Rechtsprechung
| OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wechselbezüglichkeit der Schlußerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB § 2270
Wechselbezüglichkeit der Schlußerbeneinsetzung in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament - Judicialis
BGB § 2271
- Deutsches Notarinstitut
BGB § 2271
Wechselbezügliche Einsetzung der Kinder - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2271
Widerruf einer wechselbezüglichen Verfügung durch den überlebenden Ehegatten bei Änderung der Vermögensverhältnisse oder Familienstreitigkeitenl - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wechselbezügliche Einsetzung; Kinder; Erfahrungssatz; Schlusserbe; Testament
Verfahrensgang
- AG Hattingen - 13 VI 117/00
- AG Hattingen - 13 VI 17/00
- OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01
- LG Essen - 7 T 317/00
Papierfundstellen
- FGPrax 2002, 33
- FamRZ 2002, 777
- Rpfleger 2002, 150
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 21.03.1988 - BReg. 1 Z 75/87
Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Auslegung der …
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01
Dies gilt auch für die Wechselbezüglichkeit (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 879, 880; Senat, ständig).In dem hier gegebenen sehr häufigen Fall, dass die Ehegatten einander und für den Fall des Todes des überlebenden Ehegatten die gemeinsamen Kinder zu Erben einsetzen, ist nach § 2270 Abs. 2 BGB die Erbeinsetzung des Mannes zugunsten der Ehefrau wechselbezüglich sowohl mit der Erbeinsetzung der Frau zugunsten des Ehemannes als auch mit der Erbeinsetzung der Frau zugunsten der Kinder (vgl. BayObLG FamRZ 1988, 879, 880).
- BGH, 11.11.1997 - XI ZR 13/97
Formularmäßige Pauschalierung einer Vorfälligkeitsentschädigung
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01
Dieses Ziel ist aber nur zu erreichen, wenn die beiderseitigen Verfügungen zugunsten der Kinder im Sinne einer Wechselbezüglichkeit miteinander verbunden sind (vgl. OLG Oldenburg MDR 1998, 231). - OLG Frankfurt, 02.07.1997 - 20 W 193/95
Entziehung des Pflichtteils wegen Führens eines ehrlosen Lebenswandels; Widerrruf …
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01
Auch die allgemeine Lebenserfahrung war zu berücksichtigen (…vgl. BayObLG a.a.O.; OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1572, 1573).
- BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56
Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01
Im Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins kann nach anerkannter Rechtsprechung ein Vorbescheid ergehen, durch den das Nachlassgericht bei zweifelhafter Sach- oder Rechtslage die Erteilung eines Zeugnisses lediglich ankündigen kann, um die Publizitätswirkung eines möglicherweise unrichtigen Zeugnisses zu vermeiden; ein solcher Vorbescheid stellt sich als anfechtbare Verfügung im Sinne des § 19 FGG dar (vgl. BGHZ 20, 255). - OLG Zweibrücken, 28.10.1991 - 3 W 34/91
Weitere Beschwerde gegen Vorbescheid zur Erteilung eines Erbscheins; Nachweis des …
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01
Ob dies anders ist, wenn zu Schlusserben die alleinigen Kinder des zuerst versterbenden Ehegatten bestimmt sind, bedarf hier keiner Entscheidung (vgl. hierzu OLG Zweibrücken Rpfleger 1992, 109[111]). - BayObLG, 07.09.1992 - 1Z BR 15/92
Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung eines gemeinsamen Kindes
Auszug aus OLG Hamm, 27.09.2001 - 15 W 88/01
Auch für die Ermittlung des mutmaßlichen (hypothetischen) Willens ist bei einem Ehegattentestament die Willensrichtung beider Ehegatten maßgebend (BayObLG FamRZ 1993, 366, 367;… Palandt/Edenhofer, a.a.O., Einf. vor § 2265 Rn.12).
- OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13
Ehegattentestament: Änderungsbefugnis bei wechselbezüglicher Verfügung
In einer intakten Familie ist davon auszugehen, dass der eine Ehegatte die gemeinsamen Abkömmlinge auf den eigenen Todesfall nur unter der Voraussetzung zugunsten des anderen Ehegatten übergeht, dass ihnen das gemeinschaftliche Vermögen mit dem Tod des Letztversterbenden zufallen wird (OLG Oldenburg…, Urteil vom 17. November 1998 - 5 U 120/98 -, FamRZ 1999, 1537 f., bei juris Rn. 23; vgl. a. OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 -, FamRZ 2002, 777 ff., bei juris Rn. 31).In der zitierten Entscheidung des OLG Hamm sollte der Letztversterbende "über das beiderseitige Vermögen" frei verfügen können (OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 -, FamRZ 2002, 777 ff.).
Der Satz folgt ohne Zeilenumbruch oder Absatz unmittelbar auf die gegenseitige Erbeinsetzung, während die Schlusserbenregelung hiervon durch einen Zeilenumbruch und Einrückung der ersten Zeile als neuer Absatz abgetrennt ist (vgl. BayObLG, FamRZ 1985, 209, 210; OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 -, FamRZ 2002, 777 ff., bei juris Rn. 33, dort steht die fragliche Regelung im selben Satz wie die gegenseitige Erbeinsetzung der Ehegatten).
- OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10
Gemeinschaftliches Testament: Wirksame Errichtung bei Beitritt des anderen …
Eine solche Formulierung enthält regelmäßig lediglich die Ermächtigung des Überlebenden über die Erbschaft unter Lebenden, nicht aber von Todes wegen frei zu verfügen (…Staudinger/Kanzleiter a.a.O. § 2271 Rn 57;… Palandt/Weidlich a.a.O. § 2271 Rn 21; BayObLG FamRZ 1985, 209; OLG Hamm OLGR 2002, 179 ff; Urteil v. 29.3.2011 - 10 U 112/10; KG FamRZ 1998, 124). - OLG Hamm, 07.03.2017 - 10 U 5/16
Nachlassverteilung zwischen beschenkter und mit einem Vermächtnis bedachter …
Insbesondere gibt es keinen Erfahrungssatz dahin, dass in den Fällen, in denen Eltern ihre gemeinschaftlichen Kinder zu Schlusserben bestimmen, es ihrem gemeinschaftlichen Willen entspricht, dass der überlebende Elternteil zu einer Änderung des Testaments berechtigt sein sollte, wenn es - wie hier angedeutet wird - nach dem Tod des zuerst versterbenden Ehegatten zu Familienstreitigkeiten kommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 -, FamRZ 2002, 777).
- OLG Hamm, 29.03.2011 - 10 U 112/10
Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
Bei der Annahme eines solchen Erblasserwillens zur (freien oder begrenzten) Abänderbarkeit wechselbezüglicher Verfügungen durch den Überlebenden ist allerdings nach der Rechtsprechung eher Zurückhaltung geboten; die häufige Bestimmung, dass der Überlebende frei und ungehindert verfügen dürfe, ist mangels anderweitiger Anhaltspunkte lediglich als klarstellender Hinweis auf die unbeschränkte Erbenstellung des Überlebenden und dessen (damit einhergehende) unbeschränkte Ermächtigung zu Verfügungen unter Lebenden zu verstehen (…vgl. Palandt, a.a.O., § 2271 BGB, Rz. 21 mit weiteren Nachweisen; so auch z.B.: OLG Hamm, OLGR 2002, 179 ff). - OLG Braunschweig, 08.07.2020 - 3 W 19/20
Beschwerden gegen Nichterteilung von Erbscheinen; Erlangung der Rechtsfähigkeit …
1 Z 71/84">BeckRS 2009, 29033; OLG Hamm, Beschluss vom 27. September 2001 - 15 W 88/01 -, juris, Rn. 33; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. Januar 2014 - 3 Wx 75/13 -, NJW-RR 2014, S. 965 [966]; Braun, in: Burandt/Rojahn, 3. Auflage 2019, § 2271, Rn. 34; Litzenburger, in: BeckOK BGB, 54. Ed., Stand 1. Mai 2020, § 2271, Rn. 26). - OLG Hamm, 01.08.2006 - 15 W 447/05
Zur Testamentsauslegung - Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen
1a Z 80/90">NJW-RR 1991, 1288; FamRZ 1994, 1422; Senat, FGPrax 2002, 33; MüKo-BGB/Musielak, 4. Aufl., § 2270 Rn. 6).Zwar enthalten testamentarische Bestimmungen wie solche, dass der Überlebende "frei und ungehindert verfügen" darf oder dass der Überlebende "in der Verfügung über den Nachlass des Erstversterbenden nicht beschränkt" oder "zur freien Verfügung über die Erbschaft berechtigt" sein soll, im Regelfall nur eine Ermächtigung zur freien Verfügung unter Lebenden, nicht jedoch eine Befugnis, auch von Todes wegen anderweitig über das Vermögen zu verfügen (vgl. BayObLG, FamRZ 1985, 209; Senat, FGPrax 2002, 33;… Palandt/Edenhofer, BGB, 65. Aufl., § 2271 Rdnr. 22).
Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn die beiderseitigen Verfügungen zugunsten der Kinder im Sinne einer Wechselbezüglichkeit miteinander verbunden sind (vgl. Senat, FGPrax 2002, 33; OLG Oldenburg MDR 1998, 231).
- OLG Frankfurt, 29.04.2021 - 20 W 3/20
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
Zunächst wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet - und unter Hinweis auf den von ihr angenommenen strengen Maßstab bzw. eine für geboten erachtete Zurückhaltung - die Auffassung vertreten, dass jedenfalls die häufig verwendeten Bestimmungen, wonach etwa der Überlende "frei und ungehindert über sein Vermögen verfügen" könne, "über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen könne", oder "frei und unbeschränkt über den Nachlass verfügen" könne, mangels anderer Anhaltspunkte im Zweifel nur Ermächtigungen zur Vornahme von Verfügungen des Letztlebenden unter Lebenden enthalten sollen (vgl. etwa Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.01.2014, Az. 3 Wx 75/13; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.08.2013, Az. 2 Wx 198/13, Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.09.2001, Az. 15 W 88/01, Kammergericht, Beschluss vom 09.09.1997, Az. 1 W 678/96, jeweils zitiert nach juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 30.08.1984, Az. Breg. - OLG Nürnberg, 30.09.2009 - 14 U 2056/08
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei getrennten am selben Tag …
Eine solche Formulierung würde unter Umständen nur zum Ausdruck bringen, dass der Überlebende unbeschränkt Erbe sein und damit unter Lebenden, nicht aber von Todes wegen frei über den Nachlass verfügen können soll (vgl. OLG Hamm FamRZ 2002, 777 Tz. 33 m. w. N.; BayObLG FamRZ 1985, 209, 210). - OLG Brandenburg, 16.10.2022 - 3 W 130/21
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags Bindungswirkung von …
Der Senat hat bei der Auslegung berücksichtigt, dass in der obergerichtlichen Rechtsprechung verbreitet - unter Hinweis auf den von ihr angenommenen strengen Maßstab bzw. eine für geboten erachtete Zurückhaltung - die Auffassung vertreten wird, dass jedenfalls die häufig verwendeten Bestimmungen, wonach etwa der Überlebende "frei und ungehindert über sein Vermögen verfügen" könne, "über den beiderseitigen Nachlass frei verfügen könne", "über das beiderseitige Vermögen in jeder Weise frei verfügen könne" oder "frei und unbeschränkt über den Nachlass verfügen" könne, mangels anderer Anhaltspunkte im Zweifel nur Ermächtigungen zur Vornahme von Verfügungen des Letztlebenden unter Lebenden enthalten sollen (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht NJW-RR 2014, 965; BayObLG NJW-RR 2002, 1160; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.08.2013 - 2 Wx 198/13 - BeckRS 2014, 7566; Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 27.09.2001 - 15 W 88/01 - BeckRS 2001, 12942 ; OLG Hamburg Beschluss vom 30.12.2019 - 2 W 56/19 - BeckRS 2019, 59484; Kammergericht, OLG-NL 1998, 10; anders zu der Formulierung: "Der Überlebende von ihnen ist berechtigt über seinen Nachlass frei zu verfügen": BayObLG … - OLG Köln, 12.12.2024 - 2 Wx 201/24
Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Fehlende Angaben zum …
Im Zweifel ist eine Regelung, nach der der Letztversterbende über das gemeinsame Vermögen frei verfügen kann, als Abgrenzung zu einer Vor- und Nacherbschaft zu verstehen und nicht dahingehend auszulegen, dass der überlebende Ehegatte auch von Todes wegen von dem gemeinschaftlichen Testament abweichend verfügen können soll (…OLG Schleswig, a.a.O., Rn. 25 nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 27.09.2001, 15 W 88/01, Rn. 33 nach juris; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 20.04.2018, 3 Wx 202/17, Rn. 19 nach juris). - OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 3 Wx 46/11
Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 38/01 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
- IWW
- rechtsportal.de
BGB § 635 § 649; HOAI § 15 Abs. 2
Architektenhaftung - Bauüberwachung - Kontrolle der Außenisolierung - konkludente Vertragskündigung - Einstellung der Bauüberwachung - Auswahl baustoffgerechten Mörtels - Poroton-Steine - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Planer müssen sich auch um Details kümmern
- IWW (Kurzinformation)
Haftung - Prüfpflicht des Bauleiters in Leistungsphase 8
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Bauüberwachung; Planungsaufgaben des Architekten; Einnahme des Augenscheins; Augenschein; Isolierung; Außenmauerwerks; Envernehmliche Vertragsaufhebung; Kündigung des Architektenvertrags; Konkludente Kündigung
Besprechungen u.ä. (3)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Eingeschlafene Vertragsbeziehung: stillschweigend einvernehmliche Vertragsbeendigung?
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Isolierung vom Erdreich berührter Bauteile: Überwachungspflicht des Architekten ?
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
"Eingeschlafene" Vertragsbeziehung zwischen Bauherrn und Architekt: Kündigung? (IBR 2002, 27)
Verfahrensgang
- LG Krefeld - 3 O 384/99
- OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 38/01
Papierfundstellen
- NZBau 2002, 514
- BauR 2001, 1962 (Ls.)
- BauR 2002, 336
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94
Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 14.09.2001 - 22 U 38/01
Davon gehen im übrigen auch die den vertraglichen Vereinbarungen der Parteien zugrunde liegenden, vom Beklagten gestellten AVA aus, in denen unter 8.3 - zwar nicht wirksam (vgl. BGH NJW 1997, 259, 260 = BauR 1997, 156, 158 = MDR 1997, 139, 140), der Beklagte als Verwender kann sich aber nicht auf die Unwirksamkeit der AVA berufen - die ersparten Aufwendungen auf 40 % des vertraglichen Honorars bemessen sind.
- OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01
Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen …
Denn die Widerbeklagten zu 2) und 3) haben nicht ansatzweise darzutun vermocht, den Anforderungen an ihre Überwachungspflichten, die zudem bei "kritischen Arbeiten" wie Abdichtungs- und Isolierarbeiten besonders streng sind (vgl. OLG Hamm BauR 2000, 757; BauR 1997, 876/879; NJW-RR 1990, 158; OLG Düsseldorf BauR 2002, 336/337;… Schmalzl/Lauer/Wurm, Haftung des Architekten und Bauunternehmers, 5. Aufl., Rn. 461), genügt zu haben. - OLG Dresden, 21.10.2005 - WVerg 5/05
Rechtzeitigkeit der Rüge eines Verstoßes im Verhandlungsverfahren
Dabei zieht der Senat nicht in Zweifel, dass es Fälle geben mag, in denen der Besteller einer Werkleistung seinen Wunsch nach Vertragsbeendigung dadurch konkludent zum Ausdruck bringt, dass er ausstehende - also zuvor bestellte - Leistungen anderweitig vergibt (s. etwa Palandt/Sprau, 64. Aufl. 2005, § 649 BGB Rn. 2 unter Berufung auf OLG Düssel-dorf, BauR 2002, 336, 338). - OLG Saarbrücken, 05.10.2004 - 4 U 710/03
Architektenhonoraranspruch: Vorlage einer nicht genehmigungsfähigen Planung
Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass er die noch ausstehenden Leistungen selbst ausführt (…BGH, Urt. v. 16.6.1972 - V ZR 174/70, WM 1972, 1025, 1026) oder anderweitig vergibt (Düsseldorf, BauR 2002, 336).
- LG Kassel, 24.03.2006 - 8 O 93/03
Vorzeitige Kündigung des Werkvertrages durch den Besteller: Anforderungen an die …
Selbst wenn man, entsprechend der Rechtsansicht des Klägers, die in der notariellen Urkunde enthaltene Erklärung, wonach die Beklagten nach Ablauf einer Frist von zehn Tagen von der im Art. 1124 des Código Civil eingeräumten Möglichkeit der Vertragsauflösung Gebrauch machen würden, nur als Ankündigung einer künftigen, noch gesondert auszusprechenden Kündigungserklärung ansehen sollte, so wäre diese jedenfalls konkludent dadurch ausgesprochen worden, dass die Beklagten nach Fristablauf dazu übergegangen sind, das Haus in Eigenregie fertig zu stellen (vgl. BGH, WM 1972, 1025 [1026]; OLG Düsseldorf, Baurecht 2002, 336 [338]). - OLG Köln, 25.09.2015 - 19 U 53/15
Ansprüche des Unternehmers wegen der Lieferung und Montage einer Rohrbahnanlage …
Sie kann auch konkludent dadurch erfolgen, dass der Besteller ausstehende Leistungen selbst ausführt (vergleiche BGH, Urteil vom 16.06.1972, V ZR 174/70, zitiert nach juris) oder anderweit vergibt (vergleiche OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2001, 22 U 38/01, zitiert nach juris). - OLG München, 06.09.2016 - 28 U 4158/15
Architektenvertrag wird durch Subplaner-Beauftragung gekündigt!
In der Regel dürfte eine konkludent erklärte Kündigung anzunehmen sein, wenn der Besteller die restliche Werkleistung selbst ausführt, an einen Dritten vergibt oder durch einen Dritten ausführen lässt (…vgl. Palandt-Sprau, BGB, Kommentar, 74. Auflage Rn. 3 zu § 649 BGB; BGH WM 1972, 1025; OLG Düsseldorf, BauR 2002, 336; OLG Celle, BauR 2006, 2069). - LG Hof, 30.11.2022 - 35 O 24/21
Aktivlegitimation, Vergütungsanspruch, Leistungsphase, Kooperationspflicht, …
Rn. 78 Zwar ist auch eine Kündigung durch schlüssiges Verhalten denkbar (so Oberhauser in Messerschmidt/Voit, Privates Baurecht 2022, § 648 BGB, Rn. 9 unter Verweis auf OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 14.09.2001, Az. 22 U 38/01).
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Rechtsprechung
| OLG Rostock, 28.12.2001 - 3 U 173/00 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch eines Vermieters auf Zahlung von Miete und auf Schadensersatz wegen vorzeitiger Beendigung des Mietverhältnisses; Verlängerung eines Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit durch die Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache im bisherigen Umfang; Verpflichtung des ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 125 § 566
Darlegungs- und Beweislast für Einhaltung der gesetzlichen Schriftform
Verfahrensgang
- LG Stralsund, 25.05.2000 - 5 O 498/98
- OLG Rostock, 28.12.2001 - 3 U 173/00
Papierfundstellen
- NZM 2002, 955
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (10)
- BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98
Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.06.1999 - XII ZR 55/97
Anforderungen der Schriftform des § 566 BGB an die Urkundeneinheit zwischen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97
Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 10.10.2001 - XII ZR 93/99
Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.06.1998 - XII ZR 195/96
Einigung auf Fortsetzung des Mietverhältnisses bei vorzeitiger Kündigung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95
Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.06.1996 - IX ZR 51/95
Haftung des Rechtsanwalts bei Fehlern bei der Beendigung eines Vertrages; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 313/82
Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen fristloser …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 06.11.1996 - XII ZR 60/95
Auslegung einer Räumungsklage als (erneute) Kündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97
Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Rostock, 10.07.2008 - 3 U 108/07
Gewerberaummiete: Kündigung unter Berufung auf fehlende Schriftform trotz …
Lässt sich der Mietgegenstand nicht schon grundstücksbezogen bestimmen, sind in aller Regel zumindest die ungefähre Lage und Größe der vermieteten Räume und Fläche im Vertrag zu beschreiben, damit diese vor Ort zugeordnet werden können (…BGH, Urt. v. 02.11.2005, XII ZR 233/03, ZfIR 2006, 193 = NZM 2006, 104; BGH, Beschl. v. 17.07.2002, XII ZR 248/99, NJW-RR 2002, 1377; OLG Rostock, Urt. v. 28.12.2001, 3 U 173/00, NZM 2002, 955;… LG Köln, Urt. v. 17.02.1998, 65 S 359/97, ZMR 1998, 432;… AG Gießen, Urt. v. 12.07.2004, 48 MC 208/04, ZMR 2004, 75; Möller, ZfIR 2008, 87; Hildebrandt, ZMR 2007, 588).Es ist anerkannt, dass derjenige, der zur Begründung seines geltend gemachten Anspruches sich auf die langfristige Vertragsbindung beruft, deren Voraussetzungen, zu denen auch die Wahrung der Schriftform gehört, vortragen und beweisen muss (OLG Rostock, Urt. v. 28.12.2001, 3 U 173/00, NZM 2002, 955;… KG, Urt. v. 21.12.2006, 8 U 56/06, KGR Berlin 2007, 341;… Eckert, a.a.O., Rn. 119).
- OLG Hamm, 06.05.2011 - 30 U 15/10
Ansprüche nach Beendigung eines Pachtvertrages über einen Golfplatz
Da nach § 550 BGB Schriftform vorgesehen ist, hat diejenige Partei, die sich trotz Kündigung auf das Fortbestehen des Vertrages beruft, die Einhaltung der Schriftform zu beweisen (OLG Brandenburg NZM 2008, 406; OLG Rostock NZM 2002, 955; LF zu Kap 6 Nr. 106). - BGH, 09.05.2025 - LwZR 6/24
Landpachtvertrag: Beweislastverteilung hinsichtlich der Wahrung der Schriftform; …
Das Oberlandesgericht Rostock und das Kammergericht sind hingegen mit anderen Stimmen in der Literatur der Ansicht, dass für die Wahrung der Schriftform derjenige beweispflichtig sei, der sich - wie hier die Beklagten - auf die Befristung des Pachtvertrags berufe; bei Unaufklärbarkeit (non liquet) trotz fortbestehender Zweifel von der Erfüllung der Form auszugehen, würde dem Zweck der Schriftform widersprechen (OLG Rostock, NZM 2002, 955, 956; NJW 2009, 445, 447;… OLGR KG 2007, 341 [juris Rn. 32];… Blank/Börstinghaus/Siegmund/Weidt, Miete, 7. Aufl., § 550 BGB Rn. 93;… Börstinghaus in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 5. Aufl., § 550 Rn. 4).
- OLG Düsseldorf, 25.02.2010 - 10 U 40/09
Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform bei einem Mietvertrag
Zwar muss grundsätzlich die Partei die formgerechte Errichtung der Vertragsurkunde beweisen, die - wie hier die Beklagte - aus einem Mietvertrag, der der gesetzlichen Schriftform der §§ 550, 126 BGB bedarf, Rechte herleitet (OLG Rostock, Urt. v. 28.12.2001, NZM 2002, 955 = OLGR 2002, 179 - 3 U 173/00;… Nies in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., 2009, § 550 BGB, RdNr. 4 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 23.01.2012 - 10 U 66/11
Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform bei einem Mieterwechsel
Denn der hier für die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform der §§ 550, 126 BGB beweispflichtige Kläger (…Senat, Urt. v. 25.2.2010, I-10 U 40/09; OLG Rostock, Urt. v. 28.12.2001, NZM 2002, 955 - 3 U 173/00;… Nies in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., 2009, § 550 BGB, RdNr. 4 m.w.N.) hat nicht beweisen, dass zwischen den Parteien ein der gesetzlichen Schriftform entsprechender Mietvertrag besteht. - KG, 21.12.2006 - 8 U 56/06
Befristeter Mietvertrag: Einhaltung der Schriftform bei nicht mehr vorhandenen …
Die Beklagte, die sich auf die Einhaltung der Schriftform und damit auf die feste Vertragsdauer bzw. die Unkündbarkeit beruft, ist hierfür darlegungs- und beweispflichtig (…Schmid, Mietrecht, 2006, § 550 BGB, Rdnr. 3; OLG Rostock Urteil vom 28. Dezember 2001 - 3 U 173/00-, NZM 2002, 955 = OLGR Rostock 2002, 179;… Baumgärtl, Handbuch der Beweislast im Privatrecht, 3. Auflage, § 566 BGB, Rdnr. 4). - OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - 10 U 66/11
Mieterwechsel: Zustimmung des neuen Mieters ist formfrei!
Denn der hier für die Einhaltung der gesetzlichen Schriftform der §§ 550, 126 BGB beweispflichtige Kläger (…Senat, Urt. v. 25.2.2010, I-10 U 40/09; OLG Rostock, Urt. v. 28.12.2001, NZM 2002, 955 - 3 U 173/00;… Nies in Baumgärtel/Laumen/Prütting, Handbuch der Beweislast, 3. Aufl., 2009, § 550 BGB, RdNr. 4 m.w.N.) hat nicht beweisen, dass zwischen den Parteien ein der gesetzlichen Schriftform entsprechender Mietvertrag besteht.
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Rechtsprechung
| OLG Nürnberg, 24.10.2001 - 10 WF 3471/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 114 § 115 Abs. 2; BSHG § 88
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz)
ZPO §§ 114, 115 II - ZPO §§ 114, 115 II; BSHG § 88
Prozesskostenhilfe - Schutzwürdiges Wohnraum-Schonvermögen - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Prozesskostenhilfe; Vermögen des Antragstellers; Vermögensumschichtung; Schonvermögen; Eigentumswohnung
Verfahrensgang
- AG Cham, 21.09.2001 - 1 F 449/01
- OLG Nürnberg, 24.10.2001 - 10 WF 3471/01
Papierfundstellen
- MDR 2002, 171
- FamRZ 2002, 759
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Bamberg, 21.10.1994 - 7 WF 134/94
Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Fehlen von eigenem verwertbarem Vermögen; …
Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2001 - 10 WF 3471/01
Dies ist ihr im vorliegenden Fall ersichtlich ohne weiteres möglich (vgl. in einem vergleichbaren Fall OLG Stuttgart, FamRZ 1996, Seite 873, a.A. OLG Bamberg, FamRZ 1996, Seite 42 und FamRZ 1995, Seite 1590). - OLG Stuttgart, 10.08.1995 - 18 WF 73/95
Prozesskostenhilfe im Scheidungsverfahren bei Eigentum mehrerer Häuser
Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2001 - 10 WF 3471/01
Dies ist ihr im vorliegenden Fall ersichtlich ohne weiteres möglich (vgl. in einem vergleichbaren Fall OLG Stuttgart, FamRZ 1996, Seite 873, a.A. OLG Bamberg, FamRZ 1996, Seite 42 und FamRZ 1995, Seite 1590). - OLG Bamberg, 21.06.1995 - 7 WF 89/95
Auszug aus OLG Nürnberg, 24.10.2001 - 10 WF 3471/01
Dies ist ihr im vorliegenden Fall ersichtlich ohne weiteres möglich (vgl. in einem vergleichbaren Fall OLG Stuttgart, FamRZ 1996, Seite 873, a.A. OLG Bamberg, FamRZ 1996, Seite 42 und FamRZ 1995, Seite 1590).
- OLG Nürnberg, 19.07.2002 - 10 WF 1963/02
Schutzwürdiger Wohnraum im Sinne des § 88 Abs. 2 BSHG
Der Schutzgedanke des § 88 Abs. 2 BSHG kann nach Ansicht des Senates nur dann gelten, wenn der schutzwürdige Wohnraum zu dem Zeitpunkt, zu welchen der Anfall von Prozesskosten ersichtlich wird, schon vorhanden war (vgl. Entscheidung des Senates vom 24.10.2001, Az. 10 WF 3471/01 sowie in einem vergleichbaren Fall OLG Stuttgart, FamRZ 1996, Seite 873, a.a.O. OLG Bamberg, FamRZ 1996, Seite 42 und FamRZ 1995, Seite 1590).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 142/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
BGB § 138 Abs. 1; ; ZPO § 91; ; ZPO § 91 a; ; ZPO § 108; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; GKG § 25 Abs. 2 S. 2
- Wolters Kluwer
Gleichberechtigter Mitdarlehensnehmer; Gesamtschuldnerische Mithaft zur Absicherung von gewährten Krediten für das Unternehmen des Ehepartners; Eigenes sachliches und/oder persönliches Interesse an der Kreditgewährung; Verhältnisse auf Seiten der Mitdarlehensnehmer; ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB §§ 138 421 607
Bankrecht; Abgrenzung Mitdarlehensnehmer/Mithaftender bei Einbeziehung der Ehefrau in Geschäftskredite des Ehemannes
Verfahrensgang
- LG Aachen, 13.07.1998 - 11 O 151/98
- OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 159/98
- OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 142/00
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BGH, 04.12.2001 - XI ZR 56/01
Mitunterzeichnung des Darlehensvertrages durch den finanziell überforderten …
Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 142/00
a) Als echte Mitdarlehensnehmer, bei denen eine Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages selbst bei krasser finanzieller Überforderung grundsätzlich nicht in Betracht kommt, sind in aller Regel nur solche Personen anzusehen, die ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditgewährung haben und als im wesentlichen gleichberechtigte Partner über die Auszahlung und Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden dürfen (BGH, NJW 2001, 815 = ZIP 2001, 189; BGH, Urteil v. 4.12.2001 - XI ZR 56/01 -, ZIP 2002, 210; Nobbe/Kirchhof, BKR 2001, 5, 6).Die kreditgebende Bank hat es daher nicht in der Hand, durch im Darlehensvertrag gewählte Formulierungen einen bloß Mithaftenden zu einem gleichberechtigten Mitdarlehensnehmer zu machen und dadurch den Nichtigkeitsfolgen des § 138 Abs. 1 BGB zu entgehen (BGH, NJW 1999, 135 und ZIP 2002, 210;… Nobbe/Kirchhof, a.a.O.).
In einem solchen Fall krasser finanzieller Überforderung wird aber widerleglich vermutet, dass die ruinöse Bürgschaft oder Mithaftung allein aus emotionaler Verbundenheit mit dem Hauptschuldner übernommen wurde und der Kreditgeber dies in sittlich anstößiger Weise ausgenutzt hat (zusammenfassend und bestätigend BGH, Urteil vom 4.12.2001 - XI ZR 56/01 -, ZIP 2002, 210).
- BGH, 14.11.2000 - XI ZR 248/99
Wirksamkeit der bürgschaftlichen Mithaftung eines Ehegatten
Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 142/00
a) Als echte Mitdarlehensnehmer, bei denen eine Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages selbst bei krasser finanzieller Überforderung grundsätzlich nicht in Betracht kommt, sind in aller Regel nur solche Personen anzusehen, die ein eigenes - sachliches und/oder persönliches - Interesse an der Kreditgewährung haben und als im wesentlichen gleichberechtigte Partner über die Auszahlung und Verwendung der Darlehensvaluta mitentscheiden dürfen (BGH, NJW 2001, 815 = ZIP 2001, 189; BGH, Urteil v. 4.12.2001 - XI ZR 56/01 -, ZIP 2002, 210; Nobbe/Kirchhof, BKR 2001, 5, 6). - BGH, 28.10.1999 - IX ZR 364/97
Unwirksamkeit einer formularmäßigen Klausel, durch die die Haftung des Bürgen …
Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 142/00
Erst recht ist nicht feststellbar, dass die Klägerin über die Befugnisse einer Angestellten hinaus an Stelle des Hauptschuldners oder neben diesem dessen Geschäfte verantwortlich geleitet hat (vgl. BGH, NJW 2000, 658, 660).
- BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97
Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer …
Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 142/00
Die kreditgebende Bank hat es daher nicht in der Hand, durch im Darlehensvertrag gewählte Formulierungen einen bloß Mithaftenden zu einem gleichberechtigten Mitdarlehensnehmer zu machen und dadurch den Nichtigkeitsfolgen des § 138 Abs. 1 BGB zu entgehen (BGH, NJW 1999, 135 und ZIP 2002, 210;… Nobbe/Kirchhof, a.a.O.). - BGH, 23.05.2000 - XI ZR 214/99
Formularmäßige Erstreckung der dinglichen Haftung bei einer Grundschuld
Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 142/00
Wegen der hierfür maßgeblichen Gründe wird auf das Urteil des BGH vom 23.05.2000 - XI ZR 214/99 - (ZIP 2000, 1202 = NJW 2000, 2675) verwiesen. - BGH, 11.03.1997 - XI ZR 50/96
Mithaftung des Ehepartners bei staatlichen geförderten Eigenkapitalhilfedarlehen
Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 142/00
Erfahrungsgemäß haben Kreditinstitute in der Vergangenheit Bürgschaften oder Mithaftübernahmen von Ehepartnern vielfach routinemäßig verlangt, um Vermögensverlagerungen vorzubeugen, die Hauptschuldner besonders zu motivieren, ihre Kreditverbindlichkeiten unter allen Umständen zu erfüllen und so eine Inanspruchnahme und aussichtslose Überschuldung des Ehepartners zu vermeiden sowie diesen von nachteiligen Einflüssen - etwa in Form übermäßiger materieller Forderungen - auf den Kreditnehmer abzuhalten (vgl. BGH, NJW 1997, 1773). - OLG Köln, 01.07.1999 - 18 U 159/98
Auszug aus OLG Köln, 06.02.2002 - 13 U 142/00
Auf die Berufung der Klägerin hat der 18. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln mit Urteil vom 01.07.1999 - 18 U 159/98 -, auf das wegen des zu Grunde liegenden Sachverhalts Bezug genommen wird, in Abänderung der landgerichtlichen Entscheidung die gegen die Klägerin gerichtete Zwangsvollstreckung aus der Urkunde vom 25.02.1986 für unzulässig erklärt.
- OLG Köln, 14.02.2007 - 13 U 135/06
Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftungsübernahme
Das Darlehen ist (wie auch schon das vorangegangene Darlehen vom 19.01.2001) auf das Girokonto des Ehemannes der Klägerin ausgezahlt worden; dass die Klägerin bezüglich dieses Kontos über Einzelverfügungsbefugnis verfügte, ist dabei nicht von entscheidender Bedeutung (vgl. hierzu etwa Senat, OLGR Köln 2002, 179, 180).
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 22.08.2001 - 13 WF 422/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGG § 60 Abs. 1 Nr. 2; ; FGG § 22; ; FGG § 13 a; ; RPflG § 11; ; BGB § 1915 Abs. 1; ; BGB § 1791 b; ; BGB § 1791 b Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 8
- rechtsportal.de
Unabhängig von der Entstehung höherer Kosten besteht Vorrang des Einzelpflegers vor dem Jugendamt gem. §§ 1915 Abs. 1 , 1791 b BGB
- Wolters Kluwer
Beschwerde; Amtspfleger; Einzelpfleger; Ergänzungspflegschaft
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Bestellung des Jugendamts zum Amtspfleger
Verfahrensgang
- AG Neuwied, 31.05.2001 - 16 F 747/00
- OLG Koblenz, 22.08.2001 - 13 WF 422/01
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- OLG Zweibrücken, 09.01.1987 - 3 W 199/86
Subsidiarität; Amtspfleger; Jugendamt; Bestellung
Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2001 - 13 WF 422/01
Ob dies der Fall ist, hat das Vormundschaftsgericht von Amts wegen (§ 12 FGG) zu ermitteln (vgl. KG Rpfleger 99, 274; OLG Zweibrücken NJW-RR 87, 584). - KG, 19.01.1999 - 1 W 1490/97
Auszug aus OLG Koblenz, 22.08.2001 - 13 WF 422/01
Ob dies der Fall ist, hat das Vormundschaftsgericht von Amts wegen (§ 12 FGG) zu ermitteln (vgl. KG Rpfleger 99, 274; OLG Zweibrücken NJW-RR 87, 584).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 6 UF 32/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
BGB § 1360a Abs. 4 Satz 1
Prozesskostenvorschuss: Voraussetzungen und Umfang bei Scheidungsverbundverfahren - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Grünstadt - F 52/99
- OLG Zweibrücken, 13.07.2001 - 6 UF 32/01
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