Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden
Weitere Entscheidung unten: VGH Bayern, 27.10.1998

Rechtsprechung
   BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,958
BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98 (https://dejure.org/1999,958)
BVerwG, Entscheidung vom 21.04.1999 - 6 C 18.98 (https://dejure.org/1999,958)
BVerwG, Entscheidung vom 21. April 1999 - 6 C 18.98 (https://dejure.org/1999,958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Kruzifix in der Schule (BVerwG)

Art. 4 GG

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 3; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 7 Abs. 1; ; GG Art. 140; ; WRV Art. 136 Abs. 3; ; BayEUG Art. 7 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Kruzifix in der Schule - Widerspruchsregelung nach dem BayEUG - Neutralitätsgebot - Positive Glaubensfreiheit - Negative Glaubensfreiheit - Schweigerecht - Praktische Konkordanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kruzifix in der Schule; Widerspruchsregelung nach dem BayEUG; Neutralitätsgebot; positive und negative Glaubensfreiheit; Schweigerecht; praktische Konkordanz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gemeinschaftsschulen - Anbringung eines Kreuzes in Unterrichtsräumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix im Klassenraum

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anspruch auf Abhängen eines Kreuzes im Klassenzimmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreicher Widerspruch gegen Kruzifix in bayerischen Klassenräumen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 40
  • NJW 1999, 3063
  • NVwZ 1999, 1237 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 749
  • DVBl 1999, 1581
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
    a) Von einer Verfassungswidrigkeit der Neuregelung ist nicht etwa aufgrund der Bindungswirkung auszugehen, die dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Mai 1995 (BVerfGE 93, 1, "Kruzifix") nach § 2031 BVerfGG zukommt.

    Nach dem Beschluß vom 16. Mai 1995 (a.a.O., "Kruzifix") stellt sich dies nicht anders dar.

    Hier wird nicht nur das Identifikations- und Einmischungsverbot erwähnt (BVerfGE 93, 1, 16 u. 17).

    Sodann gilt in bezug auf das Verhältnis des Staates zu den Institutionen (Kirchen, Weltanschauungsgemeinschaften) das Gleichheitsgebot in Gestalt des Paritätsgedankens (vgl. z.B. BVerfGE 19, 1, 8; 19, 206, 216; 24, 236, 246; 93, 1, 17;… ferner M. Heckel, a.a.O. S. 475, FN 4).

    Mit Blick auf die Individuen und die Unvereinbarkeiten ihrer unterschiedlichen Überzeugungen hat der Staat schließlich vorsorgend darauf zu achten, daß die "friedliche Koexistenz" gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gewährleistet bleibt; er darf den religiösen Frieden in einer Gesellschaft nicht von sich aus gefährden, weder durch eine Privilegierung bestimmter Bekenntnisse noch durch eine Ausgrenzung Andersgläubiger (BVerfGE 93, 1, 16 f.).

    Dies trägt jedoch dann nicht mehr, wenn zu den beiden Gruppen derjenigen, die das Kreuz fordern bzw. billigen oder dulden, Eltern hinzutreten, die das Kreuz ablehnen, und zwar auch, wenn sie in der Minderheit sind: Die durch das Neutralitätsgebot geschützte "friedliche Koexistenz" gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen läßt sich allein mit dem Hinweis auf Mehrheitsverhältnisse nicht gewährleisten (BVerfGE 93, 1 ff., 24).

    Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber für die Lösung des hier gegebenen Spannungsverhältnisses zwischen negativer und positiver Religionsfreiheit ausdrücklich den Gestaltungsauftrag erteilt, unter Berücksichtigung des Toleranzgebotes einen für alle zumutbaren Kompromiß zu suchen (BVerfGE 93, 1, 22 f.).

    Den Belangen der vorsorgenden Neutralität am nächsten kommen freilich Lösungen, die schon zu einer Konfliktvermeidung beitragen (vgl. BVerfGE 93, 1, 16 ff.), etwa indem sie Konflikten "von vornherein ... die Grundlage entziehen" (Beschluß vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 - NJW 1999, 805) oder aber doch für die Betroffenen "von vornherein" eine "Garantie der Freiwilligkeit" enthalten (BVerfGE 52, 223, 241).

    Das Erfordernis der Darlegung ernsthafter und einsehbarer Gründe des Glaubens oder der Weltanschauung steht dem bei verfassungskonformer Beschränkung auf das mit Art. 4 Abs. 1, Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 3 WRV vereinbare "Minimum an Zwangselementen" (BVerfGE 93, 1 ff., 23) nicht entgegen.

    Die Darlegungspflicht nach Art. 7 Abs. 3 Satz 3 BayEUG läßt sich, da es maßgeblich auf die Wirkungen des Kreuzes auf den jeweiligen Betrachter ankommt, weniger unter Verweis auf den staatlichen Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG) als vielmehr dadurch rechtfertigen, daß das Spannungsverhältnis der einander widersprechenden Grundrechtspositionen, vor allem der Eltern (Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG), soweit möglich, im Wege der praktischen Konkordanz (s. dazu bb) aufgelöst wird (BVerfGE 93, 1, 22 ff.; 41, 29, 50 f.).

    Das erfordert, daß beide Grundrechtspositionen im Interesse beiderseits größtmöglicher Wirksamkeit einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 ff.; 41, 29, 50; 52, 223, 247, 251; 93, 1, 21 ff.;… Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 20. Auflage, Rn. 72, 318 f.).

    Gegenüber denjenigen, die einen religiösen Einfluß auf die Erziehung der Kinder nicht wollen, ist daher bei staatlich schulischen Pflichtveranstaltungen nur das unerläßliche Minimum an Zwangselementen solcher Art zuzulassen (BVerfGE 41, 29, 51; 93, 1, 23).

    Das bedeutet zum einen, daß weltanschaulich-religiöse Zwänge in öffentlichen Schulen, die nicht Bekenntnisschulen sind, soweit irgendmöglich auszuschalten sind (BVerfGE 41, 29, 51); zum anderen darf dieses Minimum nicht dazu führen, daß die Grenze zumutbarer, nicht diskriminierender Ausweichmöglichkeiten überschritten wird (BVerfGE 93, 1, 24).

    Im Beschluß vom 16. Mai 1995 (a.a.O., "Kruzifix") hat das Bundesverfassungsgericht den Rahmen weiter gesteckt.

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
    aa) In der Literatur (Böckenförde, ZevKR 1975, 119, 128 ff.; M. Heckel, DVBl 1996, 453, 472 f. m.w.N.) und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 41, 29, 46 ff., 49; 52, 223, 238 ff., 240 ff.) ist seit langem anerkannt, daß die Verpflichtung des Staates zur weltanschaulich-religiösen Neutralität nicht gleichzusetzen ist mit einer strikten Trennung von Staat und Kirche.

    Die Darlegungspflicht nach Art. 7 Abs. 3 Satz 3 BayEUG läßt sich, da es maßgeblich auf die Wirkungen des Kreuzes auf den jeweiligen Betrachter ankommt, weniger unter Verweis auf den staatlichen Erziehungsauftrag (Art. 7 Abs. 1 GG) als vielmehr dadurch rechtfertigen, daß das Spannungsverhältnis der einander widersprechenden Grundrechtspositionen, vor allem der Eltern (Art. 4 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG), soweit möglich, im Wege der praktischen Konkordanz (s. dazu bb) aufgelöst wird (BVerfGE 93, 1, 22 ff.; 41, 29, 50 f.).

    Das erfordert, daß beide Grundrechtspositionen im Interesse beiderseits größtmöglicher Wirksamkeit einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 ff.; 41, 29, 50; 52, 223, 247, 251; 93, 1, 21 ff.;… Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 20. Auflage, Rn. 72, 318 f.).

    Gegenüber denjenigen, die einen religiösen Einfluß auf die Erziehung der Kinder nicht wollen, ist daher bei staatlich schulischen Pflichtveranstaltungen nur das unerläßliche Minimum an Zwangselementen solcher Art zuzulassen (BVerfGE 41, 29, 51; 93, 1, 23).

    Das bedeutet zum einen, daß weltanschaulich-religiöse Zwänge in öffentlichen Schulen, die nicht Bekenntnisschulen sind, soweit irgendmöglich auszuschalten sind (BVerfGE 41, 29, 51); zum anderen darf dieses Minimum nicht dazu führen, daß die Grenze zumutbarer, nicht diskriminierender Ausweichmöglichkeiten überschritten wird (BVerfGE 93, 1, 24).

  • BVerfG, 08.11.1960 - 1 BvR 59/56

    Glaubensabwerbung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
    Die Regelung des Satzes 1 ist vom Bundesverfassungsgericht zur Auslegung des Art. 4 Abs. 1 GG herangezogen worden; dieses Grundrecht gebe ein Recht, "auszusprechen und auch zu verschweigen, daß und was man glaubt oder nicht glaubt" (BVerfGE 12, 1, 4).

    Zwar ist richtig, daß eine mißbräuchliche Inanspruchnahme des Grundrechts aus Art. 4 Abs. 1 GG nicht schutzwürdig ist (vgl. BVerfGE 12, 1, 4).

    Ein solcher Mißbrauch liegt namentlich dann vor, "wenn die Würde der Person anderer verletzt wird" (BVerfGE 12, 1, 4).

  • BVerfG, 16.10.1979 - 1 BvR 647/70

    Schulgebet

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
    aa) In der Literatur (Böckenförde, ZevKR 1975, 119, 128 ff.; M. Heckel, DVBl 1996, 453, 472 f. m.w.N.) und in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 41, 29, 46 ff., 49; 52, 223, 238 ff., 240 ff.) ist seit langem anerkannt, daß die Verpflichtung des Staates zur weltanschaulich-religiösen Neutralität nicht gleichzusetzen ist mit einer strikten Trennung von Staat und Kirche.

    Den Belangen der vorsorgenden Neutralität am nächsten kommen freilich Lösungen, die schon zu einer Konfliktvermeidung beitragen (vgl. BVerfGE 93, 1, 16 ff.), etwa indem sie Konflikten "von vornherein ... die Grundlage entziehen" (Beschluß vom 28. Oktober 1998 - BVerwG 3 B 98.98 - NJW 1999, 805) oder aber doch für die Betroffenen "von vornherein" eine "Garantie der Freiwilligkeit" enthalten (BVerfGE 52, 223, 241).

    Das erfordert, daß beide Grundrechtspositionen im Interesse beiderseits größtmöglicher Wirksamkeit einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 ff.; 41, 29, 50; 52, 223, 247, 251; 93, 1, 21 ff.;… Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 20. Auflage, Rn. 72, 318 f.).

  • VerfGH Bayern, 01.08.1997 - 6-VII-96

    Kreuze in Klassenräumen

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
    Die Widerspruchsregelung ist bundesverfassungskonform dahin auszulegen, daß sich die Widersprechenden dann, wenn sie sich auf derartige ernsthafte und einsehbare Gründe stützen, eine Einigung nicht zustande kommt und andere zumutbare, nicht diskriminierende Ausweichmöglichkeiten nicht bestehen, letztlich durchsetzen müssen (vgl. auch BayVerfGH, BayVBl 1997, 686).

    Hiervon ausgehend ist die Regelung nach Auffassung des Berufungsgerichts (BayVBl 1998, 305, 306, zu II. 3. a) wie auch des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVBl 1997, 686, 689 zu B 1. c) dahin auszulegen, daß sich dann, wenn eine gütliche Einigung nicht zustande kommt und weniger einschneidende Ausgleichsmöglichkeiten nicht bestehen, der Wille des Widersprechenden, wenn er auf ernsthafte und einsehbare Gründe des Glaubens oder der Weltanschauung gestützt ist, auch gegen eine Mehrheit unter den Eltern durchsetzen muß.

  • VGH Bayern, 22.10.1997 - 7 B 97.601
    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
    BVerwG 6 C 18.98 VGH 7 B 97.601.

    Hiervon ausgehend ist die Regelung nach Auffassung des Berufungsgerichts (BayVBl 1998, 305, 306, zu II. 3. a) wie auch des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs (BayVBl 1997, 686, 689 zu B 1. c) dahin auszulegen, daß sich dann, wenn eine gütliche Einigung nicht zustande kommt und weniger einschneidende Ausgleichsmöglichkeiten nicht bestehen, der Wille des Widersprechenden, wenn er auf ernsthafte und einsehbare Gründe des Glaubens oder der Weltanschauung gestützt ist, auch gegen eine Mehrheit unter den Eltern durchsetzen muß.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
    Daran aber ist er sowohl aus Gründen des Dienstrechts als auch aus Gründen des Bundesverfassungsrechts gebunden (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1, Art. 140 GG und Art. 136 Abs. 3 WRV; vgl. BVerfGE 65, 1, 49).
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
    Der Zusammenhang der genannten Verfassungsbestimmungen erhellt zunächst, daß hier entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts die in der Rechtsprechung des Senats entwickelten Grundsätze zu Offenbarungspflichten im Anerkennungsverfahren für Kriegsdienstverweigerer (BVerwGE 81, 239) oder bei glaubensbedingten Anträgen auf Befreiung vom Schwimm- oder Sportunterricht (BVerwGE 94, 82 ff., 87) nicht heranzuziehen sind.
  • BVerfG, 17.07.1973 - 1 BvR 308/69

    Kreuz im Gerichtssaal

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
    Es werden vielmehr im wesentlichen individuelle Erfahrungen und Überzeugungen sein, welche zur Ablehnung des Kreuzes angeführt werden (vgl. auch die Fallgestaltung BVerfGE 35, 366).
  • BVerfG, 26.05.1970 - 1 BvR 83/69

    Dienstpflichtverweigerung

    Auszug aus BVerwG, 21.04.1999 - 6 C 18.98
    Das erfordert, daß beide Grundrechtspositionen im Interesse beiderseits größtmöglicher Wirksamkeit einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerfGE 28, 243, 260 ff.; 41, 29, 50; 52, 223, 247, 251; 93, 1, 21 ff.;… Hesse, Grundzüge des Verfassungsrechts, 20. Auflage, Rn. 72, 318 f.).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98

    Werbeverbot an Taxen; Taxi, politisches und religiöses Werbeverbot; …

  • BVerwG, 01.02.1989 - 6 C 61.86

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensentscheidung - Schwere Gewissensnot

  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 428/69

    Gemeinsame Schule

  • BVerfG, 16.10.1968 - 1 BvR 241/66

    (Aktion) Rumpelkammer

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

  • BVerwG, 26.06.1997 - 7 C 11.96

    Zeugen Jehovas I

  • BVerfG, 28.04.1965 - 1 BvR 346/61

    Neuapostolische Kirche

  • VGH Bayern, 01.06.2022 - 5 N 20.1331

    Klagen gegen sog. Kreuzerlass bleiben ohne Erfolg

    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 21.4.1999 - 6 C 18.98 - BVerwGE 109, 40 - juris Rn. 14) differenziert zwischen der distanzierenden Neutralität des Staates im Sinne der Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen wie auch der sie tragenden Institutionen und der vorsorgenden Neutralität des Staates im Sinne der Sicherung eines Betätigungsraums zur Entfaltung auf religiös-weltanschaulichem Gebiet.
  • VGH Bayern, 01.06.2022 - 5 B 22.674

    Klagen gegen sog. Kreuzerlass bleiben ohne Erfolg

    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 21.4.1999 - 6 C 18.98 - BVerwGE 109, 40 - juris Rn. 14) differenziert zwischen der distanzierenden Neutralität des Staates im Sinne der Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen wie auch der sie tragenden Institutionen und der vorsorgenden Neutralität des Staates im Sinne der Sicherung eines Betätigungsraums zur Entfaltung auf religiös-weltanschaulichem Gebiet.
  • BVerwG, 19.12.2023 - 10 C 5.22

    Kein Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern

    Hinzuweisen ist etwa auf die Benennung Gottes in der Präambel des Grundgesetzes und darauf, dass nach Art. 7 Abs. 3 Satz 1 GG der Religionsunterricht in den öffentlichen Schulen, mit Ausnahme der bekenntnisfreien, ordentliches Lehrfach ist (BVerwG, Urteil vom 21. April 1999 - 6 C 18.98 - BVerwGE 109, 40 ).
  • BVerwG, 23.02.2000 - 6 C 5.99

    Grünes Licht für islamischen Religionsunterricht in Berlin

    (1) Aus der in Art. 7 Abs. 3 Sätze 1 und 2 GG getroffenen Gesamtregelung, die dem Postulat einer strikten Trennung von Staat und Kirche eine Absage erteilt und ganz im Sinne einer nicht nur distanzierenden, sondern auch respektierenden, vorsorgenden Neutralität des Staates gegenüber Religionen und Weltanschauungen zu verstehen ist (vgl. dazu Urteil vom 21. April 1999 - BVerwG 6 C 18.98 - BVerwGE 109, 40, 46 f.), ergibt sich, daß der Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach eine gemeinsame Angelegenheit von Staat und Religionsgemeinschaften ist (BVerfGE 74, 244, 251).
  • VG Stuttgart, 24.03.2000 - 15 K 532/99

    Im Rechtsstreit um das islamische Kopftuch sieht das Verwaltungsgericht Stuttgart …

    In der Präambel des Grundgesetzes wird Gott genannt; das Grundgesetz enthält auch noch andere christliche Bezüge (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21.04.1999 - 6 C 18.98 -, amtlicher Umdruck S. 8-10).

    Wie das BVerwG im Urteil vom 21.04.1999 (a. a. O.) ausgeführt hat, könnten im Einzelfall mit einer derartigen Erhebung bisher nicht vorhandene oder nicht aktuelle Konflikte, womöglich auf breiter Front, geweckt werden, indem der Konfliktstoff auf diese Art und Weise erst ins Gespräch gebracht wird (amtlicher Umdruck S. 13/14).

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.2001 - 4 S 1439/00

    Abgelehnte Lehramtsbewerberin wegen Tragens eines Kopftuchs im Unterricht

    Mit Blick insbesondere auf die Schüler und ihre Eltern und die möglichen Unvereinbarkeiten ihrer unterschiedlichen Überzeugungen hat der Staat vorsorgend darauf zu achten, dass die negative Bekenntnisfreiheit Andersdenkender und die "friedliche Koexistenz" gegensätzlicher religiöser und weltanschaulicher Überzeugungen gewährleistet bleibt; er darf den religiösen Frieden in einer Gesellschaft und damit auch in der Schule nicht von sich aus gefährden, weder durch eine Privilegierung bestimmter Bekenntnisse noch durch eine Ausgrenzung Andersgläubiger (BVerfG…, Beschluss vom 16.05.1995, a.a.O., 16 ff.; BVerwG, Urteil vom 24.04.1999, BVerwGE 109, 40, 46, 47).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01

    Schulpflicht-Heimunterricht als Ausnahme

    Ungeachtet einer allgemeinen christlich-abendländischen Prägung hat sie sich jeglicher Missionierung und Indoktrination zu enthalten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17.12.1975, BVerfGE 41, 29 ; und vom 16.05.1995, BVerfGE 93, 1 ; BVerwG, Urteile vom 17.06.1998 - 6 C 11.97 -, BVerwGE 107, 75 ; und vom 21.04.1999 - 6 C 18.98 -, BVerwGE 109, 40 ).
  • VGH Hessen, 30.06.2003 - 10 TG 553/03

    Religionsfreiheit - Tischgebet im Kindergarten - Freiwilligkeit - …

    Soweit die Beschwerdeführer mit Bezug auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. April 1999 (BVerwGE 109, 40) beanstanden, das Verwaltungsgericht habe die Reichweite des staatlichen Neutralitätsgebots im Hinblick auf die zur Verfügungstellung eines religiösen Betätigungsraumes verkannt, so greifen die hierzu angeführten Argumente nicht durch.

    Ausdrücklich wird auch hier in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass auch ohne das Kreuz noch Raum für die Betätigung der positiven Glaubensfreiheit verbleibe, zu erwähnen sei hier das freiwillige Schulgebet (vgl. BVerwGE 109, 40 ).

    Allerdings ist auch in diesem freiwilligen Rahmen der negativen Bekenntnisfreiheit, auf die sich die Antragsteller berufen, durch einen Ausgleich der einander widersprechenden Grundrechtspositionen im Wege der praktischen Konkordanz Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 41, 29 ; 52, 223 ; 93, 1 , BVerwGE 109, 40 ).

    Dazu müssen sie einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (vgl. BVerwGE 109, 40 ).

  • VGH Bayern, 23.08.2022 - 5 ZB 20.2243

    Klagen auf Entfernung der in staatlichen Dienststellen angebrachten Kreuze und …

    Das Bundesverwaltungsgericht (U.v. 21.4.1999 - 6 C 18.98 - BVerwGE 109, 40 - juris Rn. 14) differenziert zwischen der distanzierenden Neutralität des Staates im Sinne der Gleichbehandlung aller Religionen und Weltanschauungen wie auch der sie tragenden Institutionen und der vorsorgenden Neutralität des Staates im Sinne der Sicherung eines Betätigungsraums zur Entfaltung auf religiös-weltanschaulichem Gebiet.
  • VGH Hessen, 04.02.2003 - 8 TG 3476/02

    Entfernung eines Kreuzes aus Sitzungssaal des Kreistags

    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht später im Urteil vom 21. April 1999 - 6 C 18/98 - (juris = u.a. BVerwGE 109 S. 40 ff., NJW 1999 S. 3063 ff.) zur verfassungskonformen Anwendung der im Dezember 1995 in das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen eingeführten Widerspruchsregelung u.a. ausgeführt: Der Gesetzgeber habe in Wahrnehmung seines Gestaltungsauftrags zur Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen negativer und positiver Religionsfreiheit mit der Widerspruchsregelung nicht gegen das staatliche Neutralitätsgebot verstoßen.
  • VGH Bayern, 21.12.2001 - 3 B 98.563

    Schulkreuz ablehnender Lehrer - Art. 4 Abs. 1, 33 Abs. 5 GG, Anspruch eines …

  • VG Gießen, 31.01.2003 - 4 G 4715/02

    Kein Zwang zur Teilnahme an religiösen Handlungen - Tischgebet in Kindergarten

  • VG Potsdam, 22.08.2003 - 12 K 2130/01

    Klage auf Zulassung zur Erteilung des Faches "Humanistische Lebenskunde" als …

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2002 - 2 LB 2171/01

    Auswahl; Beamter; Bekleidung; Bekleidungsvorschrift; Bildungsauftrag; Eignung; …

  • VG Stuttgart, 26.07.2007 - 10 K 146/05

    Befreiung von der Erfüllung der Schulpflicht an einer öffentlichen Schule aus …

  • VGH Bayern, 12.01.2010 - 3 ZB 08.2634

    Anspruch eines Lehrers auf Entfernung von Kreuzen aus Klassenräumen in …

  • VG Aachen, 16.01.2002 - 9 L 1313/01

    Anspruch auf Befreiung von einer Schulveranstaltung aus religiösen Gründen; …

  • VG Augsburg, 14.08.2008 - Au 2 K 07.347

    Kreuz im Klassenraum

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG

Rechtsprechung
   VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6274
VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604 (https://dejure.org/1998,6274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.10.1998 - 8 B 97.1604 (https://dejure.org/1998,6274)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. Oktober 1998 - 8 B 97.1604 (https://dejure.org/1998,6274)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,6274) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ 1999, 1237
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (31)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
    ... 1. Als Anspruchsgrundlage für beide Änderungs- bzw. Beseitigungsbegehren ist der bundes- oder landesgesetzlich nicht ausdrücklich geregelte und insbesondere durch Richterrecht geprägte Folgenbeseitigungsanspruch anzusehen (vgl. BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275 mwN.).

    Er wird nach neuerer Rechtsprechung aus dem verfassungsrechtlichen Rechtsstaatsprinzip sowie den Grundrechten hergeleitet (vgl. BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275).

    Der Folgenbeseitigungsanspruch setzt voraus, daß ein hoheitlicher Eingriff in das Grundstück des Straßenanliegers vorliegt, der sein Recht verletzt, und daß dadurch ein noch andauernder Rechtszustand geschaffen wird (vgl. BVerwGE 94, 100 = NVwZ 1994, 275).

  • BGH, 13.05.1975 - VI ZR 85/74

    Grundsatz der Naturalrestitution - Anspruch des Gläubigers auf Geldentschädigung …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
    Die Höhe des Ausgleichsbetrags schätzt der VGH nach § 173 VwGO i. V. mit § 287 1 ZPO (vgl. BGH, NJW 1975, 2061 = LM § 251 BGB Nr. 22); eine aufwendige gutachterliche Wertermittlung wäre schon im Hinblick auf die geringe betroffene Grundstücksfläche von 0, 9 qm unverhältnismäßig.

    Maßgeblich ist viel mehr der Wert der betroffenen Sache (vgl. BGH, NJW 1975, 2061 = LM § 251 BGB Nr. 22).

  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 34.88

    Feuchtigkeitsschäden an Gemeindestraße - Auf den (richterrechtlichen) …

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
    In der Rechtsprechung des BVerwG ist geklärt, daß sich der Folgenbeseitigungsanspruch in einen Anspruch auf Entschädigung in Geld wandeln kann, wenn die Herstellung des früheren Zustands aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist; insoweit werden die Grundsätze des § 251 I BGB angewandt (vgl. BVerwGE 82, 24 = NJW 1989, 2484).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus VGH Bayern, 27.10.1998 - 8 B 97.1604
    Der BGH schließt die Beseitigung eines Grenzüberbaus, den der Nachbar weder Kraft Gesetzes (§ 912 I BGB) noch aufgrund vertraglicher Übereinkunft zu dulden braucht, jedenfalls dann aus, wenn sie für den Überbauenden mit unverhältnismäßig großen, ihm bei Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen sowie aller sonstigen Umstände billigerweise nicht zuzumutenden Aufwendungen verbunden wäre (vgl. BGH, NJW 1974, 1552 = LM § 21 WohnungseigentumsG Nr. 2).
  • VGH Bayern, 15.03.2006 - 8 B 05.1356

    Anliegergebrauch und Grundstückszufahrt

    Der Schutz reicht so weit, wie die angemessene Nutzung des Grundeigentums eine Benutzung der Straße erfordert (…vgl. BayVGH vom 24.11.2003 a.a.O. S. 887; vom 27.10.1998 BayVBl 1999, 561/563).

    Beispielsweise gehört die uneingeschränkte Anfahrmöglichkeit mit Kraftfahrzeugen bei einem innerörtlichen Wohngrundstück selbst mit potenziellen Garagen oder Stellplätzen nicht zum geschützten Kernbereich des Anliegergebrauchs (…vgl. BayVGH vom 24.11.2003 a.a.O. S. 887; vom 27.10.1998 a.a.O. S. 563).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs kann mithin aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt zu einem Stellplatz- oder Garagengrundstück oder auf die Bequemlichkeit oder Leichtigkeit des Zugangs zu einem solchen Grundstück hergeleitet werden (…vgl. BayVGH vom 24.11.2003 a.a.O. S. 887; vom 27.10.1998 a.a.O. S. 563 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2016 - 5 S 531/13

    Entschädigung wegen erheblich erschwerter Grundstückszufahrt

    Ihr Ausbau als solcher ist ein Akt schlicht-hoheitlicher Verwaltung (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 27.10.1998 - 8 B 97.1604 -, NVwZ 1999, 1237).
  • VGH Bayern, 24.11.2003 - 8 CS 03.2279

    Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Erlaubnis zur Nutzung eines …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VGH Bayern, 05.11.2012 - 8 ZB 12.116

    Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch kann nach § 275 Abs. 2 BGB …

    Der öffentlich-rechtliche Folgenbeseitigungsanspruch kann nach § 275 Abs. 2 BGB auch in Fällen einer grob fahrlässigen Überbauung ausnahmsweise ausgeschlossen sein, wenn sie einen geringen Umfang aufweist und der Nutzen eines Rückbaus für den betroffenen Grundstückseigentümer marginal ist (Fortentwicklung von BayVGH vom 27.10.1998, Az. 8 B 97.1604, BayVBl. 1999, 561).

    Die Rechtsprechung des Senats, die bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB als möglichen Ausschlusstatbestand auch für den öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruch anerkannt hat (vgl. BayVGH vom 15.5.1990 BayVBl 1990, 627/678 f.; vom 27.10.1998 BayVBl. 1999, 561), bedarf daher der Anpassung an die gesetzliche Neuregelung.

  • VGH Bayern, 01.12.2009 - 8 B 09.1980

    Zufahrtsrecht zu innerörtlichem Grundstück; Baugenehmigung; Vertrauensschutz

    Aus dem Rechtsinstitut des Anliegergebrauchs folgt insbesondere kein Anspruch auf eine optimale Zufahrt (vgl. BayVGH vom 15.3.2006 BayVBl 2007, 45/47; vom 24.11.2003 BayVBl 2004, 533/534; vom 27.10.1998 BayVBl 1999, 561/563).
  • VG München, 22.11.2011 - M 2 K 10.3668

    Folgenbeseitigung; unverhältnismäßige Aufwendungen; Unzumutbarkeit

    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustands durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100, BVerwG NVwZ 1998, 1292/1294; Niedersächsisches OVG v. 31.3.2004, Az.: 13 LB 11/03; BayVGH BayVBl 1999, 561 f.).

    § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB ist insoweit als Ausprägung des Rechtsgedankens anzusehen, dass das Verlangen nach Herstellung eines an sich gebotenen Zustands sich als rechtsmissbräuchlich erweisen kann, wenn es nur unter unverhältnismäßiger, vernünftigerweise nicht mehr zumutbaren Aufwendungen erfüllt werden könnte (BayVGH BayVBl 1999, 561/562 m.w.N.).

    Rn. 25 Vielmehr wäre der Klägerin nach der Rechtsprechung (siehe BayVGH BayVBl 1999, 561/562) in entsprechender Anwendung des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB für die Duldung der Überbauungen eine Geldentschädigung zuzuerkennen.

  • VGH Hessen, 20.02.2006 - 7 UZ 1979/05

    Ansprüche des Grundstückseigentümers wegen einer stillgelegten …

    Maßgeblich sind dabei namentlich das Interesse des Anspruchstellers an der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes einerseits, die mit der Beseitigung verbundenen Belastungen des Anspruchsgegners und ggf. der Allgemeinheit andererseits (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. November 1992 - 23 A 1471/90 - NVwZ 1994, 795; Bay. VGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 8 B 97.1604 - NVwZ 1999, 1237).

    Soweit ein derartiger Folgenentschädigungsanspruch befürwortet wird - die Existenz eines solchen Anspruchs wird im Zulassungsverfahren vom Kläger unter Berufung auf das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. Juli 2001 - 4 B 99.11999 - ohne weiteres vorausgesetzt und ist daher vom Senat nicht zu prüfen -, entspricht es einhelliger Auffassung, dass für seine Verfolgung ebenso wie für die des Folgenbeseitigungsanspruchs selbst der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 27. Oktober 1998 - 8 B 97.1604 - NVwZ 1999, 1237;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 113 Rdnr. 89).

  • VGH Bayern, 16.05.2023 - 8 ZB 22.2586

    Klage gegen Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen

    Das Leistungsinteresse der Kläger am Rückbau hat es als geringfügig bewertet, weil die überbaute Fläche mit ca. 2 m2 sehr gering (vgl. hierzu auch BayVGH, U.v. 27.10.1998 - 8 B 97.1604 - NVwZ 1999, 1237 = juris Rn. 28) und der Nutzen der Kläger für die bestimmungsgemäße Nutzung des Grundstücks marginal sei.
  • OVG Niedersachsen, 31.03.2004 - 13 LB 11/03

    Anspruch auf Veränderung der Grundstücksentwässerung ; Voraussetzungen des …

    Der Anspruch ist auf die Wiederherstellung des (rechtmäßigen) Zustands gerichtet, der im Zeitpunkt des Eingriffs bestand; er ist ausgeschlossen, wenn die Wiederherstellung des früheren Zustandes durch Beseitigung der unmittelbaren Folgen tatsächlich oder rechtlich nicht möglich oder dem Hoheitsträger nicht zumutbar ist (BVerwGE 69, 366/370; 82, 76/95; 94/100;BVerwG NVwZ 1998, 1292, 1294; OVG NW NVwZ 2000, 217, 218; BayVGH NVwZ 1999, 1237;… Ossenbühl, Staatshaftungsrecht, 5. Aufl., S. 307 ff.;… Detterbeck/Windthorst/Sproll, Staatshaftungsrecht, § 12 Rdnr. 27 ff.).
  • OVG Sachsen, 09.10.2024 - 3 A 314/24

    Kein Anspruch auf Herausgabe des Erlöses bei rechtswidriger Verwertung einer …

    Rn. 19 2.3 Soweit in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 14. April 1989 - 4 C 34.88 -, juris, …und Urt. v. 26. August 1993 - 4 C 24/91 -, juris Rn. 59) die Möglichkeit eines Geldausgleichs auf Grundlage eines sog. Folgenentschädigungsanspruchs angesprochen wurde und in der Rechtsprechung teilweise - zumindest im Ergebnis - vertreten wird (BayVGH, Urt. v. 27. Oktober 1998 - 8 B 97.1604 -, juris Rn. 27), sind diese Erwägungen auf die hier nicht vorliegenden Fälle der Unteilbarkeit des Beseitigungsanspruchs bei gleichzeitigem Mitverschulden des Berechtigten sowie auf Fälle der Unzumutbarkeit der Beseitigung beschränkt.
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2005 - 13 LC 16/03

    Verstoß gegen wassertechnische Regeln bei der Erneuerung einer Straßenbrücke; …

  • VG Koblenz, 06.04.2009 - 1 K 1446/08

    Streit um Kanal

  • VGH Bayern, 10.05.1999 - 8 B 99.147

    Standortkonflikt zwischen bestehender Staatsstraße und vorhandener …

  • VG Bayreuth, 01.12.2022 - B 1 K 20.427

    Klage gegen Beseitigung von Straßenbaumaßnahmen

  • VGH Bayern, 25.06.2010 - 8 B 10.298

    Anspruch auf Gehsteigabsenkung (hier verneint); Anliegergebrauch; gesteigerter …

  • VG München, 09.06.2015 - M 2 K 13.5122

    Unerlaubte Sondernutzung auf öffentlichem Straßengrund - Abschleppen eines …

  • VG Regensburg, 10.12.2009 - RN 2 K 08.2062

    Unterlassung (Zufahrtsbehinderung)

  • OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 17 U 83/02

    Verfahrensrecht - Rechtsweg bei Klagen gegen kommunale Baumaßnahmen

  • VG München, 13.10.2015 - M 2 K 15.1586

    Beseitigung einer tatsächlich-öffentlichen Straße

  • VGH Bayern, 29.12.2008 - 8 CS 08.1371

    Beschwerde; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage; …

  • VG München, 16.02.2009 - M 2 K 07.5195

    Einziehung eines Eigentümerwegs; Verkehrsbedeutung; angemessene Ersatzzufahrt; …

  • VG Augsburg, 18.01.2018 - Au 5 K 17.1717

    Fälligstellung eines Zwangsgeldes

  • VG München, 23.05.2023 - M 28 K 21.3788

    Drittanfechtung einer Ausnahmegenehmigung zur Errichtung einer Freischankfläche

  • VG Augsburg, 08.02.2012 - Au 6 K 11.1077

    Fortsetzungsfeststellungsklage

  • VGH Bayern, 29.12.2008 - 8 CS 08.1374

    Beschwerde; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage; …

  • VG Ansbach, 08.12.2008 - AN 10 K 08.00181

    (Kein Anspruch auf) Gehsteigabsenkung; Anliegergebrauch/gesteigerter …

  • VG München, 10.04.2008 - M 2 S 07.4812

    Unerlaubte Sondernutzung durch Überbau; Beseitigungsanordnung

  • VG München, 10.04.2008 - M 2 S 07.4810

    Unerlaubte Sondernutzung durch Überbau; Beseitigungsanordnung

  • VG Augsburg, 24.10.2011 - Au 6 S 11.1293

    Fehlende Antragsbefugnis eines Anliegers gegen eine straßenrechtliche …

  • VG Ansbach, 08.10.2009 - AN 10 K 09.00992

    Bauliche Veränderung einer Straße; Veränderung der Zufahrt; (keine) erheblich …

  • VG München, 04.05.2010 - M 2 K 10.1085

    Folgenbeseitigungsanspruch; unzulässige Rechtsausübung (verneint)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VGH Bayern
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht