Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06 - 24   

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https://dejure.org/2007,6849
OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06 - 24 (https://dejure.org/2007,6849)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20.03.2007 - 4 U 83/06 - 24 (https://dejure.org/2007,6849)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 20. März 2007 - 4 U 83/06 - 24 (https://dejure.org/2007,6849)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ordentliche Kündigung eines anfänglich unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Fortsetzung des Vertrages über die vorgesehene Vertragszeit hinaus; Geltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen; Auslegung des ursprünglichen Vertrages

  • Judicialis

    BGB § 625

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 625; ZPO § 286 § 418
    Kündigungsfrist für die ordentliche Kündigung eines anfänglich unbefristeten Arbeitsverhältnisses, welches über die vorgesehene Vertragszeit hinaus nach § 625 BGB auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Einwurfeinschreiben: Auslieferungsbeleg als Beweis für Zugang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung: Zugangsnachweis durch Einwurfeinschreiben? (IBR 2007, 601)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.01.2000 - VIII ZR 275/98

    Auslegung einer Rechtswahlvereinbarung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06
    Zu werten sind hierbei neben dem Wortsinn bzw. der Bedeutung eines schlüssigen Verhaltens auch die gesamten äußeren Begleitumstände der Erklärungshandlung, soweit sie einen Rückschluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH NJW 2002, 1260, 1261; NJW-RR 2000, 1002, 1003; Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Auflage 2003, § 157 Rn 15).
  • BGH, 27.03.2001 - VI ZR 12/00

    Verjährungsbeginn bei einem Teilungsabkommen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06
    Der von der Beklagten vorgelegte Auslieferungsbeleg des Postzustellers mit dem Datum "28.06.05" bietet für sich allein zwar noch keinen Vollbeweis für den fristgerechten Zugang; insbesondere die - formelle - Beweisregel des § 418 ZPO greift nicht ein, weil - ungeachtet, ob es sich bei einem Auslieferungsbeleg überhaupt um eine Urkunde handelt (ablehnend Reichert, NJW 2001, 2535) - der vorgelegte Beleg nach der Privatisierung der vormaligen Deutschen Bundespost jedenfalls keine öffentliche Urkunde i.S.d. § 415 Abs. 1 ZPO darstellt (vgl. Reichold in: Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage 2003, § 415 Rn. 1).
  • BGH, 19.12.2001 - XII ZR 281/99

    Ergänzende Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06
    Zu werten sind hierbei neben dem Wortsinn bzw. der Bedeutung eines schlüssigen Verhaltens auch die gesamten äußeren Begleitumstände der Erklärungshandlung, soweit sie einen Rückschluss auf den Sinngehalt der Erklärung zulassen (BGH NJW 2002, 1260, 1261; NJW-RR 2000, 1002, 1003; Palandt/Heinrichs, Bürgerliches Gesetzbuch, 62. Auflage 2003, § 157 Rn 15).
  • BAG, 11.08.1988 - 2 AZR 53/88

    Einhaltung der tariflichen Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06
    In Übereinstimmung mit der neueren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gelten aber für die ordentliche Kündigung eines anfänglich bereits unbefristeten Arbeitsverhältnisses, welches über die vorgesehene Vertragszeit hinaus nach § 625 BGB auf unbestimmte Zeit fortgesetzt wird, die vertraglich vereinbarten und nicht die gesetzlichen Fristen zumindest dann, wenn die vereinbarte Kündigungsregelung aufgrund der Auslegung des ursprünglichen Vertrages auch auf den Fall der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu beziehen ist (BAG, BB 1989, 1484-1486).
  • BAG, 12.10.1979 - 7 AZR 960/77

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis - Feststellung des Bestehens -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06
    Durch das vereinbarte Erfordernis einer vorherigen Kündigung führt eine solche Verlängerungsklausel ebenfalls zu einem unbefristeten Dienstverhältnisses, welches zu einem bestimmten Zeitpunkt unter Einhaltung der Frist gekündigt werden kann (BAG, BB 1980, 265, 266).
  • BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15

    GmbH-Recht: Formale Anforderungen einer erneuten Aufforderung zur Zahlung der

    Für den Absender streitet daher beim Einwurf-Einschreiben nach Vorlage des Einlieferungsbelegs zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass die Sendung durch Einlegen in den Briefkasten bzw. das Postfach zugegangen ist, wenn das vorbeschriebene Verfahren eingehalten wurde (vgl. OLG Koblenz, OLGR 2005, 869, 870; OLG Saarbrücken, NJOZ 2008, 840, 848 f.; LAG Köln BeckRS 2010, 66142; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 8. Juni 2010 - 11 Sa 496/09, juris Rn. 118; Reichert NJW 2001, 2523, 2524; Saenger/Gregoritza, JuS 2001, 899, 903 f.; Verse in Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht, 3. Aufl., § 21 GmbHG Rn. 21; Palandt/Ellenberger, BGB, 75. Aufl., § 130 Rn. 21; MünchKommBGB/Einsele, 7. Aufl., § 130 Rn. 46; ohne die Einhaltung des Verfahrens ausdrücklich zu erwähnen AG Paderborn NJW 2000, 3722, 3723; AG Hannover, NJOZ 2004, 67; AG Erfurt, MDR 2007, 1338, 1339 f.; Jänich, VersR 1999, 535; Kaiser, NJW 2009, 2187, 2188; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. Februar 2015 - 3 LB 11/14, juris Rn. 26; Staudinger/Singer, BGB, (2012), § 130 Rn. 108; BeckOGK/Gomille BGB § 130 Rn. 129; zu dem Verfahren vgl. LG Potsdam NJW 2000, 3722; aA AG Kempen, NJW 2007, 1215; Friedrich, VersR 2001, 1090; kritisch auch Bauer/Diller, NJW 1998, 2795, 2796; offen gelassen von BGH, Urteil vom 11. Juli 2007 - XII ZR 164/03, NJW-RR 2007, 1567 Rn. 26).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2009 - 10 U 58/09

    Umfang eines formularmäßigen Aufrechnungsverbots in einem gewerblichen

    Unter diesen Umständen kann dahinstehen, ob beim Einwurfeinschreiben nicht ohnehin bereits der Auslieferungsbeleg nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises für den Beweis des rechtzeitigen Zugangs genügt, wenn das ordnungsgemäße Zustellungsverfahren vom Zusteller eingehalten worden ist (so OLG Saarbrücken, Urt. v. 20.3.2007, NJOZ 2008, 840).
  • ArbG Ulm, 07.10.2014 - 5 Ca 129/14

    Zugang einer Kündigung - Einwurfeinschreiben

    Teilweise wird dieser Anscheinsbeweis nur für berechtigt gehalten, wenn das ordnungsgemäße Zustellungsverfahren eingehalten worden ist (OLG Saarbrücken 20.03.2007 - 4 U 83/06, juris 61; MüKo/ Einsele , 6. Aufl. 2012, § 130 BGB Rn. 46), was letztlich nur über eine Zeugenvernehmung des Postzustellers bewiesen werden kann (vgl. OLG Saarbrücken 20.03.2007 - 4 U 83/06, juris 62).

    Die Post wird inzwischen als AG geführt, so dass ihre Mitarbeiter keine öffentlichen Urkunden im Sinne von § 418 ZPO mehr erstellen können (§ 415 ZPO; s. auch OLG Saarbrücken 20.03.2007 - 4 U 83/06, juris 60 und OLG Koblenz 31.01.2005 - 11 WF 1013/04, juris Rn. 10; Bauer/Diller , NJW 1998, 2795, 2796).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.09.2013 - 5 Sa 18/13

    Außerordentliche und ordentliche Kündigung - Zugang eines Einwurf Einschreibens -

    Vor diesem Hintergrund wird der Beweiswert des Einwurf-Einschreibens unterschiedlich beurteilt (s. KR/Friedrich § 4 KSchG Rn. 112): Während z. T. davon ausgegangen wird, dass der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass die Sendung durch Einwurf in den Briefkasten oder durch Einlegen in das Postfach zugegangen ist (OLG Saarbrücken 20.03.2007, OLGR 2007, 601; OLG Koblenz 31.01.2005 OLGR 2005, 869; AG Erfurt 20.06.2007 MDR 2007, 1338; AG Paderborn 27.07.2000 NJW 2000, 3722; s. a. BGH 11.07.2007 NJW-RR 2007, 1567), sehen andere keinen verbesserten Nachweis des Zugangs einer Kündigungserklärung durch das Einwurf-Einschreiben (LG Potsdam 27.02.2000, 3722; AG Kempten 22.08.2006 NJW 2007, 1215; AG Köln 16.07.2008 WuM 2008, 483; Landesarbeitsgericht Hamm 05.08.2009 PflR 2010, 72(.
  • ArbG Düsseldorf, 22.02.2019 - 14 Ca 465/19

    Betriebsbedingte Kündigung - Zugang Einwurfeinschreiben

    Soweit dies in der Rechtsprechung zum Teil anders gesehen wird (vgl. BGH, 27.09.2016 - II ZR 299/15, Rn. 31; OLG Saarbrücken, 20.03.2007 - 4 U 83/06; OLG Koblenz, 31.01.2005 - 11 WF 1013/04; AG Erfurt, 20.06.2007 - 5 C 435/07; AG Paderborn, 27.07.2000 - 51 C 76/00), kann dies die Kammer nicht überzeugen.
  • ArbG Düsseldorf, 06.04.2017 - 10 Ca 7262/16

    Sonderkündigungsschutz des § 85 SGB IX bei fehlender Kenntnis des Arbeitgebers

    Während z. T. davon ausgegangen wird, dass der Einlieferungsbeleg zusammen mit der Reproduktion des Auslieferungsbelegs den Beweis des ersten Anscheins dafür begründet, dass die Sendung durch Einwurf in den Briefkasten oder durch Einlegen in das Postfach zugegangen ist (OLG Saarbrücken 20. März 2007 - 4 U 83/06; OLG Koblenz 31. Januar 2005 - 11 WF 1013/04; AG Erfurt 20. Juni 2007 - 5 C 435/07; AG Paderborn 27. Juli 2000 - 51 C 76/00), sehen andere keinen verbesserten Nachweis des Zugangs einer Kündigungserklärung durch das Einwurf-Einschreiben (LAG Rheinland-Pfalz 23. September 2013 - 5 Sa 18/13 - Rn. 49; LAG Hamm 5. August 2009 - 3 Sa 1677/08; LG Potsdam 27. Juli 2000 - 11 S 233/99; ArbG Ulm 7. Oktober 2014 - 5 Ca 129/14; AG Kempten 22. August 2006 - 11 C 432/05; AG Köln 16. Juli 2008 - 435/07).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2012 - L 19 AS 1239/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    In Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 130 BGB kommt die Dokumentation allerdings als Grundlage eines Anscheinsbeweises in Betracht, wenn das ordnungsgemäße Zustellverfahren (Bestätigung der Zustellung nach Einwurf durch Unterschrift und Datumsangabe) von dem Zusteller eingehalten worden ist (Reichold in: jurisPK-BGB, 5. Aufl. 2010, § 130 BGB Rn 41 unter Bezugnahme auf Oberlandesgericht Saarbrücken Urteil vom 20.03.07 - 4 U 83/06 = juris Rn 58; vgl. auch Oberlandesgericht Koblenz Beschluss vom 31.01.2005 - 11 WF 1013/04 = juris Rn 10 vgl. auch Landesarbeitsgericht Köln Urteil vom 14.08.2009 - 10 Sa 84/09 = juris Rn 34 ff - auch zum Streitstand).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2010 - 4 U 501/09

    Restitutionsklage: Sitzungsprotokoll über einen nach Erlass des Urteils im

    Der Restitutionskläger und Kläger im Vorprozess (im Folgenden Kläger) strebt eine Abänderung des im Verfahren 4 O 83/06-24 des Landgerichts Saarbrücken vor dem erkennenden Senat ergangenen Berufungsurteils vom 20.3.2007 (Az. 4 U 83/06 -24-) an.

    das Senatsurteil vom 20.3.2007 - Az. 4 U 83/06 - 24 - dahin abzuändern, dass die Forderung des Klägers in Höhe 105.207,84 EUR nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem EZB-Basiszinssatz.

  • SG Osnabrück, 22.09.2009 - S 16 AS 352/09
    Der von dem Beklagten vorgelegte Auslieferungsbeleg des Postzustellers mit dem Datum 21.01.2009 bietet für sich allein zwar noch keinen Vollbeweis für den fristgerechten Zugang; zum eine liegt keine Zustellung nach § 4 VwZG vor (vgl. oben), zum anderen findet die formelle Beweisregel des § 202 SGG in Verbindung mit 418 ZPO keine Anwendung, weil unabhängig von der Frage, ob es sich bei einem Auslieferungsbeleg überhaupt um eine Urkunde handelt, der vorgelegte der Beleg des privaten Zustellers zumindest keine öffentliche Urkunde im Sinne des § 415 Abs. 1 ZPO darstellt (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.03.2007, Az.: 4 U 83/06).

    Obwohl es sich weder um eine förmliche Zustellung nach dem VwZG handelt, noch eine öffentliche Urkunde vorliegt, besteht dennoch eine derart hohe Wahrscheinlichkeit des Zugangs zu dem Zeitpunkt des "Zustellnachweises", dass die Grundsätze des sog. Anscheinsbeweises Anwendung finden (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 31.01.2005, Az.: 11 WF 1013/04; ähnlich: OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.03.2007, Az.: 4 U 83/06; andere Ansicht: LG Potsdamm, Urteil vom 27.07.2000, Az.: 11 S 233/99).

  • KG, 31.07.2012 - 13 U 41/11

    Kündigung des Verwaltervertrages wegen Vertrauensbruchs

    Dabei kann dahin stehen, ob das Vertragsverhältnis, das erstmals zum 30. April 2008 gekündigt und dann einvernehmlich fortgesetzt worden ist, nunmehr gemäß § 625 BGB als auf unbestimmte Zeit fortgesetzt galt und damit innerhalb der gesetzlichen Frist kündbar war oder ob nicht im Rahmen der einvernehmlichen Vertragsfortsetzung die im Ausgangsvertrag vereinbarten Regelungen einschließlich derjenigen zur Beendigung des Vertrages - die mit der Vereinbarung, dass sich der Vertrag jeweils um ein Jahr verlängert, wenn er nicht vorher rechtzeitig gekündigt wird, nach Ablauf des ersten Vertragsjahres im Grunde die Regelung eines unbefristeten Vertragsverhältnisses mit bestimmten Kündigungsfristen beinhaltete - weiter fortgalten (vgl. insoweit BAG, DB 1989, 1474; OLG Saarbrücken, OLGR 2007, 601; Henssler in MK, BGB 5. Aufl., § 625 BGB, Rn 19: Preis in Staudinger, BGB Neubearbeitung 2011, § 625 Rn 32).
  • LG Nürnberg-Fürth, 09.04.2008 - 8 S 7413/07

    Lebensversicherungsvertrag: Umkehr der Beweislast für eine Vertragskündigung

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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,2547
OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05 (https://dejure.org/2006,2547)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.12.2006 - 6 U 229/05 (https://dejure.org/2006,2547)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Dezember 2006 - 6 U 229/05 (https://dejure.org/2006,2547)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    "Datenbank oder Datenhaufen"

    Zu den Vorraussetzungen, der Reichweite und zum Umfang des urheberrechtlichen Datenbankschutzes bei Internet-Datenbanken (hier: Wetterdaten des Deutschen Wetterdienstes).

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UrhG §§ 5 Abs. 2, ... 87 a Abs. 1, 87 b Abs. 1 S. 2, 87 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UIG §§ 3 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 1 8 Abs. 1 Nr. 2 a.F., 9 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; DWDGes § 4 Abs. 1 Nr. 2; Richtlinie 96/9 EG v. 11.03.1996

  • Telemedicus

    Wetterdaten

  • JurPC

    UrhG §§ 5 Abs. 2, ... 87 a Abs. 1, 87 b Abs. 1 S. 2, 87 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1; UIG §§ 3 Abs. 1 S. 2, 4 Abs. 1 S. 1, 8 Abs. 1 Nr. 2 a. F., 9 Abs. 1 Nr. 2 n. F.; DWDGes. § 4 Abs. 1 Nr. 2; Richtlinie 96/9 EG v. 11.03.1996
    "Wetterdaten für Luftfahrzeugführer" - Datenbankschutz in Abgrenzung zum Datenhaufen

  • aufrecht.de

    Datenbankschutz für Wetterdatenbank des DWD

  • Wolters Kluwer

    Internetangebot des Deutschen Wetterdienstes (DWD) als geschützte Datenbank; Notwendigkeit des Vorliegens einer persönlichen geistigen Schöpfung oder einer wirtschaftlichen Leistung für das Eingreifen eines rechtlichen Schutzes von Datenbanken; Wiederholte und ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 5 Abs. 2, 87a Abs. 1, 87b Abs. 1 Satz 2, 87c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UrhG

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UrHG § 5 Abs. 2; ; UrHG § 87 a Abs. 1; ; UrHG § 87 b Abs. 1 S. 2; ; UrHG § 87 c Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; UIG § ... 3 Abs. 1 S. 2; ; UIG § 4 Abs. 1 S. 1 8 Abs. 1 Nr. 2 a.F.; ; UIG § 9 Abs. 1 Nr. 2 n.F.; ; DWDGes § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; Richtlinie 96/9 EG v. 11.03.1996

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Wetterdaten für Flugzeugführer - Datenbankschutz und Auskunftspflicht nach Umweltinformationsgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Umfang des Datenbankschutz-Rechts bei Internet-Werken

  • beck.de (Leitsatz)

    Datenbankschutz in Abgrenzung zum Datenhaufen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Umfang des Datenbankschutz-Rechts bei Internet-Werken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2007, 443
  • ZUM 2007, 548
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Köln, 28.10.2005 - 6 U 172/03

    Datenbankschutz auch bei amtlichen Werken

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Dabei ist unschädlich, wenn bei elektronischen Datenbanken - wie dies in der Natur des Mediums liegt - die Daten ungeordnet in den physischen Speicher eingegeben werden und erst das elektronische Material (das Abfragesystem) ihre schutzbegründende systematische oder methodische Ordnung herbeiführt (Richtlinie 96/9/EG, Erwägungsgrund 21; Vogel, a.a.O., § 87a, Rn. 12; Hertin, a.a.O., Rn. 4; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [79] - EZT).

    Das Merkmal der Vervielfältigung entspricht inhaltlich dem europarechtlichen Begriff der Entnahme und ist - gegebenenfalls richtlinienkonform (Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 5 f.; Sendrowski, GRUR 2005, 369 [373 f.]) - dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren; nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft und ob dies geschieht, um eine andere Datenbank herzustellen, vielmehr genügt es, dass er inhaltlich unveränderte Teile in sein eigenes System aufnimmt und von einem Datenträger auf einen anderen überträgt (EuGH, GRUR 2005, 244 [248] - BHB-Pferdewetten; BGH, GRUR 2005, 857 [859] - Hit Bilanzen; GRUR 2005, 940 [942] - Marktstudien; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT).

    Zum einen ist - wie der Senat bereits an anderer Stelle zum Ausdruck gebracht hat (GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT m.w.N.) - § 5 Abs. 2 UrhG bei richtlinienkonformer Auslegung schon im Ansatz nicht auf Datenbanken anwendbar; die dem Datenbankschutz gezogenen Schranken haben in § 87c UrhG eine abschließende Regelung erfahren (ebenso Thum, a.a.O., § 87c, Rn. 1, 33; Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 37 ff.; § 87a Rn. 1 m.w.N.).

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Für die Schadensberechnung kommt es nämlich nicht auf den tatsächlichen Umfang der Datenauswertung an, sondern darauf, welche Lizenzvereinbarung bei Daten der vorliegenden Art sinnvoll und üblich ist; betrifft die übliche Lizenzgebühr mehr Rechte als sie vom Verletzer illegal genutzt worden sind, geht dies zu seinen Lasten (vgl. BGH, GRUR 1990, 1008 [1010] - Lizenzanalogie; Wild, a.a.O., Rn. 64 m.w.N.).
  • BGH, 14.03.2000 - X ZR 115/98

    Formunwirksamer Lizenzvertrag; Bemessung der Lizengebühr

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Das Landgericht - auf dessen sorgfältig begründete Erwägungen verwiesen werden kann - ist zu Recht davon ausgegangen, dass von der Beklagten als angemessene Lizenzgebühr ein Betrag zu zahlen ist, der dem objektiven, sachlich angemessenen Wert der Rechtsbenutzung entspricht (BGH, GRUR 2000, 685 [687] - Formunwirksamer Lizenzvertrag; Wild, in: Schricker, a.a.O., § 97, Rn. 61 m.w.N.).
  • EuGH, 12.06.2003 - C-316/01

    Glawischnig

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Es kann dahinstehen, ob der DWD im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 2 UIG als Behörde anzusehen ist, die Aufgaben des Umweltschutzes wahrzunehmen hat und ob es sich bei den von ihm erhobenen und gesammelten (SYNOP- und METAR-) Daten um Umweltinformationen im Sinne der §§ 1, 2 Abs. 1, 3 Abs. 2 Nr. 1, 4 Abs. 1 S. 1 UIG handelt (was zweifelhaft sein mag, weil die zu Grunde liegende Richtlinie 90/313/EWG über den freien Zugang zu Informationen über die Umwelt nicht bezweckt, ein allgemeines und unbegrenztes Zugangsrecht zu allen bei den Behörden verfügbaren Informationen zu gewähren, die auch nur den geringsten Bezug zu irgendwelchen Umweltgütern aufweisen: EuGHE I 2003, 5995 = ABl EU 2003, C 184).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-203/02

    The British Horseracing Board u.a. - Richtlinie 96/9/EG - Rechtlicher Schutz von

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Das Merkmal der Vervielfältigung entspricht inhaltlich dem europarechtlichen Begriff der Entnahme und ist - gegebenenfalls richtlinienkonform (Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 5 f.; Sendrowski, GRUR 2005, 369 [373 f.]) - dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren; nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft und ob dies geschieht, um eine andere Datenbank herzustellen, vielmehr genügt es, dass er inhaltlich unveränderte Teile in sein eigenes System aufnimmt und von einem Datenträger auf einen anderen überträgt (EuGH, GRUR 2005, 244 [248] - BHB-Pferdewetten; BGH, GRUR 2005, 857 [859] - Hit Bilanzen; GRUR 2005, 940 [942] - Marktstudien; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT).
  • BGH, 21.07.2005 - I ZR 290/02

    HIT BILANZ

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Das Merkmal der Vervielfältigung entspricht inhaltlich dem europarechtlichen Begriff der Entnahme und ist - gegebenenfalls richtlinienkonform (Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 5 f.; Sendrowski, GRUR 2005, 369 [373 f.]) - dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren; nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft und ob dies geschieht, um eine andere Datenbank herzustellen, vielmehr genügt es, dass er inhaltlich unveränderte Teile in sein eigenes System aufnimmt und von einem Datenträger auf einen anderen überträgt (EuGH, GRUR 2005, 244 [248] - BHB-Pferdewetten; BGH, GRUR 2005, 857 [859] - Hit Bilanzen; GRUR 2005, 940 [942] - Marktstudien; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2005 - 11 U 64/04

    Zur Schutzfähigkeit von Webseiten

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Nichts anderes aber leistet das q.-System der Klägerin, während der mit der Berufung fortgesetzte Versuch der Beklagten, Abfragesystem (PHP-Script), Art der Datenspeicherung (die XML-Datei auf dem Server des DWD) und gespeicherte Informationen (die METAR-Datensätze und deren einzelne Bestandteile) getrennt zu betrachten und aus der fehlenden Datenbankqualität einzelner Teile auf die fehlende Datenbankqualität des gesamten Systems zu schließen, in die Irre führt (was im Übrigen auch für den Hinweis auf OLG Frankfurt/Main, MMR 2005, 705 gilt, wo nicht etwa die Datenbankqualität von HTML-Dateien, sondern im konkreten Fall lediglich die Nutzung wesentlicher Teile einer solchen Datei verneint worden ist).
  • EuGH, 09.11.2004 - C-444/02

    Fixtures Marketing

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Das Gesetz geht entsprechend der Richtlinie 96/9/EG vom 11.03.1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken (ABl. EG Nr. 1 77 S. 20) von einem weiten Datenbankbegriff aus (vgl. EuGH, GRUR 2005, 254 [254] - Fixtures-Fußballspielpläne II; Hertin, in: Fromm/Nordemann, Urheberrecht, 9. Aufl. 1998, § 87a, Rn. 2; Thum, in: Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 2. Aufl. 2006, § 87a, Rn. 5).
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 1/02

    Marktstudien

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Das Merkmal der Vervielfältigung entspricht inhaltlich dem europarechtlichen Begriff der Entnahme und ist - gegebenenfalls richtlinienkonform (Vogel, a.a.O., § 87b, Rn. 5 f.; Sendrowski, GRUR 2005, 369 [373 f.]) - dahin auszulegen, dass er sich auf jede Handlung bezieht, die darin besteht, sich ohne die Zustimmung der Person, die die Datenbank erstellt hat, die Ergebnisse ihrer Investition anzueignen oder sie öffentlich verfügbar zu machen und ihr damit die Einkünfte zu entziehen, die es ihr ermöglichen sollen, die Kosten dieser Investition zu amortisieren; nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft und ob dies geschieht, um eine andere Datenbank herzustellen, vielmehr genügt es, dass er inhaltlich unveränderte Teile in sein eigenes System aufnimmt und von einem Datenträger auf einen anderen überträgt (EuGH, GRUR 2005, 244 [248] - BHB-Pferdewetten; BGH, GRUR 2005, 857 [859] - Hit Bilanzen; GRUR 2005, 940 [942] - Marktstudien; Senat, GRUR-RR 2006, 78 [81] - EZT).
  • BGH, 02.07.1987 - I ZR 232/85

    "Topographische Landeskarten"; Einräumung von Nutzungsrechten an topographischen

    Auszug aus OLG Köln, 15.12.2006 - 6 U 229/05
    Die Rechtsprechung hat daraus den Schluss gezogen, dass das amtliche Interesse an der freien Veröffentlichung nach Art und Bedeutung der Information gerade darauf gerichtet sein muss, die Verwertung der die Information vermittelnden Leistung jedermann freizugeben (BGH, GRUR 1988, 33 [35] - Topographische Landeskarten), während amtliche Statistiken und Informationsschriften ohne rechtserheblichen Inhalt grundsätzlich den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen, soweit nicht besondere akute Gefahrenlagen ein öffentliches Interesse an ihrer möglichst raschen und umfassenden Verbreitung begründen (Katzenberger, in: Schricker, a.a.O., § 5, Rn. 4, 42, 50 f. m.w.N.).
  • OLG Köln, 16.02.2001 - 6 U 179/00

    Urheberrechtsschutz für "Deutsche Rechnungslegungsstandards"

  • LG Köln, 18.11.2005 - 28 O 322/04

    Ansprüche wegen unerlaubter Nutzung von Wetterinformationen zum Betrieb eines

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 196/08

    Zweite Zahnarztmeinung II

    Nicht notwendig sind Investitionen von substantiellem Gewicht (vgl. OLG Köln, ZUM 2007, 548, 550; Haberstumpf in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, 2. Aufl., § 87a UrhG Rn. 12; Vogel in Schricker/Loewenheim aaO § 87a UrhG Rn. 43; Thum in Wandtke/Bullinger, Urheberrecht, 3. Aufl., § 87a UrhG Rn. 55; aA Dreier in Dreier/Schulze, Urheberrechtsgesetz, 3. Aufl., § 87a Rn. 14).
  • OLG Köln, 28.03.2014 - 6 U 140/13

    Begriff des Herstellers einer Datenbank und der Übernahme wesentlicher Teile der

    Es genügt vielmehr, dass er inhaltlich unveränderte Teile der Datenbank in sein eigenes System aufnimmt (EuGH, GRUR 2005, 244 Tz. 47ff. - BHB-Pferdewetten; Senat, MMR 2007, 443, 445 - Wetterdaten).
  • VG Frankfurt/Main, 23.05.2012 - 7 K 1820/11

    Umweltinformationsrecht Dem Umweltinformationsanspruch steht kein Ausschlussgrund

    Bei den Missbrauchsmöglichkeiten ist zwischen einem behördenbezogenen und einem verwendungsbezogenem Missbrauch zu unterscheiden (BVerwG vom 24.09.2009 - 7 C 2.09, NVwZ 2010, 189 Rdnr. 35f; siehe auch OLG Köln vom 15.12.2006 - 6 U 229/05, ZUM 2007, 548 Rdnr 39 zu einem Informationsantrag zur nachträglichen Legitimierung der unzulässigen Inanspruchnahme einer urheberrechtlich geschützten Datenbank).
  • LG Köln, 28.01.2021 - 14 O 393/19
    Nicht erforderlich ist es, dass der Verletzer sich die Daten durch einen unmittelbaren Zugang zu der geschützten Datenbank verschafft, es genügt vielmehr, dass er inhaltlich unveränderte Teile der Datenbank in sein eigenes System aufnimmt (OLG Köln, MMR 2007, 443, 445 - Wetterdaten, OLG Köln, MMR 2015, 273, 274 - Photovoltaik-Datenbanken).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - VI-3 Kart 2/07 (V)   

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https://dejure.org/2007,7996
OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - VI-3 Kart 2/07 (V) (https://dejure.org/2007,7996)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2007 - VI-3 Kart 2/07 (V) (https://dejure.org/2007,7996)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2007 - VI-3 Kart 2/07 (V) (https://dejure.org/2007,7996)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Bundesnetzagentur als Regulierungsbehörde bei Beauftragung mit der selbstständigen Wahrnehmung der Landesregulierungsaufgaben durch die Landesregulierungsbehörde im Wege der Organleihe; Maßgeblichkeit des Sitzes der Bundesnetzagentur als die entscheidende ...

  • ponte-press.de (Volltext/Auszüge)

    Sitz der BNetzA auch im Falle der Organleihe maßgeblich für Bestimmung des örtlich zuständigen Beschwerdegerichts

  • Judicialis

    EnWG § 54 Abs. 2; ; EnWG § 75 Abs. 4; ; Bekanntmachung des Senats der Freien Hansestadt Bremen über die nach dem EnWG zuständige Behörde vom 25.10.2005 § 1

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Bei einer Organleihe wird das Organ eines Rechtsträgers beauftragt und ermächtigt, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers im Außenverhältnis wahrzunehmen, und zwar in der Weise, dass das entliehene Organ als Organ des Entleihers tätig wird und seinen Weisungen unterworfen ist, so dass die von diesem Organ getroffenen Maßnahmen dem Entleiher zugerechnet werden (BVerfGE 63, 1, 31 f.; BGHReport 2006, 652).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Bei einer Organleihe wird das Organ eines Rechtsträgers beauftragt und ermächtigt, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers im Außenverhältnis wahrzunehmen, und zwar in der Weise, dass das entliehene Organ als Organ des Entleihers tätig wird und seinen Weisungen unterworfen ist, so dass die von diesem Organ getroffenen Maßnahmen dem Entleiher zugerechnet werden (BVerfGE 63, 1, 31 f.; BGHReport 2006, 652).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Dass es im konkreten Fall auf eine solche allgemeine organisatorische Vorkehrung deshalb nicht ankam, weil einer der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin seiner Büroangestellten die konkrete Anweisung erteilt hatte, die Beschwerdeschrift noch am selben Tage per Telefax zu übermitteln, macht die Beschwerdeführerin selbst nicht geltend (s. zu derartigen Fällen nur: BGH BGHReport 2003, 696 f.; NJW 2004, 367; 3490 f.; JB 2006, 222; NJW 2006, 1521).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Zu solchen einfachen Tätigkeiten gehört u.a. das Absenden eines Telefax (BVerfG NJW-RR 2002, 1004 f.; BGH NJW 1994, 329).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Dass es im konkreten Fall auf eine solche allgemeine organisatorische Vorkehrung deshalb nicht ankam, weil einer der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin seiner Büroangestellten die konkrete Anweisung erteilt hatte, die Beschwerdeschrift noch am selben Tage per Telefax zu übermitteln, macht die Beschwerdeführerin selbst nicht geltend (s. zu derartigen Fällen nur: BGH BGHReport 2003, 696 f.; NJW 2004, 367; 3490 f.; JB 2006, 222; NJW 2006, 1521).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 27/05

    Anforderungen an die Büroorganisation und die Ausgangskontrolle bei Übermittlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Er muss daher durch entsprechende Anweisung an sein Büropersonal sicherstellen, dass bei der Telefaxübermittlung ein Sendebericht erstellt, dieser auf etwaige Übermittlungsfehler überprüft und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts gelöscht wird (ständige Rspr. des BGH, vgl. nur: BGH NJW 1993, 1655 f.; 1994, 1879 f.; VersR 1996, 1298; BGHReport 2001, 809 f.; NJW 2004, 3490 f.; BGH NJW 2006, 1519 f.; BGHReport 2007, 26 f.).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Er muss daher durch entsprechende Anweisung an sein Büropersonal sicherstellen, dass bei der Telefaxübermittlung ein Sendebericht erstellt, dieser auf etwaige Übermittlungsfehler überprüft und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts gelöscht wird (ständige Rspr. des BGH, vgl. nur: BGH NJW 1993, 1655 f.; 1994, 1879 f.; VersR 1996, 1298; BGHReport 2001, 809 f.; NJW 2004, 3490 f.; BGH NJW 2006, 1519 f.; BGHReport 2007, 26 f.).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Dass es im konkreten Fall auf eine solche allgemeine organisatorische Vorkehrung deshalb nicht ankam, weil einer der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin seiner Büroangestellten die konkrete Anweisung erteilt hatte, die Beschwerdeschrift noch am selben Tage per Telefax zu übermitteln, macht die Beschwerdeführerin selbst nicht geltend (s. zu derartigen Fällen nur: BGH BGHReport 2003, 696 f.; NJW 2004, 367; 3490 f.; JB 2006, 222; NJW 2006, 1521).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    § 92 Abs. 2 GWB ermöglicht darüber hinaus die Begründung einer die Landesgrenzen überschreitenden Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts oder eines Obersten Landesgerichts in den in die Zuständigkeit der Kartellsenate fallenden Verwaltungs- und Bußgeldsachen durch Staatsvertrag zwischen den Ländern, der wegen des Gesetzesvorbehalts für Regelungen der Gerichtsorganisation der Zustimmung der Parlamente der beteiligten Länder unterliegt (BVerfGE 2, 307, 316 ff.; 4, 250, 276; Bracher in: Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Rdnr. 6 zu § 92 GWB 2005).
  • BGH, 21.07.2004 - XII ZB 27/03

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 Kart 2/07
    Er muss daher durch entsprechende Anweisung an sein Büropersonal sicherstellen, dass bei der Telefaxübermittlung ein Sendebericht erstellt, dieser auf etwaige Übermittlungsfehler überprüft und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts gelöscht wird (ständige Rspr. des BGH, vgl. nur: BGH NJW 1993, 1655 f.; 1994, 1879 f.; VersR 1996, 1298; BGHReport 2001, 809 f.; NJW 2004, 3490 f.; BGH NJW 2006, 1519 f.; BGHReport 2007, 26 f.).
  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93

    Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen

  • BGH, 22.05.2003 - I ZB 32/02

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze

  • BGH, 14.03.1996 - III ZB 13/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BGH, 07.05.2001 - II ZB 16/00

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Zuständigkeit des BVerfG für die Klage eines untergegangenen Bundeslandes gegen

  • BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96

    Zurechnung eines Verschuldens hinsichtlich eines Fristversäumnisses - Fehler

  • OLG Düsseldorf, 19.12.2007 - 3 Kart 46/07

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für Beschwerden gegen Entscheidungen der

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf ist für die Entscheidung über die Beschwerde gegen die von der Bundesnetzagentur für die Landesregulierungsbehörde des Landes Xx unter dem 13.02.2007 ausgesprochene Entgeltgenehmigung gemäß §§ 75 Abs. 4, 106 Abs. 2 EnWG i.V.m. § 92 Abs. 1 S. 1 GWB, § 2 Kartellsachen-KonzentrationsVO vom 27.09.2005 (GVBl. NW, 820) örtlich zuständig (vgl. Senat, Beschl. v. 16.05.2007, VI-3 Kart 32-07 (V) für eine Organleihe für das Land Niedersachsen; Beschl. V. 28.03.2007, VI-3 Kart 2/07 (V) - für eine Organleihe für das Land Bremen).

    Wie der Senat bereits mit Beschluss vom 28.03.2007 indes entschieden hat (VI-3 Kart 2/07 (V)), muss etwas anderes aber dann gelten, wenn - wie hier - die Bundesnetzagentur für eine Landesregulierungsbehörde entscheidet, weil diese sie im Wege der Organleihe - verfassungsrechtlich unbedenklich - mit der selbständigen Wahrnehmung der Landesregulierungsaufgaben betraut hat.

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit der Organleihe sind - wie der Senat bereits in seiner Entscheidung vom 28.03.2007 (a.a.O.) ausgeführt hat - nicht ersichtlich.

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 57/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10363
OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 57/06 (https://dejure.org/2007,10363)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2007 - 3 W 57/06 (https://dejure.org/2007,10363)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2007 - 3 W 57/06 (https://dejure.org/2007,10363)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Gebührenstreitwert in einem einstweiligen Verfügungsverfahren; Anspruch auf die vorübergehende Wiedereinräumung des Besitzes an einer Pachtsache; Heranziehung des Mietzinses oder Pachtzinses zur Feststellung des Nutzungsinteresses

  • OLG Brandenburg PDF
  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Gebührenstreitwert für einstweilige Verfügung auf Wiedereinräumung des Mietbesitzes

  • Judicialis

    GKG § 41 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 41 Abs. 1 S. 2; ; GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1; ; GKG § 53 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; ; GKG § 63 Abs. 3 S. 2; ; GKG § 68 Abs. 1 S. 1; ; GKG § 68 Abs. 1 S. 3; ; ZPO § 3

  • ibr-online

    Verfahrensrecht - Gegenstandswert für Wiedereinräumung des Besitzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Gebührenstreitwert im einstweiligen Verfügungsverfahren auf Wiedereinräumung des Besitzes (IMR 2007, 1118)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2007, 1225
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Rostock, 14.08.2006 - 3 W 78/06

    Streitwertfestsetzung beim Entzug einer Mietsache

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.04.2007 - 3 W 57/06
    In einem solchen Fall liegt in dem Entzug oder der Störung des Besitzes die gleichzeitige Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauches und damit die Verletzung der vertraglichen Hauptleistungspflicht (vgl. OLGR Rostock 2006, 1004).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 13.03.2007 - 1 WF 31/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14458
OLG Jena, 13.03.2007 - 1 WF 31/07 (https://dejure.org/2007,14458)
OLG Jena, Entscheidung vom 13.03.2007 - 1 WF 31/07 (https://dejure.org/2007,14458)
OLG Jena, Entscheidung vom 13. März 2007 - 1 WF 31/07 (https://dejure.org/2007,14458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    § 114 ZPO, § 14 FGG, § 611 Abs. 3 FGG, § 620a Abs. 2 ZPO, § 1 Gew SchG
    Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens, wenn für das einstweilige Anordnungsverfahren bereits Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Erfolgsaussichten der Parteien im einstweilligen Anordnungsverfahren

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 620a Abs. 2; ; FGG § 14; ; FGG § 611 Abs. 3; ; GewSchG § 1

  • rechtsportal.de

    Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das einstweilige Anordnungsverfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    § 114 ZPO, § 14 FGG, § 611 Abs. 3 FGG, § 620a Abs. 2 ZPO, § 1 Gew SchG
    Erfolgsaussicht des Hauptsacheverfahrens, wenn für das einstweilige Anordnungsverfahren bereits Prozesskostenhilfe bewilligt wurde.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1337
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 11.12.1986 - BReg. 2 Z 119/86

    Anspruch auf Unterlassung einer Störung

    Auszug aus OLG Jena, 13.03.2007 - 1 WF 31/07
    An den Nachweis des Wegfalls sind strenge Anforderungen zu stellen (vgl. BayOLG, NJW-RR 1987, 463).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - VI-3 (Kart) 2/07 V   

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https://dejure.org/2007,27051
OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - VI-3 (Kart) 2/07 V (https://dejure.org/2007,27051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.03.2007 - VI-3 (Kart) 2/07 V (https://dejure.org/2007,27051)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. März 2007 - VI-3 (Kart) 2/07 V (https://dejure.org/2007,27051)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de

    Zuständiges Beschwerdegericht bei im Wege der Organleihe von der Bundesnetzagentur getroffenen Entscheidungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 02.02.2006 - III ZR 159/05

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Organleihe

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07
    Bei einer Organleihe wird das Organ eines Rechtsträgers beauftragt und ermächtigt, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers im Außenverhältnis wahrzunehmen, und zwar in der Weise, dass das entliehene Organ als Organ des Entleihers tätig wird und seinen Weisungen unterworfen ist, so dass die von diesem Organ getroffenen Maßnahmen dem Entleiher zugerechnet werden (BVerfGE 63, 1, 31 f.; BGHReport 2006, 652).
  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvL 23/81

    Schornsteinfegerversorgung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07
    Bei einer Organleihe wird das Organ eines Rechtsträgers beauftragt und ermächtigt, einen Aufgabenbereich eines anderen Rechtsträgers im Außenverhältnis wahrzunehmen, und zwar in der Weise, dass das entliehene Organ als Organ des Entleihers tätig wird und seinen Weisungen unterworfen ist, so dass die von diesem Organ getroffenen Maßnahmen dem Entleiher zugerechnet werden (BVerfGE 63, 1, 31 f.; BGHReport 2006, 652).
  • BGH, 23.10.2003 - V ZB 28/03

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen Verletzung des Anspruchs auf effektiven

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07
    Dass es im konkreten Fall auf eine solche allgemeine organisatorische Vorkehrung deshalb nicht ankam, weil einer der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin seiner Büroangestellten die konkrete Anweisung erteilt hatte, die Beschwerdeschrift noch am selben Tage per Telefax zu übermitteln, macht die Beschwerdeführerin selbst nicht geltend (s. zu derartigen Fällen nur: BGH BGHReport 2003, 696 f.; NJW 2004, 367 ; 3490 f.; JB 2006, 222; NJW 2006, 1521 ).
  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07
    Zu solchen einfachen Tätigkeiten gehört u.a. das Absenden eines Telefax (BVerfG NJW-RR 2002, 1004 f.; BGH NJW 1994, 329 ).
  • BGH, 11.02.2003 - VI ZB 38/02

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07
    Dass es im konkreten Fall auf eine solche allgemeine organisatorische Vorkehrung deshalb nicht ankam, weil einer der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin seiner Büroangestellten die konkrete Anweisung erteilt hatte, die Beschwerdeschrift noch am selben Tage per Telefax zu übermitteln, macht die Beschwerdeführerin selbst nicht geltend (s. zu derartigen Fällen nur: BGH BGHReport 2003, 696 f.; NJW 2004, 367 ; 3490 f.; JB 2006, 222; NJW 2006, 1521 ).
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 27/05

    Anforderungen an die Büroorganisation und die Ausgangskontrolle bei Übermittlung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07
    Er muss daher durch entsprechende Anweisung an sein Büropersonal sicherstellen, dass bei der Telefaxübermittlung ein Sendebericht erstellt, dieser auf etwaige Übermittlungsfehler überprüft und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts gelöscht wird (ständige Rspr. des BGH, vgl. nur: BGH NJW 1993, 1655 f.; 1994, 1879 f.; VersR 1996, 1298 ; BGHReport 2001, 809 f.; NJW 2004, 3490 f.; BGH NJW 2006, 1519 f.; BGHReport 2007, 26 f.).
  • BGH, 26.01.2006 - I ZB 64/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Versendung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07
    Er muss daher durch entsprechende Anweisung an sein Büropersonal sicherstellen, dass bei der Telefaxübermittlung ein Sendebericht erstellt, dieser auf etwaige Übermittlungsfehler überprüft und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts gelöscht wird (ständige Rspr. des BGH, vgl. nur: BGH NJW 1993, 1655 f.; 1994, 1879 f.; VersR 1996, 1298 ; BGHReport 2001, 809 f.; NJW 2004, 3490 f.; BGH NJW 2006, 1519 f.; BGHReport 2007, 26 f.).
  • BGH, 14.02.2006 - VI ZB 44/05

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei Übermittlung eines fristgebundenen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07
    Dass es im konkreten Fall auf eine solche allgemeine organisatorische Vorkehrung deshalb nicht ankam, weil einer der Prozessbevollmächtigten der Beschwerdeführerin seiner Büroangestellten die konkrete Anweisung erteilt hatte, die Beschwerdeschrift noch am selben Tage per Telefax zu übermitteln, macht die Beschwerdeführerin selbst nicht geltend (s. zu derartigen Fällen nur: BGH BGHReport 2003, 696 f.; NJW 2004, 367 ; 3490 f.; JB 2006, 222; NJW 2006, 1521 ).
  • BVerfG, 10.06.1953 - 1 BvF 1/53

    Gerichtsbezirke

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07
    § 92 Abs. 2 GWB ermöglicht darüber hinaus die Begründung einer die Landesgrenzen überschreitenden Zuständigkeit eines Oberlandesgerichts oder eines Obersten Landesgerichts in den in die Zuständigkeit der Kartellsenate fallenden Verwaltungs- und Bußgeldsachen durch Staatsvertrag zwischen den Ländern, der wegen des Gesetzesvorbehalts für Regelungen der Gerichtsorganisation der Zustimmung der Parlamente der beteiligten Länder unterliegt (BVerfGE 2, 307, 316 ff.; 4, 250, 276; Bracher in: Frankfurter Kommentar zum Kartellrecht, Rdnr. 6 zu § 92 GWB 2005).
  • BGH, 21.07.2004 - XII ZB 27/03

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei der Übermittlung fristwahrender

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.03.2007 - 3 (Kart) 2/07
    Er muss daher durch entsprechende Anweisung an sein Büropersonal sicherstellen, dass bei der Telefaxübermittlung ein Sendebericht erstellt, dieser auf etwaige Übermittlungsfehler überprüft und die Notfrist erst nach Kontrolle des Sendeberichts gelöscht wird (ständige Rspr. des BGH, vgl. nur: BGH NJW 1993, 1655 f.; 1994, 1879 f.; VersR 1996, 1298 ; BGHReport 2001, 809 f.; NJW 2004, 3490 f.; BGH NJW 2006, 1519 f.; BGHReport 2007, 26 f.).
  • BGH, 29.04.1994 - V ZR 62/93

    Rechtsfolgen der unrichtigen Bezeichnung des Rechtsmittelklägers in der

  • BGH, 28.10.1993 - VII ZB 22/93

    Übertragung der Übersendung eines Telefaxes auf eine Bürokraft

  • BGH, 24.03.1993 - XII ZB 12/93

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung fristwahrender Schriftsätze per Telefax

  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 270/04

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung von Wiedereinsetzungsgründen

  • BGH, 22.05.2003 - I ZB 32/02

    Anforderungen an die Ausgangskontrolle fristwahrender Schriftsätze

  • BGH, 14.03.1996 - III ZB 13/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

  • BGH, 07.05.2001 - II ZB 16/00

    Ausgangskontrolle bei Übermittlung von Schriftsätzen per Telefax

  • BVerfG, 28.07.1955 - 2 BvH 1/54

    Zuständigkeit des BVerfG für die Klage eines untergegangenen Bundeslandes gegen

  • BGH, 02.12.1996 - II ZB 19/96

    Zurechnung eines Verschuldens hinsichtlich eines Fristversäumnisses - Fehler

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