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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 22.03.2001 | OLG Düsseldorf, 22.02.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 27/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4333
OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 27/00 (https://dejure.org/2000,4333)
OLG Köln, Entscheidung vom 24.10.2000 - 9 U 27/00 (https://dejure.org/2000,4333)
OLG Köln, Entscheidung vom 24. Oktober 2000 - 9 U 27/00 (https://dejure.org/2000,4333)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungsvertragsrecht; Falschangaben des VN über das Vorhandensein von Zeugen für das Abstellen des Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufung; Sachvortrag; KFZ-Diebstahl; Kaskoversicherung; Obliegenheitsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des …

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 27/00
    Nach der sogenannten Relevanzrechtsprechung (BGH VersR 1984, 228 und ständig) tritt Leistungsfreiheit bei vorsätzlichen folgenlosen Obliegenheitsverletzungen nur ein, wenn diese geeignet sind, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, den Versicherungsnehmer schweres Verschulden trifft und er außerdem ausdrücklich über die Folgen einer möglichen Obliegenheitsverletzung belehrt worden ist.
  • BGH, 12.03.1976 - IV ZR 79/73

    Gewährung von Versicherungsschutz für einen Unfallfahrer - Wahrheitswidrige …

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 27/00
    Kein erhebliches Verschulden wird angenommen, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der auch einem sonst ordentlichen Versicherungsnehmer angesichts der Umstände des Falles leicht unterlaufen kann und für den ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. schon BGH VersR 1976, 383 und VersR 1977, 1021).
  • BGH, 13.07.1977 - IV ZR 127/76

    Versicherungsschutz für den Einbruch in eine Wohnung - Treffen vorsätzlich …

    Auszug aus OLG Köln, 24.10.2000 - 9 U 27/00
    Kein erhebliches Verschulden wird angenommen, wenn es sich um einen Verstoß handelt, der auch einem sonst ordentlichen Versicherungsnehmer angesichts der Umstände des Falles leicht unterlaufen kann und für den ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag (vgl. schon BGH VersR 1976, 383 und VersR 1977, 1021).
  • OLG Köln, 13.08.2002 - 9 U 178/01

    Eintrittspflicht des Kfz-Fahrzeugversicherers bei Obliegenheitsverletzung des …

    Rn. 20 In der unrichtigen Angabe über (nicht) vorhandene Zeugen liegt eine Obliegenheitsverletzung, nämlich ein Verstoß gegen § 7 I Abs. 2 Satz 3 AKB (Senat r + s 2001, 14).
  • OLG Brandenburg, 02.06.2010 - 3 U 142/09

    Kfz-Kaskoversicherung: Falschangaben eines Versicherungsnehmers bei der Anzeige …

    Nach der Rechtsprechung hat ein Versicherungsnehmer prinzipiell dafür zu sorgen, dass er - trotz unzureichender eigener Kenntnisse der deutschen Sprache - richtige Angaben machen kann (vgl. hierzu OLG Köln, Urt. v. 24.10.2000 - 9 U 27/00, NVersZ 2001, 516 = OLG-Rp 2001, 235).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2008 - 9 O 257/08

    Kfz-Diebstahl - Schadenanzeige - Versicherungsthemen - Voll. und …

    Außerdem hat der Versicherer auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach Eintritt des Versicherungsfalls vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unzutreffender - Ergänzungen oder Änderungen der Schilderung des Hergangs ausgeschaltet wird (vgl. OLG Köln RuS 2001, 14 zitiert nach juris, dort Rn. 6;… OLG Köln RuS 2006, 326 zitiert nach juris dort Rn. 27).
  • LG Düsseldorf, 24.11.2005 - 11 O 26/04
    Der Versicherer hat darüber hinaus auch ein Interesse daran, dass der Versicherungsnehmer möglichst zeitnah nach dem Geschehen, aus dem er Ansprüche herleitet, korrekte und vollständige Angaben macht, damit die Möglichkeit nachträglicher - möglicherweise unrichtiger - Ergänzungen und Korrekturen ausgeschaltet wird (vgl. OLG Köln, r+s 2001, 14; OLG Köln, 9 U 128/02, Urteil vom 18.03.2003, vom Kläger als Anlage K 18 vorgelegt).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8884
OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00 (https://dejure.org/2001,8884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.03.2001 - 28 W 98/00 (https://dejure.org/2001,8884)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. März 2001 - 28 W 98/00 (https://dejure.org/2001,8884)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1260
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 21.08.1985 - 4 Ws 232/85

    Falschbuchung einer Zahlstelle; Überzahlung des Hausgeldes eines Gefangenen ; …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
    Eine erweiternde Auslegung der Ausnahmevorschriften der §§ 93 Abs. 2, 121 Abs. 5 StVollzG kommt aber nicht in Betracht (vgl. BGH in NJW 1989, 992; OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; HansOLG Hamburg, MDR 1993, 467; LG Regensburg, MDR 1981, 871) und erlaubt insbesondere nicht den Pfändungszugriff privater Gläubiger.

    Aus diesem Grunde schließt sich der Senat der herrschenden Auffassung an, daß das Hausgeld des Strafgefangenen nicht der Pfändung unterliegt (vgl. auch OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; LG Regensburg, MDR 1981, 871; LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698, das nur der Vollzugsbehörde gemäß § 242 BGB ein weitergehendes Aufrechnungsrecht mit Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen des Strafgefangenen einräumt;… Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 850 Rdn. 7;… Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 Rdn.8;… a.A. Stöber, "Forderungspfändung", 12. Aufl., Rdn. 14;… Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 829 Rdn. 33 "Gefangenengelder" m.w.N.; siehe auch BVerfG in NJW 1982, 1583, das hinsichtlich der Pfändung eines aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldguthabens eines Gefangenen die gegenteilige Auffassung nicht deshalb als willkürlich erachtet hat, "weil die die Anwendung des § 850c ZPO bejahende Ansicht möglicherweise eher den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht oder weil die vorherrschende Meinung zu einem anderen Ergebnis kommt.").

  • OLG Karlsruhe, 08.02.1985 - 1 Ws 245/84
    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
    Rn. 7 Darüber hinaus entspricht es auch dem in den Materialien zum Strafvollzugsgesetz (StVollzG) zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers, daß dem Strafgefangenen mit Ausnahme der in den §§ 93 Abs. 2, 121 Abs. 5 StVollzG vorgesehenen Sonderregelung für die Aufrechnung mit Forderungen, die in einem besonders engem Zusammenhang mit dem Strafvollzug stehen - § 121 Abs. 5 StVollzG: Kosten des gerichtlichen Verfahrens nach §§ 109 ff. StVollzG; § 93 Abs. 2 StVollzG: Schadensersatzforderungen wegen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Körperverletzung - das Hausgeld ohne Zugriffsmöglichkeit Dritter zur Verfügung stehen soll (vgl. LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698).

    Aus diesem Grunde schließt sich der Senat der herrschenden Auffassung an, daß das Hausgeld des Strafgefangenen nicht der Pfändung unterliegt (vgl. auch OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; LG Regensburg, MDR 1981, 871; LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698, das nur der Vollzugsbehörde gemäß § 242 BGB ein weitergehendes Aufrechnungsrecht mit Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen des Strafgefangenen einräumt;… Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 850 Rdn. 7;… Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 Rdn.8;… a.A. Stöber, "Forderungspfändung", 12. Aufl., Rdn. 14;… Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 829 Rdn. 33 "Gefangenengelder" m.w.N.; siehe auch BVerfG in NJW 1982, 1583, das hinsichtlich der Pfändung eines aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldguthabens eines Gefangenen die gegenteilige Auffassung nicht deshalb als willkürlich erachtet hat, "weil die die Anwendung des § 850c ZPO bejahende Ansicht möglicherweise eher den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht oder weil die vorherrschende Meinung zu einem anderen Ergebnis kommt.").

  • LG Münster, 27.06.1991 - 5 T 251/91
    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
    Rn. 7 Darüber hinaus entspricht es auch dem in den Materialien zum Strafvollzugsgesetz (StVollzG) zum Ausdruck gekommenen Willen des Gesetzgebers, daß dem Strafgefangenen mit Ausnahme der in den §§ 93 Abs. 2, 121 Abs. 5 StVollzG vorgesehenen Sonderregelung für die Aufrechnung mit Forderungen, die in einem besonders engem Zusammenhang mit dem Strafvollzug stehen - § 121 Abs. 5 StVollzG: Kosten des gerichtlichen Verfahrens nach §§ 109 ff. StVollzG; § 93 Abs. 2 StVollzG: Schadensersatzforderungen wegen vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Körperverletzung - das Hausgeld ohne Zugriffsmöglichkeit Dritter zur Verfügung stehen soll (vgl. LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698).

    Aus diesem Grunde schließt sich der Senat der herrschenden Auffassung an, daß das Hausgeld des Strafgefangenen nicht der Pfändung unterliegt (vgl. auch OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; LG Regensburg, MDR 1981, 871; LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698, das nur der Vollzugsbehörde gemäß § 242 BGB ein weitergehendes Aufrechnungsrecht mit Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen des Strafgefangenen einräumt;… Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 850 Rdn. 7;… Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 Rdn.8;… a.A. Stöber, "Forderungspfändung", 12. Aufl., Rdn. 14;… Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 829 Rdn. 33 "Gefangenengelder" m.w.N.; siehe auch BVerfG in NJW 1982, 1583, das hinsichtlich der Pfändung eines aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldguthabens eines Gefangenen die gegenteilige Auffassung nicht deshalb als willkürlich erachtet hat, "weil die die Anwendung des § 850c ZPO bejahende Ansicht möglicherweise eher den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht oder weil die vorherrschende Meinung zu einem anderen Ergebnis kommt.").

  • LG Regensburg, 04.04.1981 - 3 StVK 1/80
    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
    Eine erweiternde Auslegung der Ausnahmevorschriften der §§ 93 Abs. 2, 121 Abs. 5 StVollzG kommt aber nicht in Betracht (vgl. BGH in NJW 1989, 992; OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; HansOLG Hamburg, MDR 1993, 467; LG Regensburg, MDR 1981, 871) und erlaubt insbesondere nicht den Pfändungszugriff privater Gläubiger.

    Aus diesem Grunde schließt sich der Senat der herrschenden Auffassung an, daß das Hausgeld des Strafgefangenen nicht der Pfändung unterliegt (vgl. auch OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; LG Regensburg, MDR 1981, 871; LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698, das nur der Vollzugsbehörde gemäß § 242 BGB ein weitergehendes Aufrechnungsrecht mit Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen des Strafgefangenen einräumt;… Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 850 Rdn. 7;… Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 Rdn.8;… a.A. Stöber, "Forderungspfändung", 12. Aufl., Rdn. 14;… Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 829 Rdn. 33 "Gefangenengelder" m.w.N.; siehe auch BVerfG in NJW 1982, 1583, das hinsichtlich der Pfändung eines aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldguthabens eines Gefangenen die gegenteilige Auffassung nicht deshalb als willkürlich erachtet hat, "weil die die Anwendung des § 850c ZPO bejahende Ansicht möglicherweise eher den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht oder weil die vorherrschende Meinung zu einem anderen Ergebnis kommt.").

  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 696/80

    Leistungsunfähigkeit eines für längere Zeit in Strafhaft einsitzenden …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
    Auch wenn ein Teil des Unterhaltsbedarf des Strafgefangenen schon dadurch gedeckt ist, daß ihm die JVA Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung stellt., ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß selbst bei gesteigerter Unterhaltspflicht eine keinen Bezug zur Unterhaltspflicht aufweisende Strafhaft des Unterhaltspflichtigen seine Leistungsfähigkeit iSd. § 1603 Abs. 1 BGB ausschließt, und er das zur Auszahlung kommende Hausgeld als ein Minimum benötigt, seine - Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung übersteigenden - anderweitigen notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens zu bestreiten (vgl. BGH in NJW 1982, 2491; BGH in NJW 1982, 1812; BGH in MDR 1983, 41; OLG Karlsruhe in NJW-RR 1997, 1165; OLG Koblenz in NJW 1997, 1588).
  • BGH, 09.06.1982 - IVb ZR 704/80

    Fortbestand der Unterhaltspflicht bei Herbeiführung der Leistungsunfähigkeit …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
    Auch wenn ein Teil des Unterhaltsbedarf des Strafgefangenen schon dadurch gedeckt ist, daß ihm die JVA Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung stellt., ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß selbst bei gesteigerter Unterhaltspflicht eine keinen Bezug zur Unterhaltspflicht aufweisende Strafhaft des Unterhaltspflichtigen seine Leistungsfähigkeit iSd. § 1603 Abs. 1 BGB ausschließt, und er das zur Auszahlung kommende Hausgeld als ein Minimum benötigt, seine - Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung übersteigenden - anderweitigen notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens zu bestreiten (vgl. BGH in NJW 1982, 2491; BGH in NJW 1982, 1812; BGH in MDR 1983, 41; OLG Karlsruhe in NJW-RR 1997, 1165; OLG Koblenz in NJW 1997, 1588).
  • BGH, 17.01.1989 - 5 AR Vollz 26/88

    Aufrechnung mit Aufwendungsersatzanspruch wegen fahrlässiger Eigentumsverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
    Eine erweiternde Auslegung der Ausnahmevorschriften der §§ 93 Abs. 2, 121 Abs. 5 StVollzG kommt aber nicht in Betracht (vgl. BGH in NJW 1989, 992; OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; HansOLG Hamburg, MDR 1993, 467; LG Regensburg, MDR 1981, 871) und erlaubt insbesondere nicht den Pfändungszugriff privater Gläubiger.
  • BVerfG, 16.02.1982 - 2 BvR 462/81

    Pfändung des Eigengeldes eines Strafgefangenen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
    Aus diesem Grunde schließt sich der Senat der herrschenden Auffassung an, daß das Hausgeld des Strafgefangenen nicht der Pfändung unterliegt (vgl. auch OLG Stuttgart in NJW 1986, 1056; LG Regensburg, MDR 1981, 871; LG Münster in MDR 1992, 521; OLG Karlsruhe, MDR 1985, 698, das nur der Vollzugsbehörde gemäß § 242 BGB ein weitergehendes Aufrechnungsrecht mit Forderungen aus vorsätzlichen unerlaubten Handlungen des Strafgefangenen einräumt;… Baumbach/ Lauterbach/Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 850 Rdn. 7;… Musielak-Becker, 2. Aufl., ZPO § 850 Rdn.8;… a.A. Stöber, "Forderungspfändung", 12. Aufl., Rdn. 14;… Zöller-Stöber, ZPO, 22. Aufl., § 829 Rdn. 33 "Gefangenengelder" m.w.N.; siehe auch BVerfG in NJW 1982, 1583, das hinsichtlich der Pfändung eines aus Arbeitsentgelt gebildeten Eigengeldguthabens eines Gefangenen die gegenteilige Auffassung nicht deshalb als willkürlich erachtet hat, "weil die die Anwendung des § 850c ZPO bejahende Ansicht möglicherweise eher den Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht oder weil die vorherrschende Meinung zu einem anderen Ergebnis kommt.").
  • BGH, 24.11.1987 - 5 AR Vollz 4/87

    Bedeutung von Verwaltungsvorschriften zum Strafvollzugsgesetz - Angemessener …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
    siehe auch BGH in NJW 1988, 2117 zum Zweck des Hausgeldes im Rahmen der Erörterung des angemessenen Umfangs des gemäß § 22 Abs. 3 StVollzG zu bewilligenden Einkaufs vom Eigengeld).
  • OLG Koblenz, 03.02.1997 - 13 UF 1021/96

    Anpassung Vollsteckbarer Urkunden an veränderte Verhältnisse; …

    Auszug aus OLG Hamm, 22.03.2001 - 28 W 98/00
    Auch wenn ein Teil des Unterhaltsbedarf des Strafgefangenen schon dadurch gedeckt ist, daß ihm die JVA Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung stellt., ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt, daß selbst bei gesteigerter Unterhaltspflicht eine keinen Bezug zur Unterhaltspflicht aufweisende Strafhaft des Unterhaltspflichtigen seine Leistungsfähigkeit iSd. § 1603 Abs. 1 BGB ausschließt, und er das zur Auszahlung kommende Hausgeld als ein Minimum benötigt, seine - Unterkunft, Verpflegung und Bekleidung übersteigenden - anderweitigen notwendigen Ausgaben des täglichen Lebens zu bestreiten (vgl. BGH in NJW 1982, 2491; BGH in NJW 1982, 1812; BGH in MDR 1983, 41; OLG Karlsruhe in NJW-RR 1997, 1165; OLG Koblenz in NJW 1997, 1588).
  • OLG Hamburg, 06.01.1993 - 3 Vollz (Ws) 40/92

    Kosten eines Verwaltungsvorverfahrens; Hamburgisches Landesrecht; …

  • OLG Karlsruhe, 11.07.1997 - 2 UF 32/97

    Berücksichtigung der selbst herbeigeführten Verminderung der Leistungsfähigkeit …

  • BGH, 30.04.2020 - VII ZB 82/17

    Pfändbarkeit des Taschengeldes eine Schuldners in einer Pflegeeinrichtung

    Hierauf sind § 850c und § 850k ZPO nach ihrem Schutzzweck nicht anwendbar (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 16. Juli 2004 - IXa ZB 191/03, FamRZ 2004, 1717, juris Rn. 15 zur Pfändung von Eigengeld eines Strafgefangenen; OLG Hamm, Beschluss vom 22. März 2001 - 28 W 98/00, MDR 2001, 1260, juris Rn. 3 zur Pfändung von Hausgeld eines Strafgefangenen).
  • OLG Hamm, 14.01.2004 - 11 UF 89/03

    Unterhaltsrecht: Selbstbehalt bei Erwerbstätigkeit im offenen Strafvollzug

    Das in § 47 StVollzG geregelte, aus den Bezügen des Gefangenen gebildete Hausgeld dient dagegen dem Einkauf von Nahrungs-, Genuss- und Körperpflegemitteln sowie der Bezahlung von Postgebühren u.a. (…Kalthoener/Büttner-Niepmann, aaO. Rz. 759) und zählt nach wohl überwiegend vertretener Auffassung auch bei gesteigerter Unterhaltsverpflichtung grundsätzlich nicht zu den nach § 1603 II BGB verfügbaren Mitteln (BGH MDR 1983, 41, 42; zur Frage der Pfändbarkeit vgl. auch OLG Hamm -28 W 98/00- OLGR 2001, 235).
  • OLG Hamburg, 11.08.2011 - 2 Ws 75/11

    Strafvollstreckung: Zumutbarkeit einer monatlichen Ratenzahlung in Höhe von 5,- …

    Rn. 17 ccc) Eine in Rechtsprechung und Schrifttum angenommene Unpfändbarkeit des Hausgeldes (vgl. OLG Hamm in MDR 2001, 1260 m.w.N.;… Arloth, a.a.O., § 43 Rdn. 11 m.w.N. zum Meinungsstand) steht der Zumutbarkeit einer Ratenerbringung aus Mitteln des Hausgeldes nicht entgegen.
  • BPatG, 13.10.2004 - 28 W (pat) 102/00

    Markenfähigkeit der äußeren Form eines Kraftfahrzeuges in seiner Gesamtheit; …

    Nach dem Vorbringen der Anmelderin kann - anders als im Parallelverfahren 28 W 98/00 betreffend den ... - auch nicht davon ausgegangen werden, dass das festgestellte Eintragungshindernis durch den Nachweis der Verkehrsdurchsetzung nach § 8 Abs. 3 MarkenG überwunden ist.
  • OLG Frankfurt, 19.06.2012 - 3 Ws 875/11

    Strafvollzug: Unpfändbarkeit des Hausgeldkontos auch in Bezug auf …

    Das Guthaben auf dem Hausgeldkonto ist unpfändbar (vgl. OLG Hamm MDR 2001, 1260, Arloth StVollzG 3. Aufl. § 47 Rn. 3 und § 43 Rn. 11 m.N.; vgl. auch in diesem Sinne, allerdings offen lassend: BGHZ 160, 112 [119]).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 24 U 16/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11007
OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 24 U 16/99 (https://dejure.org/2000,11007)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.02.2000 - 24 U 16/99 (https://dejure.org/2000,11007)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 24 U 16/99 (https://dejure.org/2000,11007)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § ... 667; ; BGB § 280; ; BGB § 157; ; BGB § 133; ; BGB § 779; ; BauGB § 134; ; BauGB § 242 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 9; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Ausübung treuhänderischer Funktionen durch einen Rechtsanwalt

  • Wolters Kluwer

    Sicherheitsleistung ; Anderkonto; Treuhandvertrag ; Treuhandverhältnis ; Scheinsozien

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.1988 - IX ZR 20/87

    Rechtsfolgen der Gründung einer Anwaltssozietät für den einzelnen Anwälten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 24 U 16/99
    Für Pflichtverletzungen, die vor dem Eintritt von (Schein-)Sozien geschehen sind, besteht deren Haftung nicht (BGH NJW 1988, 1973).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.1999 - 3 A 6205/95

    Erschließungsbeitrag; Vorhandene Erschließungsanlage; Zum Anbau bestimmte Straße; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.02.2000 - 24 U 16/99
    Die Frage, ob die Klägerin von der gesetzlichen und deshalb von Ermessungserwägungen der Verwaltungsbehörde unabhängig entstehenden Erschließungsbeitragspflicht nicht erfasst wird hängt von der Beantwortung der in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht sehr schwierigen Frage ab, ob die S Straße im hier relevanten Anbaugebiet eine "vorhandene Erschließungsanlage" (so genannte "fertige Straße") im Sinne des § 242 Abs. 1 BauGB darstellt (dann keine Beitragspflicht, vgl. OVG NW ZMR 1999, 858 m. w. N.) oder nicht (dann Beitragspflicht bei endgültiger Herstellung, § 133 Abs. 2 BauGB).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2010 - 24 U 147/09

    Rechtliche Einordnung eines Treuhandverhältnisses

    Rn. 12 Der Annahme eines Treuhandverhältnisses steht auch nicht das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen nach §§ 43a Abs. 4, 59b Abs. 2 Nr. 1 lit. e BRAO, 3 BORA entgegen (BGH NJW 2009, 840; Senat OLGR 2001, 235).
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