Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 87/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5040
OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 87/99 (https://dejure.org/2001,5040)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.01.2001 - 13 U 87/99 (https://dejure.org/2001,5040)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. Januar 2001 - 13 U 87/99 (https://dejure.org/2001,5040)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5040) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    VOB/B § 13 Nr. 5; ; VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2; ; VOB/B § 13 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOB/B § 13 Nr. 5
    Beweislast für die Ursache der Vertragswidrigkeit einer Bauleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungsersatz; Kostenerstattung; Kostenvorschuss; VOB; Putz; Haftbrücke; Bauherr; Bauvertrag; Mangel; Mängelbeseitigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ungeklärte Mangelursachen: Beweislast nach Abnahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Beweislast: Wer muss Ursache eines Mangels beweisen? (IBR 2001, 180)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1749
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.05.1984 - VII ZR 169/82

    Begriff des Fehlers beim Werkvertrag; Vorteilsausgleich bei verzögerter …

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 87/99
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß aufgrund der vom Gesetzgeber im Werkvertragsrecht vorgenommenen Risikoverteilung auch dann die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers greifen kann, wenn das ihm vom Auftraggeber aufgegebene Leistungsziel nicht erreichbar ist, obwohl die anerkannten Regeln der Technik im Einzelfall eingehalten worden sind (BGH BauR 1984, 510, 512 für den Fall der Unbrauchbarkeit eines Wärmeschutzverbundsystems; BauR 1985, 567, 568 für den Fall von Korrosionsfehlern bei Aluminiumheizkörpern).
  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 98/94

    Beweislast für Mängel vor Abnahme eines Bauwerks; Umfang des …

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 87/99
    Nach allgemeiner Meinung trifft den Bauherrn nach Abnahme der Bauleistung die Beweislast dafür, daß der vorliegende Mangel auf einer objektiven Pflichtverletzung des Unternehmers beruht (BGH NJW-RR 1997, 339;… Ingenstau/Korbion, VOB, 12. Auflage, B § 13 Rdn.163;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 8. Auflage, Rdn. 2691).
  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 185/97

    Darlegungslast des Bestellers bei der Geltendmachung von Werkmängeln

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 87/99
    Aus dem zitierten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Januar 1999 - Az. VII ZR 185/97 - ergibt sich lediglich, daß der Bundesgerichtshof keine überspannten Anforderungen an die Darlegung der Ursachen der Mängel stellt.
  • BGH, 06.05.1985 - VII ZR 304/83

    Pflichten des Unternehmers im Rahmen eines Werkvertrages

    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 87/99
    Zwar ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß aufgrund der vom Gesetzgeber im Werkvertragsrecht vorgenommenen Risikoverteilung auch dann die Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers greifen kann, wenn das ihm vom Auftraggeber aufgegebene Leistungsziel nicht erreichbar ist, obwohl die anerkannten Regeln der Technik im Einzelfall eingehalten worden sind (BGH BauR 1984, 510, 512 für den Fall der Unbrauchbarkeit eines Wärmeschutzverbundsystems; BauR 1985, 567, 568 für den Fall von Korrosionsfehlern bei Aluminiumheizkörpern).
  • LG Nürnberg-Fürth, 28.04.1988 - 6 O 9933/86
    Auszug aus OLG Hamburg, 10.01.2001 - 13 U 87/99
    Eine solche Beweisführung käme dann in Betracht, wenn außerhalb des Verantwortungsbereichs der Beklagten liegende Schadensursachen nicht ersichtlich wären (vgl. etwa LG Nürnberg-Fürth NJW-RR 1989, 1106;… Werner/Pastor, Der Bauprozeß, Rdn. 2604).
  • OLG Köln, 19.07.2006 - 11 U 139/05

    Haftung bei ungeeignetem Baugrund - Prüfungs- und Hinweispflicht des …

    Besteht die Möglichkeit, dass der Sachmangel erst nach Abnahme eingetreten ist, insbesondere dass er durch andere Beteiligte verursacht worden ist, so muss der Werkbesteller dies ausräumen (vgl. BGH BauR 1998, 172; OLG Hamburg BauR 2001, 1749 m. Anm. Wirth;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 2. Auflage, 6. Teil Rdn. 158;… Wirth: Ingenstau/Korbion, VOB/B 15. Auflage, § 13 VOB/B Nr. 5 Rdn. 17 und § 13 VOB/B Nr. 7 Rdn. 75).
  • OLG Bremen, 09.07.2004 - 4 U 64/03

    Mängelhaftung des Auftragnehmers aufgrund Anscheinsbeweises

    Denn dass die Vertragswidrigkeit der Leistung aus dem Verantwortungsbereich der Beklagten herrührt, ist nach den Regeln über den Beweis des ersten Anscheins zu unterstellen (vgl. dazu: OLG Hamburg BauR 2001, 1749, 1751).

    Entgegen der Ansicht der Beklagten weicht der Senat auch nicht von der Entscheidung des OLG Hamburg (BauR 2001, 1749) ab, denn dort ging es um einen Fall, in dem Schadensursachen außerhalb des Verantwortungsbereichs des Werkunternehmers denkbar waren.

  • OLG Köln, 22.04.2015 - 11 U 106/14

    Anforderungen an die Feststellung der Mangelhaftigkeit einer Dacheindeckung als …

    Insoweit greift auch kein Beweis des ersten Anscheins ein (OLG Hamburg BauR 2001, 1749).
  • OLG Hamm, 30.04.2013 - 21 U 59/12

    Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln einer gelieferten Stahl-Glas-Fassade

    Das gilt prima facie jedenfalls dann, wenn andere - außerhalb des Pflichtenkreises des Werkunternehmers liegende - Ursachen nicht ernsthaft in Betracht kommen (vgl. insoweit OLG Hamburg BauR 2001, 1749, 1750 f., Tz. 36) und vernünftigen Zweifeln, die Gefahrenlage könne nicht auf einem Mangel des Gewerks beruhen, wie auch im hier zu beurteilenden Fall zur tatrichterlichen Überzeugung des Senats Schweigen geboten ist.
  • OLG Köln, 27.02.2015 - 11 U 106/14

    Schadensersatzbegehren des Bestellers wegen mangelhafter Dachdeckerarbeiten; …

    Insoweit greift auch kein Beweis des ersten Anscheins ein (OLG Hamburg BauR 2001, 1749).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg

Rechtsprechung
   OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1775
OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00 (https://dejure.org/2001,1775)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04.04.2001 - 6 U 2824/00 (https://dejure.org/2001,1775)
OLG Dresden, Entscheidung vom 04. April 2001 - 6 U 2824/00 (https://dejure.org/2001,1775)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1775) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein. Hier klicken, um das Aktenzeichen in Ihre Zwischenablage zu kopieren.

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 251

  • IWW
  • rechtsportal.de

    BGB § 249 § 251
    Kfz-Unfallschaden - gewerblich genutztes Fahrzeug - Reparaturkosten - Integritätszuschlag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz; Kraftfahrzeug; Kfz; Gewerbe; Integritätszuschlag; Reparatur; Wiederbeschaffungswert; Gutachten

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Integritätszuschlag auch für Lkw-Halter

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Schadensersatz, "Integritätszuschlag" bei Reparatur eines gewerblich genutzten Fahrzeugs

Verfahrensgang

  • LG Bautzen - 4 O 1163/99
  • OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1290
  • NZV 2001, 346
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00
    Grundsätzlich kann ein Schädiger seinen Unfallgegner nur dann auf eine Entschädigung in Geld für den erlittenen Wertverlust (Kosten einer Ersatzbeschaffung) verweisen, wenn und soweit die Herstellung des Fahrzeugs nicht möglich oder zur Entschädigung nicht genügend ist - § 251 Abs. 1 BGB - oder unverhältnismäßige Aufwendungen erfordert - § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB (BGH NJW 1992, 302/303 = BGHZ 115, 371, OLG Dresden, DAR 1996, 54).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren lässt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges belaufen (BGH, NJW 1999, 300; BGHZ 115, 364, 371 ff. und 375; NJW 1992, 1618; NJW 1992, 302, 305; OLG Hamm, NJW 1998, 3500 m.w.N.).

    Dieser ist unbeschadet der auf die individuellen Möglichkeiten und Belange des Geschädigten Rücksicht nehmenden subjektbezogenen Schadensbetrachtung (BGH, NJW 1992, 302) nach objektiven Kriterien, d. h. losgelöst von den für die Schadensbeseitigung tatsächlich aufgewendeten Beträgen, zu bestimmen (BGH NJW 1989, 3009).

    Jedoch verbietet sich ein starres Festhalten an der gutachterlichen Schadensschätzung, wenn der Geschädigte - wie hier - durch Einholung eines Kostenvoranschlages sicherstellen kann, die Reparaturkosten innerhalb von 30 % über dem Wiederbeschaffungswert (nicht Wiederbeschaffungsaufwand, BGH NZV 1992, 66 ff.) zu halten.

    Ebenso wie in den Fällen, wo der Geschädigte auch im Falle der Instandsetzung des Fahrzeugs in Eigenregie den Geldbetrag verlangen kann, der ihm bei der Reparatur in einer Fachwerkstatt in Rechnung gestellt worden wäre (BGH DAR 1992, 22 u. 259; DAR 1991, 165), ist Voraussetzung, dass der Geschädigte durch Vornahme der Reparatur das Integritätsinteresse an dem Erhalt seines Fahrzeugs auch nachgewiesen hat, wobei eine nur provisorische oder nur laienhafte Instandsetzung nicht ausreichend ist.

    Zwar ist bei der "Integritätsspitze" von 30 % stets zu beachten, dass es sich um keine starre Grenze, sondern um einen Richtwert handelt, der bei der Massenerscheinung der Kfz-Schäden in der Regel zu einem gerechten Ergebnis führt, der aber je nach den Besonderheiten des Einzelfalles auch einmal über- oder unterschritten werden kann (BGH, NZV 1992, 66 [68] m. w. N.).

  • BGH, 08.12.1998 - VI ZR 66/98

    Beschränkung der Zulassung der Revision; Geltung des Integritätszuschlags für …

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00
    Auch bei gewerblich genutzten Kraftfahrzeugen kann grundsätzlich unter Berücksichtigung eines Integritätszuschlags der vollständige Ersatz unfallbedingter Reparaturkosten verlangt werden, sofern diese 130 % des Wiederbeschaffungswerts nicht übersteigen (Anschluss an BGH, Urt. v. 08.12.1998, Az: VI ZR 66/98, NJW 1999, 500).

    Denn auch insoweit drückt die Weiterbenutzung des reparierten Wagens einen wirtschaftlichen Wert aus: Der Geschädigte weiß um Art und Weise der Benutzung, Wartung und sonstige Behandlung seiner Sache (BGH, NJW 1999, 500; OLG Hamm, NJW 1998, 3500 und SP 2000, 309; OLG Düsseldorf, Recht und Schaden 1997, 286;… Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 4, Rdn. 18; a.A. noch OLG Düsseldorf, SP 1992, 271).

    Ihm liegt die Erwägung zugrunde, dass es sich zwar sowohl bei der Reparatur des beschädigten Fahrzeuges als auch bei einer stattdessen vorgenommenen Ersatzbeschaffung um Formen der Naturalrestitution handelt, dass aber die Reparatur des dem Geschädigten vertrauten Fahrzeugs sein Integritätsinteresse regelmäßig in stärkerem Maße zu befriedigen vermag als eine Ersatzbeschaffung (BGH, NJW 1999, 500, 501 m.w.N.).

  • OLG Hamm, 19.03.1998 - 6 U 192/97

    Anspruch auf Wiederherstellung des früheren Zustandes (Naturalrestitution); …

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren lässt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges belaufen (BGH, NJW 1999, 300; BGHZ 115, 364, 371 ff. und 375; NJW 1992, 1618; NJW 1992, 302, 305; OLG Hamm, NJW 1998, 3500 m.w.N.).

    Denn auch insoweit drückt die Weiterbenutzung des reparierten Wagens einen wirtschaftlichen Wert aus: Der Geschädigte weiß um Art und Weise der Benutzung, Wartung und sonstige Behandlung seiner Sache (BGH, NJW 1999, 500; OLG Hamm, NJW 1998, 3500 und SP 2000, 309; OLG Düsseldorf, Recht und Schaden 1997, 286;… Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kap. 4, Rdn. 18; a.A. noch OLG Düsseldorf, SP 1992, 271).

    Die Erwägungen, mit denen die Rechtsprechung den eigenwirtschaftlichen Gebrauch eines PKW bei der abstrakt berechneten Nutzungsentschädigung privilegiert hat, sind im Rahmen des Reparaturkostenersatzes nicht relevant (OLG Hamm, NJW 1998, 3500 f.).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 67/91

    Reparatur des beschädigten Fahrzeugs bei wirtschaftlichen Totalschaden

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00
    Grundsätzlich können Reparaturkosten nicht in einen vom Schädiger auszugleichenden wirtschaftlich vernünftigen und einen vom Geschädigten selbst zu tragenden wirtschaftlich unvernünftigen Teil aufgespalten werden, da anderenfalls ein Anreiz zu wirtschaftlich unsinnigen Reparaturen geschaffen wird, an deren Kosten sich der Schädiger zu beteiligen hätte, was zu einer dem Gebot der wirtschaftlichen Vernunft zuwiderlaufenden Aufblähung von Ersatzleistungen bei der Schadensregulierung im Kraftfahrzeugbereich und zu einer vom Zweck des Schadensausgleichs nicht gebotenen Belastung des Schädigers führen würde (BGH NZV 1992, 68 [70]).
  • OLG Hamm, 25.02.1999 - 6 U 190/98

    Ersatz eines vom Versicherungsnehmer eingeholten Sachverständigengutachtens zum …

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00
    Vielmehr erfordert der Nachweis des Erhaltungsinteresses, dass durch die Reparaturmaßnahme der frühere Zustand des Fahrzeugs annähernd wieder erreicht worden ist, was nach richtiger Ansicht regelmäßig nur bei einer fach- und sachgerecht ausgeführten Reparatur der von sachverständiger Seite festgestellten unfallbedingten Schäden der Fall ist (OLG Karlsruhe DAR 1999, 313 m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.06.1997 - 1 U 212/96

    Maßgebender Zeitpunkt für die Wiederbeschaffungskosten eines Kfz

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00
    Auch sonst ist nicht ersichtlich, in welcher Hinsicht der Kläger an dem Unfall "verdient" hätte, stellt man auf den für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes aufgrund einer Bedarfsprognose allein maßgeblichen Zeitpunkt, nämlich den Unfallzeitpunkt, ab (OLG Düsseldorf, NZV 1997, 483).
  • BGH, 20.06.1989 - VI ZR 334/88

    Abrechnung der Reparaturkosten für seinen Unfallwagen durch den Geschädigten auf …

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00
    Dieser ist unbeschadet der auf die individuellen Möglichkeiten und Belange des Geschädigten Rücksicht nehmenden subjektbezogenen Schadensbetrachtung (BGH, NJW 1992, 302) nach objektiven Kriterien, d. h. losgelöst von den für die Schadensbeseitigung tatsächlich aufgewendeten Beträgen, zu bestimmen (BGH NJW 1989, 3009).
  • BGH, 17.03.1992 - VI ZR 226/91

    Umfang des Schadensersatzanspruchs auf fiktiver Reparaturkostenbasis

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren lässt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges belaufen (BGH, NJW 1999, 300; BGHZ 115, 364, 371 ff. und 375; NJW 1992, 1618; NJW 1992, 302, 305; OLG Hamm, NJW 1998, 3500 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 10.03.1997 - 1 U 118/96
    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00
    Keineswegs legt das Schätzgutachten den zu beanspruchenden Schadensersatz für die Reparatur bindend fest (OLG Düsseldorf, NZV 1997, 355).
  • OLG Zweibrücken, 06.11.1998 - 1 Ws 556/98

    Zuständigkeit des Ermittlungsrichters für die Anordnungen der Entnahme von …

    Auszug aus OLG Dresden, 04.04.2001 - 6 U 2824/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes kann der Geschädigte, der nach einem Unfall sein Kraftfahrzeug reparieren lässt und damit sein Interesse an dessen Erhalt bekundet, gemäß § 249 Satz 2 BGB vom Schädiger den zur Instandsetzung erforderlichen Geldbetrag verlangen, sofern sich die Reparaturkosten auf nicht mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges belaufen (BGH, NJW 1999, 300; BGHZ 115, 364, 371 ff. und 375; NJW 1992, 1618; NJW 1992, 302, 305; OLG Hamm, NJW 1998, 3500 m.w.N.).
  • OLG Dresden, 18.08.1995 - 5 U 599/95

    Abrechnung bei Eigenreparatur innerhalb der 130 %ÄGrenze

  • BGH, 15.02.2005 - VI ZR 70/04

    Ohne Reperatur nur Ersatz des Wiederbeschaffungsaufwands bei Schäden an …

    c) Dem entspricht die Auffassung des Berufungsgerichts, die von anderen Oberlandesgerichten und im Schrifttum geteilt wird (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 272; OLG Dresden, NZV 2001, 346; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, VersR 1999, 202; OLG Saarbrücken, MDR 1998, 1346; OLG Düsseldorf, Schaden-Praxis 1998, 390; Thüringer OLG, OLGR Jena 1998, 15; OLG Karlsruhe, ZfS 1997, 53; OLG Koblenz, NZV 1995, 355; vgl. dazu auch Eggert, DAR 2001, 20, 21 f.; Luckey, VersR 2004, 1525 f.).
  • OLG Saarbrücken, 16.05.2013 - 4 U 324/11

    Zum Reparaturkostenersatz bei Eigenreparatur durch Werkstattinhaber

    Der Geschädigte weiß um Art und Weise der Benutzung, Wartung, Pflege und sonstigen Behandlung der Sache (vgl. BGH, NJW 1999, 500 f; OLG Dresden, NZV 2001, 346;… Geigel-Knerr, aaO., 3. Kap., Rdn. 29).
  • LG Bochum, 21.11.2006 - 9 S 108/06

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall; Erstattung von Reparaturkosten bis zur …

    Rn. 60 Diese Begrenzung durch erhöhte Anforderungen an die Qualität der Reparatur entspricht auch der überwiegenden instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm, NZV 2002, 272; OLG Dresden NZV 2001, 346; OLG Schleswig, VersR 1999, 202; OLG Saarbrücken, MDR 1998, 1346; OLG Düsseldorf, SP 1998, 390; OLG Jena, OLG-Rep. 1998, 15; OLG Karlsruhe, ZfS 1997, 53; OLG Koblenz, NZV 1995, 355) sowie der bisher ständigen Rechtsprechung der Kammer.

    Rn. 85 In einem solchen Fall liegt gerade keine wirtschaftliche unsinnige Instandsetzung vor bzw. ist eine solche gerade nicht in Auftrag gegeben worden ( vgl. dazu : OLG Düsseldorf NZV 2001, 475(477) = DAR 2001, 499; OLG Dresden NZV 2001, 346; LG Dresden NZV 2005, 387; AG Hof DAR 2000, 276; AG Siegen NJW-RR 2000, 1044; LG Freiburg DAR 1998, 477).

    Mit vertretbaren Kosten kann auch bei deutlich höher prognostizierten Kosten eine Reparatur finanziert werden, mit der der Geschädigte sein Integritätsinteresse ausreichend bekundet kann( vgl. ähnlich : OLG Düsseldorf NZV 2001, 475(477) = DAR 2001, 499 ff; OLG Dresden NZV 2001, 346).

    OLG Dresden NZV 2001, 346 ff).

  • OLG Düsseldorf, 25.04.2001 - 1 U 9/00

    Instandsetzung eines Unfallfahrzeugs zu den Wiederbeschaffungswert übersteigenden …

    Wer sich um eine preisgünstige Instandsetzung bemüht, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein, verdient auch dann keine Missbilligung, wenn das Motiv eine Senkung der Kosten unter die 130 %-Grenze ist (so auch im Ergebnis AG Hof DAR 2000, 276; AG Siegen NJW-RR 2000, 1044, LG Freiburg DAR 1998, 477; OLG Dresden, Urt. v. 04.04.2001, 6 U 2824/00;… MüKo-Grunsky, 3. Aufl., Rn. 7 b zu § 249).
  • LG Stuttgart, 18.07.2012 - 5 S 230/11

    Verkehrsunfall - Geltung der 130%-Grenze bei Reparatur mit Gebrauchtteilen

    Dieser Vorrang ergibt sich schon daraus, dass typischerweise erst im Zuge der Durchführung einer Reparatur anschließend beurteilt werden kann, welche Maßnahmen für eine fachgerechte Instandsetzung des Fahrzeugs erforderlich sind (vgl. entsprechend OLG Frankfurt, BeckRS 2008, 15877; OLG Dresden NZV 2001, 346/347; OLG Düsseldorf NZV 2011, 475/475).

    In Konstellationen, in denen die gutachterliche Schätzung zu einer Überschreitung des Wiederbeschaffungswertes von mehr als 130 % gelangt, es dem Geschädigten aber gelingt eine Reparatur - auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen - mit einem Kostenaufwand, der zwischen 100 % und 130 % des Wiederbeschaffungswertes liegt, durchzuführen, ist folglich der Integritätszuschlag geschuldet (vgl. auch OLG Dresden NZV 2001, 346/347; OLG Düsseldorf NZV 2001, 475; OLG Oldenburg NZV 2000, 469; LG Dresden, NJOZ 2006, 4200; LG Duisburg, Urteil vom 11.01.2008 - 7 S 291/06).

  • OLG Celle, 02.12.2009 - 14 U 123/09

    Ersatzfähigkeit den Wiederbeschaffungswert übersteigender Reparaturkosten bei …

    Dass der Kläger den Sattelauflieger gewerblich nutzte, steht der Zuerkennung eines Integritätszuschlags nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Dezember 1998 - VI ZR 66/98, NJW 1999, 500. OLG Dresden, NZV 2001, 346.
  • LG Itzehoe, 21.12.2012 - 1 S 89/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Ersatz von Reparaturkosten bei Unterschreiten …

    So hat das OLG Dresden (NZV 2001, 346, 347) für den Nachweis des Erhaltungsinteresses darauf abgestellt, dass durch die Reparatur der frühere Zustand wieder annähernd erreicht wird, ohne dabei starr auf die Vorgaben der Schadensschätzung abzustellen.
  • OLG Dresden, 22.10.2003 - 6 U 870/03

    Amtshaftung wegen Verletzung der Verkehrsregelungspflicht; Umfang der …

    Dieser Betrag ist erforderlich, um die allgemeinen Kosten des Unfallgeschädigten für Telefon, Porto, Fahrtkosten etc. abzudecken (s. nur Urteile des Senats vom 04.04.2001, Az.: 6 U 2824/00 und vom 28.02.2001, Az.: 6 U 3035/00).
  • AG Kaiserslautern, 08.10.2004 - 3 C 465/04

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Ersatzfähigkeit des Integritätszuschlags bei …

    An diesem Ergebnis ändert sich im vorliegenden Fall auch nichts, wenn man für die Vergleichsbetrachtung anstelle der geschätzten Reparaturkosten auf die tatsächlichen abstellt (so OLG Dresden, NZV 2001, 346 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Dresden

Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2935
OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00 (https://dejure.org/2001,2935)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2001 - 16 Wx 156/00 (https://dejure.org/2001,2935)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 16 Wx 156/00 (https://dejure.org/2001,2935)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2935) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    WEG § 22 Abs. 1, § 23 Abs. 4
    WEG : Genehmigung einer baulichen Veränderung durch unangefochtenen Mehrheitsbeschluß

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Zulässigkeit; Aussicht auf Erfolg; Rechtsbeschwerde; Wohnungseigentum

  • ibr-online

    Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1096
  • NZM 2001, 293
  • ZMR 2001, 474
  • BauR 2002, 139 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
    Weil mithin die Wohnungseigentümerversammlung nicht von vorneherein für die Beschlussfassung absolut unzuständig ist, sind bestandskräftige Mehrheitsbeschluss gültig, auch wenn der Regelungsgegenstand den Abschluss einer Vereinbarung oder Einstimmigkeit erfordert hätte (vgl. Beschluss des BGH vom 20.9.2000 = NJW 2000, 3500).
  • OLG Frankfurt, 13.05.1992 - 20 W 226/91

    Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses; Vorliegen eines "Nichtbeschlusses"; …

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
    2 Z 24/84|LG Berlin; 26.04.1984; 61 S 189/83">MDR 85, 58; OLG Frankfurt NJW-RR 93, 86 mwN)).
  • BayObLG, 09.08.1984 - BReg. 2 Z 24/84

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 156/00
    Richtig ist, dass die Anwendung des § 23 IV voraussetzt, dass überhaupt ein Beschluss vorliegt, der durch richterlichen Gestaltungsakt für ungültig erklärt werden kann, und an die - soweit ersichtlich - zuerst vom BayObLG formulierten Voraussetzungen für sog. Nichtbeschlüsse (BayObLGZ 1984, 213) strenge Anforderungen zu stellen sind.
  • OLG Düsseldorf, 02.11.2004 - 3 Wx 234/04

    Wohnungseigentumsrecht: Zur Frage der wirksamen Genehmigung einer baulichen …

    Bei Instandsetzungsangelegenheiten seien bestandskräftige Mehrheitsbeschlüsse gültig, auch wenn der Regelungsgegenstand Einstimmigkeit erfordert hätte (BGH NJW 2000, 3500; OLG Köln, NZM 2001, 293).
  • OLG Köln, 15.10.2003 - 16 Wx 97/03

    WEG -Verfahren: Erfordernis der Verwalterzustimmung bei baulichen Veränderungen

    Auch wenn trotz des Zustimmungserfordernisses des § 22 Abs. 1 WEG eine Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümergemeinschaft bestand (BGH NZM 2000, 1184), wäre der Beschluss auf den Anfechtungsantrag eines Wohnungseigentümers, der dem nicht zugestimmt hat, für ungültig zu erklären, wenn er eine bauliche Veränderung zum Gegenstand hätte, die ihn über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigte, ihm also ein Nachteil erwachsen würde, der über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgeht; denn dann verstieße der Beschluss gegen § 22 Abs. 1 WEG (vgl. Senat NZM 2001, 293 = ZMR 2001, 474 = OLGReport Köln 2001, 341;… Merle a. a. O. § 22 Rdn. 246 mit weiteren Nachweisen).
  • AG Friedberg (Hessen), 27.11.2013 - 2 C 1676/12
    Rn. 14 Die Wohnungseigentümerversammlung kann jedoch auch eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 WEG nachträglich genehmigen (OLG Köln,  Beschl. vom 12.1. 2001 - 16 Wx 156/00, NZM  2001, 293; OLG Düsseldorf, Beschl. vom 2.11.2004 - 3 Wx 234/04 - NZM 2005, 791).

    Die Überschreitung der rechtlichen Grenzen durch die im Einzelfall getroffene Regelung kann deshalb nur die Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses begründen, die lediglich in einem Beschlussanfechtungsverfahren nach § 431 Nr. 4 WEG geltend gemacht werden kann (BayObLG, NZM 2001, 133; OLG Köln, NZM 2001, 293;… Engelhardt in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2013, § 23 WEG Rn. 23 ff.).

  • OLG Hamm, 11.11.2008 - 15 Wx 62/08

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Anfechtung …

    Der Eigentümerversammlung steht zwar nach der Rechtsprechung die Beschlusskompetenz zu, eine bauliche Veränderung zu genehmigen (BayObLG NJW-RR 2001, 1592 = NZM 2001, 133; OLG Köln NJW-RR 2001, 1096 = NZM 2001, 293.) Verändert werden dadurch jedoch nicht die materiellen Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer baulichen Veränderung, die § 22 Abs. 1 WEG dahin umschreibt, dass sie der Zustimmung aller derjenigen Wohnungseigentümer bedarf, die durch die Veränderung über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus beeinträchtigt werden.
  • OLG Hamm, 03.01.2002 - 15 W 287/01

    Mobilfunkantenne auf dem Dach des gemeinschaft1ichen Gebäudes

    Hierbei handelt es sich zweifelsfrei um eine bauliche Veränderung (vgl. auch OLG Schleswig NZM 2001, 1035; OLG Köln NZM 2001, 293).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2001 - 3 Wx 132/01

    Wohnungseigentum - Kostenverteilung - Änderung - tatsächlicher Verbrauch

    Ein Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels kann danach anerkannt werden, wenn z. B. die Verteilung der Kosten nach der Grösse der Miteigentumsanteile im Hinblick darauf, dass diese von der Wohnfläche der einzelnen Wohnungen erheblich abweicht, zu sachwidrigen und unzumutbaren Ergebnissen für einzelne Wohnungseigentümer führt (vgl. Bay ObLG ZMR 2001, 474), ferner wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung, die zu einer erheblichen Vergrösserung und Wertsteigerung eines einzelnen Wohnungseigentums oder eines Teileigentums führt, eine zunächst sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile aufhebt und so zu einer grob unbilligen Kostenverteilung führt (vgl. OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378) oder eine behördliche Auflage oder die Nichterteilung einer baurechtlichen Genehmigung dazu führen, dass ein Miteigentum auf Dauer nicht genutzt bwz.
  • OLG Hamm, 09.09.2004 - 15 W 281/04

    Genehmigung einer baulichen Veränderung durch Beschluß

    Die Überschreitung der rechtlichen Grenzen durch die im Einzelfall getroffene Regelung kann deshalb nur die Anfechtbarkeit des Eigentümerbeschlusses begründen, die lediglich in einem Beschlußanfechtungsverfahren nach § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG geltend gemacht werden kann (BayObLG NJW-RR 2001, 1592 = NZM 2001, 133; OLG Köln NJW-RR 2001, 1096 = NZM 2001, 293;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 244;… MK/BGB-Engelhardt, 4. Aufl., § 23 WEG, Rdnr. 18).
  • OLG Frankfurt, 01.09.2003 - 20 W 20/01

    Wohnungseigentum: Einstimmigkeitserfordernis für einen Beschluss über die …

  • OLG Düsseldorf, 02.06.2003 - 3 Wx 75/03

    Beschlusskompetenzen der Wohnungseigentümergemeinschaft hinsichtlich Fortgeltung …

  • OLG Hamm, 18.01.2005 - 15 W 73/04

    Gelegentlich aufgestellter Fahnenmast als bauliche Veränderung? - §§ 14, 22 WEG

  • OLG Frankfurt, 24.03.2003 - 20 W 139/02

    Wohnungseigentum: Verschlechterung der Sichtverhältnisse aus einer …

  • LG München I, 27.02.2025 - 36 S 13190/23

    Wohnungseigentum

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.05.2001 - 13 U 249/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4903
OLG Hamm, 30.05.2001 - 13 U 249/00 (https://dejure.org/2001,4903)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.05.2001 - 13 U 249/00 (https://dejure.org/2001,4903)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Mai 2001 - 13 U 249/00 (https://dejure.org/2001,4903)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4903) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • verkehrslexikon.de (Kurzinformation)

    Mithaftung des bei spätem Gelb in die Kreuzung einfahrenden Geradeausfahrers

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Linksabbiegen bei beampelter Kreuzung; Kollision mit dem Geradeausverkehr; Verkehrsunfall; Hoheitliche Verrichtung; Geschwindigkeitsüberschreitung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 520
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 14.02.1984 - VI ZR 229/82

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2001 - 13 U 249/00
    Selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung des Geradeausfahrenden hebt dessen Vorrecht nicht auf (BGH VersR 1984, 440).

    Selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung des Geradeausfahrenden hebt dessen Vorrecht nicht auf (BGH VersR 1984, 440).

  • OLG Hamm, 28.11.1979 - 13 U 246/78

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Linksabbiegers mit einem Fahrzeug des …

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2001 - 13 U 249/00
    Der Linksabbieger muß den Vorrang des Gegenverkehrs grundsätzlich auch dann beachten, wenn dieser bei Gelb oder bei frühem Rot einfährt (im Anschluß an Senat, VersR 1980, 722, 1990, 99).

    Der Linksabbieger muß den Vorrang des Gegenverkehrs grundsätzlich auch dann beachten, wenn dieser bei Gelb oder bei frühem Rot einfährt (Senat, VersR 1980, 722; 1990, 99;… Jagusch/Hentschl, Rn. 40 zu § 9 StVO).

  • BGH, 13.06.1996 - III ZR 40/95

    Voraussetzungen der Gefährdungshaftung für Wasserschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2001 - 13 U 249/00
    Die Planung und Durchführung von Straßenbaumaßnahmen stellt grundsätzlich eine hoheitliche Verrichtung dar (BGH NJW 1996, 3208, 3209).
  • OLG Hamm, 02.01.1989 - 13 U 7/88
    Auszug aus OLG Hamm, 30.05.2001 - 13 U 249/00
    Der Linksabbieger muß den Vorrang des Gegenverkehrs grundsätzlich auch dann beachten, wenn dieser bei Gelb oder bei frühem Rot einfährt (Senat, VersR 1980, 722; 1990, 99;… Jagusch/Hentschl, Rn. 40 zu § 9 StVO).
  • BGH, 07.02.2012 - VI ZR 133/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Quotelung von Sachverständigenkosten

    Selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung des geradeaus Fahrenden hebt dessen Vorrecht nicht auf (vgl. Senatsurteil vom 14. Februar 1984 - VI ZR 229/82, VersR 1984, 440; OLG Hamm, NZV 2001, 520).
  • LG Karlsruhe, 26.01.2007 - 3 O 471/05

    Haftung bei Kfz-Unfall: Vorrang des Gegenverkehrs gegenüber einem Linksabbiegers …

    Reicht der Bremsweg bei mittlerem Bremsen bis zum Kreuzungsbereich nicht aus, darf der Kraftfahrzeugführer zügig und vorsichtig unter Beachtung des Querverkehrs durchfahren (…Jagusch/Hentschel, 37. Aufl., § 37 StVO Rn. 48, 48 a; OLG Hamm, NZV 2001, 520).

    Selbst eine erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung des Geradeausfahrenden hebt dessen Vorrecht nicht auf (OLG Hamm, NZV 2001, 520; NZV 1989, 191; OLG Nürnberg, VM 1986, 53, 54; KG, VM 1984, 36, 37; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 392, 393; KG Berlin, VM 1987, NR 41).

    Der Kläger musste mit Nachzüglern rechnen und diesen den Vorrang einräumen (OLG Hamm, NZV 1989, 191; NZV 2001, 520; KG, VM 1984, 36, 37; OLG Celle, VRS 102, 325 ff.; OLG Rostock 2000, 65, 66;… Jagusch/Hentschel, a. a. O., § 9 StVO, Rn. 40 m. w. N.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5369
OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01 (https://dejure.org/2001,5369)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.06.2001 - 1 U 925/01 (https://dejure.org/2001,5369)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 1 U 925/01 (https://dejure.org/2001,5369)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,5369) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AKB § 14

  • rechtsportal.de

    AKB § 14
    Kaksoversicherung - Gutachtenauftrag der Versicherung - Schutzbereich des Vertrages mit Schadenssachverständigen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • archive.org (Leitsatz)

    AKB § 14
    Schutzbereich einer Sachverständigenbeauftragung durch den Versicherer

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Kfz-Versicherung; Vollkaskoversicherung; Schadensregulierung; Beauftragung eines Sachverständigen; Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1682 (Ls.)
  • VersR 2001, 1552
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OLG München, 11.06.1990 - 31 U 5232/89
    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß durch die Erteilung eines Auftrags zur Erstattung eines Gutachtens auch Sorgfalts- und Schutzpflichten des Gutachters gegenüber am Vertrag ansonsten nicht beteiligten Dritten begründet werden können (BGH NJW 84, 355, 356; BGHZ 127, 378 ff.; BGH NJW 87, 1758 ff.; BGH NJW 97, 1235 f.; BGH MDR 2001, 623 ff.; OLG München r + s 1990, 273 f. sowie die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 328 Rn. 34;… Gottwald in Münchner Kommentar, 3. Auflage, § 328 Rn. 111 bis 115).

    Insofern unterscheidet sich der Fall erheblich von der Konstellation, die der in r + s 1990, 273 ff. veröffentlichten Entscheidung des OLG München zugrunde lag: Dort sollte das vom Versicherungsnehmer im Rahmen der Regelung eines Haftpflichtschadens erholte Gutachten als Grundlage der Schadensregulierung eines Dritten, des Haftpflichtversicherers, dienen.

  • BGH, 10.11.1994 - III ZR 50/94

    Einbeziehung des Käufers in den Schutzbereich eines Vertrages zwischen Verkäufer …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß durch die Erteilung eines Auftrags zur Erstattung eines Gutachtens auch Sorgfalts- und Schutzpflichten des Gutachters gegenüber am Vertrag ansonsten nicht beteiligten Dritten begründet werden können (BGH NJW 84, 355, 356; BGHZ 127, 378 ff.; BGH NJW 87, 1758 ff.; BGH NJW 97, 1235 f.; BGH MDR 2001, 623 ff.;… OLG München r + s 1990, 273 f. sowie die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 328 Rn. 34;… Gottwald in Münchner Kommentar, 3. Auflage, § 328 Rn. 111 bis 115).
  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98

    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei fehlerhaftem …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß durch die Erteilung eines Auftrags zur Erstattung eines Gutachtens auch Sorgfalts- und Schutzpflichten des Gutachters gegenüber am Vertrag ansonsten nicht beteiligten Dritten begründet werden können (BGH NJW 84, 355, 356; BGHZ 127, 378 ff.; BGH NJW 87, 1758 ff.; BGH NJW 97, 1235 f.; BGH MDR 2001, 623 ff.;… OLG München r + s 1990, 273 f. sowie die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 328 Rn. 34;… Gottwald in Münchner Kommentar, 3. Auflage, § 328 Rn. 111 bis 115).
  • BGH, 02.11.1983 - IVa ZR 20/82

    Schutzwirkungen zugunsten Dritter; Sachverständiger: Sorgfaltspflichten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß durch die Erteilung eines Auftrags zur Erstattung eines Gutachtens auch Sorgfalts- und Schutzpflichten des Gutachters gegenüber am Vertrag ansonsten nicht beteiligten Dritten begründet werden können (BGH NJW 84, 355, 356; BGHZ 127, 378 ff.; BGH NJW 87, 1758 ff.; BGH NJW 97, 1235 f.; BGH MDR 2001, 623 ff.;… OLG München r + s 1990, 273 f. sowie die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 328 Rn. 34;… Gottwald in Münchner Kommentar, 3. Auflage, § 328 Rn. 111 bis 115).
  • BGH, 26.11.1986 - IVa ZR 86/85

    Haftung des steuerlichen Beraters gegenüber Dritten für die Richtigkeit von …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß durch die Erteilung eines Auftrags zur Erstattung eines Gutachtens auch Sorgfalts- und Schutzpflichten des Gutachters gegenüber am Vertrag ansonsten nicht beteiligten Dritten begründet werden können (BGH NJW 84, 355, 356; BGHZ 127, 378 ff.; BGH NJW 87, 1758 ff.; BGH NJW 97, 1235 f.; BGH MDR 2001, 623 ff.;… OLG München r + s 1990, 273 f. sowie die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 328 Rn. 34;… Gottwald in Münchner Kommentar, 3. Auflage, § 328 Rn. 111 bis 115).
  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 327/95

    Haftung des Steuerberaters für die Bescheinigung der Ordnungsmäßigkeit der …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.06.2001 - 1 U 925/01
    a) In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß durch die Erteilung eines Auftrags zur Erstattung eines Gutachtens auch Sorgfalts- und Schutzpflichten des Gutachters gegenüber am Vertrag ansonsten nicht beteiligten Dritten begründet werden können (BGH NJW 84, 355, 356; BGHZ 127, 378 ff.; BGH NJW 87, 1758 ff.; BGH NJW 97, 1235 f.; BGH MDR 2001, 623 ff.;… OLG München r + s 1990, 273 f. sowie die Nachweise bei Palandt/Heinrichs, BGB, 60. Auflage, § 328 Rn. 34;… Gottwald in Münchner Kommentar, 3. Auflage, § 328 Rn. 111 bis 115).
  • OLG Hamm, 21.11.2018 - 20 U 88/18

    Gutachter berät Versicherung: Haftet er gegenüber dem Versicherungsnehmer?

    Rn. 34 Gemessen an diesen Voraussetzungen ist eine Einbeziehung des Voreigentümers in den Schutzbereich des zwischen der Beklagten zu 2) und dem Beklagten zu 3) bestehenden Vertragsverhältnisses abzulehnen (vgl. dazu auch OLG Nürnberg, Urteil vom 19.06.2001 - 1 U 925/01, VersR 2001, 1552).

    Mag diese Begutachtung auch faktische Auswirkungen auf die Dispositionen der Kläger gehabt haben, so sind diese eher mittelbarer Natur und vermögen die Begründung eines eigenen Schuldverhältnisses nach § 311 Abs. 3 BGB nicht zu rechtfertigen (vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 19.06.2001 - 1 U 925/01, VersR 2001, 1552, juris Rn. 8).

  • OLG Celle, 19.10.2023 - 11 U 29/23

    Dirketanspruch des Sachverständigen auf Zahlung von Sachverständigenhonorare …

    Zum einen lassen sich die Willenserklärungen der Parteien dahin auslegen, dass der von einer Partei mit dem Sachverständigen geschlossene Vertrag zugleich einen Vertrag zu Gunsten der anderen Partei darstellt (…so Bruck/Möller/Möller a.a.O. Rn. 27; ablehnend insofern OLG Nürnberg, Urteil vom 19. Juni 2001 - 1 U 925/01, juris Rn. 6 ff.).
  • OLG München, 30.03.2011 - 20 U 4108/10

    Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte: Einbeziehung des Versicherungsnehmers in …

    Im Vordergrund steht der Zweck des Gutachtens, als Grundlage der Schadensberechnung des Kaskoversicherers - und somit des Auftraggebers - zu fungieren (OLG Nürnberg NJW-RR 2001, 1682).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Nürnberg

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 6 U 37/2001   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2828
OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 6 U 37/2001 (https://dejure.org/2001,2828)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.06.2001 - 6 U 37/2001 (https://dejure.org/2001,2828)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 6 U 37/2001 (https://dejure.org/2001,2828)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,2828) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    HTWG § 1 I Nr. 1-3; ; HTWG § 1 Abs. 1 Ziff. 1; ; HTWG § 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • IWW
  • rechtsportal.de

    Haustürgeschäfte - "mündliche Verhandlungen"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Mündliche Verhandlung; Berufung; Widerruf; Darlehensvertrag; Willenserklärung

Verfahrensgang

  • LG Ellwangen/Jagst - 5 O 196/00
  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 6 U 37/2001

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 1401
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.01.1996 - XI ZR 116/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 6 U 37/01
    Der Kläger kann sich zur Stützung seiner Rechtsauffassung auch nicht auf die Entscheidung des BGH vom 16. Januar 1996 (XI ZR 116/95) berufen.
  • OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen …

    Weitere Voraussetzung ist, dass bereit am 06.12.1992 über bloße Informationsgespräche hinausgehende Verhandlungen stattgefunden haben müssen im Sinne von anbieterorientierten Gesprächen (…Münchener Kommentar-Ulmer § 312 BGB n.F. Rn. 35) über eine konkrete Anlagemöglichkeit (vgl. Senatsrechtsprechung OLG Stuttgart MDR 2001, 1401; OLG Stuttgart ZIP 2002, 1885, 1887; OLG Stuttgart BKR 2002, 828, 832).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 87/02

    Finanzierung eines Anlagegeschäfts: Aufklärungspflichten der Bank; …

    Nur wenn der Bruder des Klägers bereits zuvor an einem Ort, der nicht unter den Schutzbereich des § 1 Abs. 1 HWiG fällt, über bloße Beratungs- und Informationsgespräche hinaus mit den Klägern über die konkrete Anlagemöglichkeiten gesprochen haben sollte (OLG Stuttgart MDR 2001, 1401), würde es möglicherweise für den späteren Besuch des Vermittlers R an einer Überrumpelungssituation bzw. der Kausalität fehlen.
  • OLG Stuttgart, 29.07.2002 - 6 U 40/02

    Finanzierung einer Beteiligung an einer Immobilienfonds-GbR durch Bankdarlehen: …

    Rn. 34 a) Der Verbraucher muss zum Abschluss des Vertrags nicht in seiner Wohnung bestimmt worden sei, es genügen auch mündliche Verhandlungen in der Privatwohnung (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG) eines Dritten (OLG Hamm NJW-RR 1991, 121, 122;… Staudinger-Werner § 1 HWiG Rn. 84; nicht aber in der Wohnung des Vertragspartners, vgl. BGH NJW 2000, 3498), hier in der Wohnung des Bruders und der Schwägerin des Vermittlers G. Nach der Aussage des Zeugen G fand der Termin in dieser Wohnung nur einige Tage vor dem Notartermin statt, es wurde nicht nur ganz abstrakt über Möglichkeiten zur Einsparung von Steuern gesprochen, sondern über bloße Beratungs- und Informationsgespräche hinaus über die konkrete Anlagemöglichkeit (OLG Stuttgart MDR 2001, 1401).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Stuttgart

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.05.2001 - 16 Wx 55/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4001
OLG Köln, 14.05.2001 - 16 Wx 55/01 (https://dejure.org/2001,4001)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.05.2001 - 16 Wx 55/01 (https://dejure.org/2001,4001)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 2001 - 16 Wx 55/01 (https://dejure.org/2001,4001)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,4001) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de

    FGG § 22; WEG § 43
    Telefonische Beschwerdeeinlegung in Wohnungseigentumssachen

  • Wolters Kluwer

    Sofortige weitere Beschwerde; Rechtsmittel; Begründetheit; Form; Frist; Wohnungseigentum

  • ibr-online

    Verfahrensrecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2002, 76
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.03.1981 - 1 StR 206/80

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung - Unzulässigkeit der …

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2001 - 16 Wx 55/01
    Nach einhelliger Rechtsprechung verschiedener oberster Bundesgerichte und Oberlandesgerichte, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, kann eine derartige Erklärung nicht als eine solche zu Protokoll der Geschäftsstelle i. S. d. § 21 Abs. 2 FGG bzw. gleichlautender Vorschriften in anderen Verfahrensordnungen angesehen werden, da diese Alternative eine körperliche Anwesenheit des Erklärenden voraussetzt (vgl. BVerwG NJW 1964, 831; BFH NJW 1965, 174; BGH - Strafsenat - NJW 1981, 1627; OLG Frankfurt BtPrax 2001, 82 = FGPrax 2001, 46 = Rpfleger 2001, 82 mit näherer Begründung und Darstellung des Meinungsstandes).
  • BVerwG, 22.11.1963 - IV C 76.63

    Ansprüche auf Feststellung von Schäden an einem Betriebsvermögen - Gewährung …

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2001 - 16 Wx 55/01
    Nach einhelliger Rechtsprechung verschiedener oberster Bundesgerichte und Oberlandesgerichte, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, kann eine derartige Erklärung nicht als eine solche zu Protokoll der Geschäftsstelle i. S. d. § 21 Abs. 2 FGG bzw. gleichlautender Vorschriften in anderen Verfahrensordnungen angesehen werden, da diese Alternative eine körperliche Anwesenheit des Erklärenden voraussetzt (vgl. BVerwG NJW 1964, 831; BFH NJW 1965, 174; BGH - Strafsenat - NJW 1981, 1627; OLG Frankfurt BtPrax 2001, 82 = FGPrax 2001, 46 = Rpfleger 2001, 82 mit näherer Begründung und Darstellung des Meinungsstandes).
  • OLG Frankfurt, 04.12.2000 - 20 W 509/00

    Unterbringungsverfahren: Unzulässigkeit einer durch richterlichen Aktenvermerk …

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2001 - 16 Wx 55/01
    Nach einhelliger Rechtsprechung verschiedener oberster Bundesgerichte und Oberlandesgerichte, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, kann eine derartige Erklärung nicht als eine solche zu Protokoll der Geschäftsstelle i. S. d. § 21 Abs. 2 FGG bzw. gleichlautender Vorschriften in anderen Verfahrensordnungen angesehen werden, da diese Alternative eine körperliche Anwesenheit des Erklärenden voraussetzt (vgl. BVerwG NJW 1964, 831; BFH NJW 1965, 174; BGH - Strafsenat - NJW 1981, 1627; OLG Frankfurt BtPrax 2001, 82 = FGPrax 2001, 46 = Rpfleger 2001, 82 mit näherer Begründung und Darstellung des Meinungsstandes).
  • BFH, 10.07.1964 - III 120/61 U

    Zulässigkeit der fernmündlichen Einlegung eines Rechtsmittels

    Auszug aus OLG Köln, 14.05.2001 - 16 Wx 55/01
    Nach einhelliger Rechtsprechung verschiedener oberster Bundesgerichte und Oberlandesgerichte, von der abzuweichen der Senat keinen Anlass sieht, kann eine derartige Erklärung nicht als eine solche zu Protokoll der Geschäftsstelle i. S. d. § 21 Abs. 2 FGG bzw. gleichlautender Vorschriften in anderen Verfahrensordnungen angesehen werden, da diese Alternative eine körperliche Anwesenheit des Erklärenden voraussetzt (vgl. BVerwG NJW 1964, 831; BFH NJW 1965, 174; BGH - Strafsenat - NJW 1981, 1627; OLG Frankfurt BtPrax 2001, 82 = FGPrax 2001, 46 = Rpfleger 2001, 82 mit näherer Begründung und Darstellung des Meinungsstandes).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 16/02

    Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Vereines

    Ebenfalls bedarf es keiner weiteren Erörterung durch den Senat, inwieweit der Beteiligte zu 10) am 5. Dezember 2001 ordnungsgemäß einen entsprechenden Bestellungsantrag gestellt hat, indem er am 5. Dezember 2001 persönlich beim Amtsgericht vorgesprochen und die Rechtspflegerin des Registergerichts hierüber lediglich einen Vermerk gefertigt hat (…vgl. hierzu Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 11 Rn. 28 ff.), oder ob - wie die Beschwerdeführer mit ihren weiteren Beschwerde geltend machen - es notwendig gewesen wäre, über die Erklärungen des Beteiligten zu 12) ein gerichtliches Protokoll aufzunehmen (vgl. hierzu allgemein OLG Köln [16. Senat], OLGR 2001, 341; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 46 jeweils zur entsprechenden Notwendigkeit bei einer telefonischen Einlegung eines Rechtsmittels).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 22/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder; …

    Ebenfalls bedarf es keiner weiteren Erörterung durch den Senat, inwieweit der Beteiligte zu 10) am 5. Dezember 2001 ordnungsgemäß einen entsprechenden Bestellungsantrag gestellt hat, indem er am 5. Dezember 2001 persönlich beim Amtsgericht vorgesprochen und die Rechtspflegerin des Registergerichts hierüber lediglich einen Vermerk gefertigt hat (…vgl. hierzu Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 11 Rn. 28 ff.), oder ob - wie die Beschwerdeführer mit ihren weiteren Beschwerde geltend machen - es notwendig gewesen wäre, über die Erklärungen des Beteiligten zu 12) ein gerichtliches Protokoll aufzunehmen (vgl. hierzu allgemein OLG Köln [16. Senat], OLGR 2001, 341; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 46 jeweils zur entsprechenden Notwendigkeit bei einer telefonischen Einlegung eines Rechtsmittels).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 21/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder; …

    Ebenfalls bedarf es keiner weiteren Erörterung durch den Senat, inwieweit der Beteiligte zu 10) am 5. Dezember 2001 ordnungsgemäß einen entsprechenden Bestellungsantrag gestellt hat, indem er am 5. Dezember 2001 persönlich beim Amtsgericht vorgesprochen und die Rechtspflegerin des Registergerichts hierüber lediglich einen Vermerk gefertigt hat (…vgl. hierzu Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 11 Rn. 28 ff.), oder ob - wie die Beschwerdeführer mit ihren weiteren Beschwerde geltend machen - es notwendig gewesen wäre, über die Erklärungen des Beteiligten zu 12) ein gerichtliches Protokoll aufzunehmen (vgl. hierzu allgemein OLG Köln [16. Senat], OLGR 2001, 341; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 46 jeweils zur entsprechenden Notwendigkeit bei einer telefonischen Einlegung eines Rechtsmittels).
  • OLG Köln, 22.07.2002 - 2 Wx 23/02

    Bestellung eines Notvorstandes; Verein; Vereinsmitglieder; Vorstandsmitglieder; …

    Ebenfalls bedarf es keiner weiteren Erörterung durch den Senat, inwieweit der Beteiligte zu 10) am 5. Dezember 2001 ordnungsgemäß einen entsprechenden Bestellungsantrag gestellt hat, indem er am 5. Dezember 2001 persönlich beim Amtsgericht vorgesprochen und die Rechtspflegerin des Registergerichts hierüber lediglich einen Vermerk gefertigt hat (…vgl. hierzu Kahl in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 14. Auflage 1999, § 11 Rn. 28 ff.), oder ob - wie die Beschwerdeführer mit ihren weiteren Beschwerde geltend machen - es notwendig gewesen wäre, über die Erklärungen des Beteiligten zu 12) ein gerichtliches Protokoll aufzunehmen (vgl. hierzu allgemein OLG Köln [16. Senat], OLGR 2001, 341; OLG Frankfurt, FGPrax 2001, 46 jeweils zur entsprechenden Notwendigkeit bei einer telefonischen Einlegung eines Rechtsmittels).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.07.2000 - 16 U 196/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,22920
OLG Düsseldorf, 07.07.2000 - 16 U 196/99 (https://dejure.org/2000,22920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.07.2000 - 16 U 196/99 (https://dejure.org/2000,22920)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Juli 2000 - 16 U 196/99 (https://dejure.org/2000,22920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,22920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    AA des VH, Krafträder, Kraftrad-VH, Analogievoraussetzung 1, rechtswirksame Eingliederung in die Absatzorganisation, Analogievoraussetzung 2, vertragliche Verpflichtung zur Überlassung des Kundenstamms, Gewährung von Vorteilen, Bonifikation, Boni, mittelbarer Zwang, ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HGB § 89b
    Ausgleichsanspruch des Vertragshändlers

Verfahrensgang

  • LG Düsseldorf - 32 O 109/97
  • OLG Düsseldorf, 07.07.2000 - 16 U 196/99
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Düsseldorf
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht