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Rechtsprechung
   BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,13783
BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14 (https://dejure.org/2014,13783)
BAG, Entscheidung vom 05.06.2014 - 6 AZN 267/14 (https://dejure.org/2014,13783)
BAG, Entscheidung vom 05. Juni 2014 - 6 AZN 267/14 (https://dejure.org/2014,13783)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO - analoge Anwendung von § 72a Abs. 7 ArbGG

  • openjur.de

    Absoluter Revisionsgrund des § 547 Nr. 1 ZPO; analoge Anwendung von § 72a Abs. 7 ArbGG

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das nicht vorschriftmäßig besetzte Landesarbeitsgericht

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Partiell prozessunfähig für arbeitsgerichtliche Verfahren

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Prozessfähigkeit im arbeitsgerichtlichen Verfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 148, 206
  • NJW 2015, 269
  • MDR 2014, 1157
  • NZA 2014, 799
  • FamRZ 2014, 1457
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (13)

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei aber in jedem Fall als prozessfähig anzusehen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 3;… BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 3).

    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 8 mwN).

    Es muss dem Kläger dafür vor Erlass des Prozessurteils die nötige Zeit einräumen (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 6;… BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 7).

    Rn. 34 4. Die Verfahrensgestaltung des Landesarbeitsgerichts verletzt den Kläger auch in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 5;… BGH 6. Dezember 2013 - V ZR 8/13 - Rn. 19).

    In diesem Fall wird zu klären sein, ob eine durchgehende Prozessunfähigkeit seit Beginn des Verfahrens vorliegt, so dass eine konkludente Genehmigung der bisherigen Prozesshandlungen durch den zeitweise prozessfähigen Kläger ausscheidet (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 10).

  • BGH, 06.12.2013 - V ZR 8/13

    Klageabweisung bei fehlender Prozessfähigkeit: Gehörsverletzung wegen …

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    So kann auch eine Partei, deren Prozessfähigkeit in der Vorinstanz verneint worden ist, wirksam ein Rechtsmittel einlegen, um eine andere Beurteilung zu erreichen (BGH 6. Dezember 2013 - V ZR 8/13 - Rn. 4).

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass selbst die Bestellung eines vorläufigen Betreuers durch einstweilige Anordnung nach § 300 FamFG nicht ohne eine ärztliche Stellungnahme und eine vorherige Anhörung des Betroffenen durch das Betreuungsgericht zulässig ist, was eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt (BGH 6. Dezember 2013 - V ZR 8/13 - Rn. 21).

    Rn. 34 4. Die Verfahrensgestaltung des Landesarbeitsgerichts verletzt den Kläger auch in seinem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG (…BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 5; BGH 6. Dezember 2013 - V ZR 8/13 - Rn. 19).

  • BGH, 09.11.2010 - VI ZR 249/09

    Streit über die Prozessfähigkeit des Klägers: Zulässigkeit der …

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Dabei ist es nicht an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses gebunden, vielmehr gilt der Grundsatz des Freibeweises (vgl. BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 4).

    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei aber in jedem Fall als prozessfähig anzusehen (…BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 3; BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 3).

    Es muss dem Kläger dafür vor Erlass des Prozessurteils die nötige Zeit einräumen (…vgl. BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 6; BGH 9. November 2010 - VI ZR 249/09 - Rn. 7).

  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZN 625/06

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Rn. 40 (2) Für eine unbewusste Gesetzeslücke im Sinne eines Redaktionsversehens spricht die ausweislich der Gesetzesbegründung erfolgte Orientierung an dem im Wesentlichen wortgleichen § 544 Abs. 7 ZPO, der wiederum § 133 Abs. 6 VwGO zum Vorbild hat (BT-Drs. 15/3706 S. 17; BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZN 625/06 - Rn. 34, BAGE 120, 322).

    Eine derartige Notwendigkeit kann auch bei einer Zurückverweisung im Rahmen des Nichtzulassungsbeschwerdeverfahrens entstehen (BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZN 625/06 - Rn. 33, BAGE 120, 322).

  • BAG, 24.10.2013 - 2 AZR 320/13

    Änderungsschutzklage - Auflösungsantrag

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Rn. 37 aa) Analoge Gesetzesanwendung setzt voraus, dass der gesetzlich ungeregelte Fall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die erfassten Fälle (BAG 24. Oktober 2013 - 2 AZR 320/13 - Rn. 25).
  • BAG, 16.05.2013 - 6 AZR 556/11

    Verschleiertes Arbeitseinkommen - Freigabe aus der Masse

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Es muss allerdings eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes vorliegen (BAG 16. Mai 2013 - 6 AZR 556/11 - Rn. 56).
  • BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 733/98

    Klärung der Prozeßfähigkeit einer Partei

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Das mögliche Fehlen der Prozessfähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens, also auch noch in der Berufungs- und Revisionsinstanz, von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG 20. Januar 2000 - 2 AZR 733/98 - zu II 2 b der Gründe, BAGE 93, 248; zum Ermessenspielraum des Revisionsgerichts, ob es den Sachverhalt selbst aufklären will vgl. BAG 26. August 1988 - 7 AZR 746/87 - zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 11.10.2010 - 9 AZN 418/10

    Nichtzulassungsbeschwerde - fehlende Begründung der Nichtzulassungsentscheidung …

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Er hat aber innerhalb der einmonatigen Notfrist des § 72a Abs. 2 Satz 1 ArbGG am 2. Oktober 2013 Prozesskostenhilfe beantragt, die ihm mit Beschluss des Senats vom 10. März 2014 - 6 AZA 16/13 - bewilligt worden ist (vgl. BAG 11. Oktober 2010 - 9 AZN 418/10 - Rn. 5).
  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts - …

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Die Beschwerdebegründung lässt aber deutlich erkennen, dass der Beschwerdeführer die nicht vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts iSd. § 547 Nr. 1 ZPO als gegeben ansieht (vgl. BAG 25. Januar 2012 - 4 AZR 185/10 - Rn. 12).
  • BAG, 05.12.2011 - 5 AZN 1036/11

    Nichtzulassungsbeschwerde - absoluter Revisionsgrund

    Auszug aus BAG, 05.06.2014 - 6 AZN 267/14
    Der Beschwerdeführer hat vielmehr die Tatsachen, aus denen sich der Verfahrensfehler des Berufungsgerichts ergeben soll, substantiiert vorzutragen (BAG 5. Dezember 2011 - 5 AZN 1036/11 - Rn. 7).
  • BGH, 22.11.2000 - XII ZB 28/00

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Beginn …

  • LAG Baden-Württemberg, 27.08.2013 - 8 Sa 62/08
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 746/87

    Prozessfähigkeit einer natürlichen Person - Nachgehen von Zweifeln an der …

  • ArbG Bonn, 07.07.2021 - 2 Ca 504/21

    Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Quarantäne wegen Coronainfektion

    Rn. 44 Eine analoge Gesetzesanwendung setzt voraus, dass ein gesetzlich ungeregelter Sonderfall nach Maßgabe des Gleichheitssatzes und zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nach der gleichen Rechtsfolge verlangt wie die erfassten Fälle (vgl. BAG, Urteil vom 05.06.2014 - 6 AZN 267/14, juris, Rn. 37).

    Zudem muss eine planwidrige Gesetzeslücke vorliegen (vgl. BAG, Urteil vom 05.06.2014 - 6 AZN 267/14, juris, Rn. 37).

  • LAG Hamm, 27.01.2022 - 5 Sa 1030/21

    Kein Verfall von Urlaubstagen wegen Quarantäne; Nachgewährung von Urlaub bei …

    Es muss allerdings eine positiv festzustellende Gesetzeslücke im Sinne einer planwidrigen Unvollständigkeit des Gesetzes vorliegen (BAG, Beschluss vom 5.6.2014, 6 AZN 267/14, NJW 2015, 269 (272) Rz. 37 m.w.N.).
  • LAG Hamburg, 18.04.2018 - 6 Sa 13/15

    Entscheidung nach Lage der Akten - konkrete Anhaltspunkte für Prozessunfähigkeit …

    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei in jedem Fall als prozessfähig anzusehen (vgl. BAG, Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14.

    Für den Streit über die Prozessfähigkeit ist die davon betroffene Partei in jedem Fall als prozessfähig anzusehen (BAG Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14, juris Rn 13).

    Da der Streit noch andauerte, konnte die Klägerin durch Zustellung der Ladung an ihre Prozessbevollmächtigte nach § 172 Abs. 1 ZPO wirksam zum Termin am 15. Dezember 2017 geladen werden (vgl. BAG, Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14, juris Rn 28).

    Hierfür wird auf § 53, § 64 Abs. 7 ArbGG verwiesen (LAG Baden-Württemberg, Urteil v. 27.08.2013, 8 Sa 62/08, juris Rn 20; Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, § 331a Rn 3; siehe auch BAG, Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14, juris Rn 22 ff.).

    Dies gilt anerkanntermaßen für das Rechtsmittel der Partei, die sich dagegen wendet, dass sie in der Vorinstanz zu Unrecht als prozessfähig oder als prozessunfähig behandelt worden ist (vgl. etwa BAG Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14 juris Rn 13).

    Das mögliche Fehlen der Prozessfähigkeit ist in jeder Lage des Verfahrens, also auch noch in der Berufungs- und Revisionsinstanz, von Amts wegen zu berücksichtigen (BAG, Beschluss v. 05.06.2014 - 6 AZN 267/14 -, juris Rn. 15).

    Abzustellen ist allein darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG, Beschluss v. 05.06.2014, 6 AZN 267/14, juris Rn. 15).

    Damit ist das Gericht seiner Verpflichtung nachgekommen darauf hinzuwirken, dass auch ein nach Auffassung des Gerichts prozessunfähiger Kläger seine prozessualen Rechte wahrnehmen kann (vgl. BAG, Beschluss v. 05.06.2014,6 AZN 267/14, juris Rn. 32).

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