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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2578
OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01 (https://dejure.org/2004,2578)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.09.2004 - 11 U 93/01 (https://dejure.org/2004,2578)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. September 2004 - 11 U 93/01 (https://dejure.org/2004,2578)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254 § 633; ZPO § 287
    Baurecht: Risiken im Gebrauch können Werkmangel sein

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Dickbeschichtung nicht nach Herstellerangabe aufgebracht: Mangel!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Auch Gebrauchsrisiko stellt Mangel dar

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Haftung: Schadenersatzanspruch kann bei Mangel auch ohne Schaden bestehen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Feuchtigkeitsschäden an Wohnanlage; Mangelhaftigkeit einer Außenabdichtung; Fehler bei Werkausführung; Ungewissheit über Risiken des Gebrauchs; Unverhältnismäßigkeit von Aufwendungen; Endgültige und ernsthafte Erfüllungsverweigerung ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bitumendickbeschichtung: Wann liegt ein Mangel vor? (IBR 2004, 682)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 1042
  • BauR 2005, 151 (Ls.)
  • BauR 2005, 389
 
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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99

    Aufklärungspflicht des mit der Planung beauftragten Architekten

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01
    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Beklagte mit einer sog. Dickbeschichtung ein vertragsgemäßes Werk hätte erbringen können (offenlassend BGH NJW 2000, 2991, 2992;… weitere Nachweise bei Werner/Pastor Rdn. 1515 Stichwort "Bitumendickbeschichtung").

    Wenn eine derartige kunststoffmodifizierte Bitumenabdichtung, wie sie die DIN 18195 nunmehr zumindest verlangt, aufgebracht wird, so muss dies freilich in jedem Falle sach- und fachgerecht entsprechend den Anweisungen der Hersteller erfolgen (vgl. BGH NJW 2000, 2991, 2992).

  • BGH, 23.10.2003 - IX ZR 249/02

    Begriff des Schadens bei unrichtiger steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01
    Danach reicht als Beweismaß eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH NJW 1993, 734; 2004, 444, 445; 2004, 1521, 1522;… Palandt-Heinrichs Vorbemerkung vor § 249 Rn. 172).
  • BGH, 18.03.2004 - IX ZR 255/00

    Schadensbegriff bei Anwaltshaftung

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01
    Danach reicht als Beweismaß eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH NJW 1993, 734; 2004, 444, 445; 2004, 1521, 1522;… Palandt-Heinrichs Vorbemerkung vor § 249 Rn. 172).
  • OLG Nürnberg, 25.07.2002 - 13 U 979/02

    Kein Mangel, wenn keine Gebrauchsnachteile vorliegen

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob bei einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ein Mangel nicht vorliegt, wenn dieser Verstoß nicht mit einem Schaden oder einem tatsächlich nachweisbaren Risiko verbunden ist, mithin irgendwelche Gebrauchsnachteile auch langfristig nicht erkennbar sind (so OLG Nürnberg NZBau 2002, 673; vgl. demgegenüber OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146, 147;… Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl., § 633 Rn. 6).
  • BGH, 05.11.1992 - IX ZR 12/92

    Darlegunglast für Schaden bei Anwaltshaftung

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01
    Danach reicht als Beweismaß eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH NJW 1993, 734; 2004, 444, 445; 2004, 1521, 1522;… Palandt-Heinrichs Vorbemerkung vor § 249 Rn. 172).
  • OLG Düsseldorf, 14.07.1995 - 22 U 46/95

    Dachbahn ohne DIN-Tauglichkeitsnachweis ist mangelhaft!

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01
    Dabei kommt es nicht darauf an, ob bei einem Verstoß gegen die anerkannten Regeln der Technik ein Mangel nicht vorliegt, wenn dieser Verstoß nicht mit einem Schaden oder einem tatsächlich nachweisbaren Risiko verbunden ist, mithin irgendwelche Gebrauchsnachteile auch langfristig nicht erkennbar sind (so OLG Nürnberg NZBau 2002, 673; vgl. demgegenüber OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 146, 147;… Palandt-Sprau, BGB, 63. Aufl., § 633 Rn. 6).
  • BGH, 09.07.2002 - X ZR 242/99

    Anforderungen an die Funktionstauglichkeit eines herzustellenden Werks; …

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01
    Es ist anerkannt, dass in dem wiederholten Bestreiten eines Mangels durch den Auftragnehmer eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung liegen kann, wodurch eine Nachfristsetzung überflüssig wird (BGH NJW-RR 1995, 939, 940; NZBau 2002, 611, 613 = NJW-RR 2002, 1533 = BGHReport 2003, 55).
  • BGH, 28.03.1995 - X ZR 71/93

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01
    Es ist anerkannt, dass in dem wiederholten Bestreiten eines Mangels durch den Auftragnehmer eine ernsthafte und endgültige Erfüllungsverweigerung liegen kann, wodurch eine Nachfristsetzung überflüssig wird (BGH NJW-RR 1995, 939, 940;… NZBau 2002, 611, 613 = NJW-RR 2002, 1533 = BGHReport 2003, 55).
  • BGH, 06.11.1985 - IVa ZR 266/83

    Abbedingung des Kausalitätserfordernisses beim Maklervertrag; Wirksamkeit einer …

    Auszug aus OLG Köln, 22.09.2004 - 11 U 93/01
    Dafür, inwieweit sich ein Mitverschulden auswirkt, gilt zwar die Beweiserleichterung nach § 287 ZPO (BGH NJW 1986, 2946).
  • OLG Düsseldorf, 02.03.2018 - 22 U 71/17

    Auftraggeber ignoriert Bedenken: Auftragnehmer kann Arbeiten einstellen!

    Besteht nämlich die Funktion einer Werkleistung (auch) darin, dass das Risiko bestimmter Gefahren abgewendet werden soll, ist das Werk bereits dann mangelhaft, wenn das Risiko eines Gefahreintritts besteht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.09.2004, 11 U 93/01, BauR 2005, 389 - Abdichtung - Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 19 mwN).
  • OLG Düsseldorf, 16.06.2017 - 22 U 14/17

    Mängel einer Fußbodenheizung in einer Garage bei Einbau einer ungeeigneten …

    Rn. 79 Besteht nämlich die Funktion einer Werkleistung darin, dass das Risiko bestimmter Gefahren abgewehrt werden soll, ist das Werk bereits dann mangelhaft, wenn das Risiko des Gefahreintritts besteht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.09.2004, 11 U 93/01, BauR 2005, 389;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 19 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2013 - 13 U 80/12

    Bereits das Risiko eines späteren Schadens stellt einen Mangel dar!

    Für die Annahme eines Baumangels reicht es deshalb schon aus, dass eine Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs besteht (OLG Köln, Urteil v. 22.09.2004 - NJW-RR 2005, 1042 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2016 - 22 U 92/15

    Haftung von Architekt und Sonderfachmann aufgrund mangelhafter …

    Rn. 238 Besteht nämlich die Funktion einer Werkleistung (bzw. Architektenleistung) darin, dass das Risiko bestimmter Gefahren abgewehrt werden soll, ist das Werk (bzw. Architektenwerk) nach dem funktionalen Herstellungs-/Leistungs- bzw. Mangelbegriff bereits mangelhaft, wenn das Risiko des Gefahreneintritts besteht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.09.2004, 11 U 93/01, BauR 2005, 389;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 19 mwN;… Werner/Pastor, a.a.O., Rn 2030 mwN in Fn 449/455/460).
  • OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - 22 U 32/13

    AN leistet trotz fehlender Planung: Kein Mitverschulden des AG!

    Besteht die Funktion einer Werkleistung - in erster Linie oder auch im Sinne einer von mehreren Funktionen - darin , dass das Risiko bestimmter Gefahren abgewendet werden soll, ist das Werk mangelhaft, wenn das Risiko des Gefahreintritts besteht (vgl. OLG Köln, Urteil vom 22.09.2004, 11 U 93/01, BauR 2005, 389 zu Abdichtungsmängeln;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 23 mwN).
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 11 U 99/10

    Begriff des Werkmangels i.S. von § 633 Abs. 2 S. 1 BGB

    Für die Annahme eines Werkmangels reicht es schon aus, dass eine Ungewissheit über die Risiken des Gebrauchs besteht (Senat NJW-RR 2005, 1042 = BauR 2005, 389; OLG Stuttgart NJW 2012, 3792, 3793;… Werner/Pastor a.a.O. Rdn. 1974;… Kniffka/Koeble, Kompendium des Baurechts, 3. Aufl., 6. Teil Rdn. 23).
  • OLG Köln, 21.07.2014 - 11 U 10/14

    Schadensersatzspflicht wegen Rücknahme eines Angebots vor Ablauf der …

    Danach reicht - was im Höheverfahren Bedeutung erlangen kann - als Beweismaß eine deutlich überwiegende, auf gesicherter Grundlage beruhende Wahrscheinlichkeit für die richterliche Überzeugungsbildung aus (BGH NJW 1993, 734; NJW 2004, 444, 445; NJW 2004, 1521, 1522; Senat NJW-RR 2005, 1042, 1044;… Palandt/Grüneberg Vor § 249 Rn. 1136).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2018 - 22 U 93/17

    Vertrag über eine "betontechnologische Betreuung" ist ein Werkvertrag!

    Rn. 198 Eine Werkleistung (sei es auf der Erfüllungsebene, sei es auf der Nacherfüllungs- bzw. Schadensersatzebene) ist auch dann mangelhaft, wenn die Soll-Funktion der Werkleistung (auch) darin besteht, das Risiko bestimmter Gefahren abzuwehren, die Ist-Werkleistung indes das Risiko des Eintritts solcher Gefahren birgt (vgl. OLG Jena, Urteil vom 30.06.2016, 1 U 66/16, NJW-RR 2017, 214; OLG Koblenz, Urteil vom 19.10.2015, 12 U 591/13, IBR 2016, 510 = Anlage B 21; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2013, 13 U 80/12, juris; OLG Köln, 22.09.2004, 11 U 93/01, BauR 2005, 389; OLG Düsseldorf - Senat -, Urteil vom 14.07.1995, 22 U 46/95, NJW-RR 1996, 146;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 19 mwN).

    Rn. 568 Eine Werkleistung (sei es auf der Erfüllungsebene, sei es auf der Nacherfüllungs- bzw. Schadensersatzebene) ist - wie vom Senat oben bereits zum Anspruchsgrund bzw. zum Werkmangel festgestellt - auch dann insgesamt mangelhaft, wenn die Soll-Funktion der Werkleistung (auch) darin besteht, das Risiko bestimmter Gefahren abzuwehren, die Ist-Werkleistung indes das Risiko des Eintritts solcher Gefahren birgt (vgl. OLG Jena, Urteil vom 30.06.2016, 1 U 66/16, NJW-RR 2017, 214; OLG Koblenz, Urteil vom 19.10.2015, 12 U 591/13, IBR 2016, 510 = Anlage B 21; OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2013, 13 U 80/12, juris; OLG Köln, 22.09.2004, 11 U 93/01, BauR 2005, 389; OLG Düsseldorf - Senat -, Urteil vom 14.07.1995, 22 U 46/95, NJW-RR 1996, 146;… Kniffka/Koeble, a.a.O., 6. Teil, Rn 19 mwN).

  • OLG Nürnberg, 23.09.2010 - 13 U 194/08

    Bauvertrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Einhaltung der allgemein anerkannten …

    Dementsprechend hat auch das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 22.09.2004 (BauR 2005, 389) entschieden, dass die Unterschreitung der vom Hersteller vorgegebenen Mindestschichtdicke bei einer kunststoffmodifizierte Bitumenabdichtung einen Mangel selbst dann begründet, wenn die Gefahr von Durchfeuchtungen gering ist und Schäden nur bei zusätzlichem Versagen zusätzlich vorhandener weiterer Sicherungen (Drainleitungssystem) denkbar sind.
  • OLG Köln, 20.07.2005 - 11 U 96/04

    Kein Werkmangel bei bloßer Abweichung von der Herstellerrichtlinie - …

    Der Werkunternehmer schuldet ein auf Dauer mangelfreies, zweckgerechtes Werk, das den Regeln der Technik entspricht (vgl. Senat BauR 2005, 389 = OLGR 2004, 424;… Pastor in: Werner/Pastor, Der Bauprozess, 11. Aufl., Rdn. 1454 jew. m.w.N.).

    Ein Sachmangel wird nicht durch die bloße Abweichung von Herstellerrichtlinien begründet, sondern ist nur dann anzunehmen, wenn - insbesondere als Folge unbestimmter Regeln der Technik - eine Ungewissheit über die Risiken des Gebrauches besteht (vgl. Senat BauR 2005, 389 = OLGR 2004, 424;… Pastor a.a.O. Rdn. 1466 jew. m.w.N.).

  • OLG Schleswig, 04.10.2023 - 12 U 25/21

    Voraussetzungen einer Architektenhaftung für Mängel an einem Flachdach eines …

  • OLG Köln, 16.11.2005 - 11 U 163/04

    Schadensersatz, Beweislast

  • OLG Stuttgart, 25.09.2012 - 10 U 34/12

    VOB-Vertrag: Mangelhafter Personenaufzug bei angeordneter Sonderprüfung zum …

  • OLG Köln, 11.04.2018 - 16 U 140/12

    Werklohn und Schadensersatzansprüche wegen Mängeln

  • LG Karlsruhe, 17.04.2019 - 6 O 125/18

    Werklohnklage des Bauunternehmers: Verweisung des Auftragnehmers auf Minderung …

  • OLG Schleswig, 27.04.2018 - 1 U 90/15

    Mängelverdacht berechtigt nicht zum Geldeinbehalt!

  • OLG Schleswig-Holsteinisch, 27.04.2018 - 1 U 90/15

    Der Rücktritt vom Bauträgervertrag: Zahlungsverzug trotz geringfügiger Mängel

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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 16 UF 238/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,1991
OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 16 UF 238/03 (https://dejure.org/2004,1991)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.07.2004 - 16 UF 238/03 (https://dejure.org/2004,1991)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - 16 UF 238/03 (https://dejure.org/2004,1991)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 1585c; BGB § 1573; BGB § 138; BGB § 242
    Zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrages bei unvorhergesehener Entwicklung über Einkommensverhältnisse und Erwerbstätigkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 138, 242, 1408, 1585c
    Inhalts- und Ausübungskontrolle eines Ehevertrages

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Nachteile durch Hausfrauenehe - zur Auslegung eines Ehevertrages

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ehevertrag begrenzt nachehelichen Unterhalt - Entwickeln sich die Einkommensverhältnisse anders als gedacht, ist der Vertrag zu korrigieren

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit; Korrektur eines Ehevertrags im Wege der Ausübungskontrolle ; Von Einkommensentwicklung unabhängige Festschreibung nachehelichen Unterhalts ; Einseitige Lastenverteilung zu Ungunsten eines Ehepartners; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3431
  • NJW 2007, 2880 (Ls.)
  • FamRZ 2004, 1789
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.2004 - XII ZR 265/02

    Zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 16 UF 238/03
    Zur Inhaltskontrolle eines Ehevertrages (im Anschluss an BGH FamRZ 2004, 601), in dem sich die Ehegatten wechselseitig einen bei Vertragsabschluss angemessenen Unterhalt in Höhe der Bezüge eines Beamten der Besoldungsgruppe A 3 Dienstalterstufe 10 versprochen und einen anrechnungsfreien Zuverdienst in derselben Höhe erlaubt haben, nachdem nach 16jähriger Ehe die Einkommensverhältnisse des Ehemannes sich außergewöhnlich entwickelt haben, die Vorstellung der Ehegatten, die Ehefrau werde auch neben der Betreuung des erwarteten Kindes wieder erwerbstätig sein, nicht eingetreten ist und für die Ehefrau der Arbeitsmarkt in ihrem - akademischen - Beruf verschlossen ist.

    Ausgehend von der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG FamRZ 2001, 343) kommt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.02.2004 (BGH FamRZ 2004, 601) zu dem Ergebnis, dass Vereinbarungen, durch welche Ehegatten den Unterhalt oder ihre Vermögensverhältnisse für den Fall der Scheidung abweichend von den gesetzlichen Vorschriften regeln, der Inhaltskontrolle unterliegen.

    Die vom Bundesgerichtshof geforderte Wirksamkeitskontrolle (BGH FamRZ 2004, 601, 606), die auf den Zeitpunkt des Zustandekommens abzustellen hat, führt nicht dazu, dass der Vereinbarung von Anfang an die Wirksamkeit zu versagen ist.

  • BVerfG, 06.02.2001 - 1 BvR 12/92

    Unterhaltsverzichtsvertrag

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 16 UF 238/03
    Ausgehend von der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG FamRZ 2001, 343) kommt der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 11.02.2004 (BGH FamRZ 2004, 601) zu dem Ergebnis, dass Vereinbarungen, durch welche Ehegatten den Unterhalt oder ihre Vermögensverhältnisse für den Fall der Scheidung abweichend von den gesetzlichen Vorschriften regeln, der Inhaltskontrolle unterliegen.
  • BGH, 30.09.1992 - XII ZB 99/88

    Durchführung des Versorgungsausgleichs

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 16 UF 238/03
    (BGH NJW 1992, 3234 f.).
  • OLG Karlsruhe, 06.03.2003 - 16 UF 145/02

    Weist der nach § 1603 Abs. 2 BGB Unterhaltsverpflichtete keine ausreichenden …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.07.2004 - 16 UF 238/03
    Diese fehlende reale Anstellungschance wird durch die nachhaltigen, umfangreichen, letztendlich vergeblichen Bemühungen der Klägerin belegt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 6.3.2003 - 16 UF 145/02 -, veröffentlicht in juris).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 18.02.2004 - 10 W 768/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7081
OLG Koblenz, 18.02.2004 - 10 W 768/03 (https://dejure.org/2004,7081)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18.02.2004 - 10 W 768/03 (https://dejure.org/2004,7081)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 18. Februar 2004 - 10 W 768/03 (https://dejure.org/2004,7081)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ARB 75 i.d.F. von 1991 § 4 Nr. 1 lit. h; ; ARB 75 i.d.F. von 1991 § 14 Nr. 3; ; BGB § 329; ; BGB § 414; ; BGB § 415

  • IWW
  • rechtsportal.de

    BGB § 329; BGB § 414; BGB § 415
    Bloßer Erfüllungsübernahmevertrag nicht vom Versicherungsschutz ausgeschlossen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsschutz - ja oder nein - OLG grenzt zwischen Schuld- und Erfüllungsübernahmeverträgen ab

  • IWW (Kurzinformation)

    Rechtsschutz - ja oder nein: OLG grenzt zwischen Schuld- und Erfüllungsübernahmeverträgen ab

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Reichweite des § 4 Nr. 1 lit. h) ARB 75

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für Verfahren wegen Inanspruchnahme aus einer Urkunde; Reichweite des Rechtsschutzversicherungsschutzes; Ausschluss des Versicherungsschutzes für Interessenwahrnehmung aus Sicherungsverträgen wie Bürgschaft und Schuldübernahme; Geltung des Ausschlusses ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 758
  • VersR 2005, 263
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 15.01.1999 - 10 U 1574/97

    Altschäden

    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2004 - 10 W 768/03
    Für die Auslegung der Bestimmung ist das Verständnis des durchschnittlichen Versicherungsnehmers maßgebend (im Anknüpfung an OLG Koblenz, NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).

    Für die Auslegung dieser Bestimmung ist maßgebend, wie diese von einem durchschnittlichen Versicherungsnehmer verstanden werden kann ( OLG Koblenz NVersZ 1999, 272 = VersR 1999, 1536).

  • OLG Celle, 15.04.1993 - 8 U 117/92
    Auszug aus OLG Koblenz, 18.02.2004 - 10 W 768/03
    Liegt eine Auseinandersetzung aus einem Vertrag dieser Art vor, dann greift der Ausschluss nach seinem klaren Wortlaut ohne Rücksicht darauf ein, ob der Versicherungsnehmer auf der Schuldner- oder Gläubigerseite steht, ob er also z.B. als Bürge in Anspruch genommen wird oder ob er selbst einen Bürgen in Anspruch nimmt (…Harbauer, § 6. Aufl., 4 ARB 75, Rn. 58; OLG Celle r+s 1993, 303; OLG Karlsruhe ZfS 1990, 310 für Schuldübernahme).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.08.2004 - 9 UF 101/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,11179
OLG Brandenburg, 26.08.2004 - 9 UF 101/04 (https://dejure.org/2004,11179)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.08.2004 - 9 UF 101/04 (https://dejure.org/2004,11179)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. August 2004 - 9 UF 101/04 (https://dejure.org/2004,11179)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO §§ 724 bis 793; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 3 a; ; ZPO § 795 Abs. 1; ; ZPO § 767; ; BGB § 1361

  • rechtsportal.de

    Titel auf Ehegattentrennungsunterhalt ist auf Unterhaltsforderungen vor Rechtskraft der Ehescheidung begrenzt

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der §§ 742 ff Zivilprozessordnung (ZPO) auf im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangene Titel; Beschränkung des Unterhaltsanspruchs auf die Zeit des Getrenntlebens; Wirksamkeit von einstweiligen Anordnungen über den Ehgegattenunterhalt nach rechtskräftiger ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bad Liebenwerda - 22 F 437/03
  • OLG Brandenburg, 26.08.2004 - 9 UF 101/04
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 343/81

    Anrechnung von Mehraufwendungen auf zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.08.2004 - 9 UF 101/04
    Zunächst ist das Amtsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass auf im einstweiligen Anordnungsverfahren ergangene Titel, zu denen auch Vergleiche zählen, da diese im Zweifel die gleiche Wirkung wie eine einstweilige Anordnung entfalten (BGH FamRZ 1983, 892;… Zöller/Philippi, ZPO, 24. Aufl., Rn. 10 zu § 620 f m.w.N.), gemäß §§ 794 Abs. 1 Nr. 3 a, 795 Abs. 1 ZPO die Vorschriften der §§ 724 bis 793 ZPO Anwendung finden, so dass die Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO grundsätzlich zulässig ist (BGH FamRZ 1983, 355).
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