Rechtsprechung
| BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13 |
Volltextveröffentlichungen (19)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
WEG § 23 Abs. 1
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Änderung der Teilungserklärung hinsichtlich der Instandhaltungspflichten für Sondernutzungsflächen der Erdgeschosswohnungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 16 WoEigG, § 21 Abs 1 WoEigG, § 23 Abs 1 WoEigG
Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Änderung der Teilungserklärung hinsichtlich der Instandhaltungspflichten für Sondernutzungsflächen der Erdgeschosswohnungen - IWW
§ 320 ZPO, § ... 10 Abs. 2 Satz 2 WEG, §§ 134, 138, 242 BGB, § 53 Abs. 3 GmbHG, § 179 Abs. 3, § 180 Abs. 1 AktG, § 35 Abs. 1 BGB, § 21 Abs. 1, 5 Nr. 2 WEG, § 27 Abs. 1 Nr. 1 und 2 WEG, § 16 Abs. 4 WEG, § 16 Abs. 3 WEG, § 16 Abs. 2 WEG, § 139 BGB, § 140 BGB, § 46 Abs. 1 Satz 2 WEG, § 562 Abs. 1 ZPO, § 563 Abs. 3 ZPO, § 91 Abs. 1 ZPO
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 23 Abs. 1
Schwebende Unwirksamkeit eines in das Belastungsverbot für Wohnungseigentümer eingreifenden Eigentümerversammlungsbeschlusses; Öffnungsklausel - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfang des Belastungsverbots bei Wohnungseigentümern
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Zu den Grenzen der Auferlegung von Pflichten eines Sondernutzungsberechtigten durch Beschluss; §§ 16, 23 Abs. 1 WEG
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 23 Abs. 1
Grenzen für Öffnungsklausel; unentziehbare und verzichtbare Mitgliedsrechte; Belastungsverbot - zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
WEG § 23 Abs. 1
(Schwebende) Unwirksamkeit eines auf Grundlage einer Öffnungsklausel gefassten Mehrheitsbeschlusses bei Verstoß gegen das Belastungsverbot (hier: Instandhaltungspfllicht eines Sondernutzungsberechtigten) - ra.de
- blogspot.de (Kurzinformation und Volltext)
Wohnungseigentum: Mitarbeitsverpflichtung qua Mehrheitsbeschluss ?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23 Abs. 1
Umfang des Belastungsverbots bei Wohnungseigentümern - datenbank.nwb.de
Wohnungseigentümerbeschluss: Schwebende Unwirksamkeit eines Mehrheitsbeschlusses über die Änderung der Teilungserklärung hinsichtlich der Instandhaltungspflichten für Sondernutzungsflächen der Erdgeschosswohnungen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffnungsklausel: Mitgliedschaftsrechte begrenzen auf ihr beruhende Beschlüsse!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Öffnungsklausel und Minderheitenrechte in der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zivilrecht im Dezember 2014
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Teilungserklärung mit Öffnungsklausel - keine neuen Pflichten!
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Gegen das Belastungsverbot verstoßender Beschluss einer Eigentümerversammlung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gegen das Belastungsverbot verstoßender Beschluss einer Eigentümerversammlung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn die Teilungserklärung Änderungsbeschlüsse zulässt
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine neuen Pflichten für Wohnungseigentümer durch Beschluss
- haufe.de (Kurzinformation)
Keine neuen Pflichten für Wohnungseigentümer durch Beschluss
- anwalt.de (Kurzinformation)
Angreifbare Öffnungsklauseln in der Teilungserklärung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Keine neuen Pflichten für Wohnungseigentümer durch Beschluss
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Öffnungsklausel: Mitgliedschaftsrechte begrenzen auf ihr beruhende Beschlüsse! (IMR 2015, 26)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Bergedorf, 12.02.2013 - 407a C 17/12
- LG Hamburg, 27.11.2013 - 318 S 32/13
- BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Papierfundstellen
- BGHZ 202, 346
- NJW 2015, 549
- MDR 2015, 79
- DNotZ 2015, 98
- NZM 2015, 88
- ZMR 2015, 12
- ZMR 2015, 239
- NZG 2015, 388
Wird zitiert von ... (64) Zitiert selbst (18)
- BGH, 11.05.2012 - V ZR 193/11
Wohnungseigentum: Wirksamkeit der Jahresabrechnung und des Wirtschaftsplans bei …
Auszug aus BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Bei der teilweisen Aufrechterhaltung von wohnungseigentumsrechtlichen Beschlüssen entsprechend § 139 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 193/11, NJW 2012, 2648 Rn. 10) bzw. im Wege der Umdeutung nach § 140 BGB (vgl. Senat…, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, WM 2011, 281 Rn. 7) ist jedoch Zurückhaltung geboten.Dem Gericht steht bei der Beschlussmängelklage kein Gestaltungsermessen zu (Senat, Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 193/11, NJW 2012, 2648 Rn. 9).
Vielmehr verbleibt es bei dem Grundsatz, dass es Sache der Wohnungseigentümer ist, innerhalb der durch das Recht gesetzten Schranken die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums in eigener Regie privatautonom zu regeln (s.o. II.3.a; vgl. auch Senat, Urteil vom 11. Mai 2012 - V ZR 193/11, aaO).
- BGH, 09.03.2012 - V ZR 161/11
Wohnungseigentum: Ermessen der Eigentümergemeinschaft hinsichtlich der Sanierung …
Auszug aus BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Ein Berichtigungsverfahren nach § 320 ZPO hat die Klägerin nicht angestrengt (dazu etwa Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 9 mwN).Die Mehrheitsherrschaft bedarf stets der formellen Legitimation durch Kompetenzzuweisung, die sich entweder aus dem Gesetz oder aus einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WEG) ergeben kann (Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166; Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 11;… Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 10).
Das bedeutet jedoch nicht, dass die einzelnen Wohnungseigentümer kraft Gesetzes verpflichtet sind, Instandhaltungsmaßnahmen selbst vorzunehmen oder vornehmen zu lassen; auch zur sog. tätigen Mithilfe sind sie nicht verpflichtet (Senat, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 11 ff.).
- BGH, 01.04.2011 - V ZR 162/10
Wohnungseigentum: Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Auszug aus BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Erst bei der Frage, ob die beschlossene Änderung den Grundsätzen einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht, ist den Wohnungseigentümern aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter - lediglich durch das Willkürverbot beschränkter - Gestaltungsspielraum eingeräumt (zu Letzterem Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202 Rn. 8; vgl. auch Senat, Urteil vom 10. Juni 2011 - V ZR 2/10, ZWE 2011, 327, 328;… Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 20;… Elzer in Jennißen, WEG, 3. Aufl., § 23 Rn. 13;… Köhler/Becker, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, 3. Aufl., Teil 4 Rn. 179; Armbrüster, ZWE 2013, 242, 244).Der Senat hat bereits entschieden, dass ein solcher Antrag nicht die Feststellung der Nichtigkeit hindert (grundlegend Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; vgl. auch Senat, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202 Rn. 13;… Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 5).
- BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Rn. 8 1. Allerdings nimmt das Berufungsgericht zumindest der Sache nach zutreffend an, dass der angefochtene Beschluss hinreichend bestimmt ist, durchführbare Regelungen enthält und auch keine inneren Widersprüche aufweist (zu diesen Anforderungen etwa Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 298; BayObLG, ZWE 2005, 230, 231;… Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 54, 162 f.).Rspr., grundlegend dazu Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292; vgl. auch Urteil vom 28. September 2012 - V ZR 251/11, BGHZ 195, 22 Rn. 14 mwN; ebenso für die Auslegung von Vereinbarungen Senat, Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 33/09, NJW-RR 2010, 227 Rn. 8 mwN).
- BGH, 18.06.2010 - V ZR 193/09
Wohnungseigentümergemeinschaft: Beschlussfassungskompetenz über besondere …
Auszug aus BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Bei der teilweisen Aufrechterhaltung von wohnungseigentumsrechtlichen Beschlüssen entsprechend § 139 BGB (vgl. Senat…, Urteil vom 11. Mai 2012- V ZR 193/11, NJW 2012, 2648 Rn. 10) bzw. im Wege der Umdeutung nach § 140 BGB (vgl. Senat, Urteil vom 18. Juni 2010 - V ZR 193/09, WM 2011, 281 Rn. 7) ist jedoch Zurückhaltung geboten. - BGH, 02.10.2009 - V ZR 235/08
Anfechtungsklage: Verlängerung der Begründungsfrist
Auszug aus BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Der Senat hat bereits entschieden, dass ein solcher Antrag nicht die Feststellung der Nichtigkeit hindert (grundlegend Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; vgl. auch Senat…, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202 Rn. 13;… Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 5). - BGH, 10.12.2010 - V ZR 60/10
Wohnungseigentum: Ausschluss von der Wohnungseigentümerversammlung bei Verzug mit …
Auszug aus BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Der Senat hat bereits entschieden, dass ein solcher Antrag nicht die Feststellung der Nichtigkeit hindert (grundlegend Senat, Urteil vom 2. Oktober 2009 - V ZR 235/08, BGHZ 182, 307, 314 ff.; vgl. auch Senat…, Urteil vom 1. April 2011 - V ZR 162/10, NJW 2011, 2202 Rn. 13; Urteil vom 10. Dezember 2010 - V ZR 60/10, NJW 2011, 679 Rn. 5). - BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99
Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum
Auszug aus BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Die Mehrheitsherrschaft bedarf stets der formellen Legitimation durch Kompetenzzuweisung, die sich entweder aus dem Gesetz oder aus einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WEG) ergeben kann (Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166; Senat…, Urteil vom 9. März 2012 - V ZR 161/11, NJW 2012, 1724 Rn. 11;… Merle in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 23 Rn. 10). - BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03
Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …
Auszug aus BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Ein in solche Rechte eingreifender Beschluss ist nur dann wirksam, wenn die hiervon nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer zustimmen; bis dahin ist er schwebend unwirksam (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, 335;… Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 37;… Köhler/Becker, aaO, Teil 4 Rn. 172, 175; Becker, ZWE 2002, 341, 344;… Wenzel, aaO). - BGH, 25.09.2009 - V ZR 33/09
Übertragung der Erhaltungskosten für Terrassenfenster und -türen auf die …
Auszug aus BGH, 10.10.2014 - V ZR 315/13
Rspr., grundlegend dazu Senat, Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 292; vgl. auch Urteil vom 28. September 2012 - V ZR 251/11, BGHZ 195, 22 Rn. 14 mwN; ebenso für die Auslegung von Vereinbarungen Senat, Urteil vom 25. September 2009 - V ZR 33/09, NJW-RR 2010, 227 Rn. 8 mwN). - BGH, 10.06.2011 - V ZR 2/10
Wohnungseigentümergemeinschaft: Gestaltungsspielraum bei Änderung eines …
- BGH, 28.09.2012 - V ZR 251/11
Wohnungseigentum: Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer zur Aufnahme eines …
- OLG Düsseldorf, 17.10.2003 - 3 Wx 227/03
Wohnungseigentumsrecht: Kostentragung für Entfernen eines - Gemeinschaftseigentum …
- OLG Schleswig, 03.05.2007 - 2 W 25/07
Beseitigung von Bäumen und Neubepflanzung im Garten einer …
- OLG Köln, 27.06.2005 - 16 Wx 58/05
Bewässerungskosten für Sondernutzungsfläche im Garten - Einbau eines …
- LG Hamburg, 10.09.2010 - 318 S 24/09
Bei Regelung in der Teilungserklärung zur Schlüsselaufbewahrung in einem …
- BayObLG, 24.11.2004 - 2Z BR 156/04
Eigentümerbeschluss zur Kostenverteilung aufgrund fehlerhaftem Kostenschlüssel - …
- OLG Frankfurt, 30.06.2003 - 20 W 254/01
Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss oder Mehrheitsbeschluss …
- BGH, 12.04.2019 - V ZR 112/18
Verbot der kurzzeitigen Vermietung von Eigentumswohnungen nur mit Zustimmung …
Zu den unentziehbaren, aber verzichtbaren ("mehrheitsfesten") Rechten eines Sondereigentümers gehört die Zweckbestimmung seines Wohnungs- oder Teileigentums; sie darf durch einen auf der Grundlage einer allgemeinen Öffnungsklausel gefassten Mehrheitsbeschluss nur mit Zustimmung des Sondereigentümers geändert oder eingeschränkt werden (Fortführung des Senatsurteils vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 13 ff.).Die Änderung einer Vereinbarung durch Mehrheitsbeschluss bedarf der formellen Legitimation durch Kompetenzzuweisung, die sich entweder aus dem Gesetz oder aus einer Vereinbarung (§ 10 Abs. 2 Satz 2 WEG) ergeben kann (Senat, Beschluss vom 20. September 2000 - V ZB 58/99, BGHZ 145, 158, 166; Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 12 mwN).
Denn was selbst durch Vereinbarung nicht geregelt werden könnte, entzieht sich auch einer Regelung im Beschlusswege aufgrund einer Öffnungsklausel; ein gleichwohl gefasster Beschluss ist nichtig (vgl. zum Ganzen Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 14 f. mwN), und zwar - trotz bestehender Beschlusskompetenz - aus materiellen Gründen.
Einen in solche Rechte eingreifenden Beschluss hat der Senat nur dann als wirksam angesehen, wenn die hiervon nachteilig betroffenen Wohnungseigentümer zustimmen; bis dahin sei er schwebend unwirksam und bei Verweigerung der Zustimmung endgültig unwirksam (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 15 mwN).
Er gilt aber auch in anderen Bereichen, weil die allgemeine Öffnungsklausel den Wohnungseigentümern einen weiten Gestaltungsspielraum eröffnen soll (so bereits Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 14).
Eine solchermaßen "abgestufte Inhaltskontrolle" (Lieder, notar 2016, 283, 291) dient dazu, die Einhaltung fundamentaler inhaltlicher Schranken zum Schutz der Minderheit sicherzustellen (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 14).
Rn. 25 aa) Bislang ist der Senat bei Eingriffen in unentziehbare, aber verzichtbare ("mehrheitsfeste") Rechte davon ausgegangen, dass die fehlende Zustimmung nachteilig betroffener Sondereigentümer die schwebende Unwirksamkeit eines gleichwohl gefassten Beschlusses zur Folge hat (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2004 - V ZB 51/03, BGHZ 157, 322, 335; Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 15, 20).
Denn die teilweise Aufrechterhaltung von wohnungseigentumsrechtlichen Beschlüssen entsprechend § 139 BGB kommt regelmäßig nur dann in Betracht, wenn nach dem tatsächlichen oder hypothetischen Parteiwillen zweifelsfrei davon auszugehen ist, dass der Beschluss auch als Teilregelung beschlossen worden wäre (Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 21).
- BGH, 04.05.2018 - V ZR 163/17
Wohnungseigentümergemeinschaft: Auslegung der in der Teilungserklärung …
Umstände außerhalb der Teilungserklärung dürfen nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalles für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (vgl. Senat, Urteile vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8 …und vom 20. November 2015 - V ZR 284/14, BGHZ 208, 29 Rn. 9). - BGH, 05.07.2019 - V ZR 278/17
Wohnungseigentum: Ordnungsmäßige Verwaltung durch Abschluss eines …
Zwar kommt eine teilweise Aufrechterhaltung nach § 139 BGB regelmäßig nur dann in Betracht, wenn nach dem tatsächlichen oder hypothetischen Parteiwillen zweifelsfrei davon auszugehen ist, dass der Beschluss auch als Teilregelung beschlossen worden wäre (vgl. Senat Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 21).
- BGH, 27.02.2015 - V ZR 114/14
Wohnungseigentümerbeschluss: Verwalterbestellung ohne Regelung der Eckdaten eines …
Zwar könnte dem zu TOP 15 gefassten Beschluss bei der gebotenen objektiven und nächstliegenden Auslegung (vgl. hierzu nur Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, WuM 2015, 47 Rn. 8 mwN, vorgesehen zum Abdruck in BGHZ) eine auflösende Bedingung hinsichtlich der Bestellung bis zum 31. Dezember 2017 entnommen werden. - BGH, 11.06.2021 - V ZR 215/20
Übertragung von Entscheidungskompetenzen für Instandhaltungsmaßnahmen auf den …
Rn. 13 (2) Dem Selbstorganisationsrecht der Wohnungseigentümer (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 14) ist aber die Befugnis immanent, den Entscheidungsprozess für Maßnahmen der Instandhaltung- oder Instandsetzung von untergeordneter Bedeutung zu vereinfachen und die Entscheidungskompetenz hierfür durch Beschluss auf den Verwalter zu verlagern. - BGH, 25.09.2015 - V ZR 244/14
Auch die Aufnahme eines langfristigen, hohen Kredits durch die …
Das Wohnungseigentumsgesetz enthält keine Anhaltspunkte dafür, dass den Wohnungseigentümern diese seit Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Möglichkeit trotz ihres Selbstorganisationsrechts (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 14; Schultzky, MietRB 2013, 367, 369) nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen zu Gebote stehen soll. - BGH, 18.03.2016 - V ZR 75/15
Grundstückserwerb durch Wohnungseigentümergemeinschaft grundsätzlich möglich
Der Inhalt kann dabei durch Auslegung bestimmt werden (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8; Beschluss vom 10. September 1998 - V ZB 11/98, BGHZ 139, 288, 295;… Merle in Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 23 Rn. 54;… Hügel/Elzer, WEG, § 23 Rn. 84, jeweils mwN). - BGH, 09.02.2024 - V ZR 33/23
Zulässigkeit von baulichen Veränderungen des Gemeinschaftseigentums zur …
Rn. 25 b) Geboten ist eine objektive Auslegung, bei der es maßgebend darauf ankommt, wie ein Beschluss nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist (vgl. Senat…, Urteil vom 21. Juli 2023 - V ZR 215/21, NJW 2023, 2945 Rn. 19; Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 8 mwN). - BGH, 21.07.2023 - V ZR 215/21
Wohnungseigentumsrecht: Verzögerung bei Klagezustellung; Beschlusskompetenz der …
Bei gebotener objektiver Auslegung, bei der es maßgebend darauf ankommt, wie ein Beschluss nach seinem Wortlaut und Sinn für einen unbefangenen Betrachter nächstliegend zu verstehen ist, enthält dieser Beschluss durchführbare Regelungen und weist keine inneren Widersprüche auf (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, NJW 2015, 549 Rn. 8 mwN). - BGH, 09.12.2016 - V ZR 84/16
Wohnungseigentum: Erfüllung der das Sondereigentum betreffenden …
Zwar kommt dies regelmäßig nur dann in Betracht, wenn zweifelsfrei davon auszugehen ist, dass der Beschluss auch als Teilregelung gefasst worden wäre (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2014 - V ZR 315/13, BGHZ 202, 346 Rn. 21). - BGH, 15.05.2020 - V ZR 64/19
Gestatten der Durchführung einer baulichen Veränderung des Gemeinschaftseigentums …
- BGH, 10.07.2015 - V ZR 194/14
Wohnungseigentum: Sachliche Zuständigkeit des Wohnungseigentumsgerichts für eine …
- BGH, 19.07.2024 - V ZR 226/23
Nichtigkeitsverfahren gegen einen Wohnungseigentümerbeschluss: …
- BGH, 17.04.2015 - V ZR 12/14
Wohnungseigentum: Bildung getrennter Instandhaltungsrücklagen in einer …
- BGH, 13.05.2016 - V ZR 152/15
Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung; Vorrang einer …
- BGH, 08.03.2024 - V ZR 80/23
Nichtigkeit der während der Corona-Pandemie in einer sog. Vertreterversammlung …
- BGH, 08.06.2018 - V ZR 195/17
Wohnungseigentümergemeinschaft: Voraussetzungen einer wirksamen Änderung des …
- BGH, 25.10.2023 - V ZB 9/23
Anfechtungsklage eines Wohnungseigentümers gegen Beschluss über Kostentragung und …
- LG Dortmund, 24.04.2018 - 1 S 109/17
Eigentümern kann Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums nicht auferlegt werden
- BGH, 16.09.2016 - V ZR 3/16
Wohnungseigentumssache: Berücksichtigung einer nach Ablauf der gesetzten Frist, …
- BGH, 11.10.2024 - V ZR 261/23
Fehlen einer einfachen Signatur auf Klageschrift; Fristlauf für Behebung eines …
- BGH, 15.11.2024 - V ZR 239/23
Geänderter Kostenverteilungsschlüssel muss angewandt werden
- BGH, 12.12.2014 - V ZR 53/14
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Grenzen der Auslegung von …
- BGH, 18.01.2019 - V ZR 72/18
Antrag auf Herabsetzung der Stimmkraft des Eigentümers von sog. …
- OLG Nürnberg, 30.03.2022 - 2 U 2777/21
Folgen der WEG-Reform für Vergemeinschaftungsbeschlüsse
- BGH, 06.12.2018 - V ZB 94/16
Grundbuchsache: Anwendbare Vorschriften auf die Bestellung eines Nießbrauchs an …
- LG Rostock, 02.12.2020 - 1 S 54/20
Verwalter muss auch über die Heiz- und Warmwasserkosten abrechnen
- AG Hamburg-Blankenese, 15.04.2020 - 539 C 16/18
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Notwendige Vergleichsangebote …
- LG München I, 01.02.2016 - 1 S 12786/15
Kein Bereicherungsausgleich bei eigenmächtiger Instandsetzung von Sondereigentum …
- LG Hamburg, 04.03.2016 - 318 S 109/15
Wohnungseigentümergemeinschaft: Einstimmiger Beschluss über die dauerhafte …
- LG Hamburg, 10.03.2016 - 318 S 79/15
Wohnungseigentumssache: Bestandskraft eines Beschlusses über die Erneuerung der …
- LG Berlin, 30.08.2022 - 55 S 7/22
Beschlussklage: Inhaltliche Gestaltung von Wirtschaftsplanbeschlüssen nach der …
- AG Brandenburg, 07.12.2023 - 34 C 67/21
Drohender Marderbefall kann Fällen von Bäumen ermöglichen!
- LG Itzehoe, 12.05.2023 - 11 S 14/22
Kostentragungsbeschluss widerspricht Teilungserklärung: Beschluss ist nichtig!
- AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17
Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung …
- AG Berlin-Schöneberg, 15.08.2019 - 771 C 39/18
Wohnungseigentumssache: Verstoß eines Wohnungseigentümerbeschlusses gegen das …
- AG Hamburg-St. Georg, 28.01.2022 - 980a C 23/21
Beschlüsse auf "Ein-Mann"-Versammlung sind nichtig!
- AG Berlin-Charlottenburg, 10.04.2018 - 74 C 75/17
Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft für Schadensersatzansprüche
- LG Bamberg, 02.02.2024 - 41 S 1/23
Wohnungseigentümerversammlung, Anfechtungsklage, Beschlussanfechtung, …
- LG Frankfurt/Main, 27.03.2020 - 13 S 56/19
Entgegen Vereinbarung getrennte Instandhaltungsrücklage für Garagenstellplätze: …
- AG Hamburg-St. Georg, 10.12.2021 - 980b C 12/21
Einladung zur Eigentümerversammlung ist Ausladung: Beschlüsse nichtig!
- LG Karlsruhe, 21.03.2017 - 11 S 88/16
Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Stimmrechtsmehrung bei Teilung …
- AG Essen, 07.07.2022 - 196 C 90/21
Folgen eines Ladungsmangels
- AG Hamburg-St. Georg, 09.08.2019 - 980b C 1/19
Darf die Gemeinschaft Big Brother spielen?
- LG Stuttgart, 10.06.2020 - 19 S 11/18
Feststellungsinteresse und Aktivlegitimation bei WEG-Gartenumgestaltung
- LG München I, 22.02.2017 - 1 S 4370/16
Prozessführungsbefugnis bei auf die Wiederherstellung des Gemeinschaftseigentums …
- AG Friedberg (Hessen), 10.01.2025 - 2 C 580/24
Was soll "Sanieren" bedeuten?
- LG Düsseldorf, 14.10.2024 - 25 S 43/23
- AG Hamburg-St. Georg, 01.12.2023 - 980b C 20/23
Was genehmigt werden soll, muss vor Beschlussfassung feststehen!
- AG Philippsburg, 22.06.2018 - 1 C 5/18
- AG Unna, 08.03.2023 - 18 C 19/22
- AG Hamburg-St. Georg, 13.05.2022 - 980b C 32/21
Eigentümer darf sich gegen Beschlüsse wehren!
- AG Backnang, 29.11.2023 - 4 C 333/23
Jahresabrechnung genehmigt: Auslegung kann dennoch deren Ordnungsmäßigkeit …
- AG Hamburg-St. Georg, 25.03.2022 - 980a C 34/20
Schwimmbad muss gewartet werden
- AG Hamburg-St. Georg, 22.10.2021 - 980a C 33/20
WEG-Beschluss über Nutzung der Waschküche bzw. des Trockenraums
- AG Hamburg-St. Georg, 28.04.2017 - 980b C 69/16
Anfechtung WEG-Beschluss - Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht
- AG Pinneberg, 11.10.2016 - 60 C 39/16
Ermächtigung zur Rechtsverfolgung nur bei offensichtlichem Nichtbestehen des …
- AG Hamburg-St. Georg, 29.04.2022 - 980b C 38/21
Rechtliche Änderungen im Hinblick auf die E-Mobilität
- AG Hamburg-St. Georg, 28.02.2020 - 980b C 28/19
Verteilung von Müllentsorgungskosten zwischen Gewerbeeinheiten und Wohnungen
- AG Friedberg (Hessen), 20.12.2024 - 2 C 713/24
Der Laie will keine Nichtigkeit!
- AG Pinneberg, 29.11.2016 - 60 C 39/16
WEG: Ungültigerklärung eines Wohnungseigentümerbeschlusses wegen …
- AG München, 03.04.2025 - 1293 C 20468/24
Wohnungseigentümergemeinschaft, Anderer Wohnungseigentümer, …
- AG Hamburg-St. Georg, 07.12.2018 - 980b C 32/18
Nichtigkeit bei unbestimmtem Wohnungseigentümerbeschluss
- AG Hamburg-St. Georg, 24.08.2018 - 980b C 6/18
Anfechtbarkeit WEG-Beschluss über Einzelwirtschaftspläne wegen Unbestimmtheit
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".