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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.07.2009

Rechtsprechung
   BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,225
BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08 (https://dejure.org/2010,225)
BGH, Entscheidung vom 14.01.2010 - VII ZR 108/08 (https://dejure.org/2010,225)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 2010 - VII ZR 108/08 (https://dejure.org/2010,225)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • lexetius.com

    BGB §§ 633 Abs. 3 a. F., 637 Abs. 3

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die Mängelbeseitigungskosten im Falle des zweckentsprechenden Verbrauchs nach Ablauf einer angemessenen Frist

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 633 Abs 3 BGB, § 637 Abs 3 BGB
    Gewährleistung beim Bauvertrag: Anspruch auf Rückzahlung des Vorschusses auf die Mängelbeseitigungskosten im Falle des zweckentsprechenden Verbrauchs nach Ablauf einer angemessenen Frist

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 637 Abs. 3, 242
    Rückforderungsanspruch hinsichtlich des Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorschussrückforderung bei fehlender Durchführung der Mängelbeseitigung; Rückforderungsanspruch i.R.e. Mängelbeseitigung bei fehlender Einhaltung einer angemessenen Frist; Anforderungen an die Bestimmung einer angemessenen Frist i.R.e. Mängelbeseitigung; Voraussetzungen ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 633 Abs. 3 a.F., § 637 Abs. 3
    Bei Nichtdurchführung der Mängelbeseitigung kann der Auftragnehmer den dafür gezahlten Vorschuss zurückfordern

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 633 Abs. 3 a.F., 637 Abs. 3
    Kostenvorschuss für Mängelbeseitigung; unangemessene Verzögerung der Mängelbeseitigung durch Auftraggeber; Vorschuss-Rückzahlung; Aufgabe der Mängelbeseitigungsabsicht; Bauvertrag; Werkvertrag; Frist zur Mängelbeseitigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 633 Abs. 3 (a.F.); BGB § 637 Abs. 3
    Vorschussrückforderung bei fehlender Durchführung der Mängelbeseitigung; Rückforderungsanspruch i.R.e. Mängelbeseitigung bei fehlender Einhaltung einer angemessenen Frist; Anforderungen an die Bestimmung einer angemessenen Frist i.R.e. Mängelbeseitigung; Voraussetzungen ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorschuss auf die Mängelbeseitigungskosten: Rückforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Vorschuss auf die Mängelbeseitigungskosten und seine Rückzahlung

  • schluender.info (Kurzinformation)

    Wann kann Vorschuss auf Mängelbeseitigungskosten zurückgefordert werden?

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Vorschuss auf Mangelbeseitigungskosten: Rückzahlungspflicht des Auftraggebers?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Mangelbeseitigungsvorschüssen

Besprechungen u.ä. (4)

  • fgk.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung von Vorschüssen zur Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rückforderung eines Vorschusses: Aufrechenbar mit Schadensersatzanspruch! (IBR 2010, 136)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Kann ein Vorschuss zur Mängelbeseitigung zurückgefordert werden? (IBR 2010, 134)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Innerhalb welcher Frist muss Bauherr Vorschuss für Mängelbeseitigung verwenden? (IBR 2010, 135)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 183, 366
  • NJW 2010, 1192
  • MDR 2010, 379
  • NZBau 2010, 233
  • VersR 2011, 278
  • BauR 2010, 614
  • ZfBR 2010, 350
 
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Wird zitiert von ... (53)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 07.07.1988 - VII ZR 320/87

    Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen gegen Ansprüche auf Rückgewähr von …

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08
    Der Auftraggeber muss seine Aufwendungen für die Mängelbeseitigung nachweisen, über den erhaltenen Kostenvorschuss Abrechnung erteilen und den für die Mängelbeseitigung nicht in Anspruch genommenen Betrag zurückerstatten (BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - VII ZR 320/87, BGHZ 105, 103, 106).

    Rn. 17 Eine Rückzahlungspflicht entfällt allerdings, wenn der Auftraggeber mit seinem Schadensersatzanspruch wegen der Mängel aufrechnet (BGH, Urteil vom 7. Juli 1988 - VII ZR 320/87, BGHZ 105, 103, 106).

    Ergibt die Abrechnung einen Überschuss für den Auftraggeber, ist dieser an den Auftragnehmer zu zahlen (BGH, Urteil vom 20. Mai 1985 - VII ZR 266/84, BGHZ 94, 330, 334; Urteil vom 7. Juli 1988 - VII ZR 320/87, BGHZ 105, 103, 106).

  • BGH, 20.05.1985 - VII ZR 266/84

    Abrechnung von Zinsen bei Kostenvorschuß für Mängelbeseitigung

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08
    Dieser Anspruch ist kein Bereicherungsanspruch, sondern ein ebenfalls aus Treu und Glauben entwickelter Anspruch aus dem Vertragsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1985 - VII ZR 266/84, BGHZ 94, 330, 334; Mantscheff, BauR 1985, 389, 395;… Kniffka, ibr-online-Kommentar, Stand 26. Mai 2009, § 637 Rdn. 84;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rdn. 1605; Achilles-Baumgärtel, Der Anspruch auf Kostenvorschuss im Gewährleistungsrecht, S. 99 f. m.w.N. auch zur Gegenmeinung).

    Ergibt die Abrechnung einen Überschuss für den Auftraggeber, ist dieser an den Auftragnehmer zu zahlen (BGH, Urteil vom 20. Mai 1985 - VII ZR 266/84, BGHZ 94, 330, 334; Urteil vom 7. Juli 1988 - VII ZR 320/87, BGHZ 105, 103, 106).

  • BGH, 05.04.1984 - VII ZR 167/83

    Voraussetzungen eines Vorschußanspruchs; Sicherungszweck der …

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08
    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Auftraggeber seinen Willen aufgegeben hat, die Mängel zu beseitigen (vgl. BGH, Urteil vom 5. April 1984 - VII ZR 167/83, BauR 1984, 406, 408 = ZfBR 1984, 185).

    Rn. 21 Welche Frist für die Mängelbeseitigung angemessen ist, ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln, die für diese maßgeblich sind (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 5. April 1984 - VII ZR 167/83, BauR 1984, 406, 408).

  • BGH, 17.02.1982 - IVb ZR 657/80

    Unterhalt und Versorgungsausgleich für den gleichen Zeitraum

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08
    Denn das durch ein rechtskräftiges Urteil Zugesprochene kann nicht nach § 812 BGB mit der Begründung zurückgefordert werden, der Rechtsstreit sei unrichtig entschieden worden (vgl. nur BGH, Urteil vom 17. Februar 1982 - IVb ZR 657/80, BGHZ 83, 278, 280).
  • OLG Frankfurt, 27.05.1981 - 17 U 82/80

    Rißbildung in Talbrücke trotz fachgerechter Bauausführung

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08
    Dem Umstand, dass durch die Verzögerung eine Verteuerung der Mängelbeseitigung eintreten kann, wird dadurch Rechnung getragen, dass der Auftraggeber nur die für die Mängelbeseitigung erforderlichen Kosten in Ansatz bringen kann und Verteuerungen durch vermeidbare Verzögerungen nicht erforderlich in diesem Sinne sind (vgl. OLG Frankfurt, BauR 1983, 156, 161).
  • BGH, 21.05.1953 - IV ZR 192/52

    Allgemeines Vertragsrecht-Gutgl. Erwerb d. aufschiebend bedingt übereig. Sache

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08
    Würde er den Rückforderungsanspruch durchsetzen wollen, würde er gegen den allgemein anerkannten Grundsatz verstoßen, dass sich derjenige treuwidrig verhält, der einen Leistungsanspruch durchsetzt, obwohl er verpflichtet ist, das Erlangte sofort wieder herauszugeben: dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est (BGH, Urteil vom 21. Mai 1953 - IV ZR 192/52, BGHZ 10, 69, 75; Urteil vom 21. Dezember 1989 - X ZR 30/89, BGHZ 100, 30, 33; vgl. Weyer, BauR 2009, 28, 30, 31).
  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen …

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08
    Es wäre unbillig, wenn der Auftraggeber sich nach Erschöpfung der für das Bauwerk vorgesehenen Gelder zusätzliche Mittel für Aufwendungen beschaffen müsste, die im Ergebnis der Auftragnehmer zu tragen hat (BGH, Urteil vom 13. Juli 1970 - VII ZR 176/68, BGHZ 54, 244, 247; Urteil vom 5. Mai 1977 - VII ZR 36/76, BGHZ 68, 372, 378; Urteil vom 14. April 1983 - VII ZR 258/82, BauR 1983, 365).
  • BGH, 21.12.1989 - X ZR 30/89

    Anspruch des Arbeitnehmer-Erfinders auf Herausgabe von geschäftlichen Unterlagen

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08
    Würde er den Rückforderungsanspruch durchsetzen wollen, würde er gegen den allgemein anerkannten Grundsatz verstoßen, dass sich derjenige treuwidrig verhält, der einen Leistungsanspruch durchsetzt, obwohl er verpflichtet ist, das Erlangte sofort wieder herauszugeben: dolo agit, qui petit, quod statim redditurus est (BGH, Urteil vom 21. Mai 1953 - IV ZR 192/52, BGHZ 10, 69, 75; Urteil vom 21. Dezember 1989 - X ZR 30/89, BGHZ 100, 30, 33; vgl. Weyer, BauR 2009, 28, 30, 31).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 36/76

    Rechtsnatur der Sachmängelansprüche des Erwerbers eines nahezu fertigen Bauwerks; …

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08
    Es wäre unbillig, wenn der Auftraggeber sich nach Erschöpfung der für das Bauwerk vorgesehenen Gelder zusätzliche Mittel für Aufwendungen beschaffen müsste, die im Ergebnis der Auftragnehmer zu tragen hat (BGH, Urteil vom 13. Juli 1970 - VII ZR 176/68, BGHZ 54, 244, 247; Urteil vom 5. Mai 1977 - VII ZR 36/76, BGHZ 68, 372, 378; Urteil vom 14. April 1983 - VII ZR 258/82, BauR 1983, 365).
  • BGH, 02.03.1967 - VII ZR 215/64

    Rechte des Bauherrn nach Verstreichen der Frist zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus BGH, 14.01.2010 - VII ZR 108/08
    Rn. 12 a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Auftraggeber eines Bauvertrags vom Auftragnehmer Vorschuss für die zur Beseitigung von Mängeln erforderlichen Aufwendungen verlangen (BGH, Urteil vom 2. März 1967 - VII ZR 215/64, BGHZ 47, 272, 273).
  • BGH, 01.02.1990 - VII ZR 150/89

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung: Anspruch des Hauptunternehmers gegen den …

  • OLG Oldenburg, 17.04.2008 - 8 U 2/08

    Rückzahlung eines zur Beseitigung von Baumängeln geleisteten Kostenvorschusses …

  • BGH, 14.04.1983 - VII ZR 258/82

    Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung; Verzinsung

  • BGH, 24.11.1988 - VII ZR 112/88

    Zweckentsprechende Verwendung eines Vorschusses auf Mängelbeseitigungskosten

  • BGH, 27.09.2018 - VII ZR 45/17

    Inhaltskontrolle der Klausel über VOB-Gewährleistung mit fünfjähriger …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Auftraggeber für die nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B (2000) zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen Vorschuss verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - VII ZR 108/08 Rn. 12, BGHZ 183, 366).
  • OLG Hamburg, 28.09.2018 - 11 U 128/17

    Anforderungen an einen Bedenkenhinweis in Bezug auf eine unzureichende …

    Dabei verbietet sich die Aufstellung starrer Fristen (BGH, Urteil 14. Januar 2010, VII ZR 108/08, Rn. 21, juris).
  • BGH, 09.11.2023 - VII ZR 92/20

    Geltendmachung von Ansprüchen in einer werkvertraglichen Leistungskette mit …

    Bei den Ansprüchen auf Abrechnung und Rückforderung des Unternehmers handelt es sich um aus Treu und Glauben entwickelte Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2010 - VII ZR 108/08 Rn. 13 m.w.N., BGHZ 183, 366, auch zu den näheren Einzelheiten dieser Ansprüche).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,978
BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06 (https://dejure.org/2009,978)
BVerfG, Entscheidung vom 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06 (https://dejure.org/2009,978)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 (https://dejure.org/2009,978)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten im materiellen Sinn; Verpflichtung der Fachgerichte zum Abschluss von Gerichtsverfahren in angemessener Zeit; Grenzen einer noch Hinnehmbaren Verfahrensdauer für einen ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3
    Rechtsfolgen rechtsstaatswidriger Verzögerung eines Zivilrechtsstreits

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Verfahrensdauer im Zivilprozess

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzprozess über 2 Jahrzehnte ist verfassungswidrig

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    BVerfG mahnt effektiven Rechtsschutz an - Eine Prozessdauer von 22 Jahren ist nicht mehr akzeptabel

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Angemessenheit der Verfahrensdauer

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Karlsruhe: 22 Jahre Prozess sind zu lang

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde: Angemessenheit der Verfahrensdauer

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    22 Jahre sind zu lang: Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreich - Recht auf effektiven Rechtsschutz ist verletzt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    22-jährige Prozessdauer: Verfassungsverstoß! (IBR 2009, 1406)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1192 (Ls.)
  • NJW-RR 2010, 207
  • VersR 2010, 1516
  • DVBl 2009, 1164
 
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Wird zitiert von ... (75)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen insoweit vor (§ 93c BVerfGG): Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 88, 118 ) und die Verfassungsbeschwerde ist insoweit offensichtlich begründet.

    Rn. 20 a) Es ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten im materiellen Sinn ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ) und sich daraus die Verpflichtung der Fachgerichte ergibt, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).

    Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist aber stets nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (vgl. BVerfGE 55, 349 ).

    Sofern der Arbeitsanfall die alsbaldige Bearbeitung und Terminierung sämtlicher zur Entscheidung anstehender Fälle nicht zulässt, muss das Gericht hierfür zwangsläufig eine zeitliche Reihenfolge festlegen (vgl. BVerfGE 55, 349 ).

  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

    Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

  • BVerfG, 06.05.1997 - 1 BvR 711/96

    Verfassungswidrigkeit der gerichtlichen Untätigkeit in einem Sorgerechtsverfahren

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Es gibt keine allgemeingültigen Zeitvorgaben; verbindliche Richtlinien können auch der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht entnommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811; EGMR, III. Sektion…, Urteil vom 11. Januar 2007 - 20027/02 Herbst/Deutschland -, NVwZ 2008, S. 289 ).

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien (vgl. BVerfGE 46, 17 ), die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Mai 1997 - 1 BvR 711/96 -, NJW 1997, S. 2811 ), die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 ).

  • LG Hamburg, 27.05.2005 - 310 O 359/87
    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    gegen a) den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 6. Oktober 2006 - 12 W 6/05 -, b) den Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 5. September 2006 - 12 W 6/05 -, c) den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 27. Mai 2005 - 310 O 359/87 -, d) den Beschluss des Landgerichts Hamburg vom 24. Februar 2005 - 310 O 359/87 -, e) die überlange Dauer des Verfahrens 310 O 359/87 des Landgerichts Hamburg .

    Die Rechte der Beschwerdeführerin aus Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes) werden dadurch verletzt, dass es das Landgericht Hamburg unterlassen hat, in dem Verfahren 310 O 359/87 in angemessener Zeit eine Entscheidung über die Höhe des der Beschwerdeführerin zustehenden Schadensersatzanspruchs zu treffen.

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Rn. 20 a) Es ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten im materiellen Sinn ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ) und sich daraus die Verpflichtung der Fachgerichte ergibt, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Die Voraussetzungen für eine stattgebende Kammerentscheidung liegen insoweit vor (§ 93c BVerfGG): Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen sind geklärt (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 88, 118 ) und die Verfassungsbeschwerde ist insoweit offensichtlich begründet.
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Rn. 20 a) Es ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten im materiellen Sinn ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ) und sich daraus die Verpflichtung der Fachgerichte ergibt, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Rn. 20 a) Es ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten im materiellen Sinn ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ) und sich daraus die Verpflichtung der Fachgerichte ergibt, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Rn. 20 a) Es ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass sich aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) die Gewährleistung eines wirkungsvollen Rechtsschutzes für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten im materiellen Sinn ableiten lässt (vgl. BVerfGE 82, 126 ; 93, 99 ) und sich daraus die Verpflichtung der Fachgerichte ergibt, Gerichtsverfahren in angemessener Zeit zu einem Abschluss zu bringen (vgl. BVerfGE 55, 349 ; 60, 253 ; 93, 1 ).
  • BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03

    Effektiver Rechtschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen der …

    Auszug aus BVerfG, 30.07.2009 - 1 BvR 2662/06
    Dagegen kann sich der Staat nicht auf solche Umstände berufen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, juris ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung eines …

  • BVerfG, 20.09.2007 - 1 BvR 775/07

    Verfassungsrechtliche Anorderungen an die Dauer und Förderung eines umfangreichen …

  • EGMR, 11.01.2007 - 20027/02

    Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines Zivilrechtsstreits

  • BGH, 21.02.1974 - II ZR 123/72

    Kostenpflicht nach § 111 GKG

  • BGH, 12.07.2016 - VIII ZB 25/15

    Verfahren bei Säumnis: Erlass eines Versäumnisurteils bei Nichtverhandeln einer …

    Denn das Prozesskostenhilfeverfahren ist ein selbständiges Verfahren, welches das bereits rechtshängige Verfahren in der Hauptsache nicht unterbricht und dessen Erledigung daher grundsätzlich auch nicht zu einer Verzögerung des Hauptsacheprozesses führen darf, so dass ein - wie hier - schwebendes Beschwerdeverfahren über die Prozesskostenhilfeentscheidung den Fortgang in der Hauptsache nicht ohne Weiteres hindert (BVerfG, NJW-RR 2010, 207 Rn. 31 mwN;… vgl. auch Zöller/Geimer, aaO, § 127 Rn. 33).
  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere …

    Schematische zeitliche Vorgaben für die Angemessenheit oder ähnliches existieren nicht (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 20, juris;… BVerfG, Beschwerdekammerbeschluss vom 1. Oktober 2012 - 1 BvR 170/06 - Vz 1/12 -, Rn. 23, juris; BGH…, Urteil vom 14. November 2013 - III ZR 376/12 -, BGHZ 199, 87-103, Rn. 26 f., juris; BGH…, Urteil vom 5. Dezember 2013 - III ZR 73/13 -, BGHZ 199, 190-207, Rn. 38, juris; BGH…, Urteil vom 13. März 2014 - III ZR 91/13 -, Rn. 28-30, juris; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Urteil vom 29. Juni 2017 - 23 A 15.2332 -, Rn. 22, juris;… vgl. auch Lorenz, Die Dogmatik des Entschädigungsanspruches aus § 198 GVG, 2018, S. 144 ff.).

    Rn. 331 Auf der anderen Seite sind die Personalausstattung der Justiz im Allgemeinen ebenso wie die auf dem Entschluss des Präsidiums beruhende Verteilung der Geschäfte und die jeweilige Ausstattung der Kammern mit Arbeitskraftanteilen (…vgl. dazu Ott, in: Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 2013, § 198 GVG Rn. 94 m.w.N.) Umstände, die im Verantwortungsbereich des Staates liegen und auf die er sich nicht berufen kann, um eine überlange Verfahrensdauer zu rechtfertigen (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 26, juris; BT-Drs.

    Dies gilt insbesondere für voraussehbare personelle Engpässe (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 27, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 27. September 2011 - 1 BvR 232/11 -, Rn. 33, juris).

    Zu diesem Zeitpunkt hatte sich die Verfahrensförderungspflicht bereits allein angesichts der Dauer des Verfahrens erheblich verdichtet (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 20, 28, juris; Oberlandesgericht Braunschweig, Urteil vom 11. April 2014 - 6 SchH 1/13 -, Rn. 39, juris).

    Ein Gericht kann daher gehalten sein, bei fortgeschrittener Verfahrensdauer die Ergreifung besonderer Beschleunigungsmaßnahmen (zum Beispiel mündliche Gutachtenerstattung, parallele Begutachtungen, Teil- und Zwischenvergleiche) zu erwägen (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 30, juris; BGH…, Urteil vom 23. Januar 2014 - III ZR 37/13 -, BGHZ 200, 20-38, Rn. 42, juris, allerdings im Zusammenhang mit der Frage der Kompensation;… in diese Richtung eindeutiger: Hofmarksrichter, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren im Lichte der Vorgaben des EGMR, 2017, S. 69; vgl. auch Roderfeld, in: Marx/Roderfeld, Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1. Aufl. 2012, GVG § 198 Rn. 35-36).

    Das Bundesverfassungsgericht etwa hat für den Fall einer "außergewöhnlich langen Verfahrensdauer" (in dem dort gegenständlichen Fall mehr als 22 Jahre) festgehalten, dass sich das Gericht nicht darauf beschränken durfte, das Verfahren "wie einen gewöhnlichen, wenn auch komplizierten Rechtsstreit zu behandeln" (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 28, juris).

    Vor allem aber verdichtet sich ab diesem Zeitpunkt die Beschleunigungspflicht des Gerichts erheblich, da in diesem fortgeschrittenen Stadium auf der Hand liegt, dass weitere Schritte in der Beweisaufnahme sich zwangsläufig in nicht unerheblichem Maße auf die Verfahrensdauer niederschlagen werden (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 -, Rn. 30, juris).

  • BVerwG, 14.11.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …

    Für das Verfahren, in dem der Befangenheitsantrag gestellt wird, folgt dies aus dem normativen Verbot, vor der Erledigung des Ablehnungsgesuchs andere als unaufschiebbare Amtshandlungen vorzunehmen (§ 54 Abs. 1 VwGO i.V.m. § 47 Abs. 1 ZPO; vgl. BSG…, Urteil vom 3. September 2014 - B 10 ÜG 2/14 R - …">198%20GVG%20Nr.%205#0 | " style="color:red" title="');…">SozR 4-1720 § 198 GVG Nr. 5 Rn. 40; BVerfG, Kammerbeschluss vom 30. Juli 2009 - 1 BvR 2662/06 - VersR 2010, 1516 Rn. 24).
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