Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03   

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OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03 (https://dejure.org/2003,505)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03.12.2003 - 20 W 6/03 (https://dejure.org/2003,505)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 03. Dezember 2003 - 20 W 6/03 (https://dejure.org/2003,505)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Minderheitsaktionären an einer Aktiengesellschaft; Prüfung von Barabfindungen durch Hauptaktionäre; Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf eine GmbH als Hauptaktionärin

  • Judicialis

    AktG § 327a; ; AktG § 327c; ; AktG § 327d; ; AktG § 327f; ; HGB § 319; ; GG Art 14

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Ausschluss von Minderheitsaktionären bei einer Aktionärsversammlung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Squeeze-out: Anforderungen an den Übertragungsbericht ? Fehlende Unabhängigkeit des gerichtlich bestellten Übertragungsprüfers?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG §§ 327a ff; HGB § 319; GG Art. 14
    Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung durch sachverständigen Prüfer beim Squeeze-out zeitgleich mit Erstellung des Berichts durch Hauptaktionär ("Alcatel SEL AG")

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2003, 2363
  • DB 2004, 60
  • NZG 2004, 146
 
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Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Köln, 06.10.2003 - 18 W 35/03

    Rechtsfolgen der Unterwerfung unter ein Schiedsabkommen durch die russische

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
    Offensichtlich unbegründet ist eine Anfechtungsklage, wenn das Ergebnis der sachlichen und rechtlichen Beurteilung der Anfechtungsklage eindeutig ist, auch wenn dabei schwierige Rechtsfragen zu beurteilen sind (OLG Stuttgart AG 2003, 456; OLG Hamburg NZG 2003, 539; OLG Köln BB 2003, 2307).

    a) Die Vorschriften der §§ 327a ff. AktG sind nicht wegen Verstoßes gegen Art. 14 GG verfassungswidrig (OLG Hamburg NZG 2003, 978; NZG 2002, 539; OLG Köln BB 2003, 2307; OLG Oldenburg NZG 2003, 691).

    b) Die Sicherungen dafür, dass ein zum Ausscheiden gezwungener Aktionär erhält, was seine gesellschaftliche Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, sind ausreichend (OLG Hamburg NZG 2003, 978; OLG Köln BB 2003, 2307).

    Eine ausreichende Sicherung im verfassungsrechtlichen Sinn besteht auch, wenn man die Bankbürgschaft nur auf die vom Hauptaktionär festgelegte, nicht aber auf die sich im Spruchverfahren ergebende Abfindung bezieht (so OLG Köln BB 2003, 2307; Hasselbach in KölnerKomm. WpÜG, § 327c Rn 32; Hüffer, AktG, 5. Aufl., § 327b Rn. 10; a.A. Heidel/Locher AnwK-AktR § 327b Rn. 15).

    Das danach noch verbleibende finanzielle Risiko berührt die verfassungsmäßigen Rechte der Minderheitsaktionäre nicht in einem Ausmaß, das den Ausschluss der Minderheitsaktionäre verfassungswidrig werden lässt (OLG Köln BB 2003, 2307).

  • BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

    Zum Schutz von Minderheitsaktionären bei "übertragender Auflösung"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
    Umgekehrt sind zahlreiche Maßnahmen, die im Interesse eines Großaktionärs liegen können, erheblich erleichtert, wenn sich alle Aktien in der Hand eines Aktionärs befinden (BVerfG NZG 2000, 1117).

    Im Vordergrund steht für Minderheitsaktionäre die Vermögenskomponente der Anlage, nämlich die Auswahlentscheidung des Aktieneigentümers hinsichtlich seiner Kapitalanlage (BVerfG NZG 2000, 1117; BVerfG DB 2003, 2380).

  • OLG Hamburg, 08.08.2003 - 11 U 45/03

    Verfassungsmäßigkeit des Squeeze-out ("Volksfürsorge Holding AG")

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
    a) Die Vorschriften der §§ 327a ff. AktG sind nicht wegen Verstoßes gegen Art. 14 GG verfassungswidrig (OLG Hamburg NZG 2003, 978; NZG 2002, 539; OLG Köln BB 2003, 2307; OLG Oldenburg NZG 2003, 691).

    b) Die Sicherungen dafür, dass ein zum Ausscheiden gezwungener Aktionär erhält, was seine gesellschaftliche Beteiligung an dem arbeitenden Unternehmen wert ist, sind ausreichend (OLG Hamburg NZG 2003, 978; OLG Köln BB 2003, 2307).

  • BVerfG, 25.07.2003 - 1 BvR 234/01

    Schutz von Minderheitsaktionären bei Verschmelzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
    Im Vordergrund steht für Minderheitsaktionäre die Vermögenskomponente der Anlage, nämlich die Auswahlentscheidung des Aktieneigentümers hinsichtlich seiner Kapitalanlage (BVerfG NZG 2000, 1117; BVerfG DB 2003, 2380).
  • BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 1613/94

    Bei dem Ausgleich oder der Abfindung für Aktionäre darf der Börsenkurs der Aktien

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
    Der Gesetzgeber kann es aus gewichtigen Gründen des Gemeinwohls für angebracht halten, die Interessen der Minderheitsaktionäre an der Erhaltung ihrer im Aktieneigentum repräsentierten Vermögenssubstanz hinter die Interessen an einer freien Entfaltung der unternehmerischen Initiative im Konzern zurücktreten zu lassen (BVerfGE 100, 289).
  • BGH, 25.11.2002 - II ZR 49/01

    Zur Ordnungsmäßigkeit der Einberufung einer Hauptversammlung und zur Anfechtung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
    Die Zahlen des Ertragswertgutachtens haben daher mit den Ist-Zahlen der Jahresabschlussrechnung als Aufwands- und Ertragsrechnung wenig gemein (BGH NZG 2003, 216).
  • BGH, 30.04.1992 - III ZR 151/91

    Nichtigkeit des Prüfungsauftrages bei früherer Mitwirkung des Abschlußprüfers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
    Diese Einwirkung ist Ausfluss der Prüfertätigkeit (BGH NJW 1992, 2021).
  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/00

    Rückstellungen - Rückstellung für Bürgschaft des Besitzgesellschafters zulässig

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
    a) Die Vorschriften der §§ 327a ff. AktG sind nicht wegen Verstoßes gegen Art. 14 GG verfassungswidrig (OLG Hamburg NZG 2003, 978; NZG 2002, 539; OLG Köln BB 2003, 2307; OLG Oldenburg NZG 2003, 691).
  • BGH, 21.04.1997 - II ZR 317/95

    Unzulässige Mitwirkung eines Wirtschaftsprüfers

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
    Die Abgrenzung zwischen der verbotenen Mitwirkung und der zulässigen Beratung im Rahmen der Prüfung ist an der Funktion des § 319 Abs. 2 Nr. 5 HGB, der Wahrung der Unabhängigkeit der Prüfung, auszurichten (BGHZ 135, 260).
  • OLG Hamburg, 11.04.2003 - 11 U 215/02

    Anforderungen an das Angebot einer Barabfindung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 03.12.2003 - 20 W 6/03
    Offensichtlich unbegründet ist eine Anfechtungsklage, wenn das Ergebnis der sachlichen und rechtlichen Beurteilung der Anfechtungsklage eindeutig ist, auch wenn dabei schwierige Rechtsfragen zu beurteilen sind (OLG Stuttgart AG 2003, 456; OLG Hamburg NZG 2003, 539; OLG Köln BB 2003, 2307).
  • OLG Oldenburg, 30.09.2002 - 1 W 45/02

    Aktienrechtliche Beschwerde; Wirksamkeit des Hauptversammlungsbeschlusses ;

  • LG Berlin, 08.09.2003 - 93 O 47/03
  • OLG Stuttgart, 13.03.2002 - 20 W 32/01

    Konsequenz der rechtsmissbräuchlichen Erhebung einer Beschlussanfechtungsklage

  • OLG Stuttgart, 17.03.2010 - 20 W 9/08

    Barabfindung im Rahmen eines Squeeze-Out: Prognose künftiger Erträge bei einer

    Nach Abschluss eines vor dem Senat unter 20 W 6/03 geführten Freigabeverfahrens durch Beschluss vom 03.12.2003 wurde der Übertragungsbeschluss am 16.12.2003 in das Handelsregister eingetragen; die Eintragung wurde am 31.12.2003 im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

    (OLG Stuttgart, ZIP 2003, 2363 [juris Rn. 8].) Dass nur der von der Antragsgegnerin angebotene Abfindungsbetrag, nicht aber etwaige Erhöhungsbeträge durch Bankbürgschaft abgesichert sind, ist ebenfalls nicht zu beanstanden.

    (OLG Stuttgart, ZIP 2003, 2363 [juris Rn. 29]; BVerfG, ZIP 2007, 1261 [juris Rn. 25].).

    Der Umstand, dass P von der Antragsgegnerin vorgeschlagen wurde, führt zu keinem anderen Ergebnis; (OLG Stuttgart, ZIP 2003, 2363 [juris Rn. 19].) die Unabhängigkeit der Prüferin wird dadurch nicht tangiert.

    (OLG Stuttgart, NZG 2004, 146 [juris Rn. 21 ff.]; OLG Stuttgart, NZG 2007, 112 [juris Rn. 26]; BGH, ZIP 2006, 2080 [juris Rn. 14].) Schließlich ist der Inhalt des Prüfungsberichts entgegen der Auffassung einzelner Antragsteller nicht unzureichend.

  • OLG Stuttgart, 03.12.2008 - 20 W 12/08

    Handelsregistereintragung eines Squeeze-out-Beschlusses: Offensichtliche

    Es genügt, wenn das Gericht aufgrund einer umfassenden rechtlichen Prüfung des Sachverhalts nach seiner freien Überzeugung zu dem Ergebnis gelangt, dass die Klage mit hoher Wahrscheinlichkeit unbegründet ist, also die Rechtsfragen aus der Sicht des erkennenden Gerichts eindeutig im Sinne einer Unbegründetheit zu beantworten sind, ohne dass es darauf ankommt, ob auch andere Standpunkte dazu vertreten werden (OLG Stuttgart AG 2008, 464; OLGR 2002, 337, 339; NZG 2004, 146, 147 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Frankfurt ZIP 2008, 1968 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Karlsruhe OLGR 2007, 94, 95 [zu § 246a Abs. 2 AktG]; OLG Frankfurt NJOZ 2006, 870, 875; OLG München NZG 2006, 398, 399 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamburg NZG 2005, 86 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamm AG 2005, 361; OLG Hamm OLGR 2005, 565, 566 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Düsseldorf NZG 2004, 328, 329 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Köln BB 2003, 2307 [zu §§ 327e Abs. 2, 319 Abs. 6 AktG]; OLG Hamburg WM 2003, 1271, 1277; Marsch-Barner in Kallmeyer, UmwG, 3. Aufl., § 16 Rn. 41; Decher in Lutter, UmwG, 3. Aufl., § 198 Rn. 43; Heckschen DNotZ 2007, 444, 447 m.w.N. auch zur abweichenden Ansicht).

    Eine Erstreckung der Gewährleistungserklärung auf eventuelle Erhöhungsbeträge, die sich aus dem Spruchverfahren ergeben können, ist nicht erforderlich (vgl. BGH NZG 2006, 117; OLG Stuttgart ZIP 2003, 2363, 2367; AG 2004, 105, 108; OLG Karlsruhe AG 2007, 92; OLG Düsseldorf AG 2005, 293, 296; OLG Hamm AG 2005, 773; OLG Hamburg NZG 2003, 978; Hasselbach in KK-WpÜG, a.a.O., § 327b Rn. 31; Hüffer, a.a.O., § 327b Rn. 10; Fuhrmann/Simon WM 2002, 1211, 1216; Krieger BB 2002, 53, 58; Habersack in Emmerich/Habersack, a.a.O., 327b Rn. 15 m.w.N.).

    Es kann daher offen bleiben, ob dies nach der Gesetzeslage überhaupt erforderlich gewesen wäre (ablehnend etwa OLG Stuttgart AG 2004, 105, 108; OLG Karlsruhe AG 2007, 92; Fuhrmann/Simon WM 2002, 1211, 1216; Habersack in Emmerich/Habersack, a.a.O., 327b Rn. 15 m.w.N.).

    Nach der ständigen Rechtsprechung ist eine derartige Parallelprüfung nicht zu beanstanden (etwa BGH NZG 2006, 905, 907; OLG Stuttgart NZG 2004, 146; OLG Düsseldorf NZG 2004, 328; NZG 2005, 347; AG 2005, 654; OLG Frankfurt a.M. AG 2006, 249 - T-Online; AG 2008, 167, 170 - Wella; AG 2008, 826; AG 2008, 827; OLG Karlsruhe AG 2007, 92, 93; OLG Hamburg ZIP 2004, 2288, 2289; Puszkajler ZIP 2003, 518, 521; Ott DB 2003, 1615, 1617; Schautes DB 2004, 591, 593).

    Aus einem zeitlichen Zusammenhang kann nicht abgeleitet werden, dass eine Prüfung nicht stattgefunden hat (vgl. etwa OLG Stuttgart NZG 2004, 146).

    Der Hauptaktionär seinerseits wird dieser Aufforderung nach § 327d S. 2 AktG - auch ohne rechtliche Verpflichtung (dazu OLG Stuttgart ZIP 2003, 2363, 2364; Grunewald, a.a.O., § 327d Rn. 3; Hasselbach in KK-WpÜG, a.a.O., § 327d Rn. 6 m.w.N.) - entsprechen und darauf bedacht sein, Zweifel der Aktionäre an dem Vorliegen der Übertragungsvoraussetzungen durch Auskünfte und Nachweise auszuräumen, um eine Anfechtung des Hauptversammlungsbeschlusses zu vermeiden (vgl. auch Grunewald, a.a.O., § 327d Rn. 4).

  • OLG Stuttgart, 17.10.2011 - 20 W 7/11

    Spruchverfahren: Überprüfung der Angemessenheit einer angebotenen Abfindung

    (2) Der Umstand, dass der Prüfungsbericht der ESP und das Unternehmenswertgutachten der IVA zeitlich teilweise parallel erstellt wurden, schadet nicht (vgl. OLG Stuttgart, NZG 2004, 146 [juris Rn. 21 ff.]; OLG Stuttgart, NZG 2007, 114 [juris Rn. 26]; BGH ZIP 2006, 2080 [juris Rn. 14]).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 10.02.2004 - 8 U 2225/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3296
OLG Dresden, 10.02.2004 - 8 U 2225/03 (https://dejure.org/2004,3296)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10.02.2004 - 8 U 2225/03 (https://dejure.org/2004,3296)
OLG Dresden, Entscheidung vom 10. Februar 2004 - 8 U 2225/03 (https://dejure.org/2004,3296)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer

    Anspruch einer gemeinnützigen Stiftung gegen eine Bank wegen Beratungsfehlern im Zusammenhang mit der Anlage des Stiftungsvermögens in Aktien- und Rentenfonds; Antrag einer Stiftung auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Einsatz von Stiftungsvermögen zur ...

  • Judicialis

    ZPO §§ 114 ff.; ; ZPO § 115; ; ZPO § 116 I Nr. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 114 ff.; ZPO § 115; ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 2
    Keine PKH für Schadensersatzklage einer vermögenden gemeinnützigen Stiftung wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • Der Betrieb

    Keine Prozesskostenhilfe für Schadensersatzklage einer vermögenden gemeinnützigen Stiftung wegen fehlerhafter Anlageberatung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    ZPO § 116
    Keine Pflicht der Bank, bei der Anlageberatung das stiftungsrechtliche Vermögenserhaltungsgebot zu wahren

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1498
  • WM 2004, 1278
  • DB 2004, 923
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 21.07.1999 - I S 6/98

    Gemeinnütziger Verein; PKH

    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2004 - 8 U 2225/03
    Das Gebot kann indes nicht zur Folge haben, die Klägerin von der Tragung der Prozesskosten freizustellen und diese Kosten dem Staat und damit letztlich der Allgemeinheit aufzuerlegen (ähnlich BFH, Beschluss vom 21.07.1999 - Az: I S 6/98 - zu einem gemeinnützigen Verein).
  • OLG Hamburg, 03.02.1987 - 5 W 2/87
    Auszug aus OLG Dresden, 10.02.2004 - 8 U 2225/03
    Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zu der von der Klägerin zitierten Entscheidung des OLG Hamburg (NJW-RR 1987, 894 = MDR 1987, 502).
  • OLG Frankfurt, 21.06.2017 - 17 U 160/16

    Anlageberatung: Keine generelle Unvereinbarkeit der Empfehlung geschlossener

    Abgesehen davon, dass es in erster Linie im Übrigen Aufgabe des Stiftungsvorstandes selbst ist, den aufsichtsrechtlichen Vorgaben gerecht zu werden (OLG Dresden, Beschluss vom 10.02.2004 - 8 U 2225/03 - , juris, Rn.18 f.), bedeutet die allgemein geltende Verpflichtung zur Erhaltung des Stiftungskapitals im Einklang mit der Argumentation der Beklagten keineswegs, dass lediglich Investitionen in Anlageprodukte mit garantiertem Kapitalerhalt zulässig gewesen wären.

    Wollte man die beratende Bank an der Empfehlung geschlossener Immobilienfonds gegenüber Stiftungen hindern, könnten die Stiftungsvorstände damit das Risiko der allein von ihnen getroffenen Anlageentscheidungen auf die sie beratenden Banken abwälzen (OLG Dresden, Beschluss vom 10.02.2004 - 8 U 2225/03 -, a.a.O., Rn.19).

  • OLG Frankfurt, 28.01.2015 - 1 U 32/13

    Bankenhaftung wegen für eine Stiftung nicht anlegergerechter Anlageberatung

    Zum anderen spielen Fachkenntnisse des Anlegers in Bezug auf die Anlegergerechtigkeit der Beratung keine Rolle, weil sie keinen Schluss auf seine Risikobereitschaft zulassen; auch ein besonders kompetenter Kunde ist auf seine Anlageziele zu befragen, und ihm ist ein dafür geeignetes Produkt zu empfehlen (vgl. BGH NJW 2011, 1949, 1951); der von der Beklagten herangezogene, stiftungsrechtliche Grenzen des Anlegers als für den Anlageberater unerheblich einstufende Prozesskostenhilfe-Versagungsbeschluss des OLG Dresden vom 10. 2.2004 (8 U 2225/03, OLGR 2005, 14 f.) ist durch die genannte Entscheidung des BGH überholt.
  • OLG Bamberg, 11.05.2009 - 4 U 92/08

    WIrksames Swapgeschäft eines Kommunalunternehmens

    Ein Wertpapierdienstleister ist grundsätzlich nicht verpflichtet, die Beratung eines kommunalen Versorgungsunternehmens auch auf das Bestehen eines allgemeinen Spekulationsverbots oder gar auf die Frage einer "möglichen" Unvereinbarkeit des beabsichtigten Geschäfts mit diesem Verbot (bzw. den entsprechenden Verwaltungsvorschriften) zu erstrecken (im Anschluss an OLG Dresden ZIP 2004, 1489 [richtig: ZIP 2004, 1498 - d. Red.] gegen OLG Naumburg WM 2005, 1313).

    Denn auch die Belange eines effektiven Anlegerschutzes erfordern es nicht, dass die Beraterseite gewissermaßen Aufgaben der staatlichen Rechtsaufsicht bzw. der auf Kundenseite gerade hierfür zuständigen Überwachungsgremien wahrnimmt (in diesem Sinne schon OLG Dresden ZIP 2004, 1498, 1499 für einen vergleichbar gelagerten Fall).

  • OLG Köln, 13.08.2014 - 13 U 128/13

    Schadensersatzansprüche einer kommunalen Gebietskörperschaft wegen des

    Die Annahme eines Beratungsverschuldens hätte also zur Folge, dass die Gemeinde das mit der Anlageentscheidung verbundene Risiko im Nachhinein auf das beratende Kreditinstitut abwälzen könnte (vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 11.5.2009 - 4 U 92/08, WM 2009, 1082; OLG Frankfurt, Urt. v. 4.8.2010 - 23 U 230/08, juris Rn. 45; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.9.2007 - 6 U 122/06, WM 2008, 66 - Hinweis auf das Kreditaufnahmeverbot nach §§ 220 Abs. 2 S. 1, 222 SGB V; OLG Dresden, Beschl. v. 10.2.2004 - 8 U 2225/03, WM 2004, 1278 - Hinweis auf stiftungsrechtliche Verpflichtungen).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2010 - 23 U 230/08

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Umfang der Beratungspflicht bei

    Denn auch die Belange eines effektiven Anlegerschutzes erfordern es nicht, dass die Beraterseite gewissermaßen Aufgaben der staatlichen Rechtsaufsicht bzw. der auf Kundenseite gerade hierfür zuständigen Überwachungsgremien wahrnimmt (vgl auch OLG Dresden ZIP 2004, 1498, 1499).
  • OLG Köln, 11.11.2015 - 13 U 159/13

    Inanspruchnahme einer kommunalen Gebietskörperschaft aus einem Zins-Swap-Vertrag

    Die Annahme eines Beratungsverschuldens unter diesem Aspekt hätte zur Folge, dass die Gemeinde das mit der Anlageentscheidung verbundene Risiko im Nachhinein auf das beratende Kreditinstitut abwälzen könnte (vgl. OLG Bamberg, Urt. v. 11.5.2009 - 4 U 92/08, WM 2009, 1082; OLG Frankfurt, Urt. v. 4.8.2010 - 23 U 230/08; ebenso OLG Düsseldorf, Urt. v. 20.9.2007 - 6 U 122/06, WM 2008, 66 - Hinweis auf das Kreditaufnahmeverbot nach §§ 220 Abs. 2 S. 1, 222 SGB V; OLG Dresden, Beschl. v. 10.2.2004 - 8 U 2225/03, WM 2004, 1278 - Hinweis auf stiftungsrechtliche Verpflichtungen).
  • KG, 13.04.2006 - 12 U 249/04

    Prozesskostenhilfe: Zumutbarer Vermögenseinsatz bei einem Verein mit dem Zweck

    Tut er das nicht, verhält er sich unangemessen, da die Prozesskosten in erster Linie von ihm und nicht von der Allgemeinheit zu finanzieren sind (vgl. Kalthoener u. a., a. a. O., Rn 253 m. w. N.; OLG Dresden, Beschluss vom 10. Februar 2004 - 8 U 2225/03 - WM 2004, 1498 = OLGR 2005, 14; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - VI ZB 26/05 - NJW 2006, 1068, 1070, nennt ein solches Verhalten "rechtsmißbräuchlich").
  • LG Neuruppin, 05.09.2013 - 5 O 88/12

    Kommunalrechtliches Spekulationsverbot und Anlageberatung zu Cross Currency Swap

    Auch die Belange eines effektiven Anlegerschutzes erfordern es nicht, dass die Beraterseite die Aufgaben der staatlichen Rechtsaufsicht wahrnimmt (vgl. OLG Dresden, ZIP 2004, 1498, 1499).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 7 W 80/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9733
OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 7 W 80/03 (https://dejure.org/2003,9733)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17.09.2003 - 7 W 80/03 (https://dejure.org/2003,9733)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 17. September 2003 - 7 W 80/03 (https://dejure.org/2003,9733)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschränkung des Vergütungsanspruchs eines beigeordneten Anwalts gegen die Staatskasse auf den Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung mehrerer Streitgenossen; Begriff der Kosten der Prozessführung

  • Judicialis

    BRAGO § 6 I; ; BRAGO § 6 Abs. 1 Satz 2; ; BRAGO § 6 Abs. 2; ; BRAGO § 123; ; ZPO § 115 Abs. 3; ; ZPO § 122 Abs. 1 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Vergütung des mehrere Streitgenossen vertretenden Rechtsanwalts bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für einen der Streitgenossen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Mehrvertretungszuschlag - Vertretung von Streitgenossen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.03.1993 - II ZR 179/91

    Anwaltsgebühren bei Prozeßkostenhilfe nur für einen Streitgenossen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 7 W 80/03
    Die Rechtspflegerin und ihr folgend das Landgericht berufen sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1. März 1993 (NJW 1993, 1715), wonach sich in Fällen der vorliegenden Art die dem Prozessbevollmächtigten aus der Staatskasse zu zahlende Vergütung auf den Erhöhungsbetrag nach § 6 Abs. 1 Satz 2 BRAGO beschränkt.
  • OLG Köln, 29.06.1998 - 17 W 302/96

    Anspruch des Anwalts gegen die Staatskasse bei PHK für nur einen Streitgenossen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 7 W 80/03
    Folglich kann auch der Prozesskostenhilfeanwalt von der Staatskasse nur den Betrag beanspruchen, den der Mandant, dem er beigeordnet worden ist, im Innenverhältnis zum gleichzeitig vertretenen Streitgenossen zu tragen hat (ebenso OLG Köln NJW-RR 1999, 725 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 25.02.2003 - 23 W 341/02

    Anspruch eines ohne Einschränkung beigeordneten Rechtsanwalts auf Zahlung der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 7 W 80/03
    Unabhängig davon wird die vom Bundesgerichtshof vertretene Auffassung in Rechtsprechung und Literatur überwiegend abgelehnt (siehe etwa OLG Hamm RPfleger 2003, 447 m.N.; a.A. aus neuerer Zeit OLG Koblenz MDR 2001, 1262).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2001 - 10 W 33/01

    Grob fahrlässige Herbeiführung der Ablehnung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 17.09.2003 - 7 W 80/03
    Unabhängig davon wird die vom Bundesgerichtshof vertretene Auffassung in Rechtsprechung und Literatur überwiegend abgelehnt (siehe etwa OLG Hamm RPfleger 2003, 447 m.N.; a.A. aus neuerer Zeit OLG Koblenz MDR 2001, 1262).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - L 39 SF 186/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Eine vierte Meinung steht auf dem Standpunkt, dass die aus der Staatskasse zu gewährende Vergütung eines Rechtsanwalt, der einem von mehreren Streitgenossen beigeordnet wurde, die ihn gemeinsam mit ihrer Prozessvertretung beauftragt haben, anhand einer Quote zu bemessen sei, die einerseits alle Gebühren einschließlich der Erhöhung nach Ziffer 1008 VV RVG, andererseits die Gesamt- oder Kopfzahl aller Streitgenossen (vgl. Landessozialgericht â?¹LSGâ?º, Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 22. Juni 2016, L 7 AS 152/15 B; Sozialgericht â?¹SGâ?º Potsdam, Beschluss vom 9. Juli 2013, S 44 SF 316/12 E; vgl. auch: SG Berlin, Beschluss vom 4. November 2014, S 164 SF 4905/14 E) respektive die wertmäßige Beteiligung des erstattungsberechtigten Streitgenossen am Rechtsstreit berücksichtigen müsse (vgl. Rönnebeck, NJW 1994, S. 2273, 2274; OLG Köln, Beschluss vom 29. Juni 1998, 17 W 302/96; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17. September 2003, 7 W 80/03; Thüringer OLG, Beschluss vom 15. Juni 2006, 9 W 81/06; OLG Köln, Beschluss vom 9. Juni 2009, 17 W 108/09; Kammergericht â?¹KGâ?º, Beschluss vom 27. März 2012, 5 W 265/11 â?¹nicht veröffentlichtâ?º).
  • KG, 27.03.2012 - 5 W 265/11

    Vergütung des gemeinsamen Prozessbevollmächtigten von Streitgenossen bei

    Der Vergütungsanspruch des gemäß § 121 ZPO ohne Einschränkungen beigeordneten Rechtsanwalts ist bei der Vertretung eines bedürftigen Streitgenossen im Regelfall auf denjenigen Anteil der Vergütung gemäß § 45 Abs. 1, § 49 RVG beschränkt, den die bedürftige Partei im Innenverhältnis zu den zugleich vertretenen nicht bedürftigen Streitgenossen zu tragen hat (ebenso OLG Köln NJW-RR 1999, 725; OLGR Zweibrücken 2004, 139; OLGR Jena 2007, 163; a.A. BGH NJW 1993, 1715; OLG Koblenz JurBüro 2004, 384; OLGR Naumburg 2004, 175).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 31.10.2003 - 2 W 660/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8380
OLG Koblenz, 31.10.2003 - 2 W 660/03 (https://dejure.org/2003,8380)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31.10.2003 - 2 W 660/03 (https://dejure.org/2003,8380)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 31. Oktober 2003 - 2 W 660/03 (https://dejure.org/2003,8380)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    ZSEG § 7 Abs. 1; ZSEG § 14 Abs. 2
    Zur Anwendung des § 7 Abs. 1 ZSEG auf Vorschussansprüche eines Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorschussanforderungen eines Sachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 1053 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 16.08.1994 - 4 Ws 312/94

    Kostenentscheidung bei Zwischenverfahren oder Nebenverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 31.10.2003 - 2 W 660/03
    Dies ist für die abschließende Kostenfestsetzung so ausdrücklich in § 7 Abs. 1 ZSEG geregelt ( vgl. hierzu auch OLG Koblenz MDR 1995, 211; Meyer-Höver-Bach ZSEG 22.Aufl. § 7 Rn.7.1; Hartmann Kostengesetze 32.Aufl. § 7 Rn.15).
  • OLG Koblenz, 20.05.2005 - 14 W 305/05

    Sachverständigenentschädigung bei erheblicher Überschreitung des

    Der Antrag des Sachverständigen auf Zahlung eines weiteren Vorschusses wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die Parteien keinen hierfür ausreichenden Betrag eingezahlt hätten (OLG Koblenz, Beschluss vom 31. Oktober 2003 - 2 W 660/03 - in OLGR Koblenz 2004, 139).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.10.2003 - 4 U 111/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11379
OLG Naumburg, 16.10.2003 - 4 U 111/03 (https://dejure.org/2003,11379)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.10.2003 - 4 U 111/03 (https://dejure.org/2003,11379)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. Oktober 2003 - 4 U 111/03 (https://dejure.org/2003,11379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Rückforderung von Leistungen aus Einbruchsdiebstahl- und Raubversicherung wegen Obliegenheitsverletzungen; Obliegenheit zur unverzüglichen Vorlage einer Stehlgutliste bei der Polizei ; Einfluss auf die polizeiliche Ermittlungstätigkeit; Leistungsfreiheit bei Vorsatz und ...

  • Judicialis

    VVG § 6 Abs. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 812 Abs. 1; AERB 87 § 13 Nr. 2 S. 1; VVG § 6 Abs. 3
    Beweislastverteilung im Rückforderungsprozess

  • rechtsportal.de

    VVG § 6 Abs. 3
    Zur Beweislast der Versicherung im Rückforderungsprozess

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de PDF, S. 45 (Kurzinformation)

    § 6 Abs. 3 VVG; § 812 Abs. 1 BGB
    Beweislastverteilung im Versicherungsrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 133
  • VersR 2004, 226
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.10.2003 - 4 U 111/03
    Die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 VVG ändert nichts daran, dass das relevante Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) Tatbestandsvoraussetzung für die Rechtsfolge der Leistungsfreiheit ist; der Bereicherungsgläubiger hat daher grundsätzlich zu beweisen, dass der Bereicherungsschuldner vorsätzlich gehandelt hat, aus dem Sinn und Zweck des § 6 Abs. 3 VVG ergibt sich keine von diesem Grundsatz abweichende Beweislastverteilung (BGH VersR 95, 281, 282).

    Die Vorsatzvermutung des § 6 Abs. 3 VVG ändert nichts daran, dass das relevante Verschulden (Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit) Tatbestandsvoraussetzung für die Rechtsfolge der Leistungsfreiheit ist; der Bereicherungsgläubiger hat daher grundsätzlich zu beweisen, dass der Bereicherungsschuldner vorsätzlich gehandelt hat, aus dem Sinn und Zweck des § 6 Abs. 3 VVG ergibt sich keine von diesem Grundsatz abweichende Beweislastverteilung (BGH VersR 95, 281, 282).

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 04.09.2003 - 11 U 31/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11061
OLG Celle, 04.09.2003 - 11 U 31/03 (https://dejure.org/2003,11061)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.09.2003 - 11 U 31/03 (https://dejure.org/2003,11061)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. September 2003 - 11 U 31/03 (https://dejure.org/2003,11061)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unterbringung einer Flüchtlingsfamilie in einer gemeindlichen Obdachlosenunterkunft: Anforderungen an die Begründung der Pflicht zur Entrichtung eines privatrechtlichen Nutzungsentgelts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 812 BGB; § 315 BGB; § 316 BGB
    Anspruch auf Entgeltzahlung für Unterbringung; Unterbringung zur Abwendung der Obdachlosigkeit; Entstehung eines privatrechtlichen Anspruchs auf Nutzungsentgelt; Unzulässigkeit der einseitigen Umwandlung eines öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses in ein ...

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entgeltzahlung für Unterbringung; Unterbringung zur Abwendung der Obdachlosigkeit; Entstehung eines privatrechtlichen Anspruchs auf Nutzungsentgelt; Unzulässigkeit der einseitigen Umwandlung eines öffentlich-rechtlichen Nutzungsverhältnisses in ein ...

  • Judicialis

    BGB § 535; ; AsylBewLeistG § 7

  • rechtsportal.de

    BGB § 535; AsylBewLeistG § 7
    Bürgerkriegsflüchtlinge: Zur Frage der Verpflichtung zur Entrichtung eines privatrechtlichen Nutzungsentgelts für ursprünglich zugewiesene und später weiter genutzte Wohnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14524
OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01 (https://dejure.org/2002,14524)
OLG München, Entscheidung vom 25.07.2002 - 1 U 4499/01 (https://dejure.org/2002,14524)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juli 2002 - 1 U 4499/01 (https://dejure.org/2002,14524)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Arzthaftung; Zum Nachweis der Verletzung der ärztlichen Aufklärungspflicht im Rahmen einer Schilddrüsenoperation; Zum Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit bei der Beweisaufnahme und der Wahrheitsfindung bezüglich des Inhalts eines ...

  • Judicialis

    ZPO § 97; ; ZPO § 141; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    BGB § 611; ZPO § 141
    Zur Frage der wirksamen ärztlichen Aufklärung vor einer Totalresektion der Schilddrüse

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
    Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16.7.1998 (1 ZR 32/96, VersR 99, 994 ff) ausdrücklich festgestellt hat, kann dem Grundsatz der Waffengleichheit auch dadurch genügt werden, dass die durch ihre prozessuale Stellung bei der Aufklärung des Vieraugengesprächs benachteiligte Partei nach § 141 ZPO persönlich angehört wird.
  • EGMR, 27.10.1993 - 14448/88

    DOMBO BEHEER B.V. v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
    Soweit die Klägerin meint, ihren Verfahrensgrundrechten wäre unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit nur dann genügt worden, wenn sie selbst als Partei vernommen worden wäre, irrt sie unter gleichzeitiger Fehlinterpretation der von ihr für ihre Auffassung in Bezug genommenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 27.10.1993 (NJW 95, 1413 ff.).
  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
    Gibt es indessen mehrere medizinisch gleichermaßen indizierte und übliche Behandlungsmethoden, die unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen haben, besteht mithin eine echte Wahlmöglichkeit für den Patienten, dann muss diesem durch entsprechende vollständige ärztliche Belehrung die Entscheidung darüber überlassen bleiben, auf welchem Weg die Behandlung erfolgen soll und auf welches Risiko er sich einlassen will (BGH vom 24.11.1987, VI ZR 65/87, VersR 88, 190 = NJW 88, 764, m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.04.1991 - 27 U 152/90

    Unwirksame Einwilligung bei zu später Aufklärung L

    Auszug aus OLG München, 25.07.2002 - 1 U 4499/01
    dd) Wenn die Klägerin schließlich meint, "die Abhandlung des Erstgerichts zur Aufklärung" sei ungenügend, wie sich aus dem von ihr in Bezug genommenen Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 10.4.1991 (27 U 152/90; Anl. K 10) ergebe, in dem die - in ihrem Fall nicht eingehaltenen -Voraussetzungen für eine wirksame Aufklärung im Zusammenhang mit einer Strumektomie genau dargelegt seien, trifft auch dies nicht zu.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 14.08.2003 - 2 W 16/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9318
OLG Schleswig, 14.08.2003 - 2 W 16/03 (https://dejure.org/2003,9318)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14.08.2003 - 2 W 16/03 (https://dejure.org/2003,9318)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 14. August 2003 - 2 W 16/03 (https://dejure.org/2003,9318)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Instandsetzungsmaßnahme eines Wohnungseigentümers außerhalb einer Notgeschäftsführung; Ersatz von werterhaltenden Aufwendungen für eine ordnungsmäßige Instandhaltung oder -setzung; Ansprüche eines Wohnungseigentümers aus ungerechtfertigter Geschäftsführung ohne Auftrag

  • Judicialis

    BGB § 684 Satz 1; ; BGB § 812; ; WEG § 21 II

  • rechtsportal.de

    BGB § 684 Satz 1; BGB § 812; WEG § 21 Abs. 2
    Ersatzanspruch des Wohnungseigentümers für unausweichliche Instandhaltungsmaßnahmen

  • ibr-online

    Ungerechtfertigte GoA: Ersatz unausweichlicher Aufwendungen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 04.11.1999 - 2Z BR 106/99

    Geschäftsführung ohne Auftrag zwischen Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Schleswig, 14.08.2003 - 2 W 16/03
    In der Rechtsprechung ist zutreffend anerkannt, daß die Regelung des § 21 Abs. 2 WEG Ansprüche eines Wohnungseigentümers gegen die übrigen Wohnungseigentümer aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus ungerechtfertigter Bereicherung nicht ausschließt (BayObLG ZMR 2000, 187, 188; OLG Düsseldorf WE 2000, 129, 130; im Grundsatz wohl auch OLG Köln DWE 1995, 166, 167; Staudinger/Bub, WEG, 12. Aufl., § 21 Rn. 56 a m.w.Nw.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.02.2004 - 26 W 1/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25048
OLG Frankfurt, 16.02.2004 - 26 W 1/04 (https://dejure.org/2004,25048)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.02.2004 - 26 W 1/04 (https://dejure.org/2004,25048)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Februar 2004 - 26 W 1/04 (https://dejure.org/2004,25048)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 890 Abs. 1
    Vollstreckung eines Unterlassungstitels; Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2004, 526
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Hamburg, 16.11.2006 - 2 Wx 35/05

    Ansprüche eines Wohnungseigentümers auf Ersatz der Kosten der kompletten

    Dieses schließt aber Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag grundsätzlich nicht aus ( vgl. Senat ZMR 2004, 137 ff, BayObLG ZMR 2000, 187 f; OLG Schleswig OLGR 2004, 139 f jeweils nach juris ).
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