Rechtsprechung
   OLG Celle, 09.07.2001 - 1 U 64/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3939
OLG Celle, 09.07.2001 - 1 U 64/00 (https://dejure.org/2001,3939)
OLG Celle, Entscheidung vom 09.07.2001 - 1 U 64/00 (https://dejure.org/2001,3939)
OLG Celle, Entscheidung vom 09. Juli 2001 - 1 U 64/00 (https://dejure.org/2001,3939)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Arzthaftung: Schmerzensgeld für radikale Prostatektomie aufgrund falscher Prostatakrebs-Diagnose

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 BGB ; PVV
    Schadensersatz; Schmerzensgeld; Positive Forderungsverletzung; Arzthaftung; Krebsdiagnose ; Prostatakrebs; Prostatektomie; Behandlungsfehler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz; Schmerzensgeld; Positive Forderungsverletzung; Arzthaftung; Krebsdiagnose ; Prostatakrebs; Prostatektomie; Behandlungsfehler

  • Judicialis

    BGB § 823; ; pVV

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Diagnose, Chirurgie, Falsche Prostatakrebs-Diagnose - radikale Prostatektomie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.1981 - VI ZR 35/79

    Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für Zukunftsschäden - Vorliegen

    Auszug aus OLG Celle, 09.07.2001 - 1 U 64/00
    Zwar ist bei der Einordnung von Diagnoseirrtümern als Behandlungsfehler grundsätzlich Zurückhaltung zu üben (grundlegend BGH VersR 1981, 1033), weil Irrtümer in der Diagnosestellung in der Praxis häufig vorkommen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.07.2000 - 7 U 206/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6769
OLG Düsseldorf, 07.07.2000 - 7 U 206/99 (https://dejure.org/2000,6769)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2000 - 7 U 206/99 (https://dejure.org/2000,6769)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2000 - 7 U 206/99 (https://dejure.org/2000,6769)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Pflichtteilsentziehung; Pflichtteilsunwürdigkeit ; Erbunwürdigkeit; Pflichtteilsforderung ; Letztwillige Verfügung ; Testament; Pflichtteilsansprüche

  • Judicialis

    BGB § 2333; ; BGB § ... 2083; ; BGB § 2039 Abs. 1 Ziffer 4; ; BGB § 2345 Abs. 2; ; BGB § 2333 Nr. 3; ; BGB § 2336; ; BGB § 2339 Satz 1 Ziffer 4; ; BGB § 2395 Abs. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Inhaltliche Anforderungen an die Pflichtteilsentziehung; Voraussetzungen der Pflichtteilsunwürdigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Testament - Erbunwürdigkeit bei Testamentsfälschung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 29.11.1963 - V ZR 190/61
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.07.2000 - 7 U 206/99
    Dabei genügt zur Angabe des Pflichtteilsentziehungsgrundes in der letztwilligen Verfügung die Anfügung eines Sachverhaltskerns (vgl. BGH, NJW 1964, 549).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,2744
OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00 (https://dejure.org/2000,2744)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.11.2000 - 2 W 101/00 (https://dejure.org/2000,2744)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. November 2000 - 2 W 101/00 (https://dejure.org/2000,2744)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Insolvenzverfahren: Unanfechtbare Gutachteneinholung vor Insolvenzeröffnung; keine Vorabentscheidung über die Verfahrensart; zulässiger Eigenantrag nach Gläubigerantrag

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Insolvenzgerichtes die Einholung eines Gutachtens betreffend; Notwendigkeit der Entscheidung über die Art des Insolvenzverfahrens vor Eröffnung desselben; Verpflichtung des Insolvenzgerichtes dem Schuldner Gelegenheit zur Stellung ...

  • Wolters Kluwer

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen des Insolvenzgerichtes die Einholung eines Gutachtens betreffend; Notwendigkeit der Entscheidung über die Art des Insolvenzverfahrens vor Eröffnung desselben; Verpflichtung des Insolvenzgerichtes dem Schuldner Gelegenheit zur Stellung ...

  • rechtsportal.de

    InsO § 6 Abs. 1 § 21 Abs. 2 Nr. 3 § 34 § 306
    Anfechtung von vorbereitenden Maßnahmen des Insolvenzgerichts; Zulässigkeit eines Eigenantrags bei laufendem Gläubigerantragsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2001, 127
  • NZI 2001, 153
  • NZI 2001, 16
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Brandenburg, 25.04.2000 - 8 W 51/00

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Anordnungen im Insolvenzeröffnungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
    Auch wenn die Rechtsprechung zur Insolvenzordnung dem gesetzlichen Ausschluss von sofortigen weiteren Beschwerden gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bislang ohne größere Diskussion gefolgt ist (s. etwa OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; OLG Köln, ZInsO 2000, 104, ZIP 2000, 552; OLG Naumburg Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00 - LG Berlin, ZInsO 1999, 355; LG Göttingen, NZI 2000, 383; LG Hamburg, NZI 2000, 188; weitere Nachweise bei Pape, in: Kübler/Prütting, § 25 Rz. 5 a) könnte der Ausschluss jeglichen Beschwerderechts im Eröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zwar gleichwohl zweifelhaft sein, nachdem in dem "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (veröffentlicht als Beilage zu ZInsO Heft 9/2000) eine Anfechtbarkeit der nach § 21 InsO anzuordnenden Sicherungsmaßnahmen aus rechtsstaatlichen Gründen vorgeschlagen wird (dazu I. Pape/G. Pape, ZIP 2000, 1553, 1563; Schmerbach/Stephan, ZInsO 2000, 541, 547).

    Für die Anfechtung derartiger Anordnungen besteht auch nach der Insolvenzordnung keine Veranlassung (s. OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301), weil dem Gericht nicht untersagt werden kann, die notwendige Sachaufklärung zur Vorbereitung seiner Entscheidung zu betreiben.

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
    Auch wenn die Rechtsprechung zur Insolvenzordnung dem gesetzlichen Ausschluss von sofortigen weiteren Beschwerden gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bislang ohne größere Diskussion gefolgt ist (s. etwa OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; OLG Köln, ZInsO 2000, 104, ZIP 2000, 552; OLG Naumburg Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00 - LG Berlin, ZInsO 1999, 355; LG Göttingen, NZI 2000, 383; LG Hamburg, NZI 2000, 188; weitere Nachweise bei Pape, in: Kübler/Prütting, § 25 Rz. 5 a) könnte der Ausschluss jeglichen Beschwerderechts im Eröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zwar gleichwohl zweifelhaft sein, nachdem in dem "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (veröffentlicht als Beilage zu ZInsO Heft 9/2000) eine Anfechtbarkeit der nach § 21 InsO anzuordnenden Sicherungsmaßnahmen aus rechtsstaatlichen Gründen vorgeschlagen wird (dazu I. Pape/G. Pape, ZIP 2000, 1553, 1563; Schmerbach/Stephan, ZInsO 2000, 541, 547).

    Derartige bloß vorbereitende Maßnahmen sind aber schon vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung als nicht anfechtbar angesehen worden, weil sie noch keine Entscheidungen des Gerichts darstellen, sondern diese nur vorbereiten (dazu KG, KTS 1960, 61; KG, KTS 1963, 111; OLG Köln, ZIP 1993, 1723; OLG Köln, ZInsO 2000, 104; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 105 Rz. 4; Pape in: Kübler/Prütting, InsO § 25 Rz. 5/5a; § 34 Rz. 7 a/b).

  • OLG Karlsruhe, 20.12.1999 - 9 W 82/99

    Zulassung eines Nullplans als Schuldenbereinigungsplan im

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
    Der Schuldner kann sich weiterhin nicht darauf berufen, die Rechtsprechung lasse trotz der fehlenden Anordnung einer Beschwerdemöglichkeit im Gesetz die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von sogenannten "Nullplänen" zu (dazu etwa BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220 = ZInsO 1999, 644; OLG Frankfurt/Main, ZInsO 2000, 288; OLG Köln, NJW 2000, 232 = ZIP 1999, 1929; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1216 = NZI 2000, 163), die sofortige Beschwerde müsse deshalb auch hier zulässig sein.
  • OLG Celle, 28.02.2000 - 2 W 9/00

    Zuordnung des Schuldners zum Regel- oder Verbraucherinsolvenzverfahren;

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
    Dass es für die Wahl der Verfahrensart auf die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung ankommen könnte, wie hier der Schuldner meint, dürfte dagegen so gut wie ausgeschlossen sein (zur Frage des maßgeblichen Zeitpunktes auch Senat, Beschl. v. 28. Februar 2000 - 2 W 9/00 -, ZIP 2000, 802).
  • LG Hamburg, 30.03.1999 - 326 T 36/99
    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
    Auch wenn die Rechtsprechung zur Insolvenzordnung dem gesetzlichen Ausschluss von sofortigen weiteren Beschwerden gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bislang ohne größere Diskussion gefolgt ist (s. etwa OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; OLG Köln, ZInsO 2000, 104, ZIP 2000, 552; OLG Naumburg Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00 - LG Berlin, ZInsO 1999, 355; LG Göttingen, NZI 2000, 383; LG Hamburg, NZI 2000, 188; weitere Nachweise bei Pape, in: Kübler/Prütting, § 25 Rz. 5 a) könnte der Ausschluss jeglichen Beschwerderechts im Eröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zwar gleichwohl zweifelhaft sein, nachdem in dem "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (veröffentlicht als Beilage zu ZInsO Heft 9/2000) eine Anfechtbarkeit der nach § 21 InsO anzuordnenden Sicherungsmaßnahmen aus rechtsstaatlichen Gründen vorgeschlagen wird (dazu I. Pape/G. Pape, ZIP 2000, 1553, 1563; Schmerbach/Stephan, ZInsO 2000, 541, 547).
  • LG Göttingen, 08.12.1999 - 10 T 101/99

    Möglichkeit der Einlegung eines Rechtsmittles bei Entscheidungen des

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
    Auch wenn die Rechtsprechung zur Insolvenzordnung dem gesetzlichen Ausschluss von sofortigen weiteren Beschwerden gegen die Anordnung von Sicherungsmaßnahmen bislang ohne größere Diskussion gefolgt ist (s. etwa OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301; OLG Köln, ZInsO 2000, 104, ZIP 2000, 552; OLG Naumburg Beschl. v. 10.02.2000 - 5 W 7/00 - LG Berlin, ZInsO 1999, 355; LG Göttingen, NZI 2000, 383; LG Hamburg, NZI 2000, 188; weitere Nachweise bei Pape, in: Kübler/Prütting, § 25 Rz. 5 a) könnte der Ausschluss jeglichen Beschwerderechts im Eröffnungsverfahren bis zur Entscheidung über die Verfahrenseröffnung zwar gleichwohl zweifelhaft sein, nachdem in dem "Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Justiz zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze" (veröffentlicht als Beilage zu ZInsO Heft 9/2000) eine Anfechtbarkeit der nach § 21 InsO anzuordnenden Sicherungsmaßnahmen aus rechtsstaatlichen Gründen vorgeschlagen wird (dazu I. Pape/G. Pape, ZIP 2000, 1553, 1563; Schmerbach/Stephan, ZInsO 2000, 541, 547).
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
    Der Schuldner kann sich weiterhin nicht darauf berufen, die Rechtsprechung lasse trotz der fehlenden Anordnung einer Beschwerdemöglichkeit im Gesetz die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von sogenannten "Nullplänen" zu (dazu etwa BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220 = ZInsO 1999, 644; OLG Frankfurt/Main, ZInsO 2000, 288; OLG Köln, NJW 2000, 232 = ZIP 1999, 1929; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1216 = NZI 2000, 163), die sofortige Beschwerde müsse deshalb auch hier zulässig sein.
  • OLG Köln, 27.09.1993 - 2 W 152/93
    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
    Derartige bloß vorbereitende Maßnahmen sind aber schon vor Inkrafttreten der Insolvenzordnung als nicht anfechtbar angesehen worden, weil sie noch keine Entscheidungen des Gerichts darstellen, sondern diese nur vorbereiten (dazu KG, KTS 1960, 61; KG, KTS 1963, 111; OLG Köln, ZIP 1993, 1723; OLG Köln, ZInsO 2000, 104; Kuhn/Uhlenbruck, KO, 11. Aufl., § 105 Rz. 4; Pape in: Kübler/Prütting, InsO § 25 Rz. 5/5a; § 34 Rz. 7 a/b).
  • BayObLG, 30.09.1999 - 4Z BR 4/99

    Voraussetzungen der Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
    Der Schuldner kann sich weiterhin nicht darauf berufen, die Rechtsprechung lasse trotz der fehlenden Anordnung einer Beschwerdemöglichkeit im Gesetz die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von sogenannten "Nullplänen" zu (dazu etwa BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220 = ZInsO 1999, 644; OLG Frankfurt/Main, ZInsO 2000, 288; OLG Köln, NJW 2000, 232 = ZIP 1999, 1929; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1216 = NZI 2000, 163), die sofortige Beschwerde müsse deshalb auch hier zulässig sein.
  • OLG Frankfurt, 09.03.2000 - 26 W 162/99

    Ersetzung der Zustimmung der widersprechenden Gläubiger bei Vorlage eines

    Auszug aus OLG Celle, 07.11.2000 - 2 W 101/00
    Der Schuldner kann sich weiterhin nicht darauf berufen, die Rechtsprechung lasse trotz der fehlenden Anordnung einer Beschwerdemöglichkeit im Gesetz die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung von sogenannten "Nullplänen" zu (dazu etwa BayObLGZ 1999, 310 = NJW 2000, 220 = ZInsO 1999, 644; OLG Frankfurt/Main, ZInsO 2000, 288; OLG Köln, NJW 2000, 232 = ZIP 1999, 1929; OLG Karlsruhe, NJW-RR 2000, 1216 = NZI 2000, 163), die sofortige Beschwerde müsse deshalb auch hier zulässig sein.
  • LG Berlin, 21.04.1999 - 81 T 264/99

    Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens; Recht zur sofortigen

  • OLG Naumburg, 10.02.2000 - 5 W 7/00
  • OLG Frankfurt, 27.06.2003 - 11 Verg 2/03

    Zulässigkeit von Bietergemeinschaften

    Verbleibenden Zweifeln an der Stichhaltigkeit der geltend gemachten wirtschaftlichen Gründe für die Vereinbarung einer Bietergemeinschaft kann hier in aller Regel nicht durch die Einholung betriebswirtschaftlicher Gutachten nachgegangen werden (vgl. auch OLG Celle OLGR 2001, 55).
  • LG Berlin, 19.06.2008 - 86 T 455/08

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses über die Beauftragung eines Sachverständigen in

    Dieser lediglich vorbereitende Charakter des Beschlusses schließt seine Anfechtbarkeit aus (vgl. BGH NJW-RR 1998, 1579 = ZIP 1999, 319 [BGH 02.07.1998 - IX ZB 33/98] ; OLG Brandenburg NZI 2001, 42; OLG Celle ZIP 2001, 127; zum Zivilprozess: Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 355 Rn. 7; zum FGG: Jansen/Briesemeister, FGG, 3. Aufl., § 19 Rn. 22).

    Selbst wenn man eine grundsätzliche Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Beauftragung eines Sachverständigen annehmen würde, wäre der Beschluss nach § 6 Abs. 1 InsO nicht angreifbar, weil ein Rechtsmittel nicht vorgesehen ist (vgl. OLG Brandenburg NZI 2001, 42; OLG Celle ZIP 2001, 127, 128).

  • LG Frankfurt/Oder, 22.12.2005 - 19 T 825/05

    Ablehnung eines vom Gericht bestellten Sachverständigen bei Besorgnis der

    Auch die Anordnung der Einholung eines Gutachtens und die Beauftragung eines bestimmten Sachverständigen selbst ist nach einhelliger Auffassung in Literatur, und Rechtsprechung nicht anfechtbar, da es sich hierbei nicht um eine Entscheidung im Sinne des § 6 InsO , sondern um eine vorbereitende und verfahrensfördernde Maßnahme zur Erfüllung der Amtsermittlungspflicht, § 5 Abs. 1 InsO , handelt, gegen die die Insolvenzordnung kein Rechtsmittel vorsieht (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1998, 1579 [BGH 02.07.1998 - IX ZB 33/98] ; OLG Celle, ZIP 2001, 127; OLG Brandenburg, DZWIR 2000, 301 ; Kirchhof in HK-InsO, 3. Auflage, § 6 Rz. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4875
OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01 (https://dejure.org/2001,4875)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27.06.2001 - 4 W 2/01 (https://dejure.org/2001,4875)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 27. Juni 2001 - 4 W 2/01 (https://dejure.org/2001,4875)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Schadensersatzanspruch wegen der Belastung mit Unterhaltsleistungen ; Fehlverhalten der Ärzte bei Durchführung einer Sterilisation; Schutzbereich eines Behandlungsvertrages über eine Sterilisation nebst Ausschabung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; StGB §§ 218 ff. a.F.; ; BGB § 847

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 847
    Schadensersatz wegen eines missglückten Schwangerschaftsabbruchs

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114; StGB §§ 218 ff. (a.F.); BGB § 847
    Haftung des Arztes bei missglücktem Schwangerschaftsabbruch

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1391
  • VersR 2001, 1559
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
    Dabei ist für die Beurteilung des vorliegenden Geschehens im Januar 1995 maßgeblich die Rechtslage, wie sie durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 28. Mai 1993 (BVerfG NJW 1993, 1751 ff) präzisiert worden ist.

    Denn allein der Vortrag, die Antragstellerin zu 1. sei im Januar 1995 noch nicht verheiratet gewesen und habe lediglich für den Sohn Roman Mindestunterhalt erhalten, reicht noch nicht aus, einen rechtfertigenden Indikationstatbestand im Sinne eines schweren sozialen oder psychisch-personalen Konflikts anzunehmen (vgl. BGH VersR 1995, 964 ff unter Hinweis auf die vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1993, 1751, 1754 f) gestellten Anforderungen an die Unzumutbarkeit der Belastung für die Schwangere).

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 43/83

    Ersatz der Unterhaltsaufwendungen für ihr Kind wegen fehlgeschlagener

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
    So besteht ein Schmerzensgeldanspruch nach § 847 BGB im Falle vorwerfbarer Verhinderung eines Schwangerschaftsabbruchs nur mit Einschränkungen (BGH VersR 1985, 240).
  • BGH, 15.02.2000 - VI ZR 135/99

    Schadensersatz bei Nichterkennen einer Schwangerschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
    Während es in den Entscheidungen BGH VersR 2000, 634 und OLG Naumburg, VersR 1999, 1244 in den Behandlungsverträgen nicht um eine - auch wirtschaftlich begründete - Vermeidung einer Schwangerschaft ging, liegt hier die Sache insoweit anders, als die primär auf die Durchführung der Sterilisation gerichtete Behandlung nach dem Vortrag der Antragsteller auch wirtschaftliche Gründe gehabt haben soll und, worauf maßgebend abzustellen ist, mit der Ausschabung ein Abbruch einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft unstreitig gerade beabsichtigt war, so dass auch diesem Teil des Eingriffs bei der Bemessung des Schutzbereiches des Behandlungsvertrages ein Gewicht zukommen kann.
  • OLG Naumburg, 26.05.1998 - 11 U 2100/97

    Schadensersatzpflicht eines Frauenarztes wegen nicht erkannter Schwangerschaft

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
    Während es in den Entscheidungen BGH VersR 2000, 634 und OLG Naumburg, VersR 1999, 1244 in den Behandlungsverträgen nicht um eine - auch wirtschaftlich begründete - Vermeidung einer Schwangerschaft ging, liegt hier die Sache insoweit anders, als die primär auf die Durchführung der Sterilisation gerichtete Behandlung nach dem Vortrag der Antragsteller auch wirtschaftliche Gründe gehabt haben soll und, worauf maßgebend abzustellen ist, mit der Ausschabung ein Abbruch einer möglicherweise bereits bestehenden Schwangerschaft unstreitig gerade beabsichtigt war, so dass auch diesem Teil des Eingriffs bei der Bemessung des Schutzbereiches des Behandlungsvertrages ein Gewicht zukommen kann.
  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 356/93

    Rechtmäßigkeit eines Schwangerschaftsabbruchs als Haftungsvoraussetzung

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
    Denn allein der Vortrag, die Antragstellerin zu 1. sei im Januar 1995 noch nicht verheiratet gewesen und habe lediglich für den Sohn Roman Mindestunterhalt erhalten, reicht noch nicht aus, einen rechtfertigenden Indikationstatbestand im Sinne eines schweren sozialen oder psychisch-personalen Konflikts anzunehmen (vgl. BGH VersR 1995, 964 ff unter Hinweis auf die vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1993, 1751, 1754 f) gestellten Anforderungen an die Unzumutbarkeit der Belastung für die Schwangere).
  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 244/83

    Mißlungener Schwangerschaftsabbruch bei Notlagenindikation

    Auszug aus OLG Schleswig, 27.06.2001 - 4 W 2/01
    Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Antragsteller mittlerweile verheiratet sind und dass im Falle einer Prozesskostenhilfebewilligung zumindest dem Antragsteller zu 2. eine Ratenverpflichtung aufzuerlegen wäre, könnte eine Zumutbarkeit durch sich günstig entwickelnde wirtschaftliche Verhältnisse eingetreten sein, womit ein eventueller Anspruch auf Schadensersatz ab dem maßgebenden Zeitpunkt nicht mehr bestehen könnte (BGH VersR 1985, 965).
  • LG Cottbus, 23.02.2010 - 11 O 48/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Bewerbung eines Geräts mit der behaupteten

    37 Bei der Feststellung einer irreführenden Werbung nach § 5 Abs. 1 UWG trifft zwar grundsätzlich den Unterlassungskläger die Darlegungs- und Beweislast für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung, hier mithin die fehlende Zwecktauglichkeit des angepriesenen Produktes, das es sich insoweit um eine anspruchsbegründende Voraussetzung des Irreführungstatbestandes handelt (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1391).
  • OLG Bamberg, 29.10.2009 - 3 U 126/09
    Bei der Feststellung einer irreführenden Werbung nach § 5 Abs. 1 UWG trifft zwar nach allgemeinen prozessrechtlichen Grundsätzen den Unterlassungskläger die Darlegungs- und Beweislast bzw. hier Glaubhaftmachungslast für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung, vorliegend die fehlende Zwecktauglichkeit des angepriesenen Produktes, da es sich insoweit um eine anspruchsbegründende Voraussetzung des Irreführungstatbestandes handelt (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1391/1392 _ Reumalind II _; Hefermehl/Köhler/Bornkamm UWG 27. Aufl. § 5 Rn. 3.19).
  • LG Darmstadt, 07.07.2009 - 16 O 142/09

    Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung im Internet mit wissenschaftlich

    c) Bei der Feststellung einer irreführenden Werbung nach § 5 Abs. 1 UWG trifft zwar grundsätzlich den Unterlassungskläger die Darlegungs- und Beweislast bzw. die Glaubhaftmachungslast für die Unrichtigkeit der Werbebehauptung, hier mithin die fehlende Zwecktauglichkeit des angepriesenen Produktes, da es sich insoweit um eine anspruchsbegründende Voraussetzung des Irreführungstatbestandes handelt (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1391 - 1392- Reumalind II - zitiert nach juris; OLG Karlsruhe MD 2006, 612 - 618 zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 30.01.2001 - 1 W 31/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6901
OLG Jena, 30.01.2001 - 1 W 31/01 (https://dejure.org/2001,6901)
OLG Jena, Entscheidung vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 (https://dejure.org/2001,6901)
OLG Jena, Entscheidung vom 30. Januar 2001 - 1 W 31/01 (https://dejure.org/2001,6901)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    GKG § 12 Abs. 1 § 15; ZPO §§ 3 ff
    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens - Mängelbeseitigungskosten - Sachverständigengutachten - Kostenschätzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 13.12.1996 - 16 W 79/96

    Wert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2001 - 1 W 31/01
    Geht es um behauptete Baumängel, sind hierfür die tatsächlichen Mängelbehauptungen in der Antragsschrift als Ausgangspunkt heranzuziehen und zu ermitteln, welcher objektiv gerechtfertigte Streitwert -nämlich welche geschätzten Mangelbeseitigungskosten- sich daraus ergibt (OLG Köln, OLG-Report 1997, S. 135, 136).
  • OLG Köln, 09.11.1992 - 9 W 69/92

    Streitwert; Selbständiges Beweisverfahren; Hauptsachewert; Anhängigkeit der

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2001 - 1 W 31/01
    Maßgeblich ist das Interesse des Antragstellers zur Zeit der Einreichung seines Antrages, §§ 15 GKG, 4 ZPO (OLG Koblenz, JurBüro 1993, S. 552; OLG Köln, JurBüro 1993, S. 552, 553; Thüringer OLG Jena, B. v. 04.04.1995, 5 W 109/95).
  • OLG Köln, 17.07.1995 - 26 WF 43/95

    VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE ERÖRTERUNGSGEBÜHR

    Auszug aus OLG Jena, 30.01.2001 - 1 W 31/01
    Dabei kann auch auf Angaben eines Privatsachverständigen zurückgegriffen werden, wenn der Antragsteller seine Einschätzung der Mangelbeseitigungskosten hierauf gestützt hat (Anders/Gehle, aaO, Rn. 3), da diese Angaben ein brauchbarer Maßstab für die gerichtliche Wertfestsetzung sein können (Thüringer OLG, OLG-Report 1996, S. 12).
  • OLG Karlsruhe, 31.05.2010 - 4 W 17/10

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

    Wird ein Sachverständigengutachten eingeholt, das auch die Höhe dieser Kosten klären soll, sind regelmäßig die vom Sachverständigen geschätzten Mangelbeseitigungskosten für den Streitwert maßgeblich (vgl. BGH, NJW 2004, 3488, 3490; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 827, 828; OLG Stuttgart, NZBau 2009, 39 ; OLG Jena, Beschluss vom 30.01.2001 - 1 W 31/01 -, zitiert nach Juris).
  • OLG Karlsruhe, 24.02.2020 - 9 W 55/19

    Bemessung des Streitwerts im selbständigen Beweisverfahren

    Die Kostenschätzung des Sachverständigen - vorliegend 43.058,05 EUR - ist für die Wertfestsetzung sowohl maßgeblich, wenn der Sachverständige die Mängel bestätigt, als auch dann, wenn der Sachverständige Sanierungskosten beziffert, für welche die Antragsgegnerin nicht verantwortlich ist (vgl. BGH, a. a. O.; OLG Düsseldorf, OLGR 2009, 364, OLG Jena, OLGR 2001, 132).
  • OLG Naumburg, 24.04.2015 - 12 W 85/14

    Streitwert des selbstständigen Beweisverfahrens: Festsetzung auf Grundlage der

    Dies kann bedeuten, dass dann, wenn im selbständigen Beweisverfahren nicht alle behaupteten Mängel festgestellt werden, für die Streitwertfestsetzung diejenigen Kosten überschlägig zu schätzen sind, die sich ergeben hätten, wenn jene Mängel festgestellt worden wären (vgl. BGH MDR 2005, 162; OLG Düsseldorf NZBau 2010, 705; OLG Celle NJW-RR 2004, 234; OLG Celle AGS 2014, 560; OLG Köln JurBüro 2013, 423; OLG Jena OLG-Report 2001, 132; Herget in Zöller, ZPO, 30. Aufl., Rdn. 16 zu § 3 ZPO "Selbständiges Beweisverfahren").
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.05.2001 - 10 U 1162/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8853
OLG Koblenz, 18.05.2001 - 10 U 1162/99 (https://dejure.org/2001,8853)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.05.2001 - 10 U 1162/99 (https://dejure.org/2001,8853)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Mai 2001 - 10 U 1162/99 (https://dejure.org/2001,8853)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Krankenversicherung; Behandlungskosten; Privatärztliche Leistung; Krankenhausleistung; Auslagenersatz

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 101 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; GOÄ § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    Haftung des Versicherers für eine Zusage durch einen Versicherungsagenten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 30.08.1990 - 5 U 181/89

    Vorliegen eines Vertragsschlusses über eine Versicherung für eine Yacht aufgrund

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2001 - 10 U 1162/99
    Dies gilt nach Auffassung des Senats gleichermaßen für Agentenerklärungen bei der Anbahnung eines Versicherungsvertrags wie für entsprechende, auf den Vertragsinhalt bezogene Erklärungen im Rahmen eines bestehenden Versicherungsverhältnisses, soweit diese, wie beim vorliegenden Fall einer Deckungsanfrage, Vertrauensgrundlage für ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers sind (vgl. Prölss/Martin, a.a.O. Rdnr. 29; OLG Köln, RuS 1990, S. 325, OLG Karlsruhe, RuS 1993, S. 331).
  • OLG Karlsruhe, 17.12.1992 - 12 U 210/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.05.2001 - 10 U 1162/99
    Dies gilt nach Auffassung des Senats gleichermaßen für Agentenerklärungen bei der Anbahnung eines Versicherungsvertrags wie für entsprechende, auf den Vertragsinhalt bezogene Erklärungen im Rahmen eines bestehenden Versicherungsverhältnisses, soweit diese, wie beim vorliegenden Fall einer Deckungsanfrage, Vertrauensgrundlage für ein bestimmtes Verhalten des Versicherungsnehmers sind (vgl. Prölss/Martin, a.a.O. Rdnr. 29; OLG Köln, RuS 1990, S. 325, OLG Karlsruhe, RuS 1993, S. 331).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 7 U 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,12656
OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 7 U 99/00 (https://dejure.org/2001,12656)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.04.2001 - 7 U 99/00 (https://dejure.org/2001,12656)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. April 2001 - 7 U 99/00 (https://dejure.org/2001,12656)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Lebensversicherung ; Pfändung; Rückabtretung; Kündigung; Kündigungserklärung; Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

  • Judicialis

    ALB § 13 Abs. 4; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Pfändung abgetretener Lebensversicherung - Rückabtretung - Pfändung künftiger Forderungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 09.02.1999 - 4 U 38/98

    Sicherungsabtretung der Rechte aus einer Versicherung an den Versicherer für ein

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 7 U 99/00
    Es entspricht einhelliger Meinung, dass ein wegen abgetretener Forderung fehlgeschlagener und damit nichtiger Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht dadurch Wirksamkeit erlangen kann, dass die abgetretene Forderung an den Zedenten rückabgetreten wird (vgl. BGH in NJW 1971.1939 ff., 1941; BGH in NJW 1987.1703 ff., 1705; BAG in NJW 1993.2699, 2700; OLG Düsseldorf in VersR 1999, 1009; Zöller a.a.O.; Thomas-Putzo a.a.O.).

    Da im vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass sich die Pfändung auch auf künftig zu erwerbende Forderungen erstrecken soll, fehlt, hätte die Pfändung nur die dem Kläger als Vollstreckungsschuldner zum Pfändungszeitpunkt bereits (oder noch) zustehenden Ansprüche erfassen können (vgl. OLG Karlsruhe in NJW-RR 1993, 242; OLG Düsseldorf in VersR 1999, 1009; Stöber a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 30.07.1991 - 17 U 225/89
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.04.2001 - 7 U 99/00
    Da im vorliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ein ausdrücklicher Hinweis darauf, dass sich die Pfändung auch auf künftig zu erwerbende Forderungen erstrecken soll, fehlt, hätte die Pfändung nur die dem Kläger als Vollstreckungsschuldner zum Pfändungszeitpunkt bereits (oder noch) zustehenden Ansprüche erfassen können (vgl. OLG Karlsruhe in NJW-RR 1993, 242; OLG Düsseldorf in VersR 1999, 1009; Stöber a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.09.2000 - 13 WF 126/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10424
OLG Schleswig, 25.09.2000 - 13 WF 126/00 (https://dejure.org/2000,10424)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.09.2000 - 13 WF 126/00 (https://dejure.org/2000,10424)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. September 2000 - 13 WF 126/00 (https://dejure.org/2000,10424)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung; Beschwerde; Unanfechtbarkeit der Hauptsache; Nebenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 620; ; ZPO § 620 b; ; ZPO § 620 c; ; GKG § 25

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung in Familiensachen - Beschwerden gegen Zwischen- und Nebenentscheidungen - unanfechtbare Hauptsache - Streitwertfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Bremen, 15.11.1990 - 4 WF 145/90
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2000 - 13 WF 126/00
    Aus den dortigen Ausführungen ergibt sich, dass u.a. das Oberlandesgericht Bremen (FamRZ 1991, 1080) und das Kammergericht Berlin (FamRZ 1980, 1142) die Auffassung vertreten, trotz der gesetzlich geregelten Beschränkung der Anfechtung von Endentscheidungen im Anordnungsverfahren sei die Anfechtung von Zwischen- und Nebenentscheidungen, insbesondere auch hinsichtlich der Streitwertfestsetzung (Kammergericht, a.a.O.) nicht ausgeschlossen.
  • OLG Düsseldorf, 14.01.1994 - 3 WF 234/93

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung; Rücknahme des Antrags; Kostenverteilung;

    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2000 - 13 WF 126/00
    U.a. die Oberlandesgerichte Düsseldorf (FamRZ 1994, 1187) und Köln (FamRZ 1986, 695) vertreten dem gegenüber die Auffassung, dass der Beschwerderechtszug generell nicht weiter gehen könne als der Hauptsacherechtszug, dass also in Fällen wie den vorliegenden, weil die Hauptentscheidung unanfechtbar sei, das Beschwerdegericht auch nicht mit Zwischen- und Nebenentscheidungen befasst werden könne.
  • OLG Köln, 18.02.1986 - 25 WF 23/86
    Auszug aus OLG Schleswig, 25.09.2000 - 13 WF 126/00
    U.a. die Oberlandesgerichte Düsseldorf (FamRZ 1994, 1187) und Köln (FamRZ 1986, 695) vertreten dem gegenüber die Auffassung, dass der Beschwerderechtszug generell nicht weiter gehen könne als der Hauptsacherechtszug, dass also in Fällen wie den vorliegenden, weil die Hauptentscheidung unanfechtbar sei, das Beschwerdegericht auch nicht mit Zwischen- und Nebenentscheidungen befasst werden könne.
  • OLG Bamberg, 13.05.2011 - 2 WF 102/11

    Einstweiliges Anordnungsverfahren auf Verfahrenskostenvorschuss: Festsetzung des

    Aus der fehlenden Anfechtungsmöglichkeit der Hauptsacheentscheidung hat ein Teil der Rechtsprechung die Konsequenz gezogen, dass in diesen Fällen Neben- und Zwischenentscheidungen ebenfalls nicht angefochten werden können (OLG Schleswig vom 25.9.2000, 13 WF 126/00 = OLGR Schleswig 2001, 95-96).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 13.06.2000 - 15 U 138/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,23471
OLG Köln, 13.06.2000 - 15 U 138/99 (https://dejure.org/2000,23471)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.06.2000 - 15 U 138/99 (https://dejure.org/2000,23471)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. Juni 2000 - 15 U 138/99 (https://dejure.org/2000,23471)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - OVB 6 -, Grenzen der Aufrechnung mit titulierter Forderung, Nachbearbeitungsgrundsätze, Nachbearbeitungspflicht, Grenzen der Nachbearbeitung, Bagatellgrenze, Kleinststorni, Darlegungs- und Beweislast, VV, Provisionsrückforderungsanspruch, notleidende ...

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Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   KG, 03.04.2001 - 9 U 725/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11042
KG, 03.04.2001 - 9 U 725/00 (https://dejure.org/2001,11042)
KG, Entscheidung vom 03.04.2001 - 9 U 725/00 (https://dejure.org/2001,11042)
KG, Entscheidung vom 03. April 2001 - 9 U 725/00 (https://dejure.org/2001,11042)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Geschäftsführereigenschaft; Konkursreife; Gesellschaftsfortführung; Haftung des Bevollmächtigten; Sozialversicherungsbeiträge; Sittenwidrige Schädigung

  • Judicialis

    BGB § 823; ; BGB § 826; ; StGB § 266 a; ; GmbHG § 64

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 § 826; StGB § 266a; GmbHG § 64
    Haftung eines nicht zum Geschäftsführer bestellten Bevollmächtigten einer GmbH für die Abführung von Beiträgen zur Sozialversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.03.1999 - II ZR 159/98

    Anspruch eines Sozialversicherers auf Schadensersatz wegen verspäteter

    Auszug aus KG, 03.04.2001 - 9 U 725/00
    Zum anderen können Sozialversicherungsträger, die Ansprüche auf Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen gegen eine insolvente GmbH nach dem Zeitpunkt erworben haben, in dem ihr Geschäftsführer hätte Konkursantrag stellen müssen, von diesem nicht im Wege des Schadensersatzes nach § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 64 Abs. 1 GmbHG Erfüllung der Beitragsschuld der GmbH verlangen (BGH NJW 1999, 2182, 2183).

    Dennoch sind auch diese Ansprüche nicht in den Schutzbereich des § 64 Abs. 1 GmbHG einbezogen, weil die betreffende Gläubigerstellung im Rechtsinne nicht -- wie bei den sogenannten Neugläubigem -- auf der Versäumung der Konkursantragspflicht beruht, sondern auf dem Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses (BGH NJW 1999, 2182, 2183).

    Ein solches (positives) Interesse der Sozialversicherungsträger wird im Rahmen der §§ 823 Abs. 2 BGB, 64 Abs. 1 GmbHG nicht geschützt (BGH NJW 1999, 2182, 2183) und vermag deshalb auch im Rahmen eines Schadensersatzbegehrens wegen sittenwidriger Schädigung, gestützt auf vorsätzliche Konkursverschleppung, den Anspruch nicht zu begründen.

    Insoweit besteht allein die Pflicht, fristgerecht Konkursantrag zu stellen (BGH NJW 1999, 2182, 2183).

  • BGH, 26.06.1989 - II ZR 289/88

    Schadensersatzansprüche der Bundesanstalt für Arbeit bei Verletzung der

    Auszug aus KG, 03.04.2001 - 9 U 725/00
    In der Berufungsbegründung hat sie sich darauf gestützt, dass nach ihrem -- unbestrittenen -- Vorbringen die Gesellschaft bereits zum 30. Mai 1995 konkursreif gewesen sei und sich insoweit auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26. Juni 1989 (NJW 1989, 3277 ff) bezogen, in der der Bundesgerichtshof in einer vorsätzlichen Konkursverschleppung zugleich den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB gesehen hat.

    a) Grundsätzlich kann zwar die vorsätzliche Konkursverschleppung den Tatbestand einer sittenwidrigen Schädigung im Sinne des § 826 BGB erfüllen (vgl. BGH NJW 1989, 3277, 3279).

  • BGH, 30.05.2000 - IX ZR 121/99

    Zusammenwirken von Immobilienmakler und Rechtsanwalt

    Auszug aus KG, 03.04.2001 - 9 U 725/00
    Nach den deliktsrechtlichen Vorschriften kann grundsätzlich nur Ersatz des sogenannten negativen Interesses verlangt werden; der Verletzte ist danach so zu stellen, wie er ohne das haftungsbegründende Ereignis stünde (vgl. BGH WM 2000, 1596, 1599; Palandt-Thomas, BGB, 60. Auflage, Rdnr. 159 zu § 823 BGB).
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