Rechtsprechung
| BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09 |
Volltextveröffentlichungen (17)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 216 StGB; § 13 StGB; § 1901a BGB; § 1901b BGB; § 1904 BGB; § 22 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 32 StGB; § 34 StGB
Durch (mutmaßliche) Einwilligung gerechtfertigte Sterbehilfe beim Behandlungsabbruch im Fall eines tödlichen Krankheitsverlaufs (Totschlag; Tötung auf Verlangen; Selbstbestimmungsrecht des Patienten und Menschenwürde; Abgrenzung von Tun und Unterlassen; Durchsetzung des ... - lexetius.com
- openjur.de
§ 1901a BGB; §§ 13, 216, 212 StGB
Zur Zulässigkeit von Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch; keine Rechtfertigung von gezielten Eingriffen die nicht in Zusammenhang mit dem Abbruch einer medizinischen Behandlung stehen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Gerechtfertigte Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 13 StGB, § 25 Abs 2 StGB, § 212 StGB, § 216 StGB, § 1901a BGB
Gerechtfertigte Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch - IWW
- Deutsches Notarinstitut
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung der Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch); Begehungsweise eines strafrechtlich relevanten Behandlungsabbruchs; Einwilligung in einen gezielten, nicht in einem Zusammenhang mit ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Sterbehilfe, Behandlungsabbruch, Patientenwille
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Gerechtfertigte Sterbehilfe durch Behandlungsabbruch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtfertigung der Sterbehilfe durch Unterlassen, Begrenzen oder Beenden einer begonnenen medizinischen Behandlung (Behandlungsabbruch); Begehungsweise eines strafrechtlich relevanten Behandlungsabbruchs; Einwilligung in einen gezielten, nicht in einem Zusammenhang mit ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (28)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar
- lawblog.de (Kurzinformation)
Sterbehilfe: Richter stärken Patientenwillen
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Sterbehilfe
- christmann-law.de (Ausführliche Zusammenfassung)
Abbruch lebenserhaltender Behandlung nach dem Willen des Patienten ist nicht strafbar
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lebenserhaltende Behandlungen, aktive Sterbehilfe und der Patientenwille
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Vorsorgevollmacht - Betreuungsverfügung - Patientenverfügung
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar
- tagesschau.de-Archiv (Pressebericht, 25.06.2010)
Lob und Kritik für Urteil zur Sterbehilfe
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen nicht strafbar
- Telepolis (Pressemeldung, 25.06.2010)
Patientenverfügung gestärkt
- spiegel.de (Pressebericht, 25.06.2010)
BGH-Urteil zu Sterbehilfe: Recht revolutionär
- anwaelte-spittelmarkt.de (Kurzinformation)
Der BGH stärkt den Patientenwillen
- spiegel.de (Pressebericht)
Töten oder Sterbenlassen? (DER SPIEGEL 26/2010; 28.06.2010)
- strafrecht-bundesweit.de (Kurzinformation)
Bundesgerichtshof stärkt Patientenwillen
- lexmedblog.de (Kurzinformation)
Todkranke dürfen sterben
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen auf der Grundlage des Patientenwillens nicht länger strafbar
- swp.de (Pressebericht, 26.06.2010)
"Der Anwalt hatte seinen spektakulären Prozess"
- anwalt.de (Kurzinformation)
Abbruch lebenserhaltender Behandlungen auf Grundlage des Patientenwillens nicht strafbar
- anwalt.de (Kurzinformation)
Patientenverfügung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Sterbehilfe
- ecovis.com (Kurzinformation)
Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)
Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf Grundlage des Patientenwillens ist nicht strafbar
- juraforum.de (Kurzinformation)
Abbruch lebenserhaltender Behandlungen: Patientenwille entscheidet
- 123recht.net (Pressemeldung, 25.6.2010)
Recht auf menschenwürdiges Sterben // Ärzte müssen bei Behandlungsabbruch keine Strafe fürchten
- 123recht.net (Kurzinformation)
Sterbehilfe // Patientenverfügung
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.06.2010)
Sterbehilfe: Bundesanwalt fordert Freispruch in Magensonden-Fall
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.06.2010)
Sterbehilfe: "Schneiden Sie den Schlauch durch!"
Besprechungen u.ä. (14)
- HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)
Nothilfe durch Eingriff in Rechtsgüter des Angegriffenen? (Sascha Lanzrath, Folke große Deters; HRRS 4/2011, S. 161)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
§ 216 StGB; § 1901a BGB
Zur Strafbarkeit des Abbruchs künstlicher Ernährung (Dr. Michael Kubiciel; ZJS 5/2010, 656) - zeit.de (Pressekommentar)
Sterbehilfe: Ein Urteil im Sinne der Menschenwürde (Prof. Dr. Arthur Kreuzer; 25.06.2010)
- Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)
Straflosigkeit des Abbruchs lebenserhaltender Behandlung
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sterbehilfe-Fall
§ 212 StGB
Formen der Sterbehilfe, Aktive Sterbehilfe, Einwilligung, Patientenverfügung - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Änderung der Rechtsprechung - Straflose Sterbehilfe auch bei Behandlungsabbruch durch aktives Tun
- lto.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung)
"Voraussetzungen zulässiger passiver Sterbehilfe erweitert" (Prof. Dr. Frank Saliger)
- arthur-kreuzer.de
(Entscheidungsbesprechung)
Freispruch für Rechtsanwalt im Kampf um menschenwürdiges Sterben (Prof. Dr. Arthur Kreuzer)
- zis-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Sterbehilfe: Teleologische Reduktion des § 216 StGB statt Einwilligung! Oder: Vom Nutzen der Dogmatik (Prof. Dr. Tonio Walter; ZIS 2011, 76)
- zis-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Gerechtfertigter Behandlungsabbruch und Abgrenzung von Tun und Unterlassen (Prof. Dr. Dieter Dölling; ZIS 2011, 345)
- strafrechtsblogger.de (Entscheidungsbesprechung)
Stirb (jetzt nicht mehr) langsam!
- lexmedblog.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Wenn es um Leben oder Tod geht - Ein Fallbeispiel zur Patientenverfügung
- rpmed.de
(Entscheidungsbesprechung)
Freispruch im Sterbehilfe-Urteil: Patientenwille rechtfertigt auch Behandlungsabbruch durch aktives Tun
- lto.de (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Abbruch der Behandlung unheilbar Kranker - Das Recht der so genannten Sterbehilfe (Prof. Dr. Wolfram Höfling)
Sonstiges (2)
- zis-online.com
(Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Strafrechtliche Aspekte der aktiven Sterbehilfe (Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan; ZIS 2011, 544)
- law-journal.de
, S. 3 (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Entscheidungsbesprechung)
Patientenverfügung und Sterbehilfe (Prof. Dr. Thomas Fischer; Bucerius Law Journal 1/2011, S. 1-2)
Verfahrensgang
- LG Fulda, 30.04.2009 - 16 Js 1/08
- BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
- BGH, 18.08.2010 - 2 StR 454/09
Papierfundstellen
- BGHSt 55, 191
- NJW 2010, 2963
- NStZ 2010, 630
- NStZ 2010, 698 (Ls.)
- DNotZ 2011, 34
- StV 2011, 277
- FamRZ 2010, 1551
- JR 2011, 316
- JR 2011, 32
Wird zitiert von ... (34) Zitiert selbst (10)
- BGH, 13.09.1994 - 1 StR 357/94
Zulässige Sterbehilfe vor Einsetzen des Sterbevorgangs durch Absetzen der …
Auszug aus BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Rn. 14 a) Bereits mit Urteil vom 13. September 1994 (1 StR 357/94 = BGHSt 40, 257, 261) hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs über einen Fall des Abbruchs der künstlichen Ernährung bei einer irreversibel schwerst hirngeschädigten, entscheidungsunfähigen Patientin im Zusammenwirken von deren zum Pfleger bestellten Sohn und dem behandelnden Arzt entschieden.Denn auch in dieser Situation ist das Selbstbestimmungsrecht des Patienten zu achten, gegen dessen Willen eine ärztliche Behandlung grundsätzlich weder eingeleitet noch fortgesetzt werden darf" (BGHSt 40, 257, 262).
Dabei kam es hier nicht auf einen - im Einzelfall möglicherweise schwer feststellbaren (vgl. BGHSt 40, 257, 260 f.) - mutmaßlichen Willen der Betroffenen an, da ihr wirklicher, vor Eintritt ihrer Einwilligungsunfähigkeit ausdrücklich geäußerter Wille zweifelsfrei festgestellt war.
Das bloße Einstellen künstlicher Ernährung ist danach schon wegen seines äußeren Erscheinungsbildes, jedenfalls aber nach dem Schwerpunkt des strafrechtlich relevanten Verhaltens, nicht als aktives Tun, sondern als Unterlassen und damit als "passives" Verhalten angesehen worden (BGHSt 40, 257, 265 f.; vgl. dazu auch Coeppicus FPR 2007, 63;… Eser aaO Rn. 27 ff.;… Fischer aaO Rn. 19 ff.;… Rn. 92 u. 104 ff.; Helgerth JR 1995, 338, 339; Kutzer NStZ 1994, 110, 113 f.; ders. FPR 2007, 59, 62; Merkel ZStW Bd. 107 (1995), 545, 554;… H. Schneider aaO; Schöch NStZ 1995, 153, 154;… Schroth GA 2006, 549, 550 ff.; Verrel, Gutachten zum 66. DJT, 2006, C 13 ff. u. C 56 f.; Vogel MDR 1995, 337, 338 f.;… Weigend in LK 12. Aufl. § 13 Rn. 8; jew. mwN;… grundlegend dazu schon Geilen, "Euthanasie" und Selbstbestimmung, 1975, S. 22 ff.).
Rn. 38 dd) Für die Feststellung des behandlungsbezogenen Patientenwillens gelten beweismäßig strenge Maßstäbe, die der hohen Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter Rechnung zu tragen haben (vgl. schon BGHSt 40, 257, 260 f.).
- BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03
Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer …
Auszug aus BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Diese Ansicht bestand auch fort, nachdem der XII. Zivilsenat in einem Kostenbeschluss vom 8. Juni 2005 (XII ZR 177/03 - BGHZ 163, 195 = NJW 2005, 2385) entschieden hatte, ein Heimbetreiber sei zur Fortsetzung einer künstlichen Ernährung bei einem entscheidungsunfähigen, an einem apallischen Syndrom leidenden Patienten gegen dessen durch den Betreuer verbindlich geäußerten Willen nicht berechtigt und das Vormundschaftsgericht zu einer Entscheidung nicht berufen, wenn Betreuer und Arzt sich übereinstimmend gegen eine weitere künstliche Ernährung entschieden hatten; der Eintritt in eine mutmaßlich unmittelbar zum Tod führende Phase der Grunderkrankung war danach nicht vorausgesetzt.Nach der schon zur Tatzeit ganz herrschenden Rechtsauffassung verliehen weder der Heimvertrag noch die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) der Heimleitung oder dem Pflegepersonal das Recht, sich über das Selbstbestimmungsrecht von Patienten hinwegzusetzen und eigenmächtig in deren verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen (vgl. BGHZ 163, 195, 200; Dirksen GesR 2004, 124, 128; Höfling JZ 2006, 145, 146; Hufen NJW 2001, 849, 853; ders. ZRP 2003, 248, 252; Ingelfinger JZ 2006, 821, 829; Lipp FamRZ 2004, 317, 324; Müller DNotZ 2005, 927, 928 f.; Sternberg-Lieben in FS für Eser (2005) S. 1185, 1203; Uhlenbruck NJW 2003, 1710, 1711 f.; Verrel, Gutachten zum 66. DJT, 2006, C 41 ff.; Wagenitz FamRZ 2005, 669, 670 f.; anders noch OLG München NJW 2003, 1743, 1745; LG Traunstein NJW-RR 2003, 221, 224).
- BGH, 04.07.1984 - 3 StR 96/84
Teilnahme am Suizid
Auszug aus BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Rn. 29 aa) Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat sich in der Vergangenheit selbst auch nicht durchgängig hieran orientiert, denn ein pflichtwidriges Unterlassen kann den Tatbestand des § 216 StGB ebenfalls erfüllen (BGHSt 13, 162, 166; 32, 367, 371).
- BGH, 15.05.1959 - 4 StR 475/58
- LG Ravensburg, 03.12.1986 - 3 KLs 31/86
Sterbebegleitung - Beistandleisten durch nahen Angehörigen
Auszug aus BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Dasselbe gilt, wenn die Wiederaufnahme einer dem Patientenwillen nicht (mehr) entsprechenden medizinischen Maßnahme in Rede steht (…so etwa Eser in Schönke/Schröder/Eser StGB 27. Aufl. vor § 211 Rn. 31 f.; Roxin NStZ 1987, 345, 350; LG Ravensburg NStZ 1987, 229), die verhindert werden soll. - BGH, 14.07.1998 - 4 StR 273/98
Zuständigkeitsänderung vor der Hauptverhandlung; Übergang der Rechtshängigkeit …
Auszug aus BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Rn. 40 5. Ob der Senat mit der dargelegten Auslegung des § 216 StGB und der Inhaltsbestimmung des Rechtfertigungsgrunds der Einwilligung im Rahmen der Sterbehilfe von früheren tragenden Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs abweicht, kann dahinstehen, weil der Senat auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung der §§ 1901a ff. BGB zu entscheiden hatte; eine Anfrage gem. § 132 Abs. 3 GVG war daher nicht geboten (vgl. BGHSt 44, 121, 124; BGH NStZ 2002, 160 f.). - BGH, 24.10.2001 - 1 StR 163/01
Letztes Wort des Angeklagten; Änderung eines noch nicht fertiggestellten …
Auszug aus BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Rn. 40 5. Ob der Senat mit der dargelegten Auslegung des § 216 StGB und der Inhaltsbestimmung des Rechtfertigungsgrunds der Einwilligung im Rahmen der Sterbehilfe von früheren tragenden Entscheidungen anderer Senate des Bundesgerichtshofs abweicht, kann dahinstehen, weil der Senat auf der Grundlage der neuen gesetzlichen Regelung der §§ 1901a ff. BGB zu entscheiden hatte; eine Anfrage gem. § 132 Abs. 3 GVG war daher nicht geboten (vgl. BGHSt 44, 121, 124; BGH NStZ 2002, 160 f.). - BGH, 17.03.2003 - XII ZB 2/03
Zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung von Betreuerentscheidungen im …
Auszug aus BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Rn. 15 In seinem Beschluss vom 17. März 2003 (XII ZB 2/03 - BGHZ 154, 205 = NJW 2003, 1588), der den Fall eines an einem apallischen Syndrom leidenden Patienten betraf, hat der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs allerdings entschieden, das Unterlassen lebenserhaltender oder -verlängernder Maßnahmen bei einem einwilligungsunfähigen Patienten setze voraus, dass dies dessen tatsächlich geäußerten oder mutmaßlichen Willen entspreche und dass die Grunderkrankung einen "irreversibel tödlichen Verlauf" angenommen habe. - OLG München, 13.02.2003 - 3 U 5090/02
Rechte eines Betreuten auf Sterbehilfe gegenüber dem Betreiber eines Heims
Auszug aus BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Nach der schon zur Tatzeit ganz herrschenden Rechtsauffassung verliehen weder der Heimvertrag noch die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) der Heimleitung oder dem Pflegepersonal das Recht, sich über das Selbstbestimmungsrecht von Patienten hinwegzusetzen und eigenmächtig in deren verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen (vgl. BGHZ 163, 195, 200; Dirksen GesR 2004, 124, 128; Höfling JZ 2006, 145, 146; Hufen NJW 2001, 849, 853; ders. ZRP 2003, 248, 252; Ingelfinger JZ 2006, 821, 829; Lipp FamRZ 2004, 317, 324; Müller DNotZ 2005, 927, 928 f.; Sternberg-Lieben in FS für Eser (2005) S. 1185, 1203; Uhlenbruck NJW 2003, 1710, 1711 f.; Verrel, Gutachten zum 66. DJT, 2006, C 41 ff.; Wagenitz FamRZ 2005, 669, 670 f.; anders noch OLG München NJW 2003, 1743, 1745; LG Traunstein NJW-RR 2003, 221, 224). - LG Traunstein, 16.10.2002 - 3 O 205/02
Auszug aus BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09
Nach der schon zur Tatzeit ganz herrschenden Rechtsauffassung verliehen weder der Heimvertrag noch die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) der Heimleitung oder dem Pflegepersonal das Recht, sich über das Selbstbestimmungsrecht von Patienten hinwegzusetzen und eigenmächtig in deren verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen (vgl. BGHZ 163, 195, 200; Dirksen GesR 2004, 124, 128; Höfling JZ 2006, 145, 146; Hufen NJW 2001, 849, 853; ders. ZRP 2003, 248, 252; Ingelfinger JZ 2006, 821, 829; Lipp FamRZ 2004, 317, 324; Müller DNotZ 2005, 927, 928 f.; Sternberg-Lieben in FS für Eser (2005) S. 1185, 1203; Uhlenbruck NJW 2003, 1710, 1711 f.; Verrel, Gutachten zum 66. DJT, 2006, C 41 ff.; Wagenitz FamRZ 2005, 669, 670 f.; anders noch OLG München NJW 2003, 1743, 1745; LG Traunstein NJW-RR 2003, 221, 224).
- BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15
Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig
Sie umfassen zum einen die indirekte Sterbehilfe als Inkaufnahme eines früheren unbeabsichtigten Todeseintritts bei einem sterbenden oder todkranken Menschen infolge einer medizinisch indizierten schmerz- oder in sonstiger Weise leidensmindernden Therapie (vgl. BGHSt 42, 301 ) und zum anderen den sogenannten Behandlungsabbruch als jede aktive oder passive Begrenzung oder Beendigung einer lebenserhaltenden oder lebensverlängernden medizinischen Maßnahme im Einklang mit dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen (vgl. BGHSt 55, 191 ).Das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst deshalb nicht nur das Recht, nach freiem Willen lebenserhaltende Maßnahmen abzulehnen und auf diese Weise einem zum Tode führenden Krankheitsgeschehen seinen Lauf zu lassen (vgl. im Ergebnis auch BVerfGE 142, 313 ; BGHSt 11, 111 ; 40, 257 ; 55, 191 ; BGHZ 163, 195 ).
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 132/18
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Zu einer dem erklärten Willen zuwiderlaufenden Hilfeleistung verpflichtete § 323c Abs. 1 StGB den Angeklagten nicht (vgl. BGH, Urteile vom 3. Dezember 1982 - 2 StR 494/82, NStZ 1983, 117, 118 und vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191). - BGH, 28.06.2022 - 6 StR 68/21
Frau vom Vorwurf der strafbaren Tötung freigesprochen: Tötung mit Insulinspritze …
Geboten ist vielmehr eine normative Betrachtung (vgl. BGH, Urteile vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191, 202 f.; vom 3. Juli 2019 - 5 StR 393/18, BGHSt 64, 135, 138).
- BVerwG, 02.03.2017 - 3 C 19.15
Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, …
Das gilt auch für die Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09 - BGHSt 55, 191 Rn. 23).Ohne Einwilligung des einwilligungsfähigen Patienten oder gegen den tatsächlich geäußerten oder mutmaßlichen Willen des einwilligungsunfähigen Patienten dürfen lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen weder eingeleitet noch fortgesetzt werden (BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 a.a.O. Rn. 14 ff.;… Beschlüsse vom 6. Juli 2016 - XII ZB 61/16 - NJW 2016, 3297 Rn. 34 ff. …und vom 17. September 2014 - XII ZB 202/13 - BGHZ 202, 226 Rn. 14 f.).
Die Rechtslage ist erst 2010 höchstrichterlich geklärt worden (BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09 - BGHSt 55, 191).
- BGH, 08.02.2017 - XII ZB 604/15
Voraussetzungen einer für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen bindenden …
Die Rechtslage in der Zeit ab 1998 unterscheidet sich von der heutigen Rechtslage insofern, als heute - seit der Entscheidung BGHSt 55, 191 = FamRZ 2010, 1551 Rn. 28 ff. - ein Behandlungsabbruch (bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen) als straffrei angesehen wird, unabhängig davon, ob er durch Unterlassen der weiteren Behandlung oder durch aktives Tun, etwa durch Durchschneiden der versorgenden Schläuche, verwirklicht wird.Beides wurde in den 90er Jahren strafrechtlich als Unterlassen angesehen (dazu explizit etwa BGHSt 40, 257 = NJW 1995, 204; die frühere Rechtslage darstellend auch BGHSt 55, 191 = FamRZ 2010, 1551 Rn. 27).
- BGH, 03.07.2019 - 5 StR 393/18
Freisprüche in zwei Fällen ärztlich assistierter Selbsttötungen bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat demgemäß einen Behandlungsabbruch - losgelöst von der Begehungsform - als gerechtfertigt angesehen, wenn er in Ansehung von § 1901a BGB dem tatsächlichen oder mutmaßlichen Patientenwillen entspricht und dazu dient, einem ohne Behandlung zum Tode führenden Krankheitsprozess seinen Lauf zu lassen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191, 199, 203 f.). - BGH, 17.09.2014 - XII ZB 202/13
Genehmigung des Betreuungsgerichts bei Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen
Soweit der Betreuer und der behandelnde Arzt Einvernehmen darüber erzielen können, dass die Erteilung, die Nichterteilung oder der Widerruf der Einwilligung dem nach § 1901 a Abs. 2 BGB festgestellten Willen des Betroffenen entsprechen, werden die Entscheidungen des Betreuers nach § 1904 Abs. 4 BGB von der Genehmigungspflicht des Betreuungsgerichts ausgenommen (BT-Drucks. 16/8442 S. 18; vgl. auch BGHSt 55, 191 = FamRZ 2010, 1551 Rn. 17 sowie Bienwald/Sonnenfeld/Hoffmann Betreuungsrecht 5. Aufl. § 1904 BGB Rn. 137;… Jurgeleit/Kieß Betreuungsrecht 3. Aufl. § 1904 BGB Rn. 97;… Palandt/Götz BGB 73. Aufl. § 1904 Rn. 22;… HK-BUR/Bauer [Stand: Juni 2013] § 1904 BGB Rn. 96;… a.A. BtKomm/Roth E Rn. 24, demzufolge eine gerichtliche Genehmigung auch dann erforderlich ist, wenn Arzt und Betreuer übereinstimmend von einem mutmaßlichen Willen des Betroffenen ausgehen).Nach neuer Rechtslage ist in § 1901 a Abs. 3 BGB klargestellt, dass es für die Verbindlichkeit des tatsächlichen oder mutmaßlichen Willens eines aktuell einwilligungsunfähigen Betroffenen nicht auf die Art und das Stadium der Erkrankung ankommt (BT-Drucks. 16/8442 S. 16; BGHSt 55, 191 = FamRZ 2010, 1551 Rn. 14 ff.;… Fröschle/Guckes/Kuhrke/Locher Betreuungs- und Unterbringungsverfahren § 298 FamFG Rn. 19).
Rn. 27 Allerdings kommt die Berücksichtigung eines solchen mutmaßlichen Willen des Betroffenen nur hilfsweise in Betracht, wenn und soweit der wirkliche vor Eintritt der Einwilligungsunfähigkeit geäußerte Wille des Betroffenen nicht zu ermitteln ist (Senatsbeschluss BGHZ 154, 205 = FamRZ 2003, 748, 752; BGHSt 55, 191 = FamRZ 2010, 1551 Rn. 17).
Ein Rückgriff auf den mutmaßlichen Willen der Betroffenen wäre in Anbetracht dessen ausgeschlossen (vgl. auch BGHSt 55, 191 = FamRZ 2010, 1551 Rn. 5, 17).
Dies hat insbesondere zu gelten, wenn es beim Fehlen einer schriftlichen Patientenverfügung um die Feststellung eines in der Vergangenheit mündlich geäußerten Patientenwillens geht (vgl. auch BGHSt 55, 191 = FamRZ 2010, 1551 Rn. 38;… BGH Beschluss vom 10. November 2010 - 2 StR 320/10 - FamRZ 2011, 108 Rn. 12).
- LG Berlin, 08.03.2018 - 502 KLs 1/17
Tötung auf Verlangen und unterlassene Hilfeleistung: Unterlassung von …
Rn. 59 Diese Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof bis heute nicht ausdrücklich aufgegeben und jedenfalls für die Fälle eigenverantwortlicher Selbstgefährdung jüngst bestätigt (BGH, Beschluss vom 5. August 2015 - 1 StR 328/15, NJW 2016, 176 (178), allerdings versehen mit der Formulierung "Denn anders als in den Selbsttötungsfällen […]" und dem ausdrücklichen Offenlassen dieser Frage für Selbsttötungsfälle; ähnlich BGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - 2 StR 295/11, NStZ 2012, 319; mit dem Hinweis, die Freiverantwortlichkeit stärker zu betonen bereits BGH, Beschluss vom 8. Juli 1987 - 2 StR 298/87, BeckRS 9998, 98585; die passive Sterbehilfe beim Behandlungsabbruch durch Tun oder Unterlassen im Hinblick auf § 1901a BGB anerkennend BGH, Urteil vom 25. Juni 2010 - 2 StR 454/09, NJW 2010, 2963 ff.). - BGH, 30.01.2019 - 2 StR 325/17
Totschlag durch das Verabreichen von Betäubungsmitteln (indirekte Sterbehilfe; …
Die Grundsätze der Rechtfertigung von Maßnahmen zur Ermöglichung eines schmerzfreien Todes sind aber nicht ausnahmslos auf Handlungen durch einen Arzt oder aufgrund ärztlicher Anordnung beschränkt (Senat, Urteil vom 25. Juni 2011 - 2 StR 454/09, BGHSt 55, 191, 205 f.; Rissing-van Saan, ZIS 2011, 544, 550). - LG Hamburg, 08.11.2017 - 619 KLs 7/16
Strafbarkeit eines Arztes bei Sterbebegleitung eines freiverantwortlichen …
Diese haben jedoch fraglos als gesetzgeberische Entscheidung mittelbar eine Wirkung auch für das Strafrecht (vgl. auch BGH v. 25.6.2010 - 2 StR 454/09, NJW 2010, 2963, 2965). - EGMR, 19.07.2012 - 497/09
Mangelnde Prüfung der Klage / des Rechtsmittels des Ehemanns einer sterbewilligen …
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
- LG München I, 18.01.2017 - 9 O 5246/14
Künstliche Ernährung: Sohn bekommt für späten Tod des Vaters keinen …
- BGH, 19.08.2020 - 1 StR 474/19
Versuchter Verdeckungsmord (Vorsatz: Möglichkeit der Verdeckungsabsicht bei …
- BSG, 04.12.2014 - B 2 U 18/13 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - kein Leistungsausschluss …
- BGH, 07.07.2011 - 5 StR 561/10
Verurteilung eines Berliner Schönheitschirurgen teilweise aufgehoben
- BGH, 10.11.2010 - 2 StR 320/10
Versuchter Totschlag und rechtfertigender Behandlungsabbruch (erforderliches …
- VG Köln, 13.05.2014 - 7 K 254/13
Erwerb eines tödlichen Betäubungsmittels zum Zweck der Beendigung eines als …
- LG Essen, 03.11.2021 - 22 Ks 8/21
Oberarzt der Essener Uni-Klinik wegen Totschlags an einem Corona-Patienten …
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 13803/17
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 583/19
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8560/18
Klagen schwerkranker Menschen auf Zugang zu einem Betäubungsmittel zur …
- BGH, 26.05.2020 - 2 StR 434/19
Körperverletzung (ärztlicher Heileingriff; Grundsätze der Rechtfertigung von …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2013 - L 3 U 36/12
Gesetzliche Unfallversicherung - Witwenrente - Sterbegeld - Sterbehilfe: kein …
- SG Berlin, 16.01.2012 - S 25 U 216/11
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeits-Wegeunfall - Gewährung von …
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 1410/18
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
- VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 14642/17
Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht …
- LG Landshut, 17.11.2015 - 64 T 1826/15
Einstellung der künstlichen Ernährung
- LG München II, 13.03.2024 - 1 O 5113/21
Behandlungsfehler bei notfallmedizinischer Behandlung
- OLG Naumburg, 22.08.2013 - 1 U 118/11
Arzthaftung: Versterben eines Wachkomapatienten nach Auftreten einer zusätzlichen …
- LG Berlin II, 10.03.2026 - 27 O 54/26
Zulässigkeit mehrerer Äußerungen eines Influencers und Unternehmers im Internet
- LG Essen, 26.11.2025 - 32 Ks 7/24
Behandlungsabbruch, Medikamentengabe
- LG Essen, 29.06.2022 - 22 Ks 16/21
Totschlag
- LG Gießen, 04.03.2013 - 5 Ks 306 Js 5689/12
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Rechtsprechung
| BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Vor § 1 StGB; § 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 7 StGB; § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2a StGB
Wahlfeststellung zwischen besonders schwerem sexuellen Missbrauch einer Widerstandsunfähigen und besonders schwerer Vergewaltigung sowie wegen unerlaubter Überlassung von Betäubungsmitteln zum unmittelbaren Verbrauch an eine Minderjährige - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Sexuelle Nötigung: Überraschende Gewalthandlung bei Vornahme einverständlicher sexueller Handlungen
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 223 StGB, § 224 Abs 1 Nr 5 StGB, § 177 Abs 1 Nr 1 StGB
Sexuelle Nötigung: Überraschende Gewalthandlung bei Vornahme einverständlicher sexueller Handlungen - Wolters Kluwer
Besonders schwerer sexueller Missbrauch einer Widerstandsunfähigen in Wahlfeststellung mit besonders schwerer Vergewaltigung; Überraschung mit der Vornahme einverständlicher sexueller Handlungen und Nichtbildung eines Abwehrwillens
- ra.de
- rechtsportal.de
Besonders schwerer sexueller Missbrauch einer Widerstandsunfähigen in Wahlfeststellung mit besonders schwerer Vergewaltigung; Überraschung mit der Vornahme einverständlicher sexueller Handlungen und Nichtbildung eines Abwehrwillens
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 01.10.2009 - 4 KLs 57/07
- BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10
Papierfundstellen
- NStZ 2010, 698
- NStZ-RR 2010, 363
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81
Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers - …
- BGH, 15.10.1956 - GSSt 2/56
Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10
Rn. 4 Es kann dahinstehen, ob die Straftatbestände der §§ 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 7 i.V.m. 177 Abs. 4 Nr. 2 a StGB und des § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2 a StGB, wie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine ungleichartige Wahlfeststellung erforderlich, rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56, BGHSt 9, 390, 393 f. und Urteil des Senats vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182, 183 f.). - BGH, 04.12.2008 - 4 StR 371/08
Sexueller Missbrauch Widerstandsunfähiger (Überzeugungsbildung: überspannte …
Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10
Dieses Urteil hat der Senat auf die Revision der Nebenklägerin durch Urteil vom 4. Dezember 2008 - 4 StR 371/08 - aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurückverwiesen. - BGH, 15.05.1973 - 4 StR 172/73
Wahlfeststellung: Raub oder Unterschlagung?
Auszug aus BGH, 12.05.2010 - 4 StR 92/10
Rn. 4 Es kann dahinstehen, ob die Straftatbestände der §§ 179 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, Abs. 7 i.V.m. 177 Abs. 4 Nr. 2 a StGB und des § 177 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 4 Nr. 2 a StGB, wie nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs für eine ungleichartige Wahlfeststellung erforderlich, rechtsethisch und psychologisch gleichwertig sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 15. Oktober 1956 - GSSt 2/56, BGHSt 9, 390, 393 f. und Urteil des Senats vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182, 183 f.).
- BGH, 13.02.2019 - 2 StR 301/18
Sexuelle Nötigung (Ausnutzen eines Überraschungsmoments: subjektiver Tatbestand; …
Mit der Erweiterung des Tatbestandes verfolgte der Gesetzgeber das Ziel, Strafbarkeitslücken zu schließen (…BTDrucks. 18/9097, aaO, S. 2, 21), weil sexuelle Übergriffe, die so überraschend vorgenommen werden, dass das Opfer einen entgegenstehenden Abwehrwillen nicht bilden oder kundtun konnte, nach § 177 StGB aF nicht als sexuelle Nötigung strafbar waren (vgl. Senat, Urteil vom 2. Juni 1982 - 2 StR 669/81, BGHSt 31, 76, 77; BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 92/10, juris Rn. 6; Renzikowski, NJW 2016, 3553, 3555). - OLG Hamm, 26.02.2013 - 5 RVs 6/13
Geldstrafe für einen erzwungenen Kuss
Denn wer keinen Willen zu einem bestimmten Verhalten hat, kann nicht zum gegenteiligen Verhalten gezwungen werden, weshalb nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH, NJW 1982, 2264; NStZ 2010, 698; Senatsbeschluss vom 31. Juli 2012 - 5 RVs 62/12 OLG Hamm -) überraschende, das Opfer lediglich "überrumpelnde" Handlungen ausscheiden, auch wenn die betroffene Person sie nicht will. - BGH, 11.09.2014 - 4 ARs 12/14
Verfassungsmäßigkeit der ungleichartigen Wahlfeststellung …
Der beabsichtigten Entscheidung des 2. Strafsenats steht Rechtsprechung des 4. Strafsenats entgegen (Beschluss vom 12. Februar 2008 - 4 StR 623/07, NJW 2008, 1394, 1395; Urteile vom 15. Mai 1973 - 4 StR 172/73, BGHSt 25, 182; vom 17. Oktober 1957 - 4 StR 73/57, BGHSt 11, 26, 28 und vom 12. September 1951 - 4 StR 533/51, BGHSt 1, 302, 304; sowie - hinsichtlich der Zulässigkeit der Wahlfeststellung nicht tragend - Urteile vom 21. November 2013 - 4 StR 242/13, NStZ 2014, 172; vom 11. November 1966 - 4 StR 387/66, BGHSt 21, 152, 153; Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 92/10, NStZ 2010, 698).
- BGH, 04.12.2018 - 1 StR 546/18
Vergewaltigung
Maßgeblich ist dabei, dass gerade hinsichtlich der sexuellen Handlung, die mit einem Eindringen in den Körper verbunden ist, erkennbar kein Einverständnis des Opfers besteht (BGH, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 4 StR 92/10, StraFo 2010, 392;… MüKo/Renzikowski, StGB, 3. Aufl., § 177 nF Rn. 47;… Fischer, StGB, 65. Aufl., § 177 Rn. 9) und der Täter dies zumindest für möglich hält und billigend in Kauf nimmt. - OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 Ss 49/17
Beleidigung, Polizeibeamte, Schmähkritik
Dies umfasst auch kritische Werturteile über staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise, auch wenn diese lediglich in einer Auseinandersetzung um eine den Äußernden betreffende Maßnahme fallen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 28.06.2010 (3) 1 Ss 173/10 (67/10), juris Rn. 9, StraFo 2010, 392; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16, juris R n. 18; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25.03.2003 - III 2b Ss 224/02-2/03, juris Rn. 22, NStZ-RR 2003, 295; OLG München…, Beschluss vom 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8, StraFo 2015, 30). - OLG Köln, 31.10.2023 - 1 ORs 129/23
Aufhebung des angefochtenen Urteils über Verurteilung des Angeklagten wegen …
Das Revisionsgericht darf jedoch prüfen, ob die der Äußerung zugewiesene Bedeutung ihren Charakter verfälscht und sie damit dem verfassungsrechtlichen Schutz entzieht oder ob sich der Tatrichter unter mehreren möglichen Deutungen für die zur Bestrafung führende entschieden hat, ohne die anderen mit überzeugenden Gründen auszuschließen (BVerfG, Beschluss v. 23.09.1993 - 1 BvR 548/93, NZV 1994, 486; OLG Hamm, Beschluss v. 10.10.2005 - 3 Ss 231/05, NStZ-RR 2007, 140; KG, Beschluss v. 28.06.2010 - (3) 1 Ss 173/10 (67/10), StraFo 2010, 392; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18 -, juris).Dies umfasst auch kritische Werturteile über staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise, ungeachtet, ob dies der öffentlichen Meinungsbildung dient oder im Rahmen einer Auseinandersetzung erfolgt (BayObLG, Beschluss v. 20.10.2004 - 1 StRR 153/04, NJW 2005, 1291; KG, Beschluss v. 28.06.2010 - (3) 1 Ss 173/10 (67/10), StraFo 2010, 392; OLG München, Beschluss v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, StraFo 2015, 30; OLG Brandenburg, Beschluss v. 17.11.2016 - (2) 53 Ss 64/16 (39/16) -, juris; OLG Bremen, Beschluss v. 13.04.2018 - 1 Ss 49/17 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.05.2018 - 2 RV 4 Ss 193/18 -, juris).
Rn. 33 Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit i.S.v. Art. 5 Abs. 1 GG liegt schon dann vor, wenn das Tatgericht bei der rechtlichen Würdigung einer Äußerung dieser eine Bedeutung beilegt, die ihr objektiv nicht zukommt, oder wenn es sich - wie hier - unter mehreren möglichen Deutungen für die zur Bestrafung führende entscheidet, ohne vorher die anderen möglichen Deutungen mit überzeugenden Gründen ausgeschlossen zu haben (BVerfG, Beschluss v. 23.09.1993 - 1 BvR 548/93, NZV 1994, 486; BVerfG, Beschluss v. 28.07.2014 - 1 BvR 482/13, NJW 2014, 3357; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 25.03.2003 - III- 2b Ss 224/02 - 2/03, NStZ-RR 2003, 295; OLG Hamm, Beschluss v. 10.10.2005 - 3 Ss 231/05, NStZ-RR 2007, 140; Beschluss v. 06.05.2010 - III-2 Ss 220/09, NStZ 2011, 42; KG, Beschluss v. 28.06.2010 - (3) 1 Ss 173/10 (67/10), StraFo 2010, 392; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18 -, juris).
- LG Kempten, 23.10.2025 - 6 NBs 120 Js 13067/24
Sexueller Missbrauch, Aussagepsychologie, Beweiswürdigung, Schweigen des …
Denn die bloße überraschende Vornahme einer sexualbezogenen Handlung, die der möglichen Bildung eines Abwehrwillens zuvorkommt, stellt auch dann keine Nötigung dar, wenn hierbei körperlich wirkender Zwang ausgeübt wird (BGH, Beschluss v. 17.09.1992 - 4 StR 416/92, NStZ 1993, 78; BGH, Beschluss v. 08.02.2006 - 2 StR 575/05, NStZ-RR 2007, 12 (13); BGH, Beschluss v. 12.05.2010 - 4 StR 92/10, NStZ 2010, 698).
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