Rechtsprechung
| OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 138; ; ZPO § 1031; ; ZPO § 1031 Abs. 5; ; ZPO § 1032 Abs. 1
- zimmermann-notar-rostock.de
Auslegung einer Schiedsabrede
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 138; ZPO § 1031 Abs. 5; ZPO § 1032 Abs. 1
Zur Behandlung eines Prozessfinanzierungsvertrages im Zusammenhang mit einem Darlehensvertrag als wirtschaftliche Einheit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Reichweite einer formwirksam getroffenen Schiedsgerichtsvereinbarung; Auslegung einer Schiedsvereinbarung bei mehreren selbstständigen Vertragsverhältnissen, die eine rechtliche und wirtschaftliche Einheit bilden
Verfahrensgang
- LG München I, 04.05.2004 - 28 O 22416/02
- OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04
Papierfundstellen
- NJW 2005, 832
- MDR 2005, 771
- NZG 2005, 895 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.02.1970 - VII ZR 68/68
Schiedsabrede; Wirksamkeit eines Vertrags
Auszug aus OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04
Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im allgemeinen weit auszulegen ist (siehe dazu BGH NJW 2004, 2898, 2899; BGHZ 53, 315, 322 f; OLG München, NJW-RR 1991, 602, 603;… Zöller-Geimer, 25. Aufl., RdNr. 68 zu § 29 ZPO).Ein solches Ergebnis kann von verständigen Parteien, die mit dem Abschluss eines Schiedsvertrags in der Regel gerade eine beschleunigte Entscheidung erstreben, nicht erwünscht sein (vgl. BGHZ 53, 315, 323).
- BGH, 19.07.2004 - II ZR 65/03
Geltungsbereich einer Schiedsvereinbarung im Gesellschaftsvertrag einer GmbH
Auszug aus OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04
Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im allgemeinen weit auszulegen ist (siehe dazu BGH NJW 2004, 2898, 2899; BGHZ 53, 315, 322 f; OLG München, NJW-RR 1991, 602, 603;… Zöller-Geimer, 25. Aufl., RdNr. 68 zu § 29 ZPO). - OLG München, 08.02.1991 - 23 U 5723/90
Auszug aus OLG München, 13.10.2004 - 7 U 3722/04
Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im allgemeinen weit auszulegen ist (siehe dazu BGH NJW 2004, 2898, 2899; BGHZ 53, 315, 322 f; OLG München, NJW-RR 1991, 602, 603;… Zöller-Geimer, 25. Aufl., RdNr. 68 zu § 29 ZPO).
- OLG München, 31.03.2015 - 15 U 2227/14
Zulässige Beteiligung des Rechtsanwalts am Prozessfinanzierer
In der Literatur wurden Zweifel an der Wirksamkeit von einer 50%igen Beteiligungsquote geäußert (Bruns, JZ 2000, 232, 236), andere Stimmen halten aber auch höhere Erfolgsquoten für denkbar (Grunewald, AnwBl. 2007, 472, allerdings zum Erfolgshonorar des Rechtsanwalts); das OLG München hielt eine Beteiligung von 67% für bedenklich (NJW 2005, 832/833). - LG Stuttgart, 10.01.2024 - 49 O 30/23
Auslegung einer in einem Unternehmenskaufvertrag enthaltenen Schiedsvereinbarung
Bei mehreren selbstständigen Vertragsverhältnissen ist allerdings für jedes gesondert zu prüfen, ob eine Schiedsvereinbarung besteht, auch wenn die Verträge rechtlich und wirtschaftlich miteinander zusammenhängen (OLG München, Urt. vom 13.10.2004, 7 U 3722/04, NJW 2005, 832, 833;… Zöller/Geimer, ZPO, 34. Aufl., § 1029 Rn. 81).Die Reichweite einer zu einem Vertrag geschlossenen Schiedsabrede kann sich angesichts der sonst infolge einer Aufspaltung des Rechtswegs drohenden Verzögerung auf Streitigkeiten aus einem anderen Vertrag erstrecken, wenn die Parteien die Verträge als wirtschaftliche Einheit bezeichnet haben (OLG München, Urteil vom 13.10.2004, 7 U 3722/04, NJW 2005, 832, 833;… Saenger, in: Saenger, ZPO, 9. Aufl., § 1029 Rn. 15).
Auch findet sich im Vertrag über das CNC-Bearbeitungszentrum keinerlei ausdrückliche Bezugnahme auf den die Schiedsabrede enthaltenden Unternehmenskaufvertrag (anders z.B. im Fall OLG München, NJW 2005, 832 ff.).
- AG Brandenburg, 29.03.2007 - 34 C 174/06
Wohnraummiete: Beweislast des Vermieters bei Mieterhöhungsbegehren über dem …
Die nähere Einordnung des Mietobjektes innerhalb der Spanne ist (noch) nicht erforderlich; diesbezügliche Angaben sind jedoch für die spätere Zustimmungsklage - wie nunmehr hier - unerlässlich ( BGH, NJW 2005, Seiten 2074 f. = WuM 2005, Seiten 394 ff. = MDR 2005, Seiten 771f.; LG Dortmund, WuM 2005, Seiten 723 ff. = NZM 2006, Seiten 134 ff.; AG Dortmund, NZM 2005, Seiten 258 ff. ).
- OLG Köln, 23.09.2010 - 19 SchH 15/10
Auslegung einer Schiedsklausel in einem Praxiskaufvertrag
- OLG München, 26.01.2016 - 34 SchH 13/15
Übergang eines Vertragsverhältnisses einschließlich Schiedsvereinbarung vom …
Zudem sind Schiedsvereinbarungen, die - wie hier - Streitigkeiten aus einem Vertrag allgemein dem Schiedsgericht zuweisen, nach ihrem Sinn und Zweck und nach dem regelmäßigen Interesse der Parteien an einer umfassenden Streiterledigung vor einem einheitlichen Gericht grundsätzlich weit auszulegen (BGH NJW 2004, 2898/2899; WM 1971, 308/309; OLG München, 7 U 3722/04, NJW 2005, 832 f.;… OLG Stuttgart vom 6.3.2001, 12 U 158/00, juris Rn. 29). - LG Hamburg, 17.07.2018 - 411 HKO 9/17 In der Literatur wurden Zweifel an der Wirksamkeit von einer 50%igen Beteiligungsquote geäußert (Bruns, JZ 2000, 232, 236), andere Stimmen halten aber auch höhere Erfolgsquoten für denkbar (Grunewald, AnwBl. 2007, 472, allerdings zum Erfolgshonorar des Rechtsanwalts); das OLG München hielt eine Beteiligung von 67 % für bedenklich (NJW 2005, 832/833) (vgl. OLG München…, Urteil vom 31.3.2015 - 15 U 2227/14, Rz. 42, das auf dieser Grundlage selbst eine vereinbarte Erfolgsquote zu Gunsten des Prozessfinanzierers von 50 % noch nicht für sittenwidrig gehalten hat; vgl. auch OLG München vom 04.12.2017, Az. 19 U 1807/17).
- OLG Karlsruhe, 18.06.2018 - 10 Sch 2/18
Kaufvertrag: Wirksamkeit einer Schiedsklausel
Dies führt dazu, dass eine Schiedsklausel im Allgemeinen weit auszulegen ist, auch um eine in der Regel unerwünschte Aufspaltung des Rechtswegs zu vermeiden (vgl. BGHZ 53, 315; OLG München NJW 2005, 832;… Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 23. Aufl., § 1029 Rn. 35;… Musielak/Voit, ZPO, 15. Aufl., § 1029 Rn. 23 m.w.N.;… Zöller/Geimer, ZPO, 33. Aufl., § 1029 ZPO Rn. 78). - OLG Hamm, 05.08.2015 - 8 SchH 2/14
Wirksamkeit einer Schiedsvereinbarung in einem Sozietätsvertrag
Da für jedes einzelne Vertragsverhältnis gesondert zu prüfen ist, ob eine Schiedsvereinbarung bestehen soll (OLG München, NJW 2005, 832), liegt insoweit keine übereinstimmende Willenserklärung vor. - OLG München, 30.08.2011 - 34 SchH 8/11
Auslegung einer Schiedsvereinbarung
Zwar ist auch dann, wenn mehrere selbstständige Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien bestehen, für jedes einzelne gesondert zu prüfen, ob die Schiedsvereinbarung insoweit bestehen soll, und zwar auch dann, wenn die Verträge rechtlich oder wirtschaftlich miteinander zusammenhängen (vgl. z. B. OLG München - 7. Zivilsenat - NJW 2005, 832; OLG Köln vom 23.9.2010, 19 SchH 15/10, bei juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
KostO § 154 Abs. 2
- Deutsches Notarinstitut
KostO § 154 Abs. 2
Formelle Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagenpositionen in der Kostenberechnung - rechtsportal.de
Voraussetzungen für eine gerichtliche Sachentscheidung auf eine Notariatskostenbeschwerde
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer notariellen Kostenrechnung für Beurkundung der Gründung einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts; Einrede der Verjährung; Aufhebung einer Kostenberechnung; Anforderungen an Kostenrechnung; Reichweite des Zitiergebots; Erstreckung auf ...
Verfahrensgang
- LG Arnsberg, 22.10.2003 - 2 T 36/03
- OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03
Papierfundstellen
- FGPrax 2005, 45
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- OLG Hamm, 09.11.1992 - 15 W 66/92
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03
3 Z 22/80">BayObLGZ 1981, 348, 351; BayObLGR 2004, 183, 184; Senat JurBüro 1993, 308; FGPrax 1998, 152; NJW-RR 2000, 366; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146, 149; OLG Zweibrücken DNotZ 1987, 188, 189; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Oldenburg NdsRpfl.Dies bringt das Gesetz in der seit 1994 geltenden Fassung durch den neu eingefügten Begriff der Kostenvorschrift zum Ausdruck (vgl. § 1 KostO), jedoch entsprach die Geltung des so genannten Zitiergebots auch für die Auslagenpositionen seit jeher der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. etwa Senat JurBüro 1993, 308 f.).
Irreführende oder völlig nichts sagende Angaben führen hingegen auch nach der Auffassung des Senats zur Formunwirksamkeit der Kostenberechnung insgesamt (vgl. JurBüro 1993, 308).
- OLG Düsseldorf, 28.09.2000 - 10 W 54/00
Anforderungen an die Berechnung der Notarkosten; Unterbrechung der Verjährung von …
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03
3 Z 22/80">BayObLGZ 1981, 348, 351; BayObLGR 2004, 183, 184; Senat JurBüro 1993, 308; FGPrax 1998, 152; NJW-RR 2000, 366; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146, 149; OLG Zweibrücken DNotZ 1987, 188, 189; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Oldenburg NdsRpfl.Voraussetzung einer solchen verjährungsrelevanten Zahlungsaufforderung ist nach einhelliger Auffassung die vorherige oder gleichzeitige Übersendung einer formwirksamen Kostenrechnung (vgl. BayObLG BayObLGR 2004, 183f; KG KGR 1998, 53; OLG Schleswig DNotZ 1996, 474, 475; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146).
Auch das OLG Düsseldorf (vgl. OLGR 2001, 146, 148) lässt im Rahmen des § 154 Abs. 2 KostO im Einzelfall Ausnahmen von dem Gebot einer genauen Zitierung der Untergliederungen der Auslagenersatzvorschriften zu.
- OLG Oldenburg, 31.03.2000 - 1 W 106/99
Umfang des Zitiergebots; Erläuterung des Geschäftswerts
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03
2000, 314 = OLGR 2000, 272; wohl auch KG Rpfleger 1974, 241, 242).Eine abweichende Beurteilung der Rechtsfrage ergibt sich allerdings aus dem vom Landgericht für die Begründung seiner gegenteiligen Auffassung herangezogenen Beschluss des OLG Oldenburg vom 31.03.2000 (OLGR 2000, 272 f. = NdsRpfl.
- OLG Zweibrücken, 22.07.1986 - 3 W 95/86
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03
3 Z 22/80">BayObLGZ 1981, 348, 351; BayObLGR 2004, 183, 184; Senat JurBüro 1993, 308; FGPrax 1998, 152; NJW-RR 2000, 366; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146, 149; OLG Zweibrücken DNotZ 1987, 188, 189; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Oldenburg NdsRpfl.Die veröffentliche Rechtsprechung des OLG Zweibrücken (DNotZ 1987, 188 f.) bezieht sich lediglich auf Gebührenvorschriften im engeren Sinne.
- OLG Brandenburg, 11.12.1995 - 8 Wx 155/95
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03
3 Z 22/80">BayObLGZ 1981, 348, 351; BayObLGR 2004, 183, 184; Senat JurBüro 1993, 308; FGPrax 1998, 152; NJW-RR 2000, 366; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146, 149; OLG Zweibrücken DNotZ 1987, 188, 189; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Oldenburg NdsRpfl.Die seitens des OLG Brandenburg veröffentlichte Entscheidung (DNotZ 1997, 248 ff.) betrifft einen Fall, in dem der Ansatz der Auslagen lediglich mit "Schreibauslagen" bzw. "Auslagen" umschrieben war, eine Bezeichnung, die auch nach der Rechtsprechung des Senats unzureichend ist.
- BGH, 11.12.1986 - V ZB 5/86
Abgabe einer Teilungserklärung zwecks Bildung von Wohnungseigentum - …
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03
Enthält die Divergenzentscheidung des anderen Oberlandesgerichts mehrere Begründungen, die jede für sich tragend ist, kommt eine Vorlage nur in Betracht, wenn das vorlegende Oberlandesgericht von der Beurteilung beider Rechtsfragen abweichen will (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1036, 1037). - BayObLG, 11.10.1990 - BReg. 3 Z 89/90
Zitiergebot bei der notariellen Kostenberechnung
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03
Nach einhelliger Auffassung sind nach § 154 Abs. 2 KostO die angewendeten Kostenvorschriften in der Kostenberechnung vollständig und genau mitzuteilen, so dass die Regelung mehrerer Gebühren- oder Auslagentatbestände innerhalb desselben Paragraphen die zusätzliche Angabe der einschlägigen Untergliederung erforderlich macht (BayObLGZ 1990, 275 f.;… Senat aaO; OLG Köln JurBüro 1982, 1876;… OLG Düsseldorf aaO S.147;… OLG Zweibrücken aaO;… OLG Brandenburg aaO;… OLG Oldenburg aaO;… a.A. KG aaO). - OLG Hamm, 26.08.1999 - 15 W 111/99
Beurkundung eines Vertragspaketes durch den Notar
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03
3 Z 22/80">BayObLGZ 1981, 348, 351; BayObLGR 2004, 183, 184; Senat JurBüro 1993, 308; FGPrax 1998, 152; NJW-RR 2000, 366; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146, 149; OLG Zweibrücken DNotZ 1987, 188, 189; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Oldenburg NdsRpfl. - OLG Hamm, 31.10.1991 - 15 W 187/91
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03
Er hat es im Ergebnis als genügend angesehen, wenn sich der angewendete Auslagentatbestand aus den Gesamtumständen ergibt (Senat JurBüro 1992, 343). - OLG Schleswig, 13.09.1995 - 9 W 108/95
Auszug aus OLG Hamm, 02.09.2004 - 15 W 456/03
Voraussetzung einer solchen verjährungsrelevanten Zahlungsaufforderung ist nach einhelliger Auffassung die vorherige oder gleichzeitige Übersendung einer formwirksamen Kostenrechnung (vgl. BayObLG BayObLGR 2004, 183f; KG KGR 1998, 53; OLG Schleswig DNotZ 1996, 474, 475; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146). - OLG Köln, 14.02.1990 - 2 Wx 51/89
Inhalt der notariellen Kostenrechnung
- BGH, 14.12.2006 - V ZB 115/06
Anforderungen an die Bezeichnung der Auslagen in der Kostenberechnung
Hierzu wird es in Rechtsprechung und Literatur teilweise für notwendig erachtet, dass nicht nur der jeweilige Paragraph der angewendeten Vorschrift der Kostenordnung angegeben wird, sondern auch deren maßgeblicher Absatz und eine Gliederungsnummer, soweit die Vorschrift in dieser Weise gegliedert ist und mehrere Gebührentatbestände enthält (OLG Köln JurBüro 1982, 1876, 1877; OLG Düsseldorf JurBüro 1983, 1244, 1245; OLG Zweibrücken MDR 1986, 1038; OLG Hamm MDR 1992, 716; JurBüro 1997, 100; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Düsseldorf RNotZ 2001, 174, 175; LG Hannover JurBüro 1995, 102 m. Anm. Mümmler; Schmidt, FGPrax 1996, 41; a.M. KG DNotZ 1974, 505, 506; OLG Düsseldorf JurBüro 1975, 810, 811; OLG Braunschweig MDR 1976, 411, 412; OLG Hamm FGPrax 2005, 45, 46; Delp, JurBüro 1976, 733, 734).Die Angabe des Absatzes oder Gliederungspunktes der Vorschrift ist entbehrlich (vgl. BayObLGZ 1990, 275, 278; KG FGPrax 1996, 157, 158 m. Anm. Schmidt; OLG Hamm, FGPrax 2005, 45, 46;… Bengel/Tiedtke in Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, KostO, 16. Aufl., § 154 Rdn. 8).
- OLG Hamm, 05.02.2007 - 15 W 161/06
Anrechnung der Entwurfs- auf die Beurkundungsgebühr; Formelle Anforderungen an …
3 Z 22/80">BayObLGZ 1981, 348, 351; BayObLGR 2004, 183, 184; Senat JurBüro 1993, 308; NJW-RR 2000, 366; FGPrax 2005, 45; OLG Düsseldorf OLGR 2001, 146, 149; OLG Zweibrücken DNotZ 1987, 188, 189; OLG Brandenburg DNotZ 1997, 248, 249; OLG Oldenburg NdsRpfl. - OLG Hamm, 19.09.2005 - 15 W 297/04
Bewertung einer Belastungsvollmacht
Nach der Rechtsprechung des Senats (JurBüro 1992, 343; JurBüro 1993, 308; zuletzt FGPrax 2005, 45) führt eine unzureichende Zitierweise bei den Auslagenpositionen dann nicht zur Unwirksamkeit der Kostenberechnung, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen dem Informationsinteresse des Kostenschuldners in gleicher Weise Rechnung getragen wird.
- OLG Düsseldorf, 03.08.2006 - 10 W 33/06
Zur Reichweite des Zitiergebots des § 154 Abs. 2 KostO
Das Landgericht hat zu dieser Frage unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Hamm vom 02.09.2004 - 15 W 456/03 (JurBüro 2005, 152 ff) ausgeführt: Das Zitiergebot unterliege hinsichtlich der Auslagenvorschriften nicht derselben Strenge wie bei den Gebührenvorschriften, wenn sich der angewendete Auslagentatbestand unter Hinzuziehung der Teilangabe aus den Gesamtumständen ergebe. - OLG Hamm, 14.08.2008 - 15 W 432/07
Beurkundung auch des Innenverhältnisses bei einer Vorsorgevollmacht an einen …
Hinsichtlich der Auslagenvorschriften ist jedoch eine Zitierweise, die nicht sämtliche Untergliederungsziffern einer angewandten Auslagenvorschrift erfasst, unschädlich, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen eindeutig entnommen werden kann, auf welchen Absatz oder Gliederungspunkt der jeweils mit ihrem Paragraphen benannten gesetzlichen Vorschrift die angesetzten Kosten beruhen (Vgl. BGH NJW-RR 2007, 784 = ZNotP 2007, 118, 119; Senat FGPrax 2005, 45, 46). - OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 308/06
Zivilrechtliche Entgeltvereinbarung im Falle der Umsatzsteuererhebung nach § 13b …
Hinsichtlich der Auslagenvorschriften ist jedoch eine Zitierweise, die nicht sämtliche Untergliederungsziffern einer angewendeten Auslagenvorschrift erfasst, unschädlich, wenn durch die verbale Umschreibung der angefallenen Aufwendungen oder nach den Gesamtumständen eindeutig entnommen werden kann, auf welchen Absatz oder Gliederungspunkt der jeweils mit ihrem Paragraphen benannten gesetzlichen Vorschrift die angesetzten Kosten beruhen (vgl. BGH, ZNotP 2007, 118, 119; Senat, FGPrax 2005, 45, 46).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - I-3 Wx 100/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
WEG § 28 Abs. 4; ; BGB § 257; ; BGB § 280; ; BGB § 670; ; BGB § 675
- rechtsportal.de
Pflichtwidrige Verwaltung von Eigentumswohnungen bei nicht ordnungsgemäßer Rechnungslegung - Freistellungsanspruch des Verwalters hinsichtlich aufgelaufener Deckungslücken [Überziehungszinsen] auf Verwalterkonto?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verwalter bei verspät. Abrechnung von Zinsen freizustellen?
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für ein pflichtwidriges und treuwidriges Verhalten eines Verwalters; Anspruch auf Schadensersatz wegen schuldhafter Pflichtverletzung
Verfahrensgang
- AG Moers - 63 II 13/01
- LG Kleve, 10.03.2004 - 4 T 254/03
- OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - I-3 Wx 100/04
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 1668 (Ls.)
- NZM 2004, 832
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- KG, 16.09.1998 - 24 W 2514/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.06.2004 - 3 Wx 100/04
Insoweit kommt es nicht darauf an, dass die Antragstellerin die Kontoüberziehungszinsen als Teil ihres Freistellungsanspruchs und nicht als sekundären Verzugsschaden geltend macht (…vgl. hierzu Münchner Kommentar - Seiler, BGB, 3. Aufl., § 670 Rn. 8;… BGB - RGRK - Steffen, 12. Aufl., § 670 Rn. 3; KG WuM 1999, 62).
- OLG Braunschweig, 03.06.2022 - 4 U 264/21
Ansprüche aus einem Avalkreditvertrag zur Ablösung eines anderen …
Erst im zweiten Schritt kommt es darauf an, ob der Auftraggeber dem Aufwendungsersatzanspruch der Beklagten - insoweit davon unabhängige - eigene Gegenansprüche auf Schadensersatz aus culpa in contrahendo (§ 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 und 3, § 241 Abs. 2 BGB) oder wegen Vertragspflichtverletzung (§ 280 Abs. 1 BGB) entgegenhalten kann (…BeckOGK/Riesenhuber, 1.2.2022, BGB § 670 Rn. 54;… BeckOK BGB/Detlev Fischer, 61. Ed. 1.2.2022, BGB § 670 Rn. 11; Bayerisches Oberstes Landesgericht…, Beschluss vom 3. Februar 2000 - 2Z BR 105/99 -, Rn. 14, juris = NJW-RR 2001, 158; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 1. Juni 2004 - I-3 Wx 100/04 -, Rn. 20, juris = NZM 2004, 832 f.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Celle, 01.12.2004 - 3 U 160/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 Abs. 1 HtWG; § 3 HtWG; § 7 Abs. 3 VerbrKG
Wiederholungsgefahr bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften; Unterlassungserklärung im gerichtlichen Vergleich; Widerruf des Vergleichs seitens der Verbraucherzentrale - Judicialis
UKlaG § 2
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
UKlaG § 2
Ausräumung der Wiederholungsgefahr eines Verstoßes gegen Verbraucherschutzvorschriften bei Vergleich mit dem Kläger trotz Wiederruf seitens des Klägers - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- advogarant.de (Kurzinformation)
Reiseunternehmen müssen sich an den eigenen Maßstäben messen lassen
- advogarant.de (Kurzinformation)
Keine Wiederholungsgefahr nach Unterlassungserklärung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Wiederholungsgefahr bei Verstößen gegen Verbraucherschutzvorschriften; Unterlassungserklärung im gerichtlichen Vergleich; Widerruf des Vergleichs seitens der Verbraucherzentrale
Verfahrensgang
- LG Hannover, 27.04.2004 - 14 O 148/03
- OLG Celle, 01.12.2004 - 3 U 160/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01
Formularmäßige Vereinbarung einer Deaktivierungsgebühr in AGB eines …
Auszug aus OLG Celle, 01.12.2004 - 3 U 160/04
Dabei gilt, dass für den die Beweislast tragenden Gläubiger in der Regel eine tatsächliche Vermutung streitet, an deren Entkräftung durch den Verwender hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH, NJW 2002, 2386, unter I. 2.). - LG Hannover, 27.04.2004 - 14 O 148/03
Auszug aus OLG Celle, 01.12.2004 - 3 U 160/04
unter Aufhebung des am 27. April 2004 verkündeten Urteils des Landgerichts Hannover (14 O 148/03).
- OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19
Sofortrente - Rentenversicherungsvertrag: Belehrung über Rechtsfolgen des …
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Köln, 21.10.2004 - 16 Wx 166/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
WEG § 48 Abs. 3
Geschäftswert bei Entfernung einer Parabolantenne - Wolters Kluwer
Vergütung eines Rechtsanwalts nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG); Anwaltshonorar; Antrag auf Beseitigung einer auf dem Dach angebrachten digitalen Satellitenanlage
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Wipperfürth - 5 II 7/03
- LG Köln, 23.06.2004 - 29 T 173/03
- OLG Köln, 31.08.2004 - 16 Wx 166/04
- OLG Köln, 21.10.2004 - 16 Wx 166/04
Papierfundstellen
- NZM 2005, 224
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03
Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2004 - 16 Wx 166/04
Rn. 6 Diese Wertfestsetzung steht nicht im Widerspruch zu dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 22.01.2004 (V ZB 51/03 - Juris Dokument KORE307922004). - BayObLG, 24.03.1994 - 2Z BR 12/94
Nachteilige Veränderung des optischen Gesamteindrucks einer Wohnanlage als nicht …
Auszug aus OLG Köln, 21.10.2004 - 16 Wx 166/04
Wird die Wiederherstellung eines ursprünglichen Zustandes begehrt, kann der Geschäftswert nach den dafür notwendigen Kosten bemessen werden (…Bärmann/Pick/Merle a.a.O. Rdnr. 41; BayObLG WuM 1994, 565, 566).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1 Abs 1 HTürGG
Haustürgeschäft: Fortdauer der Überrumpelung bei längerem Zeitraum zwischen Gespräch am Arbeitsplatz und Vertragsschluss - Judicialis
HWiG § 1
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 358 Abs. 3; HwiG § 1
Kein Haustürwiderrufsrecht bei größerem zeitlichen Abstand zwischen Ansprache und Vertragsschluss - rechtsportal.de
HWiG § 1
Haustürsituation: zeitlichen Zusammenhang zwischen mündlichen Verhandlungen und der Abgabe der Willenserklärung hier zwei Jahre - ibr-online
Kein Verbundgeschäft bei finanziertem Kauf einer Doppelhaushälfte
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Widerrufsrechts; Notwendigkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Abgabe einer Willenserklärung und der Überrumpelung in der Wohnung; Verbundenheit von Immobiliarverträgen und Darlehensverträgen; Aufklärungspflicht der Bank über ...
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main - 22 O 402/03
- OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99
Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen). - BGH, 21.01.2003 - XI ZR 125/02
Gerichtliche Prüfung der Rechtsfolgen des Widerrufs
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
Hinzu kommt, dass der (für Verbraucherkreditfragen zuständige) XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in ständiger Rechtsprechung die Verbundenheit von Immobiliar- und Darlehensverträgen ablehnt, weil auch dem rechtlich unerfahrenen Kreditnehmer klar sein muss, dass es sich insoweit um zwei gesonderte Rechtsverhältnisse handelt (BGH ZIP 2003, 432). - BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99
Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist eine finanzierende Bank nicht verpflichtet, einen Darlehensnehmer über die Gefahren und Risiken der Verwendung eines Darlehens aufzuklären und vor dem Vertragsschluss zu warnen (BGH NJW 2000, 3558; BGH NJW-RR 2000, 1576 - beide mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 16.09.2003 - XI ZR 447/02
Einwendungsdurchgriff bei Realkreditverträgen
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
Eine Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH über die Vorlage des LG Bochum ist nicht angezeigt (BGH BKR 2003, 898). - OLG Stuttgart, 12.01.2000 - 9 U 155/99
Voraussetzungen eines Realkredits gem. § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG; Vollmacht zum …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
Dies gilt auch und in besonderem Maß bei geschäftsunerfahrenen Kunden (OLG Stuttgart WM 2000, 292). - OLG Frankfurt, 21.10.2003 - 9 U 121/01
Darlehensantrag in einer Haustürgeschäftesituation: Ausschluss des Widerrufs …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.10.2004 - 9 U 47/04
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (zuletzt Urteil vom 21.10.2003 - 9 U 121/01 - NJW-RR 2004, 60, bestätigt durch Beschluss des BGH vom 14.9.2004 - XI ZR 365/03).
- OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 9 U 56/03
Rückabwicklungsverlangen für einen Bankkreditvertrag zum finanzierten …
Bei dieser Sachlage kann man nicht davon ausgehen, dass die nach § 1 I HWiG erforderliche Überrumpelungssituation, die durch die Besuche des Herrn B in der Wohnung des Klägers in 1993 ausgelöst worden sein soll, noch bis in den August 1994 fortgewirkt hat, als sich der Kläger dazu entschloss, den Vertrag zu unterschreiben (vgl. auch: OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 21.10.03, Az.: 9 U 121/01 = OLGR 2004, 41; Urteil vom 6.10.04, Az.: 9 U 47/04).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
WEG § 10
- rechtsportal.de
WEG § 10
Zur Änderung der Teilungserklärung (Heiz- und Warmwasserkosten) infolge des Ausbaus des Dachgeschosses - ibr-online
Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verletzung des im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geltenden Gleichbehandlungsgrundsatzes; Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels
Papierfundstellen
- ZMR 2004, 935
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84
Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers
Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02
Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung steht den Wohnungseigentümern nicht zu, denn die Wohnungseigentümer sind an die Teilungserklärung solange gebunden, wie keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB) erscheinen lassen (BGH NJW 1985, 2832; Bayerisches ObLG NJW-RR 1994, 142; WuM 2001, 565 m.w.N.;… Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 42 m.w.N.). - BayObLG, 10.08.2001 - 2Z BR 91/01
Bindung von Wohnungseigentümern an Vereinbarungen mit anderen Mitglieder der …
Auszug aus OLG Hamburg, 27.09.2004 - 2 Wx 86/02
Ein Anspruch auf Änderung der Teilungserklärung steht den Wohnungseigentümern nicht zu, denn die Wohnungseigentümer sind an die Teilungserklärung solange gebunden, wie keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, die ein Festhalten an der Vereinbarung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend (§ 242 BGB) erscheinen lassen (BGH NJW 1985, 2832; Bayerisches ObLG NJW-RR 1994, 142; WuM 2001, 565 m.w.N.;… Bärmann/Pick/Merle WEG 9. Aufl. § 10 Rdn. 42 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".