine Insolvenzforderung im Sinne des § 38 InsO begründen; insoweit kann der Insolvenzverwalter nur nach Maßgabe des Insolvenzrechts in eine vom Gemeinschuldner abgeleitete Rechtsstellung einrücken (vgl. Urteil des Senats vom 22. Juli 2004, a.a.O. S. 1768).
- BVerwG, 10.02.1999 - 11 C 9.97
Revisionsbegründungsfrist; fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung; Lagerung …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
Eine solche Verpflichtung ist eine Masseverbindlichkeit im Sinne des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Bestätigung von BVerwGE 108, 269).Darauf hat bereits der 11. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 10. Februar 1999 - BVerwG 11 C 9.97 - (BVerwGE 108, 269 ) hingewiesen, dessen Grundsätze sich der angerufene Senat zu Eigen macht.
- BVerwG, 20.01.1984 - 4 C 37.80
Grundwassergefährdende Lagerbehälter - Konkursverwalter - Gemeinschuldner - …
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
Unter Geltung der Insolvenzordnung ist die Möglichkeit der Freigabe von Gegenständen aus der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter ebenso anerkannt, wie es früher unter Geltung der Konkursordnung - KO - war (zum alten Recht vgl. die Nachweise im Beschluss vom 20. Januar 1984 - BVerwG 4 C 37.80 - Buchholz 402.41 Nr. 35;… zum neuen Recht - statt aller - Andres, in: Nerlich/Römermann, Insolvenzordnung, § 55 Rn. 75).Dieser vornehmlich von Karsten Schmidt vertretenen Meinung (zur Konkursordnung: BB 1991, 1273; zur Insolvenzordnung: ZIP 2000, 1913), welche die Liquidation der insolventen Gesellschaft als Nebenzweck des Insolvenzverfahrens betrachtet, ist der Bundesgerichtshof zu Recht entgegengetreten (…vgl. Urteil vom 5. Juli 2001, a.a.O. S. 258); denn eine entsprechende, in § 1 Abs. 2 Satz 3 des Regierungsentwurfs zur Insolvenzordnung ausdrücklich vorgesehene Regelung (…BTDrucks 12/2443, S. 10) ist im Gesetzgebungsverfahren gestrichen worden.
- BVerfG, 16.02.2000 - 1 BvR 242/91
Altlasten
Auszug aus BVerwG, 23.09.2004 - 7 C 22.03
Nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2000 - 1 BvR 242/91 und 315/99 - (BVerfGE 102, 1) handelt es sich bei den Vorschriften über die Zustandsverantwortlichkeit um Eigentumsinhaltsbestimmungen im Sinne des Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, bei deren Auslegung die Bedeutung und Tragweite der Eigentumsgarantie zu beachten sind.
- BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04
Insolvenzverwalter
Dies gilt beispielsweise für die Einhaltung ordnungs- und umweltrechtlicher Normenstandards und die daran anknüpfende Störerverantwortlichkeit des Insolvenzverwalters in den Grenzen seiner Sachherrschaft über die Insolvenzmasse (vgl. BVerwGE 107, 299; 122, 75). - BGH, 21.04.2005 - IX ZR 281/03
Rechtsfolgen der Freigabe eines Massegegenstandes durch den Insolvenzverwalter
Diese in Rechtsprechung und Schrifttum ganz überwiegend vertretene Auffassung (BVerwG ZIP 2004, 2145, 2147; OLG Naumburg ZInsO 2000, 154, 155; OLG Rostock ZInsO 2000, 604, 605; OLG Stuttgart OLGR 2004, 89, 90;… Kübler/Prütting/Lüke, InsO § 80 Rn. 9 f, § 85 Rn. 69 f;… MünchKomm-InsO/Lwowski, § 35 Rn. 107 ff;… MünchKomm-InsO/Schumacher, § 85 Rn. 26 ff;… Nerlich/Römermann/Andres, InsO § 36 Rn. 48 ff;… Pape/Uhlenbruck, Insolvenzrecht Rn. 494;… Smid, InsO 2. Aufl. § 80 Rn. 30, § 85 Rn. 18;… Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 35 Rn. 24;… Henckel, Festschrift für Kreft S. 291, 300 ff; Lwowski/Tetzlaff WM 1999, 2336, 2345 f) erweist sich auch unter Berücksichtigung der Argumentation des Berufungsgerichts als zutreffend. - OVG Saarland, 11.06.2026 - 2 A 33/25
Immissionsschutz - Insolvenzverwalter als letzter Betreiber einer Anlage - …
Das Bundesverwaltungsgericht habe mit Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 - entschieden, dass bei Anknüpfen einer Pflicht an die Stellung als Betreiber einer Anlage (wie in §§ 5 und 22 BImSchG) fragwürdig sei, ob schon die Inbesitznahme als solche für die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters ausreiche.Das von ihm zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 - betreffe die Heranziehung eines Insolvenzverwalters nach Freigabe eines kontaminierten Grundstücks auf der Grundlage des § 4 Abs. 3 BBodSchG.
Die bestimmungsgemäße, technisch-wirtschaftliche Nutzung der Anlage und die für die Aufrechterhaltung ihrer Prozessabläufe notwendigen Betriebshandlungen müssen also vollständig und endgültig aufgegeben worden sein.[vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31.3.2021 - 8 B 1160/20 -, juris, Rn. 13 ff.; siehe hierzu auch BVerwG, Urteil vom 22.10.1998 - 7 C 38/97 -, juris, Rn. 10][vgl. OVG NRW, Beschluss vom 31.3.2021 - 8 B 1160/20 -, juris, Rn. 13 ff.; siehe hierzu auch BVerwG, Urteil vom 22.10.1998 - 7 C 38/97 -, juris, Rn. 10] Entscheidet sich ein Insolvenzverwalter hingegen, einen insolventen Betrieb nicht nur faktisch zu "übernehmen", sondern diesen - etwa aus dem gesellschaftspolitisch grundsätzlich anerkennenswert Ziel heraus, die mit diesem zusammenhängenden Arbeitsplätze zu erhalten - tatsächlich fortzuführen und diesen damit für die Insolvenzmasse zu nutzen, rückt er in die Betreiberstellung und die hiermit zusammenhängenden Verpflichtungen ein.[vgl. BVerwG, Urteile vom 22.10.1998 - 7 C 38/97 -, juris, Rn. 10 zur Haftung eines Konkursverwalters, und vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 12 m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 1.6.2006 - 8 A 4495/04 -, juris, Rn. 55, und Beschluss vom 21.8.2013 - 8 B 612/13 -, juris, Rn. 17 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.4.2012 - 10 S 3127/11 -, juris, Rn. 4; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 26.7.2021 - 12 ZB 18.2385 -, juris, Rn. 15 für den Betreiber einer Deponie im Sinne des § 40 Abs. 1 und 2 KrWG (bzw. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG)][vgl. BVerwG, Urteile vom 22.10.1998 - 7 C 38/97 -, juris, Rn. 10 zur Haftung eines Konkursverwalters, und vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 12 m. w. N.; OVG NRW, Urteil vom 1.6.2006 - 8 A 4495/04 -, juris, Rn. 55, und Beschluss vom 21.8.2013 - 8 B 612/13 -, juris, Rn. 17 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.4.2012 - 10 S 3127/11 -, juris, Rn. 4; siehe auch BayVGH, Beschluss vom 26.7.2021 - 12 ZB 18.2385 -, juris, Rn. 15 für den Betreiber einer Deponie im Sinne des § 40 Abs. 1 und 2 KrWG (bzw. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG)].
Rn. 70 a) Wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat, kann er sich unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 - nicht mit Erfolg darauf berufen, mangels Eigentümerstellung der insolventen … GmbH habe er nie die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Betriebsgrundstück und die wesentlichen Anlagenteile innegehabt.
Rn. 72 Unabhängig davon ist es zwar richtig, dass die - rechtlich anerkannte - Freigabe von Gegenständen durch den Insolvenzverwalter grundsätzlich bewirkt, dass diese aus der Insolvenzmasse ausscheiden, so dass die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Gemeinschuldners wieder auflebt.[vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 16][vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 16] Dies schließt allerdings nicht aus, dass eine solche Freigabeerklärung wegen der Tatbestandsmerkmale, an die das Ordnungsrecht anknüpft, ordnungsrechtlich ins Leere gehen kann.[vgl. BVerwG, Urteile vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 20, und vom 22.10.1998 - 7 C 38/97 -, juris][vgl. BVerwG, Urteile vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 20, und vom 22.10.1998 - 7 C 38/97 -, juris] Allein das Ordnungsrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegt, wie dieser Störung zu begegnen ist und wer dafür in Anspruch genommen werden kann.
Daraus folgt, dass sich allein aus den Tatbestandsmerkmalen der einschlägigen ordnungsrechtlichen Bestimmung ergibt, welche Wirkungen eine Freigabeerklärung hat.[vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.4.2012 - 10 S 3127/11 -, juris, Rn. 12; so bereits BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 12][vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.4.2012 - 10 S 3127/11 -, juris, Rn. 12; so bereits BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 12].
Deshalb ist unter Anwendung des dafür allein maßgeblichen Ordnungsrechts zu entscheiden, ob den Insolvenzverwalter die Ordnungspflicht für eine Störung trifft, die von einem Massegegenstand ausgeht.[vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 12][vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 12].
Rn. 78 Trifft die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit - wie hier - den Insolvenzverwalter, handelt es sich um eine persönliche Pflicht, die nach § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO als Masseverbindlichkeit zu erfüllen ist.[vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 13, und Beschluss vom 5.10.2005 - 7 B 65/05 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 21.8.2013 - 8 B 612/13 -, juris, Rn. 25 f.][vgl. BVerwG, Urteil vom 23.9.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 13, und Beschluss vom 5.10.2005 - 7 B 65/05 -, juris, Rn. 4; OVG NRW, Beschluss vom 21.8.2013 - 8 B 612/13 -, juris, Rn. 25 f.] Der Beklagte ist hinsichtlich der unter Ziff. I. und II. der Ordnungsverfügung erlassenen Anordnungen kein Insolvenzgläubiger im Sinne des § 38 InsO.
- BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 8.14
Subvention; Finanzierungshilfe; Investitionsvorhaben; Dauerarbeitsplatz; …
Unter welchen Voraussetzungen ein Vermögensanspruch im Sinne von § 38 InsO begründet ist, ist insolvenzrechtlich zu bestimmen (vgl. BFH…, Beschluss vom 6. Oktober 2005 - VII B 309/04 - BFH/NV 2006, 369 - juris Rn. 6 und BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 7 C 22.03 - BVerwGE 122, 75 ). - VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 278/12
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber …
Selbst bei Anwendung des BBodSchG ist nach dem Urteil des BVerwG (v. 23. September 2004 - 7 C 22.03 -, BVerwGE 122, 75) der Insolvenzverwalter dann nicht Ordnungspflichtiger, wenn sich seine Verantwortlichkeit nicht aus dem aktuellen Zustand der Masse ergibt, sondern an ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten anknüpft, wie etwa die Verursachung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast (vgl. § 4 Abs. 3 S. 1 BBodSchG).Dass ein Insolvenzverwalter als Zustandsverantwortlicher in Anspruch genommen werden könne und mit der Insolvenzmasse einstehen müsse, sei durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG, U. v. 23.09.2004 - 7 C 22/03 -, juris, Rn. 10;… vgl. auch BVerwG, U. v. 10.02.1999 - 11 C 9/97 -, juris, Rn. 12;… Neumann, a. a. O.).
Dieser Abfall darf aber hinsichtlich seiner Belastung (entsprechend den Bestimmungen des früheren Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes) nach dem jetzt geltenden Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz [KrWG] v. 24.02.2012, BGBl. I S. 212 - in der jeweils gültigen Fassung) in Ansehung des Tontagebauurteils II des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 23.09.2004 - 7 C 22/03 -, juris) nur solcher zur "Verwertung" sein, dessen "Qualität" im Sinne geringer Belastung als Bodenersatzstoff geeignet ist, um die zur Wiedernutzbarmachung des Tontagebaus eigentlich erforderlichen natürlichen Bodenstoffe nicht in den Tagebau zur Verfüllung einbauen zu müssen.
Rn. 66 Auch unter Würdigung des von dem Beklagen herangezogenen Tontagebauurteils II des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 23.09.2004 - 7 C 22/03 -, juris) dringt nach den vorangegangenen Ausführungen die Auffassung des Beklagten nicht durch, dass der Kläger als Insolvenzverwalter über die (Gemeinschuldnerin) wegen der Anwendung des Bundesbodenschutzgesetzes in einem noch nicht stillgelegten Tagebau, ohne dass der Insolvenzverwalter weitere Maßnahmen nach seiner Einsetzung als Insolvenzverwalter bezüglich des Betriebes ergriffen hat, nach § 4 Abs. 3 BBodSchG als Zustandsverantwortlicher haftet und mit der Insolvenzmasse für früher durch die Gemeinschuldnerin aufgrund eines Sonderbetriebsplanes, der jetzt nicht mehr gültig ist, in den Tontagebau eingebrachten Abfalls einzustehen hat.
(…) Dieser Dissens besteht seit dem Urteil des Senates vom 23. September 2004 - BVerwG 7 C 22.03 (BVerwGE 122, 75) nicht mehr.
Rn. 136 Bereits in seinem Urteil vom 23.09.2004 (7 C 22.03, BVerwGE 122, 75), in dem es, ohne dass sich die Ordnungspflicht weder inhaltlich noch zeitlich auf eine frühere Verpflichtung der Gemeinschuldnerin bezog, um die Heranziehung eines Insolvenzverwalters als Inhaber der tatsächlichen Gewalt von kontaminierten massezugehörigen Grundstücken einer in Insolvenz gefallenen Firma, die kein Bergbaubetrieb war, ging, hatte das Bundesverwaltungsgericht angeführt, dass nach Ordnungsrecht zu entscheiden sei, wer als Störer heranzuziehen sei, und dass sich an diesen ordnungsrechtlichen Befund das Insolvenzrecht anschließe, in dem es bestimme, wie die Ordnungspflichten im Insolvenzverfahren einzuordnen seien.
Rn. 147 Denn nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstab zur Störerhaftung des Insolvenzverwalters (insbesondere im Urteil vom 23.09.2004, a.a.O.) kommt es ausschließlich darauf an, dass an den zunächst zu stellenden ordnungsrechtlichen Befund (wer Störer ist), sich das Insolvenzrecht anschließt, indem es bestimmt, wie die Ordnungspflichten im Insolvenzverfahren einzuordnen sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.09.2017 - 16 A 1920/09
Bodensanierung durch den Verursacher einer schädlichen Bodenveränderung …
Rn. 133 vgl. zur Relevanz dieses Zeitpunkts bereits unter Ziffer 1. sowie ergänzend BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 - 7 C 22.03 -, BVerwGE 122, 75 = juris,.Rn. 142 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004, a. a. O., Rn. 20 f.
Rn. 144 Vgl. BVerwG, Urteil vom 23. September 2004, a. a. O., Rn. 22; die Sanierungspflicht des ehemaligen Inhabers der tatsächlichen Gewalt im Ergebnis ablehnend etwa auch Sanden, in: Sanden/Schoeneck, a. a. O., § 4 Rn. 45; Bickel, BBodSchG, 4. Auflage 2004, § 4 Rn. 56; Frenz, a. a. O., § 4 Abs. 3, Rn. 114; Erbguth/Stollmann, DVBl. 2001, 601, 606; Knopp, DVBl. 1999, 1010, 1013; Schäling, NuR 2009, 693, 695; Tollmann, Die umweltrechtliche Zustandsverantwortlichkeit: Rechtsgrund und Reichweite, 2007, S. 330; vgl. ferner Bay. VGH, Beschluss vom 26. November 2002 - 22 CS 02.2403 -, NVwZ 2003, 363 = juris, Rn. 22; in Bezug auf die Regelung des § 7 PolG BW bereits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30. Januar 1990 - 5 S 1806/89 -, DVBl. 1990, 1046 = juris, Rn. 17.
- VG Magdeburg, 04.03.2013 - 1 A 328/11
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters eines nicht stillgelegten, von ihm aber …
Selbst bei Anwendung des BBodSchG ist nach dem Urteil des BVerwG (v. 23.09.2004 - 7 C 22.03 -, BVerwGE 122, 75) der Insolvenzverwalter dann nicht Ordnungspflichtiger, wenn sich seine Verantwortlichkeit nicht aus dem aktuellen Zustand der Masse ergibt, sondern an ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten anknüpft, wie etwa die Verursachung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast (vgl. § 4 Abs. 3 S. 1 BBodSchG).Dass ein Insolvenzverwalter als Zustandsverantwortlicher in Anspruch genommen werden könne und mit der Insolvenzmasse einstehen müsse, sei durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (BVerwG, U. v. 23.09.2004 - 7 C 22/03, juris RdNr. 10; vgl. auch BVerwG, U. v. 10.02.1999 - 11 C 9/97, juris RdNr. 12;… Neumann a.a.O.).
Dieser darf hinsichtlich seiner Belastung nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (Krw-/AbfG - in der jeweils gültigen Fassung) in Ansehung des Tontagebauurteils II des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 23.09.2004 - 7 C 22/03 -, juris) nur solcher zur "Verwertung" sein, dessen Qualität im Sinne geringer Belastung als Bodenersatzstoff geeignet ist, um die zur Wiedernutzbarmachung des Tontagebaus eigentlich erforderlichen natürlichen Bodenstoffe nicht in den Tagebau zur Verfüllung einbauen zu müssen.
Rn. 60 Auch unter Würdigung des von dem Beklagen herangezogenen Tontagebauurteils II des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U. v. 23.09.2004 - 7 C 22/03 -, juris) dringt nach den vorangegangenen Ausführungen die Auffassung des Beklagten nicht durch, dass der Kläger als Insolvenzverwalter über die (Gemeinschuldnerin) wegen der Anwendung des Bundesbodenschutzgesetzes in einem noch nicht stillgelegten Tagebau, ohne dass der Insolvenzverwalter weitere Maßnahmen nach seiner Einsetzung als Insolvenzverwalter bezüglich des Betriebes ergriffen hat, nach § 4 Abs. 3 BBodSchG als Zustandsverantwortlicher haftet und mit der Insolvenzmasse für früher durch die Gemeinschuldnerin aufgrund eines Sonderbetriebsplanes, der jetzt nicht mehr gültig ist, in den Tontagebau eingebrachten Abfalls einzustehen hat.
(…) Dieser Dissens besteht seit dem Urteil des Senates vom 23. September 2004 - BVerwG 7 C 22.03 (BVerwGE 122, 75) nicht mehr.
Rn. 128 Bereits in seinem Urteil vom 23.09.2004 (7 C 22.03, BVerwGE 122, 75), in dem es, ohne dass sich die Ordnungspflicht weder inhaltlich noch zeitlich auf eine frühere Verpflichtung der Gemeinschuldnerin bezog, um die Heranziehung eines Insolvenzverwalters als Inhaber der tatsächlichen Gewalt von kontaminierten massezugehörigen Grundstücken einer in Insolvenz gefallenen Firma, die kein Bergbaubetrieb war, ging, hatte das Bundesverwaltungsgericht angeführt, dass nach Ordnungsrecht zu entscheiden sei, wer als Störer heranzuziehen sei, und dass sich an diesen ordnungsrechtlichen Befund das Insolvenzrecht anschließe, in dem es bestimme, wie die Ordnungspflichten im Insolvenzverfahren einzuordnen seien.
Rn. 139 Denn nach den vom Bundesverwaltungsgericht entwickelten Maßstab zur Störerhaftung des Insolvenzverwalters (insbesondere im Urteil vom 23.09.2004, a.a.O.) kommt es ausschließlich darauf an, dass an den zunächst zu stellenden ordnungsrechtlichen Befund (wer Störer ist), sich das Insolvenzrecht anschließt, indem es bestimmt, wie die Ordnungspflichten im Insolvenzverfahren einzuordnen sind.
- VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2208
Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …
Im Urteil vom 23. September 2004 (DÖV 2005, 205/206) hat es als "fragwürdig" bezeichnet, ob bei einer Anknüpfung des Gesetzes an die Eigenschaft als Anlagenbetreiber schon die Inbesitznahme als solche für die ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters ausreicht.Reicht danach die tatsächliche Gewalt über eine Sache (Art. 7 Abs. 2 Nr. 3, Art. 9 Abs. 2 LStVG, Art. 68 a Abs. 1 Satz 2 BayWG) oder - wie in § 21 Satz 1 i.V. mit § 3 Abs. 6 KrWAbfG - die tatsächliche Sachherrschaft aus, so wird der Insolvenzverwalter bzw. Konkursverwalter bereits mit der Besitzergreifung ordnungspflichtig (BVerwG vom 23.9.2004, DÖV 2005, 205/206).
Richtig ist zwar, dass die Freigabe von Gegenständen rechtlich anerkannt ist und grundsätzlich bewirkt, dass diese aus der Masse ausscheiden und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Gemeinschuldners wieder auflebt (BVerwG vom 20.1.1984, BayVBl 1984, 759; BVerwG vom 23.9.2004, DÖV 2005, 205/207).
Dies schließt allerdings nicht aus, dass die Freigabeerklärung wegen der Tatbestandsmerkmale, an welche das Ordnungsrecht anknüpft, ordnungsrechtlich ins Leere gehen kann (BVerwG vom 23.9.2004, DÖV 2005, 205/207; BVerwG vom 4.10.2000 - Az. 11 B 52.00).
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 47/13
Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …
Reicht danach - wie in § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG - die tatsächliche Gewalt über ein Grundstück aus, wird der Insolvenzverwalter bereits mit der Besitzergreifung ordnungspflichtig (BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 7 C 22.03 -, juris RdNr. 12).Zwar entspricht es der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, dass eine ordnungsrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters nicht in Betracht kommt, soweit die Ordnungspflicht an ein in der Vergangenheit liegendes Verhalten anknüpft, wie etwa die Verursachung einer schädlichen Bodenveränderung oder Altlast gemäß § 4 Abs. 3 Satz 1 BBodSchG durch den Gemeinschuldner (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 7 C 22.03 - a.a.O. RdNr. 12 und Beschluss vom 05.06.2007 - BVerwG 7 B 25.07 -, juris RdNr. 3).
Darüber hinaus kann sich der Insolvenzverwalter durch die Freigabe der kontaminierten Grundstücke aus der Masse seiner ordnungsrechtlichen Verantwortlichkeit entziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.09.2004 - BVerwG 7 C 22.03 - a.a.O. RdNr. 15 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 17.04.2012 - 10 S 3127/11
Zur immissionsschutzrechtlichen Betreiberhaftung des Insolvenzverwalters
Als letzten Betreiber treffen den Antragsteller die Nachsorgepflichten aus § 5 Abs. 3 BImSchG, ohne dass es darauf ankäme, wann die Abfälle entstanden sind und ob vor Insolvenzeröffnung bereits die Gemeinschuldnerin hätte in Anspruch genommen werden können (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 7 C 22.03 - BVerwGE 122, 75).Richtig ist zwar, dass die Freigabe von Gegenständen durch den Insolvenzverwalter rechtlich anerkannt ist und grundsätzlich bewirkt, dass diese aus der Masse ausscheiden und die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Gemeinschuldners wieder auflebt (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 7 C 22.03 - a.a.O.; sowie Beschluss vom 20.01.1984 - 4 C 37.80 - Buchholz 402.41 Nr. 35).
Dies schließt allerdings nicht aus, dass die Freigabeerklärung wegen der Tatbestandsmerkmale, an welche das Ordnungsrecht anknüpft, ordnungsrechtlich ins Leere gehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 7 C 22.03 - a.a.O.).
Während das Ordnungsrecht regelt, wann eine Störung vorliegt, wie ihr zur begegnen ist und wer dafür in Anspruch genommen werden kann, regelt das Insolvenzrecht abschließend, wie die Ordnungspflicht im Insolvenzverfahren einzuordnen und durchzusetzen ist (vgl. näher BVerwG, Urteil vom 23.09.2004 - 7 C 22.03 - a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1032/14
Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das …
- OVG Berlin-Brandenburg, 17.04.2007 - 11 S 54.06
Heranziehung des zustandsverantwortlichen Insolvenzverwalters nach Freigabe des …
- BGH, 02.02.2006 - IX ZR 46/05
Rechtsfolgen der Freigabe eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter nach …
- OVG Sachsen, 18.10.2005 - 4 B 271/02
Nachsorgeanordnung gem. § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 52/13
Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 48/13
Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …
- VG Ansbach, 20.04.2016 - AN 9 K 15.02552
Sanierungsuntersuchung und Grundwassersanierung durch Grundstückseigentümer bei …
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.06.2013 - 2 M 28/13
Abfallrechtliche Beseitigungsanordnung; behördliche Fehler; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 15 A 29/17
Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung steuerlicher Auskünfte gemäß § 4 …
- BVerwG, 31.08.2006 - 7 C 3.06
Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung; Betriebsdeponie; Deponieinhaber; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.03.2010 - 5 B 66/10
Inanspruchnahme des früheren Eigentümers eines herrenlosen Grundstücks zur …
- VGH Bayern, 29.08.2017 - 12 C 17.1544
Ersatzzwangshaft zur Durchsetzung eines Zweckentfremdungsverbots für Wohnraum …
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.04.2015 - 2 L 53/13
Anordnungen des Landesamtes für Geologie und Bergwesen Sachsen-Anhalt zur …
- VGH Bayern, 04.05.2005 - 22 B 99.2209
Betreiben einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …
- BVerwG, 18.01.2006 - 6 C 21.05
Beigeladener, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gewerbetreibender, …
- BVerwG, 13.04.2005 - 6 C 4.04
Aktien, Stimmrechtsanteile, Wertpapierhandelsrecht, börsennotierte Gesellschaft; …
- OVG Niedersachsen, 03.05.2022 - 1 ME 31/22
Dereliktion; Eigentumsaufgabe; Zustandsstörer
- OVG Thüringen, 26.03.2012 - 3 KO 843/07
Inanspruchnahme des Eigentümers von Grundstücken auf einer stillgelegten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2021 - 11 B 20.16
Störerauswahl bzgl. der Räumung eines Grundstücks einer Insolvenzschuldnerin von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1073/14
Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2013 - 8 B 612/13
Rechtmäßigkeit einer immissionsschutzrechtlichen Ordnungsverfügung gegen einen …
- BVerwG, 03.11.2005 - 7 C 27.04
Altlast; Altlastenerkundung; Eigenkontrollmaßnahmen; Bodenkontamination; …
- VG Arnsberg, 31.03.2025 - 8 K 4192/22
Verein bleibt tierschutzrechtlich für freigelassene Wisente verantwortlich
- OVG Sachsen-Anhalt, 25.03.2015 - 2 M 7/15
Vorlage der Register gemäß KrWG § 49 durch den Insolvenzverwalter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2006 - 8 A 4495/04
Anordnungen gegen den Insolvenzverwalter nach dem BImSchG?
- VGH Bayern, 14.10.2022 - 12 B 21.2051
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters im Rahmen der abfallrechtlichen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2018 - 16 A 258/15
- VGH Hessen, 12.01.2023 - 9 B 954/22
Immissionsschutzrechtliche Betreiberhaftung des Insolvenzverwalters
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.12.2013 - 2 L 20/12
Sicherung einer mit Abfällen verfüllten Tongrube - Anwendbarkeit des BBodSchG
- VG Düsseldorf, 13.05.2013 - 3 L 590/13
Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters und letzten immissionsschutzrechtlichen …
- BVerwG, 17.12.2025 - 10 C 4.24
Gerichtshof der Europäischen Union soll Fragen zur Abgabe von …
- VG Stade, 22.02.2007 - 1 A 338/05
Pflicht des Eigentümers eines Grundstücks zur Räumung desselben von Kampfmitteln; …
- VGH Baden-Württemberg, 21.12.2017 - 10 S 1972/17
Testamentsvollstrecker als Besitzer des zum Nachlass gehörenden Abfalls
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1074/14
Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.11.2009 - 11 N 30.07
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; grundsätzliche Bedeutung; …
- VGH Bayern, 29.11.2004 - 22 CS 04.2701
Altlast, Personengesellschaft, Gesellschafterhaftung, Haftung für …
- VG Bremen, 02.02.2017 - 5 K 420/15
Anordnung wegen Grundwasserverunreinigung durch LHKW - Bundes-Bodenschutzgesetz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2015 - 8 A 1126/14
Herausgabe von Steuerkontoauszügen an Insolvenzverwalter verletzt nicht das …
- FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2019 - 4 K 1005/18
Einkommensteuerschuld als Masseverbindlichkeit - Betriebsveräußerung durch …
- OVG Sachsen-Anhalt, 09.05.2012 - 2 M 13/12
Duldungsanordnung zum Tonabbau zwecks Sicherung von Handlungs- und …
- OVG Niedersachsen, 03.12.2009 - 7 ME 55/09
Abfallrechtliche Entsorgungspflicht des Insolvenzverwalters unabhängig von der …
- BVerwG, 05.10.2005 - 7 B 65.05
Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde ; Abweichung von …
- OVG Bremen, 20.12.2017 - 1 LA 292/15
Boden- und Grundwasserverunreinigung - Erbbauberechtigter; …
- OVG Sachsen, 27.01.2009 - 4 B 809/06
Beseitigungsanordnung; Ersatzvornahme; Verwaltungsvollstreckung; …
- VG Magdeburg, 03.12.2013 - 2 A 232/11
Insolvenzverwalter als Betreiber einer Anlage und zur Entsorgung von Abfall …
- VG Freiburg, 02.11.2011 - 3 K 1641/11
Einstellung einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftigen Anlage durch …
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2024 - 7 B 4.24
Emissionen des Vorjahres als Masseverbindlichkeiten
- OVG Sachsen-Anhalt, 22.10.2012 - 2 M 22/12
Einstweiliger Rechtsschutz gegen Kosten der Ersatzvornahme bei rein fiskalischem …
- VG Cottbus, 17.11.2025 - 3 L 630/25
Einstweiliger Rechtsschutz, Fehlerhafte Störerauswahl, Kosten einer …
- VGH Bayern, 26.07.2021 - 12 ZB 18.2385
Abfallrechtliche Deponienachsorge, Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters
- VG Cottbus, 18.07.2018 - 3 K 1732/14
- OVG Niedersachsen, 25.01.2010 - 7 LA 130/09
Annahme eines später vollstreckten Vornahmeverwaltungsaktes beim Anbringen einer …
- OVG Berlin-Brandenburg, 14.09.2005 - 11 S 4.05
Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine Inanspruchnahme zur Beseitigung …
- VG Weimar, 12.02.2014 - 7 K 608/11
Beseitigung von Abfall - Solarschrott - Freigabe von Abfallgegenständen aus der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 67/11
Eisenbahnrechtliche Ordnungspflicht des Insolvenzverwalters
- VG Hannover, 24.11.2009 - 4 A 2022/09
Zivilgesetzlich angeordnete Gesamtrechtsnachfolge als Voraussetzung für die …
- VGH Hessen, 20.04.2009 - 7 B 838/09
Wasserrechtliche Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters
- VGH Hessen, 03.09.2007 - 6 UZ 179/07
Umlagen zur Deckung der Kosten der Bundesanstalt für …
- VG Gießen, 04.10.2005 - 8 E 2110/04
Vertretung einer sich in der Insolvenz befindlichen GmbH durch den …
- VG Cottbus, 27.02.2026 - 3 L 720/25
Baueinstellungsverfügung, einstweiliger Rechtschutz, Ermessensfehlerhafte …
- OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2022 - 5 LA 263/19
Stilllegungsanordnung für ein ungenehmigtes Abfallzwischenlager; Einrücken des …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.09.2013 - 2 M 114/13
Anordnung zur Beseitigung von Betriebsstraßen eines ehemaligen Tontagebaus
- VGH Bayern, 18.08.2009 - 20 ZB 09.1651
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablagerung gefährlicher Abfälle; unmittelbare …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.09.2005 - 11 S 13.05
Anforderungen an die Begründung im Fall der Anordnung der sofortigen Vollziehung …
- VG Augsburg, 02.10.2018 - Au 8 K 18.633
Insolvenzverwalter als Deponiebetreiber
- VGH Bayern, 18.08.2009 - 20 ZB 09.1652
Antrag auf Zulassung der Berufung; Ablagerung gefährlicher Abfälle; unmittelbare …
- FG Köln, 20.03.2007 - 6 K 3604/06
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Insolvenzverwalters zur Kraftfahrzeugsteuer …
- VG Magdeburg, 30.11.2011 - 3 A 61/10
Teilweise erfolgreiche Anfechtung bergamtlich verfügter Sicherungsanordnung
- VGH Bayern, 18.08.2009 - 20 ZB 09.1647
Antrag auf Zulassung der Berufung; abfallrechtliche Anordnung mit Androhung der …
- BVerwG, 05.06.2007 - 7 B 25.07
Insolvenzrechtliche Einstufung von Kosten einer Ersatzvornahme; Einstufung der …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2025 - 8 A 2197/23
Immissionsschutzrechtliche Genehmigung; Betreiberwechsel; Stilllegung; Verkauf; …
- FG Baden-Württemberg, 26.11.2008 - 1 V 1652/07
Aussetzung der Vollziehung - Abgrenzung von Leistungsentgelt und Schadensersatz …
- VG Darmstadt, 09.05.2022 - 6 L 2189/21
Anlagenbetreiber, Insolvenzverwalter
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - 15 A 162/17
Erteilung der begehrten steuerlichen Auskünfte über Informationen der …
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2012 - 2 M 149/12
Einstweiliger Rechtsschutz; Kosten der Ersatzvornahme; Insolvenzverfahren; Gefahr
- VG Frankfurt/Oder, 24.01.2018 - 5 K 8/16
Abfallbeseitigungsrecht
- OVG Sachsen, 16.06.2010 - 4 B 57/10
Tanklager, Duldungsverfügung, Insolvenz
- VG Potsdam, 09.01.2017 - 4 K 460/15
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
- OVG Saarland, 03.08.2005 - 3 Q 10/05
Umweltrecht - Führen Sanierungsanordnungen zu einer Selbstbelastung?
- VG Würzburg, 12.01.2016 - W 4 K 15.560
Erfolglose Klage gegen bodenschutzrechtliche Anordnung zur Grundwassersanierung
- VG Meiningen, 29.11.2013 - 5 E 570/13
Grenzen der Heranziehung eines Zustandsverantwortlichen zu Maßnahmen, die der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.11.2005 - 3 M 71/04
Dereliktion durch den Insolvenzverwalter
- VG Regensburg, 22.01.2026 - RO 8 S 25.2448
Insolvenzverwalterhaftung, Störerhaftung, Gewässer- und Umweltschutz, …
- VG Frankfurt/Oder, 06.03.2007 - 7 K 2193/02
Immissionsschutzrechtliche Betreiberpflichten; kein Nachrücken des …
- VGH Bayern, 15.05.2026 - 8 CS 26.262
Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung, Schwierige tatsächliche und …
- VG Bremen, 12.11.2015 - 5 K 49/14
Anordnung einer bodenschutzrechtlichen Detailuntersuchung zur …
- VG Würzburg, 03.02.2010 - W 4 S 09.1275
Papierfabrik
- VG Kassel, 05.03.2009 - 7 L 1731/08
Verantwortlichkeit des Insolvenzverwalters für Tanklager
- VG Cottbus, 13.05.2019 - 3 L 566/18
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
- VG Augsburg, 28.09.2010 - Au 3 K 10.798
Wertausgleich; öffentliche Last; Abtrennung belasteten Grundstücksteils; …
- OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2010 - 2 O 126/10
Streitwert bei vorläufigem Rechtsschutzantrag des Insolvenzverwalters gegen eine …
- VG Augsburg, 27.07.2010 - Au 3 K 09.939
Ersatzvornahme; mehrere Grundstücke; Gefährdungsabschätzung; Handlungsstörer; …
- VG Lüneburg, 18.07.2008 - 4 B 15/08
Untersagung eines Heimbetriebs gem. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 11 Heimgesetz (HeimG); …
- VG Arnsberg, 23.07.2025 - 4 L 857/25
- VG Frankfurt/Oder, 12.02.2018 - 5 L 85/16
Immissionsschutzrecht
- VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.2674
Zwangsvollstreckung eines Unterlassungsanspruchs wegen Zweckentfremdung von …
- VG Düsseldorf, 22.06.2015 - 3 K 3381/13
Inanspruchnahme eines Insolvenzverwalter zur Erfüllung der …
- VG Minden, 02.02.2012 - 9 K 1099/11
Übergang einer Verpflichtung zur Beseitigung von Baumängeln auf den …
- VGH Bayern, 18.08.2009 - 20 ZB 09.1642
Antrag auf Zulassung der Berufung; abfallrechtliche Anordnung; Insolvenzverwalter …
- VG Lüneburg, 30.04.2009 - 2 B 40/09
Rechtmäßigkeit einer an den Insolvenzverwalter einer Firma gerichteten …
- VG Augsburg, 25.02.2008 - Au 7 S 08.54
Bodenschutzrechtliche Sanierungsanordnung; Durchführung der Sanierung im Weg der …
- VG Ansbach, 04.09.2007 - AN 4 K 06.02519
Vorschriften betreffend einer Gewerbeuntersagung oder Aufhebung einer …
- OVG Thüringen, 17.11.2004 - 1 EO 7/04
- VGH Bayern, 18.08.2009 - 20 ZB 09.1648
Antrag auf Zulassung der Berufung; Kosten der Ersatzvornahme einer …
- VG Ansbach, 25.06.2008 - AN 9 K 07.02310
Heranziehung des Grundstückseigentums zur Gefahrenausschlussmaßnahme, wenn …
- VG München, 18.10.2017 - M 9 K 17.2675
Zur Insolvenzfestigkeit eines zweckentfremdungsrechtlichen Grundbescheids
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Richterablehnung wegen Spannungen zwischen Verteidiger und Richter in einem anderen Verfahren
- Judicialis
- IWW
- blutalkohol
, S. 488
Besorgnis der Befangenheit des Richters und Feststellungen bei Verurteilung wegen vorsätzlichen Vergehens nach § 316 StGB
- rechtsportal.de
StPO § 24; StPO § 267; StGB § 315c; StGB § 64
Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem Verfahren; Spannungen zwischen Verteidiger und Richter - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Befangenheit - Spannungen zwischen Verteidiger und Gericht
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnung eines Richters wegen existierender Spannungen zwischen dem Richter und dem Verteidiger; Anforderungen an das Vorliegen von Gründen für die Besorgnis der Befangenheit wegen dieser Spannungen; Bekanntwerden der Spannungen ausserhalb des Gerichtssaals; Abgrenzung ...
Verfahrensgang
- AG Hagen - 61 Ls 54/03
- OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 379 (Ls.)
- NStZ-RR 2005, 15
- JR 2006, 437
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (25)
- OLG Braunschweig, 22.01.1997 - Ws 5/97
Gründe für die Ablehung eines Richters wegen Misstrauens gegen dessen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Das Ablehnungsgesuch war zwar zulässig, da (gravierende) Spannungen zwischen Richter und dem Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. u.a. BGH StV 1993, 339; StV 1995, 396 f., Senat in StraFo 2002, 355 und OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass Spannungen zwischen dem Verteidiger und dem Richter die Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Angeklagte grundsätzlich nicht begründen, wird von der Rechtsprechung bei ganz außergewöhnlichen Animositäten angenommen (OLG Braunschweig StraFo 1997, 76; OLG Düsseldorf wistra 1991, 78; OLG Hamm NJW 1951, 731 mit weiteren Nachweisen zur älteren Rechtsprechung und Literatur; vgl. auch LG Frankfurt StV 1990, 258).
Selbst solche Maßnahmen würden im Übrigen nicht in jedem Fall zur Besorgnis einer Befangenheit führen: So forderte das OLG Braunschweig (vgl. StraFo 1997, 76) als weiteres Indiz, dass sich eine Strafanzeige auf das nun zu entscheidende Verfahren z.B. in der Weise ausgewirkt haben müsse, dass der Verteidiger wegen ihr sein Mandat niederlegte.
Persönliche Animositäten können eher einen Ablehnungsgrund begründen als rechtliche Uneinigkeiten (OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).
- OLG Koblenz, 27.05.1993 - 1 Ss 77/93
Alkohol im Straßenverkehr; Erfahrungssatz; Kritik- und Erkenntnisfähigkeit; …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Kann der Schluss auf Vorsatz nicht allein auf die hohe Blutalkoholkonzentration gestützt werden, so bedarf es für eine Verurteilung wegen Vorsatzes der Feststellungen zu Trinkanlass, Trinkverlauf, Fahrtanlass, dem Zusammenhang von Trinkverhalten und Fahrbereitschaft, Fahrtverlauf und Nachtatverhalten, aus denen sich möglicherweise Schlüsse darauf ergeben, dass der Angeklagte seine Fahrunsicherheit erkannt hat (OLG Celle NZV 1998, 123; OLG Koblenz NZV 1993, 444).Deshalb ist die Feststellung der den damaligen Verurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte erforderlich (OLG Celle NZV 1998, 123; OLG Koblenz NZV 1993, 444 f.).
- OLG Hamm, 05.08.2002 - 2 Ss OWi 498/02
Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Blutalkoholkonzentration
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Daher muss das Urteil neben der BAK auch weitere objektive Umstände feststellen, die auf einen entsprechenden Vorsatz schließen lassen (…Senat, a.a.O.; zudem OLG Hamm Verkehrsrecht aktuell 2004, 102; NZV 2003, 47 f., jeweils mit weiteren Nachweisen zur übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).Insbesondere sind die Höhe der damaligen BAK, das Trinkverhalten und die Trinkmenge mitzuteilen (OLG Hamm NZV 2003, 47 f.).
- OLG Celle, 10.07.1997 - 21 Ss 138/97
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Kann der Schluss auf Vorsatz nicht allein auf die hohe Blutalkoholkonzentration gestützt werden, so bedarf es für eine Verurteilung wegen Vorsatzes der Feststellungen zu Trinkanlass, Trinkverlauf, Fahrtanlass, dem Zusammenhang von Trinkverhalten und Fahrbereitschaft, Fahrtverlauf und Nachtatverhalten, aus denen sich möglicherweise Schlüsse darauf ergeben, dass der Angeklagte seine Fahrunsicherheit erkannt hat (OLG Celle NZV 1998, 123; OLG Koblenz NZV 1993, 444).Deshalb ist die Feststellung der den damaligen Verurteilungen zugrunde liegenden Sachverhalte erforderlich (OLG Celle NZV 1998, 123; OLG Koblenz NZV 1993, 444 f.).
- BGH, 05.04.1995 - 5 StR 681/94
Ablehnung - Ablehnungsgesuch - Frist - Fristversäumnis - Prüfung des Einzelfalls …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Das Ablehnungsgesuch war zwar zulässig, da (gravierende) Spannungen zwischen Richter und dem Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. u.a. BGH StV 1993, 339; StV 1995, 396 f., Senat in StraFo 2002, 355 und OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).Eine Ausnahme wird zunächst dann gemacht, wenn eine - im Hinblick auf den Anlass unangemessen feindselige und unsachliche - Reaktion des abgelehnten Richters Anhaltspunkte für ein Ausstrahlen der Spannungen auf seine Einstellung zu der nun verhandelten Sache bietet (vgl. BGH StV 1993, 339;- BGH StV 1986, 281 f.; LG Frankfurt StV 1990, 258), z.B. durch ungerechtfertigte Entscheidungen im Prozess (BGH StV 1995, 396 f. Verweigerung der Akteneinsicht oder durch die Ankündigung, für bestimmte Vorträge "taub" zu sein (BGH StV 1993, 339).
- BGH, 04.03.1993 - 1 StR 895/92
Ablehnung eines Richters wegen anderer als prozessbedingter Kontakte zu einem …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Das Ablehnungsgesuch war zwar zulässig, da (gravierende) Spannungen zwischen Richter und dem Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. u.a. BGH StV 1993, 339; StV 1995, 396 f., Senat in StraFo 2002, 355 und OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).Eine Ausnahme wird zunächst dann gemacht, wenn eine - im Hinblick auf den Anlass unangemessen feindselige und unsachliche - Reaktion des abgelehnten Richters Anhaltspunkte für ein Ausstrahlen der Spannungen auf seine Einstellung zu der nun verhandelten Sache bietet (vgl. BGH StV 1993, 339;- BGH StV 1986, 281 f.; LG Frankfurt StV 1990, 258), z.B. durch ungerechtfertigte Entscheidungen im Prozess (BGH StV 1995, 396 f. Verweigerung der Akteneinsicht oder durch die Ankündigung, für bestimmte Vorträge "taub" zu sein (BGH StV 1993, 339).
- BGH, 09.08.1988 - 4 StR 222/88
Ausschluss der Pflichtverteidigung wegen Verstoß gegen die Kleiderordnung - …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Dabei hat das Revisionsgericht diese Frage gem. § 28 Abs. 2 StPO nach Beschwerdegrundsätzen zu behandeln, also eine eigene Entscheidung darüber zu treffen, ob das verworfene Ablehnungsgesuch zulässig und begründet war (BGH StV 1988, 417;… Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 338 Rn. 28 mit weiteren Nachweisen).Die Besorgnis der Befangenheit ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. u.a. BGH NStZ 1988, 510; OLG Hamm StraFo 2002, 355 f, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- BVerfG, 24.04.1996 - 2 BvR 1639/94
Richter - Ablehnung - Anzeige - Befangenheit
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Da der Angeklagte aus solchen Spannungen nicht ohne weiteres darauf schließen kann, dass der Vorsitzende eine eventuelle Abneigung gegen den Verteidiger auf ihn und seine Sache überträgt, begründen sie in der Regel keine Besorgnis der Befangenheit (vgl. u.a. BVerfG NJW 1996, 2022).In der Rechtsprechung ist insoweit jedoch anerkannt, dass, wobei allerdings die Besonderheiten des Einzelfalls zu beachten sind, allein die Strafanzeige eines Verfahrensbeteiligten gegen einen Richter in der Regel nicht zur Besorgnis der Befangenheit führt, da es sonst den Beteiligten möglich wäre, sich nach Belieben jedem Richter zu entziehen (BVerfG NJW 1996, 2022; OLG Hamm, Beschluss vom 8. Juli 2004 - 3 Ss 245/04).
- OLG Hamm, 15.08.2002 - 2 Ws 354/02
Ablehnung, Besorgnis der Befangenheit, Akteneinsicht, Gewährung rechtlichen …
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Das Ablehnungsgesuch war zwar zulässig, da (gravierende) Spannungen zwischen Richter und dem Verteidiger des Angeklagten grundsätzlich die Besorgnis der Befangenheit begründen können (vgl. u.a. BGH StV 1993, 339; StV 1995, 396 f., Senat in StraFo 2002, 355 und OLG Braunschweig StraFo 1997, 76).Die Besorgnis der Befangenheit ist gerechtfertigt, wenn der Ablehnende bei verständiger Würdigung des ihm bekannten Sachverhalts Grund zu der Annahme hat, dass der abgelehnte Richter ihm gegenüber eine innere Haltung einnimmt, die seine Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen kann (vgl. u.a. BGH NStZ 1988, 510; OLG Hamm StraFo 2002, 355 f, jeweils mit weiteren Nachweisen).
- LG Frankfurt/Main, 06.02.1990 - 17 KLs 12108/88
Auszug aus OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Eine Ausnahme wird zunächst dann gemacht, wenn eine - im Hinblick auf den Anlass unangemessen feindselige und unsachliche - Reaktion des abgelehnten Richters Anhaltspunkte für ein Ausstrahlen der Spannungen auf seine Einstellung zu der nun verhandelten Sache bietet (vgl. BGH StV 1993, 339;- BGH StV 1986, 281 f.; LG Frankfurt StV 1990, 258), z.B. durch ungerechtfertigte Entscheidungen im Prozess (BGH StV 1995, 396 f. Verweigerung der Akteneinsicht oder durch die Ankündigung, für bestimmte Vorträge "taub" zu sein (BGH StV 1993, 339).Eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz, dass Spannungen zwischen dem Verteidiger und dem Richter die Besorgnis der Befangenheit gegenüber dem Angeklagte grundsätzlich nicht begründen, wird von der Rechtsprechung bei ganz außergewöhnlichen Animositäten angenommen (OLG Braunschweig StraFo 1997, 76; OLG Düsseldorf wistra 1991, 78; OLG Hamm NJW 1951, 731 mit weiteren Nachweisen zur älteren Rechtsprechung und Literatur; vgl. auch LG Frankfurt StV 1990, 258).
- BGH, 16.09.1986 - 1 StR 283/86
Unbefugter Gebrauch eines Kraftfahrzeugs
- BGH, 06.07.1995 - 4 StR 321/95
Gebrauchsanmaßung - Abgrenzung zum Diebstahl - Rückführungswille
- OLG Hamm, 21.07.2004 - 2 Ss 178/04
Trunkenheit im Verkehr; hohe BAK; Trunkenheitsfahrt; Fahrlässigkeit
- BGH, 29.09.1992 - 1 StR 494/92
Umfang der Darlegungspflicht bei einem daktyloskopischen Gutachten
- BGH, 08.09.1998 - 1 StR 384/98
Vollzug einer Maßregel vor der Ausführung der Strafe
- OLG Hamm, 02.09.2004 - 2 Ss OWi 470/04
Sachverständigengutachten; Anknüpfungstatsachen; Mitteilung im Urteil; …
- OLG Hamm, 13.08.2001 - 2 Ss 710/01
Sachverständigengutachten, Anforderungen an die Urteilsgründe, …
- OLG Hamm, 28.06.2001 - 2 Ss 532/01
Trunkenheitsfahrt, Vorsatz, Fahrlässigkeit, Umfang der erforderlichen …
- OLG Hamm, 30.04.1999 - 3 Ss 385/99
Lückenhafte Feststellungen, Sachverständigengutachten, Anknüpfungstatsachen
- OLG Hamm, 06.06.2003 - 2 Ws 122/03
Ordnungsmittel; Ordnungshaft gegen einen Verteidiger; Ungebühr
- BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
Ablehnung von Richtern des Bundesgerichtshofes wegen Besorgnis der Befangenheit - …
- OLG Hamm, 08.07.2004 - 3 Ss 245/04
Ablehnung; Befangenheit, Strafanzeige; Verfahrensrüge, Zulässigkeit
- BGH, 29.11.1995 - 5 StR 345/95
Besorgnis der Befangenheit - Unmutsäußerungen - Beweisanträge der Verteidigung
- BGH, 15.01.1986 - 2 StR 630/85
Besorgnis der Befangenheit eines Richters während einer Zeugenvernehmung - …
- OLG Düsseldorf, 03.01.1992 - 1 Ws 2/92
- OLG Düsseldorf, 08.06.2017 - 1 RVs 18/17
Anforderungen an die Feststellung des Vorsatzes bei einer Trunkenheitsfahrt
Rn. 11 1. Nach der nahezu einhelligen Rechtsprechung der Oberlandesgerichte kann allein aus einer hohen Blutalkoholkonzentration des Täters zur Tatzeit nicht auf einen Vorsatz hinsichtlich der Fahruntüchtigkeit geschlossen werden (Senat in ständ. Rspr., vgl. BA 47 [2010], 428 sowie Beschluss vom 21. Oktober 2016, III-1 RVs 93/16 m. w. N.; OLG Hamm VRS 107 [2004], 433, 440 und NZV 2005, 161; OLG Stuttgart NStZ-RR 2011, 187; OLG Köln DAR 1999, 88; OLG Naumburg DAR 1999, 420; KG VRS 126 [2014], 95; OLG Brandenburg BA 50 [2013], 138; OLG Karlsruhe NZV 1999, 301; aA wohl OLG Koblenz NZV 2008, 304; OLG Celle NZV 2014, 283; AG Rheine NJW 1995, 894). - OLG Dresden, 10.10.2018 - 2 OLG 22 Ss 399/18
Anforderungen an die Feststellung einer vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt
Vielmehr müssen weitere Indizien und Umstände festgestellt werden (OLG Hamm, Beschluss vom 07.10.2004 - 2 Ss 345/04 - m.w.N., juris).
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Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
RGebStV § 5 Abs. 3
- rechtsportal.de
RGebStV § 5 Abs. 3
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Befreiung von der Pflicht zur Zahlung von Rundfunkgebühren; Händlerprivileg für Autoradios in Vorführwagen
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 05.05.1999 - 12 VG 4328/98
- OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99
- BVerwG, 17.08.2004 - 6 B 49.04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 379
- NVwZ 2005, 605 (Ls.)
- NZV 2005, 167 (Ls.)
- afp 2004, 581
Wird zitiert von ... (19) Zitiert selbst (4)
- VGH Baden-Württemberg, 16.12.1982 - 2 S 261/82
Gebührenpflicht für in Vorführwagen eingebaute Autoradios
Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99
Zur Begründung hat er sein bisheriges Vorbringen wiederholt und ergänzend ausgeführt, dass inzwischen andere Oberverwaltungsgerichte in vergleichbaren Fällen von dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 3. Juni 1980 abweichende Auffassungen zur Auslegung des Art. 6 Abs. 3 des Rundfunkgebührenstaatsvertrages vom 5. Dezember 1974 (jetzt § 5 Abs. 3 des RgebSTV) verträten (u.a. VGH Mannheim, Urt. v. 16.12.1982 - 2 S 261/82; bestätigt durch Beschl. des Bundesverwaltungsgerichts vom 9.3.84, Buchholz 401.84 Nr. 50).Ein Rundfunkempfangsgerät wird auch dann im Sinne von § 5 Abs. 3 Satz 1 RgebStV verkauft, wenn es zusammen mit einem Auto als Teil der Ausstattung oder als Zubehörteil verkauft wird (…vgl. Urt. des 3. Senats v. 3.6.1980, S. 6 UA; Grupp, Grundlagen des Rundfunkgebührenrechts, S. 200;… VG München, Urt. v. 25.2.1982 - M 436 VX 81 - S. 14 UA;… VG Berlin, Urt. v. 1.9.1982 - VG 1 A 210/81 - S. 5 UA;… VG Karlsruhe, Urt. v. 17.12.1981 - 5 K 449/80 - S. 5 UA; VGH Mannheim, Urt. v. 16.12.1982, ESVGH 33, S. 17/18;… a.A. nur BayVGH, Urt. v. 28.9.1982, S. 11/12 UA: Kein Verkauf, weil dem Verkauf der Autoradios im Verhältnis zum Wert des Verkaufs der Kraftfahrzeuge nur ganz untergeordnete Bedeutung zukommt).
Er schließt sich damit im Ergebnis der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an (vgl. OVG Münster, Urt. v. 7.12.1984 - 4 A 3162/83 - VGH Mannheim, Urt. v. 16.12.1982 - 2 S 261/82 - ESVGH 33, 17;… VGH München, Urt. v. 28.9.1982 - 8 B 82 A.968;… VG München, Urt. v. 17.3.1994 - M 15 K 93.795 -).
§ 5 Abs. 3 Satz 1 RgebStV dient erkennbar dem Zweck, den herkömmlichen Rundfunkfachhandel, der typischerweise eine große Zahl von Rundfunkgeräten ausschließlich für Vorführzwecke zum Empfang bereit hält, von einer ansonsten unverhältnismäßig hohen Rundfunkgebührenpflicht zu befreien (in diesem Sinne auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.12.1982 a.a.O.).
- BVerwG, 27.06.1995 - 9 C 8.95
Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99
In einem solchen Fall ist eine zu weit gefasste Regelung im Wege der sog. teleologischen Reduktion auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.6.1995, DVBl. 1995, S. 1308, 1309;… Larenz, Methodenlehre der Rechtswissenschaft, 4. Aufl., 1979, S. 377 ff.). - VG Berlin, 01.09.1982 - 1 A 210.81
Zahlung von Rundfunkgebühren für in Vorführwagen eingebaute Empfangsgeräte; …
Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99
Ein Rundfunkempfangsgerät wird auch dann im Sinne von § 5 Abs. 3 Satz 1 RgebStV verkauft, wenn es zusammen mit einem Auto als Teil der Ausstattung oder als Zubehörteil verkauft wird (…vgl. Urt. des 3. Senats v. 3.6.1980, S. 6 UA; Grupp, Grundlagen des Rundfunkgebührenrechts, S. 200;… VG München, Urt. v. 25.2.1982 - M 436 VX 81 - S. 14 UA; VG Berlin, Urt. v. 1.9.1982 - VG 1 A 210/81 - S. 5 UA;… VG Karlsruhe, Urt. v. 17.12.1981 - 5 K 449/80 - S. 5 UA;… VGH Mannheim, Urt. v. 16.12.1982, ESVGH 33, S. 17/18;… a.A. nur BayVGH, Urt. v. 28.9.1982, S. 11/12 UA: Kein Verkauf, weil dem Verkauf der Autoradios im Verhältnis zum Wert des Verkaufs der Kraftfahrzeuge nur ganz untergeordnete Bedeutung zukommt). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.1984 - 4 A 3162/83
Auszug aus OVG Hamburg, 14.04.2004 - 4 Bf 286/99
Er schließt sich damit im Ergebnis der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an (vgl. OVG Münster, Urt. v. 7.12.1984 - 4 A 3162/83 - VGH Mannheim, Urt. v. 16.12.1982 - 2 S 261/82 - ESVGH 33, 17;… VGH München, Urt. v. 28.9.1982 - 8 B 82 A.968;… VG München, Urt. v. 17.3.1994 - M 15 K 93.795 -).
- VGH Baden-Württemberg, 30.10.2008 - 2 S 984/08
Rundfunkgebühren für Autoradios in Vorführwagen
Ein Rundfunkempfangsgerät wird auch dann im Sinne des § 5 Abs. 4 S. 1 RGebStV verkauft, wenn der eigentliche Kaufgegenstand ein Auto ist und das Rundfunkempfangsgerät nur zusammen mit dem Auto als Teil der Ausstattung oder als Zubehör verkauft wird (Urt. des Senats v. 16.12.1982 - 2 S 261/82 - ESVGH 33, 17 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2004 - 4 Bf 286/99 - NJW 2005, 379;… Göhmann/Naujock/Siekmann in Beck'scher Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl., § 5 RGebStV, Rn. 56; Grupp, Grundfragen des Rundfunkgebührenrechts, S. 200).Entgegen einer verschiedentlich vertretenen Auffassung lässt sich § 5 Abs. 4 S. 1 RGebStV auch nicht einschränkend in der Weise auslegen, dass er nur auf solche Unternehmen Anwendung findet, die sich typischerweise mit dem Verkauf von Rundfunkgeräten befassen (so OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14.5.2004 - 12 B 10630/04 - NVwZ-RR 2005, 42; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2004, aaO).
Auf Autoradios in Vorführwagen von Kraftfahrzeughändlern treffe dies nicht oder jedenfalls nicht im vergleichbaren Maße zu (OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2004, aaO).
- OVG Niedersachsen, 15.09.2014 - 4 LC 277/12
Erhebung von Rundfunkgebühren für Radiogeräte in den Vorführwagen eines …
Insoweit kann sie sich auf das Händlerprivileg des § 5 Abs. 4 Satz 1 RGebStV berufen (…so auch VGH BW, U. v. 30.10.2008, 2 S 984/08, juris Rn. 26 ff.;… aA: Nds. OVG, U. v. 19.12.2006, 10 LC 73/05, juris Rn. 23 ff.;… OVG Rh-Pf, B. v. 14.05.2004, 12 B 10630/04, juris Rn. 2-3; OVG Hamburg, B. v. 14.04.2004, 4 Bf 286/99, juris Rn. 29 ff.; VGH BW, U. v. 16.12.1982, 2 S 262/82; ohne inhaltliche Äußerung mangels Revisibilität des damaligen Landesrechtes: BVerwG, B. v. 05.04.2007, 6 B 15/07, juris; BVerwG, B. v. 09.03.1984, 7 B 23/83, juris).Diese Auslegung des Händlerprivilegs hat letztlich eine teleologische Reduktion der Vorschrift zur Folge (ausdrücklich als einschränkende Auslegung im Wege der Rechtsfortbildung bezeichnend: OVG Hamburg, B. v. 14.04.2004, 4 Bf 286/99, juris Rn. 29), ohne dass das durch den Sinn und Zweck des Befreiungstatbestandes oder die Intention des Gesetzgebers veranlasst wäre.
Rn. 27 Unter diesen Voraussetzungen ist die Annahme des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden, dass für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "für Vorführzwecke zum Empfang bereithalten" zu verlangen ist, dass die entsprechenden Autoradios in Vorführwagen typischerweise ausschließlich zu dem Zweck eingebaut und betriebsbereit gehalten werden, um sie den am Kauf solcher Geräte interessierten Kunden vorführen zu können, wobei sich dieser Zweck bereits im Stadium des Bereithaltens eindeutig und nach objektiven Merkmalen manifestieren muss (…so auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16. Dezember 1982 - 2 S 261/82 -, ESVGH 33, 17, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 9. März 1984, aaO;… OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14. Mai 2004, aaO; OVG Hamburg, Beschl. v. 14. April 2004 - 4 Bf 286/99 -, NJW 2005, 379 = NordÖR 2004, 493;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. Dezember 1984 - 4 A 3162/83 -, juris (nur Leitsatz)).
- OVG Niedersachsen, 19.12.2006 - 10 LC 73/05
Rundfunkgebührenbefreiung für Radios in Autohaus-Vorführwagen; Gebührenbefreiung …
Unter diesen Voraussetzungen ist die Annahme des Verwaltungsgerichts nicht zu beanstanden, dass für die Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "für Vorführzwecke zum Empfang bereithalten" zu verlangen ist, dass die entsprechenden Autoradios in Vorführwagen typischerweise ausschließlich zu dem Zweck eingebaut und betriebsbereit gehalten werden, um sie den am Kauf solcher Geräte interessierten Kunden vorführen zu können, wobei sich dieser Zweck bereits im Stadium des Bereithaltens eindeutig und nach objektiven Merkmalen manifestieren muss (…so auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16. Dezember 1982 - 2 S 261/82 -, ESVGH 33, 17, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 9. März 1984, aaO;… OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 14. Mai 2004, aaO; OVG Hamburg, Beschl. v. 14. April 2004 - 4 Bf 286/99 -, NJW 2005, 379 = NordÖR 2004, 493;… OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 7. Dezember 1984 - 4 A 3162/83 -, juris (nur Leitsatz)).
- OVG Saarland, 26.06.2009 - 3 A 455/07
Rundfunkgebühren für in Kraftfahrzeuge eingebaute Rundfunkempfangsgeräte
Offen lassen kann der Senat in diesem Zusammenhang die in der Rechtsprechung des VGH Mannheim VGH Mannheim, Urteile vom 30.10.2008 - 2 S 984/08 -, NVwZ 2009, 536 f = DÖV 2009, 375 für in Vorführwagen eingebaute Geräte und vom 3.3.2009 - 2 S 3218/08 -, a. A. etwa OVG Koblenz, Urteil vom 14.5.2004 - 4 Bf 286/99 - jeweils zitiert nach juris. - VG Stuttgart, 20.02.2008 - 3 K 4218/06
Zur Rundfunkgebühr für Autohaus/Autohändler
Rn. 26 Das Händlerprivileg wird allerdings vom überwiegenden Teil der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung auf den Kfz-Handel nicht oder jedenfalls nicht auf Vorführwagen angewandt (vgl. OVG Niedersachsen, Urteil vom 19.12.2006 - 10 LC 73/05 -, juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 14.04.2004 - 4 Bf 286/99 -, juris und NJW 2005, 379; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14.05.2004 - 12 B 10630/04 -, NVwZ-RR 2004, 433;… siehe auch Hahn/Vesting, Kommentar zum Rundfunkrecht, 2. Aufl. 2008, § 5 RGebStV Rn. 56f.). - VG Gelsenkirchen, 26.10.2006 - 14 K 1491/06
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts; Befreiung …
Rn. 21 Vgl. zu den Grundsätzen OVG Hamburg, Beschluss vom 14. April 2004 - 4 Bf 286/99 - NJW 2005, 379 m.w.Nw.; zur abschließenden Regelung der Ausbildungsförderung für die dem BerRehaG unterliegende Personengruppe BVerwG, Beschluss vom 31. März 1999 - 5 B 89/98 - zu Stichtagsregelungen BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 11 B 13.92 - und vom 07. Oktober 1996 - 5 B 80.96 - OVG NRW, Urteil vom 07. Dezember 1992 - 16 A 1952/91 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1986 - 1 BvR 193/86 -. - VG Lüneburg, 08.03.2005 - 4 A 384/04
Autoradio; Befreiung; Bereithalten; Rundfunkgebühr; Rundfunkgebührenpflicht; …
Dabei muss sich der Vorführzweck bereits im Stadium des Bereithaltens eindeutig und nach objektiven Merkmalen manifestieren (…VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 16.12.1982, 2 S 261/82 V.n.b.;… bestätigt durch BVerwG, Urt. v. 9.3.1984 aaO, vgl. auch: OVG Koblenz, Beschl. v. 14.5.2004 - 12 B 10630/04 -, V.n.b.; OVG Hamburg, Beschl. v. 14.4.2004 - 4 Bf 286/99 -, V.n.b;… OVG Münster, Urt. v. 7.12.1984 - 4 A 3162/83 -, V.n.b.;… VGH München, Urt. v. 28.9.1982 - 8 B 82-A.968 -, V.n.b.;… a.A. OVG Hamburg, Urt. v. 3.6.1980 - OVG Bf III 168/79 -, V.n.b.;… VG Berlin, Urt. v. 1.9.1982 - 1 A 210/81 -, juris (Leitsatz);… VG Lüneburg, Urt. v. 20.9.2001 - 1 A 216/99 -, V.n.b.). - OVG Niedersachsen, 07.07.2022 - 8 LB 2/22
Bereich, nicht privater; Kraftfahrzeug; Leasing; Mitarbeiterleasing; …
Dies wurde ohne Begründung als Nutzung zu gewerblichen Zwecken angesehen (vgl. Hamburgisches OVG, Beschl. v. 14.4.2004 - 4 Bf 286/99 -, NJW 2005, 379, juris Rn. 28). - VG Gelsenkirchen, 18.09.2007 - 14 K 819/06
Rundfunkgebührenbefreiung, besondere Härte, niedriges Einkommen, Altersrente, …
Rn. 69 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Januar 1993 - 1 BvR 1690/92 -, NVwZ 1993, 881; OVG Hamburg, Beschluss vom 14. April 2004- 4 Bf 286/99 - NJW 2005, 379 m.w.N. - VG Gelsenkirchen, 12.06.2006 - 14 K 819/06
Befreiung, Rundfunkgebühren, Einkommen, Altersrente, besonderer Härtefall
Rn. 30 Vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 14. April 2004 - 4 Bf 286/99 - NJW 2005, 379 m. w. Nw.-; zur abschließenden Regelung der Ausbildungsförderung für die dem BerRehaG unterliegende Personengruppe BVerwG, Beschluss vom 31. März 1999 - 5 B 89.98 - zu BaföG-Stichtagsregelungen BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 11 B 13.92 - und vom 07. Oktober 1996 - 5 B 80.96 - OVG NRW, Urteil vom 07. Dezember 1992 - 16 A 1952/91 - vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 1986 - 1 BvR 193/86 -. - VG Gelsenkirchen, 31.10.2006 - 14 K 1251/06
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren betreffend die …
- VG Gelsenkirchen, 05.08.2008 - 14 K 2326/07
Rundfunkgebühr, Minderjähriger, Kind, Behinderter, Schwerbehinderung, …
- VG Hamburg, 01.02.2011 - 10 K 2661/10
Rundfunkgebühren; Händlerprivileg
- VG Hamburg, 01.02.2011 - 10 K 1692/10
Rundfunkgebühren und Händlerprivileg
- VG Hamburg, 01.02.2011 - 10 K 3220/10
Rundfunkgebühren; Händlerprivileg
- VG Aachen, 13.12.2006 - 8 K 2445/05
Voraussetzung für eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht aufgrund einer …
- VG Gelsenkirchen, 27.11.2006 - 14 K 1168/06
Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe im Verfahren betreffend die …
- VG Gelsenkirchen, 03.08.2006 - 14 K 983/06
- VG Gelsenkirchen, 19.05.2006 - 14 K 144/06
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 3 VAs 34/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 23 GVGEG
Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Fragebogenversendung an Zeugen im Ermittlungsverfahren; Äußerungen von Polizeibeamten - Judicialis
EGGVG § 23
- rechtsportal.de
EGGVG § 23
Rechtsmittel gegen Versendung von Fragebögen an Zeugen zur Sachverhaltsaufklärung im Ermittlungsverfahrens - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Versendung von Fragebögen an Zeugen zur Sachverhaltsaufklärung im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens ; Äußerungen eines Polizeibeamten im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungsverfahren oder anlässlich derer in persönlichen Gesprächen gegenüber Dritten als ...
Papierfundstellen
- NJW 2005, 379 (Ls.)
- NStZ-RR 2005, 13
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Frankfurt, 18.12.2003 - 3 VAs 4/03
Gerichtliche Überprüfung von Maßnahmen im Rahmen des Vollzugs der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 3 VAs 34/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats betrifft die Vorschrift nur eine Verweisung an ein Gericht eines anderen Rechtsweges, nicht aber die hier in Rede stehende Verweisung innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit (vgl. z. B. Senatsbeschluß vom 18.9.1996 - NStZ-RR 1996, 366; Senatsbeschluß vom 18.12.2003 - 3 VAs 4/03).
- OLG Karlsruhe, 18.04.2013 - 2 VAs 2/13 Sie sind vielmehr entgegen der Auffassung des VG und des OVG Lüneburg (NJW 2012, 2057) keine Justizverwaltungsakte im Sinne der §§ 23 ff. EGGVG und unterliegen deshalb grundsätzlich nicht dersubsidiären (§ 23 Abs. 3 EGGVG) -gerichtlichen Kontrolle durch das OLG (BGHSt 44, 265 ff. für abgeschlossene Durchsuchungen; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2005, 13 f.;… LR-Böttcher, StPO, 26. Autl., Rdn. 11-15 zu§ 23 EGGVG;… KK-Schoreit, 6. Autl., Rdn. 16 und 31 zu § 23 EGGVG;… Meyer-Goßner, StPO, 55. Autl., Rdn. 10 zu § 23 EGGVG m.w.N.), sondern in entsprechender Anwendung von § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO auch dann dem AG, wenn es um die nachträgliche Feststellung der Rechtswidrigkeit polizeilicher Maßnahmen geht (…Meyer-Goßner, Rdn. 23 zu § 98).
- OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 3 VAs 33/07
Strafverfahren: Antrag gegen die Einleitung und Fortsetzung eines …
ff. EGGVG zum Oberlandesgericht nicht unterworfen (vgl. Senat, Beschluss vom 08.02.2007, 3 VAs 44/06 und NStZ-RR 2005, 13). - VG München, 12.05.2025 - M 30 K 23.2522
Unzulässigkeit des Verwaltungsrechtswegs bei Klage gegen Nennung des Namens als …
Rn. 17 Inwieweit die Rechtsprechung der ordentlichen Gerichtsbarkeit die vorliegende Tätigkeit der Staatsanwaltschaft (Behandlung der Mitteilung des Klägers vom 12. Februar 2023 als Strafanzeige) als Prozesshandlung und damit nicht als dem Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG unterworfen ansieht, ist der Beurteilung der Verwaltungsgerichtsbarkeit entzogen und durch die ordentliche Gerichtsbarkeit zu klären (BGH, B.v. 16.10.2020 - 1 ARs 3/20 -, juris; OLG Frankfurt a. M., B.v. 11.10.2004 - 3 VAs 34/04 -, juris, OLG Frankfurt a.M., B.v. 18.9.2007 - 3 VAs 33/07 - juris). - OLG Oldenburg, 20.07.2020 - 1 VAs 12/20
Entpflichtung des Pflichtverteidigers ohne Anhörung; Rechtsweg für Anhörungs- und …
Sie gehören funktionell zur Rechtspflege, nicht zur Verwaltung " (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss v. 11.10.2004, 3 VAs 34/04, NStZ-RR 2005, 13 [OLG Karlsruhe 09.12.2003 - 3 Ws 174/03] m.w.N.).
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