Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 38/04   

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OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 38/04 (https://dejure.org/2004,3160)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.09.2004 - 4 U 38/04 (https://dejure.org/2004,3160)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. September 2004 - 4 U 38/04 (https://dejure.org/2004,3160)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Fahrverhalten bei einem Überholmanöver; Anforderungen an die Darlegung des mangelnden Verschuldnes bei einem Versicherungsfall

  • blutalkohol PDF, S. 499

    Kein Leistungsausschluß nach § 61 VVG bei Unfall des Versicherungsnehmers unter Alkoholeinfluß

  • Judicialis

    VVG § 61; ; AKB § 12 Nr. 1 II a; ; StVO § 5

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch alkoholbedingten Fahrfehler beim Überholen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61; AKB § 12 Nr. 1 II a; StVO § 5
    Zum Nachweis eines abweichenden Geschehensablaufes bei dem Überholvorgang eines alkoholisierten Fahrers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Alkohol am Steuer kann teuer werden

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Überholmanöver - erhöhte Anforderungen

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vollkasko bei Trunkenheit futsch!

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 1233
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 30.10.1985 - IVa ZR 10/84

    Entfallen des Versicherungsschutzes wegen relativer Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 38/04
    Allerdings kann der Anscheinsbeweis dadurch entkräftet werden, dass der Versicherungsnehmer als Gegner des für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 61 VVG beweisbelasteten Versicherers Umstände nachweist, aus denen sich die ernsthafte, nicht nur theoretische, Möglichkeit eines abweichenden Geschehensablaufs ergibt (BGH, VersR 1986, 141).

    Dem Landgericht ist zuzugeben, dass ein derartiger Fahrfehler auch einem Nüchternen unterlaufen kann, diese allgemeine Möglichkeit reicht jedoch nicht aus, den Anscheinsbeweis zu erschüttern (BGHZ 57, 509; VersR 1976, 729; 1986, 141).

  • BGH, 09.10.1991 - IV ZR 264/90

    Absolute Fahruntüchtigkeit im Versicherungsvertragsrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 38/04
    Unter Berücksichtigung des unstreitigen Vorliegens der Voraussetzungen für eine absolute Fahruntüchtigkeit, nämlich einer Blutalkoholkonzentration des Klägers von 1, 15 Promille (BGH, VersR 1991, 1367), spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der streitgegenständliche Unfall bei einer Verkehrslage und unter Umständen geschehen ist, die ein Nüchterner in der Regel hätte meistern können (BGH, VersR 1987, 1006; 1988, 733).
  • BGH, 24.02.1988 - IVa ZR 193/86

    Feststellung der relativen Fahruntüchtigkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 38/04
    Unter Berücksichtigung des unstreitigen Vorliegens der Voraussetzungen für eine absolute Fahruntüchtigkeit, nämlich einer Blutalkoholkonzentration des Klägers von 1, 15 Promille (BGH, VersR 1991, 1367), spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der streitgegenständliche Unfall bei einer Verkehrslage und unter Umständen geschehen ist, die ein Nüchterner in der Regel hätte meistern können (BGH, VersR 1987, 1006; 1988, 733).
  • BGH, 24.02.1976 - VI ZR 61/75

    Ursachenzusammenhang - Erster Anschein - Trunkenheit - Fußgänger - Beteiligung an

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 38/04
    Dem Landgericht ist zuzugeben, dass ein derartiger Fahrfehler auch einem Nüchternen unterlaufen kann, diese allgemeine Möglichkeit reicht jedoch nicht aus, den Anscheinsbeweis zu erschüttern (BGHZ 57, 509; VersR 1976, 729; 1986, 141).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2000 - 4 U 140/99

    Grob fahrlässige Herbeiführung des Kaskoschadens bei Trunkenheit des

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 38/04
    Tatsächlich hat der Kläger sein Fahrzeug im Zustand absoluter Fahruntüchtigkeit enthemmt bewegt, ohne dass ernsthaft in Betracht kommt, dies stehe mit dem Alkoholgenuss nicht in Zusammenhang (vgl. auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 2001, 101, 103).
  • BGH, 21.01.1987 - IVa ZR 129/85

    Begriff der absoluten Fahruntüchtigkeit eines Radfahrers in

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 38/04
    Unter Berücksichtigung des unstreitigen Vorliegens der Voraussetzungen für eine absolute Fahruntüchtigkeit, nämlich einer Blutalkoholkonzentration des Klägers von 1, 15 Promille (BGH, VersR 1991, 1367), spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der streitgegenständliche Unfall bei einer Verkehrslage und unter Umständen geschehen ist, die ein Nüchterner in der Regel hätte meistern können (BGH, VersR 1987, 1006; 1988, 733).
  • OLG Hamm, 07.08.1985 - 20 U 264/84
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2004 - 4 U 38/04
    Dies hat beispielsweise das OLG Hamm in einer Entscheidung vom 7. August 1985 bei einem Unfall durch auf der Fahrbahn liegende Holzkeile angenommen (VersR 1986, 1185).
  • OLG Saarbrücken, 01.02.2017 - 5 U 45/16

    Unfallversicherung: Leistungsausschluss bei alkoholbedingter Bewusstseinsstörung

    Er muss vielmehr Umstände darlegen und gegebenenfalls voll beweisen (Senat, Urt. v. 12.09.2001 - 5 U 19/01 - zfs 2002, 32), aus denen sich die ernsthafte und reale Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs ergibt (OLG Naumburg, VersR 2005, 1233).

    In diesem Sinne hat das OLG Düsseldorf für den Fall eines die Autobahn mit 230 km/h und einer Blutalkoholkonzentration von 1, 55 Promille befahrenden Versicherungsnehmers ausgeführt, es sei bedeutungslos, ob jeder alkoholisierte Fahrer grundsätzlich dazu neige, schneller zu fahren, oder aber kompensativ besonders langsam; jedenfalls habe der Kläger sein Fahrzeug enthemmt bewegt, ohne dass ernsthaft in Betracht komme, dies stehe mit dem Alkoholgenuss nicht in Zusammenhang; gerade eine solche Fahrweise sei Ausdruck einer für alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit typischen gesteigerten Risikobereitschaft (OLG Düsseldorf, r+s 2000, 445; zur typischerweise alkoholbedingten Enthemmung auch OLG Düsseldorf, r+s 2008, 9; OLG Naumburg, VersR 2005, 1233).

  • OLG Saarbrücken, 12.10.2022 - 5 U 22/22

    Leistung aus Kfz-Vollkaskoversicherung bei Unfallschaden aufgrund Trunkenheit des

    Vielmehr muss gerade im konkreten Fall die ernsthafte und nicht bloß theoretische Möglichkeit bestehen, dass der Unfall durch eine andere Ursache herbeigeführt worden ist, die auch ein nüchterner Fahrer nicht hätte vermeiden können; dass mithin die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit nicht ursächlich für das konkrete Unfallereignis war (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. September 2004 - 4 U 38/04, VersR 2005, 1233; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Juni 2000 - 4 U 140/99, juris).

    Dass auch verkehrstüchtige Kraftfahrer bisweilen auf unsicherem bzw. nassem Straßenbelag verunglücken und/oder wegen unangepasst überhöhten Tempos aus einer Kurve getragen werden, stellt die Kausalität des Alkohols nicht in Frage (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 14. April 1988 - 3 U 24/87 -, juris); vielmehr ist nach den Umständen davon auszugehen, dass die Klägerin ohne ihren vorherigen Alkoholgenuss allgemein vorsichtiger gefahren wäre und den Unfall dann auch unter dieser Prämisse vermieden hätte (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 16. September 2004 - 4 U 38/04, VersR 2005, 1233).

  • LG Tübingen, 26.04.2010 - 4 O 326/09

    Kfz-Vollkaskoversicherung: Kürzung der Versicherungsleistung nach Verkehrsunfall

    So spricht unter Berücksichtigung des unstreitigen Vorliegens der absoluten Fahruntüchtigkeit bereits der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der streitgegenständliche Unfall bei einer Verkehrslage und unter Umständen geschehen ist, die ein nüchterner Fahrer hätte meistern können (BGH VerR 1987; 1006, OLG Sachsen-Anhalt, RuS 2005, 54-55).
  • AG Bitterfeld-Wolfen, 19.08.2010 - 7 C 1001/09

    Regressansprüche - Kfz-Haftpflichtversicherung

    Dieser Anscheinbeweis wird nur dann widerlegt, wenn der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Dritte zweifelsfrei den Nachweis darüber erbringt, dass eine andere Unfallursache als wahrscheinlich anzusehen ist (OLG Naumburg, Versicherungsrecht 2005, 1233).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 18.04.2005 - 8 U 3720/04   

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https://dejure.org/2005,6951
OLG Nürnberg, 18.04.2005 - 8 U 3720/04 (https://dejure.org/2005,6951)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18.04.2005 - 8 U 3720/04 (https://dejure.org/2005,6951)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 18. April 2005 - 8 U 3720/04 (https://dejure.org/2005,6951)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Käufer eines Motorrades als Opfer einer Schädigung durch den arglistig handelnden, seinerseits an einen Privatmann als Zweitverkäufer verkaufenden Erstverkäufer ; Fehlen der Kenntnis vom Weiterveräußerungswillen des Zweitverkäufers

  • Judicialis

    BGB § 826

  • rechtsportal.de

    BGB § 826
    Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels durch den Verkäufer eines gebrauchten Motorrads - Unterbrechung des Kausalzusammenhangs bei Weiterverkauf des Motorrads

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • autokaufrecht.info (Auszüge)

    (Keine) sittenwidrige vorsätzliche Schädigung durch Verschweigen eines erheblichen Mangels - Käuferkette

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Ansprüche wegen verschwiegenen Mangels bei Käuferkette

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1106
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 17.12.1996 - 27 U 152/96

    Berechnung des Gebrauchsvorteils bei Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs

    Auszug aus OLG Nürnberg, 18.04.2005 - 8 U 3720/04
    Der erforderliche Kausalzusammenhang ist unterbrochen, weil der Beklagte mit einem Weiterverkauf durch den Erstkäufer nicht rechnen mußte, erst recht nicht mit einem Weiterverkauf an einen gewerblichen Händler (Abgrenzung zur Fallgestaltung des OlG Hamm, NJW 1997, 2121).

    Wie schon das OLG Hamm (NJW 1997, 2121 bis 2122) entschieden hat, muß ein Kausalzusammenhang zwischen der schädigenden Handlung und dem Erwerb durch das Opfer bestehen.

  • OLG Köln, 29.04.2019 - 16 U 30/19

    Anspruch auf Rücknahme eines manipulierten KFZ mit Dieselmotor des Typs EA

    Auch bei einer sogenannten Kettenveräußerung kann anerkanntermaßen unter bestimmten Voraussetzungen eine sittenwidrige Schädigung des Letztkäufers durch den Erstverkäufer anzunehmen sein (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1996 - 27 U 152/96 -, NJW 1997, 2121 f.; OLG München, Urteil vom 20.08.1999 - 14 U 860/98 -, DAR 1999, 506; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.04.2005 - 8 U 3720/04 -, DAR 2005, 630 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 13.04.2006 - 8 U 29/05 -, NJW 2007, 609 f.).
  • OLG Saarbrücken, 14.02.2020 - 2 U 128/19

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises und Übereignung eines vom Dieselskandal

    Dementsprechend hat die Rechtsprechung in Fällen des Verkaufs eines mangelhaften Kraftfahrzeugs die allgemeine Vorstellung, dass das Fahrzeug weiter veräußert werden könne, für den Vorsatz jedenfalls dann als ausreichend erachtet, wenn Umstände vorliegen, die - etwa im Falle eines Verkaufs an einen gewerblichen Zwischenhändler - auf einen Weiterverkauf schließen lassen (OLG Braunschweig, Urteil vom 13. April 2006, a.a.O.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18. April 2005 - 8 U 3720/04, BeckRS 2005, 6161; OLG Hamm, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 27 U 152/96, NJW 1997, 2121, 2122).
  • OLG Köln, 17.07.2019 - 16 U 199/18

    Vom Dieselskandal betroffenes Kraftfahrzeug mit einem Dieselmotor des Typs EA 189

    Auch bei einer sogenannten Kettenveräußerung kann anerkanntermaßen unter bestimmten Voraussetzungen eine sittenwidrige Schädigung des Letztkäufers durch den Erstverkäufer anzunehmen sein (vgl. hierzu OLG Hamm, Urteil vom 17.12.1996 - 27 U 152/96 -, NJW 1997, 2121 f.; OLG München, Urteil vom 20.08.1999 - 14 U 860/98 -, DAR 1999, 506; OLG Nürnberg, Beschluss vom 18.04.2005 - 8 U 3720/04 -, DAR 2005, 630 f.; OLG Braunschweig, Urteil vom 13.04.2006 - 8 U 29/05 -, NJW 2007, 609 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 18.01.2005 - 8 W 296/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,10864
OLG Hamburg, 18.01.2005 - 8 W 296/04 (https://dejure.org/2005,10864)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18.01.2005 - 8 W 296/04 (https://dejure.org/2005,10864)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 8 W 296/04 (https://dejure.org/2005,10864)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Kosten eines vorprozessualen wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreibens als Kosten des Rechtsstreits und deren Erstattung im Kostenfestsetzungsverfahren; Zielrichtung des wettbewerbsrechtlichen Abmahnschreibens

  • rechtsportal.de

    Festsetzung der Kosten vorgerichtlicher Abmahnungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 898
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 22.12.1992 - 1 W 4118/92

    Gebührenermäßigung; Rechtsanwalt; Einigungsvertrag; Kanzlei; Beitrittsgebiet;

    Auszug aus OLG Hamburg, 18.01.2005 - 8 W 296/04
    Dies entsprach bisher ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. OLG Hamburg MDR 1993, 388 m.w.N.).
  • BGH, 20.10.2005 - I ZB 21/05

    Geltendmachung der Abmahnkosten

    Das Oberlandesgericht hat die sofortige Beschwerde der Antragstellerin zurückgewiesen (OLG Hamburg MDR 2005, 898).
  • OLG Hamburg, 07.06.2006 - 8 W 16/06

    Vergütung des Rechtsanwalts: Anfall einer auf die Verfahrensgebühr anrechenbaren

    Entgegen der Ansicht des Landgerichts ist die zitierte Entscheidung des Senates vom 18.01.2005, Geschäfts-Nr. 8 W 196/04 (OLG Report Hamburg 2005, 453), die der Bundesgerichtshof im Wege der Zurückweisung der dagegen eingelegten Rechtsbeschwerde durch Beschluss vom 20.10.2005 bestätigt hat (Az.: i ZB 21/05, BGH Report 2006, 270), auf die vorliegende Fallkonstellation ebenso wenig anwendbar, wie die Zitatstelle aus dem Kommentar Gerold/Schmidt, RVG, 16. Auflage 2004, VV 2400-2403 Anm. 200. Sowohl die Gerichtsentscheidung als auch die Literaturmeinung verhalten sich allein zur Frage der Geltendmachung von Kosten für Abmahnschreiben in Wettbewerbssachen.

    Zu den Prozesskosten gehören nicht nur die durch die Einleitung und Führung eines Prozesses ausgelösten Kosten, sondern auch diejenigen Kosten, die der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtsstreits dienen; diese werden aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit den Prozesskosten zugerechnet und können im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden (vgl. BGH, BGH Report 2006, 140, 141; OLG Hamburg, OLG Report Hamburg 2005, 453, 454; Stein/Jonas- Bork , ZPO, 22. Auflage 2002, § 91 Rdn, 39, Zöller- Herget , ZPO, 25. Auflage 2005, § 91 Rdn. 9; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann- Hartmann , ZPO, 64.. Auflage 2006, § 91 Rdn. 15, jeweils m.w.N.).

  • KG, 01.11.2005 - 1 W 334/05

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Festsetzung einer Geschäftsgebühr für eine

    Die hierdurch entstandenen Kosten sind mithin den vorgerichtlichen Mahnauslagen gleichzustellen, wie diese nur nach materiell-rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und gesondert einzuklagen (Palandt/ Bassenge, a.a.O., § 5 UKlaG, Rn. 6; ebenso für die Abmahnung nach UWG: OLG Zweibrücken JurBüro 2005, 313; OLG Frankf./M. RVG Report 2005, 196; OLG Hamburg, Beschluss vom 18.1.2005 - 8 W 264/04 - MDR 2005, 898; JurBüro 1993, 487; OLG Koblenz JurBüro 1981, 1090 m.w.N.; Zöller, ZPO, § 91 Rdnr. 13).
  • LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 304/10

    Zum Anspruch des Betreuers auf eine Vergütung mit dem Stundensatz von 44,00 EUR

    Vorliegend beruht der Abschluss indes auf einer lediglich institutsinternen Prüfung aufgrund einer institutsinternen Prüfungsordnung (hierzu OLG Stuttgart, Beschl. vom 07.01.2005 - 8 W 296/04).
  • LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 182/10

    Zum Vergütungsanspruch des Betreuers hinsichtlich des Stundensatzes von 44,00 EUR

    Vorliegend beruht der Abschluss indes auf einer lediglich institutsinternen Prüfung aufgrund einer institutsinternen Prüfungsordnung (hierzu OLG Stuttgart, Beschl. vom 07.01.2005 - 8 W 296/04).
  • LG Stuttgart, 07.04.2011 - 19 T 181/10

    Zu den Voraussetzungen für den Stundensatz von 44,00 EUR bzgl. der

    Vorliegend beruht der Abschluss indes auf einer lediglich institutsinternen Prüfung aufgrund einer institutsinternen Prüfungsordnung (hierzu OLG Stuttgart, Beschl. vom 07.01.2005 - 8 W 296/04).
  • LG Itzehoe, 10.12.2019 - 6 O 380/18

    Reduzierung der Verfahrensgebühr bei einer übereinstimmenden Erledigungserklärung

    b) Auch Teile der Rechtsprechung lehnen eine analoge Anwendung der KV 1211 Ziff. 2 GKG ab (Beispielhaft OLG Hamm, Beschluss vom 26.07.2019 - 25 W 189/19 = BeckRS 2019, 19061 Rn. 15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.08.2016 - I-10 W 229/16 = NJW-RR 2016, 1472 (1472) Rn. 6; OLG Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2015 - 2 W 19/15 = BeckRS 2015, 15039 Rn. 14 f.; OLG Oldenburg, Beschluss vom 22.05.2012 - 13 W 8/12 = BeckRS 2012, 19145 a. A. OLG München, Beschluss vom 07.07.2003 - 11 WF 1193/03 = NJW-RR 2003, 1656 OLG Hamburg, Beschluss vom 18.01.2005 - 8 W 296/04 = OLGR 2005, 454; wohl auch OLG Celle, Beschl. v. 19.04.2011 - 2 W 89/11 = NJW-RR 2011, 1293 (1294); OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2008 - 2 UF 135/07 = BeckRS 2008, 8412).
  • AG Hamburg-Harburg, 10.07.2006 - 644 C 281/05

    Mietwagenkostenerstattung nach Unfall

    a) Bei den hier geltend gemachten Gebühren handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um Nebenforderungen und nicht um Prozesskosten i.S. des § 91 Abs. 1 ZPO, so dass sie in einem eigenständigen Klagantrag gelten gemacht und durch das Urteil zugesprochen werden müssen (ebenso die herrschende Meinung; zum RVG: BGH, Beschl. v. 20.10.2005 - I ZB 21/05, BB 2006, 127 [bei einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung]; HansOLG Hamburg, MDR 2005, 898; OLG Köln RVG-Report 2005, 76; OLG Frankfurt, NJW 2005, 759; LG Hamburg, Beschl. v. 05.10.2004 - 312 O 759/04; AG Hamburg, RVG-Report 2005, 75; Schons, NJW 2005, 3089, 3091; Eulerich, NJW 2005, 3097, 3099; zur BRAGO ebenso: OLG Schleswig, JurBüro 1985, 1863; HansOLG Hamburg, MDR 1993, 388, OLG Rostock, MDR 1996, 1192; OLG Hamm, MDR 1997.205; OLG Karlsruhe, AnwBl 1997, 681; OLG Frankfurt, GRUR 1985, 328; OLG Frankfurt.
  • OLG Hamburg, 02.06.2007 - 8 W 107/07

    Anrechnung der vorangegangenen Kosten der Abmahnung auf die Verfahrensgebühr im

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 26.05.2005 - 11 U 69/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7523
OLG Schleswig, 26.05.2005 - 11 U 69/04 (https://dejure.org/2005,7523)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26.05.2005 - 11 U 69/04 (https://dejure.org/2005,7523)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 26. Mai 2005 - 11 U 69/04 (https://dejure.org/2005,7523)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung nach Erledigterklärung der Hauptsache; Maßgeblichkeit des ohne die Erledigung zu erwartenden Verfahrensausgangs für die Kostenentscheidung; Berücksichtigung des die Hauptsache erledigenden Vergleichs bei der Kostenentscheidung; Besondere Bedeutung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; BGB § 906

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a
    Berücksichtigung eines die Hauptsache erledigenden Vergleichs bei Kostenentscheidung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kostenentscheidung nach § 91a ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Lübeck - 10 O 257/02
  • OLG Schleswig, 26.05.2005 - 11 U 69/04

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 1437
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.05.2005 - 11 U 69/04
    Der Klagantrag ist in der ausgeurteilten Form ausreichend bestimmt gewesen (vgl. BGH NJW 1999, 356; NJW 1993, 1656, 1657).

    Damit hatte sich die Auseinandersetzung der Parteien mangels konkreter Orientierungswerte im wesentlichen in das Vollstreckungsverfahren verlagert (vgl. dazu BGH NJW 1999, 356).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.05.2005 - 11 U 69/04
    Der Klagantrag ist in der ausgeurteilten Form ausreichend bestimmt gewesen (vgl. BGH NJW 1999, 356; NJW 1993, 1656, 1657).
  • BGH, 27.11.1996 - XII ZR 249/95

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache durch außergerichtlichen

    Auszug aus OLG Schleswig, 26.05.2005 - 11 U 69/04
    Der § 98 ZPO sieht nämlich bei einem Prozessvergleich im Zweifel vor, die Kosten gegeneinander aufzuheben - unabhängig davon, wie die Erfolgsaussichten in dem anhängigen Rechtsstreit einzuschätzen sind (vgl. BGH NJW-RR 1997, 510; MüKo, ZPO, 2. Aufl., § 91 a Rn. 59).
  • LAG Hamm, 12.01.2023 - 18 Sa 909/22

    Zurückweisung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Auch der Inhalt eines abgeschlossenen Vergleichs und der Umfang des wechselseitigen Nachgebens kann berücksichtigt werden (BGH, Beschl. v. 08.12.2006 - V ZR 249/05; OLG Schleswig, Beschl. v. 26.05.2005 - 11 U 69/04; Vollkommer, in: Zöller, § 91a ZPO Rn. 58 Stichwort "Vergleich").
  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 4 WF 85/08

    Anlass zur Klage gegen zu Teilleistungen bereiten Unterhaltsschuldner

    Ob in dem Falle, dass die Parteien den Rechtsstreit durch Vergleich beilegen und dem Gericht die Kostenentscheidung nach § 91 a ZPO übertragen, eine Kostenverteilung nach dem Vergleichsinhalt zu treffen ist (so OLG Köln, NJW-RR 1995, 509 f., 509; OLG Bremen, OLGZ 1989, 100 Ls.) oder ob dem Inhalt des Vergleichs und dem gegenseitigen Nachgeben nur eingeschränkte Bedeutung bei der Beurteilung des Sach- und Streitstands beizumessen ist, (so OLG München, MDR 1990, 344 f., 344; OLG Schleswig, MDR 2005, 1437 ff. LS; Zöller- Vollkommer, § 91 a, Rn. 58 " Vergleich" m.w.N. zum Sach- und Streitstand; Baumbach- Hartmann, 64. Aufl., § 91 a, Rn. 139) bedarf vorliegend keiner Entscheidung.
  • OLG Saarbrücken, 03.12.2021 - 2 W 21/21

    1. In einer gerichtlichen Kostenentscheidung können grundsätzlich keine

    Der an dem bisherigen Sach- und Streitstand ausgerichtete Billigkeitsmaßstab lässt es jedoch zu, auch die näheren Umstände und die Motive, die zur Abgabe der Erledigungserklärungen geführt haben, zu berücksichtigen, und damit auch den Inhalt eines vorangegangenen Vergleichs (OLG Schleswig, MDR 2005, 1437; OLG Frankfurt, Beschluss vom 5. Februar 2004 - 2 W 5/04, BeckRS 2004, 18511 Rn. 23; Zöller/Herget, aaO, § 91a Rn. 24).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 1 U 343/04 - 65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8363
OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 1 U 343/04 - 65 (https://dejure.org/2005,8363)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.01.2005 - 1 U 343/04 - 65 (https://dejure.org/2005,8363)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 1 U 343/04 - 65 (https://dejure.org/2005,8363)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsbeeinträchtigung durch die Erbringung von Dienstleistungen eines Hufschmieds; Legaldefinition des Begriffs "unlauteres Handeln"; Verstoß gegen Marktzutrittsregelungen; Voraussetzungen für die selbstständige Tätigkeit als Hufschmied in Deutschland; ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 3; ; UWG § 4; ; UWG § 4 Nr. 3; ; UWG § 4 Nr. 11; ; UWG § 5; ; UWG § 6; ; UWG § 7; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 2; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1 a.F.; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2 a.F.; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 511; ; ZPO § 513; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 546; ; ZPO § 529; ; ZPO § 531; ; HwO § 53

  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidrige Erbringung der Dienstleistungen eines Hufschmieds im Inland?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Pferde - Pferd

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 1 U 343/04
    Ohne Erfolg beruft sich der Beklagte in der Berufungsbegründung wegen der von ihm unterstellten Unverhältnismäßigkeit auf die Entscheidung des EuGH im Falle Costner (C-58/98).

    Zwar hat der EuGH im Fall Costner dahin entschieden, dass ein zwingender Grund des Allgemeininteresses für die Verpflichtung zur Eintragung in die Handwerksrolle des Bestimmungslandes für einen in einem anderen Mitgliedsstaat ansässigen und dort zu der entsprechenden Dienstleistung berechtigten Leistungserbringer dann nicht vorliegt, wenn die Dienstleistung dadurch verzögert oder erschwert wird; jedenfalls dürfe sie keine zusätzlichen Verwaltungskosten oder gar die obligatorische Beitragszahlung an die Handwerkskammer zur Folge haben (EuGH C-58/98-Josef Corsten; Geiger a.a.O. Rdn. 14).

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 1 U 343/04
    Demzufolge ist eine Tätigkeit dem Schutzbereich der Niederlassungsfreiheit zuzuordnen, wenn ein Dienstleistungserbringer seine Tätigkeit von vorne herein ausschließlich oder ganz überwiegend, also nicht nur gelegentlich, in einem anderen Mitgliedsstaat erbringen will, als demjenigen, in dem er ansässig ist, ohne dort eine Zweigniederlassung oder Agentur zu besitzen (EuGH C-205/84; Callies/Ruffert a.a.O. Rdn. 13 zu Art. 50).
  • EuGH, 18.03.1980 - 52/79

    Procureur du Roi / Debauve

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 1 U 343/04
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist das Merkmal der Grenzüberschreitung, das sich explizit aus dem Wortlaut des Art. 49 Abs. 1 und Art. 50 Abs. 3 EGV ergibt, unverzichtbare Bedingung für die Anwendung des Gemeinschaftsrechts überhaupt ( EuGH C-52/79; C-198/89; C 41/90; C-134/95).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.01.2005 - 1 U 343/04
    Von einer derartigen Doppelfunktion ist auszugehen, wenn die Betätigung auf einem bestimmten Markt einer öffentlichrechtlichen Erlaubnis bedarf und die betreffende Norm im Interesse der Marktpartner, insbesondere der Verbraucher, eine bestimmte Qualität, Sicherheit oder Unbedenklichkeit der angebotenen Waren oder Dienstleistungen sicherstellen will (BGH GRUR 2002, 825, 826; Baumbach/Hefermehl a.a.O.).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - I-23 W 10/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7161
OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - I-23 W 10/05 (https://dejure.org/2005,7161)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.04.2005 - I-23 W 10/05 (https://dejure.org/2005,7161)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. April 2005 - I-23 W 10/05 (https://dejure.org/2005,7161)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigungserklärung im selbstständigen Beweisverfahren; Kostenentscheidung bei übereinstimmenden Erklärungen im selbstständigen Beweisverfahren; Beruhen der Erledigungserklärung auf einem das Interesse des Antragstellers an der ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 91a § 269 Abs. 3 S. 2
    Kostenentscheidung im selbständigen Beweisverfahren nach übereinstimmender Erledigungserklärung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 1974 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 12.02.2004 - V ZB 57/03

    Wirksamkeit einer Erledigungserklärung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 23 W 10/05
    Im selbständigen Beweisverfahren ergeht grundsätzlich keine Kostenentscheidung (BGH NJW-RR 2004, 1005 = BauR 2004, 1181 = MDR 2004, 715 = BGHReport 2004, 854 m. w. Nachw.).

    Ist die Klage erfolgreich und erreicht die Antragstellerin eine Kostengrundentscheidung zu ihren Gunsten, so sind hiervon auch die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens erfasst (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1005).

  • BGH, 14.10.2004 - VII ZB 23/03

    Kostenentscheidung nach einseitiger Erledigungserklärung im selbständigen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 23 W 10/05
    Dies gilt jedenfalls, soweit in der einseitigen Erledigungserklärung nicht eine Rücknahme des Antrags zu sehen ist, was eine Pflicht des Antragstellers zur Kostentragung entsprechend § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO zur Folge hat (BGH BauR 2005, 133 = NZBau 2005, 42 = MDR 2005, 227).
  • BGH, 19.12.2002 - VII ZB 14/02

    Antrag auf Klageerhebung nach Beseitigung im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 12.04.2005 - 23 W 10/05
    Ein Antrag der Antragsgegnerin gemäß § 494a Abs. 1 ZPO wäre auch zurückzuweisen, nachdem die Mängel beseitigt worden sind (vgl. BGH NJW-RR 2003, 454 = BauR 2003, 575).
  • BGH, 07.12.2010 - VIII ZB 14/10

    Selbstständiges Beweisverfahren: Umdeutung einer unzulässigen einseitigen

    Diesem Gesichtspunkt kommt angesichts des vorrangigen Willens, das Verfahren zu beenden, keine ausschlaggebende Bedeutung zu (aA OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 453, 454; OLG Hamburg, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - 9 W 88/06, juris Rn. 4; OLG Schleswig, NJW-RR 2009, 656 f.).
  • BGH, 09.05.2007 - IV ZB 26/06

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung eines selbständigen

    Demgegenüber sind das HansOLG Hamburg (MDR 1998, 242) für den Fall der Anerkennung von Mängeln im Bauprozess der Anwendung von § 91a ZPO entgegengetreten, ebenso das OLG Stuttgart (BauR 2000, 445) sowie das KG (MDR 2002, 422) bei Erledigung eines selbständigen Beweisverfahrens nach Zahlung zurückbehaltenen Werklohns (gleichfalls ablehnend OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2005, 453; OLG Schleswig BauR 2006, 870).

    Eine solche kostenrechtliche Bewertung des selbständigen Beweisverfahrens widerspricht dem Grundsatz, dass sich die Kostentragungspflicht grundsätzlich nach dem materiellen Ergebnis des Hauptsacheprozesses und der Notwendigkeit der Kosten für die Rechtsverfolgung beurteilt (vgl. KG BauR 2001, 1951; OLG Düsseldorf OLGR Düsseldorf 2005, 453).

  • OLG Stuttgart, 28.07.2006 - 10 W 57/06

    Kostenentscheidung im selbstständigen Beweisverfahren: Fall der übereinstimmenden

    Die Möglichkeit der Anwendung von § 91 a ZPO wird unter Hinweis auf die praktischen Bedürfnisse für eine solche Entscheidung teilweise vertreten (vgl. etwa OLG München, BauR 2000, 139; OLG Dresden BauR 2003, 1608; Zöller-Herget, ZPO 25. Aufl., § 494 Rz. 5; Thomas/Putzo, 27. Aufl., § 494 Rz. 5), von dem überwiegenden Teil der Rechtsprechung jedoch abgelehnt ( so etwa OLG Schleswig, BauR 2006, 870; OLG Düsseldorf, BauR 2005, 1974; KG Berlin, BauR 2001, 1951; OLG Stuttgart BauR 2000, 445; OLG Hamburg MDR 98, 242).

    Es ist nicht ersichtlich, warum dann, wenn es nicht zu einem solchen Verfahren kommt, plötzlich andere Maßstäbe gelten sollten, die zudem dazu führen könnten, dass eine Partei mit Kosten belegt wird, für deren Tragung es materiell-rechtlich keine Grundlage gibt (vgl. OLG Düsseldorf, BauR 2005, 1974).

  • OLG Dresden, 21.08.2006 - 10 W 334/06
    Unter diesen Umständen ist es nach Auffassung des Senats nicht möglich, die Erklärung der Antragsteller, das selbständige Beweisverfahren solle nicht weitergeführt werden, als Antragsrücknahme mit der zwingenden Kostenfolge des § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO auszulegen (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 453ff; OLG Hamburg, MDR 1998, 242f).

    Es ist nicht ersichtlich, warum für den Fall, dass es nicht zum Hauptsacheprozess kommt, für die Kostentragungspflicht andere Kriterien und ein anderer Maßstab entscheidend sein sollen ( KG BauR 2001, 1951ff; OLG Düsseldorf, BauR 2005, 1974ff mit zahlreichen Nachweisen zum Meinungsstand).

  • OLG Hamburg, 20.10.2006 - 9 W 88/06

    Übereinstimmende Erledigungserklärung: Kosten

    Der Senat hält - auch unter Berücksichtigung abweichender oberlandesgerichtlicher Entscheidungen - an seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. MDR 1998, 242) fest, dass in den Fällen der Erledigung eines selbständigen Beweisverfahrens keine Kostenentscheidung zu treffen ist (so zuletzt auch OLG Düsseldorf, OLGR 2005, 453; OLG Stuttgart B. v. 28.7.2006 - 10 W 57/06; für den Fall der einseitigen Erledigungserklärung auch BGH, NJW-RR 2004, 1005).
  • AG Bad Kreuznach, 30.11.2006 - 2 H 11/03

    Einseitige Erledigungserklärung

    Beruht die Erledigungserklärung auf einem Ereignis, das das Interesse des Antragsteller an der Beweiserhebung entfallen lässt, ist sie nicht als Antragsrücknahme im Sinne des § 269 ZPO auszulegen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.04.2005, Az.: 23 W 10/05).
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Rechtsprechung
   BayObLG, 29.03.2004 - 2Z BR 164/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6727
BayObLG, 29.03.2004 - 2Z BR 164/04 (https://dejure.org/2004,6727)
BayObLG, Entscheidung vom 29.03.2004 - 2Z BR 164/04 (https://dejure.org/2004,6727)
BayObLG, Entscheidung vom 29. März 2004 - 2Z BR 164/04 (https://dejure.org/2004,6727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 15

  • rechtsportal.de

    WEG § 15
    Ermessenspielraum der Wohnungseigentümer bei Verwaltung und Gebrauch gemeinschaftlichen Eigentums

  • ibr-online

    Ermessen bei der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Antrag auf Ungültigkeitserklärung der Eigentümerbeschlüsse

Verfahrensgang

  • AG Fürstenfeldbruck - 1 UR II 90/00
  • BayObLG, 29.03.2004 - 2Z BR 164/04
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 25.03.1999 - 2Z BR 105/98

    Gerichtliche Durchsetzung eines Rauchverbots, dass in einer Eigentümerversammlung

    Auszug aus BayObLG, 29.03.2004 - 2Z BR 164/04
    Denn andernfalls wäre es bei der Vielzahl der denkbaren sinnvollen oder zweckmäßigen Verhaltensregeln einem einzelnen Wohnungseigentümer möglich, die Gemeinschaft ständig mit der Forderung nach weiteren Regelungen zu überziehen und der Mehrheit seinen Willen aufzuzwingen (BayObLG WuM 1999, 536/538).
  • LG München I, 23.11.2017 - 36 S 3100/17

    Ermessen der Wohnungseigentümer beim Beschluss über eine Änderung der Hausordnung

    Derartige Entscheidungen der Wohnungseigentümer - auch im Hinblick auf die Änderung bzw. Ergänzung einer bestehenden Hausordnung - sind gerichtlich nur auf Ermessensfehler hin überprüfbar sind (vgl. OLG Frankfurt v. 06.08.2003 - 20 W 22/02, in: NZM 2004, 31; BayObLG v. 29.3.2005 - 2Z BR 164/04, jeweils zitiert nach juris; vgl. auch LG Itzehoe v. 28.05.2014 - 11 S 58/13, Rn. 47 bei juris).

    Dieses, der Verwaltungsautonomie der Wohnungseigentümer entspringende Ermessen, ist einer gerichtlichen Nachprüfung weitgehend entzogen (BayObLG v. 29.03.2005 - 2Z BR 164/04, zitiert nach juris).

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