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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6367
OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01 (https://dejure.org/2001,6367)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.11.2001 - 5 U 20/01 (https://dejure.org/2001,6367)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. November 2001 - 5 U 20/01 (https://dejure.org/2001,6367)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 627; ; BGB § 628 Abs. 1 Satz 2; ; ZPO § 301; ; ZPO § 539

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 611 § 627 § 628 Abs. 1 S. 2; ZPO § 301 § 539
    Rechtsnatur des zahnärztlichen Behandlungsvertrags; Honoraranspruch bei Behandlungsfehler; Zulässigkeit eines Teilurteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Bei fehlerhaftem Zahnersatz muss der Patient nicht zahlen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsnatur ; Behandlungsvertrag; Zahnarzt; Honoraranspruch; Behandlungsfehler; Zulässigkeit; Teilurteil; Zahnprothese; Dienstvertrag; Werkvertrag; Schlechterfüllung

Verfahrensgang

  • LG Frankenthal - 5 O 408/00
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (9)

  • OLG Saarbrücken, 21.04.1999 - 1 U 615/98

    Honoraranspruch des Arztes bei Behandlungsfehlern oder Verletzung der …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Der Schaden ist in der Weise zu ersetzen, dass der (Zahn-)Arzt keine Vergütung erlangt (vgl. zu alledem: OLG Köln, VersR 1987, 620; OLG Düsseldorf, VersR 1985, 456; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2000, 401; BGH, NJW 1978, 814; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1150; Rehborn, MDR 2001, 1148, 1153; Kramer, MDR 1998, 324 m. zahlr.
  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Zwar wäre der Senat berechtigt, den gesamten Rechtsstreit entsprechend § 540 ZPO "an sich zu ziehen", also umfassend zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 1987, 441, 442; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828; OLG Naumburg, OLG-Report 1997, 271).
  • OLG Frankfurt, 26.05.1995 - 24 U 371/93

    Zahnarzthaftung ; Prothese; Brücke; Kunstfehler; Umfang des Schadenersatzes

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Der Schaden ist in der Weise zu ersetzen, dass der (Zahn-)Arzt keine Vergütung erlangt (vgl. zu alledem: OLG Köln, VersR 1987, 620; OLG Düsseldorf, VersR 1985, 456; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2000, 401; BGH, NJW 1978, 814; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1150; Rehborn, MDR 2001, 1148, 1153; Kramer, MDR 1998, 324 m. zahlr.
  • OLG Köln, 26.05.1986 - 7 U 77/84

    Befreiung von der Vergütungspflicht für die Honorarforderung eines Zahnarztes …

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Der Schaden ist in der Weise zu ersetzen, dass der (Zahn-)Arzt keine Vergütung erlangt (vgl. zu alledem: OLG Köln, VersR 1987, 620; OLG Düsseldorf, VersR 1985, 456; OLG Saarbrücken, OLG-Report 2000, 401; BGH, NJW 1978, 814; OLG Frankfurt, VersR 1996, 1150; Rehborn, MDR 2001, 1148, 1153; Kramer, MDR 1998, 324 m. zahlr.
  • OLG Hamm, 18.01.1989 - 26 U 22/88
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Zwar wäre der Senat berechtigt, den gesamten Rechtsstreit entsprechend § 540 ZPO "an sich zu ziehen", also umfassend zu entscheiden (vgl. BGH, NJW 1987, 441, 442; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 827, 828; OLG Naumburg, OLG-Report 1997, 271).
  • OLG Brandenburg, 31.03.1998 - 1 W 1/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2001 - 5 U 20/01
    Ein Teilurteil darf insbesondere auch nicht bei Klage und Widerklage ergehen, wenn beide in einem unlösbaren Zusammenhang stehen (vgl. zu alledem: BGH, NJW 1997, 453; OLG Stuttgart, OLG-Report 1998, 207;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 22. Aufl., § 301 Rdnrn. 7 und 9 jeweils m. w. N.).
  • BSG, 10.05.2017 - B 6 KA 15/16 R

    Vertrags(zahn)ärztliche Versorgung - Schadensregress gegen einen Zahnarzt bei …

    Danach kam es für den Schadensersatzanspruch nicht auf die Zumutbarkeit für den Versicherten an, wenn eine Neuanfertigung erforderlich war (ähnlich im Ergebnis auch die zivilgerichtliche Rechtsprechung zu § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB, vgl zB: BGH Urteil vom 29.3.2011 - VI ZR 133/10 - NJW 2011, 1674 RdNr 18; OLG Frankfurt Urteil vom 27.11.2012 - 14 U 8/12 - Juris; KG Berlin Beschluss vom 1.7.2010 - 20 W 23/10 - GesR 2010, 609 f; OLG Oldenburg Urteil vom 27.2.2008 - 5 U 22/07 - GesR 2008, 252; OLG Hamburg, Urteil vom 25.11.2005 - 1 U 6/05 - OLGR Hamburg 2006, 128; OLG Zweibrücken Urteil vom 20.11.2001 - 5 U 20/01 - MedR 2002, 201).
  • OLG Oldenburg, 27.02.2008 - 5 U 22/07

    Anwendung des Gewährleistungsrechts eines Werkvertrags für privatversicherten …

    OLG Zweibrücken OLGR 2002, 170.
  • OLG Frankfurt, 22.04.2010 - 22 U 153/08

    Rückforderung von (Zahn-)Arzthonorar

    Rn. 15 Gezahltes (Zahn-)Arzthonorar ist nicht allein deshalb zurückzuzahlen, weil ein Behandlungsfehler vorliegt, der qualitativ einer Nichterfüllung des Behandlungsvertrages gleichkommt, wobei der dogmatische Ansatz, die Rechtskonstruktion und damit die Anspruchsgrundlage dahinstehen könnten (so aber unter Hinweis auf eine Einigkeit in Rechtsprechung und Literatur: Saarländisches OLG, Urteil vom 21. April 1999 - 1 U 615/98 - zitiert nach Juris Rn 9; OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. November 2001 - 5 U 20/01 - zitiert nach Juris Rn 9; OLG München, Urteil vom 1. Februar 2006 - 1 U 4756/05 - zitiert nach Juris Rn 10).

    Sie regelt allein die Rechtsfolgen der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses im Hinblick auf die dadurch bedingte Teil- oder Nichterfüllung der Dienstleistung, nicht aber deren Schlechterfüllung (OLG Zweibrücken, Urteil vom 20. November 2001 - 5 U 20/01 - zitiert nach Juris Rn 9).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 17.10.2001 - 23 U 212/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14207
OLG Frankfurt, 17.10.2001 - 23 U 212/00 (https://dejure.org/2001,14207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.10.2001 - 23 U 212/00 (https://dejure.org/2001,14207)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 23 U 212/00 (https://dejure.org/2001,14207)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 823 Abs 1 BGB, § 847 Abs 1 BGB
    Schmerzensgeld: Erstgradig offene Unterschenkelfraktur mit langwierigem Heilungsverlauf und Dauerschäden

  • rechtsportal.de

    Unfall; Verletzungsbedingte Dauerschäden; Schmerzensgeld; Bemessungskriterien; Erwerbsunfähigkeit

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Unfall; Verletzungsbedingte Dauerschäden; Schmerzensgeld; Bemessungskriterien; Erwerbsunfähigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 815
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55

    Bemessung des Schmerzensgeldanspruches

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2001 - 23 U 212/00
    Der BGH hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind (BGHZ 18, 149 (154)), womit im Sinne einer Objektivierung der Leiden insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer stationärer und ambulanter Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß des Dauerschadens zu berücksichtigen sind (…Slizyk, Beck'sche Schmerzensgeld-Tabelle, 4. Aufl. 2001, Seite 7).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 244/19

    Grundsätze zur Bemessung von Schmerzensgeldern

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind, womit im Sinne einer Objektivierung der Leiden insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß des Dauerschadens zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.10.2001 - 23 U 212/00 , zitiert nach juris, Rz. 2 mit Verweis auf BGH, Großer Senat für Zivilsachen…, Beschluss vom 06.07.1955 - GSZ 1/55, zitiert nach juris, Rz. 15).
  • OLG Frankfurt, 16.07.2020 - 22 U 205/19

    Bemessung des Schmerzensgeldes und des Haushaltsführungsschadens; Voraussetzungen …

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind, womit im Sinne einer Objektivierung der Leiden insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß des Dauerschadens zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.10.2001 - 23 U 212/00 , zitiert nach juris, Rz. 2 mit Verweis auf BGH, Großer Senat für Zivilsachen…, Beschluss vom 06.07.1955 - GSZ 1/55, zitiert nach juris, Rz. 15).
  • OLG Frankfurt, 04.06.2020 - 22 U 34/19

    Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung bei Dauerschäden

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind, womit im Sinne einer Objektivierung der Leiden insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß des Dauerschadens zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.10.2001 - 23 U 212/00 , zitiert nach juris, Rz. 2 mit Verweis auf BGH, Großer Senat für Zivilsachen…, Beschluss vom 06.07.1955 - GSZ 1/55, zitiert nach juris, Rz. 15).
  • OLG Frankfurt, 29.06.2020 - 22 U 128/19

    Haftung für rein psychische Schäden aus einem Verkehrsunfall; Grundsätze der …

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind, womit im Sinne einer Objektivierung der Leiden insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß des Dauerschadens zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.10.2001 - 23 U 212/00 , zitiert nach juris, Rz. 2 mit Verweis auf BGH, Großer Senat für Zivilsachen…, Beschluss vom 06.07.1955 - GSZ 1/55, zitiert nach juris, Rz. 15).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2021 - 22 U 181/20

    Verkehrsunfall: Grundsätze der Schmerzensgeldbemessung (hier: taggenaue …

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind, womit im Sinne einer Objektivierung der Leiden insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß des Dauerschadens zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.10.2001 - 23 U 212/00 , zitiert nach juris, Rz. 2 mit Verweis auf BGH, Großer Senat für Zivilsachen…, Beschluss vom 06.07.1955 - GSZ 1/55, zitiert nach juris, Rz. 15).
  • LG Münster, 28.11.2022 - 12 O 256/19
    Rn. 35 Der Bundesgerichtshof hat in seiner grundlegenden Entscheidung zur Bemessung des angemessenen Schmerzensgeldes festgestellt, dass Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Leiden und Entstellungen die wesentlichen Kriterien bei der Bemessung des Schmerzensgeldes sind, womit im Sinne einer Objektivierung der Leiden insbesondere die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß des Dauerschadens zu berücksichtigen sind (OLG Frankfurt…, Urteil vom 16. Juli 2020 - 22 U 205/19 -, Rn. 31, juris; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17.10.2001 - 23 U 212/00, BGH, Großer Senat für Zivilsachen…, Beschluss vom 06.07.1955 - GSZ 1/55, zitiert nach juris, Rz. 15).
  • LG Münster, 27.01.2023 - 8 O 1380/21
    Durch eine Objektivierung der Leiden sind die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß des Dauerschadens entscheidend (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17. Oktober 2001 - 23 U 212/00, zitiert nach juris).
  • LG Münster, 25.11.2022 - 8 O 1380/21
    Durch eine Objektivierung der Leiden sind die Art der Verletzungen, die Zahl der Operationen, die Dauer der stationären und ambulanten Behandlung, die Dauer der Arbeitsunfähigkeit und das Ausmaß des Dauerschadens entscheidend (vgl. OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 17. Oktober 2001 - 23 U 212/00, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3888
OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01 (https://dejure.org/2001,3888)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.12.2001 - 6 W 59/01 (https://dejure.org/2001,3888)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Dezember 2001 - 6 W 59/01 (https://dejure.org/2001,3888)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Verjährung zivilrechtlicher deliktischer Schadensersatzansprüche; Anspruch auf Schadensersatz wegen Körperverletzung; Abstellen auf eine strafrechtliche Verurteilung für den zivilrechtlichen Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 852 (a.F.) § 195 § 199 § 852 (n.F.)
    Kenntnis vom Verjährungsbeginn trotz geleugneter (Straf-)Täterschaft des Schädigers

Verfahrensgang

  • LG Bochum - 6 O 80/01
  • OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 750
  • VersR 2003, 472
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

    Wirkung eines Prozeßvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Ein entsprechender Wille mit der Folge einer uneingeschränkten Gesamtwirkung kann in derartigen Fällen u. U. angenommen werden, wenn der vergleichschließende Gesamtschuldner im Innenverhältnis zu seinen Mitschuldnern allein haften würde (vgl. (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; OLG Köln MDR 92, 1150; OLG Oldenburg VersR 92, 957; Bydlinski, in: MüKo, 4. Aufl., § 423 BGB, Rdn. 5), was hier nach Lage der Dinge nicht der Fall ist.

    Rn. 27 Einem Vergleich kann auch eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit teilweise erlassen wird (hier: T. S), zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern (hier: die Beklagten) gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; BGHZ 58, 216, 220; OLG Hamm - 26. ZS - NJW-RR 1988, 1174; OLG Köln NJW-RR 1994, 1307).

    Demgemäß entfaltete der Vergleich hier lediglich Einzelwirkung, was im Zweifel ohnehin anzunehmen ist (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942).

  • BGH, 09.03.1972 - VII ZR 178/70

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Rn. 27 Einem Vergleich kann auch eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit teilweise erlassen wird (hier: T. S), zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern (hier: die Beklagten) gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; BGHZ 58, 216, 220; OLG Hamm - 26. ZS - NJW-RR 1988, 1174; OLG Köln NJW-RR 1994, 1307).

    Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122;… BGH, Urt. v. 20. Dezember 1990 - IX ZR 168/89, WM 1991, 399, 400; v. 11. Juni 1992 - IX ZR 161/91, NJW 1992, 2286, 2287; v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99, WM 2000, 408, 409), ist dies wirksam nur in der Weise möglich, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldner im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter in dem Umfang aufgehoben wird, in welchem der durch den Erlass begünstigte Gesamtschuldner, wäre er vom Gläubiger voll in Anspruch genommen worden, Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen könnte (BGHZ 58, 216, 220; vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1307; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745).

  • OLG Köln, 17.12.1993 - 19 U 135/93

    Wirkung des Erlaßvertrages mit beschränkter Gesamtwirkung - Gesamtschuldner, …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Rn. 27 Einem Vergleich kann auch eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit teilweise erlassen wird (hier: T. S), zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern (hier: die Beklagten) gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; BGHZ 58, 216, 220; OLG Hamm - 26. ZS - NJW-RR 1988, 1174; OLG Köln NJW-RR 1994, 1307).

    Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122;… BGH, Urt. v. 20. Dezember 1990 - IX ZR 168/89, WM 1991, 399, 400; v. 11. Juni 1992 - IX ZR 161/91, NJW 1992, 2286, 2287; v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99, WM 2000, 408, 409), ist dies wirksam nur in der Weise möglich, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldner im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter in dem Umfang aufgehoben wird, in welchem der durch den Erlass begünstigte Gesamtschuldner, wäre er vom Gläubiger voll in Anspruch genommen worden, Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen könnte (BGHZ 58, 216, 220; vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1307; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745).

  • BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99

    Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Entscheidend ist, ob ihm bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen eine bestimmte Person - sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage - zumutbar ist ( vgl. BGH VersR 01, 1255 = DRSp-ROM Nr. 2001/8360; VersR 01, 108 = NJW 01, 885 = DRSp-ROM Nr. 2000/9985 ).
  • BGH, 18.09.1992 - V ZR 116/91

    Anpassung des Erbbauzinses infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Ein entsprechender Wille mit der Folge einer uneingeschränkten Gesamtwirkung kann in derartigen Fällen u. U. angenommen werden, wenn der vergleichschließende Gesamtschuldner im Innenverhältnis zu seinen Mitschuldnern allein haften würde (vgl. (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; OLG Köln MDR 92, 1150; OLG Oldenburg VersR 92, 957;… Bydlinski, in: MüKo, 4. Aufl., § 423 BGB, Rdn. 5), was hier nach Lage der Dinge nicht der Fall ist.
  • BGH, 08.05.2001 - VI ZR 208/00

    Begriff der Verhandlungen nach § 852 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Entscheidend ist, ob ihm bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen eine bestimmte Person - sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage - zumutbar ist ( vgl. BGH VersR 01, 1255 = DRSp-ROM Nr. 2001/8360; VersR 01, 108 = NJW 01, 885 = DRSp-ROM Nr. 2000/9985 ).
  • BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92

    Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht nicht davon aus, dass nach Überschreiten einer absoluten zeitlichen Grenze eine Zustellung nicht mehr als "demnächst" erfolgt angesehen werden kann (BGH VersR 93, 1121 m. w. N. ).
  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87

    Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung - …

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Sie sieht die Klage nur dann als nicht "demnächst" zugestellt an, wenn der Kläger oder sein Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht nur ganz geringfügigen Verlängerung der Zeitspanne zwischen Einreichung und Zustellung der Klage beigetragen hat (BGH FamRZ 88, 1154).
  • BGH, 11.06.1992 - IX ZR 161/91

    Entlassung eines Mitbürgen aus seiner Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122;… BGH, Urt. v. 20. Dezember 1990 - IX ZR 168/89, WM 1991, 399, 400; v. 11. Juni 1992 - IX ZR 161/91, NJW 1992, 2286, 2287; v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99, WM 2000, 408, 409), ist dies wirksam nur in der Weise möglich, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldner im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter in dem Umfang aufgehoben wird, in welchem der durch den Erlass begünstigte Gesamtschuldner, wäre er vom Gläubiger voll in Anspruch genommen worden, Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen könnte (BGHZ 58, 216, 220; vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1307; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745).
  • BGH, 13.01.2000 - IX ZR 11/99

    Haftungsbefreiung eines Mitbürgen

    Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
    Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122;… BGH, Urt. v. 20. Dezember 1990 - IX ZR 168/89, WM 1991, 399, 400; v. 11. Juni 1992 - IX ZR 161/91, NJW 1992, 2286, 2287; v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99, WM 2000, 408, 409), ist dies wirksam nur in der Weise möglich, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldner im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter in dem Umfang aufgehoben wird, in welchem der durch den Erlass begünstigte Gesamtschuldner, wäre er vom Gläubiger voll in Anspruch genommen worden, Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen könnte (BGHZ 58, 216, 220; vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1307; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745).
  • BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person

  • BGH, 20.12.1990 - IX ZR 268/89

    Ausgleich unter mehreren Bestellern gleichstufiger Sicherheiten

  • BGH, 15.06.1987 - II ZR 261/86

    Einhaltung der Frist zur Klage gegen Gesellschafterbeschlüsse

  • BGH, 21.03.1991 - IX ZR 286/90

    Gesamtschuldner als Vergleichsgläubiger; Rechtsschutzinteresse für die …

  • BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89

    Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß

  • BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89

    Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem …

  • OLG Bremen, 03.03.1998 - 1 W 11/98

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • OLG Hamm, 19.01.1994 - 32 U 95/93

    Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 BGB

  • BGH, 04.04.1990 - IV ZR 340/88

    Ansprüche auf Provisionen aus der Tätigkeit als Vermittler von Kaufverträgen über …

  • OLG Hamm, 12.04.1988 - 26 U 126/87
  • AG Reutlingen, 08.09.1992 - 8 C 1108/92

    Anspruch auf Beseitigung von einer Parabolantenne; Herausragende Bedeutung von …

  • OLG Nürnberg, 27.06.1991 - 8 U 2427/88

    Spazierengehen mit wertvollem Schmuck auf Strandpromenade in den USA

  • OLG Rostock, 26.08.2016 - 5 U 94/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verjährung von Schadenersatzansprüchen

    Es muss dem Anspruchssteller lediglich zumutbar sein, aufgrund dessen, was ihm hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit verbleibendem Prozessrisiko insbesondere hinsichtlich der Nachweisbarkeit einer schadensursächlichen Pflichtverletzung (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 750, zitiert nach juris).

    Jedenfalls kann nicht generell angenommen werden, dass der Anspruchsinhaber den Abschluss des Strafverfahrens abwarten dürfe mit dem Argument, dass erst zu diesem Zeitpunkt eine zuverlässige Beurteilung der dem Beklagten gegenüber erhobenen Beschuldigungen möglich sei, insbesondere kann die strafrechtliche Beurteilung eine andere sein, weshalb auch der Frage einer Anklageerhebung oder der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft keine Bedeutung zukommt (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 28.11.2013, Az.: 4 U 401/12; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 750, zitiert nach juris).

  • OLG Rostock, 02.09.2016 - 5 U 156/13

    Arzt- und Amtshaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen ärztlicher …

    Rn. 29 Allerdings muss dem Anspruchsteller lediglich zumutbar sein, aufgrund dessen, was ihm hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit verbleibendem Prozessrisiko insbesondere hinsichtlich der Nachweisbarkeit einer schadensursächlichen Pflichtverletzung (OLG Hamm, Beschluss vom 28. Dezember 2001, 6 W 59/01, juris Rn. 4).
  • OLG Naumburg, 21.08.2003 - 7 U 23/03

    Zur Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung

    hinsichtlich der Nachweisbarkeit einer schadensursächlichen Pflichtverletzung (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung OLG Hamm, Beschl. vom 28.12.2001 - 6 W 59/01:, OLGR 2002, 157 mit zahlreichen Nachweisen;… OLG Stuttgart, a.a.O. BGH, Urteil vom 18. Januar 2000, Az: VI ZR 375/98, NJW 2000, 953 - 954).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4918
OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01 (https://dejure.org/2001,4918)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2001 - 9 UF 59/01 (https://dejure.org/2001,4918)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2001 - 9 UF 59/01 (https://dejure.org/2001,4918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; EStG § 33 a Abs. 2; ; BGB § 426; ; BGB § 1578 Abs. 3

  • RA Kotz

    Hausfraueneinkommen nach der Differenzmethode in die Bedarfsberechnung einzubeziehen, Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de
  • Wolters Kluwer

    Nachehelicher Unterhalt; Trennungsunterhalt; Scheidung; Einkommensveränderung; Einkommensverhältnisse; Kindesunterhalt

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 364
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 05.04.2000 - XII ZR 96/98

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung nachehelichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01
    Hierbei orientiert er sich an der Rechtsprechung des BGH (NJW 1998, 753; 1998, 2821 und 2000, 2349).

    Jedoch ist der darüber hinausgehende Wert des Hauses als allgemeiner Vermögenswert zu behandeln, hinsichtlich dessen den Ehegatten unterhaltsrechtlich die Obliegenheit zu möglichst ertragreicher Nutzung oder Verwendung trifft (BGH NJW 2000, 2349).

    Die dahingehende Rechtsprechung des BGH zum Trennungsunterhalt (NJW 1998, 2821; auch schon FamRZ 1989, 1160) gilt gleichermaßen für den nachehelichen Unterhalt, soweit -wie hier-ausnahmsweise die Realisierung des objektiven Mietwertes nicht möglich oder zumutbar ist (vgl. BGH NJW 2000, 2349 und FuR 2001, 314).

    Um Tilgungsleistungen, die der Rückführung der Darlehen und damit der Vermögensbildung dienen, ist der Wohnvorteil hingegen -anders als beim Trennungsunterhalt (BGH NJW 1998, 2821) und bei Ermittlung des nachehelichen Unterhalts anhand des objektiven Mietwertes (BGH NJW 2000, 2349)- nicht zu kürzen, weil anderenfalls der Antragsgegnerin zu Gunsten einer Vermögensbildung ein zu geringer Unterhalt zugebilligt würde.

    Das widerspräche den Grundsätzen des Unterhaltsrechts (vgl. BGH NJW 2000, 2349 m w N.).

  • BGH, 22.04.1998 - XII ZR 161/96

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01
    Hierbei orientiert er sich an der Rechtsprechung des BGH (NJW 1998, 753; 1998, 2821 und 2000, 2349).

    Allerdings bemisst sich hiernach der Wohnwert beim nachehelichen Unterhalt unabhängig davon, ob das Haus von dem hierin verbliebenen Ehegatten in vollem Umfang genutzt wird, i. d. R. nach dem objektiven Mietwert des Anwesens Zwar wirkt sich als Wohnvorteil, d. h. als Vorteil "mietfreien" Wohnens im eigenen Haus, wenn und so weit er dieses nicht mehr in vollem Umfang nutzt und bewohnt, nur derjenige Vorteil aus, der dem Umfang seiner tatsächlich geübten Nutzung entspricht; dies ist wie beim Trennungsunterhalt (vgl. BGH NJW 1998, 2821) die ersparte ortsübliche Miete für eine dem ehelichen Lebensstandard entsprechende angemessene kleinere Wohnung.

    Die dahingehende Rechtsprechung des BGH zum Trennungsunterhalt (NJW 1998, 2821; auch schon FamRZ 1989, 1160) gilt gleichermaßen für den nachehelichen Unterhalt, soweit -wie hier-ausnahmsweise die Realisierung des objektiven Mietwertes nicht möglich oder zumutbar ist (vgl. BGH NJW 2000, 2349 und FuR 2001, 314).

    Um Tilgungsleistungen, die der Rückführung der Darlehen und damit der Vermögensbildung dienen, ist der Wohnvorteil hingegen -anders als beim Trennungsunterhalt (BGH NJW 1998, 2821) und bei Ermittlung des nachehelichen Unterhalts anhand des objektiven Mietwertes (BGH NJW 2000, 2349)- nicht zu kürzen, weil anderenfalls der Antragsgegnerin zu Gunsten einer Vermögensbildung ein zu geringer Unterhalt zugebilligt würde.

  • BGH, 03.05.2001 - XII ZR 62/99

    Abweisung eines im Wege der Leistungsklage geltend gemachten Unterhaltsbegehrens

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01
    Anders als während der Trennungszeit haben die Ehegatten nach Scheidung der Ehe grundsätzlich keine Veranlassung mehr, ein zu großes Haus zu behalten, weshalb sie die Obliegenheit trifft, eine wirtschaftlich angemessene Nutzung des für die alleinige Nutzung zu großen Hauses zu verwirklichen, sei es durch Vermietung einzelner Räume oder eines Teiles des Hauses oder des ganzen Hauses und Anmietung einer weniger kostspieligen Wohnung oder gar dessen Veräußerung (…vgl BGH a. a. O. m.w.N ) Wenn und soweit sich allerdings nach Abwägung aller maßgeblichen Umstände und Interessen eine Teil- oder Vollvermietung oder eine Veräußerung des Eigenheims als nicht möglich oder als nicht zumutbar erweisen, ist für die Unterhaltsberechnung -wie beim Trennungsunterhalt- allem die tatsächlich gezogene Nutzung maßgebend (BGH a. a. O. und FuR 2001, 314); dies übersieht die Antragsgegnerin in ihren Ausführungen im Schriftsatz vom 19. September 2001.

    Die dahingehende Rechtsprechung des BGH zum Trennungsunterhalt (NJW 1998, 2821; auch schon FamRZ 1989, 1160) gilt gleichermaßen für den nachehelichen Unterhalt, soweit -wie hier-ausnahmsweise die Realisierung des objektiven Mietwertes nicht möglich oder zumutbar ist (vgl. BGH NJW 2000, 2349 und FuR 2001, 314).

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 98/97

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse durch die Unterhaltspflicht eines …

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01
    Der für die Bemessung des Unterhaltsanspruchs maßgebliche Bedarf (§ 1578 Abs. 1 S. 1 BGB) richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen im Zeitpunkt der Rechtskraft der Scheidung, weil das Eheband und die daraus resultierende unterhaltsrechtliche Verantwortung der Eheleute bis dahin fortbestehen (BGH FamRZ 1999, 367 m.w.N.), wobei allerdings nur die Veränderungen berücksichtigt werden, die bereits vor Trennung prägend angelegt waren, d.h. auch bei weiterem Zusammenleben zu erwarten gewesen wären; nicht prägende Veränderungen, das sind solche, die auf einer unerwarteten und vom Normalverlauf abweichenden Entwicklung oder auf trennungsbedingten Einkommensveränderungen beruhen, sind bei der Bedarfsbemessung nicht zu berücksichtigen (…Wendl/Staudigl/Pauling, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 5. Aufl., § 4 Rdn. 216 ff).

    Der Altersvorsorgeunterhalt ist unselbständiger Teil des Gesamtunterhaltsanspruchs und an den Elementarunterhalt anzuknüpfen, um den Unterhaltsberechtigten so zu stellen, als wäre der Elementarunterhalt Arbeitseinkommen, aus dem er eine Altersversorgung aufbauen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 284, FamRZ 1999, 367 ff, 370; FamRZ 1981, 445; FamRZ 1981, 864, 865: OLG Koblenz -11 Zivilsenat- FamRZ 1989, 59 ff).

  • BGH, 20.10.1999 - XII ZR 297/97

    Bemessung des Ehegatten-Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01
    Der Altersvorsorgeunterhalt ist unselbständiger Teil des Gesamtunterhaltsanspruchs und an den Elementarunterhalt anzuknüpfen, um den Unterhaltsberechtigten so zu stellen, als wäre der Elementarunterhalt Arbeitseinkommen, aus dem er eine Altersversorgung aufbauen kann (vgl. BGH, NJW 2000, 284, FamRZ 1999, 367 ff, 370; FamRZ 1981, 445; FamRZ 1981, 864, 865: OLG Koblenz -11 Zivilsenat- FamRZ 1989, 59 ff).
  • BGH, 13.06.2001 - XII ZR 343/99

    Neue Grundsätze zur Berechnung des nachehehlichen Unterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01
    In seinem Urteil vom 13. Juni 2001 (FamRZ 2001, 986) hat der Bundesgerichtshof in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung (z.B. FamRZ 1986, 783 und 1985, 161) entschieden, dass auch die Haushaltsführung des in der Ehe nicht berufstätigen Ehegatten die Ehe prägt, weil die ehelichen Lebensverhältnisse, an denen der haushaltsführende Ehegatte nach Scheidung teilhaben soll, nicht nur die vorhandenen Barmittel sondern auch den durch die häusliche Mitarbeit des nicht erwerbstätigen Ehegatten erreichten sozialen Standard umfassen.
  • BGH, 18.03.1992 - XII ZR 1/91

    Unterhaltsansprüche ehelicher und nichtehelicher Kinder - Geltendmachung …

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01
    Der Arbeitgeberanteil an den vermögenswirksamen Leistungen ist nicht in Abzug zu bringen, weil es sich hierbei anders als bei der Arbeitnehmersparzulage um einen Einkommensbestandteil handelt (BGH FamRZ 1980, 984 und FamRZ 1992, 797; OLG Hamburg FamRZ 1997, 574).
  • BGH, 25.06.1980 - IVb ZR 530/80

    Berücksichtigung von Überstundenvergütungen bei der Unterhaltsbemessung; …

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01
    Der Arbeitgeberanteil an den vermögenswirksamen Leistungen ist nicht in Abzug zu bringen, weil es sich hierbei anders als bei der Arbeitnehmersparzulage um einen Einkommensbestandteil handelt (BGH FamRZ 1980, 984 und FamRZ 1992, 797; OLG Hamburg FamRZ 1997, 574).
  • BGH, 16.04.1997 - XII ZR 233/95

    Errechnung des Erwerbstätigkeitsbonus; Behandlung von Kindergeld

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01
    Staatliches Kindergeld wird gewährt, um die Unterhaltslast der Eltern gegenüber ihren Kindern zu erleichtern und gilt grundsätzlich nicht als unterhaltspflichtiges Einkommen (vgl. BGH FamRZ 1997, 806 unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung;… Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 7. Aufl., Rdn. 822).
  • BGH, 12.07.1989 - IVb ZR 66/88

    Berücksichtigung des Wohnvorteils bei der Bemessung des Trennungsunterhalts

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2001 - 9 UF 59/01
    Die dahingehende Rechtsprechung des BGH zum Trennungsunterhalt (NJW 1998, 2821; auch schon FamRZ 1989, 1160) gilt gleichermaßen für den nachehelichen Unterhalt, soweit -wie hier-ausnahmsweise die Realisierung des objektiven Mietwertes nicht möglich oder zumutbar ist (vgl. BGH NJW 2000, 2349 und FuR 2001, 314).
  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier …

  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 12/96

    Berücksichtigung von Wohnvorteilen bei der Berechnung des Unterhalts

  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 34/85

    Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach der Scheidung

  • BGH, 14.11.1984 - IVb ZR 38/83

    Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Prozeßvergleich über Unterhalt

  • BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 592/80

    Bemessung und Bestimmung der maßgeblichen Verhältnisse für den Vorsorgeunterhalt

  • BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 552/80

    Nachholen der im Berufungsurteil unterbliebenen Zulassung der Revision durch ein …

  • BGH, 21.04.1982 - IVb ZR 687/80

    Einbeziehung von Vorsorgeleistungen in den Unterhalt getrennt lebender und …

  • OLG Hamburg, 15.11.1996 - 12 UF 72/96

    Auswirkungen einer Kreditaufnahme auf Unterhaltszahlungen für ein minderjähriges …

  • OLG Koblenz, 05.07.1988 - 11 UF 1412/87

    Höhe des Altersversorgungsunterhalts

  • OLG Koblenz, 02.10.2002 - 9 UF 213/02

    Kindesunterhalt: Berücksichtigung des Unterhaltsanspruchs des früheren Ehegatten

    Anders als bei der früher vom Arbeitgeber ausgezahlten Arbeitnehmersparzulage handelt es sich hierbei nämlich um einen Einkommensbestandteil (vgl. BGH NJW 1980, 2251 und FamRZ 1992, 797; OLG Hamburg FamRZ 1997, 574; Senat OLGR 2002, 43).

    Dem hat sich der erkennende Senat angeschlossen (vgl. Urteil vom 17.10.2001, 9 UF 59/01, OLGR 2002, 43).

  • OLG Koblenz, 15.05.2002 - 9 UF 440/01

    Unterhaltsansprüche in der Insolvenz des Unterhaltsschuldners

    Das fiktive Einkommen der Klägerin ist nach der geänderten Rechtsprechung des BGH (FamRZ 2001, 986 ), der sich auch der Senat angeschlossen hat (vgl. OLGR 2002, 43), als Surrogat für die frühere, die Ehe prägende Haushaltstätigkeit in die Differenzmethode einzustellen.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6695
OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00 (https://dejure.org/2001,6695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.04.2001 - 4 U 137/00 (https://dejure.org/2001,6695)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. April 2001 - 4 U 137/00 (https://dejure.org/2001,6695)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    VVG § 5; ; VVG § 56; ; VGB 62 § 7 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    VVG § 5 § 56; VGB 62 § 7 Nr. 2
    Gebäudeversicherung - Erstrisikoversicherung - Verzicht auf Unterversicherungseinwand - Entschädigung des Neuwertschadens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstrisikoversicherung; Gebäudeversicherung; Unterversicherung; Entschädigung des Neuwertschadens; Wohngebäudeversicherung; Versicherungsschein

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 183
  • BauR 2002, 1139
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.05.1983 - VI ZR 79/80

    Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Voraussetzung für eine statthafte Feststellungsklage ist allerdings, dass es dem Kläger um den Bestand eines Rechtsverhältnisses, d. h. der aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehung von Personen zu Personen oder von Personen zu Sachen, geht und nicht nur um die Klärung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses oder um Berechnungsgrundlagen einer Leistungspflicht (BGH, VersR 1986, 132, 133; MDR 1982, 928; 1983, 1014).
  • BGH, 03.03.1982 - VIII ZR 10/81

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Feststellungsklage auf Feststellung des Inhalts …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Voraussetzung für eine statthafte Feststellungsklage ist allerdings, dass es dem Kläger um den Bestand eines Rechtsverhältnisses, d. h. der aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehung von Personen zu Personen oder von Personen zu Sachen, geht und nicht nur um die Klärung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses oder um Berechnungsgrundlagen einer Leistungspflicht (BGH, VersR 1986, 132, 133; MDR 1982, 928; 1983, 1014).
  • BGH, 16.10.1985 - IVa ZR 49/84

    Beschränkung der Klage auf Festsstellung der Deckungspflicht auf Auslegung einer …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Voraussetzung für eine statthafte Feststellungsklage ist allerdings, dass es dem Kläger um den Bestand eines Rechtsverhältnisses, d. h. der aus einem konkreten Lebenssachverhalt entstandenen Rechtsbeziehung von Personen zu Personen oder von Personen zu Sachen, geht und nicht nur um die Klärung bloßer Elemente eines Rechtsverhältnisses oder um Berechnungsgrundlagen einer Leistungspflicht (BGH, VersR 1986, 132, 133; MDR 1982, 928; 1983, 1014).
  • BGH, 08.11.2000 - IV ZR 1/00

    Begriff des Eingriffs am Körper i.S. des § 2 AUB 88

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Allgemeine Versicherungsbedingungen und damit auch die Klausel 847 sind nach ständiger Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muss (st. Rspr., zuletzt BGH, VersR 2001, 227, 228).
  • BGH, 21.01.1976 - IV ZR 123/74

    Anspruch auf Befreiung von der Urteilssumme und den zugunsten des Geschädigten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Denn bei einer dem Versicherungsnehmer günstigen Abweichung vom Antrag greift die Genehmigungsfiktion des § 5 VVG selbst dann ein, wenn der Versicherer auf diese Abweichung weder hingewiesen, noch über ihre Rechtsfolgen belehrt hat (BGH, VersR 1976, 477;… Römer, a.a.O., § 5 Rn. 15).
  • BGH, 05.07.1995 - IV ZR 133/94

    Einbeziehung von Gabelstaplern in die Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Nur dann ist nämlich anzunehmen, dass auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen darunter nichts anderes verstehen wollen (BGH, VersR 1995, 951;… Römer, a.a.O., vor § 1 Rn. 6).
  • BGH, 07.03.1966 - II ZR 225/63

    Feststellungsklage gegen die Feuerversicherung auf Versicherungsschutz - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    In einem solchen Fall greift aber der Grundsatz nicht ein, dass ein rechtliches Interesse an der Feststellung eines Rechtsverhältnisses nicht mehr besteht, wenn eine Leistungsklage möglich ist (BGH, VersR 1966, 673;… Römer in: Römer/Langheid, VVG, § 64 Rn. 31).
  • BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 233/81

    Rechtsschutzbedürfnis für Klage auf Feststellung einer von den …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.04.2001 - 4 U 137/00
    Auch dann liegt aber ein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis vor (BGH, VersR 1984, 75).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 19 U 86/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4118
OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 19 U 86/01 (https://dejure.org/2001,4118)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.2001 - 19 U 86/01 (https://dejure.org/2001,4118)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 2001 - 19 U 86/01 (https://dejure.org/2001,4118)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB a.F. § 676

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 276 § 676 a.F.
    Zur Haftung einer Bank bei Beratung zum Erwerb einer Eigentumswohnung bei überhöhtem Mietansatz in Modellrechnung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beratungspflicht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 276, 676 a. F.
    Pflicht der über eine Kapitalanlage beratenden Bank zur Weitergabe der Einschätzung der am Ort einer Immobilie gelegenen Filiale über voraussichtlich geringere Mieteinnahmen

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Umfang der Beratungspflicht einer Bank über Rentierlichkeit einer Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatzanspruch ; Verletzung einer Beratungspflicht; Immobilienkauf ; Bank; Kapitalanlage; Modellberechnung; Mietzins; Mietgarantie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2002, 1295
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 19 U 86/01
    Dieses Angebot nimmt die Bank dadurch an, dass sie mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 2000, 1497; BGHZ 123, 2433 = NJW 1993, 2433; BGHZ 100, 117 = NJW 1987 1815).

    Ein stillschweigender Abschluss eines Beratungsvertrages ist bereits dann zu bejahen, wenn die Bank erkennt, dass der Kunde das Ergebnis der Beratung zur Grundlage einer Anlageentscheidung machen will (BGHZ 123, 126;… Palandt-Heinrichs, BGB 60. Aufl. § 276 Rdn.22).

  • BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 122/85

    Zustandekommen eines Auskunfts- oder Beratungsvertrages mit einem …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 19 U 86/01
    Dieses Angebot nimmt die Bank dadurch an, dass sie mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 2000, 1497; BGHZ 123, 2433 = NJW 1993, 2433; BGHZ 100, 117 = NJW 1987 1815).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.11.2001 - 19 U 86/01
    Dieses Angebot nimmt die Bank dadurch an, dass sie mit der gewünschten Tätigkeit beginnt (BGH NJW-RR 2000, 1497; BGHZ 123, 2433 = NJW 1993, 2433; BGHZ 100, 117 = NJW 1987 1815).
  • OLG Köln, 11.10.2017 - 13 U 96/15

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Kapitalanlage in einem …

    Auch die zitierte Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 29. November 2001 - 19 U 86/01) betrifft die Frage der Überhöhung prospektierter Mieten, für die Mieter - anders als hier - erst noch gefunden werden mussten und ist mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.02.2001 - 20 U 114/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5363
OLG Hamm, 21.02.2001 - 20 U 114/00 (https://dejure.org/2001,5363)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.02.2001 - 20 U 114/00 (https://dejure.org/2001,5363)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. Februar 2001 - 20 U 114/00 (https://dejure.org/2001,5363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsnehmer; Arzt; Selbstdiagnose; Vorhofflimmern; Gesundheitsstörung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2001, 1503
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.2000 - IV ZR 203/99

    Rücktritt des Versicherers von einer Berufungsunfähigkeitsversicherung wegen …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2001 - 20 U 114/00
    Sie war keineswegs als so leicht einzuordnen, dass sie von vornherein als für die Risikoeinschätzung der Beklagten bedeutungslos angesehen werden könnte (vgl. BGH VersR 2000, 1486 f.).
  • BGH, 20.04.1994 - IV ZR 232/92

    Zugunsten des Versicherungsnehmers zulässige Abkürzung der Rücktrittsfrist von …

    Auszug aus OLG Hamm, 21.02.2001 - 20 U 114/00
    Wenn - was zugunsten des VN zulässig ist - (§ 178 I S. 1 VVG) diese Frist bedingungsgemäß gekürzt worden sein sollte, ist dies vom Gericht zwar auch von Amts wegen zu beachten (BGH r+s 1994, 401).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2022 - 5 U 8/22

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt des Versicherers wegen vorsätzlicher …

    Denn hinsichtlich dieser gegenüber der Ärztin geäußerter Beschwerden war er anzeigepflichtig, ohne dass es darauf ankommt, ob eine ärztliche Diagnose feststeht (OLG Hamm, Urteil vom 9. Februar 1996 - 20 U 256/95, r+s 1997, 34, 35; OLG Koblenz, Urteil vom 17. November 2000 -10 U 1979/99, VersR 2001, 887, 888) oder der Arzt die Beschwerden nicht eindeutig einer Krankheit zugeordnet hat (BGH, Urteil vom 8. März 1989 - IV a ZR 17/88, VersR 1989, 689; OLG Hamm, Urteil vom 21.2. 2001 - 20 U 114/00, VersR 2001, 1503), oder der Versicherungsnehmer die genaue medizinische Diagnose nicht kennt (OLG Hamm, Urteil vom 9. Februar 1996 - 20 U 256/95, r+s 1997, 34, 35; OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.7. 1995 - 12 U 311/94, r+s 1996, 503, 505).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2006 - 19 U 208/04

    Rücktritt der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Falschbeantwortung der …

    Dass ihm zu diesem Zeitpunkt die ärztliche Diagnose der Gesundheitsstörung oder die Verdachtsdiagnose von Frau Dr. B. nicht bekannt war, berührt seine Anzeigepflicht nicht (vgl. OLG Hamm VersR 1999, 467; VersR 2001, 1503).
  • OLG Düsseldorf, 05.04.2011 - 4 U 144/10

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Die Klägerin begehrt mit dem Antrag zu 1. Feststellung des Fortbestands des Versicherungsverhältnisses; für einen derartigen Feststellungsantrag galt die sechs-Monats-Frist nie, weil es nicht um "den Anspruch auf die Leistung" im Sinne des § 12 Abs. 3 VVG a.F. geht (OLG Hamm, NVersZ 2001, 406).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.12.2001 - 11 U 81/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9411
OLG Celle, 20.12.2001 - 11 U 81/01 (https://dejure.org/2001,9411)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.12.2001 - 11 U 81/01 (https://dejure.org/2001,9411)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 11 U 81/01 (https://dejure.org/2001,9411)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Darlegungslast des Handelsvertreters: Vereitelung von Verdienstchancen durch den Unternehmer

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    §§ 84 ff. HGB ; § 276 BGB
    Schadensersatz; Positive Vertragsverletzung ; Handelsvertreter; Verdienstchancenvereitelung ; Warenproduktion ; Darlegungslast

  • Judicialis

    HGB §§ 84 ff; ; BGB § 276

  • rechtsportal.de

    HGB §§ 84 ff.; BGB § 276
    Schadensersatz des Handelsvertreters gegen den Unternehmer wegen Verfügbarkeit einer zu geringen Warenmenge

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK (Leitsatz)

    - Fensterholzkanteln -, Dispositionsfreiheit des U, Schadensersatzanspruch des HV, Vereitelung der Provisionschancen, Darlegungs- und Beweislast, Mitverschulden

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz; Positive Vertragsverletzung ; Handelsvertreter; Verdienstchancenvereitelung ; Warenproduktion ; Darlegungslast

Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

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