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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.04.2006 - 8 U 90/03 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7616
OLG Köln, 27.04.2006 - 8 U 90/03 (2) (https://dejure.org/2006,7616)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.04.2006 - 8 U 90/03 (2) (https://dejure.org/2006,7616)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. April 2006 - 8 U 90/03 (2) (https://dejure.org/2006,7616)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Aufklärungspflicht über Innenprovision

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 § 311 Abs. 2
    Fehlendes Verschulden des Abwicklungsbeauftragten bei unterlassener Aufklärung über eine verdeckte Innenprovision von 18,4 % im Jahr 1992

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Haftung des Geschäftsbesorgers bei Strukturvertrieb von Bauträgermodellen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs nach den Grundsätzen der Prospekthaftung; Kenntnis der Höhe einer Innenprovision aufgrund Aushändigung eines Prospektes; Schadensersatz in Form der Rückabwicklung einer Beteiligung an einem Bauträgermodell; Schuldhaftes ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2006 - 8 U 90/03
    Durch Urteil vom 28.07.2005 - III ZR 290/04 - hat der Bundesgerichtshof das Berufungsurteil bezüglich der Beklagten zu 1) aufgehoben und die Sache im Umfang der Aufhebung zur neuen Entscheidung an den erkennenden Senat zurückverwiesen.

    (1) Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Vergütungen, die der Veräußerer - geschweige denn der allein mit der Abwicklung des Erwerbs befasste Treuhänder - an eine von ihm beauftragte Vertriebsgesellschaft zahlt (sog. Innenprovision), in einem Prospekt ausgewiesen werden müssen, ist höchstrichterlich noch nicht einmal im Jahr 2004 geklärt gewesen (…vgl. BGH Urt. vom 12.02.2004 - III ZR 359/02 = BGHZ 158, 110, 118, fortgeführt durch BGH, Urt. vom 28.07.2005 - III ZR 290/04 = MDR 2005, 1424).

    Erst in Entscheidungen vom 12.02.2004 (BGHZ 158, 110, 121) und - betreffend den vorliegenden Rechtsstreit - vom 28.07.2005 (BGH MDR 2005, 1424) ist der Bundesgerichtshof zu der Auffassung gelangt, dass der Anleger über einen "Abfluss" an Innenprovisionen jedenfalls dann unterrichtet werden muss, wenn er 15 % überschreitet, und zwar sowohl von dem Vermittler einer prospektierten Kapitalanlage (BGHZ 158, 110) als auch von dem Treuhänder im Rahmen eines Bauträgermodells (BGH MDR 2005, 1424).

    Denn hier geht es nicht um die Prüfung, ob die von der Klägerin beabsichtigte Anlage wirtschaftlich sinnvoll war, sondern um die Offenbarung von Wissen, nämlich der Kenntnis von hohen Innenprovisionen, aufgrund deren der Anleger unwissentlich eine "mit hoher Wahrscheinlichkeit" (BGH, Urteil vom 28.07.2005 - III ZR 290/04, Seite 14) oder gar "ersichtlich" (ebd., Seite 17) verlustbringende Investition tätigte.

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem …

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2006 - 8 U 90/03
    (1) Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Vergütungen, die der Veräußerer - geschweige denn der allein mit der Abwicklung des Erwerbs befasste Treuhänder - an eine von ihm beauftragte Vertriebsgesellschaft zahlt (sog. Innenprovision), in einem Prospekt ausgewiesen werden müssen, ist höchstrichterlich noch nicht einmal im Jahr 2004 geklärt gewesen (vgl. BGH Urt. vom 12.02.2004 - III ZR 359/02 = BGHZ 158, 110, 118, fortgeführt durch BGH…, Urt. vom 28.07.2005 - III ZR 290/04 = MDR 2005, 1424).

    Erst in Entscheidungen vom 12.02.2004 (BGHZ 158, 110, 121) und - betreffend den vorliegenden Rechtsstreit - vom 28.07.2005 (BGH MDR 2005, 1424) ist der Bundesgerichtshof zu der Auffassung gelangt, dass der Anleger über einen "Abfluss" an Innenprovisionen jedenfalls dann unterrichtet werden muss, wenn er 15 % überschreitet, und zwar sowohl von dem Vermittler einer prospektierten Kapitalanlage (BGHZ 158, 110) als auch von dem Treuhänder im Rahmen eines Bauträgermodells (BGH MDR 2005, 1424).

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem …

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2006 - 8 U 90/03
    Gleiches gilt für den V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2003, 1811, 1812) für den Fall des Verkaufs von Eigentumswohnungen.
  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2006 - 8 U 90/03
    Auch in den vorausgehenden Urteilen (BGHZ 145, 121; BGH NJW 2004, 288), die Bauträgermodelle betrafen, hatte der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs diese Frage stets ausdrücklich offengelassen.
  • BGH, 16.01.1991 - VIII ZR 14/90

    Schadensersatzpflicht einer Bauherrengemeinschaft gegenüber dem Treuhänder

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2006 - 8 U 90/03
    Im Jahr 1991 hat der Bundesgerichtshof (WM 1991, 695) sogar noch festgestellt, dass das Risiko, eine Immobilie wegen der zahlreichen bei der Errichtung des Bauvorhabens tätigen Honorare und Provisionen beanspruchenden Personen auch unter Berücksichtigung von Steuervorteilen mit höheren Aufwendungen zu erwerben als ihrem Verkehrswert entspricht, bei jedem Bauherrenmodell besteht und zunächst nichts mit der Unabhängigkeit des Treuhänders zu tun habe.
  • BGH, 13.11.2003 - VII ZR 26/03

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauträgermodell

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2006 - 8 U 90/03
    Auch in den vorausgehenden Urteilen (BGHZ 145, 121; BGH NJW 2004, 288), die Bauträgermodelle betrafen, hatte der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs diese Frage stets ausdrücklich offengelassen.
  • BGH, 19.11.1987 - VII ZR 39/87

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2006 - 8 U 90/03
    Zwar hat der Treuhänder gemäß der Entscheidung BGH WM 1988, 54, die Interessen des Treugebers gewissenhaft zu wahren (so z.B. schon BGH BB 1984, 564, 565); zu seinen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sollten auch Beratung und Unterrichtung des Bauherrn gehören.
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 52/82

    Grundsatz des Vorrangs des Vertragsinhalts gegenüber dem Inhalt der …

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2006 - 8 U 90/03
    Zwar hat der Treuhänder gemäß der Entscheidung BGH WM 1988, 54, die Interessen des Treugebers gewissenhaft zu wahren (so z.B. schon BGH BB 1984, 564, 565); zu seinen vorvertraglichen und vertraglichen Pflichten sollten auch Beratung und Unterrichtung des Bauherrn gehören.
  • BGH, 20.02.1986 - III ZR 223/84

    Abschreibungsgesellschaft - Bank - Darlehn - Beteiligung an einer Wohnungsbau-KG, …

    Auszug aus OLG Köln, 27.04.2006 - 8 U 90/03
    Zwar hatte der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20.02.1986 - III ZR 223/84 (zitiert nach juris, BORE863958609) bereits festgestellt, dass es grundsätzlich nicht die Aufgabe des Kreditinstituts sei, über die Gefahren des zu finanzierenden Geschäfts aufzuklären, sich im Einzelfall aber etwas anderes ergeben könne, wenn die Bank einen konkreten Wissensvorsprung über die speziellen Risiken des Projekts hat oder einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Anleger selbst geschaffen oder seine Entscheidung begünstigt hat.
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2009 - 6 U 94/08

    Aufklärungspflichten der kreditgebenden Bank bei steuersparenden Bauherren-, …

    Rn. 74 Wie das OLG Köln in seinem Urteil vom 27. April 2006 - 8 U 90/03 - (OLGReport 2005, 5 - juris Tz. 48 ff.) ausführlich dargelegt und begründet hat, ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen Vertriebsprovisionen in einem Prospekt ausgewiesen werden müssen, höchstrichterlich noch nicht einmal im Jahr 2004 geklärt gewesen (vgl. dazu BGH, WM 2004, 31 - juris Tz. 31), fortgeführt durch BGH, WM 2005, 1998 - juris Tz. 23 ff.).
  • OLG Bamberg, 11.02.2008 - 4 U 100/00
    Wie das OLG Köln in seinem Urteil vom 27.4.06 - 8 U 90/03 - anhand der Entwicklung der Rechtsprechung und des Meinungstandes im Schrifttum ausführlich erläutert und überzeugend begründet hat, gab der Stand der Rechtsprechung und der Fachliteratur in dem hier beurteilungserheblichen Zeitraum in der Mitte der 90er Jahre selbst aus der Sicht eines Treuhänders keine Veranlassung, über die Höhe einer versteckten Innenprovision aufzuklären.
  • OLG Bamberg, 28.11.2008 - 4 U 88/01

    Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und …

    Wie das OLG Köln in seinem Urteil vom 27.4.06 - 8 U 90/03 - anhand der Entwicklung der Judikatur und des Meinungstandes im Schrifttum ausführlich erläutert hat, gab der Stand der Rechtsprechung bzw. der Fachliteratur in dem hier beurteilungserheblichen Zeitraum Anfang der 90er Jahre selbst aus der Sicht eines Treuhänders keine Veranlassung, über die Höhe einer "versteckten" Innenprovision aufzuklären.
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Rechtsprechung
   BayObLG, 12.08.2004 - 2Z BR 148/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5741
BayObLG, 12.08.2004 - 2Z BR 148/04 (https://dejure.org/2004,5741)
BayObLG, Entscheidung vom 12.08.2004 - 2Z BR 148/04 (https://dejure.org/2004,5741)
BayObLG, Entscheidung vom 12. August 2004 - 2Z BR 148/04 (https://dejure.org/2004,5741)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 1004; ; BGB § 906; ; WEG § 14

  • rechtsportal.de

    BGB § 1004 § 906; WEG § 14
    Beurteilung der Unvermeidbarkeit von Nachteilen unter Wohnungseigentümern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist § 906 BGB zwischen Wohnungseigentümern anwendbar?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nachbarrecht: Dicke Luft durch nachbarlichen Dunstabzug

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendbarkeit von § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) im Verhältnis von Wohnungseigentümern; Beurteilung, ob einem anderen Wohnungseigentümer ein Nachteil erwächst; Anbringen einer Öffnung für einen Dunstabzug in einem Durchgang zwischen zwei Häusern einer Wohnungsanlage; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 385
  • NZM 2005, 69
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 21.02.2001 - 2Z BR 104/00

    Abstandsregelungen des privaten und öffentlichen Rechts

    Auszug aus BayObLG, 12.08.2004 - 2Z BR 148/04
    Dies ist rechtlich zulässig und führt dazu, dass für einen Anspruch auf Beseitigung nicht die § 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG maßgebend sind, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die entsprechend anwendbar sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236; BayObLGZ 2001, 41/45).
  • BayObLG, 12.04.2000 - 2Z BR 151/99

    Anträge im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 12.08.2004 - 2Z BR 148/04
    Auch wenn § 906 BGB im Verhältnis der Wohnungseigentümer zueinander nicht unmittelbar einschlägig ist, kann die Bestimmung doch Anhaltspunkte für die Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von Einwirkungen geben (BayObLG NJW-RR 2001, 156;… Palandt/ Bassenge BGB 63. Aufl. § 14 WEG Rn. 3).
  • BayObLG, 09.12.1999 - 2Z BR 101/99

    Auslegung einer Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus BayObLG, 12.08.2004 - 2Z BR 148/04
    Dies ist rechtlich zulässig und führt dazu, dass für einen Anspruch auf Beseitigung nicht die § 22 Abs. 1, § 15 Abs. 3, § 14 Nr. 1 WEG maßgebend sind, sondern die allgemeinen nachbarrechtlichen Vorschriften des Privatrechts und des öffentlichen Rechts, die entsprechend anwendbar sind (BayObLG ZMR 2000, 234/236; BayObLGZ 2001, 41/45).
  • OLG Frankfurt, 13.09.2005 - 20 W 87/03

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit des Freifluges von 20 Edeltauben

    § 906 BGB ist zwar im Wohnungseigentumsverhältnis nicht direkt anwendbar, kann aber bei der Beurteilung wesentliche Anhaltspunkte geben, ob durch den Gebrauch einem anderen Wohnungseigentümer ein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil entsteht (vgl. BayObLG NZM 2005, 69;… vgl. auch Palandt/Bassenge, a.a.O., § 14 WEG Rz. 3 m. w. N.).
  • OLG Stuttgart, 12.10.2016 - 3 U 60/13

    Nachbarschutz: Vorliegen einer unzulässigen "besonderen Leitung" bei …

    Entscheidend ist dabei die Zweckgerichtetheit der Einrichtung wie etwa bei der Ableitung von Essensgerüchen und Dämpfen durch eine Außenlüftungsanlage (BayObLG, NJW-RR 2005, 385, 386;… BeckOGK-Klimke, aaO Rn. 198).
  • LG Saarbrücken, 15.05.2020 - 5 S 24/19

    Zulässigkeit einer Klage über Lärmimmissionen zwischen Wohnungseigentümern: …

    Ferner hat auch der Bundesgerichtshof im Verhältnis der Sondereigentümer bereits mehrfach einen analogen Rückgriff auf nachbarrechtliche Vorschriften zugelassen (BGH…, Urteil vom 25. Oktober 2013, V ZR 230/12, Rn. 9 ff.) und hierbei ausdrücklich betont, dass das Wohnungseigentumsgesetz mit Blick auf das Verhältnis der Sondereigentümer keine abschließende Sonderregelung enthält (…BGH, a. a. O., Rn. 19; siehe auch BayObLG, Beschluss vom 12.08.2004, Az.: 2Z BR 148/04).
  • OLG München, 04.07.2005 - 32 Wx 43/05

    Anbringung eines Lüftungsgitters für Dunstabzugshaube in Eigentumswohnanlage

    b) Zutreffend ist der Ausgangspunkt des Landgerichts, dass in die Abwägung die gesetzliche Wertung des § 906 Abs. 3 BGB einzubeziehen ist (vgl. BayObLG NZM 2005, 69).
  • AG Hamburg-Blankenese, 17.09.2014 - 539 C 7/14

    WEG - Unterlassungsanspruch bei Geruchsbelästigung durch andere …

    Durch das Zusatzteil am Exhaustor hat die Beklagte auch eine gezielte Zuleitung von Inponderabilien Richtung Sondereigentum der Kläger abgestellt (vgl. dazu BayObLG. NJW-RR 2005, 385 ff = NZM 2005, 69).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02, 1 U 386/02 - 92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4927
OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02, 1 U 386/02 - 92 (https://dejure.org/2004,4927)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.06.2004 - 1 U 386/02, 1 U 386/02 - 92 (https://dejure.org/2004,4927)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Juni 2004 - 1 U 386/02, 1 U 386/02 - 92 (https://dejure.org/2004,4927)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 611; ; BGB § 254; ; BGB § 254 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, Organisationsverschulden, Gynäkologie/Humangenetik, Schadensumfang, Unterhaltsschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzthaftung wegen verspäteter Absendung eines Befundberichts; Unterlassung eines Schwangerschaftsabbruchs wegen Fristablaufs; Psychische Erkrankung durch Geburt eines behinderten Kindes ; Anspruch auf Ersatz des Unterhaltsschadens aus positiver Vertragsverletzung des ...

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (19)

  • BGH, 16.11.1993 - VI ZR 105/92

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Beratung, …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung haftet der Arzt in den Fällen eines aus ärztlichem Verschulden verhinderten Schwangerschaftsabbruchs aus embryopathischer Indikation auf Schadensersatz wegen der Unterhaltsbelastung der Eltern durch das Kind (BGH NJW 1984, 685; BGH NJW 1994, 788).

    An dieser Auffassung wurde auch auf den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts iin seinem Urteil vom 28. Mai 1993 (NJW 1993, 1751, 1764) nach erneuter Nachprüfung ausdrücklich festgehalten (BGH NJW 1994, 788; BGH NJW 1995, 2407, BGH NJW 1997, 1638).

    Das muss auch und gerade bei Beratungs- und Behandlungsverträgen der vorliegenden Art gelten, bei dem anders als etwa in Fällen fehlerhafter Familienplanung (vgl. hierzu BGHZ 124, 128) nicht einmal die wirtschaftliche Belastung durch den Unterhalt eines Kindes im Vordergrund steht, sondern die Vermeidung der Geburt eines Kindes mit schwerer anlagebedingter Schädigung.

  • BGH, 22.11.1983 - VI ZR 85/82

    Unvollständige Beratung über Gefahr des Mongolismus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
    Dass die Schädigung des Klägers zu 1. darüber hinaus so schwer gewesen ist, dass sie - aus nachträglicher Sicht - den Abbruch der Schwangerschaft erlaubt hätte (vgl. BGHZ 89, 95, 105), ist zwischen den Parteien nicht im Streit.

    Wird es dennoch geboren und hat sich die Gefahr verwirklicht, der sie mit Hilfe der Ärzte begegnen wollten, ist die volle Unterhaltslast für das Kind von vorneherein nicht gewollt (BGH VersR 1984, 186, 188).

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 114/81

    Nicht ermöglichte Abtreibung (wrongful life)

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
    Eine Ausnahme ist allerdings dann zu machen, wenn die seelische Belastung ausnahmsweise Krankheitswert erreicht (BGHZ 86, 240, 249; OLG Celle VersR 1988, 964; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 235, 238).

    Wie bereits im Rahmen des Schmerzensgeldanspruches der Klägerin zu 2. dargelegt, kann die durch den unterbliebenen Schwangerschaftsabbruch ausgelöste hohe, Krankheitswert erreichende psychische Belastung durch das Haben eines schwer geschädigten Kindes eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen (BGH NJW 1983, 1371; BGH NJW 1989, 1536,1538).

  • BGH, 18.03.1980 - VI ZR 247/78

    Fehlgeschlagene Unfruchtbarmachung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
    Es ist einer ärztlichen Untersuchung, die der Familienplanung zu dienen bestimmt ist, wesenseigen, dass der vertragliche Schutz gegen Schlechterfüllung jedem Ehegatten zukommen soll, soweit er durch seine Unterhaltslast betroffen ist (BGH VersR 1980, 558, 559).

    Zum Umfang der Schadensersatzpflicht des Arztes in einem Fall der vorliegenden Art hat der Bundesgerichtshof besondere Grundsätze entwickelt, die der Spannungslage zwischen der haftungsrechtlichen und der familienrechtlichen Sphäre Rechnung tragen sollen (vgl. BGHZ 76, 259, 267 ff.).

  • BGH, 08.11.1988 - VI ZR 320/87

    Haftung des Arztes für Hinausschieben der Fruchtwasserpunktion

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
    In Anlehnung an die in der Entscheidung des Bundesgerichtshof in NJW 1989, 1536 (1537) dargelegten Grundsätze vertritt auch der Senat die Auffassung, dass bei normalem Zyklus der Frau und bekanntem Zeitpunkt der letzten Regelblutung im Allgemeinen kein Spielraum für die Berechnung der Frist des § 218 a II Nr. 1 StGB besteht.

    Wie bereits im Rahmen des Schmerzensgeldanspruches der Klägerin zu 2. dargelegt, kann die durch den unterbliebenen Schwangerschaftsabbruch ausgelöste hohe, Krankheitswert erreichende psychische Belastung durch das Haben eines schwer geschädigten Kindes eine Körperverletzung im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB darstellen (BGH NJW 1983, 1371; BGH NJW 1989, 1536,1538).

  • OLG Celle, 09.03.1987 - 1 U 22/86
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
    Eine Ausnahme ist allerdings dann zu machen, wenn die seelische Belastung ausnahmsweise Krankheitswert erreicht (BGHZ 86, 240, 249; OLG Celle VersR 1988, 964; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 235, 238).

    In Anbetracht des konkreten Krankheitsbildes und der nachvollziehbar von der Klägerin zu 2. erlittenen Einbuße an Lebensqualität ist der zuerkannte - von der Klägerin zu 2. nicht angegriffene - Schmerzensgeldbetrag von 10.000 EUR jedenfalls nicht überhöht (OLG Celle, VersR 1988, 964).

  • OLG Zweibrücken, 15.12.1998 - 5 U 10/96
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
    Grundsätzlich trifft die Beweislast, dass der Schaden auch bei pflichtgemäßem Verhalten eingetreten wäre, der Geschädigte sich also nicht aufklärungsrichtig verhalten hätte, den Arzt (OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 235, 237 m.w.N.).

    Eine Ausnahme ist allerdings dann zu machen, wenn die seelische Belastung ausnahmsweise Krankheitswert erreicht (BGHZ 86, 240, 249; OLG Celle VersR 1988, 964; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2000, 235, 238).

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
    An dieser Auffassung wurde auch auf den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts iin seinem Urteil vom 28. Mai 1993 (NJW 1993, 1751, 1764) nach erneuter Nachprüfung ausdrücklich festgehalten (BGH NJW 1994, 788; BGH NJW 1995, 2407, BGH NJW 1997, 1638).
  • BGH, 27.06.1995 - VI ZR 32/94

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Aufklärungsmangel, Chirurgie - …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
    An dieser Auffassung wurde auch auf den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts iin seinem Urteil vom 28. Mai 1993 (NJW 1993, 1751, 1764) nach erneuter Nachprüfung ausdrücklich festgehalten (BGH NJW 1994, 788; BGH NJW 1995, 2407, BGH NJW 1997, 1638).
  • BGH, 04.03.1997 - VI ZR 354/95

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen eines ärztlichen Kunstfehlers; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.06.2004 - 1 U 386/02
    An dieser Auffassung wurde auch auf den Hinweis des Bundesverfassungsgerichts iin seinem Urteil vom 28. Mai 1993 (NJW 1993, 1751, 1764) nach erneuter Nachprüfung ausdrücklich festgehalten (BGH NJW 1994, 788; BGH NJW 1995, 2407, BGH NJW 1997, 1638).
  • BGH, 26.11.1991 - VI ZR 389/90

    Beweiserleichterungen bei grobem Behandlungsfehler unabhängig vom Grad …

  • BGH, 21.09.1987 - II ZR 20/87

    Feststellungsinteresse bei Rufschädigung mit möglichen künftigen Schadensfolgen

  • BGH, 03.11.1998 - VI ZR 253/97

    Rechtsfolgen unterlassener Befunderhebung im Arzthaftungsprozeß

  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 270/83

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung, …

  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 386/96

    Sorgfaltspflichten des zum Notdienst eingeteilten Arztes gegenüber einem in …

  • BGH, 28.03.1989 - VI ZR 157/88

    Ärztliche Aufklärungspflicht im Hinblick auf Rhesus-Unverträglichkeit

  • OLG Koblenz, 14.09.1993 - 3 U 1608/92

    14000 DM Schmerzensgeld für Verzögerung einer Operation um drei Tage

  • OLG Frankfurt, 03.03.1995 - 24 U 311/93

    Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch bei unterlassener Kenntnisnahme eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.1983 - 13 A 834/82
  • OLG Karlsruhe, 11.03.2020 - 7 U 10/19

    Umfang der therapeutischen Aufklärungspflicht eines hinzugezogenen Arztes; …

    Im Übrigen gehört sie als Bestandteil der gegenseitigen Informationspflicht auch zu den Berufspflichten des Arztes (BGH, NJW 1994, 797 ff., juris Tz. 20 OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 5 ff., juris Tz. 50).

    Rn. 39 Allerdings gilt in dringenden Fällen, dass der Absender überprüfen muss, ob die Information beim Empfänger angekommen ist, z. B. bei hochpathologischen Befunden oder Befunden, die weitere, zeitkritische Behandlungsschritte erforderlich machen (…Möller/Makoski, a.a.O., 192; OLG Saarbrücken, OLGR Saarbrücken 2005, 5 ff., juris Tz. 64 ff.).

  • OLG Köln, 18.04.2011 - 5 U 21/11

    Höhe des Schmerzensgeldes bei ungewollter Schwangerschaft aufgrund ärztlicher …

    Das Oberlandesgericht Saarbrücken (OLGR 2005, 5 ff.) schließlich hatte im Jahr 2004 ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000 EUR zugesprochen für einen aus ärztlichem Verschulden verhinderten Schwangerschaftsabbruch aus embryopathischer Indikation bei Geburt eines behinderten Kindes, was zu schwersten Depressionen bei der Mutter führte.
  • LG Köln, 12.12.2007 - 25 O 592/01

    Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche wegen Fehlern bei der …

    Den zum Ausgleich der in den Attesten nachvollziehbar beschriebenen Beeinträchtigungen angemessenen Betrag bemisst die Kammer in Anlehnung an OLG Saarbrücken, Urt. v. 30.6.2004 - 1 U 386/02-92, OLGR Saarbrücken 2005, 5, für jeden der Kläger mit EUR 12.500,-.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.10.2004 - 11 WF 168/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12143
OLG Hamm, 14.10.2004 - 11 WF 168/04 (https://dejure.org/2004,12143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.10.2004 - 11 WF 168/04 (https://dejure.org/2004,12143)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 11 WF 168/04 (https://dejure.org/2004,12143)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ausbildung muß zielstrebig sein!

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlust des Ausbildungsunterhaltspruchs mangels Erwerb einer qualifizierten Berufsausbildung; Duldung von Verzögerungen in der Ausbildungszeit wegen leichten Versagens des Unterhaltsberechtigten durch den Unterhaltsverpflichteten nach Treu und Glauben

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 1005
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 04.03.1998 - XII ZR 173/96

    Obliegenheiten des Ausbildungsunterhaltsberechtigten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.10.2004 - 11 WF 168/04
    Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. nur BGH-FamRZ 1998, 671 f; OLG Naumburg, OLGR 2001, 124) ist der aus § 1610 II BGB folgende Anspruch des Kindes auf Finanzierung eines angemessenen, seinen Begabungen, Neigungen und seinem Leistungswillen entsprechenden Berufsausbildung vom Gegenseitigkeitsprinzip geprägt.
  • OLG Frankfurt, 30.07.2008 - 5 UF 46/08

    Ausbildungsunterhalt: Anspruch eines volljährigen Kindes, das seiner …

    (Vergleiche BGH FamRZ 1998, 671; OLG Frankfurt, Beschluss vom 29.3.1999, 5 WF 129/98; OLG Hamm FamRZ 2005, 1005).
  • OLG Köln, 15.03.2013 - 26 UF 9/13

    Ausschluss des Umgangs des Vaters mit seinem minderjährigen Kind wegen …

    Ein dauerhafter Ausschluss des Umgangsrechts setzt demnach voraus, dass nach den Umständen des Einzelfalles eine Gefährdung der seelischen und körperlichen Entwicklung des Kindes zu befürchten wäre (BVerfG, Beschl. v. 30.08.2005 - 1 BvR 776/05 - = FamRZ 2005, 1005, 1006).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - I-24 W 36/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2641
OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - I-24 W 36/04 (https://dejure.org/2004,2641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.06.2004 - I-24 W 36/04 (https://dejure.org/2004,2641)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - I-24 W 36/04 (https://dejure.org/2004,2641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Keine Räumungsverfügung gegen Mieter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für den Erlass einer Räumungsverfügung; Einstellung der Mietzinszahlung und die Weigerung des Mieters, die Mieträume herauszugeben; Erlass einer einstweiligen Verfügung zur Abwendung wesentlicher Nachteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2004, 1291
  • NZM 2005, 180
  • ZMR 2004, 751
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • OLG Rostock, 03.05.2001 - 1 U 233/00

    Zum Herausgabeanspruch an vermietetem Gegenstand (hier: Hotelschiff) im …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 24 W 36/04
    An dieser Beurteilung vermag auch nichts der Umstand zu ändern, dass die Antragsgegnerin die Mietsache nutzt, ohne die dafür fällig werdende Nutzungsentschädigung (§ 546a Abs. 1 BGB) zu leisten, dass der Antragstellerin darüber hinaus Schaden droht, weil sie (mangels Leistung der Antragsgegnerin) ihren eigenen Verpflichtungen gegenüber der finanzierenden Bank und mangels Rückgabe der Mietsache ihrer Besitzverschaffungspflicht gegenüber dem Grundstückserwerber nicht nachkommen kann (so aber in einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung OLG Rostock OLGR Rostock 2001, 560).
  • OLG Brandenburg, 13.07.2001 - 6 W 138/01

    Eilbedürftigkeit bei Herausgabe von Baugeräten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 24 W 36/04
    Die schlichte Weiterbenutzung der Sache im Rahmen des Vertragszwecks, die die Antragstellerin hier (nur) beklagt, reicht dafür nicht aus (Senat, Beschluss v. 04.01.1999 -24 W 93/98- n.v.; OLG Düsseldorf -11. Zivilsenat- MDR 1995, 635; OLG Köln NJW-RR 1998, 1588 und ZIP 1988, 1588; OLG Hamm OLGR Hamm 1992, 351; OLG Dresden MDR 1998, 305; OLG Celle ZMR 2000, 752; OLG Brandenburg MDR 2001, 1185 und OLGR Brandenburg 2001, 387; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 935 Rn. 13 und § 940 Rn. 8 Stichw.
  • OLG Köln, 10.01.1997 - 1 W 113/96

    Bloße Weiterbenutzung eines Kfz kein Verfügungsgrund

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 24 W 36/04
    Die schlichte Weiterbenutzung der Sache im Rahmen des Vertragszwecks, die die Antragstellerin hier (nur) beklagt, reicht dafür nicht aus (Senat, Beschluss v. 04.01.1999 -24 W 93/98- n.v.; OLG Düsseldorf -11. Zivilsenat- MDR 1995, 635; OLG Köln NJW-RR 1998, 1588 und ZIP 1988, 1588; OLG Hamm OLGR Hamm 1992, 351; OLG Dresden MDR 1998, 305; OLG Celle ZMR 2000, 752; OLG Brandenburg MDR 2001, 1185 und OLGR Brandenburg 2001, 387; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 935 Rn. 13 und § 940 Rn. 8 Stichw.
  • OLG Celle, 26.07.2000 - 2 W 58/00

    Anspruch auf Erlass einer Räumungsverfügung und Wertbemessung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 24 W 36/04
    Die schlichte Weiterbenutzung der Sache im Rahmen des Vertragszwecks, die die Antragstellerin hier (nur) beklagt, reicht dafür nicht aus (Senat, Beschluss v. 04.01.1999 -24 W 93/98- n.v.; OLG Düsseldorf -11. Zivilsenat- MDR 1995, 635; OLG Köln NJW-RR 1998, 1588 und ZIP 1988, 1588; OLG Hamm OLGR Hamm 1992, 351; OLG Dresden MDR 1998, 305; OLG Celle ZMR 2000, 752; OLG Brandenburg MDR 2001, 1185 und OLGR Brandenburg 2001, 387; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 935 Rn. 13 und § 940 Rn. 8 Stichw.
  • OLG Dresden, 21.10.1997 - 17 W 1513/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 24 W 36/04
    Die schlichte Weiterbenutzung der Sache im Rahmen des Vertragszwecks, die die Antragstellerin hier (nur) beklagt, reicht dafür nicht aus (Senat, Beschluss v. 04.01.1999 -24 W 93/98- n.v.; OLG Düsseldorf -11. Zivilsenat- MDR 1995, 635; OLG Köln NJW-RR 1998, 1588 und ZIP 1988, 1588; OLG Hamm OLGR Hamm 1992, 351; OLG Dresden MDR 1998, 305; OLG Celle ZMR 2000, 752; OLG Brandenburg MDR 2001, 1185 und OLGR Brandenburg 2001, 387; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 935 Rn. 13 und § 940 Rn. 8 Stichw.
  • OLG Karlsruhe, 27.02.1995 - 19 W 13/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.06.2004 - 24 W 36/04
    Die schlichte Weiterbenutzung der Sache im Rahmen des Vertragszwecks, die die Antragstellerin hier (nur) beklagt, reicht dafür nicht aus (Senat, Beschluss v. 04.01.1999 -24 W 93/98- n.v.; OLG Düsseldorf -11. Zivilsenat- MDR 1995, 635; OLG Köln NJW-RR 1998, 1588 und ZIP 1988, 1588; OLG Hamm OLGR Hamm 1992, 351; OLG Dresden MDR 1998, 305; OLG Celle ZMR 2000, 752; OLG Brandenburg MDR 2001, 1185 und OLGR Brandenburg 2001, 387; Zöller/Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 935 Rn. 13 und § 940 Rn. 8 Stichw.
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2010 - 24 W 63/10

    Streitwert einer einstweiligen Verfügung gegen die Ausübung verbotener Eigenmacht

    Das beruht darauf, dass der Antragsteller hier nicht nur die einstweilige, sondern in Abwehr der verbotenen Eigenmacht der Antragsgegnerin (§§ 858 ff. BGB) im Ergebnis die andauernde Erhaltung seines Besitzrechts an der Mietsache verfolgt hat, womit er über die bloße Sicherung hinaus die Befriedigung seines Anspruchs erstrebt hat (vgl. Senat MDR 2004, 1291 = NZM 2005, 180 [juris Tz 7]; OLG Köln OLGR 1999, 336; ebs.
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2009 - 10 W 14/09

    Zulässigkeit der Räumung von Mieträumen im Wege einstweiliger Verfügung

    Hierzu reicht es nicht aus, dass der Untermieter sich nach beendetem Hauptmietverhältnis weigert, das Mietobjekt an den Hauptvermieter herauszugeben und es ohne Zahlung eines Nutzungsentgelts an diesen weiter benutzt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.6.2004, GuT 2004, 175 = MDR 2004, 1291 = NZM 2005, 180 = OLGR 2005, 5 = ZMR 2004, 751 - 24 W 36/04; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 4.1.1999, 24 W 93/98, n. v.; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 30.3.1995, OLGR 1995, 174 = MDR 1995, 635 - 11 W 10/95; OLG Brandenburg, Beschl. v. 13.7.2001, MDR 2001, 1185 = NZM 2002, 191 = OLGR 2001, 387 - 6 W 133/01 bzw. 138/01;… OLG Celle, a.a.O.; OLG Dresden, Beschl. v. 21.10.1997, MDR 1998, 305 - 17 W 1513/97; OLG Köln, Beschl. v. 10.1.1997, OLGR 1997, 127 = NJW-RR 1998, 1588 = ZIP 1988, 1588 - 1 W 113/96;… OLG Hamm, Urt. v. 17.6.1992, OLGR 1992, 351 - 30 U 5/92; LG Hamburg, Beschl. v. 3.3.2003, ZMR 03, 493 - 311 O 62/03;… Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete, 3. Aufl., RdNr. 1959;… Schuschke/Walker, Vollstreckung und vorläufiger Rechtsschutz, 4. Aufl., Vor § 935, RdNr. 44, S. 1749).

    In einem solchen Fall, der unter den derzeitigen Finanz- und Wirtschaftsbedingungen in der Praxis nicht ungewöhnlich sein dürfte, käme es stets zur Erfüllung des geltend gemachten Anspruchs und die ratio legis der §§ 935, 940 ZPO wäre in ihr Gegenteil verkehrt (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 22.6.2004, a.a.O.;… vgl. auch Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., RdNr. 999: der weiter anwachsende Mietausfall ist kein Verfügungsgrund).

  • OLG Düsseldorf, 26.04.2005 - 24 W 15/05

    Keine Rechtfertigung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf …

    Die Einstellung der Mietzinszahlung und die andauernde Nutzung mehrerer Lastkraftwagen durch den Mieter rechtfertigen ohne weitere Umstände nicht den Erlass einer einstweiligen Verfügung auf Sequestrierung der Fahrzeuge (Ergänzung zu OLG Düsseldorf MDR 2004, 1291).

    Dagegen reicht die schlichte Weiterbenutzung der Sache im Rahmen des Vertragszwecks, die die Antragstellerin (nur) beklagt, nicht aus, um eine Regelungsverfügung zu erlassen (Senat in MDR 2004, 1291 = GuT 2004, 175 = OLGR 2005, 5 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 08.12.2004 - 2 U 559/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,12313
OLG Jena, 08.12.2004 - 2 U 559/04 (https://dejure.org/2004,12313)
OLG Jena, Entscheidung vom 08.12.2004 - 2 U 559/04 (https://dejure.org/2004,12313)
OLG Jena, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 2 U 559/04 (https://dejure.org/2004,12313)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Hinzuziehungsklauseln in AGB

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer Klausel bezüglich der Pflicht des Veräußeres eines Grundstücks zur Weiterleitung von Kaufinteressenten an den Makler; Anspruch auf Zahlung einer Maklercourtage auf der Grundlage einer "Hinzuziehungsklausel"; Erfordernis der Kausalität zwischen dem ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Zuführungsklausel nicht zulässig

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Hinzuziehungsklausel im Maklervertrag, Immobilienmakler, unangemessene Benachteiligung, Wirksamkeit einer Klausel bezüglich der Pflicht des Auftraggebers zur Weiterleitung von Kaufinteressenten an den Makler, Anspruch auf Zahlung einer Maklercourtage auf der Grundlage ...

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 6 (Leitsatz)

    In einem Maklervertrag sind so genannte "Zuführungsklauseln" unzulässig

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Unzulässige "Zuführungsklausel" durch AGB im Maklervertrag

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 90/90

    Aushandeln einer Eigenverkaufsklausel beim Maklervertrag

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  • BGH, 30.09.1987 - IVa ZR 6/86

    Verwendung von AGB bei Übernahme in den Vertragstext aus dem Gedächtnis; Annahme …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BGH, 09.10.1986 - VII ZR 245/85

    Aushandeln einzelner Bestimmungen eines Architekten-Formularvertrages; …

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Rechtsprechung
   OLG Celle, 14.10.2004 - 14 U 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8072
OLG Celle, 14.10.2004 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,8072)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.10.2004 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,8072)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. Oktober 2004 - 14 U 35/04 (https://dejure.org/2004,8072)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurücktreten der von einem Bus ausgehenden Betriebsgefahr bei grobem Verschulden eines hinter dem Bus herlaufenden Fahrgastes

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Rückschaupflicht eines Busfahrers nach Verlassen einer Bushaltestelle; Pflichtverletzung eines Busfahrers in kausalem Zusammenhang mit dem Sturz einer dem Bus nacheilenden Passantin

  • Judicialis

    BGB § 823 aF; ; BGB § 847 aF

  • rechtsportal.de

    BGB § 823 (aF); BGB § 847 (aF)
    Keine Haftung des Busfahreres bei Unfall wegen Hinterherlaufen hinter einem Bus

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Opfer eines tragischen Busunfalls erhält kein Schmerzensgeld für amputiertes Bein

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall; Rückschaupflicht eines Busfahrers nach Verlassen einer Bushaltestelle; Pflichtverletzung eines Busfahrers in kausalem Zusammenhang mit dem Sturz einer dem Bus nacheilenden Passantin

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Wird zitiert von ...

  • LG Essen, 26.05.2011 - 3 O 55/11

    Haftung des Busfahrers bei Sturz einer an den anfahrenden Bus heraneilenden …

    In einem solchen Fall tritt die von dem anfahrenden Bus ausgehende Betriebsgefahr hinter dem groben eigenen Mitverschulden des Fußgängers zurück; vgl. dazu auch OLGR Celle 2005, 5 - 6.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5399
OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03 (https://dejure.org/2004,5399)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2004 - 20 W 216/03 (https://dejure.org/2004,5399)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 20 W 216/03 (https://dejure.org/2004,5399)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs 2 WoEigG, § 28 Abs 3 WoEigG
    Wohnungseigentum: Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers hinsichtlich des Wohngeldbeitrags

  • Judicialis

    WEG § 16 II; ; WEG § 28 III

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2; WEG § 28 Abs. 3
    Keine Zahlungsverpflichtung des einzelnen Wohnungseigentümers für seine Beiträge ohne Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers hinsichtlich des Wohngeldbeitrags)

  • ibr-online

    Wann entsteht Zahlungspflicht für Wohngeld?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bestehen einer Zahlungspflicht des einzelnen Wohnungseigentümers für seine Beiträge ohne Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung; Tatsächlich gezahlte Wohngeldvorschüsse als Grundlage der Jahresgesamtabrechnung und der Einzelabrechnung; ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.11.1995 - V ZB 16/95

    Haftung des ausgeschiedenen Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03
    Heute entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 25.03.2004 -20 W 282/2001), dass die Jahresabrechnung nur in Höhe der Abrechnungsspitze, d. h. des Betrages, um den der Abrechnungssaldo die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse übersteigt, eine neue und originäre Verbindlichkeit begründet, während der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung im übrigen nur eine bestätigende Wirkung hat (BGH ZMR 1994, 256 und ZMR 1996, 215; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; BayObLG NJW-RR 2001, 659;… Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 45, 46;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28, Rdnr. 112;… Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 28, Rdnr. 252, 253).
  • BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93

    Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03
    Heute entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 25.03.2004 -20 W 282/2001), dass die Jahresabrechnung nur in Höhe der Abrechnungsspitze, d. h. des Betrages, um den der Abrechnungssaldo die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse übersteigt, eine neue und originäre Verbindlichkeit begründet, während der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung im übrigen nur eine bestätigende Wirkung hat (BGH ZMR 1994, 256 und ZMR 1996, 215; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; BayObLG NJW-RR 2001, 659;… Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 45, 46;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28, Rdnr. 112;… Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 28, Rdnr. 252, 253).
  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 279/91

    Schadensersatz nach ungerechtfertigter einstweiligen Anordnung in …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03
    Vor Beschlussfassung fehlt es nicht nur an der Fälligkeit, sondern an einer vollwirksamen Forderung überhaupt (BGHZ 120, 261, 266;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl. § 16, Rdnr. 54).
  • BayObLG, 30.04.1986 - BReg. 2 Z 72/85

    Beschluss über die Jahresabrechnung während eines Verfahrens um …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03
    Früher wurde vorherrschend angenommen, dass die Jahresabrechung den Wirtschaftsplan ersetze und deshalb die alleinige Rechtsgrundlage für die Ansprüche der Gemeinschaft gegen Miteigentümer auf Zahlung von Wohngeld bilde (vgl. z. B. noch BayObLGZ 1986, 128).
  • BayObLG, 24.08.2000 - 2Z BR 54/00

    Begrenzung des Wirtschaftsplans durch den Jahresabschluss

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03
    Heute entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 25.03.2004 -20 W 282/2001), dass die Jahresabrechnung nur in Höhe der Abrechnungsspitze, d. h. des Betrages, um den der Abrechnungssaldo die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse übersteigt, eine neue und originäre Verbindlichkeit begründet, während der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung im übrigen nur eine bestätigende Wirkung hat (BGH ZMR 1994, 256 und ZMR 1996, 215; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; BayObLG NJW-RR 2001, 659;… Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 45, 46;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28, Rdnr. 112;… Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 28, Rdnr. 252, 253).
  • OLG Frankfurt, 25.03.2004 - 20 W 282/01

    Wohnungseigentum: Wirkungen des Beschlusses über die Jahresabrechnung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03
    Heute entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 25.03.2004 -20 W 282/2001), dass die Jahresabrechnung nur in Höhe der Abrechnungsspitze, d. h. des Betrages, um den der Abrechnungssaldo die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse übersteigt, eine neue und originäre Verbindlichkeit begründet, während der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung im übrigen nur eine bestätigende Wirkung hat (BGH ZMR 1994, 256 und ZMR 1996, 215; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; BayObLG NJW-RR 2001, 659;… Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 45, 46;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28, Rdnr. 112;… Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 28, Rdnr. 252, 253).
  • OLG Frankfurt, 20.06.1984 - 20 W 602/83
    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03
    Nach nahezu einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum (…vgl. Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl. § 28, Rdnr. 42 mit weiteren Hinweisen;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 68) sind sowohl der Jahresgesamtabrechnung als auch der Einzelabrechnung - von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen- die im Wirtschaftsjahr tatsächlich getätigten Einnahmen und Ausgaben zu Grunde zu legen, also auch die tatsächlich gezahlten Wohngeldvorschüsse und nicht die laut Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse (Senat OLGZ 1984, 333; BayObLG Wohnungseigentümer 1990, 133; OLG Düsseldorf Wohnungseigentümer 1991, 251;… Bärmann/Pick/Merle, aaO., § 28 Rdnr. 74;… Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 7 und 12 ).
  • OLG Zweibrücken, 08.12.1998 - 3 W 217/98

    Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 216/03
    Heute entspricht es allgemeiner Auffassung, der sich auch der Senat angeschlossen hat (Beschluss vom 25.03.2004 -20 W 282/2001), dass die Jahresabrechnung nur in Höhe der Abrechnungsspitze, d. h. des Betrages, um den der Abrechnungssaldo die nach dem Wirtschaftsplan geschuldeten Vorschüsse übersteigt, eine neue und originäre Verbindlichkeit begründet, während der Beschluss über die Genehmigung der Jahresabrechnung im übrigen nur eine bestätigende Wirkung hat (BGH ZMR 1994, 256 und ZMR 1996, 215; Pfälzisches OLG Zweibrücken ZMR 1999, 358; BayObLG NJW-RR 2001, 659;… Palandt/Bassenge: WEG, 63. Aufl., § 28, Rdnr. 6;… Bärmann/Pick/Merle: WEG, 9. Aufl., § 28 Rdnr. 45, 46;… Niedenführ/Schulze: WEG, 6. Aufl., § 28, Rdnr. 112;… Staudinger/Bub: WEG, 12. Aufl., § 28, Rdnr. 252, 253).
  • AG Kerpen, 22.10.2007 - 15 II 36/06

    Bestandskraft einer in beschlossenen Einzelabrechnungen ausgewiesenen Höhe der …

    Denn nach der Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt/M., Beschluß vom 12.7.2004 - 20 W 216/03 - OLGR Frankfurt 2005, 5 - zitiert nach juris -) steht der Beschluß über die Einzelabrechnung einem Rückgriff auf den Wirtschaftsplan entgegen.
  • LG Konstanz, 01.02.2007 - 62 T 139/05

    WEG: Beschwer bei Jahresabrechnung

    Forderungen und Verbindlichkeiten dürfen daher in der Abrechnung ebenso wenig erscheinen, wie Zahlungen, die im Vorjahr eingegangen sind oder im nächsten Jahr erwartet werden (OLG Düsseldorf WuM 1999, 357, 358; OLG Köln ZMR 2001, 573; BayObLG ZMR 2000, 238, 240; WuM 1994, 498; OLG Hamm ZMR 1997, 251, 252; aA KG WuM 1993, 138; 1993, 429; 1994, 400 zur Aufnahme von Forderungen aus Nichtzahlung von Wohngeld) oder Sollstellungen anstelle der tatsächlichen Zahlungen (OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2005, 5).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 05.08.2004 - 1 W 27/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9485
OLG Naumburg, 05.08.2004 - 1 W 27/03 (https://dejure.org/2004,9485)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05.08.2004 - 1 W 27/03 (https://dejure.org/2004,9485)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 05. August 2004 - 1 W 27/03 (https://dejure.org/2004,9485)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berufsrecht - Wie weit geht die Aufklärungspflicht bei einer Allgemeinnarkose vor der OP?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Umfang der Aufklärungspflicht bei Allgemeinnarkose vor Operation

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ärztliche Pflichtverletzung bezüglich Aufklärung vor Operation; Verletzung des Selbstbestimmungsrechts durch die Durchführung einer gynäkologischen Operation ohne wirksame Einwilligung ; Wirksamkeit der Einwilligung hinsichtlich ordnungsgemäßer Aufklärung bezüglich der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 395
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Naumburg, 10.06.2003 - 1 U 4/02

    Zum Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen fehlerhafter ärztlicher …

    Auszug aus OLG Naumburg, 05.08.2004 - 1 W 27/03
    Der Senat hat eine erweiterte Hinweispflicht auch dann in Betracht gezogen, wenn bereits präoperativ hinreichende Anhaltspunkte für eine konkrete intraoperative Eingriffserweiterung vorliegen (vgl. OLGR Naumburg 2003, 525).
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