Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 07.04.2014 | BGH, 06.05.2014 | BVerfG, 13.05.2014

Rechtsprechung
   BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11733
BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13 (https://dejure.org/2014,11733)
BVerfG, Entscheidung vom 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13 (https://dejure.org/2014,11733)
BVerfG, Entscheidung vom 05. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 (https://dejure.org/2014,11733)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11733) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 19 Abs. 4 GG; § 58 StVollzG, § 158 Abs. 1 StVollzG
    Eilrechtsschutz gegen die Versagung medizinischer Behandlung im Strafvollzug (Anspruch auf Krankenbehandlung; effektiver Rechtsschutz; gebotener Umfang der Sachverhaltsaufklärung im Eilverfahren; Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände auch bei summarischer ...

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: unzureichende Gewährung effektiven Rechtsschutzes im fachgerichtlichen Eilverfahren durch mangelnde Sachaufklärung - Anspruch eines Strafgefangenen auf Krankenbehandlung (§ 58 StVollzG) - hier: Verletzung der Grundrechte eines ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: unzureichende Gewährung effektiven Rechtsschutzes im fachgerichtlichen Eilverfahren durch mangelnde Sachaufklärung - Anspruch eines Strafgefangenen auf Krankenbehandlung (§ 58 StVollzG) - hier: Verletzung der Grundrechte eines ...

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: unzureichende Gewährung effektiven Rechtsschutzes im fachgerichtlichen Eilverfahren durch mangelnde Sachaufklärung - Anspruch eines Strafgefangenen auf Krankenbehandlung (§ 58 StVollzG) - hier: Verletzung der Grundrechte eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (39)

  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 338/08

    Entfallen der Annahmegründe durch Verhalten des Beschwerdeführers nach Erhebung …

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
    Im Einzelfall kann daher auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Hauptsache zugunsten des Antragstellers vorwegnimmt, zulässig und geboten sein (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris).

    Steht eine Grundrechtsverletzung in Rede, ist eine besonders intensive Prüfung geboten (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 22. November 2002 - 1 BvR 1586/02 -, NJW 2003, S. 1236 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris, m.w.N.).

    Je schwerer die sich aus einer Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 65, 1 ; 67, 43 ; 69, 315 ; 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris).

    In jedem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 2005 - 1 BvR 569/05 -, NVwZ 2005, S. 927 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris).

    Zur Klärung der tatsächlichen Grundlagen für die erforderliche Abwägung können Maßnahmen der gerichtlichen Sachverhaltsermittlung bereits im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes geboten sein (vgl. BVerfGK 3, 135 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. März 2009 - 2 BvR 2347/08 -, juris).

    Demgemäß besteht eine - durch den Charakter und die Eigenheiten des Eilverfahrens wie etwa die Eilbedürftigkeit gegebenenfalls beschränkte - Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, NStZ-RR 2014, S. 121, m.w.N.).

    Bei der Anwendung dieser Grundsätze ist das besondere Gewicht des Grundrechts auf Leben und körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris).

  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
    Bei Vornahmesachen verlangt Art. 19 Abs. 4 GG, jedenfalls sofern nicht Gründe von noch größerem Gewicht entgegenstehen, die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, wenn anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 79, 69 ; 46, 166 ).

    Im Einzelfall kann daher auch der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die die Hauptsache zugunsten des Antragstellers vorwegnimmt, zulässig und geboten sein (vgl. BVerfGE 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris).

    Je schwerer die sich aus einer Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 65, 1 ; 67, 43 ; 69, 315 ; 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris).

    An der notwendigen Sachverhaltsaufklärung ist ein Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht durch den Grundsatz der summarischen Prüfung im Eilverfahren von vornherein gehindert; auch hier ist, jedenfalls wenn eine erhebliche Grundrechtsverletzung in Rede steht, eine Prüfung des Rechtsschutzbegehrens auch in tatsächlicher Hinsicht geboten (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 135 ).

  • BVerfG, 03.08.2011 - 2 BvR 1739/10

    Fesselung während eines Gerichtstermins (Anhörung); Rechtsschutzgarantie …

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
    Für den Versuch umgehender, in der notwendigen Weise beschleunigter (vgl. BVerfGK 19, 25 m.w.N.) Aufklärung hätte umso mehr Anlass bestanden, als der grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Anspruch auf Krankenbehandlung nicht nur zur Verhütung von Verschlimmerungen, sondern unabhängig davon zur Heilung und zur Linderung von Krankheitsbeschwerden besteht (§ 58 Satz 1 StVollzG; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2013 - 2 BvR 2757/11 -, juris) und angesichts des vom Beschwerdeführer mitgeteilten Sachverhalts nicht auszuschließen war, dass bereits das Abwarten einer weiteren Verschlechterung des Zustandes des Beschwerdeführers zu irreversiblen Schäden führen würde.

    Da die Verfassungsbeschwerde nur in einem untergeordneten, den Streitwert betreffenden Punkt nicht zur Entscheidung angenommen wird, im Wesentlichen aber Erfolg hat, ist es angemessen, dem Land die Erstattung der gesamten notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers aufzuerlegen (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 53, 366 ; BVerfGK 9, 390 ; 19, 25 ).

  • BVerfG, 15.11.2012 - 2 BvR 683/11

    Strafvollzug (medizinische Untersuchung; Verzögerung; pflichtgemäßes ärztliches …

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
    Sie unterliegen der gerichtlichen Überprüfung daraufhin, ob die Grenzen pflichtgemäßen ärztlichen Ermessens überschritten wurden (vgl. zur gerichtlichen Überprüfung von Ermessensentscheidungen allgemein BVerfGE 113, 273 m.w.N.; für den Strafvollzug BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Februar 2012 - 2 BvR 309/10 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2012 - 2 BvR 683/11 -, NStZ-RR 2013, S. 224).

    Ob der Beschwerdeführer, auch unter Berücksichtigung des von den Gerichten zu respektierenden ärztlichen Entscheidungsspielraums (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. November 2012 - 2 BvR 683/11 -, NStZ-RR 2013, S. 224, m.w.N.), bereits angesichts des von ihm geschilderten Krankheitsbildes einen Anspruch auf Vorstellung in einer Augenklinik hatte, hat das Landgericht nicht geprüft.

  • BVerfG, 27.03.2013 - 2 BvR 2757/11

    Nichtannahmebeschluss: Gesundheitsfürsorge im Strafvollzug - hier: Annahme der …

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
    Aus § 58 StVollzG folgt ein - grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteter - Anspruch auf Krankenbehandlung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2013 - 2 BvR 2757/11 -, juris).

    Für den Versuch umgehender, in der notwendigen Weise beschleunigter (vgl. BVerfGK 19, 25 m.w.N.) Aufklärung hätte umso mehr Anlass bestanden, als der grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Anspruch auf Krankenbehandlung nicht nur zur Verhütung von Verschlimmerungen, sondern unabhängig davon zur Heilung und zur Linderung von Krankheitsbeschwerden besteht (§ 58 Satz 1 StVollzG; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. März 2013 - 2 BvR 2757/11 -, juris) und angesichts des vom Beschwerdeführer mitgeteilten Sachverhalts nicht auszuschließen war, dass bereits das Abwarten einer weiteren Verschlechterung des Zustandes des Beschwerdeführers zu irreversiblen Schäden führen würde.

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
    Bei Vornahmesachen verlangt Art. 19 Abs. 4 GG, jedenfalls sofern nicht Gründe von noch größerem Gewicht entgegenstehen, die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, wenn anderenfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. BVerfGE 93, 1 ; 79, 69 ; 46, 166 ).

    An der notwendigen Sachverhaltsaufklärung ist ein Gericht im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nicht durch den Grundsatz der summarischen Prüfung im Eilverfahren von vornherein gehindert; auch hier ist, jedenfalls wenn eine erhebliche Grundrechtsverletzung in Rede steht, eine Prüfung des Rechtsschutzbegehrens auch in tatsächlicher Hinsicht geboten (vgl. BVerfGE 79, 69 ; 93, 1 ; BVerfGK 5, 135 ).

  • BVerfG, 18.07.1973 - 1 BvR 23/73

    Ausländerausweisung

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
    Auf die vorherige Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache muss er sich nicht verweisen lassen, da die Verfassungsbeschwerde die Frage einer Verletzung speziell des grundrechtlichen Anspruchs auf effektiven Eilrechtsschutz aufwirft (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 59, 63 ; 104, 65 ).

    Je schwerer die sich aus einer Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 65, 1 ; 67, 43 ; 69, 315 ; 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris).

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
    Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, NStZ-RR 2014, S. 121).

    Je schwerer die sich aus einer Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können, umso weniger darf das Interesse an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition zurückgestellt werden (vgl. BVerfGE 35, 382 ; 65, 1 ; 67, 43 ; 69, 315 ; 79, 69 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris).

  • BVerfG, 05.05.2008 - 2 BvR 2111/06

    Ermöglichung einer Besuchsüberstellung in eine Justizvollzugsanstalt mit …

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
    Zudem ist zu beachten, dass die fachgerichtliche Überprüfung grundrechtseingreifender Maßnahmen die rechtsstaatlich gebotene Beachtung des geltenden Rechts und den effektiven Schutz der berührten materiellen Rechte nur gewährleisten kann, wenn sie auf zureichender Aufklärung des jeweiligen Sachverhalts beruht (vgl. BVerfGE 101, 275 ; BVerfGK 4, 119 ; 13, 487 ).

    Das Rechtsstaatsprinzip, die materiell berührten Grundrechte und das Grundrecht aus Art. 19 Abs. 4 GG sind verletzt, wenn grundrechtseingreifende Maßnahmen im Haftvollzug von den Gerichten ohne zureichende Sachverhaltsaufklärung als rechtmäßig bestätigt werden (vgl. BVerfGK 13, 487 ; 19, 157 ).

  • BVerfG, 03.12.2013 - 2 BvR 2299/13

    Vollzug der Sicherungsverwahrung (Verteidigergespräche; Telefonate mit dem …

    Auszug aus BVerfG, 05.05.2014 - 2 BvR 1823/13
    Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 61, 82 ; 67, 43 ; BVerfGK 1, 201 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, NStZ-RR 2014, S. 121).

    Demgemäß besteht eine - durch den Charakter und die Eigenheiten des Eilverfahrens wie etwa die Eilbedürftigkeit gegebenenfalls beschränkte - Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 30. April 2008 - 2 BvR 338/08 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Dezember 2013 - 2 BvR 2299/13 -, NStZ-RR 2014, S. 121, m.w.N.).

  • BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04

    Europäischer Haftbefehl

  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

  • BVerfG, 24.10.2006 - 2 BvR 30/06

    Schuldgrundsatz bei Disziplinarsanktionen; gerichtliche Überprüfung von …

  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69

    Vorgeprüfte Apothekaranwärter

  • BVerfG, 29.02.2012 - 2 BvR 309/10

    Telefonerlaubnis im Strafvollzug; Antrag auf gerichtliche Entscheidung …

  • BVerfG, 07.09.1994 - 2 BvR 1958/93

    Effektiver Rechtsschutzes in Verfahren nach § 114 Abs. 2 StVollzG

  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2171/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Verfahren des Eilrechtsschutzes im …

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen …

  • BVerfG, 08.07.1982 - 2 BvR 1187/80

    Sasbach

  • BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 330/96

    Journalistische Verbindungsdaten

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Effektiver Rechtsschutz in einem sozialgerichtlichen Eilverfahren

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

  • BVerfG, 26.10.2011 - 2 BvR 1539/09

    Rechtsweggarantie (Rechtswegerschöpfung; effektiver Rechtsschutz; Widerspruch); …

  • BVerfG, 19.10.2004 - 2 BvR 779/04

    Zum Anspruch auf rechtliches Gehör und effektiven Rechtsschutz

  • BVerfG, 07.12.1999 - 2 BvR 1533/94

    Fahnenflucht

  • BVerfG, 27.09.1978 - 1 BvR 361/78

    Zwangsversteigerung III

  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht in der Hauptsache im …

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem verwaltungsgerichtlichen …

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1058/79

    Eurocontrol II

  • BVerfG, 11.03.2005 - 1 BvR 2298/04

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde der juristischen Fakultät der Technischen …

  • BVerfG, 11.06.2003 - 2 BvR 1724/02

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug

  • BVerfG, 24.03.2009 - 2 BvR 2347/08

    Auslegung und Anwendung des § 114 Abs. 2 Strafvollzugsgesetz (StVollzG) im …

  • BVerfG, 20.12.2016 - 2 BvR 1541/15

    Anspruch eines Strafgefangenen auf Einsicht in seine Krankenakte (Grundrecht auf …

    Wie der im Maßregelvollzug Untergebrachte kann auch ein Strafgefangener seinen Arzt nicht frei wählen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 28. November 2008 - 2 BvQ 36/08 -, juris, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 -, juris, Rn. 24).
  • BVerfG, 26.05.2020 - 2 BvR 1529/19

    Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Voraussetzungen der Unterbringung einer …

    Nachdem hinsichtlich des im fachgerichtlichen Verfahren verfolgten Rechtsschutzziels Erledigung durch Zeitablauf eingetreten ist, ist die Sache zur weiteren Entscheidung über die Beschwerden im Sinne des § 62 FamFG gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG an das Landgericht Passau zurückzuverweisen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 -, Rn. 27; zum Ausnahmecharakter einer Beschränkung nur auf die Feststellung der Verletzung von Grundrechten vgl. BVerfGE 89, 381 ).
  • LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Richterliche Überprüfung der Berliner …

    Die uneingeschränkte Prüfungspflicht der Zivilgerichte folgt aus Art. 19 Abs. 4 GG, der für den Rechtssuchenden nicht nur die bloße Anrufung eines Gerichts ermöglicht, sondern effektiven Rechtsschutz dadurch gewährleistet, dass er die Gerichte zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht verpflichtet (st. Rspr., vgl. nur BVerfG, Beschl. v. 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13, juris Tz. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.03.2018 - 2 BvR 1509/15

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Altfall; schutzwürdiges …

    Die Sache ist aufgrund der prozessualen Überholung durch die Entscheidungen des Landgerichts Paderborn vom 20. April 2016 und des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Juli 2016 nur zur erneuten Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen des Beschwerdeführers an das Oberlandesgericht Hamm zurückzuverweisen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Juli 2016 - 2 BvR 2474/14 -, juris, Rn. 29; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 - juris, Rn. 27;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2014 - 2 BvR 119/12 -, juris, Rn. 15).
  • KG, 17.04.2018 - 5 Ws 35/18

    Medizinische Behandlung von Strafgefangenen: Neuregelung durch Berliner …

    Rn. 25 bb) Es war ferner höchstrichterlich und obergerichtlich entschieden, dass dem Gefangenen kein Recht auf Behandlung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten seiner Wahl zusteht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 -, juris Rdnr. 24;… OLG Nürnberg a. a. O., juris Rdnr. 13; KG…, Beschluss vom 27. April 2012 a. a. O.;… Arloth/Krä, a. a. O., § 56 Rdnr. 1, § 58 Rdnrn. 1, 3; jeweils m. w. Nachw.); dies gilt auch dann, wenn der Gefangene sich bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen (…OLG Nürnberg a. a. O., juris Rdnr. 13;… KG a. a. O.).

    Die Zuziehung eines externen (Fach-)Arztes oder Therapeuten kommt nur bei Erforderlichkeit - wenn der Anstaltsarzt beispielweise die Grenzen seines Könnens erreicht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Mai 2014 a. a. O., juris Rdnr. 24) - und beim Fehlen ausreichender Behandlungsmöglichkeiten in der Justizvollzugsanstalt in Betracht (…KG, Beschlüsse vom 27. April 2012 a. a. O. und 4. Januar 2013 a. a. O., jeweils m. w. Nachw.; Senat…, Beschluss vom 27. Juli 1988 a. a. O.).

    Rn. 28 ee) Höchstrichterlich und obergerichtlich war entschieden, dass ausreichende Behandlungsmöglichkeiten fehlen, wenn in der Anstalt entweder zur Therapie keinerlei Angebote vorhanden sind oder wenn sich die Krankheit als so schwerwiegend erweist, dass sie mit den Mitteln der Anstalt nicht beherrschbar oder therapierbar ist (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Mai 2014 a. a. O., juris Rdnr. 24, Kammerbeschluss vom 14. August 1996 a. a. O., juris Rdnr. 23; KG…, Beschluss vom 4. Januar 2013 a. a. O., juris Rdnr. 13 m. w. Nachw.; Senat…, Beschluss vom 27. Juli 1988 a. a. O.).

    Auf Einschätzungen des Anstaltsarztes gestützte vollzugliche Entscheidungen über die medizinische Behandlung eines Gefangenen - wie z. B. die verfahrensgegenständliche Entscheidung über eine Verlegung nach § 65 Abs. 2 StVollzG/§ 76 Abs. 2 StVollzG Bln - unterliegen im Hinblick auf die Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) der gerichtlichen Kontrolle auf die Wahrung der Grenzen des pflichtgemäßen ärztlichen Ermessens (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Mai 2014 a. a. O., juris Rdnr. 22, Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2016 - 2 BvR 285/16 -, juris Rdnr. 1, und 15. November 2012 a. a. O., juris Rdnr. 3;… KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2018 a. a. O. und 26. September 2011 a. a. O., juris Rdnr. 10 m. w. Nachw.;… Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 2017 a. a. O., 10. März 2017 a. a. O., juris Rdnr. 21, und 19. Juli 2000 a. a. O.;… Lesting, AK-StVollzG, Teil II § 62 Rdnr. 96, jeweils m. w. Nachw.).

  • KG, 05.07.2018 - 5 Ws 86/18

    Anspruch eines Strafgefangenen auf medizinische Behandlung nach der Neuregelung …

    Rn. 18 bb) Es gilt auch die bisherige höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung fort, der zufolge dem Gefangenen kein Recht auf Behandlung durch einen Arzt oder Psychotherapeuten seiner Wahl zusteht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 -, juris Rdnr. 24;… OLG Nürnberg a. a. O., juris Rdnr. 13; KG…, Beschluss vom 27. April 2012 a. a. O.;… Arloth/Krä, a. a. O., § 56 Rdnr. 1, § 58 Rdnrn. 1, 3; jeweils m. w. Nachw.), und zwar auch dann, wenn der Gefangene sich bereit erklärt, die Kosten zu übernehmen (…OLG Nürnberg a. a. O., juris Rdnr. 13;… KG a. a. O.).

    Die Zuziehung eines externen (Fach-)Arztes oder Therapeuten kommt nur bei Erforderlichkeit - wenn der Anstaltsarzt beispielweise die Grenzen seines Könnens erreicht (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Mai 2014 a. a. O., juris Rdnr. 24) - und beim Fehlen ausreichender Behandlungsmöglichkeiten in der Justizvollzugsanstalt in Betracht (…KG, Beschlüsse vom 27. April 2012 a. a. O. und 4. Januar 2013 a. a. O., jeweils m. w. Nachw.; Senat…, Beschluss vom 27. Juli 1988 a. a. O.).

    Rn. 20 dd) Auch die höchstrichterliche und obergerichtliche Rechtsprechung, dass ausreichende Behandlungsmöglichkeiten fehlen, wenn in der Anstalt entweder zur Therapie keinerlei Angebote vorhanden sind oder wenn sich die Krankheit als so schwerwiegend erweist, dass sie mit den Mitteln der Anstalt nicht beherrschbar oder therapierbar ist (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Mai 2014 a. a. O., juris Rdnr. 24, Kammerbeschluss vom 14. August 1996 a. a. O., juris Rdnr. 23; KG…, Beschluss vom 4. Januar 2013 a. a. O., juris Rdnr. 13 m. w. Nachw.; Senat…, Beschluss vom 27. Juli 1988 a. a. O.), gilt fort.

    Entscheidungen über die medizinische Behandlung eines Gefangenen unterliegen wegen der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) der gerichtlichen Kontrolle im Hinblick auf die Wahrung der Grenzen des pflichtgemäßen ärztlichen Ermessens (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 5. Mai 2014 a. a. O., juris Rdnr. 22, Nichtannahmebeschlüsse vom 2. März 2016 - 2 BvR 285/16 -, juris Rdnr. 1, und 15. November 2012 a. a. O., juris Rdnr. 3;… KG, Beschlüsse vom 8. Januar 2018 a. a. O. und 26. September 2011 a. a. O., juris Rdnr. 10 m. w. Nachw.;… Senat, Beschlüsse vom 12. Juni 2017 a. a. O., 10. März 2017 a. a. O., juris Rdnr. 21, und 19. Juli 2000 a. a. O.;… Lesting, AK-StVollzG, Teil II § 62 Rdnr. 96, jeweils m. w. Nachw.).

  • KG, 11.11.2020 - 5 Ws 179/20

    Erfolgloser Antrag eines Strafgefangenen auf Unterbringung in einem …

    Rn. 13 aa) Danach hat jeder Strafgefangene einen grundrechtlich durch Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Anspruch auf Krankenbehandlung, die zum einen der Verhütung von Verschlimmerungen, zum anderen der Heilung und Linderung von Krankheitsbeschwerden dient (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 -, juris Rn. 24 f.).

    Erst wenn der Anstaltsarzt die Grenzen seines Könnens oder der Ausstattung der Justizvollzugsanstalt erreicht, muss er einen anderen (Fach-)Arzt hinzuziehen oder den Strafgefangenen zur Behandlung an einen für die betreffende Angelegenheit besser qualifizierten oder besser ausgestatteten Arzt oder an ein geeignetes Krankenhaus überweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2014, a. a. O., Rn. 24;… Senat, a. a. O.).

    Rn. 17 Für das Verfahren nach den §§ 109 ff. StVollzG hat der Antragsteller eine Schweigepflichtentbindungserklärung beizubringen, soweit diese erforderlich ist, um sein Vorbringen überprüfen zu können (vgl. KG…, Beschluss vom 4. Januar 2013 - 2 Ws 532/12 Vollz -, juris Rn. 20 ; Senat…, Beschluss vom 10. März 2017 - 5 Ws 51/17 Vollz -, juris Rn. 25 ;… Arloth/Krä, a. a. O., § 109 StVollzG Rn. 7;… Bachmann in: Laubenthal/Nestler/Neubacher/Vettel, StVollzG 12. Aufl., Abschnitt P § 109 Rn. 29; zu Darlegungsobliegenheiten im strafvollzugsrechtlichen Verfahren s. auch BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2014, a. a. O., Rn. 25).

  • LSG Sachsen, 06.02.2017 - L 1 KR 242/16

    Krankenversicherung

    Nur wenn eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr rechtzeitig erwirkt werden kann oder dem Rechtsschutzsuchenden bei einem Abwarten der Hauptsache schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre, kann es zur Wahrung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 Grundgesetz (GG) erforderlich sein, eine einstweilige Anordnung zu treffen, die der Hauptsache vorgreift (…Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl., § 86b Rn. 31 m.w.N.; siehe auch Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 - juris Rn. 17; Bundesverwaltungsgericht…, Beschluss vom 13. August 1999 - 2 VR 1/99 - juris Rn. 24 f.).

    Dabei darf das Interesse des Rechtsschutzsuchenden an einer vorläufigen Regelung oder Sicherung der geltend gemachten Rechtsposition umso weniger zurückgestellt werden, je schwerer die sich aus einer Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ergebenden Belastungen wiegen und je geringer die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie im Falle des Obsiegens in der Hauptsache rückgängig gemacht werden können (z.B. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 - juris Rn. 18).

  • OVG Thüringen, 18.12.2020 - 2 EO 727/20

    Versagung der Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst wegen …

    In jedem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (…vgl. BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 25. Oktober 1988 - 2 BvR 745/88 - Juris, Rn. 17 f. = BVerfGE 79, 69; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 - Juris, Rn. 16 ff.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juli 2014 - 2 BvR 1006/14 - Juris, Rn. 10;… Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 6. Juli 2016 - 1 BvR 1705/15 - Juris, Rn. 17; jeweils m. w. Nw.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.11.2019 - VerfGH 47/19

    Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Entscheidungen im Verfahren des …

    Dieser muss darauf ausgerichtet sein, dass der Rechtsschutz sich auch im Eilverfahren nicht in der bloßen Möglichkeit der Anrufung eines Gerichts erschöpft, sondern zu einer wirksamen Kontrolle in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 -, juris, Rn. 16).

    Demgemäß besteht eine - durch den Charakter und die Eigenheiten des Eilverfahrens beschränkte - Pflicht zur Ermittlung der entscheidungserheblichen Umstände (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 2 BvR 1823/13 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 19.01.2017 - 2 BvR 476/16

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung im Strafvollzug (Recht auf effektiven …

  • BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2570/16

    Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Freiheitsgrundrecht; …

  • OLG Celle, 24.01.2019 - 3 Ws 317/18

    Keine Prüfungsbeschränkung anstaltsärztlicher Maßnahmen auf erkennbare Fehler

  • KG, 10.03.2017 - 5 Ws 51/17

    Überprüfung von Maßnahmen des Anstaltsarztes im Verfahren nach §§ 109 ff. …

  • OLG Hamm, 07.05.2025 - 1 Vollz 506/24

    Kein Recht zur freien Arztwahl im Strafvollzug

  • BayObLG, 30.11.2021 - 203 StObWs 501/21

    Kein Anspruch Strafgefangener auf eine bestimmte Behandlung oder einen bestimmten …

  • BVerfG, 02.03.2016 - 2 BvR 285/16

    Nichtannahmebeschluss: zahnmedizinische Versorgung im Strafvollzug - hier: keine …

  • OVG Thüringen, 14.11.2025 - 2 EO 257/25

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Personalakten zu einem Disziplinarverfahren

  • OVG Thüringen, 15.07.2025 - 2 EO 207/24

    Entfristung eines Beamtenverhältnisses auf Zeit (Professur).

  • BVerfG, 25.08.2015 - 2 BvR 1554/15

    Nichtannahmebeschluss: Im Hinblick auf den Grundsatz der materiellen …

  • OVG Thüringen, 27.11.2024 - 2 EO 582/23

    Anspruch auf Ernennung zur Professorin, abgeleitet aus Ruf und …

  • OVG Thüringen, 30.07.2021 - 2 EO 445/21

    Eilantrag auf Fortsetzung eines ablaufenden Beamtenverhältnisses auf Zeit

  • KG, 30.04.2021 - 5 Ws 49/21

    Medizinische Versorgung in einer Berliner Maßregeleinrichtung: …

  • KG, 22.07.2021 - 2 Ws 37/21

    Entlassung aus dem Vollzugskrankenhaus "auf eigenes Risiko"

  • OVG Thüringen, 16.11.2023 - 2 EO 555/23

    Beamter, Ermöglichung einer dienstlichen Weiterbildung; mündliche Vereinbarungen …

  • LG Regensburg, 13.02.2024 - SR StVK 1714/23

    Feststellungsinteresse, Anstaltsärzte, Wiederholungsgefahr, …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1 - 31/13 (Rev), 1 Ss 90/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,6066
OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1 - 31/13 (Rev), 1 Ss 90/13 (https://dejure.org/2014,6066)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.04.2014 - 1 - 31/13 (Rev), 1 Ss 90/13 (https://dejure.org/2014,6066)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. April 2014 - 1 - 31/13 (Rev), 1 Ss 90/13 (https://dejure.org/2014,6066)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,6066) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 9 Abs 1 S 1 Nr 1 VereinsG, § 9 Abs 2 S 1 VereinsG, § 20 Abs 1 S 1 Nr 5 VereinsG, § 17 StGB, Art 9 Abs 1 GG
    Vereinsrechtliches Verwendungsverbot: Stilisierter Totenkopf im Vereinswappen des verbotenen "Hells Angels Motor Club e.V." sowie Schriftzug "Hells Angels" auf der Vereinskluft als verbotene Kennzeichen

  • ra.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • lto.de (Kurzinformation)

    Kennzeichenverbot - "Hells Angels"-Totenkopf bleibt verboten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Rockerkriminalität

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Tragen der Hells-Angels-Kutte - strafrechtlich gesehen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OLG Hamburg bestätigt Verurteilung eines "Hells Angels"-Mitglieds wegen Verstoßes gegen das vereinsrechtliche Kennzeichenverbot - Gesamtbeschau der Kleidung nicht ausreichend - Symbole müssen einzeln auf identische Züge mit Kennzeichen des verbotenen ersten deutschen ...

Besprechungen u.ä. (3)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Der Streit um die Rockerkutten

  • niedersachsen.de (Entscheidungsbesprechung)

    Symbole: Strafbarkeit des Tragens von Kennzeichen verbotener Vereine

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Zur Strafbarkeit des Tragens von (modifizierten) Kutten durch Mitglieder verbotener Motorradclubs - Zur Auslegung des §§ 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 5, S. 2 i.V.m. § 9 Abs. 2 S. 2 VereinsG (Prof. Dr. Dennis Bock; HRRS 2012, 83)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 656
  • NStZ-RR 2014, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (23)

  • BayObLG, 23.09.2003 - 4St RR 104/03

    Darlegungsumfang in den Urteilsgründen bei Verurteilung wegen Verwendung eines …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
    Gleichermaßen kann der Senat wegen der von der Berufungsstrafkammer festgestellten Identität der Kennzeichen dahin stehen lassen, ob die Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG auch vereinsrechtliche Kennzeichenverstöße gegen § 9 Abs. 3 VereinsG erfasst (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 160; BayObLG, Beschluss v. 23. September 2003 - 4 St RR 104/03; Rau/Zieschack, NStZ 2008, 131, 134; hierzu ablehnend M. Mayer, Kriminalistik 2014, 236, 240 m.w.N.).

    Ein solches wird durch das Normverständnis auch nicht bewirkt (aA wohl noch BayObLG, Beschl. v. 8. März 2005 - 4 St RR 104/03, BayObLGSt 2004, 180;… Rau/Zieschack, a.a.O., S. 134; Bock, HRRS 2012, 83, 86).

    Rn. 42 Dies gilt gleichermaßen für die Revisionsentscheidungen des - zwischenzeitlich aufgelösten (vgl. zur grundsätzlich weiterbestehenden Vorlagepflicht BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 369 f.) - Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLG, Beschluss v. 23. September 2003 - 4 St RR 104/03 und Beschl. v. 8. März 2003 - 4 St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180).

  • OLG Celle, 19.03.2007 - 32 Ss 4/07

    Verwedung von identischen Kennzeichen von verbotenen und nicht verbotenen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
    Abzustellen ist deshalb auf jedes Symbol und nicht auf deren Anordnung im Ensemble (OLG Celle, Beschl. v. 19 März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 161; Rau/Zieschack, NStZ 2008, 131, 133).

    Gleichermaßen kann der Senat wegen der von der Berufungsstrafkammer festgestellten Identität der Kennzeichen dahin stehen lassen, ob die Strafvorschrift des § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG auch vereinsrechtliche Kennzeichenverstöße gegen § 9 Abs. 3 VereinsG erfasst (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 160; BayObLG, Beschluss v. 23. September 2003 - 4 St RR 104/03; Rau/Zieschack, NStZ 2008, 131, 134; hierzu ablehnend M. Mayer, Kriminalistik 2014, 236, 240 m.w.N.).

    Die vom OLG Celle als Revisionsgericht zu überprüfenden Urteilsgründe enthielten schon nicht die Feststellung, dass es sich bei dem verbotenen "Hells Angels Motor Club e.V." aus Hamburg um den ersten Verein der "Hells Angels"-Gruppierung im Bundesgebiet gehandelt hat (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159).

  • BGH, 11.10.2012 - 1 StR 213/10

    Freier Warenverkehr und gewerbsmäßige unerlaubte Verwertung urheberrechtlich …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile v. 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15, 26 ff. und v. 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BeckRS 2004, 06865).

    Die für das Vorstellungsbild des Beschwerdeführers maßgeblichen Beweiszeichen sind in eine Gesamtwürdigung einzustellen (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15, 26 ff.).

  • BayObLG, 08.03.2005 - 4St RR 207/04

    Ortsbezeichnung in Vereinsemblem als wesentliches Unterscheidungsmerkmal …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
    Ein solches wird durch das Normverständnis auch nicht bewirkt (aA wohl noch BayObLG, Beschl. v. 8. März 2005 - 4 St RR 104/03, BayObLGSt 2004, 180;… Rau/Zieschack, a.a.O., S. 134; Bock, HRRS 2012, 83, 86).

    Rn. 42 Dies gilt gleichermaßen für die Revisionsentscheidungen des - zwischenzeitlich aufgelösten (vgl. zur grundsätzlich weiterbestehenden Vorlagepflicht BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 369 f.) - Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLG, Beschluss v. 23. September 2003 - 4 St RR 104/03 und Beschl. v. 8. März 2003 - 4 St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180).

  • BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07

    Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
    Dies war durch die Feststellung des Verstoßes gegen das konventionsrechtlich abgesicherte Zügigkeitsgebot zu kompensieren (vgl. BGH, Beschl. v. 17. Januar 2008 - GSSt 1/07, BGHSt 52, 124, 146;… ferner Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1503 m.w.N.).
  • BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08

    VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
    Rn. 42 Dies gilt gleichermaßen für die Revisionsentscheidungen des - zwischenzeitlich aufgelösten (vgl. zur grundsätzlich weiterbestehenden Vorlagepflicht BGH, Beschl. v. 1. Oktober 2008 - 3 StR 164/08, BGHSt 52, 364, 369 f.) - Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. BayObLG, Beschluss v. 23. September 2003 - 4 St RR 104/03 und Beschl. v. 8. März 2003 - 4 St RR 207/04, BayObLGSt 2004, 180).
  • BGH, 03.04.2008 - 3 StR 394/07

    Freispruch eines NPD-Funktionärs teilweise aufgehoben

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile v. 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15, 26 ff. und v. 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BeckRS 2004, 06865).
  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
    Rn. 35 b) Auch in die positive allgemeine Vereinigungsfreiheit nach Art. 9 Abs. 1 GG wird durch dieses Normverständnis nicht unzulässig eingegriffen (vgl. zum Schutzbereich BVerfG, Beschl. v. 15. Juni 1989 - 2 BvL 4/87, BVerfGE 80, 244, 253 ff.;… ferner nur Scholz in Maunz/Dürig GG, Stand 2013, Art. 9 Rn. 1, 42 m.w.N.).
  • BGH, 01.06.2004 - KZB 11/03

    Begründung einer Dienstaufsichtsbeschwerde; Anspruch auf den gesetzlichen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
    Es genügt mithin das Bewusstsein, die Handlung verstoße gegen irgendwelche, wenn auch im Einzelnen nicht klar vorgestellte gesetzliche Bestimmungen (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteile v. 11. Oktober 2012 - 1 StR 213/10, BGHSt 58, 15, 26 ff. und v. 3. April 2008 - 3 StR 394/07, BeckRS 2004, 06865).
  • BPatG, 23.07.1997 - 28 W (pat) 250/96
    Auszug aus OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-31/13
    Ein im Einzelfall bestehendes Spannungsverhältnis löst etwa § 8 Abs. 2 Nr. 9 MarkenG durch ein angeordnetes absolutes Schutzhindernis zugunsten des staatlichen Ordnungsanspruchs auf (vgl. hierzu etwa BPatG, Beschlüsse v. 23. Juli 1997 - 28 W (pat) 245/96 [Totenkopf mit Engelsflügeln I], 28 W (pat) 250/96 [Totenkopf mit Engelsflügeln II] und 28 W (pat) 251/96 [Hells Angels]; ferner Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., Rn. 657).
  • BPatG, 23.07.1997 - 28 W (pat) 245/96
  • BPatG, 23.07.1997 - 28 W (pat) 251/96
  • BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06

    Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze

  • BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09

    Verwenden von NS-Parolen in einer fremden Sprache

  • BGH, 18.10.1972 - 3 StR 1/71

    Verwenden des "Hitlergrußes" aus Protest gegen Polizeiaktion

  • BGH, 25.04.1979 - 3 StR 89/79

    Verurteilung wegen Verbreitens von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer …

  • BVerwG, 18.10.1988 - 1 A 89.83

    Vereinigungsverbot - Bundesland - Straftatbestände - Vereinsmitglieder - …

  • BGH, 07.10.1998 - 3 StR 370/98

    Strafbarkeit der Verwendung eines durch geringfügige Veränderung in ein nicht …

  • BGH, 29.05.1970 - 3 StR 2/70

    Einziehung von mit einem Hakenkreuz und mit den Farben der Bundesrepublik …

  • OLG Oldenburg, 05.10.1987 - Ss 481/87

    Horst-Wessel-Lied; Singen der Melodie; Verfremdeter Text; Verzerrter Text; …

  • BGH, 14.02.1973 - 3 StR 1/72

    Karikaturistische Darstellung eines Hakenkreuzes

  • BGH, 12.05.1981 - 5 StR 132/81

    Anwendung des § 3 Abs. 1 VersG auf das Tragen "gleichartiger Kleidungsstücke"

  • OLG Hamburg, 27.05.1981 - 1 Ss 45/81

    Abgewandeltes Hakenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 33/15

    Das Tragen von "Rocker-Kutten", auf denen gleichzeitig Kennzeichen des …

    In Literatur und Rechtsprechung werden als Kennzeichen im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG - wie für § 86a Abs. 1 StGB - optisch oder akustisch wahrnehmbare Symbole und Sinnesäußerungen begriffen, durch die der Verein auf sich und seine Zwecke hinweist; intern sollen Kennzeichen den Zusammenhalt der Vereinsmitglieder stärken (OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev, NJOZ 2014, 1487, 1488;… MüKo-StGB/Heinrich, 2. Aufl., § 20 VereinsG Rn. 102; Wache in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 146. Erg.

    Ob er sich auch als Uniformstück im Sinne von § 9 Abs. 2 Satz 1 VereinsG erweist (so OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev, NJOZ 2014, 1487, 1488 f. für den Schriftzug "HELLS ANGELS'), kann deshalb ebenso offen bleiben, wie die von der Strafkammer verneinte Frage, ob auch die Aufnäher "MC' und "1%" Kennzeichen im Sinne des Vereinsrechts darstellen (vgl. insoweit auch Bock, aaO).

    bb) Zutreffend ist auch die Auffassung des Landgerichts, die Kennzeicheneigenschaft bestehe hinsichtlich beider Abzeichen jeweils für sich genommen; insbesondere ist nicht auf das Zusammenspiel von Vorder- und Rückseite der Weste als Ganzes (so aber LG München, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 23 Qs 91/02, www.zvronline.com, Dok. 7/2015; LG Verden, Beschluss vom 11. August 2003 - 1 Qs 161/03, www.zvronline.com, Dok. 8/2015; wohl auch LG Cottbus, Beschluss vom 28. Februar 2002 - 26 Qs 464/01, StraFo 2002, 407) oder auch nur auf das Ensemble sämtlicher Abzeichen auf der Rückseite der Weste (…sogenanntes Rückenpatch, so aber Albrecht/Braun aaO; Albrecht, HRRS 2015, 167, 169; vgl. insoweit aber auch BT-Drucks. 14/7386 (neu), S. 49) abzustellen: Die Vorschrift des § 9 Abs. 2 Satz 1 VereinsG nennt als Kennzeichen insbesondere Abzeichen, so dass zur Beantwortung der Frage, ob Kennzeichen eines verbotenen Vereins verwendet wurden, die einzelnen Abzeichen des verbotenen Vereins mit den verwendeten zu vergleichen sind (OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 22. März 2005 - 12 a 12101/04, juris Rn. 19; OLG Celle, Beschluss vom 19. März 2007 - 32 Ss 4/07, NStZ 2008, 159, 160; OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev, NJOZ 2014, 1487, 1488;… Groh, aaO, § 9 Rn. 6 f.; Rau/Zschieschack, NStZ 2008, 131, 133).

  • OLG Hamburg, 07.04.2014 - 1-20/13

    Kennzeichen der Hells Angels

    Zur Bestimmung der Verwechslungsgeeignetheit von Symbolen mit inkriminierten Originalkennzeichen des im Jahre 1983 durch den Bundesinnenminister verbotenen Hamburger "Hells Angels Motor Club e.V." (im Anschluss an das Senatsurteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev).

    Ausgangspunkt zur Bestimmung der Verwechslungsgeeignetheit hätte der Vergleich des jeweils in Rede stehenden einzelnen Symbols mit dem Originalkennzeichen sein müssen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev).

    Rn. 12 Mit Blick auf die - rechtsfehlerfrei und mit Recht unter Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO - getroffenen Feststellungen hätte daher der auf der "Vereinskluft" des verbotenen Hamburger Vereins im Bundesgebiet erstmals geführte "stilisierte Totenkopf" bzw. der Schriftzug "HELLS ANGELS" - denen die Strafkammer revisionsrechtlich in nicht zu beanstandender Weise die Eigenschaft als verbotene Kennzeichen zugeschrieben hat und die auf Grund der Verbotsverfügung vereinsrechtlich seit 1983 bemakelt sind (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev) - den auf dem T-Shirt des Angeklagten abgebildeten Symbolen gegenübergestellt werden müssen.

    Rn. 16 a) Sollte das neue Tatgericht den hier aufgehobenen Urteilsgründen entsprechende Feststellungen treffen können, wird es - jedenfalls betreffend den aufgedruckten Schriftzug "HELLS ANGELS" - vorrangig das Verwenden eines verbotenen Kennzeichens nach § 9 Abs. 2 Satz 1 VereinsG zu prüfen haben (vgl. Senatsurteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev).

    Denn es ist weder im Hinblick auf den Zweifelssatz noch sonst geboten, zu Gunsten eines Angeklagten Umstände oder Geschehensabläufe zu unterstellen, für deren Vorliegen - außer der bloßen Behauptung des Angeklagten - keine Anhaltspunkte bestehen (vgl. BGH…, Urt. vom 18. August 2009 - 1 StR 107/09, NStZ-RR 2010, 85; BGH, Urteil vom 8. September 2011 - 1 StR 38/11, NStZ 2012, 160; ferner Senatsurteil v. 7. April 2014 - 1-31/13 Rev).

    Rn. 21 e) Das Landgericht wird ferner die im Revisionsverfahren entstandene überlange Verfahrensdauer zu kompensieren haben (vgl. Senatsurteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev).

  • LG Bochum, 28.10.2014 - 6 KLs 47 Js 176/14

    Kuttenprozess: Bandidos freigesprochen

    Ein Kennzeichen wird dadurch geprägt, dass es als allgemeines Symbol einem bestimmten Verein zugeordnet und von außenstehenden Dritten erkannt und wiedererkannt wird (OLG Hamburg, U. v. 07.04.2014, 1-31/13 Rev, BeckRS 2014, 11450).
  • LG Verden, 08.03.2016 - 2 KLs 15/14

    Verbotene Kennzeichen der Hells Angels

    So sind sämtliche Gegenstände und Verhaltensweisen, die durch ihren Symbolwert auf den Vereinszweck hinweisen, den Zusammenhalt der Vereinsmitglieder stärken und die Vereinigung von anderen Organisationen unterscheiden, Kennzeichen in diesem Sinne (vgl. OLG Hamburg Urteil vom 7. April 2014, Az.: 1-31/13; BGH Urteil vom 9. Juli 2015, 3 StR 33/15).

    Ein Kennzeichen wird dadurch geprägt, dass es als allgemeines Symbol eines bestimmten Vereins zugeordnet und von außenstehenden Dritten erkannt und wiedererkannt wird (vgl. OLG Hamburg, Az.: 1-31/13).

    Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass auf jedes Symbol für sich abzustellen ist und nicht auf eine Anordnung in einem Ensemble (vgl. OLG Hamburg, Az.: 1-31/13; BGH, Az.: 3 StR 33/15).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2022 - 1 S 2284/20

    Verbot einer PKK-Demonstration

    Kennzeichen sind für den außenstehenden Dritten in ihrem Bedeutungsgehalt erkennbare Symbole, die auf einen bestimmten Verein hinweisen (…vgl. OVG Brem., Urt. v. 25.10.2005 - 1 A 144/05 -, juris, Rn. 22; OLG Hamb., Urt. v. 07.04.2014 - 1 - 31/13 -, juris Rn. 12;… vgl. Schenke/Graulich/Ruthig/Roth, 2. Aufl. 2018, VereinsG § 9 Rn. 4;… Nomos-BR/Groh, VereinsG § 9 Rn. 6).
  • BVerwG, 27.06.2024 - 6 B 3.24

    Verwendung von Abbildern in einer Versammlung

    In Literatur und Rechtsprechung werden als Kennzeichen im Sinne von § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG - wie für § 86a Abs. 1 StGB - optisch oder akustisch wahrnehmbare Symbole und Sinnesäußerungen begriffen, durch die der Verein auf sich und seine Zwecke hinweist; intern sollen Kennzeichen den Zusammenhalt der Vereinsmitglieder stärken (OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2014 - 1-31/13 Rev, NJOZ 2014, 1487, 1488; MüKoStGB/Heinrich, 2. Aufl., § 20 VereinsG Rn. 102; Wache in Erbs/Kohlhaas, Strafrechtliche Nebengesetze, 146. Erg.
  • OLG Hamburg, 10.05.2016 - 1 Rev 70/15

    Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot: Öffentliches Tragen eines …

    Ein konkreter Bezug zu einer historisch bekannten militanten Gruppierung ist indes nicht zwingend erforderlich (…vgl. BVerfG, a.a.O.;… OLG Düsseldorf, a.a.O.;… BayObLG, Urt. v. 20. Januar 1987 - 4 St 209/86, NJW 1987, 1778;… MünchKomm-StGB/Altenhain/Tölle, a.a.O., Rn. 6 m.w.N), sodass namentlich auch - etwa mittels ins Gesicht gezogener schwarzer Kapuze, schwarzer Sonnenbrille und schwarzer Oberbekleidung versehene - Versammlungsteilnehmer eines autonomen "Schwarzen Blocks" (…vgl. hierzu Wache, a.a.O., § 3 Rn. 2) oder aber Träger von "Pseudo-Uniformen", etwa mit Kennzeichen, gar Rangabzeichen versehene Vereinskluft von Rockergruppierungen (vgl. hierzu OLG Hamburg, Urt. v. 7. April 2014 - 1-31/13 [Rev], NStZ 2014, 656, 658 ;… BGH, Urt. v. 9. Juli 2015 - 3 StR 33/15; NJW 2015, 3590, 3591), erfasst werden können.
  • BayObLG, 01.12.2020 - 206 StRR 2713/19

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine

    In Literatur und Rechtsprechung werden als Kennzeichen i.S.v. § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 VereinsG, § 86a Abs. 1 StGB optisch oder akustisch wahrnehmbare Symbole und Sinnesäußerungen verstanden, durch die der Verein auf sich und seine Zwecke hinweist, und die intern den Zusammenhalt der Vereinsmitglieder stärken (…BGH NJW 2015, 3590 Rn. 13; BGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2008, 3 StR 164/08, NStZ 2009, 88, Rn. 19; OLG Hamburg, Urteil v. 7. April 2014, 1-31/13 Rev, NStZ 2014, 656, Rn. 4; OVG Bremen…, Urteil vom 25. Oktober 2005, 1 A 144/05, BeckRS 2006, 24299 Rn. 19).
  • KG, 31.10.2019 - 121 Ss 128/19

    Verwendung von Kennzeichen der "Hells Angels"

    Zudem deuten hier die rote Farbgebung des Eisernen Kreuzes und die in weiß aufgedruckte Inschrift "81", "BIG RED MACHINE", "666" und "SUPPORT" auf die Organisation der Hells Angels als solche hin, die die Farben rot und weiß als Vereinsfarben verwendet (vgl. OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2014 - 1 - 31/13 (Rev) -, juris Rn. 19, 22, 28;… LG Bremen, aaO, Rn. 14;… LG Verden, aaO, Rn. 12; LG Hamburg…, Urteil vom 13. Februar 2013 - 705 Ns 58/12 -, juris Rn. 41).
  • BayObLG, 22.01.2026 - 206 StRR 370/25

    Amtsgericht München, Freispruch, Revision, Darstellungsmängel, …

    Das Revisionsgericht hat den Schluss aber nur dann hinzunehmen, wenn er auf einer zureichend tragfähigen Tatsachengrundlage beruht und einer Überprüfung am zutreffenden rechtlichen Maßstab standhält (OLG Hamburg, Urteil vom 7. April 2014, 1-31/13 Rev, NStZ 2014, 656 Rn. 17 [zum Schriftzug "Hells Angels"]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   BGH, 06.05.2014 - 1 StR 151/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,12111
BGH, 06.05.2014 - 1 StR 151/14 (https://dejure.org/2014,12111)
BGH, Entscheidung vom 06.05.2014 - 1 StR 151/14 (https://dejure.org/2014,12111)
BGH, Entscheidung vom 06. Mai 2014 - 1 StR 151/14 (https://dejure.org/2014,12111)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,12111) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Waffenbegriff: Feuerzeugspringmesser)

  • lexetius.com
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 259
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH

Rechtsprechung
   BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,11730
BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14 (https://dejure.org/2014,11730)
BVerfG, Entscheidung vom 13.05.2014 - 2 BvR 599/14 (https://dejure.org/2014,11730)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Mai 2014 - 2 BvR 599/14 (https://dejure.org/2014,11730)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,11730) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 28 Abs. 2 StPO; § 118 Abs. 2 StVollzG; § 120 Abs. 1 StVollzG
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Unzulässigkeit einer Rechtsbeschwerde mangels ausreichender Begründung; Verfahrensrüge; Darlegungsanforderungen; Befangenheit eines Richters)

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung einer Befangenheitsrüge im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 118 StVollzG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 Abs 2 BVerfGG, § 24 Abs 2 StPO, § 28 Abs 2 S 2 StPO, § 118 Abs 2 S 2 StVollzG, § 118 Abs 3 StVollzG
    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung einer Befangenheitsrüge im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 118 StVollzG

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unzureichender Begründung einer Befangenheitsrüge im Rahmen einer Rechtsbeschwerde nach § 118 StVollzG

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2014, 259
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14
    Nach diesem Grundsatz muss der Beschwerdeführer die verfügbaren Möglichkeiten zur Abwehr des Grundrechtsverstoßes im fachgerichtlichen Verfahren genutzt haben (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98

    Opferentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14
    Nach diesem Grundsatz muss der Beschwerdeführer die verfügbaren Möglichkeiten zur Abwehr des Grundrechtsverstoßes im fachgerichtlichen Verfahren genutzt haben (vgl. BVerfGE 107, 395 ; 112, 50 ; stRspr).
  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen; …

    Auszug aus BVerfG, 13.05.2014 - 2 BvR 599/14
    Dass das Oberlandesgericht damit im konkreten Fall die Darlegungsanforderungen überspannt hätte (vgl. zu dieser Problematik BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, juris), ist nicht ersichtlich.
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2017 - 2 Ws 166/17

    Maßregelvollstreckungsverfahren: Anfechtbarkeit der Entscheidung über ein …

    Rn. 11 Für den Bereich des Straf- und Maßregelvollzugsverfahrens lässt sich eine entsprechende Anwendung von § 28 Abs. 2 Satz 2 StPO über die Verweisungsnorm des § 120 Abs. 1 Satz 2 StVollzG begründen; dies entspricht der ganz überwiegenden Auffassung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm NStZ 1983, 575; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.01.1985 - 1 Ws 4/85 -, juris; OLG Stuttgart NStZ 1985, 524; OLG Celle NStZ-RR 1999, 62; KG NStZ 2001, 448; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 30.05.2005 - 3 Vollz (Ws) 4/05 - BeckRS 2005, 3057157; StraFo 2008, 520; OLG Rostock, Beschluss vom 13.08.2010 - I Vollz (Ws) 9/10, BeckRS 2010, 21522; OLG Koblenz, Beschluss vom 29.10.2015 - 2 Ws 592/15 -, juris; aA: OLG Nürnberg NStZ 1988, 475; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg ZfStrVO 1995, 184; OLG München, Beschluss vom 18.03.1988 - 2 Ws 87/88 -, juris), die das Bundesverfassungsgericht - zunächst kritisch - gebilligt (BVerfG NStZ 1985, 91) und später selbst in seinem Nichtannahmebeschluss vom 13.05.2014 - 2 BvR 599/14 - (NStZ-RR 2014, 259 f.) so zugrunde gelegt hat.
  • OLG Stuttgart, 11.08.2020 - 4 Ws 162/20

    Gefährdung der Sicherheit einer Justizvollzugsanstalt durch Besitz des Buches …

    Nimmt der Rechtspfleger diese Funktion nicht wahr, kann in einem derartigen Verhalten ein behördliches Verschulden gesehen werden und dem Antragssteller daher eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Mai 2014 - 2 BvR 599/14, juris Rn. 2;… Arloth/Krä, StVollzG, 4. Aufl., § 118 Rn. 6;… Laubenthal, in Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl., 12. Kapitel, L. Rn. 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht